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Das Verfassungsgericht in Uganda hat eine Klage gegen das „Anti-Homosexualitätsgesetz“ abgewiesen. Das Gesetz wurde im Mai vergangenen Jahres (2023) trotz internationalen Drucks und Sanktionen verabschiedet. Seitdem wurden bereits mehrere Menschen angeklagt, in einem bekannten Fall auch wegen „schwerer“ Homosexualität. Für letzteres zieht das Gesetz sogar die Möglichkeit der Todesstrafe in Betracht.

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Wir hatten zuletzt im November 2023 über die Situation berichtet und dabei auch die Verflechtungen zu evangelikalen Finanzgebern aus den USA herausgestellt. Dabei kamen wir zu dem Schluss, dass das Gesetz nicht nur zu rechtlicher Verfolgung führt, sondern auch den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen ebnet. Es ist ebenso ein Signal an die Bevölkerung wie an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Trotz einiger minimaler Abschwächungen bestätigt das Gericht nun das Gesetz und stärkt damit auch seine symbolische Bedeutung.

Wie die Tageschau zusammenfasst, kam die Klage von einer Gruppe aus Menschenrechtsaktivist*innen, Rechtswissenschaftler*innen und zwei Parlamentsabgeordneten der regierenden Partei Nationale Widerstandsbewegung (NRM). „Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre“. Wie die Deutsche Welle (DW) berichtet, räumten die fünf Richter dabei ein, dass das Anti-Homosexualitätsgesetz "inkonsistent mit dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Religionsfreiheit" sei. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) allerdings feststellt: „In ihrer Entscheidung hoben die Richter lediglich Einschränkungen beim Zugang von Homosexuellen zu medizinischen Diensten auf. Auch die Pflicht, Aktivitäten von Homosexuellen den Behörden zu melden, strichen sie.“ Darüber hinaus blieb das Gesetz allerdings erhalten. Auch der Passus zur Todesstrafe blieb unangetastet.

Damit erzeugt das Gesetz auch weiterhin einen Rahmen aus Angst und Denunziation sowie ein grundlegendes Klima von Diskriminierung und daraus resultierender Gewaltpotenziale. Verschärft wird das Ganze durch die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung. Selbst wenn Homosexuelle zukünftig wieder medizinische Dienste in Anspruch nehmen dürfen, bleibt die Angst erhalten.

Wie die UNAIDS-Regionaldirektorin Anne Githuku-Shongwe nach einem Zitat der DW unterstreicht, führt allein die Kriminalisierung von Menschen, die besonders anfällig für HIV sind, zu einem erschwerten Zugang zu lebensrettenden Gesundheits- und HIV-Leistungen. Es braucht also kein aktives Verbot, um Menschen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erschweren.

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Im März 2023 konnte man in verschiedenen Presseportalen von Ugandas Debatte um einen neuen Gesetzesentwurf lesen, der eine umfassende Kriminalisierung für Homosexuelle bedeuten würde. Nach einiger Verzögerung und massiven Sanktionsandrohungen u.a. von den USA trat das Gesetz dennoch am 29. Mai in Kraft. Ein Ereignis, das zumindest damals internationale Aufmerksamkeit fand. Mittlerweile ist es in der Berichterstattung allerdings ruhig geworden.

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Noch im August berichteten wir über das Schließen des UN-Büros in Uganda und die Einstellungen der Kreditzahlungen durch die Weltbank. Besonders perfide war allerdings der Befund des „Institute for Journalism and Social Change“, das die Verflechtungen zwischen den im Land wie auch anderswo geführten Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen und evangelikalen Finanzgebern aus den USA nachzeichnete, während die amerikanische Regierung Uganda gleichzeitig mit Sanktionen drohte.

Im selben Monat berichtete die BBC über die erste Anklage wegen „schwerer Homosexualität“, die mit dem neuen Gesetz als Kapitalverbrechen gilt. Der Angeklagte, ein 20-jähriger Mann, muss nun bis zur Urteilsverkündung im Gefängnis bleiben. Wann das Urteil zu erwarten ist, bleibt offen. Ebenfalls ergebnisoffen bleibt ein Bericht von Reuters, wonach eine Gruppe von Rechtsaktivist*innen vor dem ugandischen Verfassungsgericht versucht hatte, Klage gegen das Gesetz einzureichen. Weiter heißt es, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Menschen angeklagt wurden. Weit mehr Personen sollen allerdings Folter, Vertreibung und Einschüchterung ausgesetzt sein, so das Fazit der Rechtsaktivist*innen im Reuters-Interview.

Der Nachrichtensender Aljazeera bringt das Problem auf den Punkt. Das Gesetz bedeutet nicht bloß rechtliche Verfolgung, sondern ebnet den Weg für eine Zunahme privater Gewalt gegen LGBTIQ* Personen. Es ist ein Signal an die Bevölkerung, aber auch an die internationalen Finanziers von Anti-LGBTIQ*-Propaganda. Dazu gehört auch die Beobachtung, dass Uganda gerade vor dem Hintergrund zweier Kriege aus dem medialen Blick verschwunden ist.

Was hier für Uganda gilt, ist allerdings ein grundsätzliches Problem des medialen Aufmerksamkeitsmanagement. Vielleicht hilft es aber, wenn offizielle Interessenvertreter*innen, Institutionen und/oder Vereine ab und zu ihre vergangenen Stellungnahmen und Berichte zu unabgeschlossenen Themen in Erinnerung rufen, selbst wenn diese nicht der „Tagespolitik“ entsprechen - ganz besonders dann, wenn gerade kein Wahltag von, für oder gegen irgendetwas ansteht.

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Nach dem Inkrafttreten des Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda scheint sich die Lage weiter zuzuspitzen. Das aktuelle Gesetz stuft homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen ein, was in „Extremfällen“ sogar die Todesstrafe rechtfertigt. Als neuste Eskalationsstufe entschied die ugandische Regierung, das „host country agreement“ mit den Vereinten Nationen (UN) auslaufen zu lassen.

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Als Resultat mussten die UN daraufhin am 6. August ihr Büro in Uganda schließen. Wie es allerdings auf der Webseite der Organisation heißt, sehe der UN-Hochkommissar für Menschenrechte (Volker Türk) sich weiterhin über sein globales Mandat verpflichtet, sich für das Land zu engagieren. „On our part, the UN human rights office remains committed to working on human rights in Uganda, in line with my global mandate”.

Der Stellenwert dieser Schließung wird vom Magazin schwulissimo auf den Punkt gebracht: „Die mühsam aufgebauten LGBTIQ*-Zentren sowie die HIV-Beratungsstationen sind inzwischen allesamt geschlossen, nun stehen Schwulen und Lesben als letzte Anlaufstelle auch die UN-Büros nicht mehr zur Verfügung.“ Damit wird die LGBTIQ*-Gemeinschaft in dem Land nicht nur kriminalisiert, sondern ihr wird sukzessive jeglicher sozialer, gesundheitlicher und politischer Schutz entzogen. Wie bedrohlich dabei die indirekten Folgen des Gesetzes sein können, haben wir im Falle der HIV-Beratungsstationen bereits in einem früheren Artikel thematisiert.

Als Reaktion kündigte nun auch die Weltbank an, keine neuen Angebote zur Finanzierung vorzulegen, solange Uganda nicht wirksame und überprüfte Maßnahme ergreift, die die Umwelt- und Sozialstandards sicherstellen. Das beinhaltet u.a. das Gewähren von „nicht Diskriminierung“. Nimmt die Weltbank dabei ihre eigene Formulierung ernst, würde das nichts weniger als die Rücknahme des Gesetzes verlangen. Währenddessen kündete Ugandas Präsident Yoweri Museveni am 10. August an, sich nach alternativen Finanzquellen umzuschauen, so die Nachrichtenagentur Reuters. Während schwulissimo auf den geplanten Einstieg ins Ölgeschäft und neue Goldfunde verweist, gab es bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes internationale Geldgeber, die bereit waren und sind, ihre politische Agenda mit Geld zu untermauern.

Wie der Tagesspiegel mit Verweis auf eine Studie des „Institute for Journalism and Social Change“ berichtet, sei bereits viel Geld aus der westlichen Welt geflossen, um Anti-LGBTIQ* Medienkampagnen zu finanzieren. Insbesondere die US-amerikanischen Evangelikalen sind dabei große Finanzgeber für politische Kampagnen gegen die LGBTIQ*-Gemeinschaft, so ein Ergebnis der Studie. Dabei werden religiöse Anti-LGBTIQ*-Gruppen in Uganda in diversen von mit Hilfsgeldern finanzierten Projekten genannt, mit einem Gesamtwert von mehr als 75 Millionen Dollar in den letzten zehn Jahren. Mehrere dieser Projekte wurden dabei sogar unter dem Deckmantel zum Schutz von Frauenrechten und zur Gleichstellung der Geschlechter vergeben. „Zu den ermittelten Strömen gehören einige laufende Finanzierungen und Beziehungen zwischen den Befürwortern des Anti-LGBTQI-Gesetzes und Regierungen von Norwegen und den Niederlanden bis hin zu den Vereinigten Staaten […] und dem Vereinigten Königreich“

Das Fundament für die Verbindungen der religiösen Dogmatiker*innen wurde bereits in der Kolonialzeit gelegt und macht keineswegs an den Grenzen Ugandas halt. Wie Foreign policy berichtet, haben sowohl Evangelikale als auch Puritaner*innen bereits über Jahre von Ghana bis Kenia und Nigeria ihren Einfluss geltend gemacht.

Hält man sich diese internationale Spannweite vor Augen, lässt sich die Frage aufwerfen, welche Organisationen auch vor der eigenen Haustür agieren.

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Am 21. März verabschiedete das Parlament in Uganda einen folgenschweren Gesetzesentwurf. War Homosexualität bereits vorher verboten, sollte der neue Entwurf auch deren Nichtanzeigen unter Strafe stellen und sogar die Todesstrafe in „besonders schweren Fällen“ in Betracht ziehen.

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Nachdem das Gesetz am 20. April Präsident Yoweri Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, ließ dieser es jedoch zunächst mit Verbesserungsvorschlägen zurückgehen. Dabei ging es dem Präsidenten allerdings weniger um das Strafmaß als um die Berücksichtigung von Rehabilitation und möglicher rechtlicher Anfechtbarkeit. Dennoch gab es dadurch zumindest minimal Hoffnung auf Abmilderung durch den Einfluss internationaler Akteure. So drohten bspw. die USA mit Wirtschaftssanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten, wie der Tagesspiegel damals berichtete. Ende Mai unterzeichnete Museveni dann den überarbeiteten Entwurf, womit das Gesetz Gültigkeit erlangte, was zu einem internationalen Aufschrei des Entsetzens führte, so die Tagesschau. Als Reaktion kündigte US-Präsident Joe Biden an: „Die US-Regierung werde unter anderem ein Handelsabkommen überprüfen, das Uganda für viele Produkte zollfreien Zugang zum US-Markt einräumt“. Auch Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze betonte, dass neben den Verstößen gegen das Menschenrecht „[…] das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort“ habe, die zu prüfen seien. Über den Status dieser zu prüfenden (Handels-)Beziehungen ist es seit dem Aufschrei allerdings ruhig geworden.

Nach Angaben des Tagesspiegel, des ZDF und der Tagesschau sieht das aktuelle ugandische Gesetz nun vor, homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen einzustufen. Damit können Strafen bis zur lebenslangen Haft verhängt werden und in „besonders schweren Fällen“ - wenn z. B. eine Person mit HIV infiziert ist - kann sogar die Todesstrafe drohen. Auch Personen und Vereine, die „wissentlich Homosexualität fördern“, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Vor dieser Drohkulisse und der damit verbundenen gesellschaftlichen Ächtung ist es wenig hilfreich, dass die Selbstbezeichnung als homosexuell nicht unter Strafe gestellt wurde. Ebenfalls von einer Strafe ausgenommen ist das Nichtanzeigen „mutmaßlicher homosexuelle Handlungen“ bei der Polizei. Letzteres entschärft damit zumindest die Gefahr einer Gesellschaft der Denunziation innerhalb von Familien.

Blickt man jedoch auf den Gesundheitssektor, verschärft sich die bedrohliche Lage: So befürchten Beobachter*innen des Gesundheitssystems eine weitere Zerrüttung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Immer weniger Menschen ließen demnach mögliche Infektionskrankheiten behandeln. Und auch die medizinischen Fachkräfte sind besorgt, könnte ihre Tätigkeit der Hilfe als „wissentliche Förderung“ von Homosexualität ausgelegt werden. Wie der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel vom 28. Juni 2023 betont, war Uganda bis jetzt sehr erfolgreich in der Bekämpfung von HIV. Dies könnte sich allerdings nach Befürchtung der Vereinten Nationen (UN) ändern. Einige Geldgeber, wie etwas das US-Aids-Programm PEPFAR kündigte bereits im Vorfeld an, seine Finanzierung zurückzunehmen, sollte das Land nicht damit aufhören, Homosexuelle systematisch zu verfolgen. Uganda erhält 80% seiner Gelder zur Aids-Bekämpfung aus dem Ausland.

Damit kann das Gesetz neben seiner Menschenverachtung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Verwerfungen zusätzlich zu einer möglichen Gesundheitskrise führen.

Weitere Artikel zur Situation in Uganda auf echte vielfalt:

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Im Prozess um Ugandas neuen Anti- LGBTIQ*-Gesetzesentwurf deuten sich minimale Veränderungen an. Ob diese allerdings eine Abmilderung des zutiefst menschenfeindlichen Gesetzesentwurfs bedeuten, ist zu bezweifeln.

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Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf neben hohen Freiheitsstrafen bei Homosexualität oder versuchter Homosexualität zusätzlich die Möglichkeit der Todesstrafe vor. Bereits Mitte April hatte echte vielfalt über die kurz vor der parlamentarischen Abstimmung hinzugefügte Todesstrafe berichtet und die mögliche Signalwirkung thematisiert, die ein solches Gesetz international haben könnte.

Nun wurde das Gesetz am Donnerstag, 20. April 2023, Präsident Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt. Dieser ließ jedoch, nach einer Meldung des Deutschlandfunks, den Entwurf mit „Vorschlägen zur Verbesserung an das Parlament zurückgehen“. Wie der Deutschlandfunk weiter berichtet, ließ in diesem Zuge ein Sprecher des Präsidenten verlauten, dass es bei den Verbesserungen explizit nicht um das Strafmaß gehe.

Also keine Rückweisung wegen der Todesstrafe und schon gar nicht ein Sinneswandel des Präsidenten. Im Gegenteil: Laut eines Berichts des Guardian sei Museveni grundsätzlich mit dem Entwurf einverstanden gewesen. Allerdings solle er das Parlament gebeten haben, „die Frage der Rehabilitation" zu berücksichtigen. Dabei bezeichnete er Homosexualität als psychische Desorientierung. Während sich einige Menschenrechtsorganisationen durch die Verzögerung weiter an die Hoffnung klammern, das Gesetz noch verhindern zu können, begrüßen Teile der Befürwortenden die Anmerkungen mit der Begründung, es sei „human und legitim“, Rehabilitierung und Rehabilitationszentren ins Gesetz aufzunehmen.

In Wirklichkeit handelt es sich bei den Vorschlägen nicht um Fortschritte, sondern eine solche Ergänzung würde vielmehr eine weitere Verschärfung bedeuten. Wie Adrian Jjuuko vom „Human Rights Awareness and Promotion Forum" in Kampala in einem Zitat des Guardian bemerkt, würde durch die Ergänzungen eine Kultur der Denunziation gefördert, in der eine Person, die um Rehabilitation ihrer ‚psychischen Desorientierung‘ bittet, als Opfer gelten würde, während die andere Person als Täter gebrandmarkt werde. Aber damit nicht genug. Aus der deutschen Problematisierung der sogenannten „Konversionstherapien“ wissen wir, dass eine Psychologisierung weit mehr Schaden anrichten kann als „nur“ Stigmatisierung. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu auf seiner Webseite:

„Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche „Therapien“ wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko. Nachgewiesen sind zudem Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte in Form von Minderheitenstress.“

Nach Überarbeitung des Gesetzesentwurfes durch das ugandische Parlament hat Museveni weitere 30 Tage Zeit, um das Gesetz entweder zu unterzeichnen, es erneut zur Überarbeitung an das Parlament zurückzugeben oder sein Veto einzulegen und das Parlament zu informieren. Allerdings, so der Guardian, könne das Gesetz auch ohne die Zustimmung des Präsidenten in Kraft treten, wenn es ein zweites Mal an das Parlament zurückginge.

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Die Verfolgung von Homosexualität findet in Uganda schon länger statt. Nun hat das Parlament am 21. März ein Gesetz verabschiedet, bei dem der gesamte Zustand auf ein neues Level der Verachtung gehoben wurde.

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Bereits Mitte März wurde auf echte vielfalt über die Gesetzesdebatte berichtet. Wie menschenverachtend das Ganze war, wurde damals bereits deutlich, wie weit das Parlament dabei bereit war zu gehen, allerdings noch nicht.

Laut einem Bericht der Tageschau sieht UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk in dem Gesetz einen Freibrief, der es ermöglichen könnte, fast alle Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen „systematisch“ zu verletzen. Nach einer sechsstündigen Sitzung hatte das Parlament allerdings nicht nur das Gesetz verabschiedet, sondern in der Debatte noch den Zusatz der Todesstrafe für „besonders schwere“ Homosexualität aufgenommen. Was damit genau gemeint ist, blieb offen. Nach Angaben des Tagesspiegels drohten die USA Uganda in Reaktion darauf mit wirtschaftlichen Sanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Damit das geschieht, muss das Gesetz noch von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet werden. Dieser ließ bei einer Rede der Konferenz zu „family values and sovereignty“ am 3. April seine Bereitschaft bereits durchblicken. Museveni bezeichnete Homosexualität als „a big threat and danger to the procreation of human race [sic]“ und forderte die afrikanischen Staatsoberhäupter auf, „die Förderung der Homosexualität“ abzulehnen, so ein Bericht des Guardian. Neben Uganda, das diese Konferenz ausrichtete, hatten noch 22 weitere afrikanische Länder Delirierte gesandt. Darunter auch Sambia, Kenia und Sierra Leone. Die Drohung der USA wurde hingegen ohne expliziten Bezug zu einem Anker, der die menschenverachtende Position des Anti-LGBTIQ*-Gesetzes mit der Befreiung von westlichem Einfluss verbindet. So wurden bspw. Sambia, Tansania und Ghana aufgefordert, sich vom amerikanischen Einfluss zu befreien. Die Länder waren zuvor von US-Vizepräsidentin Kamala Harris besucht worden.

Wie verzerrt diese Forderung allerdings ist, zeigt ein Blick auf die Förderer der Konferenz. Laut Guardian wurde das Ganze nicht nur vom ugandischen Parlament, der afrikanischen Anwaltskammer und der in Nigeria ansässigen Stiftung für das afrikanische Kulturerbe gefördert. Auch die US-amerikanische evangelikale Organisation Family Watch, die vom Southern Poverty Law Center, einer Beobachtungsstelle für die extreme Rechte, als Anti-LGBTIQ*-Hassgruppe eingestuft wird, trat als Förderer sowie Organisator der parallel stattfindenden Online-Veranstaltung auf. Die gesamte online-Teilnahme wurde entsprechend über Family Watch bereitgestellt.

Es stellt sich die Frage, warum Museveni das Gesetz bis jetzt noch nicht unterzeichnet hat. Formale Gründe könnten durchaus eine Rolle spielen, aber vielleicht ging es auch darum, die Konferenz abzuwarten. Das Ganze wirkt vor dem Hintergrund wie ein Testlauf der extrem Rechten, um zu schauen, wie weit ein Staat die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft vor den Augen der Welt einschränken bzw. aussetzen kann. Besonders besorgniserregend ist dabei der Einfluss von amerikanischen evangelikalen Fundamentalisten.

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In Uganda wird derzeit über einen Gesetzesentwurf debattiert, der auf eine umfassende Kriminalisierung von Homosexualität abzielt. Die Reform würde die Diskriminierung und Verfolgung von LSBTIQ*-Personen in dem konservativ-christlichen Staat auf eine neue Stufe heben.

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Im ostafrikanischen Staat sind homosexuelle Beziehungen bereits verboten und gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr kann mit einer lebenslänglichen Haft bestraft werden. Eine weitergehende Kriminalisierung wurde bereits mit dem „Anti-Homosexuality Act“ von 2014 vorgenommen, dieser wurde jedoch vom Verfassungsgericht aufgrund einer fehlenden Mehrheit im Parlament gekippt (The Guardian).

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass allein die sexuelle Orientierung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren begründen kann. Auch die öffentliche Unterstützung oder ‚Bewerbung‘ von Homosexualität sollen verhindert werden. Nach Quellen der Deutschen Welle habe unter den Abgeordneten bereits vorher großer Rückhalt für ein solches Gesetz bestanden.

Homosexualität wird im Gesetzestext als „creeping evil“ beschrieben, das eine Gefahr für die traditionelle (heterosexuelle) Familie darstelle. Man müsse dagegen vorgehen, dass Kinder ‚rekrutiert‘ werden. Die Rhetorik zeigt auf, wie stark der Hass auf LSBTIQ* im Land ist. Abgeordnete sprachen sich sogar für die Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr aus.

Gewalt gegen queere Menschen ist in Uganda keine Ausnahme und auch Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Gesundheits- und Bildungssystem bestehen. Die Zeitung The Guardian zitiert den ugandischen Anwalt für Menschenrechte und Vorsitzenden der Organisation „Human Rights Awareness and Promotion Forum“ Adrian Jjuuko, der die weiterführende Verfolgung und Dämonisierung von LSBTIQ*-Personen durch das geplante Gesetz beklagt. Die Gewalt gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten würde dadurch noch weiter ansteigen. Die Organisation Human Rights Watch hat bereits nach dem Inkrafttreten des Anti-Homosexualitätsgesetz im Jahr 2014 einen Anstieg bei den Menschenrechtsverletzungen gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans und inter Personen in Uganda verzeichnet. Dass jetzt auch Organisationen im Land angegriffen werden, die sich für die Rechte von queeren Menschen einsetzen, könnte die Situation nochmals verschärfen.

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Die Arte-Kurzdokumentation „Mit offenen Daten“ befasste sich am 3. Januar mit den Verbindungen zwischen der ultrakonservativen NGO Family Watch International und dem 2023 verabschiedeten Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda. Dieses Gesetz gehört zu den härtesten weltweit und sieht in bestimmten Fällen neben lebenslanger Haft sogar die Todesstrafe vor.

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Seit März 2023 berichten wir über die Entwicklungen und die Verabschiedung dieses Gesetzes. Dabei war es uns stets wichtig, den gezielten Einfluss evangelikaler Geldgeber aus den USA auf Anti-LGBTIQ*-Kampagnen und Gesetzgebungen in afrikanischen Ländern wie Ghana, Kenia und Nigeria zu verdeutlichen. Unter Berufung auf das Institute for Journalism and Social Change sowie Berichte von Foreign policy haben wir versucht, diese perfide Einflussnahme darzustellen.

Arte greift diese politische Einflussnahme amerikanischer NGOs auf Staaten des afrikanischen Kontinents in der Dokumentation „Homophobie in Afrika: Ein Einfluss aus Amerika?“ nun auf. Die Dokumentation zeigt auf prägnante und verständliche Weise die Verbindungen zwischen Family Watch International und der Anti-Homosexualitätsgesetzgebung, insbesondere in Uganda. Dabei wird erläutert, wie gezielte Maßnahmen wie die Finanzierung von Konferenzen und Stipendien eingesetzt wird, um politische Entscheidungsträger direkt zu beeinflussen.

Kristof Titeca, Professor an der Universität Antwerpen, beschreibt Afrika in diesem Zusammenhang als „letzte Bastion“ für christlich-fundamentalistische Organisationen, die in den USA kaum noch direkten Einfluss auf Gesetzgebungen ausüben können. Mit Blick auf unsere bisherigen Artikel zum Thema USA lässt sich festhalten, dass ultrakonservative und evangelikale Gruppen auch in den USA weiterhin großen politischen Einfluss ausüben. Doch das Beispiel Uganda zeigt, dass sich die Lage in Afrika sehr viel brutaler darstellt.

Das Team von „Mit offenen Daten“ deckt in diesem Zusammenhang die langjährigen Verbindungen zwischen Sharon Slater, Vorsitzender von Family Watch International, und dem ugandischen Präsidenten Museveni sowie dessen Frau auf. Wie Arte berichtet, präsentierte Slater im April 2023 auf einer Konferenz einen vollständigen Gesetzesentwurf „zum Schutz der Familien und vor sexueller Gewalt“. Zur gleichen Zeit wird in Uganda das Anti-Homosexualitätsgesetz verabschiedet.

Der systematische Lobbyismus US-amerikanischer ultrakonservativer Organisationen verdeutlicht, wie eng internationale politische Einflussnahme und Menschenrechtsverletzungen miteinander verknüpft sind – mit schwerwiegenden Folgen für die LGBTIQ*-Gemeinschaft in den betroffenen Ländern. Darüber hinaus zeigt die sozioökonomische Situation der betroffenen Staaten, dass insbesondere soziale und wirtschaftliche Instabilität einen Nährboden schafft, auf dem menschenverachtender Lobbyismus gedeihen kann.

Doch auch Europa ist nicht per se vor solch einem Lobbyismus gefeit. Beispiele wie die spanischen Parlamentswahlen 2023 zeigen, wie rechtskonservative Kräfte, etwa die Partei VOX, gezielt Fakten schaffen, wo sie Einfluss gewinnen. Zudem erreichen sie insbesondere bei jungen Bevölkerungsgruppen hohe Reichweiten in den sozialen Medien. Gleichzeitig hat Spanien mit 28 Prozent eine der höchsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten in der EU. Parteien wie VOX werden dadurch in Europa zu potenziellen Andockstellen für NGOs wie Family Watch International.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Der Einsatz für die Rechte von LGBTIQ*-Personen ist eng mit der politischen Arbeit für eine insgesamt sozialere Gesellschaft verknüpft, die alle Minderheiten und explizit auch armutsgefährdete Gruppen einbezieht.

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Der ehemalige Generalsekretär der SPD, Kevin Kühnert, hatte am 4. Oktober in einem Interview mit dem Spiegel berichtet, dass ihm in seinem Wahlkreis „aus muslimisch gelesenen Männergruppen häufiger homophobe Sprüche“ begegnen würden. Kritik kam daraufhin u.a. von Berlins Queerbeauftragtem Alfonso Pantisano (ebenfalls SPD), der seinerseits für Aufregung sorgte, als er Kühnert Rassismus vorwarf und dazu ein Bild von sich selbst mit arabischer Kopfbedeckung postete.

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Der Zeitpunkt war von Pantisano dabei alles andere als gut gewählt; seine Reaktion fiel mit dem Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel zusammen. In einem weiteren Artikel vom 7. Oktober fasst der Spiegel selbst die Diskussionspunkte zusammen. Darin heißt es, Kühnert habe seine Aussage im Interview selbst relativiert: „Natürlich sei der Großteil der Muslime nicht homophob, »aber die, die es sind, schränken meine Freiheit ein«“, so Kühnert laut Spiegel. Pantisano betont hingegen, dass er sich über Queerfeindlichkeit im Islam bewusst sei. Worum es ihm gehe, sei die Aussage von Kühnert, dass es sich um eine "muslimisch gelesene" Gruppe handele. Kühnert wisse also gar nicht genau, ob es Muslime seien, was Pantisano als „Italiener“ mit dem Foto in arabischer Kopfbedeckung verdeutlichen wollte.

Die Debatte Rassismus vs. Homophobie ist dabei nicht neu und wird auch in diesem Fall nicht geklärt werden. Im Gegenteil, es gibt kaum eine „Front“, die so gut emotionalisiert werden kann wie diese. In allen drei Bereichen - Glaube, Sexualität und Geschlecht - geht es immer auch um das eigene Selbst. Damit wird es persönlich.

Fundamentalismus, egal ob islamisch, jüdisch, christlich oder aus einer anderen Religionszugehörigkeit, nutzt diesen persönlichen Bezug für die eigenen politischen Zwecke. Welche Tragweite z.B. christlicher Fundamentalismus aus Richtung der US-amerikanischen Evangelikalen hat, haben wir schon des Öfteren thematisiert, gerade im kommenden US-Wahlkampf, aber auch in Bezug auf die LGBTIQ*-feindlicheren Gesetze in Uganda. Diese Vermengung macht deutlich, dass Glaube, Sexualität und Geschlecht, so persönlich sie auch sein mögen, zu den politischsten Bereichen unserer Gesellschaften gehören.

Daraus folgt kein Fazit, wer von beiden jetzt die richtige Position formuliert, sondern lediglich die Feststellung, wie wichtig es ist, sich die Frage zu stellen, aus welchem Interesse jemand spricht und ob es Punkte gibt, bei denen man trotz Übereinstimmungen kritisch bleiben sollte. Aber auch: Ab wann wird eine Kritik wieder zum politischen Instrument?

Gleichzeitig verlagert sich der Diskurs darauf, dass es „immer auch kleine Gruppen“ gibt, die problematische Haltungen vertreten. Nur weil Menschen einer Minderheit angehören, verhalten sie sich nicht grundsätzlich menschenfeindlich. Dennoch, wenn „wir“ als Gesellschaft oder aus Sicht der LGBTIQ*-Gemeinschaft diskutieren, dass es solche Äußerungen bzw. Haltungen gibt, sollte nicht vergessen werden, dass Marginalisierung und Perspektivlosigkeit immer auch das Resultat politischer Versäumnisse sind. Es ist also nicht bloß das Fehlverhalten von Einzelnen oder Gruppen. Stattdessen braucht eine offene, freie und respektvolle Gesellschaft vielmehr Investitionen in Soziales und Bildung. Mit Blick auf eine erstarkte AfD gilt das ebenso, wenn wir über rechten Fundamentalismus reden würden.

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Nach rechtsextremen Protesten u. a. in Bautzen sorgten sich die Veranstalter*innen des Christopher Street Day (CSD) in Frankfurt (Oder)/Słubice um die Sicherheit der kommenden Demonstration und trafen zur Vorbereitung entsprechende Maßnahmen.

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Dies berichtete der Tagesspiegel am 13. September 2024. Dass die rechten Ideologien und ihre Akteur*innen grenzübergreifend agieren, wurde bei „echte vielfalt“ schon des Öfteren am Beispiel Uganda und USA thematisiert. Aber auch bei der vergangenen Europawahl zeigte sich, wenn auch nicht so extrem wie befürchtet, ein realer Zuwachs rechter Parteien.

Vor diesem Hintergrund könnte die hohe Anzahl an rechtsextremen Störversuchen und Gegenprotesten bei den CSDs in ganz Deutschland ein Symptom dieser politischen Stimmungslage sein. Laut dem Magazin queer kam es neben Bautzen in diesem Jahr bereits in Wismar, Halle, Eisenach, Wolfsburg, Dortmund und Erlangen zu Vorfällen. Nach dem Flensburger CSD, bei dem acht große Regenbogenflaggen verbrannt wurden, forderte der Lesben und Schwulenverband SH laut eines NDR-Berichts die Aufnahme des Schutzes sexueller Minderheiten in die schleswig-holsteinische Verfassung.

Vergangenes Wochenende fand nun der CSD 2024 in Elmshorn glücklicherweise ohne größere Vorkommnisse statt. Am 28. September wird der letzte CSD in Schleswig-Holstein für dieses Jahr in Husum stattfinden. Auch hier hoffen wir auf eine Parade ohne extreme Rechte.

Hat sich die Lage dieses Jahr also verschärft? Bedeutet es, dass mehr Menschen rechts denken, oder bedeutet es, dass diejenigen, die sowieso bereits so gedacht haben, offensiver werden?

In jedem Fall sind „existenzverneinende Positionen“ von rechts nicht tolerabel. Gleichzeitig stehen wir vor dem Dilemma, ob und wie mit diesem Teil der Bevölkerung zu reden ist. Denn auch wenn es zu viele Menschen gibt, die in ihrer Position nur noch Aggression und Verachtung zeigen, kann doch davon ausgegangen werden, dass Sozialisation und Erziehung zu menschenverachtenden Positionen nicht dadurch durchbrochen werden, indem man die nächste Generation dieser „Propaganda“ überlässt. Die Frage des „Wie reden“ bezieht sich hier explizit nicht auf den öffentlichen Diskurs in Medien und Foren, sondern auf das zwischenmenschliche pädagogische Gespräch. Aber auch dies wird an dieser Stelle erst einmal offenbleiben.

Bild: Freepik

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