Echte Vielfalt

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Wenn die Transition den Prozess beschreibt, in den sich eine Person begibt, um äußere und soziale Merkmale dem empfundenen Geschlecht anzugleichen, dann beschreibt die Detransition den Prozess des Rückgängigmachens dieses Prozesses. In der Broschüre ‚Gender Detransition auf dem Weg zur Selbstakzeptanz‘ definieren die Autorinnen Detransition…

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„… als die Entscheidung, die jemand trifft, um die soziale und medizinische Transition zu einem anderen Geschlecht zu beenden. Diejenigen, die eine soziale Detransition durchliefen (Outing, Namensänderung, etc.), aber ihren Prozess abgebrochen haben, bevor sie sich trans-bezogenen Behandlungen oder Operationen unterzogen, werden als „Desister“ bezeichnet.“ (PostTrans)

Aber Vorsicht beim Verständnis: Es mag so scheinen, dass Menschen, die sich für eine Detransition entscheiden, einfach wieder das Geschlecht annehmen, dessen Merkmale sie bei ihrer Geburt aufwiesen. Jedoch haben viele auch weiterhin das Problem, sich nicht genau einem Geschlecht zuordnen zu können. Erschwert wird dies oftmals zusätzlich, wenn geschlechtsangeleichende Operationen durchgeführt wurden und/oder aufgrund von Hormoneinnahme Änderungen in Stimme und Erscheinungsbild aufgetreten sind. Detransition ist also nur eine bedingte Rück-Transition. Für einige ist es ein weiterer Schritt der Selbstfindung, für andere bedeutet es, zwischen allen Stühlen zu stehen. Gerade für letztere ist dabei die Emotionalität, mit der dieses Thema von allen Seiten behandelt wird, eine besondere Belastung.

„So aufgeregt die Debatte in den Medien geführt wird, so dünn ist die Datenlage – und das gilt gleichermaßen für Trans-Personen wie für diejenigen, die detransitionieren.“ (Deutschlandfunk-Kultur)

Nicht nur Transmenschen, sondern alle, die nicht in das binäre Mann-Frau-Schema passen, können von Diskriminierung bis hin zu Gewalt betroffen sein. Der Deutschlandfunk nimmt auf dieses Dilemma Bezug, wenn er darauf verweist, dass Geschichten über Detransition immer auch das Potenzial haben, missbräuchlich verwendet zu werden. Wenn also einige Detransitionierer*innen aufgrund ihrer Erfahrungen mehr Vorsicht und bessere Begleitung fordern, steht auf der anderen Seite die trans Community, die ihre Rechte in Gefahr sieht. Dabei haben beide Gruppen gleiche Interessen - die Suche und gesellschaftliche Anerkennung des eigenen Geschlechts.

Gerade Jugendliche benötigen meist etwas mehr Beratung, da sie sich unabhängig davon, ob sie Transmenschen sind oder nicht, immer in einer Transitionsphase mit entsprechender Identitäts-Unsicherheit befinden. Aber auch Erwachsene – sowohl während einer Transition als auch bei einer Detransition - sind sich nicht unbedingt über mögliche Nebenwirkungen im Klaren. Wie der Deutschlandfunk in seinem Podcast anmerkt, können gerade Hormonbehandlungen nicht einfach abgebrochen werden, sondern benötigen medizinische Begleitung und entsprechende Beratung, die jedoch meist fehlt.

Persönliche Schicksale treffen also auf die politische Verwertungslogik von öffentlichen Debatten. Das Problem, das dabei entsteht, liegt nicht in der Unmöglichkeit aufeinander zuzugehen, sondern in der emotionalen Aufladung, mit der das Thema belastet ist und die zu einer verstärkten Verunsicherung der Beteiligten führt. Doch: „Detransition sollte als Part der geschlechtlichen Vielfalt und die detransitionierenden Menschen als Teil der trans*Community verstanden werden, bzw. ihre Geschichten als Teil der Trans Studies“ (Vanessa Slothouber auf: dgti).

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Am 31. März war der Trans Day of Visibility (TDOV). An diesem Tag „feiern trans* und nicht-binäre Personen – ihre Perspektiven auf das Leben, ihre Schönheit, ihre Lebensfreude, ihre Widerstandsfähigkeit, ihre Existenz“ (Bundesverband Trans*). In unserem heutigen Artikel nehmen wir dies als Anlass, uns aus einer philosophischen Perspektive dem Trans- und Nichtbinär-Sein zu nähern und einen Bogen zu schlagen, der nicht nur die LGBTIQ* Gemeinschaft verbindet.

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Wie der Bundesverband Trans (BVT*) in seinem Grußwort zum TDOV festhält, ist Trans*- oder Nichtbinär-Sein „eine Bereicherung für unser Leben“. Gleichzeitig werden trans und nichtbinäre Personen zu oft als die Leidenden dargestellt, die gerettet werden müssen - ein Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Sichtbarmachen von Problemen und dem Aufzeigen von Lebensfreude, das keinesfalls nur das Transsein betrifft.

In seiner Einführung zum Thema Transsein verdeutlicht der Moderator und Philosoph Gert Scobel auf seinem YouTube-Kanal, wie Ressentiments insbesondere dann zum Vorschein kommen, wenn abstrakte Werte in konkreten Situationen herausgefordert werden. Als Beispiel eröffnet Scobel die Frage: Wann gebe ich Widerworte, wenn in meinem Bekanntenkreis, meiner Familie oder unter Freund*innen Äußerungen getätigt werden, die die Würde von Menschen verletzen? Ein weiteres Beispiel betrifft die Verantwortung in Bezug auf Transition bei Jugendlichen, zu der wir bereits letzte Woche einen Artikel verfasst haben. Ein Thema, das an grundsätzliche Fragen zu Selbstbestimmung und Selbstdisziplin anschließt und Menschen und Gesellschaften schon von jeher beschäftigte.

Dabei wird deutlich, dass es uns insbesondere dann schwerfällt, unsere Ängste und Ressentiments unter Kontrolle zu halten, wenn uns etwas sehr nahe geht. Auf der gesellschaftlichen Ebene ist die Debatte allerdings keineswegs eine rein persönliche Angelegenheit. Das Selbstbestimmungsgesetz (das voraussichtlich am 01.11.2024 in Kraft tritt) und die Diskurse im Zuge seines Entwurfes verdeutlichen, wie politisch das Ganze ist. Scobel macht darauf aufmerksam, dass die Frage im Raum steht: Wie ehrlich und offen gehen wir mit „den anderen“ und mit uns selbst um?

Der öffentliche Diskurs über Transidentität, Nichtbinarität und die LGBTIQ* Gemeinschaft im Allgemeinen verhandelt damit nicht weniger als die grundlegenden Fragen nach der menschlichen Identität und dem Wesen des Menschen. Das Problem dabei ist, dass wir immer auf unser Gegenüber angewiesen bleiben. Wie bereits der Moralphilosoph Adam Smith (1723 -1790) feststellt, können wir niemals das tatsächliche Empfinden unseres Gegenübers nachempfinden, sondern nur unsere eigene Interpretation basierend auf den Empfindungen, die wir selbst in diesem Moment haben.

Der sichtbare Bruch, den Trans- und Nichtbinär-Sein dabei mit den hergebrachten Kategorien herbeiführen, beinhaltet deshalb die Chance des Wechsels von einem statischen oder zumindest fragmentierten Blick hin zu einer Perspektive, die der Vorstellung Rechnung trägt, dass Identität und Geschlecht eher einem Spektrum entsprechen. Eine Denkweise, die vor dem Hintergrund von Transformationsdebatten (Klima, Krieg, Rechtsruck etc.) den gesellschaftlichen Diskursen ebenso guttun würde wie auf der persönlichen Ebene, um „die anderen“ in der eigenen Familie und im Freundeskreis ein wenig besser zu verstehen.

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Am 20. März 2024 wurde eine neue Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zur Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter vorgestellt. Die Verfasser*innen der neuen S2k-Leitlinie haben nun noch etwa drei Wochen Zeit das Ergebnis zu kommentieren, bevor es zur endgültigen Fassung kommt.

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Wie das Ärzteblatt am 22. März berichtete, wird die neue Leitlinie im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie etwa Schweden, Finnland oder Großbritannien für den deutschsprachigen Raum weniger restriktiv ausfallen. Während in den genannten Ländern die Vergabe von Pubertätsblockern nur noch im Rahmen von Studien zulässig ist, dürfen sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter bestimmten Auflagen weiter eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine angemessene kinder- und jugendpsychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Einschätzung. Hinzu kommt eine Beratung durch eine pädiatrisch-endokrinologische Fachperson. Hierbei müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Es muss eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz festgestellt werden und gleichzeitig ein geschlechtsdysphorischer Leidensdruck bestehen.

Dass eine Geschlechtsinkongruenz zum Leidensdruck führt, ist nicht unplausibel, aber auch nicht zwangsläufig gegeben. Ein zentraler Punkt bildet dabei das Verhältnis von Risiko und Nutzen. Wie die Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen, und Autorin der Leitlinie Claudia Wiesemann gegenüber dem Ärzteblatt betont, seien die Nebenwirkungen im Vergleich zur Krisensituation der Geschlechtsdysphorie in der Regel unerheblich. Dem gegenüber stellt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), die auch auf Wiesemann verweist, die Kritik von Florian Zepf, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum Jena und früher selbst Mitglied in der Leitlinienkommission: Zepf mahnt an, dass sich auch mit der neuen Leitlinie die medizinische Datenlage nicht verbessert habe. Insbesondere Langzeitfolgen wie Unfruchtbarkeit und Auswirkungen auf den Hirnreifungsprozess müssten bei der Risiko-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden.

Bereits im vergangenen Jahr 2023 hatte das Ärzteblatt eine Entscheidung des National Health Service (NHS) in Großbritannien aufgegriffen, wonach Pubertätsblocker nur noch in Ausnahmefällen Minderjährigen verschrieben werden dürfen. Auch hier lautete die Begründung eine zu geringe Forschungslage in puncto Sicherheit und Wirksamkeit. Aber auch bei Nutzerstudien ist die Situation nicht eindeutig. Während eine Studie aus Amsterdam zeigt, dass 98% der Jugendlichen, die Pubertätsblocker und Hormone einnahmen, die Therapie über mindestens vier Jahre fortsetzten, fragen laut einer US-Studie etwa 25,6 % derjenigen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Therapie begannen, innerhalb von vier Jahren keine weiteren einschlägigen Rezepte mehr nach. Zudem macht der Artikel des Ärzteblatts vom letzten Jahr mit Bezug auf einen Artikel von Reuters zum Thema Detransition deutlich, dass nur ein Viertel der Betroffenen ihre Detransition den behandelnden Ärzt*innen kommunizieren. Damit könnte die tatsächliche Anzahl derer, die sich umentscheiden, unterschätzt sein. Auch wir hatten bereits das Thema Detransition aufgegriffen und waren zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Tabuisierung von Detransition Gefahren birgt, indem sie Leidenswege verdecken kann.

Mit dem Spannungsfeld dieser z.T. widersprüchlichen Studien ist es umso wichtiger klarzustellen, dass die S2k-Leitlinie kein Garant für absolute Sicherheit ist, sondern laut AWMF auf dem Konsens der beteiligten Fachleute beruht. Daher bleibt weiterhin eine genaue und situationsabhängige Abwägung der individuellen Umstände erforderlich.

Und genau an dieser Stelle kommt die Frage der Selbstbestimmung in den Diskurs. Auch wenn Minderjährige ein Recht auf Selbstbestimmung haben, obliegen Pflege und Sorge laut Art. 6 GG nicht umsonst den Eltern, und die Gesellschaft hat die Pflicht, darüber zu wachen. Selbstbestimmung erhält also insbesondere dann Grenzen, wenn die Selbstfürsorge in Frage steht. Das bedeutet aber auch, dass im gleichen Moment die Verantwortung auf die Entscheidungsträger übertragen wird. Selbst wenn zukünftig die Datenlage verbessert wird, bleibt dieser Umstand erhalten. Umso jünger und größer die Unsicherheit, umso geringer der Einfluss auf eine Behandlungsentscheidung. Damit ist explizit ein Einbezug nicht ausgeschlossen. Eltern und Expert*innen spielen daher eine entscheidende Rolle, sei es durch direkte Entscheidungen für Minderjährige oder durch ihre Autorität in Beratungssituationen. Damit wird es aber umso notwendiger, dass alle Beteiligten, einschließlich der Fachkräfte, ihre Rolle reflektieren und sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Rechte der Minderjährigen angemessen berücksichtigt werden. Dies erfordert Selbstdisziplin, um persönliche Überzeugungen nicht über das Wohl der Minderjährigen zu stellen. Diese Prinzipien gelten allerdings ebenso für erwachsene Personen, die Rat und Hilfe bei solchen Entscheidungen suchen.

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In der Slowakei kommt die Partei des ehemaligen Premier Fico auf 23 Prozent der Stimmen und gewinnt damit die Wahl. Für die slowakische LGBTIQ*-Community ist der Sieg der linksnationalistischen Smer-Partei, die eine queerfeindliche Politik verfolgt, fatal.

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Neben seiner prorussischen Haltung und der Forderung nach der Beendigung aller Militärhilfen für die Ukraine fielen Robert Fico und seine Partei im Wahlkampf auch mit einer scharfen Anti-LGBTIQ* Rhetorik auf. Bereits während seiner letzten Amtsperioden unterstütze der jetzige Wahlsieger queerfeindliche Gesetze wie das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen. Queere Themen wurden in den letzten Jahren immer mehr von populistischer Seite vereinnahmt und für unvereinbar mit der konservativen slowakischen Gesellschaft erklärt. Die Situation von LGBTIQ* in der Slowakei wurde mehrere Jahre in Folge vom Eurobarometer EU-weit als am schlechtesten bewertet. Demnach sind fast 60 Prozent der Bevölkerung gegen gleiche Rechte für queere Menschen.

Wenn Fico es schafft, eine Regierung zu bilden kann, kann damit gerechnet werden, dass sich die Situation nochmals verschärft. Bereits 2019 versuchte der Smer-Chef ein Verbot, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können, durchzusetzen. Im Wahlkampf betitelte er dies zuletzt als „Perversion“ (queer.de berichtet). Zudem gibt es weiterhin keine Möglichkeit, homosexuelle Partnerschaften eintragen zu lassen und auch gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland vollzogen wurden, werden nicht anerkannt. Ebenso eingeschränkt sind die Möglichkeiten für trans Personen, medizinische Unterstützung beim Transitionsprozess zu bekommen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde außerdem ein Gesetzesentwurf besprochen, der die rechtliche Anerkennung des Geschlechtes von trans Personen blockieren sollte. Dies sorgte auch für Konflikte mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte, die den unzureichenden Schutz für queere Menschen in der Slowakei beklagt (PinkNews).

Verbale und physische Gewalt prägen ebenfalls die Situation von LGBTIQ* in der Slowakei. Nach einem Hassverbrechen im Oktober 2022, wobei zwei jungen Männern vor einer queeren Bar in Bratislava von einem Neonazi erschossen wurden, verschärfte sich die Lage erneut. Nach Angaben der Deutschen Welle wollen viele junge Personen auch deshalb das Land verlassen.

Laut einem Bericht der Friedrich Naumann Stiftung kann die Anti-LGBTIQ* Stimmung im Land unter anderem mit dem großen Einfluss der katholischen Kirche in der slowakischen Politik erklärt werden. Die öffentliche Meinung sei stark von Pfarrern beeinflusst und diese stark involviert in das politische Geschehen. Darüber hinaus sei auch die konservative NGOs „Alliance for the Family“ für das Vorantreiben und Popularisieren queerfeindlicher Politiken verantwortlich.

Ob Fico eine Regierung bilden kann, ist noch unklar. Vermutet wird eine Koalition mit seinem ehemaligen Konkurrenten Peter Pellegrini, dessen als sozialdemokratisch bezeichnete Partei Hlas sich vor einigen Jahren von der Smer abspaltete. Da für die Mehrheit noch eine dritte Partei mit ins Boot geholt werden müsste, wird jedoch befürchtet, dass auch die nationalistische und rechtsradikale SNS für eine Regierungskoalition mit Fico und Pellegrini in Frage kommt.

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Im US-amerikanische Bundestaat Texas wurde ein Gesetz erlassen, dass unter 18-Jährigen den Zugang zu geschlechtsbejahenden Behandlungen entzieht. Der Beschluss sorgt für viel Aufruhr in der LGBTIQ* Community, die dies als Bedrohung für die Sicherheit von queeren Personen und ihren Familien versteht.

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Mit dem Gesetz, das unter „SB 14“ bekannt ist, sollen trans und nicht-binäre Minderjährige in Texas keine geschlechtsbejahenden medizinischen Behandlungen wie Hormontherapien und Pubertätsblocker mehr erhalten. Auch Behandlungen, die derzeit noch laufen, müssen mit der Zeit abgesetzt werden. Das Gesetz wurde vom republikanischen Gouverneur Greg Abbott unterzeichnet, der bereits andere queerfeindliche Gesetzte erließ. Es wird vermutet, dass er den Zugang zu geschlechtsbejahender Medizin zukünftig auch für Erwachsene einschränken will.

Dabei äußerten sich medizinische Organisationen wie unter anderem die “American Medical Association” schon vor einigen Jahren ablehnend gegenüber solchen Einschränkungen. Das Verbot von geschlechtsbejahenden Behandlungen könnte für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche fatale körperliche und mentale Konsequenzen haben. Zudem kritisiert die Organisation die politischen Eingriffe in medizinische Entscheidungen, die von Ärzt*innen sorgsam und gemeinsam mit den Patient*innen in ihrem besten Interesse gefällt würden.

Der Beschluss bringt drastische Folgen mit sich. Es zeichnet sich ab, dass einzelne Elternteile oder ganze Familien mit trans oder nicht-binären Kindern in Erwägung ziehen, den Staat zu verlassen, um die medizinische Versorgung ihrer Kinder zu gewährleisten. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einer Familie, die aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation in Texas den Südstaat nach 20 Jahren verlässt. Die Mutter, Lauren Rodriguez, wurde bereits vor Erlassung des Gesetzes den „Child Protection Services“ gemeldet, weil sie ihren Sohn bei seiner medizinischen Transition unterstützte. Auch öffentlich setzte sie sich für die queere Community ein und wurde deshalb mehrfach angeklagt, was mit hohen Verteidigungskosten verbunden war. Der Fall zeigt, wie schwierig die Lage von queeren Personen und ihren Unterstützer*innen in Texas schon vor „SB 14“ war. Rodriguez bezeichnet die politischen und rechtlichen Angriffe auf trans Personen als Hexenjagd. Die Hetze gegenüber queeren Personen sei neben dem Abtreibungsverbot ein Teil der Agenda, die die extreme christliche Rechte in Texas durchsetzen möchte, so eine Sprecherin der Organisation “Texas Freedom Network“ in der taz.

LGBTIQ*-Aktivist*innen wehren sich gegen das Gesetz. Dabei ist das Kapitol in der Hauptstadt Austin zum Schauplatz der Proteste geworden, rund 3.000 Personen versammelten sich dort, um ihre Ablehnung für den Beschluss zu demonstrieren.

Dennoch zeichnet sich ein queerfeindlicher Trend in den USA ab. Gesetze wie „SB 14“ sind in 19 anderen Bundesstaaten bereits umgesetzt. Unter dem Gouverneur Ron DeSantis, der sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikaner aufstellen will, sticht Florida in Sachen queerfeindliche Politik und Rhetorik besonders hervor (echte vielfalt berichtete). Aufgrund der Vielzahl an Anti-LGBTIQ* Gesetzen, die allein in diesem Jahr im Land beschlossen wurden, ruft Human Rights Campaign (HRC) erstmals den nationalen Notstand aus. Dabei betont die größte US-amerikanische Organisation für LGBTIQ* Angelegenheiten, dass die Sicherheit und Gesundheit von queeren Personen und ihren Familien in den Vereinigten Staaten nicht gewährleistet seien. Insbesondere trans und nicht-binäre Jugendliche seien von den Gesetzen betroffen. Als Reaktion veröffentlicht HRC einen Leitfaden (PDF) zum Widerstand.

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Leslie Feinbergs Roman „Stone Butch Buch“ wird dieses Jahr 30 Jahre alt. Zur Ehrung des Werkes, das tiefe Einblicke in die Lebensrealitäten lesbischer und trans Personen gibt, veranstaltet das Zentrum Gender & Diversity Hamburg (ZGD) am 5. und 6. Mai 2023 die Online-Tagung „30 Jahre Stone Butch Blues – Erinnerungen und Perspektiven“.

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Die Autorin und Aktivistin Leslie Feinberg ist eine sehr bedeutsame Figur für die US-amerikanische LGBTIQ*-Bewegung. Ihr Roman Stone Butch Blues wurde mit dem Stonewall Book Award ausgezeichnet. Das Buch bringt die Leser*innen in die Welt von Femmes, Butches und Drag Queens der US-amerikanischen queeren Communities, die die Protagonistin Jess Goldberg durchkreuzt. Dabei illustriert Feinberg auch die Gewalt, die viele queere Personen zu der Zeit erfahren mussten. Als eines der ersten Werke, das medizinische Transition und Detransition sowie die Beziehung von trans und lesbischen Identitäten behandelt, gilt Stone Butch Blues als Kultroman und Klassiker in der queeren Literatur.

Mit zahlreichen Veranstaltungen wird das Publikationsjubiläum Anfang Mai gefeiert. Alle Vorträge und Performances zum Thema sind in das Programmheft der Tagung (PDF) aufgenommen. Die Angebote sind vielfältig, unter anderem gibt es Vorträge zu Lesben mit Unterstützungsbedarf, antirassistischer Sexualerziehung, queeren und jüdischen Identitäten sowie einige Beiträge, die sich direkt mit dem Roman beschäftigen. Zum Abschluss der Tagung findet eine Lesung der Lyrikerin und Lebenspartnerin von Leslie Feinberg, Minnie Bruce Pratt, statt. Die Teilnahme ist kostenlos, bis zum 1. Mai kann man sich auf der Webseite des ZGDs anmelden.

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Das Risiko für LGBTQ* Personen wird im US-amerikanischen Bundestaat Florida als besonders hoch eingeschätzt. Nun wurden Gesetze beschlossen, die die geschlechtsangleichende medizinische Versorgung stark einschränken soll. Besonders trans Kinder und Jugendliche sind davon betroffen.

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Erst vor kurzem berichtete echte vielfalt, dass die Vereinigten Staaten ein Schauplatz von Anti-LGBTQ*-Politik sind. Besonders negativ fällt dabei immer wieder der „Sonnenstaat“ Florida auf. Der republikanische Gouverneur Ron DeSantis, über den auch vermutet wird, dass er sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikanisches Partei aufstellen will und damit in Konkurrenz zu seinem Parteifreund Donald Trump steht, zieht eine seine scharfe Anti-LGBTQ Politik in Florida durch. Bereits vor einem Jahr haben die von kritischen Stimmen als „Don't Say Gay“-Gesetze bezeichneten Vorschriften, die Schulen verbieten über queere Themen aufzuklären, für Aufruhr gesorgt.

Die nun diskutierten Gesetze sollen den Zugang zu Transitionsmedizin stark einschränken. So sollen insbesondere trans Kinder und Jugendliche verhindert werden, sich mit Hilfe von Mitteln wie Pubertätsblockern oder Hormontherapien körperlich ihrer Geschlechtsidentität anzupassen. Mit dem „Bill 254“ riskieren Eltern, die ihre Kinder bei der Transition unterstützen, sogar die Entziehung ihres Sorgerechts. Das Magazin Them warnt davor, dass damit transfeindliche Elternteile Kinder rechtlich abgesichert ,kidnappen‘ könnten, wenn sie von anderen Elternteilen in ihrem geschlechtsangleichenden Prozess gefördert wurden.

In einem Interview in „The Daily Show“ verurteilt Präsident Biden die neuen transfeindlichen Gesetze in Florida. Gleichzeitig gibt es jedoch noch kein staatenübergreifendes Gesetz zum Schutze der Rechte von trans Jugendlichen. Ähnliche Maßnahmen, die die Gesundheitsversorgung von trans Menschen einschränken werden derzeit auch in anderen Bundestaaten wie Tennessee beschlossen. Eine Übersicht über US-amerikanischen Staaten, die aktuell queerfeindliche Gesetze diskutieren, bietet queer.de.  

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Transgender-Politik und Behandlungsprogramme für Geschlechtsdysphorie sind Themenfelder, die auf echte-vielfalt.de bereits des Öfteren in Bezug auf Deutschland oder Schottland betrachtet wurden. Allerdings hört dieses Thema nicht an Landesgrenzen auf.

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Norwegens nationale Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) hat nun eine Studie veröffentlicht. In dem dazugehörigen Bericht bemerkt die UKOM, dass in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der Anfragen von Menschen mit Geschlechtsdysphorie an das Gesundheitswesen festzustellen sei:

„Insbesondere die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Teenageralter, die eine Untersuchung und Behandlung im spezialisierten Gesundheitsdienst wünschen oder an diesen überwiesen werden, ist deutlich gestiegen. Der größte Anstieg ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verzeichnen, die bei der Geburt als Mädchen registriert wurden, sich aber als Jungen identifizieren.“

Wie das Magazin Schwulissimo ergänzt, waren es bis 1990 durchschnittlich vier Überweisungen pro Jahr, die eine Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen als Ursache hatten. Seit 2018 ist diese Zahl auf 600 Fälle jährlich gestiegen. Zu den Gründen gebe es an dieser Stelle nur Mutmaßungen, allerdings unterstreichen die Zahlen die Wichtigkeit einer adäquaten Auseinandersetzung mit dem Thema. Das gilt auch für Deutschland, wie echte vielfalt bereits in einem früheren Bericht festgestellte, wo es zwischen 2017 und 2020 alleine in Niedersachsen insgesamt 289 Geschlechtsoperationen gab.

Während es grundsätzlich einen öffentlichen Diskurs zu Geschlechtsinkongruenz und ihrer Behandlung gibt, nimmt dieser häufig nochmals an Schärfe zu, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Wie die UKOM unmissverständlich klar macht, verlaufen die Meinungsverschiedenheiten dabei auch innerhalb der unterschiedlichsten LSBTIQ*-Gruppen. „Wir sind uns bewusst, dass die Wahl der Worte und ein Verständnis für die Komplexität wichtig ist. Die Situation der Unsicherheit und Uneinigkeit beeinträchtigt die Entwicklung der Gesundheitsdienste“, so die UKOM. Kommunikation und Sicherheit gehen damit Hand in Hand. Was eine uninformierte und emotional aufgeladenen Debatte bedeuten kann, wurde auf echte-vielfalt.de bereits mehrfach thematisiert. Auch die UKOM kommt zu dem ernüchternden Ergebnis einer unzureichenden Datengrundlage. Aber auch veraltete Leitlinien werden bemängelt. Ihnen fehle es an einem angemessenen Standard für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Darüber hinaus weckten die Leitlinien Erwartungen, die das Gesundheitssystem nicht erfüllen könne. Im Gegenteil bestehe sogar eine Gefahr der Unter- oder Fehlversorgung. Um den Dienst zu stärken, sei es nach Ansicht der UKOM wichtig, die Versorgung im primären Gesundheitssektor zu stärken und mehr interdisziplinäres Fachwissen im spezialisierten Gesundheitsdienst auf regionaler Ebene aufzubauen. Es bedarf einer gut vernetzten und auf Fakten basierenden medizinischen Versorgung, die bereits bei der Ebene der Grundversorgung ansetzt, also auch Krankenhäuser und Hausärzt*innen sensibilisiert. Dem steht der große Komplex der öffentlichen Meinungen gegenüber. Die UKOM kommt entsprechend zu dem Schluss, dass das Klima der Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit erhebliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche habe, auch in Bezug auf Behandlung und Gesundheitsdienste.

Die UKOM plädiert daher für die Notwendigkeit eines konstruktiven Diskursklimas. Dies sollte selbstverständlich für alle Personen und Organisationen der Öffentlichkeit gelten, die hier einen Betrag leisten. Dass um Meinungen gestritten wird, bildet dabei weniger das Problem. Dass allerdings diese Meinungen so absolut vertreten werden, dass die eigene Position unhinterfragbar wird, kann im Fall von Geschlechtsinkongruenz, gerade bei Kindern und Jugendlichen, im wahrsten Sinne gesundheitsgefährdend wirken.

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Schon seit Mai 2021 gilt im „Karolinska-Universitätskrankenhaus“ in Stockholm eine neue Leitlinie zur Therapie von Minderjährigen mit sogenannter Geschlechtsdysphorie. Demnach dürfen keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät oder für gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen bei Patient*innen unter 18 Jahren mehr verschrieben werden.

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Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dazu auf seiner Webseite schreibt, warne das Krankenhaus vor potenziellen „irreversible[n] negative[n] Folgen“. Gleichzeitig distanziert es sich damit vom „Dutch Protocol“, das als international propagierte Leitlinie gilt, dessen Grundlage, so IMABE, jedoch lediglich eine einzige Studie bei 55 Jugendlichen bilde. Während die Studie Medikamententherapien ab zwölf bzw. bei Mädchen schon ab acht Jahren empfiehlt, werden auch andernorts Äußerungen vernehmbar, dass diese Studie nicht ausreichend sei. Auch die Washington Post berichtete über die unzureichende Datenlage.

Während die eine Seite auf die unerforschten Nebenwirkungen verweist, wird von der anderen Seite der Vorwurf von Verzögerungen bei nötigen Behandlungen geäußert. Laut Florence Ashley von der McGill University in Kanada in einem Artikel von 2019 begründe gerade der Umstand, dass die Identitätsfindung ein Prozess sei, die Gewährung von Pubertätsblockern als Standard. Stattdessen solle der Nichteinsatz begründungspflichtig sein. Pubertätsblocker und Hormontherapien würden den Zwang verhindern, eine bestimmte Identität einzunehmen, der durch eine Verzögerung der Transitionen jedoch erst verursacht würde, so Florence.

Anders als beim Selbstbestimmungsgesetz, das „ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister“ betrifft, geht es bei einer medizinischen Transition aber eben nicht nur um eine Selbstdefinition, sondern um chemische bzw. chirurgische Eingriffe in den Körper. Wie wir bereits in einem früheren Artikel zur Detransition geschrieben haben, ist dabei das Ausmaß des Eingriffs ebenso ein Thema wie die Anmerkung, dass sich gerade junge Menschen - unabhängig davon, ob eine Geschlechtsdysphorie besteht oder nicht - in einer Selbstfindungsphase befinden und sich mit sich selbst und ihrer Beziehung zur sozialen Umwelt auseinandersetzen.

Doch würde eine pauschale Hormonbehandlung genauso wie eine pauschale Nichtbehandlung eine Norm schaffen, die sehr wahrscheinlich auch solche Menschen trifft, für die das eine oder andere ein medizinischer Übergriff bzw. eine Unterlassung bedeutete.

Gerade Jugendliche, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, benötigten hier einen interdisziplinären Ansatz, so die Washington Post weiter. Ärzt*innen sind aber - ebenso wie Aktivist*innen - keine Universalgelehrten. Beide benötigen die Einschätzung ihrer Kolleg*innen bzw. anderer Fachgruppen und Institutionen aus verschiedenen Feldern, wie zum Beispiel der Psychologie oder Pädagogik und Sozialen Arbeit. Wie jedoch der Artikel hervorhebt, haben viele Kliniken in den USA ein massives Personalproblem, gerade in Bezug auf Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

Hier geht es eben nicht nur um die Fragen „Was ist Identität und wie entsteht sie?“, sondern auch darum, diese Identität „herzustellen“. Das Problem dabei entsteht, wenn einzelne Gruppen versuchen, hierauf eine abschließende und allgemeingültige Antwort zu finden.

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In den Jahren 2017 bis 2020 gab es in Niedersachsen insgesamt 289 Operationen an den Genitalien von Kindern unter 10 Jahren. Das ergab eine kleine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Meta Janssen-Kucz (beide Bündnis 90/Die Grünen) im September dieses Jahres.

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Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Operationen im Rahmen einer selbstbestimmten Geschlechtsangleichung aufgrund einer Geschlechtsdysphorie, sondern um die chirurgische Anpassung an eine heteronormative Erwartungshaltung von Eltern und/oder Ärzt*innen, so das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) in seinem Artikel zu diesem Thema.

Wie QNN weiter berichtet, dauert der Streit zwischen „intergeschlechtlichen Selbstorganisationen“ und Mediziner*innen sowie Eltern darüber, wie ein „normales“ Geschlecht auszusehen habe, bereits Jahrzehnte an. Das Problem ist, dass diese kosmetischen Eingriffe zum einen medizinische Spätfolgen haben können (z. B. beeinträchtigte Orgasmusfähigkeit) und zum anderen jede Fehleinschätzung bei der vermeintlichen Zuordnung zu entsprechenden Problemen führen kann. In den seltensten Fällen geht es dabei um medizinisch akute Eingriffe. QNN schreibt:

„Im Mai 2022 trat deshalb das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ in Kraft: „Im Wesentlichen begrenzt das neue Gesetz die Personensorge von Eltern intergeschlechtlich geborener Kinder, in dem es klar formuliert, dass die Personensorge nicht das Recht umfasst, in die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder diese selber durchzuführen […], wenn dies allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (vgl. §1631e Abs. 1 BGB).“

Aber Vorsicht vor einer Fehleinschätzung. Sowohl bei früheren als auch beim aktuellen Gesetz liegt in dessen Auslegung ein hoher Interpretationsspielraum, sodass das Gesetz eine Hürde, aber kein Hindernis bedeutet. Auch der nun notwendige Beschluss des Familiengerichts erzeugt lediglich eine zusätzliche Kontrollinstanz, die ebenso interpretieren muss wie alle anderen. Zudem würde, selbst wenn ab sofort keine chirurgischen Eingriffe mehr durchgeführt würden, das Problem nur verlagert. Kinder und junge Erwachsene sind zeit ihres Lebens mit Normvorstellungen und Erwartungshaltungen konfrontiert. Die Belastung, die ein entsprechendes Missverhältnis zwischen dem Selbst, dem eigenen Körper und den externen Normen bedeuten kann, ist bereits aus der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bekannt. Ebenso wie dort besteht auch hier das Problem, dass gerade junge Menschen (unabhängig von einer formalen Volljährigkeit) nicht automatisch in allem sofort Mündigkeit erlangen. Wie die Notwendigkeit des Gesetzes zeigt, gilt dies nicht einmal für Erwachsene im Allgemeinen.

Wenn also der „Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V." und das „Queere Netzwerk Niedersachsen" neben einer konsequenten Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes intergeschlechtliche Selbsthilfe sowie Schulungen für Institutionen und medizinisches Personal fordern, trifft gerade letztere Maßnahme den Kern. Unsicherheiten, Unwissen und normative Überzeugungen, die auf die Entscheidungen von Eltern, Ärzt*innen, aber auch Kinder und später junge Erwachsene wirken, haben wenig mit einer spontanen Mündigkeit zu tun als vielmehr mit dem Bedarf einer Sicherheit schaffenden Beratung, um auch festgefahrene Überzeugungen und Ängste zu hinterfragen und zu begleiten. Dies gilt dabei für beide Seiten, wie das Thema der Detransition zeigt. Auch hinter einer vermeintlich progressiven und akzeptierenden Haltung können sich Fehleinschätzungen verbergen.

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