Echte Vielfalt

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Im US-Bundesstaat Kansas wurde Ende Februar ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Ausweisdokumente als gültig anerkennt, in denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angegeben ist. Ohne Übergangsfrist verloren Führerscheine und Geburtsurkunden von trans* Personen damit ihre Gültigkeit.

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Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe.

Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht.

In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig.

Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet.

Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche.

Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.

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Queeres Dating bedeutet für viele Menschen Freiheit: die Möglichkeit, jenseits heteronormativer Erwartungen Kontakte zu knüpfen, Sexualität offen zu leben und Gemeinschaft in der eigenen Community zu finden. Doch genau dieser geschützte Raum wird zunehmend zum Angriffspunkt gezielter Gewalt.

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Wie das Magazin Schwulissimo bereits vor über einem Jahr berichtete, nutzen Täter*innen Dating-Apps systematisch, um queere Menschen in Hinterhalte zu locken und sie dann zu überfallen, zu verletzen und auszurauben. Der vermeintlich oder ehemals sichere community-nahe Raum verliert seinen geschützten Charakter. Die Taten folgen häufig einem ähnlichen Muster: Über Dating-Apps wird Kontakt aufgebaut, Sympathie erzeugt und ein Treffen vereinbart. Vor Ort kommt es dann zu Überfällen.

Gerade schwule oder bisexuelle Männer* bewegen sich häufiger in anonymen öffentlichen Räumen, etwa in Parks oder Seitenstraßen, auch weil sie nicht geoutet sind oder Diskretion suchen. Diese Umstände werden von Tätergruppen gezielt ausgenutzt. Angriffe finden jedoch auch in den eigenen Wohnräumen der Opfer statt.

Was zurückbleibt, sind Erfahrungen, die das Leben der Betroffenen tiefgreifend prägen. Viele entwickeln Ängste und Panik, ziehen sich zurück und beenden ihr offenes Dating- und Sexleben. Die gerade erlangte Freiheit, sich offen sexuell ausleben zu können, wird durch Gewalt und Angst erneut eingeschränkt. Hinzu kommt mangelndes Verständnis für die Opfer – innerhalb wie außerhalb der Community. Nicht selten kommt es zu Täter-Opfer-Umkehr, indem Betroffenen „Leichtsinn“ unterstellt wird.

Plattformen wie Grindr, die auf geosozialer Interaktion basieren, können diese Dynamiken begünstigen. Profile werden auf Grundlage des geografischen Standorts angezeigt, spontane Begegnungen werden gefördert. Frühere Sicherheitslücken, bei denen sogar Personen ohne eigenes Profil auf Standortdaten zugreifen konnten, zeigen, wie solche Funktionen gezielte Angriffe erleichtern können.

Konkrete Zahlen zu queerfeindlichen Taten sind schwer zu benennen, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden. Gründe sind fehlendes Outing, Angst vor respektlosem Verhalten durch Behörden oder Scham, weil das Treffen als sexuelles Date geplant war. Zudem erschwert die häufige Anonymität der Profile die Ermittlungen.

Gleichzeitig spiegeln sich steigende queerfeindliche Gewaltformen in den Zahlen politisch motivierter Kriminalität wider. Für 2024 wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.765 Straftaten (+18 %) registriert, im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ 1.152 Fälle (+35 %).

Eine Vielzahl dokumentierter Fälle aus verschiedenen Städten zeigt, dass sich Gewalttaten im Zusammenhang mit Dating-Apps häufen (der LSVD+ dokumentiert die Taten hier). Nur bei wenigen dieser Taten konnte innerhalb eines Strafprozesses Homophobie oder Queerfeindlichkeit als Tatmotiv festgestellt werden, was auch mit der schwierigen Identifizierung der Täter zusammenhängt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele dieser Übergriffe von queerfeindlichen Einstellungen begleitet werden.

Gewalt im Kontext queeren Datings ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck wachsender gesellschaftlicher und struktureller Queerfeindlichkeit. Sichere Räume – auch digitale – zu verteidigen, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zugleich braucht es einen Ausbau der Prävention, konsequente Strafverfolgung und solidarische Unterstützung für Betroffene.

Wo und wie können Betroffene Hilfe suchen?

Bei akuter Gefahr gilt: 112 oder 110.
Nach einem Vorfall sollten medizinische Versorgung gesichert, Beweise dokumentiert und – auch anonym möglich! – Anzeige erstattet werden. Auch Beratungsstellen bieten Unterstützung, zum Beispiel:

  • Weißer Ring – Allgemeine Opferhilfe (bundesweit)
  • LSVD+ (Lesben- und Schwulenverband Deutschland) – Beratung und Dokumentation queerfeindlicher Gewalt
  • Maneo (Berlin) – Gewaltprävention und Opferhilfe für schwule/bisexuelle Männer
  • L-Support – Lesbisch-queeres Anti-Gewaltprojekt mit Beratung für FLINTA*
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – 116 016 (24/7, anonym)
  • Polizei-Ansprechstellen für LGBTQI+ – in vielen Bundesländern vorhanden

Präventionsmöglichkeiten

Vor dem Date können Video-Calls oder Social-Media-Abgleiche zur Verifizierung beitragen. Freund:innen sollten über Ort und Zeit informiert werden.
Beim Treffen empfiehlt sich ein öffentlicher Ort für das erste Date, eine eigenständige An- und Abreise sowie Aufmerksamkeit im Umgang mit Getränken.
Digital sollten Standortfreigaben eingeschränkt und sensible Daten nicht im Profil hinterlegt werden.

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Der Bundesverband Trans* hat gemeinsam mit der Amadeu Antonio Stiftung die Broschüre „Was bringt Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen? Und: Was ist daran so gefährlich?“ herausgebracht. Darin werden die Zusammenhänge von rechtsextremer Ideologie und trans*feindlichen Argumenten dargestellt.

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In der Broschüre werden zunächst Merkmale von rechtsextremen Ideologien genannt, worunter neben rassistischen und migrationsfeindlichen Einstellungen auch die Ablehnung geschlechtlicher Vielfalt gezählt wird. Rechte Ideologien basieren meist auf der Idee, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Diese haben klare Rollen in der Familie, der wiederum eine nationalistische bzw. völkische Bedeutung zugewiesen wird.

So ist die „Ungleichwertigkeit von Männlichkeit und Weiblichkeit […] eine Grundlage der gesellschaftlichen und politischen Ordnung in extrem rechten Ideologien.“ (S. 10) Rechte Akteur*innen benutzen biologistische Argumente, wobei sie wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Natürlichkeit geschlechtlicher Hierarchien widerlegen, außer Acht lassen.

Im Geschlechterverständnis sind auch Verschränkungen mit rassistischen Motiven zu finden: „Es wird ein direkter Bezug von der Familie als ‚Keimzelle der Nation‘ zu einer als homogen imaginierten ‚Volksgemeinschaft‘ hergestellt.“ (S. 13) Feministische Forderungen, zu denen auch geschlechtliche Vielfalt zählt, werden klar abgelehnt. So wird der Zusammenhang zu Trans*feindlichkeit geschaffen:

„Rechtsextreme Erzählungen zu den Themen körperliche Selbstbestimmung, Reproduktion, Geschlechter- und Familienbilder werden explizit mit trans*feindlichen Erzählungen verbunden. Dabei werden aktuelle gesellschaftliche, meist menschenfeindlich aufgeladene, Debatten aufgenommen oder es wird auf Argumentationsmuster und Konzepte zurückgegriffen, die bereits seit Jahrzehnten dazu dienen bzw. dienten, queeren Menschen ihr Recht auf körperliche und geschlechtliche Selbstbestimmung abzusprechen“ (S. 17)

In rechten Diskursen werden mit Begriffen wie „Gender-Ideologie“ oder „Gender-Wahn“ antifeministische und trans*feindliche Motive verschleiert. Zudem wird oft argumentiert, dass Kinder vor einer vermeintlichen „Frühsexualisierung“ geschützt werden müssen. In der Broschüre wird klargestellt, dass dies keine wissenschaftliche Basis hat und ähnliche Argumentationslinien bereits in der NS-Zeit zu finden sind.

Trans* und nichtbinäre Personen werden von Rechten diffamiert und zum Teil öffentlich angegriffen. Zur Frage, inwiefern Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen in die Hand spielt, liefert die Broschüre die Antwort, dass es als strategisches Mittel fungiert: Einerseits hätten „trans*feindliche Aussagen ein hohes Anknüpfungspotential an verschiedene Teile der Gesellschaft“, was für eine rechtsextreme Agenda ausgenutzt werden könne, um „im nächsten Schritt für weitere Elemente extrem rechter Ideologien zu mobilisieren“ (S. 37).

Zudem werden damit traditionelle antifeministische Diskurse, die heutzutage weniger Mobilisierungspotential haben, verschoben und die (weiße) cis-Frau als Schutzobjekt umgedeutet, das von Trans*geschlechtlichkeit gefährdet sei. Außerdem werden, beispielsweise mit den Argumenten zum Kinderschutz, Allianzen zwischen Rechtsextremen und anderen Gruppen, zum Beispiel religiösen und konservativen, innerhalb der Gesellschaft geschaffen.

In der Broschüre wird zuletzt auf Gegenstrategien eingegangen, die unter anderem eine kritische Auseinandersetzung mit Trans*feindlichkeit sowie der Zusammenarbeit mit Organisationen und Interessensverbänden von trans* Personen beinhalten. Außerdem müsse das Thema im größeren politischen Kontext betrachtet werden:

„Immer wieder wird davon gesprochen, es gehe beim Thema Trans*geschlechtlichkeit ‚nur‘ um eine kleine Personengruppe. Ganz im Gegenteil können wir aber beobachten, dass es bei Trans*feindlichkeit von der extremen Rechten um strategische politische Angriffe auf Menschenrechte und Selbstbestimmung geht. Es geht darum, rechtsextreme Ideologien und damit auch Antisemitismus, Rassismus, Ableismus und Klassismus zu normalisieren und eine vielfalts- und demokratiefeindliche Gesellschaft zu errichten.“ (S. 43)

Die Verschränkungen von Queerfeindlichkeit und Rechtsextremismus haben sich in den vergangenen Jahren anhand der zahlreichen Angriffe auf Christopher Street Day (CSD) Veranstaltungen gezeigt. Die Arbeit des Bundesverband Trans* und der Amadeu Antonio Stiftung hilft, diese Ereignisse im Kontext rechter Ideologien zu verstehen, um gezielt dagegen vorzugehen.

Der Bundesverband Trans* setzt sich für die Rechte von trans* Personen ein. Mit regelmäßigen Publikationen und Fortbildungen klärt der Verband über wichtige Themen im Kontext von geschlechtlicher Vielfalt auf.

Die Amadeu Antonio Stiftung setzt sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Die Stiftung betrachtet auch Antifeminismus und Queerfeindlichkeit im Kontext rechter Ideologien. Bei der Fachstelle Gender und Rechtsextremismus wird dieser Zusammenhang erforscht und dazu beraten.

Zur Publikation: „Was bringt Trans*- feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen? Und: Was ist daran so gefährlich?

Bild (Deckblatt der Broschüre): Bundesverband Trans*

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Im Juni kündigte die US-amerikanische Regierung unter Donald Trump an, die Finanzierung für die nationale Suizidpräventions-Hotline für LSBTIQ*-Jugendliche zu streichen. Nun gibt es parteiübergreifende Bemühungen, das Programm wieder einzuführen.

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Als Partner der nationalen Krisenhotline „988“ bietet The Trevor Project rund um die Uhr vertrauliche Beratung und Unterstützung per Telefon und Chat für junge LSBTIQ*-Personen, die unter psychischen Belastungen leiden oder suizidgefährdet sind. Wie dringend solche Angebote gebraucht werden, zeigt eine landesweite Befragung zur psychischen Gesundheit: Demnach gaben fast 40 Prozent der jungen LSBTIQ* in den USA an, im Jahr 2024 Suizidgedanken gehabt zu haben. Von jenen, die professionelle Hilfe suchten, erhielt die Hälfte jedoch keine Unterstützung. Bei Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren ist Suizid die zweithäufigste Todesursache. Queere Jugendliche sind dabei laut The Trevor Project viermal häufiger betroffen als ihre cis- und heterosexuellen Altersgenossen.

Im Sommer kündigte die Trump-Regierung jedoch an, die Finanzierung für die Hotline einzustellen. Während die allgemeine Krisen- und Suizidhotline weitergeführt wird, soll es keine spezialisierten Angebote für junge LSBTIQ* mehr geben. Laut BBC erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Staaten, dass das Angebot eine „radikale Genderideologie“ befördere.

In einer Pressemitteilung reagiert der CEO von The Trevor Projekt, Jaymes Black, mit scharfer Kritik: „Das Programm wurde mit überwältigender Unterstützung beider Parteien ins Leben gerufen, denn trotz unserer politischen Differenzen sollten wir uns alle einig sein, dass das Leben jedes jungen Menschen es wert ist, gerettet zu werden. Ich bin zutiefst betrübt darüber, dass diese Regierung laut und deutlich erklärt hat, dass sie glaubt, dass das Leben einiger junger Menschen es nicht wert ist, gerettet zu werden.“

Die Entscheidung der Trump-Regierung wird von vielen Seiten kritisiert, auch innerhalb der eigenen Partei. Von den Senatorinnen Tammy Baldwin (Demokraten) und Lisa Murkowski (Republikaner) wurde nun parteiübergreifend ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Finanzierung der spezialisierten Hilfehotline für junge LSBTIQ* rechtlich absichern will. Der Vorstoß wird von vielen Seiten begrüßt.

So erklärt der Vizepräsident für Regierungsangelegenheiten bei Human Rights Campaign David Stacey: „Wir sind stolz darauf, dass führende Politiker*innen beider Parteien die Bedeutung von 988, wofür es steht und welche Leben es verändert, anerkennen. Ihre Unterstützung hilft uns dabei sicherzustellen, dass jeder Mensch die Chance hat, seinen amerikanischen Traum zu leben“.

Derzeit wird die Hotline mithilfe von Spenden weiterbetrieben. Zudem wurde eine Petition gestartet, die politischen Druck erzeugen soll, um das Angebot zu sichern. Eine Finanzierung dieser wichtigen Arbeit muss gewährleistet werden, um vulnerable Gruppen gerade in Zeiten wachsender Queerfeindlichkeit bei psychischen Belastungen und akuter Suizidgefahr zu unterstützen. Die Krisenhotline rette Leben, betont Stacey.

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Am 20. Januar 2025 erließ US-Präsident Donald Trump ein Dekret, das die Anerkennung von Geschlechtern in den USA auf „männlich“ und „weiblich“ beschränkt. Dieses Dekret hat weitreichende Folgen, insbesondere für internationale Reisende, deren Geschlechtseintrag von diesen Kategorien abweicht – auch aus Ländern wie Deutschland, die früher noch zur „Westlichen Wertegemeinschaft“ zählten. Die neuen Regelungen markieren somit einen symbolischen Bruch mit eben jener „Wertegemeinschaft“ und werfen Fragen zu Gleichstellung und Menschenrechten auf.

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Laut einem Bericht des MDR vom 26. März 2025 zielte Trump damit auch auf Transpersonen, die nun das US-Militär verlassen sollen, wenn sie ihre Transidentität öffentlich leben. Auch wenn die Umsetzung zunächst richterlich gestoppt wurde, können laut MDR in der Folge Deutsche, deren Geschlechtseintrag im Pass von "männlich" oder "weiblich" abweicht, nicht mehr ohne Weiteres in die USA einreisen.

Das US-Einreiseverfahren verlangt, dass der Geschlechtseintrag im ESTA-Antrag oder Visum dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht. Personen mit einem "X" als Geschlechtseintrag müssen sich vor der Reise an US-Vertretungen wenden. Einige queere Menschen sehen sich daher gezwungen, von Änderungen ihres Geschlechtseintrags abzusehen, so der MDR weiter.

Selbst das Auswärtige Amt verweist mittlerweile explizit auf die Allgemeinen Sicherheitshinweise für LGBTIQ*, die in die USA reisen wollen. Damit fallen die USA in eine Reihe mit mehr als siebzig weiteren Ländern, in denen gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen ein Verbrechen bis hin zu einer schweren Straftat darstellen (dies trifft auf die USA jedoch nicht zu).

Perfiderweise sind diese Ereignisse zumindest im Nachhinein nicht ganz überraschend, wie wir bereits in unserem Artikel zu den Verflechtungen der ultrakonservativen „NGO Family Watch International“ und dem 2023 verabschiedeten Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda aufgezeigt hatten. Darin zeigte sich recht deutlich, wie weit die Gedanken und Ideologien bereits in der Amerikanischen Gesellschaft reichen. Durch die Dekrete werden nun allerdings Fakten geschaffen, welche die gesellschaftliche Gesamtlage zu einem neuen Tiefpunkt führen. Insbesondere wenn wir die Signalwirkung berücksichtigen, die die USA auf andere konservative Staaten in der Welt haben.

Wer also aus familiären oder beruflichen Gründen doch in die USA reisen muss, dem seien die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes empfohlen. „Zudem veranschaulichen Online-Karten der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) und ILGA Europe die aktuelle weltweite Gesetzeslage hinsichtlich LGBTIQ*. 

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Die Union (CDU und CSU) plant einen Wahlkampf, der auch auf Kosten von trans, inter und nicht-binären Menschen gehen soll: So berichtet der Tagesspiegel am 14. Dezember 2024, dass der aktuelle Wahlprogramm-Entwurf das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen will und darüber hinaus „ein Genderverbot in bestimmten Bereichen“ fordert.

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„Begründet wird das [laut Tagesspiegel: erneut] mit dem Kinder- und Jugendschutz.“ Dieser war bereits im Vorfeld des Gesetzes breit diskutiert worden und bleibt weiterhin ein emotional aufgeladenes Thema. Vor diesem Hintergrund wirkt die Kampagne des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, „Kampagne Nächstenliebe stärken, Zusammenhalt fördern“, die explizit auf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion abzielt, auf den ersten Blick überholt.

Ziel ist es, LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen. Hierzu muss Artikel 3 Absatz 3 GG ergänzt werden, was nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und daher auch den Stimmen der CDU/CSU möglich ist.

In der vergangenen Woche wiesen wir in unserem Artikel zu den „15 Forderungen des LSVD+ an die Parteien“ darauf hin, dass die Verankerung von LSBTIQ* im Grundgesetz auch neue Grenzziehungen und Stigmatisierungen hervorrufen könnte. Wir merkten an, dass Vereine und Verbände sorgfältig abwägen müssten, welche Themen öffentlich diskutiert werden und welche besser in vertraulichen Gesprächen zu klären sind. Die Kampagne wurde von uns dabei zunächst nicht berücksichtigt.

Schaut man allerdings genauer hin, zielt diese Kampagne genau auf die richtigen Adressat*innen: die Abgeordneten des Parlaments. Diese sind dafür zuständig, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen – auch unter Druck und unabhängig von persönlichen Überzeugungen.

Der Erfolg der Kampagne hängt nicht allein von einer Änderung des Artikels 3 Absatz 3 GG ab. Ein wichtiger Erfolg wäre es bereits, wenn konservative politische Kreise sich mit der konkreten und weitreichenden Bedeutung von „Nächstenliebe und Zusammenhalt“ auseinandersetzten. Eine funktionierende Demokratie und die Würde des Bundestags setzen voraus, dass Diskriminierung gegenüber allen Minderheiten aus diesem Gremium verbannt wird. Den Abgeordneten sollte klargemacht werden, dass auch das Ausspielen einzelner Minderheiten die Demokratie insgesamt schwächt.

Wer auf das Grundgesetz zielt, muss sich mit diesen universellen Fragen befassen. Der konservativen Politik ihre Pflichten vor Augen zu führen, ist hierbei sicher ein hilfreiches Instrument.

Interessierte und Unterstützer*innen können auf der Kampagnen-Website www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de Materialien wie Argumente, Argumentationspapiere und Mailvorlagen herunterladen. Das Ziel ist es, mit CDU/CSU-Abgeordneten in Wahlkreisen das Gespräch zu suchen.

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Mit der Wiederwahl von Donald Trump am 6. November 2024 zeichnen sich erhebliche Rückschläge für die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft ab. In seiner ersten Amtszeit setzte Trump bereits Maßnahmen um, die den Schutz und die Anerkennung von LGBTIQ*-Rechten einschränkten. Nun könnte er diese Politik weiter verschärfen, was zu einer ernsthaften Gefährdung der Rechte und Freiheiten führen könnte, die LGBTIQ*-Personen in den letzten Jahren erkämpft haben.

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Laut Angaben von The Pink News hatte Trump bereits im Vorfeld angekündigt, dass er im Falle einer Wiederwahl entschlossen sei, alle Programme der Bundesregierung zu beenden, die Geschlechtsumwandlungen fördern, und das Recht von Trans-Personen auf geschlechtskonforme medizinische Versorgung zu untergraben. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Artikel: „Medizinische Versorgung von LGBTQ* in den USA: Dunkle Aussichten…

Weiter heißt es: Arbeitgeber*innen könnten wieder das Recht erhalten, LGBTIQ*-Mitarbeitende aufgrund „religiöser Überzeugungen“ zu diskriminieren. Daran anschließend könnte die Regierung verhindern, dass staatliche und lokale Behörden Antidiskriminierungsgesetze durchsetzen, wenn die Diskriminierung auf religiösen Überzeugungen basiert. Damit würden die Republikaner einen Bruch mit der Säkularisierung zwischen Religion und (Arbeits-)Politik herbeiführen – etwas, das aus westlicher Sicht ansonsten islamischen Staaten vorgeworfen wurde. Auch das Thema, ob Trans-Personen vom Militärdienst ausgeschlossen werden, steht erneut zur Debatte, ebenso wie  die Pläne, Trans-Personen die Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen zu verweigern, die mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, sowie LGBTIQ*-inklusive Bildungsprogramme in Schulen und Bibliotheken zu unterbinden. Die beiden letzten Bereiche waren bereits in der Vergangenheit stark durch ihr Potenzial, emotional aufgeladen zu werden, aufgefallen.

Darüber hinaus wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen durch einige konservative Richter*innen im Supreme Court weiterhin als angreifbar angesehen. Insbesondere Samuel Alito und Clarence Thomas haben – wie The Pink News bemerkt – bereits Andeutungen gemacht, diese Entscheidungen zu überprüfen und möglicherweise rückgängig zu machen. Mit sechs republikanischen Richter*innen, von denen bereits drei durch Trump bestimmt wurden, und nur drei demokratischen Richter*innen ist diese Befürchtung alles andere als unwahrscheinlich. Bereits 2022 hatte der Supreme Court das bundesweite Abtreibungsgesetz aufgehoben. Solche Schritte könnten eine Welle von Diskriminierung und rechtlicher Unsicherheit auslösen, mahnt The Guardian.

Die angedachten politischen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die LGBTIQ*-Community, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Protest und Widerstand. Gleichzeitig hat Trump diesmal nicht nur die „Wahlmänner und -frauen“ hinter sich, sondern auch die Mehrheit der Stimmen. Es stellt sich damit die Frage: Wie können wir den Schutz und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft in einer politischen Landschaft verteidigen, die sich zunehmend polarisiert – nicht nur in den USA als Weltbühne, sondern auch in Europa, wo rechtsextreme Kräfte immer deutlicher an Einfluss gewinnen?

Dabei sollten wir dem Populismus allerdings nicht auf den Leim gehen. Das Ziel muss es sein, eine Antwort zu finden, wie all jene Mitmenschen abgeholt werden können, die sich gegen ein menschliches Miteinander entschieden haben. Es bleibt zu befürchten, dass die USA in den kommenden Jahren viele Beispiele liefern werden, was geschieht, wenn dies misslingt.

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Die aktuellen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit einem erschreckenden Abschneiden der AfD und die immer schärfer werdende verbale Aufrüstung im Migrationsdiskurs bilden Indikatoren dafür, dass gesamtgesellschaftliche Werte wie beispielsweise Solidarität und allgemeine Menschenwürde immer stärker zwischen die Räder des rechten Populismus geraten.

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Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollten keineswegs nur auf einen Nenner gebracht werden. Gleichzeitig wäre es ignorant, nicht zuzugestehen, dass es die sozioökonomischen Lebensumstände einiger Menschen sind, die dazu beitragen, dass sie sich immer stärker radikalisieren. Hierbei geht es nicht darum, dass sich Menschen, denen es ökonomisch schlechter geht, automatisch unsolidarisch verhalten. Sondern um das Verschieben der sozialen Last durch den Populismus auf die Schultern des marginalisierten Individuums. So schreibt bspw. Bundesfinanzminister Christian Lindner auf der Seite seines Ministeriums:

„Zum einen werden die Anforderungen verschärft gegenüber denjenigen, die das Bürgergeld beziehen. Mitwirkungspflichten – wenn man also einen Termin verpasst, dann wird das Bürgergeld um 30 Prozent für drei Monate reduziert. Wer Bürgergeld bezieht, muss sich einmal im Monat bei der Behörde melden. Dadurch soll auch der Kontakt und der Vermittlungserfolg verbessert werden.“

Liest man sich diese Formulierungen durch, könnte man den Eindruck bekommen, man hätte es mit Straftäter*innen zu tun, die ihre Auflagen erfüllen müssten. Diese Formulierung wirkt, denn ihr ideologisches Prinzip wird im Kopf auch auf Asyl und andere Sozialhilfen angewandt. Völlig unabhängig davon, ob Personen selbst solche Hilfen beziehen, wird suggeriert, hilfebedürftige Menschen seien schlecht und vor allem selbst schuld. Dabei wird ignoriert, dass jegliche soziale Hilfe – wenn sie berechtigt ist – eine Maßnahme zur Erfüllung des Grundrechts auf ein würdevolles Leben darstellt.

Aber auch faktisch sprechen die Zahlen eine andere Sprache, wie Franz Segbers, emeritierter Professor für Sozialethik am Fachbereich Evangelische Theologie an der Philipps-Universität Marburg, im Interview mit der Tagesschau aufzeigt: Zieht man nämlich von den rund 5,5 Millionen Arbeitslosen rund ein Drittel Kinder und Jugendliche ab sowie jene, die nicht arbeiten können, dann kommt man nur noch auf 1,7 Millionen. Davon wiederum begehen nur noch 16.000 Fälle sogenannten „Sozialbetrug“. „Wenn wir das umrechnen, sind das im Monat etwa 1.300 Menschen. Das ist bei 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehern eine marginal kleine Gruppe. Wenn wir diese Quote bei Steuerbetrügern hätten, hätten wir eine traumhafte Quote. Aber darüber wird nicht diskutiert, sondern es wird über diese kleine Gruppe von Totalverweigerern geredet.“

Es ist diese Diskursverschiebung bei gleichzeitiger Stagnation der Reallöhne, die dazu beiträgt, dass in den Köpfen eine Verbindung zwischen dem eigenen „Nicht“-Wohlergehen und marginalisierten Gruppen entstehen kann. Auch hier gilt: Diese Verbindung ist nicht selbstverständlich, aber sie ist auch nicht völlig ausgeschlossen und wird von Populist*innen genutzt.

Vor diesem Hintergrund bieten Zahlen der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt „ein deutliches Warnsignal, die Entwicklungen im gesellschaftlichen Gefüge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.“ Demnach ist der Index für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt von Beginn 2020 um neun Punkte auf 52 von maximal 100 Punkten im Oktober 2023 gesunken. Zwar liegt er damit immer noch in der oberen Hälfte, wie die Stiftung betont, aber die Luft wird dünner. Laut Bertelsmann Stiftung verzeichnete der Index dabei einen Rückgang in allen neun Sozialindikatoren, darunter auch „Akzeptanz von Diversität“ und „Solidarität und Hilfsbereitschaft“.

War es bis jetzt schon schwierig und ein langfristiges Projekt, für die Würde und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft einzutreten, wird das Fundament immer wackeliger. Hier haben vor allem jene die Verantwortung, die gut vernetzt sind und denen es gut genug geht, sich über die Grenzen der eigenen Gruppe hinweg für mehr Solidarität einzusetzen und sich die Frage zu stellen: Was bedeutet das politische „Nach-unten-Treten“ für mich?

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Den Kampf der LSBTIQ* Gemeinschaft um ihre (Menschen-)Rechte wie Würde, Selbstbestimmung und Gleichheit als Kampf der Ideologie zu bezeichnen, ist problematisch, denn der Begriff „Ideologie“ beinhaltet die Möglichkeit, dass es auch anders sein kann.

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„Im politischen Sinne dienen Ideologien zur Begründung und Rechtfertigung politischen Handelns und sind daher immer eine Kombination aus bestimmten Weltanschauungen und spezifischen Absichten“. Dabei haben sie eine spezifische Art des Denkens und des Wertsetzens zur Folge und sind in ihren Zielen in der Regel nicht als uneigennützig zu begreifen.

Und dennoch, so richtig es ist, dass die einzelnen Gruppen und Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft grundsätzlich dieselben Rechte haben sollten wie andere Menschen, so richtig ist es auch, dass diese Rechte nicht unabhängig von politischen Ideologien verfasst werden. Damit ist der Kampf auf politischer Ebene eben doch ein Kampf der Ideologien, in dem es darum geht, die eigene Position in Rechten und Werteüberzeugungen zu verankern. Dabei lassen sich Zusammenschlüsse von Akteuren finden, die nicht mehr auf die typische Kategorisierung von Parteien, Staaten oder konservativ vs. progressiv zurückzuführen sind, wie der Fall Ungarn verdeutlicht. Rhetorisch bildet Ungarn als EU-Land damit einen Schulterschluss mit Russland bzw. sind es nicht die Länder, sondern ihre führenden Politiker*innen. Diese Unterscheidung ist essenziell.

Aber auch auf der anderen Seite des Atlantiks lässt sich diese Rhetorik finden, die sich bis in konkrete Gesetzesentwürfe niederschlägt. So wurden seit Beginn dieses Jahres bereits mehr als 270 Gesetzesentwürfe in den Parlamenten der amerikanischen Bundesstaaten eingebracht, die laut der Organisation „Gay and Lesbian Alliance Against Defamation“ (GLAAD) als Anti- LGBTIQ* zu bewerten seien. Zwar scheiterte im letzten Jahr mit 93% die überwiegende Mehrheit solcher Gesetzesentwürfe, allerdings wirken sie dennoch auf psychologischer Ebene. So gaben beispielsweise 86% der sich als trans bzw. non-binär identifizierenden Jugendlichen an, dass die Gesetzesentwürfe ihrer psychischen Gesundheit sehr oder etwas schadeten (hier der Link zur Untersuchung).

Damit geht es beim politischen Kampf von Ideologien auch um eine psychische Zermürbung. “Their short-term goals change, but their long-term goals stay the same: to prevent LGBTQ people from having social and legal acceptance. That is what they are here for.”, so Cathryn Oakley, Direktorin der Landesgesetzgebung bei „Human Rights Campaign“ (HRC) gegenüber Them. Mit “they” meint Oakley konservative Politiker*innen.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rede zum „State of the Union“ des amerikanischen Präsidenten Joe Bidon zwiespältig zu sehen. Zwar erwähnte er die Belange der LSBTIQ* Gemeinschaft, bezog z. B. das Gesetz zum Schutz gleichgeschlechtlicher Ehen explizit mit ein und forderte des Weiteren dazu auf, ein überparteiliches Gleichstellungsgesetz zu verabschieden, um sicherzustellen, dass LGBTIQ*-Amerikaner*innen, insbesondere junge Transgender, in Sicherheit und Würde leben können. Während Organisationen wie GLAAD oder auch HRC die Rede positiv konnotieren, bemerkten jedoch die Kritiker*innen, dass Biden das Thema der Zunahme von transphoben Gesetzesentwürfen vermieden habe und sich scheue, den politischen Gegner diesbezüglich direkt anzugehen. Dies nutzten „Ultra-rechts-Konservative“ wie Sarah Huckabee-Sanders, Gouverneurin von Arkansas, oder Donald Trump, um dem Präsidenten vorzuwerfen, „seine Präsidentschaft einem woken Mob zu überlassen, der nicht weiß, was eine Frau ist“ oder auch „die Kinder zu indoktrinieren und zu verstümmeln“.

Die Rhetorik ist scharf und macht deutlich, dass ideologische Kämpfe nicht nur auf Gesetzesebene geführt werden. Dabei bilden die Äußerungen eine deutliche Linie von der einen Seite des Landes zur anderen. Anhand dieser Linie wird deutlich, dass der Kampf um Grundwerte nicht nur zwischen den üblichen Grenzen geführt wird, sondern sich quer durch die Staaten, aber auch parteiliche und gesellschaftliche Gruppierungen erstreckt.

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Am 13. Dezember 2022 unterzeichnete der amerikanische Präsident Joe Biden das Gesetz zum Schutz der gleichgeschlechtlichen Ehe. Damit zieht er einen vorläufigen Schlussstrich in einer langjährigen Rechtsdebatte.

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Nach einem Zitat des Guardian betonte Biden in seiner Rede vor der Unterzeichnung, wie lange es gedauert habe und wie wichtig das Durchhaltevermögen derer gewesen sei, die immer an ein entsprechendes Gesetz geglaubt haben. Wie lang das wirklich war, macht eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes GALLUP deutlich. Demnach lag noch 2004 die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe bei 42 %. Im Jahr 2022, also 18 Jahre später, stieg die Zustimmung auf 71 %. Die Studie zeigt zum Beispiel auch, dass der Anteil der Befragten, die wöchentlich die Kirche besuchen, besonders wenig Zustimmung aufwies (2004: 20 %). Im Jahr 2022 hat sich allerdings auch in dieser Gruppe die Zustimmung auf 40 % verdoppelt. Es lässt sich somit festhalten, dass die Haltung in den USA in diesem Bereich einen durchweg positiven Wandel durchlaufen hat.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Verabschiedung des Gesetzes im Senat angemerkt hatten, ist mit dessen Eintreten zwar ein Ergebnis, aber noch kein Ende des Diskurses erreicht. Laut Forbes ist mit Gegenklagen zu rechnen, die in einem momentan sehr konservativen „Supreme Court“ durchaus Gehör finden könnten.

In älteren Urteilen hatte sich der Oberste Gerichtshof der USA allerdings bereits unterstützend den Rechten einer nicht gleichgeschlechtlichen Ehe gegenüber verhalten. Auf der Webseite des US-Kongresses wird in einer Stellungnahme zum Gleichstellungsgesetz deshalb immer wieder auf entsprechende Urteile verwiesen. Zweck des Gesetzes ist es letztendlich, das Bundesrecht dahingehend anzupassen, dass jeder Wortlaut der Ehe als Vorgang zwischen „Mann und Frau“ durch „zwischen zwei Personen“ ersetzt wird. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Court gab es bereits 2013. Weiter werden alle Klauseln, die nicht zwingend verlangen, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, durch die Pflicht zur vollumfänglichen Anerkennung der Ehen und der daraus resultierenden Rechtsansprüche ersetzt.

Auch hier hatte der Supreme Court bereits 2015 auf die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen hingewiesen, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesetz haben nun nicht nur die Betroffenen, sondern auch das Justizministerium die Möglichkeit, bei Verstößen Klage einzureichen.

Einschränkungen in der Reichweite bestehen hingegen in Bezug auf die religiöse Freiheit und den Gewissensschutz und damit verbundene Dienstleistungen. Damit ist keine Institution dazu verpflichtet, eine Ehe zu vollziehen. Ebenso betrifft das Gesetz keine Vorteile oder Rechte, die sich nicht aus einer Ehe ergeben. Wie sich das ganze weiterentwickelt, muss nun die Praxis zeigen.

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