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Seit März 2023 berichten wir regelmäßig über die Entwicklungen rund um das sogenannte „Anti-Homosexuellengesetz“ in Uganda und den Einfluss ultrakonservativer US-amerikanischer Organisationen auf die Gesetzgebung in afrikanischen Ländern. Nun stehen in mehreren afrikanischen Staaten hochkarätig besetzte Konferenzen bevor, bei denen internationale rechtskonservative Gruppen ihre Agenda gegen Abtreibung, LGBTIQ+-Rechte und Sexualaufklärung vorantreiben wollen.

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Unter dem Vorwand von „Familienwerten“ und „religiöser Freiheit“ reisen prominente Vertreter*innen aus den USA, den Niederlanden und Polen an, um Einfluss auf die lokale Politik zu nehmen. Bereits im Januar hatten wir in unserem Artikel „Der Einfluss aus Amerika auf die ugandische Gesetzgebung“ die Verflechtungen zwischen ultrarechten und evangelikalen Gruppen aufgezeigt, die ihren Einfluss auf die Politik des Kontinents ausbauen wollen.

Besonders im Fokus steht laut The Guardian die Pan-Afrikanische Konferenz zu Familienwerten, die vom 12. bis 17. Mai in Nairobi stattfindet. Mitorganisiert wird sie unter anderem von Gruppen wie dem Center for Family and Human Rights (C-Fam) und der Alliance Defending Freedom (ADF), die in den USA als Hassorganisationen gelten. Unterstützt wird die Bewegung auch von afrikanischen Politiker*innen und Aktivist*innen, die offen gegen LGBTIQ+-Rechte und Abtreibung eintreten.

Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass diese Konferenzen zur Verabschiedung repressiver Gesetze führen könnten. Ein Beispiel ist der kenianische Family Protection Bill, der LGBTIQ*-Personen kriminalisiert und grundlegende Menschenrechte einschränkt. Auch in Sierra Leone droht durch eine ähnliche Konferenz das Scheitern eines Gesetzes zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

„Das ist kein afrikanisches Wertesystem, sondern ein Rückschritt in koloniale Denkweisen“, sagt Nelly Munyasia vom Reproductive Health Network Kenya laut The Guardian.

Zivilgesellschaftliche Organisationen in Afrika und darüber hinaus reagieren mit verstärkter Vernetzung, Informationsarbeit und öffentlicher Positionierung auf den wachsenden Einfluss global vernetzter anti-reproduktiver und anti-queerer Bewegungen. Ein Beispiel dafür ist der für den 25. Mai geplante Report Until Everybody Is Free der Organisation Purposeful.

Der Titel erinnert an die Aktivistin Fannie Lou Hamer, die 1971 in ihrer berühmten Rede beim National Women’s Political Caucus in Washington, D.C., die Notwendigkeit betonte, Unterschiede zwischen Frauen verschiedener sozialer und ethnischer Hintergründe ernst zu nehmen. Hamer kritisierte vereinfachende feministische Narrative und forderte, Differenzen nicht zu übergehen, sondern als Grundlage für ehrliche, solidarische Zusammenarbeit zu betrachten.

Diese Perspektive ist auch heute relevant. Der Kampf für Gleichberechtigung und Menschenrechte in Afrika betrifft nicht nur Frauen- oder LGBTIQ*-Rechte isoliert. Vielmehr stehen Aktivist*innen vor der Herausforderung, Spannungen und Widersprüche zwischen verschiedenen marginalisierten Gruppen sichtbar zu machen, ohne sie sofort auflösen zu müssen – und dennoch gemeinsame Interessen zu erkennen.

Entscheidend ist, Räume für gemeinsame Strategien zu schaffen, die sowohl der Komplexität gesellschaftlicher Realitäten gerecht werden als auch ultrarechten, populistischen und extremistischen Einflüssen, ob von außen oder innen, wirksam entgegentreten können. Diese Schlussfolgerung bleibt universell und kann in Deutschland ebenso Orientierung geben wie überall.

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Das Verfassungsgericht in Uganda hat eine Klage gegen das „Anti-Homosexualitätsgesetz“ abgewiesen. Das Gesetz wurde im Mai vergangenen Jahres (2023) trotz internationalen Drucks und Sanktionen verabschiedet. Seitdem wurden bereits mehrere Menschen angeklagt, in einem bekannten Fall auch wegen „schwerer“ Homosexualität. Für letzteres zieht das Gesetz sogar die Möglichkeit der Todesstrafe in Betracht.

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Wir hatten zuletzt im November 2023 über die Situation berichtet und dabei auch die Verflechtungen zu evangelikalen Finanzgebern aus den USA herausgestellt. Dabei kamen wir zu dem Schluss, dass das Gesetz nicht nur zu rechtlicher Verfolgung führt, sondern auch den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen ebnet. Es ist ebenso ein Signal an die Bevölkerung wie an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Trotz einiger minimaler Abschwächungen bestätigt das Gericht nun das Gesetz und stärkt damit auch seine symbolische Bedeutung.

Wie die Tageschau zusammenfasst, kam die Klage von einer Gruppe aus Menschenrechtsaktivist*innen, Rechtswissenschaftler*innen und zwei Parlamentsabgeordneten der regierenden Partei Nationale Widerstandsbewegung (NRM). „Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre“. Wie die Deutsche Welle (DW) berichtet, räumten die fünf Richter dabei ein, dass das Anti-Homosexualitätsgesetz "inkonsistent mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit" sei. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) allerdings feststellt: „In ihrer Entscheidung hoben die Richter lediglich Einschränkungen beim Zugang von Homosexuellen zu medizinischen Diensten auf. Auch die Pflicht, Aktivitäten von Homosexuellen den Behörden zu melden, strichen sie.“ Darüber hinaus blieb das Gesetz allerdings erhalten. Auch der Passus zur Todesstrafe blieb unangetastet.

Damit erzeugt das Gesetz auch weiterhin einen Rahmen aus Angst und Denunziation sowie ein grundlegendes Klima von Diskriminierung und daraus resultierender Gewaltpotenziale. Verschärft wird das Ganze durch die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung. Selbst wenn Homosexuelle zukünftig wieder medizinische Dienste in Anspruch nehmen dürfen, bleibt die Angst erhalten.

Wie die UNAIDS-Regionaldirektorin Anne Githuku-Shongwe nach einem Zitat der DW unterstreicht, führt allein die Kriminalisierung von Menschen, die besonders anfällig für HIV sind, zu einem erschwerten Zugang zu lebensrettenden Gesundheits- und HIV-Leistungen. Es braucht also kein aktives Verbot, um Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erschweren.

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Im März 2023 konnte man in verschiedenen Presseportalen von Ugandas Debatte um einen neuen Gesetzesentwurf lesen, der eine umfassende Kriminalisierung für Homosexuelle bedeuten würde. Nach einiger Verzögerung und massiven Sanktionsandrohungen u.a. von den USA trat das Gesetz dennoch am 29. Mai in Kraft. Ein Ereignis, das zumindest damals internationale Aufmerksamkeit fand. Mittlerweile ist es in der Berichterstattung allerdings ruhig geworden.

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Noch im August berichteten wir über das Schließen des UN-Büros in Uganda und die Einstellungen der Kreditzahlungen durch die Weltbank. Besonders perfide war allerdings der Befund des „Institute for Journalism and Social Change“, das die Verflechtungen zwischen den im Land wie auch anderswo geführten Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen und evangelikalen Finanzgebern aus den USA nachzeichnete, während die amerikanische Regierung Uganda gleichzeitig mit Sanktionen drohte.

Im selben Monat berichtete die BBC über die erste Anklage wegen „schwerer Homosexualität“, die mit dem neuen Gesetz als Kapitalverbrechen gilt. Der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann, muss nun bis zur Urteilsverkündung im Gefängnis bleiben. Wann das Urteil zu erwarten ist, bleibt offen. Ebenfalls ergebnisoffen bleibt ein Bericht von Reuters, wonach eine Gruppe von Rechtsaktivist*innen vor dem ugandischen Verfassungsgericht versucht hatte, Klage gegen das Gesetz einzureichen. Weiter heißt es, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Menschen angeklagt wurden. Weit mehr Personen sollen allerdings Folter, Vertreibung und Einschüchterung ausgesetzt sein, so das Fazit der Rechtsaktivist*innen im Reuters-Interview.

Der Nachrichtensender Aljazeera bringt das Problem auf den Punkt. Das Gesetz bedeutet nicht bloß rechtliche Verfolgung, sondern ebnet den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen. Es ist ein Signal an die Bevölkerung, aber auch an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Dazu gehört auch die Beobachtung, dass Uganda gerade vor dem Hintergrund zweier Kriege aus dem medialen Blick verschwunden ist.

Was hier für Uganda gilt, ist allerdings ein grundsätzliches Problem des medialen Aufmerksamkeitsmanagement. Vielleicht hilft es aber, wenn offizielle Interessenvertreter*innen, Institutionen und/oder Vereine ab und zu ihre vergangenen Stellungnahmen und Berichte zu unabgeschlossenen Themen in Erinnerung rufen, selbst wenn diese nicht der „Tagespolitik“ entsprechen - ganz besonders dann, wenn gerade kein Wahltag von, für oder gegen irgendetwas ansteht.

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Nach dem Inkrafttreten des Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda scheint sich die Lage weiter zuzuspitzen. Das aktuelle Gesetz stuft homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen ein, was in „Extremfällen“ sogar die Todesstrafe rechtfertigt. Als neuste Eskalationsstufe entschied die ugandische Regierung, das „host country agreement“ mit den Vereinten Nationen (UN) auslaufen zu lassen.

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Als Resultat mussten die UN daraufhin am 6. August ihr Büro in Uganda schließen. Wie es allerdings auf der Webseite der Organisation heißt, sehe der UN-Hochkommissar für Menschenrechte (Volker Türk) sich weiterhin über sein globales Mandat verpflichtet, sich für das Land zu engagieren. „On our part, the UN human rights office remains committed to working on human rights in Uganda, in line with my global mandate”.

Der Stellenwert dieser Schließung wird vom Magazin schwulissimo auf den Punkt gebracht: „Die mühsam aufgebauten LGBTIQ*-Zentren sowie die HIV-Beratungsstationen sind inzwischen allesamt geschlossen, nun stehen Schwulen und Lesben als letzte Anlaufstelle auch die UN-Büros nicht mehr zur Verfügung.“ Damit wird die LGBTIQ*-Gemeinschaft in dem Land nicht nur kriminalisiert, sondern ihr wird sukzessive jeglicher sozialer, gesundheitlicher und politischer Schutz entzogen. Wie bedrohlich dabei die indirekten Folgen des Gesetzes sein können, haben wir im Falle der HIV-Beratungsstationen bereits in einem früheren Artikel thematisiert.

Als Reaktion kündigte nun auch die Weltbank an, keine neuen Angebote zur Finanzierung vorzulegen, solange Uganda nicht wirksame und überprüfte Maßnahme ergreift, die die Umwelt- und Sozialstandards sicherstellen. Das beinhaltet u.a. das Gewähren von „nicht Diskriminierung“. Nimmt die Weltbank dabei ihre eigene Formulierung ernst, würde das nichts weniger als die Rücknahme des Gesetzes verlangen. Währenddessen kündete Ugandas Präsident Yoweri Museveni am 10. August an, sich nach alternativen Finanzquellen umzuschauen, so die Nachrichtenagentur Reuters. Während schwulissimo auf den geplanten Einstieg ins Ölgeschäft und neue Goldfunde verweist, gab es bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes internationale Geldgeber, die bereit waren und sind, ihre politische Agenda mit Geld zu untermauern.

Wie der Tagesspiegel mit Verweis auf eine Studie des „Institute for Journalism and Social Change“ berichtet, sei bereits viel Geld aus der westlichen Welt geflossen, um Anti-LGBTIQ* Medienkampagnen zu finanzieren. Insbesondere die US-amerikanischen Evangelikalen sind dabei große Finanzgeber für politische Kampagnen gegen die LGBTIQ*-Gemeinschaft, so ein Ergebnis der Studie. Dabei werden religiöse Anti-LGBTIQ*-Gruppen in Uganda in diversen von mit Hilfsgeldern finanzierten Projekten genannt, mit einem Gesamtwert von mehr als 75 Millionen Dollar in den letzten zehn Jahren. Mehrere dieser Projekte wurden dabei sogar unter dem Deckmantel zum Schutz von Frauenrechten und zur Gleichstellung der Geschlechter vergeben. „Zu den ermittelten Strömen gehören einige laufende Finanzierungen und Beziehungen zwischen den Befürwortern des Anti-LGBTQI-Gesetzes und Regierungen von Norwegen und den Niederlanden bis hin zu den Vereinigten Staaten […] und dem Vereinigten Königreich“

Das Fundament für die Verbindungen der religiösen Dogmatiker*innen wurde bereits in der Kolonialzeit gelegt und macht keineswegs an den Grenzen Ugandas halt. Wie Foreign policy berichtet, haben sowohl Evangelikale als auch Puritaner*innen bereits über Jahre von Ghana bis Kenia und Nigeria ihren Einfluss geltend gemacht.

Hält man sich diese internationale Spannweite vor Augen, lässt sich die Frage aufwerfen, welche Organisationen auch vor der eigenen Haustür agieren.

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Am 21. März verabschiedete das Parlament in Uganda einen folgenschweren Gesetzesentwurf. War Homosexualität bereits vorher verboten, sollte der neue Entwurf auch deren Nichtanzeigen unter Strafe stellen und sogar die Todesstrafe in „besonders schweren Fällen“ in Betracht ziehen.

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Nachdem das Gesetz am 20. April Präsident Yoweri Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, ließ dieser es jedoch zunächst mit Verbesserungsvorschlägen zurückgehen. Dabei ging es dem Präsidenten allerdings weniger um das Strafmaß als um die Berücksichtigung von Rehabilitation und möglicher rechtlicher Anfechtbarkeit. Dennoch gab es dadurch zumindest minimal Hoffnung auf Abmilderung durch den Einfluss internationaler Akteure. So drohten bspw. die USA mit Wirtschaftssanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten, wie der Tagesspiegel damals berichtete. Ende Mai unterzeichnete Museveni dann den überarbeiteten Entwurf, womit das Gesetz Gültigkeit erlangte, was zu einem internationalen Aufschrei des Entsetzens führte, so die Tagesschau. Als Reaktion kündigte US-Präsident Joe Biden an: „Die US-Regierung werde unter anderem ein Handelsabkommen überprüfen, das Uganda für viele Produkte zollfreien Zugang zum US-Markt einräumt“. Auch Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze betonte, dass neben den Verstößen gegen das Menschenrecht „[…] das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort“ habe, die zu prüfen seien. Über den Status dieser zu prüfenden (Handels-)Beziehungen ist es seit dem Aufschrei allerdings ruhig geworden.

Nach Angaben des Tagesspiegel, des ZDF und der Tagesschau sieht das aktuelle ugandische Gesetz nun vor, homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen einzustufen. Damit können Strafen bis zur lebenslangen Haft verhängt werden und in „besonders schweren Fällen“ - wenn z. B. eine Person mit HIV infiziert ist - kann sogar die Todesstrafe drohen. Auch Personen und Vereine, die „wissentlich Homosexualität fördern“, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Vor dieser Drohkulisse und der damit verbundenen gesellschaftlichen Ächtung ist es wenig hilfreich, dass die Selbstbezeichnung als homosexuell nicht unter Strafe gestellt wurde. Ebenfalls von einer Strafe ausgenommen ist das Nichtanzeigen „mutmaßlicher homosexuelle Handlungen“ bei der Polizei. Letzteres entschärft damit zumindest die Gefahr einer Gesellschaft der Denunziation innerhalb von Familien.

Blickt man jedoch auf den Gesundheitssektor, verschärft sich die bedrohliche Lage: So befürchten Beobachter*innen des Gesundheitssystems eine weitere Zerrüttung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Immer weniger Menschen ließen demnach mögliche Infektionskrankheiten behandeln. Und auch die medizinischen Fachkräfte sind besorgt, könnte ihre Tätigkeit der Hilfe als „wissentliche Förderung“ von Homosexualität ausgelegt werden. Wie der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel vom 28. Juni 2023 betont, war Uganda bis jetzt sehr erfolgreich in der Bekämpfung von HIV. Dies könnte sich allerdings nach Befürchtung der Vereinten Nationen (UN) ändern. Einige Geldgeber, wie etwas das US-Aids-Programm PEPFAR kündigte bereits im Vorfeld an, seine Finanzierung zurückzunehmen, sollte das Land nicht damit aufhören, Homosexuelle systematisch zu verfolgen. Uganda erhält 80% seiner Gelder zur Aids-Bekämpfung aus dem Ausland.

Damit kann das Gesetz neben seiner Menschenverachtung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Verwerfungen zusätzlich zu einer möglichen Gesundheitskrise führen.

Weitere Artikel zur Situation in Uganda auf echte vielfalt:

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Im Prozess um Ugandas neuen Anti- LGBTIQ*-Gesetzesentwurf deuten sich minimale Veränderungen an. Ob diese allerdings eine Abmilderung des zutiefst menschenfeindlichen Gesetzesentwurfs bedeuten, ist zu bezweifeln.

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Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf neben hohen Freiheitsstrafen bei Homosexualität oder versuchter Homosexualität zusätzlich die Möglichkeit der Todesstrafe vor. Bereits Mitte April hatte echte vielfalt über die kurz vor der parlamentarischen Abstimmung hinzugefügte Todesstrafe berichtet und die mögliche Signalwirkung thematisiert, die ein solches Gesetz international haben könnte.

Nun wurde das Gesetz am Donnerstag, 20. April 2023, Präsident Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt. Dieser ließ jedoch, nach einer Meldung des Deutschlandfunks, den Entwurf mit „Vorschlägen zur Verbesserung an das Parlament zurückgehen“. Wie der Deutschlandfunk weiter berichtet, ließ in diesem Zuge ein Sprecher des Präsidenten verlauten, dass es bei den Verbesserungen explizit nicht um das Strafmaß gehe.

Also keine Rückweisung wegen der Todesstrafe und schon gar nicht ein Sinneswandel des Präsidenten. Im Gegenteil: Laut eines Berichts des Guardian sei Museveni grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden gewesen. Allerdings solle er das Parlament gebeten haben, „die Frage der Rehabilitation" zu berücksichtigen. Dabei bezeichnete er Homosexualität als psychische Desorientierung. Während sich einige Menschenrechtsorganisationen durch die Verzögerung weiter an die Hoffnung klammern, das Gesetz noch verhindern zu können, begrüßen Teile der Befürwortenden die Anmerkungen mit der Begründung, es sei „human und legitim“, Rehabilitierung und Rehabilitationszentren ins Gesetz aufzunehmen.

In Wirklichkeit handelt es sich bei den Vorschlägen nicht um Fortschritte, sondern eine solche Ergänzung würde vielmehr eine weitere Verschärfung bedeuten. Wie Adrian Jjuuko vom „Human Rights Awareness and Promotion Forum" in Kampala in einem Zitat des Guardian bemerkt, würde durch die Ergänzungen eine Kultur der Denunziation gefördert, in der eine Person, die um Rehabilitation ihrer ‚psychischen Desorientierung‘ bittet, als Opfer gelten würde, während die andere Person als Täter gebrandmarkt werde. Aber damit nicht genug. Aus der deutschen Problematisierung der sogenannten „Konversionstherapien“ wissen wir, dass eine Psychologisierung weit mehr Schaden anrichten kann als „nur“ Stigmatisierung. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu auf seiner Webseite:

„Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche „Therapien“ wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko. Nachgewiesen sind zudem Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte in Form von Minderheitenstress.“

Nach Überarbeitung des Gesetzesentwurfes durch das ugandische Parlament hat Museveni weitere 30 Tage Zeit, um das Gesetz entweder zu unterzeichnen, es erneut zur Überarbeitung an das Parlament zurückzugeben oder sein Veto einzulegen und das Parlament zu informieren. Allerdings, so der Guardian, könne das Gesetz auch ohne die Zustimmung des Präsidenten in Kraft treten, wenn es ein zweites Mal an das Parlament zurückginge.

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Die Verfolgung von Homosexualität findet in Uganda schon länger statt. Nun hat das Parlament am 21. März ein Gesetz verabschiedet, bei dem der gesamte Zustand auf ein neues Level der Verachtung gehoben wurde.

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Bereits Mitte März wurde auf echte vielfalt über die Gesetzesdebatte berichtet. Wie menschenverachtend das Ganze war, wurde damals bereits deutlich, wie weit das Parlament dabei bereit war zu gehen, allerdings noch nicht.

Laut einem Bericht der Tageschau sieht UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk in dem Gesetz einen Freibrief, der es ermöglichen könnte, fast alle Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen „systematisch“ zu verletzen. Nach einer sechsstündigen Sitzung hatte das Parlament allerdings nicht nur das Gesetz verabschiedet, sondern in der Debatte noch den Zusatz der Todesstrafe für „besonders schwere“ Homosexualität aufgenommen. Was damit genau gemeint ist, blieb offen. Nach Angaben des Tagesspiegels drohten die USA Uganda in Reaktion darauf mit wirtschaftlichen Sanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Damit das geschieht, muss das Gesetz noch von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet werden. Dieser ließ bei einer Rede der Konferenz zu „family values and sovereignty“ am 3. April seine Bereitschaft bereits durchblicken. Museveni bezeichnete Homosexualität als „a big threat and danger to the procreation of human race [sic]“ und forderte die afrikanischen Staatsoberhäupter auf, „die Förderung der Homosexualität“ abzulehnen, so ein Bericht des Guardian. Neben Uganda, das diese Konferenz ausrichtete, hatten noch 22 weitere afrikanische Länder Delirierte gesandt. Darunter auch Sambia, Kenia und Sierra Leone. Die Drohung der USA wurde hingegen ohne expliziten Bezug zu einem Anker, der die menschenverachtende Position des Anti-LGBTIQ*-Gesetzes mit der Befreiung von westlichem Einfluss verbindet. So wurden bspw. Sambia, Tansania und Ghana aufgefordert, sich vom amerikanischen Einfluss zu befreien. Die Länder waren zuvor von US-Vizepräsidentin Kamala Harris besucht worden.

Wie verzerrt diese Forderung allerdings ist, zeigt ein Blick auf die Förderer der Konferenz. Laut Guardian wurde das Ganze nicht nur vom ugandischen Parlament, der afrikanischen Anwaltskammer und der in Nigeria ansässigen Stiftung für das afrikanische Kulturerbe gefördert. Auch die US-amerikanische evangelikale Organisation Family Watch, die vom Southern Poverty Law Center, einer Beobachtungsstelle für die extreme Rechte, als Anti-LGBTIQ*-Hassgruppe eingestuft wird, trat als Förderer sowie Organisator der parallel stattfindenden Online-Veranstaltung auf. Die gesamte online-Teilnahme wurde entsprechend über Family Watch bereitgestellt.

Es stellt sich die Frage, warum Museveni das Gesetz bis jetzt noch nicht unterzeichnet hat. Formale Gründe könnten durchaus eine Rolle spielen, aber vielleicht ging es auch darum, die Konferenz abzuwarten. Das Ganze wirkt vor dem Hintergrund wie ein Testlauf der extrem Rechten, um zu schauen, wie weit ein Staat die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft vor den Augen der Welt einschränken bzw. aussetzen kann. Besonders besorgniserregend ist dabei der Einfluss von amerikanischen evangelikalen Fundamentalisten.

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In Uganda wird derzeit über einen Gesetzesentwurf debattiert, der auf eine umfassende Kriminalisierung von Homosexualität abzielt. Die Reform würde die Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ*-Personen in dem konservativ-christlichen Staat auf eine neue Stufe heben.

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Im ostafrikanischen Staat sind homosexuelle Beziehungen bereits verboten und gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr kann mit einer lebenslänglichen Haft bestraft werden. Eine weitergehende Kriminalisierung wurde bereits mit dem „Anti-Homosexuality Act“ von 2014 vorgenommen, dieser wurde jedoch vom Verfassungsgericht aufgrund einer fehlenden Mehrheit im Parlament gekippt (The Guardian).

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass allein die sexuelle Orientierung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren begründen kann. Auch die öffentliche Unterstützung oder ‚Bewerbung‘ von Homosexualität sollen verhindert werden. Nach Quellen der Deutschen Welle habe unter den Abgeordneten bereits vorher großer Rückhalt für ein solches Gesetz bestanden.

Homosexualität wird im Gesetzestext als „creeping evil“ beschrieben, das eine Gefahr für die traditionelle (heterosexuelle) Familie darstelle. Man müsse dagegen vorgehen, dass Kinder ‚rekrutiert‘ werden. Die Rhetorik zeigt auf, wie stark der Hass auf LSBTIQ* im Land ist. Abgeordnete sprachen sich sogar für die Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr aus.

Gewalt gegen queere Menschen ist in Uganda keine Ausnahme und auch Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungssystem bestehen. Die Zeitung The Guardian zitiert den ugandischen Anwalt für Menschenrechte und Vorsitzenden der Organisation „Human Rights Awareness and Promotion Forum“ Adrian Jjuuko, der die weiterführende Verfolgung und Dämonisierung von LSBTIQ*-Personen durch das geplante Gesetz beklagt. Die Gewalt gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten würde dadurch noch weiter ansteigen. Die Organisation Human Rights Watch hat bereits nach dem Inkrafttreten des Anti-Homosexualitätsgesetz im Jahr 2014 einen Anstieg bei den Menschenrechtsverletzungen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans und inter Personen in Uganda verzeichnet. Dass jetzt auch Organisationen im Land angegriffen werden, die sich für die Rechte von queeren Menschen einsetzen, könnte die Situation nochmals verschärfen.

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Die Rechte queerer Menschen stehen vielerorts auf der Welt unter massivem Druck. Während in einigen Staaten Fortschritte erzielt wurden, zeichnet sich insgesamt ein Rückschritt bei LSBTIQ*-Rechten ab, auch genannt „Rollback“, der die Lebensrealität vieler Menschen bedroht und globale Solidarität erfordert, warnt Amnesty-Experte Rupert Haag.

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Schwere Lage in Iran, Saudi-Arabien und Irak

Amnesty International verzeichnete in diesem Frühjahr einen Höchststand bei Hinrichtungen, wobei die drei Länder mit den extremsten Strafen für queere Menschen (Iran, Saudi-Arabien und Irak) besonders auffallen.

Im Irak hat ein neues homofeindliches Gesetz zu einer drastischen Verschärfung der Lage geführt: Behörden und politische Akteur*innen haben gezielte Hetzjagden auf queere Menschen gestartet, die oft ins Untergrund- oder Versteckleben gedrängt werden. Viele versuchen, das Land zu verlassen.

Im Iran verschärft das Regime im Zuge seiner Repressionen gegen Protestbewegungen auch die Unterdrückung queerer Aktivist*innen. Tausende wurden verhaftet, viele gefoltert oder getötet. Einige, wie die queere Aktivistin Zahra Sedighi-Hamadani, konnten nur durch internationale Unterstützung ausreisen.

In Saudi-Arabien hängt das Überleben queerer Menschen oft von finanziellen Mitteln ab: Wohlhabende können sich ein verstecktes Leben einrichten oder ausreisen, arme Menschen sind der Gefahr von Ausbeutung, Folter und Verhaftung ausgesetzt.

Die Entscheidung, die Fußball-Weltmeisterschaft 2034 nach Saudi-Arabien zu vergeben, zeigt für Haag, wie Sportgroßveranstaltungen in Ländern mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen politische Botschaften der Gleichgültigkeit senden.

Ein globaler Trend zum Rückschritt

Während einige Staaten homosexuelle Handlungen entkriminalisieren, verstärken andere die Kriminalisierung queeren Lebens. Nach Einschätzung von Amnesty gibt es global kaum noch positive Entwicklungen: In Ländern wie Ungarn, Bulgarien oder der Slowakei werden Rechte eingeschränkt, und auch in den USA haben politische Kräfte begonnen, frühere Fortschritte zurückzudrängen.

Ein wesentlicher Faktor sei der strategische politische Aufbau queerfeindlicher Netzwerke, die darauf abzielten, erreichte Rechte systematisch wieder abzubauen.

Afrika: Einfluss externer Bewegungen und neue Bedrohungen

In Teilen Afrikas erschweren neue repressive Gesetze die Lage zusätzlich. In Uganda etwa führte langjährige Einflussnahme evangelikaler Gruppen aus dem Ausland zur Verabschiedung eines Anti-Homosexualitätsgesetzes mit Todesstrafe. Ähnliche Entwicklungen werden aktuell auch in Ghana und anderen ostafrikanischen Staaten beobachtet. Haag betont, dass europäische Regierungen Druck auf diese Parlamente ausüben und lokale, progressive Gemeinschaften stärken müssten, um diesem Trend entgegenzuwirken.

Was nötig ist: Globale Solidarität und politische Kraft

Angesichts dieser Entwicklungen ist laut Haag eine internationale Bündelung queerpolitischer Kräfte notwendig: Queere Lobbyarbeit, politische Einflussnahme und Kooperation zwischen NGOs und Staaten müsse stärker werden. Besonders wichtig sei es, staatliche Unterstützung für lokale Initiativen wieder auszuweiten, nachdem sie vielerorts zurückgefahren wurde.

Deutschland im Blick

Auch in Deutschland bestehen Herausforderungen. Die neue Bundesregierung wird kritisiert, weil im aktuellen Koalitionsvertrag wichtige Schutzmaßnahmen gegen Hassverbrechen fehlen. Zudem wurde ein Aufnahmeprogramm für gefährdete Menschen, darunter viele queere Geflüchtete, eingestellt, was ihre Situation weiter verschärft. Amnesty fordert daher, dass Deutschland und andere EU-Staaten mehr tun, um Schutz und Aufnahme zu gewährleisten.

Gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit

Haag macht deutlich, dass Diskriminierung und Gewalt nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Schutz vor Queerfeindlichkeit müsse Hand in Hand gehen mit Maßnahmen gegen Rassismus und andere Formen struktureller Diskriminierung. Gleichzeitig müsse klar signalisiert werden, dass Hasskriminalität streng verfolgt werde.

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Im westafrikanischen Staat Burkina Faso wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Homosexualität verbietet. Schwulen und Lesben drohen nun Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

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2022 kam es in Burkina Faso zu einem Militärputsch. Seitdem regiert eine Militärjunta, die Russland nahesteht. Die 71 Mitglieder des nicht gewählten Übergangsparlaments in Burkina Faso verabschiedeten einstimmig ein neues Anti-LSBTIQ* Gesetz.

Homosexualität und damit ‚assoziierte Praktiken‘ sollen gesetzlich bestraft werden, so der Justizminister Edasso Rodrigue Bayala (zitiert in BBC). Verstöße gegen das Gesetz können mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden (Zeit Online).

Mit dieser Gesetzgebung reiht sich Burkina Faso damit in eine weltweite Tendenz wachsender Queerfeindlichkeit ein. Auch auf dem afrikanischen Kontinent verabschiedeten in den letzten Jahren mehr und mehr Länder Anti-Homosexualitätsgesetze, darunter Uganda und Ghana. Nach Angaben von Zeit Online ist Homosexualität in rund 30 Ländern auf dem afrikanischen Kontinent illegalisiert. In den ehemals britisch kolonisierten Staaten stammen viele queerfeindliche Gesetze oft noch aus der Kolonialzeit.

In Burkina Faso, das französisch besetzt war, wurde Homosexualität bisher noch nicht offiziell kriminalisiert. Jedoch gilt ein Großteil der Bevölkerung als queerfeindlich. Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes erlitten LSBTIQ*-Personen Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt im Land. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Outright International gibt es Berichte von willkürlichen Verhaftungen und Erniedrigungen queerer Menschen durch die Polizei. Trans* Personen haben keine Möglichkeit zur rechtlichen Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität und kaum Zugang zu trans*spezifischer medizinischer Versorgung.

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