Echte Vielfalt

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Wenn die Transition den Prozess beschreibt, in den sich eine Person begibt, um äußere und soziale Merkmale dem empfundenen Geschlecht anzugleichen, dann beschreibt die Detransition den Prozess des Rückgängigmachens dieses Prozesses. In der Broschüre ‚Gender Detransition auf dem Weg zur Selbstakzeptanz‘ definieren die Autorinnen Detransition…

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„… als die Entscheidung, die jemand trifft, um die soziale und medizinische Transition zu einem anderen Geschlecht zu beenden. Diejenigen, die eine soziale Detransition durchliefen (Outing, Namensänderung, etc.), aber ihren Prozess abgebrochen haben, bevor sie sich trans-bezogenen Behandlungen oder Operationen unterzogen, werden als „Desister“ bezeichnet.“ (PostTrans)

Aber Vorsicht beim Verständnis: Es mag so scheinen, dass Menschen, die sich für eine Detransition entscheiden, einfach wieder das Geschlecht annehmen, dessen Merkmale sie bei ihrer Geburt aufwiesen. Jedoch haben viele auch weiterhin das Problem, sich nicht genau einem Geschlecht zuordnen zu können. Erschwert wird dies oftmals zusätzlich, wenn geschlechtsangeleichende Operationen durchgeführt wurden und/oder aufgrund von Hormoneinnahme Änderungen in Stimme und Erscheinungsbild aufgetreten sind. Detransition ist also nur eine bedingte Rück-Transition. Für einige ist es ein weiterer Schritt der Selbstfindung, für andere bedeutet es, zwischen allen Stühlen zu stehen. Gerade für letztere ist dabei die Emotionalität, mit der dieses Thema von allen Seiten behandelt wird, eine besondere Belastung.

„So aufgeregt die Debatte in den Medien geführt wird, so dünn ist die Datenlage – und das gilt gleichermaßen für Trans-Personen wie für diejenigen, die detransitionieren.“ (Deutschlandfunk-Kultur)

Nicht nur Transmenschen, sondern alle, die nicht in das binäre Mann-Frau-Schema passen, können von Diskriminierung bis hin zu Gewalt betroffen sein. Der Deutschlandfunk nimmt auf dieses Dilemma Bezug, wenn er darauf verweist, dass Geschichten über Detransition immer auch das Potenzial haben, missbräuchlich verwendet zu werden. Wenn also einige Detransitionierer*innen aufgrund ihrer Erfahrungen mehr Vorsicht und bessere Begleitung fordern, steht auf der anderen Seite die trans Community, die ihre Rechte in Gefahr sieht. Dabei haben beide Gruppen gleiche Interessen - die Suche und gesellschaftliche Anerkennung des eigenen Geschlechts.

Gerade Jugendliche benötigen meist etwas mehr Beratung, da sie sich unabhängig davon, ob sie Transmenschen sind oder nicht, immer in einer Transitionsphase mit entsprechender Identitäts-Unsicherheit befinden. Aber auch Erwachsene – sowohl während einer Transition als auch bei einer Detransition - sind sich nicht unbedingt über mögliche Nebenwirkungen im Klaren. Wie der Deutschlandfunk in seinem Podcast anmerkt, können gerade Hormonbehandlungen nicht einfach abgebrochen werden, sondern benötigen medizinische Begleitung und entsprechende Beratung, die jedoch meist fehlt.

Persönliche Schicksale treffen also auf die politische Verwertungslogik von öffentlichen Debatten. Das Problem, das dabei entsteht, liegt nicht in der Unmöglichkeit aufeinander zuzugehen, sondern in der emotionalen Aufladung, mit der das Thema belastet ist und die zu einer verstärkten Verunsicherung der Beteiligten führt. Doch: „Detransition sollte als Part der geschlechtlichen Vielfalt und die detransitionierenden Menschen als Teil der trans*Community verstanden werden, bzw. ihre Geschichten als Teil der Trans Studies“ (Vanessa Slothouber auf: dgti).

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In Mecklenburg-Vorpommern ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Unterstützung für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen (kurz: TIN*) gelungen: Mit der landesweiten Beratungs- und Bildungsstelle „TIN*MV“ hat erstmals eine spezialisierte Anlaufstelle ihre Arbeit aufgenommen. Der Hauptsitz befindet sich in Greifswald, wo das Modellprojekt unter der Trägerschaft des Landes aufgebaut wird. Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hob bei der Eröffnung hervor, wie groß der Bedarf an Orientierung, Austausch und Unterstützung in Fragen der eigenen Identität und Lebenssituation sei. Viele Menschen seien mit persönlichen Herausforderungen konfrontiert, für die es bislang wenige fachlich spezialisierte Angebote gebe. Breites Beratungsangebot – kostenlos, vertraulich, barrierearm TIN*MV richtet sich nicht nur an trans, inter* und nichtbinäre Personen selbst, sondern auch an Menschen, die sich gerade mit ihrer geschlechtlichen Identität auseinandersetzen, an Angehörige, Freund*innen und Verbündete sowie an Fachkräfte aus pädagogischen, therapeutischen, medizinischen oder administrativen Bereichen. Das Angebot umfasst:
  • Einzelberatungen zu Themen wie geschlechtliche Vielfalt, Coming-Out, Transition oder De-Transition
  • Weiterbildungen und Sensibilisierungsangebote für Fachkräfte, um Kompetenzen im Umgang mit TIN*-Themen zu stärken
  • Vernetzung und Austausch mit queeren Akteur*innen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, barrierearm und auf Wunsch anonym – unabhängig davon, ob sie persönlich vor Ort oder digital in Anspruch genommen wird. Modellprojekt mit Landesförderung Das Projekt ist als dreijähriges Modellprojekt angelegt: Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Jahre 2025 bis 2027 jährlich 140.000 Euro zur Verfügung, um Aufbau, Beratung und Bildungsangebote zu finanzieren. Teil dieser Förderung sind auch Mittel für eine begleitende Prozessberatung des Projekts. TIN*MV kooperiert darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und fördert die Sichtbarkeit und Akzeptanz trans*, inter* und nichtbinärer Lebensrealitäten im gesamten Bundesland. Auf der offiziellen Website heißt es, man wolle ein niedrigschwelliges, barrierearmes und flächendeckendes Beratungsnetz schaffen und mit bestehenden Initiativen eng vernetzt arbeiten. Erste Schritte und Perspektiven Obwohl TIN*MV sich noch im Aufbau befindet und Strukturen sowie Online-Angebote weiterentwickelt werden, gibt es bereits erste Beratungsgespräche und positive Rückmeldungen. Das Projekt wird als sichtbares Zeichen für Vielfalt, Akzeptanz und Toleranz im Land verstanden. Mit Veranstaltungen, Austauschformaten und Schulungen soll zunehmend ein gesellschaftlicher Diskurs gefördert werden, der Wissen verbreitet, Vorurteile abbaut und Verständnis für diverse Lebensrealitäten schafft. TIN*MV bietet außerdem regelmäßige Beratungszeiten vor Ort in Greifswald an, mit zusätzlichen Terminen nach Vereinbarung, und freut sich über die Vernetzung mit queeren Gruppen sowie Unterstützer*innen im Land. Zur Website: https://tinberatung-mv.de/ Logo: TIN*MV [/spoiler]

Am 11. Oktober findet jedes Jahr der Coming Out Day statt – ein Aktionstag, der bereits 1988 in den USA ins Leben gerufen wurde, um queeren Menschen mehr Sichtbarkeit zu geben und auf die Herausforderungen eines Coming-outs aufmerksam zu machen.

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Für viele ist es noch immer schwer, offen über ihre Identität zu sprechen – besonders, wenn in Familie oder Freundeskreis abwertende Sprache benutzt wird oder Angst vor Ablehnung besteht. Diese innere Belastung kann auf Dauer psychisch stark belasten und sogar zu Angststörungen oder Depressionen führen, wie die News-Plattform watson berichtet.

In Deutschland haben viele junge queere Menschen noch Angst, offen zu ihrer Identität zu stehen. Um dem entgegenzuwirken, hat der Verein „Coming Out Day“ ein neues bundesweites Beratungsprojekt gestartet: Coming Out und so. Das Angebot richtet sich an queere Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die Unterstützung bei Themen wie Coming-out, Transition, Liebeskummer, Diskriminierung oder familiären Problemen suchen. Über einen Videochat können sie anonym und kostenlos mit geschulten Peer-Berater*innen sprechen – also mit jungen queeren Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Das Projekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Familienministerium gefördert und ist zunächst auf vier Jahre angelegt. Ziel ist es, durch digitale Kommunikation einen niedrigschwelligen, sicheren und flexiblen Zugang zu schaffen. Alle Berater*innen haben zuvor Schulungen durch Psycholog*innen und Sozialpädagog*innen absolviert.

Online lässt sich eine passende Person auswählen und ein Termin für Gespräche per Video-Beratung vereinbaren. Wahlweise ist eine Beratung auch über Mail oder Messenger möglich.
Das Motto: „Einfach mal über alles quatschen mit einer Person, die Dich nicht judged und selber ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie du!“

Logo: Coming Out Day e.V.

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Der Bundesverband Trans* e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wir reden mit! Warum trans* Kinder und Jugendliche ernst genommen und unterstützt werden müssen“ veröffentlicht. Darin werden die Lebensrealitäten von inter*, trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen sichtbar gemacht und Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt.

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Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde.  An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden.

Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen.

Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt.

Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre.

Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten.

In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“

In Bezug auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen wird in der Broschüre die Behandlungsleitlinie des Deutschen Ethikrates angeführt. Darin wird die besondere Verantwortung für Minderjährige genauso wie deren Mitbestimmungsrecht betont. Der Bundesverband Trans* e. V. spricht in diesem Zusammenhang von einem Entscheidungsprozess, "in dem alle Beteiligten ihren Teil der Verantwortung tragen (Shared Decision Making)". Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“

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Nach der Bewusstwerdung über die eigene sexuelle oder geschlechtliche Identität – dem sogenannten „inneren“ Coming-Out -, folgt oft das „äußere“ Coming-Out gegenüber Familienmitgliedern und Freund:innen. Der Umgang von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten bei dem Coming-Out queerer Kinder und Jugendliche kann starken Einfluss auf ihr Selbstbild haben. Daher ist es wichtig, sich als erwachsene Bezugsperson damit auseinanderzusetzen, wie ein unterstützendes Umfeld für das Kind geschaffen werden kann.

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Das Queer Lexikon hat in der Broschüre „Queere Kinder begleiten & unterstützen“ Tipps für erwachsene Bezugspersonen von queeren Kindern und Jugendlichen zusammengestellt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Reaktionen beim Coming-Out hilfreich sind. Viele der Hinweise können auch nachträglich wirksam sein, selbst wenn das Coming-Out Gespräch nicht optimal verlaufen ist.

In erster Linie ist es wichtig, das Kind in seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität ernst zu nehmen und zu unterstützen sowie zu zeigen, dass es nach wie vor geliebt und akzeptiert wird. Es kann auch hilfreich sein, das Kind direkt zu fragen, was es braucht. Dies gilt nicht nur einmalig, sondern Elternteile oder andere Erziehungsberechtigte sollten regelmäßig überprüfen, ob das Kind sich unterstützt fühlt oder was es braucht, um dahin zu kommen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sich Eltern eigenständig über die queere Identität ihres Kindes informieren. Beratungsstellen und Elterngruppen können dabei eine wertvolle Unterstützung bieten. Zudem könnte es sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Kind queere Themen zu erkunden – beispielsweise durch gemeinsames Anschauen von Filmen oder Serien (eine Übersicht mit Film- und Serientipps gibt es in unseren Listen zu Queeren Coming-of-Age Serien oder Queeren Filmempfehlungen).

Es ist ebenfalls wichtig, den eigenen Emotionen Raum zu geben; jedoch sollte dies nicht im Gespräch mit dem Kind geschehen. Für persönliche Anliegen gibt es Anlaufstellen wie

Für weitere konkrete Hinweise für erwachsene Bezugspersonen queerer Kinder und Jugendliche während und nach dem Coming-Out lohnt sich ein näherer Blick in die Broschüre des Queer Lexikons. 

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„Queer Refugees Deutschland“ ist ein bundesweites Projekt des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) und wird seit 2017 durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert.

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Das Projekt "Queer Refugees Deutschland" bietet LSBTIQ*, die nach Deutschland geflüchtet sind oder sich auf der Flucht befinden, eine zentrale Beratungs- und Vernetzungsstelle. Es verbindet dabei die Flüchtlingsberatung mit der LSBTIQ*-Beratung und bietet mehrsprachige Informationen, Schulungen und Empowerment-Arbeit an.

In diesem Zuge hat der LSVD zusammen mit „Fluchtgrund Queer“ und durch Förderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine neue „Terminologie-Liste“ veröffentlicht. Die Broschüre enthält Begriffe in den Sprachen Arabisch, Dari, Englisch, Französisch, Paschtu, Persisch, Russisch, Türkisch und Urdu und ist speziell darauf ausgelegt, Sprachmittler*innen zu sensibilisieren und ihnen die richtigen Begriffe im Kontext sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt an die Hand zu geben. Die Begriffe decken ein breites Spektrum ab, von „Transition“ über „Geschlechtsausdruck“ bis hin zu „nicht-binär“, „transgeschlechtlich“ und „intergeschlechtlich“. Darüber hinaus enthält die Broschüre auch eine Liste von abwertenden Begriffen, die vermieden werden sollten, um eine respektvolle Kommunikation zu gewährleisten.

Sprachmittler*innen sind dabei keineswegs ausschließlich „offiziell bestellte“ Dolmetscher*innen. Auch in Schulen und Kitas oder im Freundes- und Bekanntenkreis, aber natürlich auch in der Familie, gibt es immer wieder Menschen, die sprachlich vermitteln und übersetzen, ohne dass es ihre Ausbildung ist - nicht zuletzt auch Minderjährige. Dabei kann es bspw. in Schulen, aber auch in allen anderen Kontexten darum gehen, dass das Thema LSBTIQ* besprochen und erklärt wird. Auch in diesem Fall kann diese Broschüre helfen, die richtigen Worte zu finden.

Konkret bleibt die Liste ein Werkzeug. Ob und wie es angewendet wird, hängt von den Institutionen und Menschen ab. Allerdings ist ihr Anwendungsbereich eben nicht nur auf Flucht beschränkt. Gleichzeitig sind es diese anderen Bereiche, wie bspw. die Bildung, in denen das Fundament für eine offene Gesellschft entsteht, von der nicht nur Geflüchtete profitieren.

In Papierform ist die Fibel kosten- und versandfrei erhältlich unter: queer-refugees@lsvd.de

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Am 31. März war der Trans Day of Visibility (TDOV). An diesem Tag „feiern trans* und nicht-binäre Personen – ihre Perspektiven auf das Leben, ihre Schönheit, ihre Lebensfreude, ihre Widerstandsfähigkeit, ihre Existenz“ (Bundesverband Trans*). In unserem heutigen Artikel nehmen wir dies als Anlass, uns aus einer philosophischen Perspektive dem Trans- und Nichtbinär-Sein zu nähern und einen Bogen zu schlagen, der nicht nur die LGBTIQ* Gemeinschaft verbindet.

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Wie der Bundesverband Trans (BVT*) in seinem Grußwort zum TDOV festhält, ist Trans*- oder Nichtbinär-Sein „eine Bereicherung für unser Leben“. Gleichzeitig werden trans und nichtbinäre Personen zu oft als die Leidenden dargestellt, die gerettet werden müssen - ein Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Sichtbarmachen von Problemen und dem Aufzeigen von Lebensfreude, das keinesfalls nur das Transsein betrifft.

In seiner Einführung zum Thema Transsein verdeutlicht der Moderator und Philosoph Gert Scobel auf seinem YouTube-Kanal, wie Ressentiments insbesondere dann zum Vorschein kommen, wenn abstrakte Werte in konkreten Situationen herausgefordert werden. Als Beispiel eröffnet Scobel die Frage: Wann gebe ich Widerworte, wenn in meinem Bekanntenkreis, meiner Familie oder unter Freund*innen Äußerungen getätigt werden, die die Würde von Menschen verletzen? Ein weiteres Beispiel betrifft die Verantwortung in Bezug auf Transition bei Jugendlichen, zu der wir bereits letzte Woche einen Artikel verfasst haben. Ein Thema, das an grundsätzliche Fragen zu Selbstbestimmung und Selbstdisziplin anschließt und Menschen und Gesellschaften schon von jeher beschäftigte.

Dabei wird deutlich, dass es uns insbesondere dann schwerfällt, unsere Ängste und Ressentiments unter Kontrolle zu halten, wenn uns etwas sehr nahe geht. Auf der gesellschaftlichen Ebene ist die Debatte allerdings keineswegs eine rein persönliche Angelegenheit. Das Selbstbestimmungsgesetz (das voraussichtlich am 01.11.2024 in Kraft tritt) und die Diskurse im Zuge seines Entwurfes verdeutlichen, wie politisch das Ganze ist. Scobel macht darauf aufmerksam, dass die Frage im Raum steht: Wie ehrlich und offen gehen wir mit „den anderen“ und mit uns selbst um?

Der öffentliche Diskurs über Transidentität, Nichtbinarität und die LGBTIQ* Gemeinschaft im Allgemeinen verhandelt damit nicht weniger als die grundlegenden Fragen nach der menschlichen Identität und dem Wesen des Menschen. Das Problem dabei ist, dass wir immer auf unser Gegenüber angewiesen bleiben. Wie bereits der Moralphilosoph Adam Smith (1723 -1790) feststellt, können wir niemals das tatsächliche Empfinden unseres Gegenübers nachempfinden, sondern nur unsere eigene Interpretation basierend auf den Empfindungen, die wir selbst in diesem Moment haben.

Der sichtbare Bruch, den Trans- und Nichtbinär-Sein dabei mit den hergebrachten Kategorien herbeiführen, beinhaltet deshalb die Chance des Wechsels von einem statischen oder zumindest fragmentierten Blick hin zu einer Perspektive, die der Vorstellung Rechnung trägt, dass Identität und Geschlecht eher einem Spektrum entsprechen. Eine Denkweise, die vor dem Hintergrund von Transformationsdebatten (Klima, Krieg, Rechtsruck etc.) den gesellschaftlichen Diskursen ebenso guttun würde wie auf der persönlichen Ebene, um „die anderen“ in der eigenen Familie und im Freundeskreis ein wenig besser zu verstehen.

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Am 20. März 2024 wurde eine neue Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zur Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter vorgestellt. Die Verfasser*innen der neuen S2k-Leitlinie haben nun noch etwa drei Wochen Zeit das Ergebnis zu kommentieren, bevor es zur endgültigen Fassung kommt.

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Wie das Ärzteblatt am 22. März berichtete, wird die neue Leitlinie im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie etwa Schweden, Finnland oder Großbritannien für den deutschsprachigen Raum weniger restriktiv ausfallen. Während in den genannten Ländern die Vergabe von Pubertätsblockern nur noch im Rahmen von Studien zulässig ist, dürfen sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter bestimmten Auflagen weiter eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine angemessene kinder- und jugendpsychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Einschätzung. Hinzu kommt eine Beratung durch eine pädiatrisch-endokrinologische Fachperson. Hierbei müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Es muss eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz festgestellt werden und gleichzeitig ein geschlechtsdysphorischer Leidensdruck bestehen.

Dass eine Geschlechtsinkongruenz zum Leidensdruck führt, ist nicht unplausibel, aber auch nicht zwangsläufig gegeben. Ein zentraler Punkt bildet dabei das Verhältnis von Risiko und Nutzen. Wie die Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen, und Autorin der Leitlinie Claudia Wiesemann gegenüber dem Ärzteblatt betont, seien die Nebenwirkungen im Vergleich zur Krisensituation der Geschlechtsdysphorie in der Regel unerheblich. Dem gegenüber stellt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), die auch auf Wiesemann verweist, die Kritik von Florian Zepf, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum Jena und früher selbst Mitglied in der Leitlinienkommission: Zepf mahnt an, dass sich auch mit der neuen Leitlinie die medizinische Datenlage nicht verbessert habe. Insbesondere Langzeitfolgen wie Unfruchtbarkeit und Auswirkungen auf den Hirnreifungsprozess müssten bei der Risiko-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden.

Bereits im vergangenen Jahr 2023 hatte das Ärzteblatt eine Entscheidung des National Health Service (NHS) in Großbritannien aufgegriffen, wonach Pubertätsblocker nur noch in Ausnahmefällen Minderjährigen verschrieben werden dürfen. Auch hier lautete die Begründung eine zu geringe Forschungslage in puncto Sicherheit und Wirksamkeit. Aber auch bei Nutzerstudien ist die Situation nicht eindeutig. Während eine Studie aus Amsterdam zeigt, dass 98% der Jugendlichen, die Pubertätsblocker und Hormone einnahmen, die Therapie über mindestens vier Jahre fortsetzten, fragen laut einer US-Studie etwa 25,6 % derjenigen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Therapie begannen, innerhalb von vier Jahren keine weiteren einschlägigen Rezepte mehr nach. Zudem macht der Artikel des Ärzteblatts vom letzten Jahr mit Bezug auf einen Artikel von Reuters zum Thema Detransition deutlich, dass nur ein Viertel der Betroffenen ihre Detransition den behandelnden Ärzt*innen kommunizieren. Damit könnte die tatsächliche Anzahl derer, die sich umentscheiden, unterschätzt sein. Auch wir hatten bereits das Thema Detransition aufgegriffen und waren zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Tabuisierung von Detransition Gefahren birgt, indem sie Leidenswege verdecken kann.

Mit dem Spannungsfeld dieser z.T. widersprüchlichen Studien ist es umso wichtiger klarzustellen, dass die S2k-Leitlinie kein Garant für absolute Sicherheit ist, sondern laut AWMF auf dem Konsens der beteiligten Fachleute beruht. Daher bleibt weiterhin eine genaue und situationsabhängige Abwägung der individuellen Umstände erforderlich.

Und genau an dieser Stelle kommt die Frage der Selbstbestimmung in den Diskurs. Auch wenn Minderjährige ein Recht auf Selbstbestimmung haben, obliegen Pflege und Sorge laut Art. 6 GG nicht umsonst den Eltern, und die Gesellschaft hat die Pflicht, darüber zu wachen. Selbstbestimmung erhält also insbesondere dann Grenzen, wenn die Selbstfürsorge in Frage steht. Das bedeutet aber auch, dass im gleichen Moment die Verantwortung auf die Entscheidungsträger übertragen wird. Selbst wenn zukünftig die Datenlage verbessert wird, bleibt dieser Umstand erhalten. Umso jünger und größer die Unsicherheit, umso geringer der Einfluss auf eine Behandlungsentscheidung. Damit ist explizit ein Einbezug nicht ausgeschlossen. Eltern und Expert*innen spielen daher eine entscheidende Rolle, sei es durch direkte Entscheidungen für Minderjährige oder durch ihre Autorität in Beratungssituationen. Damit wird es aber umso notwendiger, dass alle Beteiligten, einschließlich der Fachkräfte, ihre Rolle reflektieren und sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Rechte der Minderjährigen angemessen berücksichtigt werden. Dies erfordert Selbstdisziplin, um persönliche Überzeugungen nicht über das Wohl der Minderjährigen zu stellen. Diese Prinzipien gelten allerdings ebenso für erwachsene Personen, die Rat und Hilfe bei solchen Entscheidungen suchen.

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In der Slowakei kommt die Partei des ehemaligen Premier Fico auf 23 Prozent der Stimmen und gewinnt damit die Wahl. Für die slowakische LGBTIQ*-Community ist der Sieg der linksnationalistischen Smer-Partei, die eine queerfeindliche Politik verfolgt, fatal.

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Neben seiner prorussischen Haltung und der Forderung nach der Beendigung aller Militärhilfen für die Ukraine fielen Robert Fico und seine Partei im Wahlkampf auch mit einer scharfen Anti-LGBTIQ* Rhetorik auf. Bereits während seiner letzten Amtsperioden unterstütze der jetzige Wahlsieger queerfeindliche Gesetze wie das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen. Queere Themen wurden in den letzten Jahren immer mehr von populistischer Seite vereinnahmt und für unvereinbar mit der konservativen slowakischen Gesellschaft erklärt. Die Situation von LGBTIQ* in der Slowakei wurde mehrere Jahre in Folge vom Eurobarometer EU-weit als am schlechtesten bewertet. Demnach sind fast 60 Prozent der Bevölkerung gegen gleiche Rechte für queere Menschen.

Wenn Fico es schafft, eine Regierung zu bilden kann, kann damit gerechnet werden, dass sich die Situation nochmals verschärft. Bereits 2019 versuchte der Smer-Chef ein Verbot, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können, durchzusetzen. Im Wahlkampf betitelte er dies zuletzt als „Perversion“ (queer.de berichtet). Zudem gibt es weiterhin keine Möglichkeit, homosexuelle Partnerschaften eintragen zu lassen und auch gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland vollzogen wurden, werden nicht anerkannt. Ebenso eingeschränkt sind die Möglichkeiten für trans Personen, medizinische Unterstützung beim Transitionsprozess zu bekommen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde außerdem ein Gesetzesentwurf besprochen, der die rechtliche Anerkennung des Geschlechtes von trans Personen blockieren sollte. Dies sorgte auch für Konflikte mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte, die den unzureichenden Schutz für queere Menschen in der Slowakei beklagt (PinkNews).

Verbale und physische Gewalt prägen ebenfalls die Situation von LGBTIQ* in der Slowakei. Nach einem Hassverbrechen im Oktober 2022, wobei zwei jungen Männern vor einer queeren Bar in Bratislava von einem Neonazi erschossen wurden, verschärfte sich die Lage erneut. Nach Angaben der Deutschen Welle wollen viele junge Personen auch deshalb das Land verlassen.

Laut einem Bericht der Friedrich Naumann Stiftung kann die Anti-LGBTIQ* Stimmung im Land unter anderem mit dem großen Einfluss der katholischen Kirche in der slowakischen Politik erklärt werden. Die öffentliche Meinung sei stark von Pfarrern beeinflusst und diese stark involviert in das politische Geschehen. Darüber hinaus sei auch die konservative NGOs „Alliance for the Family“ für das Vorantreiben und Popularisieren queerfeindlicher Politiken verantwortlich.

Ob Fico eine Regierung bilden kann, ist noch unklar. Vermutet wird eine Koalition mit seinem ehemaligen Konkurrenten Peter Pellegrini, dessen als sozialdemokratisch bezeichnete Partei Hlas sich vor einigen Jahren von der Smer abspaltete. Da für die Mehrheit noch eine dritte Partei mit ins Boot geholt werden müsste, wird jedoch befürchtet, dass auch die nationalistische und rechtsradikale SNS für eine Regierungskoalition mit Fico und Pellegrini in Frage kommt.

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Im US-amerikanische Bundestaat Texas wurde ein Gesetz erlassen, dass unter 18-Jährigen den Zugang zu geschlechtsbejahenden Behandlungen entzieht. Der Beschluss sorgt für viel Aufruhr in der LGBTIQ* Community, die dies als Bedrohung für die Sicherheit von queeren Personen und ihren Familien versteht.

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Mit dem Gesetz, das unter „SB 14“ bekannt ist, sollen trans und nicht-binäre Minderjährige in Texas keine geschlechtsbejahenden medizinischen Behandlungen wie Hormontherapien und Pubertätsblocker mehr erhalten. Auch Behandlungen, die derzeit noch laufen, müssen mit der Zeit abgesetzt werden. Das Gesetz wurde vom republikanischen Gouverneur Greg Abbott unterzeichnet, der bereits andere queerfeindliche Gesetzte erließ. Es wird vermutet, dass er den Zugang zu geschlechtsbejahender Medizin zukünftig auch für Erwachsene einschränken will.

Dabei äußerten sich medizinische Organisationen wie unter anderem die “American Medical Association” schon vor einigen Jahren ablehnend gegenüber solchen Einschränkungen. Das Verbot von geschlechtsbejahenden Behandlungen könnte für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche fatale körperliche und mentale Konsequenzen haben. Zudem kritisiert die Organisation die politischen Eingriffe in medizinische Entscheidungen, die von Ärzt*innen sorgsam und gemeinsam mit den Patient*innen in ihrem besten Interesse gefällt würden.

Der Beschluss bringt drastische Folgen mit sich. Es zeichnet sich ab, dass einzelne Elternteile oder ganze Familien mit trans oder nicht-binären Kindern in Erwägung ziehen, den Staat zu verlassen, um die medizinische Versorgung ihrer Kinder zu gewährleisten. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einer Familie, die aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation in Texas den Südstaat nach 20 Jahren verlässt. Die Mutter, Lauren Rodriguez, wurde bereits vor Erlassung des Gesetzes den „Child Protection Services“ gemeldet, weil sie ihren Sohn bei seiner medizinischen Transition unterstützte. Auch öffentlich setzte sie sich für die queere Community ein und wurde deshalb mehrfach angeklagt, was mit hohen Verteidigungskosten verbunden war. Der Fall zeigt, wie schwierig die Lage von queeren Personen und ihren Unterstützer*innen in Texas schon vor „SB 14“ war. Rodriguez bezeichnet die politischen und rechtlichen Angriffe auf trans Personen als Hexenjagd. Die Hetze gegenüber queeren Personen sei neben dem Abtreibungsverbot ein Teil der Agenda, die die extreme christliche Rechte in Texas durchsetzen möchte, so eine Sprecherin der Organisation “Texas Freedom Network“ in der taz.

LGBTIQ*-Aktivist*innen wehren sich gegen das Gesetz. Dabei ist das Kapitol in der Hauptstadt Austin zum Schauplatz der Proteste geworden, rund 3.000 Personen versammelten sich dort, um ihre Ablehnung für den Beschluss zu demonstrieren.

Dennoch zeichnet sich ein queerfeindlicher Trend in den USA ab. Gesetze wie „SB 14“ sind in 19 anderen Bundesstaaten bereits umgesetzt. Unter dem Gouverneur Ron DeSantis, der sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikaner aufstellen will, sticht Florida in Sachen queerfeindliche Politik und Rhetorik besonders hervor (echte vielfalt berichtete). Aufgrund der Vielzahl an Anti-LGBTIQ* Gesetzen, die allein in diesem Jahr im Land beschlossen wurden, ruft Human Rights Campaign (HRC) erstmals den nationalen Notstand aus. Dabei betont die größte US-amerikanische Organisation für LGBTIQ* Angelegenheiten, dass die Sicherheit und Gesundheit von queeren Personen und ihren Familien in den Vereinigten Staaten nicht gewährleistet seien. Insbesondere trans und nicht-binäre Jugendliche seien von den Gesetzen betroffen. Als Reaktion veröffentlicht HRC einen Leitfaden (PDF) zum Widerstand.

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