Echte Vielfalt

Lesben

Nachdem eine unfruchtbare lesbische Frau vor das Bundessozialgericht gezogen ist, weil ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung verweigerte, hat das Bundessozialgericht geurteilt: Die Versicherung müsse nur aufkommen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden, nicht aber bei der Verwendung von Spendersamen, urteilte der Erste Senat am Mittwoch. Demnach haben Gleichgeschlechtliche Ehepaare keine Chance auf Anspruch auf die Erstattung von Behandlungskosten.

Weiterlesen

Wie queer.de berichtete hatte im konkreten Fall eine lesbische und unfruchtbare Klägerin die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung verlangt, wurde jedoch von der Hanseatischen Krankenkasse in Hamburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekräftigte das Bayerische Landessozialgericht mit dem Argument, dass Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass für die Behandlung Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden. Die Notwendigkeit bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe Spendersamen eines Dritten zu verwenden sei dabei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren.

Gerechtfertigt wird diese Unterscheidung mit Kindeswohl, da ein Kind bei künstlicher Befruchtung durch eine Person, die mit der dann Schwangeren verheiratet ist, automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe. Es sollten davon also nur Paare profitieren, die grundsätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber durch eine "krankheitsähnliche Komponente" nicht gelingt, wodurch auch die Zuständigkeit der Krankenkassen überhaupt erst gerechtfertigt sei.

Daraus folge aber nicht die Pflicht, die „zeugungsbiologischen Grenzen“ einer unfruchtbaren Ehe – ob hetero- oder homosexuell – „mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", begründeten die Kasseler Richter*innen ihre Entscheidung.

Nun hat die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) am Donnerstag angesichts der BSG-Entscheidung eine Gesetzesnachbesserung für lesbische Frauen mit Kinderwunsch gefordert. Anfang Oktober hatte der Bundesvorstand der SPDqueer einen Antrag für den Bundesparteitag der SPD eingereicht, dessen Ziel eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung ist, die gleichermaßen für hetero- als auch gleichgeschlechtliche Paare gilt.

Seit diesem Jahr fördern die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin lesbische Paare mit Kinderwunsch bereits. Doch Co-Vorsitzende der SPDqueer Carola Ebhardt kritisierte, dass die Unterstützung beim Kinderwunsch nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland ein Paar lebt: „Daher braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.“

Schließen


Mit der größten queeren Szene Deutschlands gilt Berlin oft als LGBTQIA*-freundlichste Stadt im Land. Viele queere Menschen ziehen gerade aus diesem Grund, um ihre sexuelle und geschlechtliche Identität frei leben zu können, in die Großstadt. Sicher ist Berlin für queere Menschen jedoch leider nicht immer, wie eine erneute Attacke auf ein schwules Paar am Samstag schmerzlich zeigt.

Weiterlesen

Das, obwohl die Behörden in Berlin als eine der einzigen im Lande für queerfeindliche Gewalt sensibilisiert sind. So macht die Berliner Polizei mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in ihren Berichten publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit.

Aktuell will der Senat von Berlin außerdem mit einer großen Aktion lesbische Frauen in der Öffentlichkeit sichtbarer machen, wobei ab Montag 1.800 A1-Plakate mit sechs Motiven und der Aufschrift "Lesbische* Sichtbarkeit Berlin" in allen Teilen der Bundeshauptstadt aufgestellt werden. Die Porträts sollen „sensibilisieren und empowern“.

Trotz dieser Bemühungen kommt es jedoch nicht selten zu queerfeindlichen Angriffen in der Hauptstadt. So meldete die Polizei der Hauptstadt am Sonntag am Vortag einen Mann in Berlin-Schöneberg festgenommen zu haben, der ein schwules Ehepaar mit Gegenständen beworfen, bedrängt und homofeindlich beleidigt haben soll.

Ersten Berichten zufolge soll sich der später Festgenommene das Paar, nachdem sie ihn auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen haben, zu ihnen begeben haben und den beiden gefolgt sein, als sie den Waggon wechselten, um einer Eskalation zu entgehen. Dann soll er sie mit entstempelten Fahrscheinen und einem Feuerzeug beworfen sowie homofeindlich beleidigt haben. Als er die beiden Männer im Anschluss auch noch bedrängt haben soll, alarmierten diese die Polizei.

Diese nahm den Tatverdächtigen schließlich fest und übergab den Fall dem Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes, welcher die weiteren, noch andauernden Ermittlungen führt.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner für LGBTI.

Schließen


Ein künstlich erschaffener, nicht existenter Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie wurde und wird von Konservativen bereits seit langem instrumentalisiert, um queere Menschen weiter zu marginalisieren. An dieser Polemik bediente sich vor einem Jahr auch Friedrich Merz, als er Homosexualität und den sexuellen Missbrauch von Kindern in einen Zusammenhang stellte. Nun sieht das wohl anders aus.

Weiterlesen

Als Gastredner am Samstagabend auf der Bundesmitgliederversammlung der Lesben und Schwulen in der Union inszenierte sich Merz als Straight Ally. Gerade Friedrich Merz, der die Einführung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften als Unions-Fraktionschef vehement bekämpfte und 2001 das Coming-out des SPD-Politikers Klaus Wowereit mit dem Satz kommentierte: „Solange der Wowereit sich mir nicht nähert, ist mir das egal.“ Womöglich hat Merz in den letzten 20 Jahren verstanden, was an dieser Aussage falsch ist. Doch auf die Frage „Bild Live“, ob ein Schwuler Kanzler werden kann, sagte er im vergangenen September erst: „Die Frage der sexuellen Orientierung geht die Öffentlichkeit nichts an. Solange sich das im Rahmen der Gesetze bewegt und solange es nicht Kinder betrifft – an der Stelle ist für mich allerdings eine absolute Grenze erreicht -, ist das kein Thema für die öffentliche Diskussion“. Aus dieser Antwort geht, wie aus seinem Wunsch, dass ihm Wowereit fernbleibe, die gleiche homofeindliche und pathologisierende Botschaft hervor. Das lässt vermuten, dass Friedrich Merz wohl noch nicht verstanden hat, was es heißt ein Ally zu sein.

Doch die LSU, die sich damals empört geäußert hatte, dass sie seit ihrer Gründung gemeinsam mit vielen anderen Menschen in diesem Land hart daran arbeite, „den immer wieder hergestellten, aber nicht vorhandenen Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie aus den Köpfen zu bekommen“ und „maßlos darüber verärgert“ sei, dass Merz diese beiden Begriffe öffentlich und ohne Not miteinander verknüpft hat, erklärte am Sonntag in einer Pressemitteilung zur Bundesmitgliederversammlung, Merz habe sich „kritischen Fragen zur LSBTIQ-Politik“ gestellt. So durfte sich der Bundestagsabgeordnete als Straight Ally inszenieren, indem in der Pressemitteilung Zitate genannt wurden wie: „Wir werden als Union keine Mehrheit haben, wenn wir uns nur auf alte Traditionen besinnen“. Auch von seiner „persönlichen Erfahrung“ sprach Merz: „Menschen, die homosexuell sind, brauchen und verdienen Anerkennung und Respekt. Dafür möchte ich in der CDU arbeiten. Ich würde mir auch wünschen, dass sich meine Kirche hier leichter tut.“

Bei der vom LSU gewünschten Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität wird es nicht zuletzt wieder auf die Stimmen der Union ankommen, denn für Gesetzesbeschlüsse, die das Grundgesetz ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Dann wird Friedrich Merz eine Chance haben, das Gesetz und die Normen so zu formen, dass Politiker*innen (wie er) Homosexualität in Zukunft nicht mehr pathologisieren, und sich seine Kirche vielleicht auch „leichter tut“ homosexuelle Menschen anzuerkennen und zu respektieren.

Schließen


Anfang September ist im südlichen US-Amerikanischen Bundestaat Texas ein Abtreibungsverbot ab sechs Wochen Schwangerschaft in Kraft getreten. Bereits vor diesem Urteil gab es in den USA zahllose strukturelle und rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Doch zum ersten Mal seit der Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade im Jahr 1973 befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA wieder direkt mit der Frage, was das Abtreibungsrecht bedeutet.

Weiterlesen

Dies erinnert auch in Deutschland an die noch bestehenden Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches, die auch den Schwangeren hier den Zugang zu Abtreibungen erschweren, indem es für Ärzt*innen beispielsweise strafbar ist für das Angebot eines Abbruches zu „werben“. Darüber hinaus gilt die Beratung über einen Abbruch in erster Linie „dem Schutz des ungeborenen Lebens“, und nicht etwa der der schwangeren Person selbst. Und zusätzlich müssen „Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen [haben], daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“ – eine Forderung die impliziert, dass schwangere Personen sich nicht ohnehin schon selbst Gedanken über den Schritt eines Abbruchs machen würden, und es dafür einen rechtlichen Rahmen brauche.

Angesichts dieser Einschnitte in die reproduktiven Rechte werden Schwangerschaftsabbrüche im öffentlichen Diskurs häufig als „Frauenthema“ bezeichnet, welches in erster Linie heterosexuelle Frauen betrifft. Doch das Abtreibungsrecht hat auch weitreichende Folgen für LGBTQ+ Menschen – einschließlich nicht-binärer Menschen, trans Männern und queerer Frauen, die Zugang zu sich Abbrüchen benötigen. So können vielen queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um eine Abtreibungsbehandlung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn es sich auf ihre Fähigkeit auswirkt, zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Außerdem sind LGBTQ+-Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Misgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Und zusätzlich ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für viele queere Menschen, die in der Lage sind, schwanger zu werden, nicht nur ein entscheidender Bestandteil einer gerechten medizinischen Versorgung, sondern auch der sexuellen Gerechtigkeit: Queere Menschen sind häufiger von sexuellen Übergriffen betroffen.

Wie Shayna Medley, eine US-Amerikanische Anwältin und Juristin es formuliert: „Reproduktive und LGBTQ+-Rechte sind damit untrennbar miteinander verbunden. Jeder verdient das Recht auf körperliche Autonomie, auf Gesundheitsversorgung und auf die Entscheidung, ob, wann und wie Kinder gezeugt werden sollen, ohne unangemessene Einmischung des Staates.“

Schließen

 

Die Schweizer Wähler*innen haben sich in einem Referendum mit deutlichem Vorsprung dafür entschieden, gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung zu erlauben: 64,1 % der Wähler*innen unterstützen die „Ehe für alle“ in der landesweiten Volksabstimmung. Damit schließt sich das Alpenland vielen anderen Ländern in Westeuropa an.

Weiterlesen

Seit 2007 sind in der Schweiz gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt. Schon vor dem Referendum war bekannt, dass das Schweizer Parlament und der regierende Bundesrat die „Ehe für alle“ unterstützten. Auch Umfragen im Vorfeld des Referendums zeigten einen soliden Rückhalt.

Gegner*innen der Gleichbehandlung hatten argumentiert, dass die Ersetzung der zivilen Lebenspartnerschaft durch das volle Recht auf Ehe die auf der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beruhende Familie untergraben würde. Auch ist die Schweiz mit ihren 8,5 Millionen Einwohner*innen ein traditionell konservatives Land, welches beispielsweise erst 1971 das volle Wahlrecht für Frauen bei den eidgenössischen Wahlen eingeführt, wobei ein Kanton das volle Wahlrecht bei den Kommunalwahlen sogar bis 1990 hinauszögerte.

Nun haben Fortschritt und Vielfalt jedoch gegen die „Tradition“ gesiegt, und die erfolgreichen Befürworter*innen der Ehe für alle können sich freuen, dass gleichgeschlechtliche Partner*innenschaften künftig rechtlich mit heterosexuellen gleichgestellt werden, da sie gemeinsam Kinder adoptieren können und die Staatsbürger*innenschaft für gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen erleichtert wird. Außerdem wird es lesbischen Paaren möglich sein, eine geregelte Samenspende in Anspruch zu nehmen.

Befürworter*innen fürchten jedoch, dass es wegen der Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren noch Monate dauern könnte, bis gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten können.

Schließen


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mitglieder der LGBTQ-Community mit fünf bis zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können, wenn sie sich als solche zu erkennen geben oder für ihre Rechte eintreten. Ghanas Gesetze kriminalisieren bereits homo Sex, indem sie „unnatürliche fleischliche Kenntnisse“ verbieten, wodurch Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Personen auf eine Ebene mit Sex mit Tieren gebracht wird. Jetzt will das westafrikanische Land in seinen Bemühungen, die LGBTQ-Community zu unterdrücken, noch einen Schritt weiter gehen.

Weiterlesen

So wurde der Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetzentwurf zur Förderung der sexuellen Rechte des Menschen und der ghanaischen Familienwerte 2021“ im Juni dem ghanaischen Parlament vorgelegt. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, könnten gleichgeschlechtliche Personen, die sexuelle Handlungen vornehmen, mit Geld- oder Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren belegt werden. Das Gesetz würde auch das LGBTQ-Sein selbst zu einem Verbrechen machen – jede Person, die sich als lesbisch, schwul, transgender, transsexuell, queer, pansexuell oder nicht-binär (jemand, der sich nicht als männlich oder weiblich identifiziert) versteht, würde mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Der Gesetzentwurf wird parteiübergreifend unterstützt, und auch Ghanas Parlamentssprecher Alban Bagbin hat sich offen für das vorgeschlagene Gesetz ausgesprochen. Es wird allgemein erwartet, dass der Gesetzentwurf in Ghana, einer tiefreligiösen Gesellschaft, in der homofeindliche Verfolgung weit verbreitet ist, genügend Stimmen erhalten wird, um Gesetz zu werden.

Doch selbst wenn das Gesetz am Ende verworfen wird, sorgt sich Nana Yaa Agyepong, Mitglied von Silent Majority Ghana, einer transnationalen Gruppe von Queer-Feminist*innen, dass es das Leben von LGBTQ-Personen bereits gefährdet hat, „mit den Diskussionen, die es anheizt, und der Homophobie, die es stärken wird“: „So etwas können wir nicht zulassen, denn wir haben Ghanaer*innen, die es verdienen, sicher und in Frieden zu Hause zu leben und nicht ins Exil gezwungen zu werden“, sagte sie der DW. Auch das Eintreten für die Rechte queerer Menschen wäre nach dem Gesetzentwurf illegal, und Aktivist*innen drohen Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren. Agyepong sieht dies als besorgniserregend an, da es „Gespräche und Meinungsverschiedenheiten über das Gesetz unterdrückt, so dass Menschen nicht in der Lage wären, öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten oder in den Medien oder sogar sozialen Medien aufzutreten“.

Sam George, einer der acht Abgeordneten, die den Gesetzesentwurf eingebracht haben, sagte, er sei von dem beeinflusst worden, was er als „wachsende Lobbyarbeit und Propaganda“ der ghanaischen LGBTQ-Gemeinschaft ansah: „Wir bringen nur unsere Gesetze auf den neuesten Stand, um sicherzustellen, dass die Gesetze dies widerspiegeln, solange sich unsere nationale Position nicht geändert hat und Homosexualität immer noch illegal ist“, sagte George. Es gebe keinen Raum für Verhandlungen im Kampf gegen alle Formen von LGBTQ-Aktivismus. „Unsere Verfassung besagt, dass Rechte so lange eingeschränkt werden können, wie sie eine existenzielle Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Moral darstellen“ – und der Akt der Homosexualität stelle laut dem Abgeordneten eine Herausforderung für die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Moral dar.

Der Gesetzentwurf würde auch die Konversionstherapie zulassen, mit der versucht wird, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen zu ändern. Eine Reihe von Gesundheitsbehörden, darunter der britische National Health Service, haben davor gewarnt, dass die Konversionstherapie „unethisch und potenziell schädlich“ ist, doch auch Deutschland hat diese Praxis erst kürzlich für Minderjährige verboten.

Trotz der allgemeinen Unterstützung des Gesetzes fordern einige Ghanaer*innen eine Überarbeitung des Dokuments, bevor es dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. So hat der Menschenrechtsanwalt und Parlamentsabgeordnete Francis-Xavier Sosu Bedenken: „Man kann sehen, dass es einige Herausforderungen gibt. Herausforderungen in Bezug auf die Art und Weise, wie Werte und Kultur von Menschen kriminalisiert werden können. Herausforderungen in Bezug auf die Art des Strafmaßes, das er auferlegen will, insbesondere zu einer Zeit, in der wir uns alle darüber beschweren, dass unsere Gefängnisse überfüllt sind“, sagte Sosu gegenüber Reportern im Parlamentsgebäude in Accra.

Der Gesetzesentwurf kommt vor dem Hintergrund der jüngsten Übergriffe auf die ghanaische LGBTQ-Gemeinschaft. Im Mai wurden Aktivist*innen, die an einem Workshop in der Stadt Ho im Süden Ghanas teilnahmen, in einer viel beachteten Polizeirazzia verhaftet. Die Verhafteten nahmen an einer Schulung für Aktivist*innen und Anwaltsgehilfen zur Unterstützung von LGBTQ-Personen teil. Sie wurden nach mehr als drei Wochen Haft wieder freigelassen, müssen aber immer noch mit einer Strafverfolgung wegen Abhaltung einer „ungesetzlichen Versammlung“ und „Befürwortung von LGBTQ-Aktivitäten“ rechnen. Auch das Büro der Organisation LGBT+ Rights Ghana wurde Anfang des Jahres gestürmt und geschlossen.

Ghanas Schritt, LGBTQ-Menschen weiter zu kriminalisieren, steht im Gegensatz zu mehreren anderen afrikanischen Ländern, die Homosexualität entkriminalisiert haben, wie Ruanda, Angola, Botswana und Südafrika.

Schließen

   

Nach zwei Jahren parlamentarischer Debatte wird Frankreich den Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung, der zuvor nur unfruchtbaren heterosexuellen Paaren vorbehalten war, erweitern. So hat Frankreichs Bundestag am Dienstag ein Gesetz erlassen, welches dies nun auch alleinstehenden und lesbischen Frauen ermöglicht, die für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) zuvor oft ins Ausland reisen mussten.

Weiterlesen

“Wir sind hier, um über ein Gesetz abzustimmen, dem Freiheit, Gleichheit, Solidarität, und Würde zugrunde liegt“, sagte Coralie Dubost, Gesetzgeberin der regierenden La Republique en Marche Partei, vor versammelten Parlament. Wie sie auf Twitter mitteilte, wurde das Gesetz nach 500 Stunden Debatte und 12,000 Änderungen endlich bestätigt. Zuvor hatte sich der konservativ geführte Senat bemüht, die Möglichkeit für alleinstehende und lesbische Frauen von der französischen Sozialversicherung für medizinisch unterstützte Schwangerschaften finanziell unterstützt zu werden, zu verhindern. Da Präsident Emmanuel Macrons regierende Partei jedoch die Mehrheit im Unterhaus hält, wurde das Gesetz mit 326 zu 115 Stimmen beschlossen und tritt, sobald es von dem Präsidenten unterschrieben wurde, in Kraft. Gesundheitsminister Olivier Veran sagte, dass die ersten Schwangerschaften womöglich noch dieses Jahr entstehen könnten.

Wie queer.de berichtete ist die Maßnahme Teil eines breitgefächerten Bioethik-Gesetzes der Regierung Macrons. Das neue Gesetz wird den Zugang zu Fertilitätsbehandlungen, unter andrem künstliche Befruchtung und IVF, erweitern. Es wird auch die Anonymität für Samenspendende beenden, die nun offiziell versichern müssen, ihre Identität offenzulegen, wenn ihre Kinder ab ihrem 18. Lebensjahr nach ihrem biologischen Vater oder Elternteil fragen sollten. Das Gesetz bezieht sich jedoch weder auf das umstrittene Verbot von Leihschwangerschaften noch auf die geforderte Möglichkeit für trans Frauen vor geschlechtsangleichenden Operationen Samen für späteren Nutzen spenden zu können.

LGBTQ*-Gruppen empfingen die bisherigen Änderungen jedoch mit einem „Endlich!“, wie Matthieu Gatipon, Sprecher*in der Inter-LGBT Vereinigung: „Das war ein lang-erwarteter Prozess“, und weiter, „Wir sind froh, dass das passiert… aber es war eine schmerzhafte Geburt“, sagte Gatipon in Bezug auf die lange Dauer der Gesetzänderung. Seit 2013 in Frankreich gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert wurden, bemühten sich LGBTQ*-Gruppen um diesen Schritt. Nun sei die Nachfrage so hoch, dass Fabien Joly, Sprecher der Vereinigung französischer gleichgeschlechtlicher Familien, warnte, dass es einen Mangel an Samenbeständen geben könnte.

Schließen


Im Park am Gleisdreieck in Berlin-Kreuzberg wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine 14- und eine 17-Jährige von drei Unbekannten lesbenfeindlich beschimpft, mit Fäusten geschlagen, und getreten. Sie erlitten beide ernsthafte Verletzungen.

Weiterlesen

Die Polizei meldete der Hauptstadt am Sonntag, dass die jugendlichen Frauen zunächst homofeindlich beleidigt und diskriminiert, und anschließend brutal geschlagen wurden. Wie queer.de berichtete, hielten sich die jungen Frauen gerade im Park am Gleisdreieck auf, als die drei unbekannten Täter*innen auf sie zukamen, mit Fäusten auf sie einschlugen und nach ihnen traten. Die 14-Jährige erlitt hierbei Verletzungen an den Rippen und am Rücken, ihre Begleiterin im Gesicht und am Hinterkopf. Bevor die Schläger*innen sich vom Tatort entfernten, entrissen sie der 14-Jährigen die Handtasche mit Portemonnaie und Handy, wobei letzteres mutwillig beschädigt wurde.

Anschließend erstatteten die beiden verletzten Jugendlichen auf einem Polizeiabschnitt Anzeige gegen Unbekannt und haben vor, sich selbst in ärztliche Behandlung begeben.

Wie bei Hasskriminalität üblich, führt der Polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen wegen des homophoben Übergriffs, nähere Angaben zu den drei Angreifer*innen wurden im Polizeibericht nicht gemacht. Weil Hassverbrechen aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Berliner Polizei gezielt publiziert werden, werden diese vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit gemeldet.

Nach wie vor besteht hier allerdings eine große Dunkelziffer, nicht nur was körperliche, sondern auch verbale Angriffe anbelangt. Weil es jedoch sehr wichtig ist, dass diese Verbrechen sichtbar und geahndet werden, gibt es bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft eigene Ansprechstellen für LGBTI. Unterstrichen wird dies mit der Aussage: „Nehmen Sie Gewalt und Diskriminierung nicht hin! Holen Sie sich Unterstützung! Erstatten Sie Anzeige!“.

Erfahren Sie hier mehr über eine Untersuchung zu lesbenfeindlicher Gewalt in Berlin.

Schließen

 

Jeden Juni ist Pride Month („Stolz Monat“), ein Monat, indem weltweit LSBTQI+ Communities zusammenkommen und die Freiheit feiern, sie selbst sein zu können – oder gegen die Unfreiheit dies zu tun, protestieren. Auch während einer Pandemie geht es dabei um Sichtbarkeit und Gemeinschaft. Aber woher kommt dieser Monat eigentlich?

Weiterlesen

Pride Versammlungen sind in den mühsamen Geschichten unterdrückter Gruppen verwurzelt, die seit Jahrhunderten darum kämpfen von der Gesellschaft akzeptiert zu werden und Vorurteile zu überwinden.

Warum im Juni?

Die ursprünglichen Organisator*innen wählten diesen Monat, um die Stonewall-Aufstände im Juni 1969 in New York City zu ehren, welche unter anderem die moderne Gay Rights („Schwule/Lesbische Rechte“) Bewegung entfacht haben. Bei den Stonewall-Aufständen veranstaltete die Polizei in den frühen Stunden des 28. Junis eine Razzia in der Schwulenbar „Stonewall Inn“, und begann Kund*innen nach draußen zu schleppen. Als diese sich der Verhaftung widersetzten und eine Gruppe von Unbeteiligten begann, die Polizei mit Flaschen und Münzen zu bewerfen eskalierten die Spannungen schnell. New Yorks schwule und lesbische Community, die seit Jahren von der Polizei schikaniert worden war, brach in Nachbarschaftsaufständen aus, die drei Tage lang anhielten. So wurden sie zu einem Katalysator für aufstrebende Gay Rights Bewegungen, indem sich Organisationen wie die Gay Liberation Front und die Gay Activists Alliance formierten, modelliert nach der Bürgerrechtsbewegung und der Frauenrechtsbewegung. Mitglieder veranstalteten Proteste, trafen sich mit Politiker*innen und unterbrachen öffentliche Veranstaltungen um dieselben Politiker*innen zum Handeln zu bringen. Ein Jahr nach den Stonewall-Aufständen fanden in den USA die ersten Gay Pride Märsche statt. 2016 wurde der Bereich um das Stonewall-Inn als nationales Monument gekürt. Daher finden bis heute noch die meisten Pride Veranstaltungen im Juni statt, wobei es natürlich Ausnahmen gibt. Im Jahr 2020 wurden viele dieser Veranstaltungen wegen der Pandemie abgesagt, aber Umzüge und andere Feierlichkeiten werden dieses Jahr in Hamburg, Berlin, und vielen anderen Städten höchstwahrscheinlich wieder stattfinden.

Woher kommt der Name und die Flagge?

Der Name „Pride“ wird Brenda Howard, einer bisexuellen New Yorker Aktivistin zugeschrieben, deren Spitzname die „Mutter von Pride“ ist. Sie organisierte den ersten Pride Umzug, um dem Jahrestag des Stonewall-Aufstandes zu gedenken. Die Pride-Flagge wurde 1978 von dem Künstler und Designer Gilbert Baker entworfen, der von Harvey Milk – einem der ersten offen schwulen Politikern in den USA – beauftragt wurde eine Flagge für die Pride-Feiern zu entwerfen. Baker, ein prominenter Gay Rights Aktivist, orientierte sich dabei an den Streifen der US-Amerikanischen Flagge, nutzte jedoch die Farben des Regenbogens, um die vielen verschiedenen Gruppen innerhalb der Community zu reflektieren.

Wer darf bei Pride mitfeiern?

Pride wird von Menschen zelebriert, deren sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht automatisch von der heteronormativen Mehrheitsgesellschaft gefeiert wird. Weil Cis-Geschlechtlichkeit, hetero-Liebe, und hetero-Sex in der Mehrheitsgesellschaft als richtig gelten, und diese Orientierungen und Identitäten ständig in den Mainstream-Medien gezeigt werden, braucht es deshalb auch keinen „Straight Pride Month“ (Hetero-Stolz Monat). Das bedeutet jedoch nicht, dass Cis-hetero Menschen nicht auch als Verbündete an den Veranstaltungen teilnehmen können – indem sie Freund*innen begleiten und sie feiern, zuhören und lernen, oder sich bei einer Gruppe freiwillig engagieren.

Schließen

 

Auch Lesben und Schwule leisteten in den Achtzigern unabhängigen Widerstand gegen das DDR-Regime. Heute jedoch würden queere Menschen der DDR – wenn überhaupt – nur als Opfer wahrgenommen, und ihre Emanzipationsgeschichte komme so gut wie gar nicht vor, „als ob es sie nie gegeben hat“. Die Ursachen und Hintergründe zur Entstehung dieser Widerstandsbewegung in der DDR seien fast völlig in Vergessenheit geraten. Deswegen fordern Aktivist*innen wie Wolfgang Beyer ihre umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung.

Weiterlesen

Sie kritisieren, wie Beyer dem Tagesspiegel in einem Interview sagte, dass die zahlreichen Einzeldarstellungen der Bewegung fast ausschließlich von den damaligen Aktivist*innen selbst stammen. Eine systematische Aufarbeitung der mehr als zehnjährigen Emanzipationsgeschichte der queeren Menschen in der DDR gibt es jedoch nicht – obwohl es dafür mehr als genug Daten und Unterlagen gäbe. Über Beyer selbst habe die Staatssicherheit 1984 einen sogenannten Operativen Vorgang angelegt, deren Akte allein 10.000 Seiten über einen Zeitraum von sechs bis sieben Jahren umfasst. Schon daran ist erkennbar, „wie aktiv die Ost-Berliner Lesben- und Schwulenbewegung war und wie vehement der DDR-Staatsapparat darauf reagiert hat“.

Als Aktivist*innen versuchten, Akteneinsicht zum Thema „Lesben und Schwule in der DDR und deren Gruppen“ zu bekommen, wurde ihre Forschung durch eine Namensschwärzung behindert. Diese wurde damit begründet, dass das Thema unter die Rubrik „Sexualität“ falle und deswegen als „Privatangelegenheit“ behandelt würde. Diese Art von Argumentation sei auch damals von der SED und Stasi gegenüber den Lesben- und Schwulengruppen in der DDR verwendet worden, erklärte Beyer. Aber, „Homosexualität ist und war schon immer ein Politikum“. Wenn die Lesben- und Schwulenbewegung als eine Widerstandsbewegung innerhalb der DDR-Diktatur angesehen würde, der es um grundsätzliche Fragen wie Sexualität, Selbstbewusstsein, Selbsthass und Anti-Homosexualität ging, könnten neue Erkenntnisse gewonnen werden. „Gleichzeitig war damit auch immer die Kritik an allgemeinen gesellschaftlichen Strukturen verbunden“. Die Ursachen und Hintergründe zur Entstehung dieser Widerstandsbewegung in der DDR seien fast völlig in Vergessenheit geraten, obwohl es so wichtig sei, so Beyer, dass diese Geschichte erforscht und erzählt wird: Welche Auswirkungen politische Entscheidungen auf das eigene und das Leben anderer haben, und „in welche harten Konflikte man auf einmal mit Freunden, in der Schule und auch mit bestimmten strukturellen und auch Systemfragen gerät“, wenn man sich in der DDR als queer outete.

Beyer würde sich deswegen wünschen, dass junge Menschen ihre Queerness als ein Politikum verstehen und ihre gesellschaftspolitische Relevanz begreifen. Diese Erkenntnis habe bei den damaligen Aktivist*innen in der Diktatur ganz persönliche Kräfte freigesetzt. „Diese Menschen waren damals mutig und sie haben sich in Gefahr begeben. Sie hätten auch ins Gefängnis kommen können.“ Allerdings seien relativ wenige verhaftet worden, gerade in Gruppen: Die Solidarität unter queeren Menschen habe sie in der DDR unheimlich stark und unabhängig gemacht, und befähigt, „ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen“. Und Beyer ist überzeugt, „das ist für queere Menschen heute noch genauso relevant“.

Schließen