Echte Vielfalt

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Die Union (CDU und CSU) plant einen Wahlkampf, der auch auf Kosten von trans, inter und nicht-binären Menschen gehen soll: So berichtet der Tagesspiegel am 14. Dezember 2024, dass der aktuelle Wahlprogramm-Entwurf das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen will und darüber hinaus „ein Genderverbot in bestimmten Bereichen“ fordert.

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„Begründet wird das [laut Tagesspiegel: erneut] mit dem Kinder- und Jugendschutz.“ Dieser war bereits im Vorfeld des Gesetzes breit diskutiert worden und bleibt weiterhin ein emotional aufgeladenes Thema. Vor diesem Hintergrund wirkt die Kampagne des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, „Kampagne Nächstenliebe stärken, Zusammenhalt fördern“, die explizit auf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion abzielt, auf den ersten Blick überholt.

Ziel ist es, LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen. Hierzu muss Artikel 3 Absatz 3 GG ergänzt werden, was nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und daher auch den Stimmen der CDU/CSU möglich ist.

In der vergangenen Woche wiesen wir in unserem Artikel zu den „15 Forderungen des LSVD+ an die Parteien“ darauf hin, dass die Verankerung von LSBTIQ* im Grundgesetz auch neue Grenzziehungen und Stigmatisierungen hervorrufen könnte. Wir merkten an, dass Vereine und Verbände sorgfältig abwägen müssten, welche Themen öffentlich diskutiert werden und welche besser in vertraulichen Gesprächen zu klären sind. Die Kampagne wurde von uns dabei zunächst nicht berücksichtigt.

Schaut man allerdings genauer hin, zielt diese Kampagne genau auf die richtigen Adressat*innen: die Abgeordneten des Parlaments. Diese sind dafür zuständig, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen – auch unter Druck und unabhängig von persönlichen Überzeugungen.

Der Erfolg der Kampagne hängt nicht allein von einer Änderung des Artikels 3 Absatz 3 GG ab. Ein wichtiger Erfolg wäre es bereits, wenn konservative politische Kreise sich mit der konkreten und weitreichenden Bedeutung von „Nächstenliebe und Zusammenhalt“ auseinandersetzten. Eine funktionierende Demokratie und die Würde des Bundestags setzen voraus, dass Diskriminierung gegenüber allen Minderheiten aus diesem Gremium verbannt wird. Den Abgeordneten sollte klargemacht werden, dass auch das Ausspielen einzelner Minderheiten die Demokratie insgesamt schwächt.

Wer auf das Grundgesetz zielt, muss sich mit diesen universellen Fragen befassen. Der konservativen Politik ihre Pflichten vor Augen zu führen, ist hierbei sicher ein hilfreiches Instrument.

Interessierte und Unterstützer*innen können auf der Kampagnen-Website www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de Materialien wie Argumente, Argumentationspapiere und Mailvorlagen herunterladen. Das Ziel ist es, mit CDU/CSU-Abgeordneten in Wahlkreisen das Gespräch zu suchen.

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Mit der Wiederwahl von Donald Trump am 6. November 2024 zeichnen sich erhebliche Rückschläge für die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft ab. In seiner ersten Amtszeit setzte Trump bereits Maßnahmen um, die den Schutz und die Anerkennung von LGBTIQ*-Rechten einschränkten. Nun könnte er diese Politik weiter verschärfen, was zu einer ernsthaften Gefährdung der Rechte und Freiheiten führen könnte, die LGBTIQ*-Personen in den letzten Jahren erkämpft haben.

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Laut Angaben von The Pink News hatte Trump bereits im Vorfeld angekündigt, dass er im Falle einer Wiederwahl entschlossen sei, alle Programme der Bundesregierung zu beenden, die Geschlechtsumwandlungen fördern, und das Recht von Trans-Personen auf geschlechtskonforme medizinische Versorgung zu untergraben. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Artikel: „Medizinische Versorgung von LGBTQ* in den USA: Dunkle Aussichten…

Weiter heißt es: Arbeitgeber*innen könnten wieder das Recht erhalten, LGBTIQ*-Mitarbeitende aufgrund „religiöser Überzeugungen“ zu diskriminieren. Daran anschließend könnte die Regierung verhindern, dass staatliche und lokale Behörden Antidiskriminierungsgesetze durchsetzen, wenn die Diskriminierung auf religiösen Überzeugungen basiert. Damit würden die Republikaner einen Bruch mit der Säkularisierung zwischen Religion und (Arbeits-)Politik herbeiführen – etwas, das aus westlicher Sicht ansonsten islamischen Staaten vorgeworfen wurde. Auch das Thema, ob Trans-Personen vom Militärdienst ausgeschlossen werden, steht erneut zur Debatte, ebenso wie  die Pläne, Trans-Personen die Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen zu verweigern, die mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, sowie LGBTIQ*-inklusive Bildungsprogramme in Schulen und Bibliotheken zu unterbinden. Die beiden letzten Bereiche waren bereits in der Vergangenheit stark durch ihr Potenzial, emotional aufgeladen zu werden, aufgefallen.

Darüber hinaus wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen durch einige konservative Richter*innen im Supreme Court weiterhin als angreifbar angesehen. Insbesondere Samuel Alito und Clarence Thomas haben – wie The Pink News bemerkt – bereits Andeutungen gemacht, diese Entscheidungen zu überprüfen und möglicherweise rückgängig zu machen. Mit sechs republikanischen Richter*innen, von denen bereits drei durch Trump bestimmt wurden, und nur drei demokratischen Richter*innen ist diese Befürchtung alles andere als unwahrscheinlich. Bereits 2022 hatte der Supreme Court das bundesweite Abtreibungsgesetz aufgehoben. Solche Schritte könnten eine Welle von Diskriminierung und rechtlicher Unsicherheit auslösen, mahnt The Guardian.

Die angedachten politischen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die LGBTIQ*-Community, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Protest und Widerstand. Gleichzeitig hat Trump diesmal nicht nur die „Wahlmänner und -frauen“ hinter sich, sondern auch die Mehrheit der Stimmen. Es stellt sich damit die Frage: Wie können wir den Schutz und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft in einer politischen Landschaft verteidigen, die sich zunehmend polarisiert – nicht nur in den USA als Weltbühne, sondern auch in Europa, wo rechtsextreme Kräfte immer deutlicher an Einfluss gewinnen?

Dabei sollten wir dem Populismus allerdings nicht auf den Leim gehen. Das Ziel muss es sein, eine Antwort zu finden, wie all jene Mitmenschen abgeholt werden können, die sich gegen ein menschliches Miteinander entschieden haben. Es bleibt zu befürchten, dass die USA in den kommenden Jahren viele Beispiele liefern werden, was geschieht, wenn dies misslingt.

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Die aktuellen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit einem erschreckenden Abschneiden der AfD und die immer schärfer werdende verbale Aufrüstung im Migrationsdiskurs bilden Indikatoren dafür, dass gesamtgesellschaftliche Werte wie beispielsweise Solidarität und allgemeine Menschenwürde immer stärker zwischen die Räder des rechten Populismus geraten.

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Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollten keineswegs nur auf einen Nenner gebracht werden. Gleichzeitig wäre es ignorant, nicht zuzugestehen, dass es die sozioökonomischen Lebensumstände einiger Menschen sind, die dazu beitragen, dass sie sich immer stärker radikalisieren. Hierbei geht es nicht darum, dass sich Menschen, denen es ökonomisch schlechter geht, automatisch unsolidarisch verhalten. Sondern um das Verschieben der sozialen Last durch den Populismus auf die Schultern des marginalisierten Individuums. So schreibt bspw. Bundesfinanzminister Christian Lindner auf der Seite seines Ministeriums:

„Zum einen werden die Anforderungen verschärft gegenüber denjenigen, die das Bürgergeld beziehen. Mitwirkungspflichten – wenn man also einen Termin verpasst, dann wird das Bürgergeld um 30 Prozent für drei Monate reduziert. Wer Bürgergeld bezieht, muss sich einmal im Monat bei der Behörde melden. Dadurch soll auch der Kontakt und der Vermittlungserfolg verbessert werden.“

Liest man sich diese Formulierungen durch, könnte man den Eindruck bekommen, man hätte es mit Straftäter*innen zu tun, die ihre Auflagen erfüllen müssten. Diese Formulierung wirkt, denn ihr ideologisches Prinzip wird im Kopf auch auf Asyl und andere Sozialhilfen angewandt. Völlig unabhängig davon, ob Personen selbst solche Hilfen beziehen, wird suggeriert, hilfebedürftige Menschen seien schlecht und vor allem selbst schuld. Dabei wird ignoriert, dass jegliche soziale Hilfe – wenn sie berechtigt ist – eine Maßnahme zur Erfüllung des Grundrechts auf ein würdevolles Leben darstellt.

Aber auch faktisch sprechen die Zahlen eine andere Sprache, wie Franz Segbers, emeritierter Professor für Sozialethik am Fachbereich Evangelische Theologie an der Philipps-Universität Marburg, im Interview mit der Tagesschau aufzeigt: Zieht man nämlich von den rund 5,5 Millionen Arbeitslosen rund ein Drittel Kinder und Jugendliche ab sowie jene, die nicht arbeiten können, dann kommt man nur noch auf 1,7 Millionen. Davon wiederum begehen nur noch 16.000 Fälle sogenannten „Sozialbetrug“. „Wenn wir das umrechnen, sind das im Monat etwa 1.300 Menschen. Das ist bei 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehern eine marginal kleine Gruppe. Wenn wir diese Quote bei Steuerbetrügern hätten, hätten wir eine traumhafte Quote. Aber darüber wird nicht diskutiert, sondern es wird über diese kleine Gruppe von Totalverweigerern geredet.“

Es ist diese Diskursverschiebung bei gleichzeitiger Stagnation der Reallöhne, die dazu beiträgt, dass in den Köpfen eine Verbindung zwischen dem eigenen „Nicht“-Wohlergehen und marginalisierten Gruppen entstehen kann. Auch hier gilt: Diese Verbindung ist nicht selbstverständlich, aber sie ist auch nicht völlig ausgeschlossen und wird von Populist*innen genutzt.

Vor diesem Hintergrund bieten Zahlen der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt „ein deutliches Warnsignal, die Entwicklungen im gesellschaftlichen Gefüge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.“ Demnach ist der Index für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt von Beginn 2020 um neun Punkte auf 52 von maximal 100 Punkten im Oktober 2023 gesunken. Zwar liegt er damit immer noch in der oberen Hälfte, wie die Stiftung betont, aber die Luft wird dünner. Laut Bertelsmann Stiftung verzeichnete der Index dabei einen Rückgang in allen neun Sozialindikatoren, darunter auch „Akzeptanz von Diversität“ und „Solidarität und Hilfsbereitschaft“.

War es bis jetzt schon schwierig und ein langfristiges Projekt, für die Würde und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft einzutreten, wird das Fundament immer wackeliger. Hier haben vor allem jene die Verantwortung, die gut vernetzt sind und denen es gut genug geht, sich über die Grenzen der eigenen Gruppe hinweg für mehr Solidarität einzusetzen und sich die Frage zu stellen: Was bedeutet das politische „Nach-unten-Treten“ für mich?

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Den Kampf der LSBTIQ* Gemeinschaft um ihre (Menschen-)Rechte wie Würde, Selbstbestimmung und Gleichheit als Kampf der Ideologie zu bezeichnen, ist problematisch, denn der Begriff „Ideologie“ beinhaltet die Möglichkeit, dass es auch anders sein kann.

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„Im politischen Sinne dienen Ideologien zur Begründung und Rechtfertigung politischen Handelns und sind daher immer eine Kombination aus bestimmten Weltanschauungen und spezifischen Absichten“. Dabei haben sie eine spezifische Art des Denkens und des Wertsetzens zur Folge und sind in ihren Zielen in der Regel nicht als uneigennützig zu begreifen.

Und dennoch, so richtig es ist, dass die einzelnen Gruppen und Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft grundsätzlich dieselben Rechte haben sollten wie andere Menschen, so richtig ist es auch, dass diese Rechte nicht unabhängig von politischen Ideologien verfasst werden. Damit ist der Kampf auf politischer Ebene eben doch ein Kampf der Ideologien, in dem es darum geht, die eigene Position in Rechten und Werteüberzeugungen zu verankern. Dabei lassen sich Zusammenschlüsse von Akteuren finden, die nicht mehr auf die typische Kategorisierung von Parteien, Staaten oder konservativ vs. progressiv zurückzuführen sind, wie der Fall Ungarn verdeutlicht. Rhetorisch bildet Ungarn als EU-Land damit einen Schulterschluss mit Russland bzw. sind es nicht die Länder, sondern ihre führenden Politiker*innen. Diese Unterscheidung ist essenziell.

Aber auch auf der anderen Seite des Atlantiks lässt sich diese Rhetorik finden, die sich bis in konkrete Gesetzesentwürfe niederschlägt. So wurden seit Beginn dieses Jahres bereits mehr als 270 Gesetzesentwürfe in den Parlamenten der amerikanischen Bundesstaaten eingebracht, die laut der Organisation „Gay and Lesbian Alliance Against Defamation“ (GLAAD) als Anti- LGBTIQ* zu bewerten seien. Zwar scheiterte im letzten Jahr mit 93% die überwiegende Mehrheit solcher Gesetzesentwürfe, allerdings wirken sie dennoch auf psychologischer Ebene. So gaben beispielsweise 86% der sich als trans bzw. non-binär identifizierenden Jugendlichen an, dass die Gesetzesentwürfe ihrer psychischen Gesundheit sehr oder etwas schadeten (hier der Link zur Untersuchung).

Damit geht es beim politischen Kampf von Ideologien auch um eine psychische Zermürbung. “Their short-term goals change, but their long-term goals stay the same: to prevent LGBTQ people from having social and legal acceptance. That is what they are here for.”, so Cathryn Oakley, Direktorin der Landesgesetzgebung bei „Human Rights Campaign“ (HRC) gegenüber Them. Mit “they” meint Oakley konservative Politiker*innen.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rede zum „State of the Union“ des amerikanischen Präsidenten Joe Bidon zwiespältig zu sehen. Zwar erwähnte er die Belange der LSBTIQ* Gemeinschaft, bezog z. B. das Gesetz zum Schutz gleichgeschlechtlicher Ehen explizit mit ein und forderte des Weiteren dazu auf, ein überparteiliches Gleichstellungsgesetz zu verabschieden, um sicherzustellen, dass LGBTIQ*-Amerikaner*innen, insbesondere junge Transgender, in Sicherheit und Würde leben können. Während Organisationen wie GLAAD oder auch HRC die Rede positiv konnotieren, bemerkten jedoch die Kritiker*innen, dass Biden das Thema der Zunahme von transphoben Gesetzesentwürfen vermieden habe und sich scheue, den politischen Gegner diesbezüglich direkt anzugehen. Dies nutzten „Ultra-rechts-Konservative“ wie Sarah Huckabee-Sanders, Gouverneurin von Arkansas, oder Donald Trump, um dem Präsidenten vorzuwerfen, „seine Präsidentschaft einem woken Mob zu überlassen, der nicht weiß, was eine Frau ist“ oder auch „die Kinder zu indoktrinieren und zu verstümmeln“.

Die Rhetorik ist scharf und macht deutlich, dass ideologische Kämpfe nicht nur auf Gesetzesebene geführt werden. Dabei bilden die Äußerungen eine deutliche Linie von der einen Seite des Landes zur anderen. Anhand dieser Linie wird deutlich, dass der Kampf um Grundwerte nicht nur zwischen den üblichen Grenzen geführt wird, sondern sich quer durch die Staaten, aber auch parteiliche und gesellschaftliche Gruppierungen erstreckt.

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Am 13. Dezember 2022 unterzeichnete der amerikanische Präsident Joe Biden das Gesetz zum Schutz der gleichgeschlechtlichen Ehe. Damit zieht er einen vorläufigen Schlussstrich in einer langjährigen Rechtsdebatte.

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Nach einem Zitat des Guardian betonte Biden in seiner Rede vor der Unterzeichnung, wie lange es gedauert habe und wie wichtig das Durchhaltevermögen derer gewesen sei, die immer an ein entsprechendes Gesetz geglaubt haben. Wie lang das wirklich war, macht eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes GALLUP deutlich. Demnach lag noch 2004 die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe bei 42 %. Im Jahr 2022, also 18 Jahre später, stieg die Zustimmung auf 71 %. Die Studie zeigt zum Beispiel auch, dass der Anteil der Befragten, die wöchentlich die Kirche besuchen, besonders wenig Zustimmung aufwies (2004: 20 %). Im Jahr 2022 hat sich allerdings auch in dieser Gruppe die Zustimmung auf 40 % verdoppelt. Es lässt sich somit festhalten, dass die Haltung in den USA in diesem Bereich einen durchweg positiven Wandel durchlaufen hat.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Verabschiedung des Gesetzes im Senat angemerkt hatten, ist mit dessen Eintreten zwar ein Ergebnis, aber noch kein Ende des Diskurses erreicht. Laut Forbes ist mit Gegenklagen zu rechnen, die in einem momentan sehr konservativen „Supreme Court“ durchaus Gehör finden könnten.

In älteren Urteilen hatte sich der Oberste Gerichtshof der USA allerdings bereits unterstützend den Rechten einer nicht gleichgeschlechtlichen Ehe gegenüber verhalten. Auf der Webseite des US-Kongresses wird in einer Stellungnahme zum Gleichstellungsgesetz deshalb immer wieder auf entsprechende Urteile verwiesen. Zweck des Gesetzes ist es letztendlich, das Bundesrecht dahingehend anzupassen, dass jeder Wortlaut der Ehe als Vorgang zwischen „Mann und Frau“ durch „zwischen zwei Personen“ ersetzt wird. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Court gab es bereits 2013. Weiter werden alle Klauseln, die nicht zwingend verlangen, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, durch die Pflicht zur vollumfänglichen Anerkennung der Ehen und der daraus resultierenden Rechtsansprüche ersetzt.

Auch hier hatte der Supreme Court bereits 2015 auf die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen hingewiesen, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesetz haben nun nicht nur die Betroffenen, sondern auch das Justizministerium die Möglichkeit, bei Verstößen Klage einzureichen.

Einschränkungen in der Reichweite bestehen hingegen in Bezug auf die religiöse Freiheit und den Gewissensschutz und damit verbundene Dienstleistungen. Damit ist keine Institution dazu verpflichtet, eine Ehe zu vollziehen. Ebenso betrifft das Gesetz keine Vorteile oder Rechte, die sich nicht aus einer Ehe ergeben. Wie sich das ganze weiterentwickelt, muss nun die Praxis zeigen.

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Das deutsche Gesundheitssystem unterteilt sich in private und gesetzliche Versicherungen. Grundsätzlich hat dabei jede Person das Recht bzw. die Pflicht auf eine Krankenversicherung. Trotz dieses allgemeinen Schutzes gibt es immer noch Menschen, die durch das Netz fallen: Entweder, weil sie nicht versichert sind oder aber weil die Behandlungen z. T. zu verallgemeinernd und historisch stark männlich geprägt sind. Gerade letzteres betrifft dabei Personen der LGBTIQ* Community.

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Anders sieht das Ganze in den USA aus: Hier besteht zunächst einmal keine Pflicht sich krankenversichern zu lassen. Nicht nur Anbietende von Leistungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sondern auch der Versicherungsmarkt ist stark von privaten Marktinteressen beeinflusst. Zwar gibt es auch verschiedene Pakete, die sich z. B. an alte Menschen, Kinder, Arme oder Militärangehörige richten, jedoch bleibt die stark wirtschaftliche Ausrichtung des gesamten Gesundheitssystems bestehen. Damit trifft die Hürde einer genderspezifischen Behandlung zusätzlich auf eine allgemein teure und nur bedingte Grundversorgung.

Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung des Personalabbaus im Chicagoer Gesundheitszentrum „Howard Brown Health“, dem größten Anbieter für Gesundheits- und Wellenessleistungen für die LGBTIQ*-Gemeinschaft und HIV-Infizierte im Mittleren Westen der USA, ein herber Schlag. Wie herb, zeigt ein Bericht des Guardian, nach dem es landesweit zu weitreichenden Kürzungen bei der Gesundheitsversorgung von Queeren und Transsexuellen gekommen war, da die Bundesstaaten teilweise den Zugang zu geschlechtsangleichender Behandlung verboten oder eingeschränkt hatten. Howard Brown war somit nicht nur eine Anlaufstelle der LGBTIQ*-Bevölkerung von Chicago, sondern ebenso der umliegenden Bundesstaaten.

Zu den gekürzten Stellen zählen solche in den Bereichen Verhaltensmedizin, Gesundheitserziehung, PrEP-Navigation (Vorsorge vor einem möglichen HIV-Kontakt), Covid-Tests etc. Ausfällig ist, dass viele dieser gefährdeten Stellen von Gewerkschaftsmitgliedern besetzt sind. Erst im August dieses Jahres hatten Mitarbeiter*innen von Howard Brown beschlossen, eine Gewerkschaft zu gründen. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, der Gewerkschaft Einblicke in die Finanzen zu gewähren, um gemeinsam alternative Einsparmaßnahmen zu finden, erhebt diese nun Vorwürfe, mit den Entlassungen gezielt die Gewerkschaft schwächen zu wollen, so der Guardian weiter.

Wie sich das Ganze entwickelt, bleibt abzuwarten. Allerdings zeigt sich am Beispiel der USA, dass es bei einer gendergerechten Versorgung nicht bloß auf qualitativ geschulte Mediziner*innen ankommt, sondern dass auch eine ausreichende Anzahl notwendig ist. Gerade für jene Mitglieder der LGBTIQ*-Gemeinschaft, die sich auf Grund geringerer Mittel nicht einfach nach alternativen Versorgungmöglichkeiten umsehen können, sind lokale oder zumindest allgemein zugängliche Angebote von großer Bedeutung. Eine Verschlechterung der Behandlungsqualität aufgrund von Personalabbau betrifft oftmals gerade solche Gruppen, die besonders auf eine reflektierte und nicht verallgemeinernde Medizin angewiesen sind.

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Am Dienstag, 29. November 2022, verabschiedete der US-Senat den „Respect for Marriage Act“, ein Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren auf Bundesebene die Rechte, Vorteile und Pflichten einer heterosexuellen Ehe im Bundesgesetzbuch garantiert. Damit hebt es den diskriminierenden „Defense of Marriage Act“ (DOMA) auf und bekräftigt, dass öffentliche Handlungen, Aufzeichnungen und Verfahren von allen Bundesstaaten anerkannt werden sollen. Außerdem werden die gleichen Rechte für Paare unterschiedlicher Ethnien festgeschrieben.

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The Human Rights Campaign (HRC) bezeichnete die Verabschiedung als historischen Moment und betonte, dass bei der Abstimmung von 61 zu 36 Stimmen neben der gesamten demokratischen Fraktion auch zwölf Republikaner*innen mit Ja gestimmt hatten. Dies zeige, so HRC weiter, „[…] dass selbst republikanische Gesetzgeber wissen, dass die Gleichstellung der Ehe Gesetz ist - und bleiben muss.“

Nach einer Umfrage von Gallup im Juni dieses Jahres sei die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe in der amerikanischen Bevölkerung auf über 71% gestiegen. Trotz der hohen Umfragewerte und des Zuspruchs auch aus den Reihen der Republikaner*innen wird erwartet, dass die Demokrat*innen versuchen werden, den Entwurf noch dieses Jahr durchzubringen, bevor die Republikaner*innen im nächsten Jahr das Repräsentantenhaus übernehmen.

Dies könnte nach Angaben des Guardian mit Bezug auf den Mehrheitsführer des Repräsentantenhauses, Steny Hoyer, bereits am 6. Dezember geschehen. Anschließend müsste Präsident Biden das Gesetz noch unterzeichnen.

Doch selbst wenn das Gesetz durchkommen sollte, so handelt es sich nicht um einen endgültigen Schlussstrich. Die USA sind ein föderales System, in dem - ähnlich wie in Deutschland - neben der Bundesebene auch die einzelnen Bundesstaaten ihre eigenen Rechte haben. Wie das Magazin Forbes berichtet, würde das Gesetz die einzelnen Staaten nicht dazu verpflichten, die gleichgeschlechtliche Ehe formell zu legalisieren. Gleichzeitig sind bereits alle 50 Staaten nach einem Urteil des Obersten Gerichtshof, in dem die gleichgeschlechtliche Ehe als verfassungsmäßiges Recht anerkannt wurde, angehalten diese zuzulassen. Allerdings bestehe in 35 Bundesstaaten immer noch ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe, so Forbes weiter, das wieder in Kraft treten können, sollte der Oberste Gerichtshof sein früheres Urteil aufheben. Dass dies geschehen kann, ist dabei nicht undenkbar, hält man sich vor Augen, dass der Gerichtshof momentan von einer „rechts-konservative Mehrheit“, wie es die Tagesschau bezeichnet, bestimmt wird.

Damit kann der Entwurf zwar durchaus als historisch bezeichnet werden, ein Endpunkt für den amerikanischen Diskurs markiert er allerdings noch lange nicht.

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In der vergangenen Woche fanden in den USA die Zwischenwahlen statt. Besonders in Nevada hatte sich aufgrund eines knappen Wahlergebnisses und wahlrechtlicher Besonderheiten das endgültige Ergebnis deutlich verzögert. Am Sonntag kam dann die Meldung:

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„Die US-Demokraten behalten die Mehrheit im Senat. Im US-Bundesstaat Nevada setzte sich Senatorin Masto gegen ihren republikanischen Herausforderer Laxalt durch. Damit kommen die Demokraten auf genug Sitze, um die Kongresskammer zu kontrollieren“, so die Tagesschau mit Berufung auf CNN, NBC und CBS. Die Demokrat*innen kommen dadurch auf 50 der 100 Senatsstimmen. Bei einem Patt gibt die Stimme der Senatspräsident*in, in diesem Fall die Demokratin Kamala Harris, den entscheidenden Ausschlag. Zwar findet im Dezember in Georgia noch eine Stichwahl statt, jedoch wird diese nichts mehr an den Mehrheitsverhältnissen ändern. Der amtierende Präsident Joe Biden startet damit gestärkt in seine zweite Amtshälfte, auch wenn die Mehrheit im Repräsentantenhaus bis jetzt noch offen ist.

Doch was bedeutet das Ergebnis nun für LSBTIQ* Community? Auf ihrer Webseite gratulierte die NGO „Human Rights Campaign“ (HRC) der demokratischen Senatorin Catherine Cortez Masto und betonte ihren politischen Einsatz für die Rechte der LSBTIQ* Community in Nevada.

Mit ihrem Sieg, so HRC, sichere sie, dass die „pro-equality“ Mehrheit auch im 118. Kongress die Kontrolle behalten werde, wenn dieser ab Januar zusammenkommt. Bereits während der COVID-19-Pandemie setzte sich Masto dafür ein, dass das US-Gesundheitsministerium Daten über die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität erhebt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der LSBTIQ* Community verstanden und erfüllt würden. Darüber hinaus unterstützt sie den „International Human Rights Defense Act“ - ein Gesetz, das das Außenministerium anweist, die Menschenrechte u. a. von LSBTIQ* Personen weltweit zu verteidigen. Damit hat die US-Wahl nicht nur große Symbolkraft, wie wir bereits in einem früheren Artikel erwähnten, sondern gerade für die Regionen, in denen die USA physisch aktiv sind, enthält das Ergebnis ganz konkrete Bedeutung für das Leben der LSBTIQ* Gemeinschaften.

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Heute, am 08.11.2022, beginnen in den USA die Midterm Elections, die Zwischenwahlen während der Amtszeit des jetzigen Präsidenten Joe Biden. In einem früheren Artikel haben wir bereits einen kurzen Überblick über das System der Zwischenwahlen und ihre mögliche Signalwirkung auch für die internationale LSBTIQ* Comunity erwähnt. Nun ist es so weit.

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Im deutschen Fernsehen wird u. a. der Sender Phönix über Nacht Berichte und Dokumentationen zu den Wahlen senden. Mit Schließen der ersten Wahllokale beginnt bereits die Stimmzählung, sodass, mit etwas Nachlauf, ab 0 Uhr die ersten Hochrechnungen erwartet werden können. Auch wenn die genauen Ergebnisse noch ausstehen, berichtet die NGO „Human Rights Campaign“ (HRC) von ersten Anzeichen dafür, dass trotz der Versuche extremistischer Kandidat*innen, Angst zu schüren und LSBTIQ*, Schwarze und Frauen vom Wählen abzuhalten, die Zwischenwahlen 2022 mehr LSBTIQ*-Wähler*innen aufweisen als jemals zuvor. Damit verbindet die HRC die Hoffnung, dass auch entsprechend mehr LSBTIQ* Vertreter*innen in die Ämter gewählt werden. Wie in unserem letzten Bericht bereits erwähnt, stellen sich dieses Jahr mindestens 101 LSBTIQ*-Kandidat*innen zur Wahl.

„This year, HRC endorsed more people of color and openly LGBTQ+ candidates than ever before. The LGBTQ+ community is expected to score a series of historic victories across the country, continuing to make important strides toward stronger representation and visibility at every level of government.”

Trotz der Euphorie ist allerdings zu berücksichtigen, dass traditionell die Partei, die gerade den Präsidenten stellt, tendenziell schlechter abschneidet, wie die Friedrich Neumann Stiftung bemerkt. Das ist zunächst kein unlösbares Problem. Auch Clinton und Obama regierten teilweise aus einer Minderheit heraus. Allerdings werden die Ergebnisse einen Hinweis darauf geben, ob und wie stark der ehemalige Präsident Donald J. Trump in die Wahlen 2024 eintreten wird. Dieser hatte sich im Vorfeld stark in die Kandidatenauswahl der Republikaner eingebracht.

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Am 8. November finden in den USA die sogenannten Midterm Elections statt. Im Gegensatz zu den Präsidentschaftswahlen am 3. November 2020, bei denen die Demokrat*innen unter Joe Biden gewannen, wird nun der Kongress gewählt. Der Kongress besteht aus Senat und Repräsentantenhaus und bildet das gesetzgebende Organ der USA.

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Im Repräsentantenhaus halten die Demokrat*innen gegenüber den Republikaner*innen momentan die Mehrheit mit 222 zu 213 Sitzen. Im Senat hat hingegen jede Partei 50 Mandate. Allerdings werden dieses Jahr ebenfalls 36 der 50 Gouverneur*innen der Bundesstaaten neu gewählt, von diesen 36 sind 20 in der Hand der Republikaner*innen.

Anzumerken ist, dass die USA ein föderales System sind, sodass nicht nur die Wahl des Kongresses, sondern gerade Gouvernements-Wahlen einen Unterschied für die zukünftige Regierung machen können.

„The majority of states still have trigger bans on marriage equality, most of which are at the state legislative level […]”,

so Albert Fujii, Pressesprecher des Victory Fund in einem Interview mit dem Magazin thrillist.de. In den vergangenen Jahren gab es dabei mehr als 290 Gesetzesvorlagen gegen die LSBTIQ* Comunity, von denen 25 auch verabschiedet wurden. Für die LSBTIQ* Bevölkerung sind diese Wahlen daher in keiner Weise unbedeutend.

Viele der Gesetze, so das Magazin weiter, zielen auf den schulischen Kontext, wie das Verbot der Teilnahme von trans Schüler*innen am Mädchen-/Frauensport. Einige von ihnen schränken gar das Sprechen über LSBTIQ* Themen im Klassenzimmer ein, so zum Beispiel im Bundesstaat Florida in den Klassenstufen null (Kindergarten) bis drei.

Für die Bürger*innen kommt es dabei nicht unbedingt darauf an, die richtige Partei zu wählen, sondern die richtige Kandidat*in. Glücklicherweise gibt es eine Reihe (mind. 101) der Kandidat*innen, die selbst LSBTIQ* sind, wie Fujii betont. Die Seite them.us stellt hier einige von ihnen vor. Auf der Seite der NGO „Human Rights Campaign“ finden Wähler*innen zudem umfangreiche Informationen über das bisherige Abstimmungsverhalten der jeweiligen Mandatsträger*innen, wenn es um LSBTIQ* Themen ging.

Nach wie vor sind die USA ein Land, das international gerade im Westen eine große Symbolkraft hat. Die Richtung, in die die Entwicklung für LSBTIQ* Interessen nach den Wahlen weist, könnte damit eine Signalwirkung über das Land hinaus bedeuten. Es lohnt sich also, die Wahlen auch aus hiesiger Sicht zu beobachten.

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