Weiterlesen Zu seiner Ernennung erklärte Sven Lehmann, dass das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeige, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt sei: „Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können.“ Die neue Bundesregierung werde ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queer-Politik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Diese progressive Politik findet sich beispielsweise in den im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen, die mit der Einführung von „Verantwortungsgemeinschaften“ unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben sollen. Weiter äußerte sich Lehmann, dass der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz sichergestellt werden müsse und die Grundrechte von trans, inter- und nicht binären Menschen endlich vollständig durchgesetzt werden müssten: „Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“ Als Queer-Beauftragter der Bundesregierung soll Lehmann mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er werde insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt koordinieren, und die damit verbundene Informierung der Öffentlichkeit. Lehmann hat seit 2018 bereits Erfahrungen als Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sammeln können. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Lesben
Gutes, das 2021 für die queere Community passiert ist
7. Januar 2022Weiterlesen Stigmatisierung, Diskriminierung und homofeindliche Angriffe gehören für queere Menschen noch immer zum Alltag. In Ländern wie Polen und Ungarn wurden hart erkämpfte Fortschritte wieder rückgängig gemacht, wobei konservative Regierungen im Namen von Familienwerten Stimmung gegen LGBTQI schürten. In vielen Ländern sind queere Menschen unverhältnismäßig stark von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen. Trotzdem haben Teile der Welt neue Hoffnung geschöpft, als in diesem Jahr Schritte zur Förderung queeren Rechte der unternommen haben. Hier ist ein Überblick von guten Dingen, die 2021 für queere Rechte passiert sind. Asien Nordamerika In den Vereinigten Staaten wurden in diesem Jahr Rechte im Zusammenhang mit der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität wiederhergestellt, die von der vorherigen Trump-Regierung zurückgenommen worden waren. US-Präsident Joe Biden... Europa Afrika Südamerika
Kanada stimmt für ein Verbot von „Konversionstherapien“
29. Dezember 2021Weiterlesen Die regierenden Liberalen unter Premierminister Justin Trudeau hatten wiederholt versucht, ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapie“ zu verabschieden, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern, die nicht heterosexuell und cis-geschlechtlich sind. Die Praxis wird von Gesundheitsexperten weltweit als schädlich angesehen. Einem kürzlich erschienenen UN-Bericht zufolge würden Konversionspraktiken in mindestens 68 Ländern durchgeführt, obwohl Expert*innen sagen, dass es in allen Ländern irgendeine Form von Konversionspraktiken gäbe. Die Aversionstherapie, bei der eine Person einer „negativen, schmerzhaften oder anderweitig belastenden Empfindung“ - einschließlich Elektroschocks - ausgesetzt wird, um eine negative Assoziation mit ihrer „zu konvertierenden“ sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu erzeugen, würde dabei noch in vielen Ländern angewandt. Nun scheint sich die Parteivorsitzende der Konservativen, Erin O'Toole, seit ihrem Amtsantritt zu einer ausgesprochenen Befürworterin von LGBTQI*-Rechten entwickelt zu haben. Doch durch die Abstimmung über das beschleunigte Verfahren konnten die konservativen Gesetzgeber*innen vermeiden ihre Stimme zu Protokoll geben zu müssen. Als dem nicht so war hatten 62 konservative Abgeordnete im Juni gegen den Antrag gestimmt. Das Gesetz wird nun dem Senat zur gesonderten Abstimmung vorgelegt, bevor es in Kraft tritt. Mit der Abstimmung ist Kanada einen Schritt näher dran, sich einer kleinen Zahl von Ländern - Brasilien, Ecuador, Malta und auch Deutschland - anzuschließen, die diese Praxis gänzlich verboten haben. Ein kürzlich im Vereinigten Königreich eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung, nicht aber ein Verbot dieser Praxis vor. In Deutschland hingegen steht im neuen Ampelkoalitionsvertrag, dass das Verbot der „Therapien“ noch weiter verschärft werden solle.
EU-Kommission: LGBTQI* besser vor Hass und Hetze schützen
21. Dezember 2021Weiterlesen Dazu sollen nach dem Willen der europäischen Exekutive Hassverbrechen in die Liste der europäischen Straftatbestände aufgenommen werden. Dabei geht das Papier konkret auf die bereits bestehende Strategie der Kommission zur Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen ein, die vor einem Jahr vorgestellt worden war. Vor bereits über einem Jahr im September 2020 hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass LGBTQI*-feindliche Hetze mit europäischen Werten nicht vereinbar sei und die Strategie dagegen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständig ist, stimmte ihr zu: „Er widerspricht unseren Grundwerten und unseren Grundsätzen. Wir müssen auf Ebene der EU tätig werden, um sicherzustellen, dass Hass überall in Europa in gleicher Weise unter Strafe gestellt wird“ - Für Hass gäbe es in Europa keinen Platz, so Jourová. Auch der deutsche Europaabgeordnete Rasmus Andresen, Mitglied der LGBTI-Intergroup des Europäischen Parlaments, sagte es sei höchste Zeit, dass Hassreden und Hassverbrechen in den EU-Straftatenkatalog aufgenommen werden, insbesondere, auch Taten aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtsbezogener Merkmale. Queere Menschen seien verbaler Diskriminierung und Gewalt vielerorts ausgesetzt und daher „auf den Rückhalt aus Brüssel angewiesen“. Doch nun müssen die Nationalstaaten dem Plan noch zustimmen, wozu es Einstimmigkeit im Ministerrat, dem EU-Gremium der nationalen Regierungen, braucht. „Und einige Regierungen fördern eher die Diskriminierung von LGTBIQ-Personen als sie zu bekämpfen“, so Andresens Sorge. Gemeint sein könnten damit zum Beispiel Ungarn und Polen, die im letzten Jahr beide queerfeindliche Gesetze erließen, welche kürzlich von der Venedig-Kommission (das beratende Verfassungsorgan des Europarates) als gegen die Menschenrechte verstoßend bewertet wurden. Dies führe umso stärker vor Augen, wie wichtig es sei, dass die EU sich diesbezüglich einschalte und einen flächendeckenden Schutz von LGBTIQ-Personen in der gesamten EU sicherstelle: „Wir stellen uns auf lange und schwierige Verhandlungen ein“. In ihrem Vorstoß betonte die Kommission jedoch, dass Hetze und Hasskriminalität mit den in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten europäischen Grundwerten unvereinbar seien. Es gilt nun abzuwarten, ob sie sich damit unter Regierungen wie der Ungarischen und Polnischen (unter anderen), die selbst Hass und Hetze verbreiten, durchsetzen können wird.
Venedig-Kommission des Europarats bewertet Ungarns Anti-LGBTQ+-Gesetz als Verstoß gegen Menschenrechte
20. Dezember 2021Weiterlesen Die mit dem Verbot verbundenen Maßnahmen tragen zu einem „bedrohlichen Umfeld“ gerade für queere Kinder bei, sagte die Venedig-Kommission, die den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät. Dabei wird dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán vorgeworfen, zum Hass gegen die LGBTQ+-Gemeinschaft aufzustacheln. Diese Bewertung der Venedig-Kommission ist nur die jüngste internationale Kritik an den im Juni verabschiedeten ungarischen Gesetzesänderungen, die den Zugang zu Inhalten, die LGBTQI*-Identitäten darstellen, für Personen unter 18 Jahren beschränken. Argumentiert hatte der ungarische Ministerpräsident Orbán, dass die neuen Maßnahmen dem Schutz von Kindern und den Rechten der Eltern dienen würden. Nun hat er kürzlich ein Referendum zu dem Thema gefordert. LGBTQI*-Rechtsgruppen und Kritiker*innen Orbáns haben dem langjährigen Regierungschef jedoch vorgeworfen, Hass gegen die queere Community zu schüren, um von politischen Kontroversen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Vorfeld der für das Frühjahr 2022 angesetzten Parlamentswahlen abzulenken. Die Venedig-Kommission erklärte jedoch in einer neuen Stellungnahme, dass die ungarischen Einschränkungen legitime Äußerungen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, die durch die Europäische Menschenrechts-Konvention geschützt sind, unterdrücken könnten. Die Änderungen ließen nur Raum für „einseitigen und voreingenommenen Unterricht“, was der Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQI*-Personen Tür und Tor öffne, argumentierten die Expert*innen. Sie stellten auch fest, dass die breite Anwendung und die zweideutige Auslegung der ungarischen Änderungen bedeuten könnten, dass sie das Recht auf Familienleben und das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, verletzen würden. „Wenn Eltern ihren Kindern unter achtzehn Jahren einen Jugendroman über LGBTQI-Personen kaufen oder sie einen Film mit LGBTQI-Figuren sehen lassen, verstoßen sie gegen das Gesetz“, schrieb die Venedig-Kommission: „In der Tat scheint es Eltern nicht mehr möglich zu sein, ihren Kindern beizubringen, Schwule, Lesben oder Transgender zu akzeptieren, oder ihnen sogar zu helfen, ihre eigene Sexualität zu akzeptieren.“ Auch bei anderen EU-Institutionen sind die queerfeindlichen Maßnahmen der ungarischen Regierung seit ihrer Einführung auf Kritik gestoßen und haben bei den europäischen Staats- und Regierungschefs Bestürzung ausgelöst. Am 2. Dezember leitete die Europäische Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ein und gab der Regierung zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken Brüssels zu reagieren und die Situation zu verbessern. Gleichzeitig will sie queere Menschen besser vor Hass und Hetze schützen, indem sie am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorstellte, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen. Bereits im Juli hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und argumentiert, die Änderungen verstießen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in der EU-Grundrechtecharta garantiert sind, sowie gegen mehrere andere EU-Richtlinien und Grundsätze des EU-Vertrags. Sollte die ungarische Regierung die Bedenken nicht ausräumen, könnte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor dem höchsten Gericht der EU anfechten.
Chile legalisiert gleichgeschlechtliche Ehe
17. Dezember 2021Weiterlesen „Die Gleichstellung der Ehe ist ein Lichtblick, ein bisschen Hoffnung“, sagte Isabel Amor, Direktorin der Homosexuellen-Rechtsorganisation Iguales der britischen Zeitung The Guardian, und wies darauf hin, dass sich die LGBTQI*-Gemeinschaft des Landes angesichts der drohenden Präsidentschaft von José Antonio Kast in einem „sehr fragilen emotionalen Zustand“ befindet. Das Votum wird deswegen auch als Rückschlag für die konservative Agenda des Präsidentschaftskandidaten José Antonio Kast gefeiert, der in der ersten Wahlrunde im November in Führung gelegen hatte. Doch „Wir müssen uns fragen, was wir verlieren werden, wenn er Präsident wird“, ergänzte Isabel Amor. Denn während Boric für mehr Rechte für Minderheiten eintritt, basiert Kasts Agenda auf einer traditionalistischen Politik, die von frommen katholischen Werten geprägt ist. Kast, der bestreitet, homofeindlich zu sein, mutmaßte, dass „die Gesellschaft am besten mit heterosexuellen Paaren funktioniert“; sein Präsidentschaftsprogramm bietet Subventionen für verheiratete heterosexuelle Familien mit Kindern und schließt gleichgeschlechtliche Paare bewusst aus. Auch in seinen 16 Jahren als Abgeordneter wehrte er sich regelmäßig gegen fortschrittliche Gesetze. So stimmte er 2012 gegen ein Antidiskriminierungsgesetz und 2015 gegen das Abkommen über die zivile Union - die schließlich trotzdem beide verabschiedet wurden. Außerdem widersetzte er sich vehement dem Gesetz zur Geschlechtsidentität, das 2018 verabschiedet wurde, um Transmenschen rechtlichen Schutz zu gewähren. In der ersten Wahlrunde im November erhielt Kast mit 28 % der Stimmen die Mehrheit der Stimmen und schlug den progressiven ehemaligen studentischen Leiter Gabriel Boric um zwei Prozentpunkte - ein Ergebnis, das die queere Gemeinschaft des Landes in Angst und Schrecken versetzte. Eine knappe Stichwahl zwischen Kast und Boric ist für den 19. Dezember angesetzt. Ob Chile dann einen konservativen oder progressiven Präsidenten bekommt, ist noch unklar. Sicher ist jedoch, dass Chile das sechste Land in Südamerika ist, das die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert, nach Argentinien, Uruguay, Brasilien, Kolumbien und Ecuador. Dies sei ein „Gefühl des Friedens, der Gerechtigkeit und der sozialen Rechtfertigung“, sagte Loa Bascuñan, 42, der „seit Jahren“ auf die Gleichstellung der Ehe gewartet habe: „Es geht um mehr als nur darum, heiraten zu können - es geht darum, gleichberechtigt zu sein“.
Weiterlesen Daniel Wesener, ein schwuler Grüner wird Berliner Finanzsenator und der schwule Aktivist und QueerGrün-Chef Pascal Haggenmüller ist zum Parteivorsitzenden der Grünen in Baden-Württemberg gewählt worden. Die Koalition fordert, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Auf Initiative von Berlin und Hamburg empfiehlt die Innenministerkonferenz ein härteres Vorgehen gegen queerfeindliche Gewalt. So sollen in einem unabhängigen Sachverständigengremium Vertreter*innen der Wissenschaft und Sicherheitsbehörden gemeinsam mit Fachverständigen aus der queeren Community konkrete Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt und für die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Außerdem plant die Koalition, das Verfahren zu ändern, mit dem trans Personen in Deutschland rechtlich anerkannt werden, und die geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen. Zu den weiteren Reformvorschlägen gehören die Verschärfung des Verbots von sogenannten „Konversionstherapien“ in Deutschland, die bundesweite Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTQI*, die Abschaffung von Beschränkungen bei der Blutspende für Männer, die mit Männern schlafen, die Überprüfung von Asylverfahren für queere Asylsuchende und das automatische Elternrecht für die Ehefrauen lesbischer Mütter, die das leibliche Kind ihrer Partnerin derzeit noch adoptieren müssen, um offiziell als zweite Mutter zu gelten. Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), sagte dem Tagesspiegel: „Noch nie gab es in einem Koalitionsvertrag so fortschrittliche Projekte für die Rechte von queeren Menschen. Das ist ein Meilenstein und die queere Community jubelt.“ Nun gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Ampel an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält.
Thailand: Verfassungsgericht lehnt Gleichstellung der Ehe ab
26. November 2021Weiterlesen Wie das Magazin Advocate berichtet, entschied das Gericht am Mittwoch, dass Absatz 1448 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzes, der die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, nicht gegen die thailändische Verfassung verstößt. Das Urteil, das mehrmals verschoben worden war, erfolgte aufgrund einer Klage der "Foundation for Sexual Orientation and Gender Identity Rights and Justice" (Stiftung für die Rechte der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität). Diese klagte im Namen eines lesbischen Paares, das die Anerkennung ihrer Ehe durch die Zivilbehörden in Bangkok beantragt hatte und abgewiesen worden war. Nun schrieb das Gericht jedoch, dass der thailändische Gesetzgeber „Gesetze ausarbeiten sollte, die die Rechte von Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität garantieren“. Das thailändische Parlament hat in den letzten Jahren über ein Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften debattiert, das von der LGBTQ*-Gemeinschaft abgelehnt wurde, da zivile Lebensgemeinschaften nicht die gleichen Rechte wie eine Ehe haben. Auch über die aktuelle Entscheidung sind LGBTQ*-Aktivisten empört. Es mache die „Versprechen der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, bedeutungslos“, schrieb Sunai Phasuk, eine leitende Forscherin von Human Rights Watch auf Twitter. „Liebe diskriminiert nicht. Wenn man Menschen das Recht verweigert zu heiraten, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben, bedeutet das für uns, dass man ihnen eines ihrer grundlegendsten Rechte verweigert“, schrieb der thailändische Twitter-Nutzer Jaoyinggx. „Die Welt verändert sich, und es ist an der Zeit, dass wir vorwärts gehen und diesen Wandel annehmen.“ Die LGBTQ*-Rechtsgruppe Free Gender Thailand und andere Organisationen planen deswegen für den 28. November einen Protest.
Urteil des Bundessozialgerichts: Lesbische Paare müssen Kinderwunschbehandlung selbst finanzieren
24. November 2021Weiterlesen Wie queer.de berichtete hatte im konkreten Fall eine lesbische und unfruchtbare Klägerin die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung verlangt, wurde jedoch von der Hanseatischen Krankenkasse in Hamburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekräftigte das Bayerische Landessozialgericht mit dem Argument, dass Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass für die Behandlung Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden. Die Notwendigkeit bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe Spendersamen eines Dritten zu verwenden sei dabei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren. Gerechtfertigt wird diese Unterscheidung mit Kindeswohl, da ein Kind bei künstlicher Befruchtung durch eine Person, die mit der dann Schwangeren verheiratet ist, automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe. Es sollten davon also nur Paare profitieren, die grundsätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber durch eine "krankheitsähnliche Komponente" nicht gelingt, wodurch auch die Zuständigkeit der Krankenkassen überhaupt erst gerechtfertigt sei. Daraus folge aber nicht die Pflicht, die „zeugungsbiologischen Grenzen“ einer unfruchtbaren Ehe – ob hetero- oder homosexuell – „mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", begründeten die Kasseler Richter*innen ihre Entscheidung. Nun hat die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) am Donnerstag angesichts der BSG-Entscheidung eine Gesetzesnachbesserung für lesbische Frauen mit Kinderwunsch gefordert. Anfang Oktober hatte der Bundesvorstand der SPDqueer einen Antrag für den Bundesparteitag der SPD eingereicht, dessen Ziel eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung ist, die gleichermaßen für hetero- als auch gleichgeschlechtliche Paare gilt. Seit diesem Jahr fördern die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin lesbische Paare mit Kinderwunsch bereits. Doch Co-Vorsitzende der SPDqueer Carola Ebhardt kritisierte, dass die Unterstützung beim Kinderwunsch nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland ein Paar lebt: „Daher braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.“
Berlin: Mann attackiert schwules Paar
10. November 2021Weiterlesen Das, obwohl die Behörden in Berlin als eine der einzigen im Lande für queerfeindliche Gewalt sensibilisiert sind. So macht die Berliner Polizei mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in ihren Berichten publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit. Aktuell will der Senat von Berlin außerdem mit einer großen Aktion lesbische Frauen in der Öffentlichkeit sichtbarer machen, wobei ab Montag 1.800 A1-Plakate mit sechs Motiven und der Aufschrift "Lesbische* Sichtbarkeit Berlin" in allen Teilen der Bundeshauptstadt aufgestellt werden. Die Porträts sollen „sensibilisieren und empowern“. Trotz dieser Bemühungen kommt es jedoch nicht selten zu queerfeindlichen Angriffen in der Hauptstadt. So meldete die Polizei der Hauptstadt am Sonntag am Vortag einen Mann in Berlin-Schöneberg festgenommen zu haben, der ein schwules Ehepaar mit Gegenständen beworfen, bedrängt und homofeindlich beleidigt haben soll. Ersten Berichten zufolge soll sich der später Festgenommene das Paar, nachdem sie ihn auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen haben, zu ihnen begeben haben und den beiden gefolgt sein, als sie den Waggon wechselten, um einer Eskalation zu entgehen. Dann soll er sie mit entstempelten Fahrscheinen und einem Feuerzeug beworfen sowie homofeindlich beleidigt haben. Als er die beiden Männer im Anschluss auch noch bedrängt haben soll, alarmierten diese die Polizei. Diese nahm den Tatverdächtigen schließlich fest und übergab den Fall dem Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes, welcher die weiteren, noch andauernden Ermittlungen führt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner für LGBTI.