Echte Vielfalt

Queer

Die kanadischen Gesetzgeber*innen haben in einer seltenen Einstimmigkeit im Parlament einen Antrag zum Verbot der in Verruf geratenen „Konversionstherapie“ verabschiedet. Ein überraschender Antrag der oppositionellen Konservativen vom Mittwoch, das Gesetz im Schnellverfahren zu verabschieden, löste im Unterhaus Beifall aus.

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Die regierenden Liberalen unter Premierminister Justin Trudeau hatten wiederholt versucht, ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapie“ zu verabschieden, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern, die nicht heterosexuell und cis-geschlechtlich sind. Die Praxis wird von Gesundheitsexperten weltweit als schädlich angesehen.

Einem kürzlich erschienenen UN-Bericht zufolge würden Konversionspraktiken in mindestens 68 Ländern durchgeführt, obwohl Expert*innen sagen, dass es in allen Ländern irgendeine Form von Konversionspraktiken gäbe. Die Aversionstherapie, bei der eine Person einer „negativen, schmerzhaften oder anderweitig belastenden Empfindung“ - einschließlich Elektroschocks - ausgesetzt wird, um eine negative Assoziation mit ihrer „zu konvertierenden“ sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu erzeugen, würde dabei noch in vielen Ländern angewandt.

Nun scheint sich die Parteivorsitzende der Konservativen, Erin O'Toole, seit ihrem Amtsantritt zu einer ausgesprochenen Befürworterin von LGBTQI*-Rechten entwickelt zu haben. Doch durch die Abstimmung über das beschleunigte Verfahren konnten die konservativen Gesetzgeber*innen vermeiden ihre Stimme zu Protokoll geben zu müssen. Als dem nicht so war hatten 62 konservative Abgeordnete im Juni gegen den Antrag gestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Senat zur gesonderten Abstimmung vorgelegt, bevor es in Kraft tritt. Mit der Abstimmung ist Kanada einen Schritt näher dran, sich einer kleinen Zahl von Ländern - Brasilien, Ecuador, Malta und auch Deutschland - anzuschließen, die diese Praxis gänzlich verboten haben. Ein kürzlich im Vereinigten Königreich eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung, nicht aber ein Verbot dieser Praxis vor. In Deutschland hingegen steht im neuen Ampelkoalitionsvertrag, dass das Verbot der „Therapien“ noch weiter verschärft werden solle.

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Um queere Menschen besser vor Hass und Hetze zu schützen, hat die Europäische Kommission am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorgestellt, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen. Damit soll Hass laut Brüssel europaweit besser bekämpft werden.

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Dazu sollen nach dem Willen der europäischen Exekutive Hassverbrechen in die Liste der europäischen Straftatbestände aufgenommen werden. Dabei geht das Papier konkret auf die bereits bestehende Strategie der Kommission zur Gleichstellung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen ein, die vor einem Jahr vorgestellt worden war.  Vor bereits über einem Jahr im September 2020 hatte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont, dass LGBTQI*-feindliche Hetze mit europäischen Werten nicht vereinbar sei und die Strategie dagegen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständig ist, stimmte ihr zu: „Er widerspricht unseren Grundwerten und unseren Grundsätzen. Wir müssen auf Ebene der EU tätig werden, um sicherzustellen, dass Hass überall in Europa in gleicher Weise unter Strafe gestellt wird“ - Für Hass gäbe es in Europa keinen Platz, so Jourová. Auch der deutsche Europaabgeordnete Rasmus Andresen, Mitglied der LGBTI-Intergroup des Europäischen Parlaments, sagte es sei höchste Zeit, dass Hassreden und Hassverbrechen in den EU-Straftatenkatalog aufgenommen werden, insbesondere, auch Taten aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtsbezogener Merkmale. Queere Menschen seien verbaler Diskriminierung und Gewalt vielerorts ausgesetzt und daher „auf den Rückhalt aus Brüssel angewiesen“.

Doch nun müssen die Nationalstaaten dem Plan noch zustimmen, wozu es Einstimmigkeit im Ministerrat, dem EU-Gremium der nationalen Regierungen, braucht. „Und einige Regierungen fördern eher die Diskriminierung von LGTBIQ-Personen als sie zu bekämpfen“, so Andresens Sorge. Gemeint sein könnten damit zum Beispiel Ungarn und Polen, die im letzten Jahr beide queerfeindliche Gesetze erließen, welche kürzlich von der Venedig-Kommission (das beratende Verfassungsorgan des Europarates) als gegen die Menschenrechte verstoßend bewertet wurden. Dies führe umso stärker vor Augen, wie wichtig es sei, dass die EU sich diesbezüglich einschalte und einen flächendeckenden Schutz von LGBTIQ-Personen in der gesamten EU sicherstelle: „Wir stellen uns auf lange und schwierige Verhandlungen ein“. In ihrem Vorstoß betonte die Kommission jedoch, dass Hetze und Hasskriminalität mit den in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten europäischen Grundwerten unvereinbar seien. Es gilt nun abzuwarten, ob sie sich damit unter Regierungen wie der Ungarischen und Polnischen (unter anderen), die selbst Hass und Hetze verbreiten, durchsetzen können wird.

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Wie die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium von Verfassungsrechts-Expert*innen der wichtigsten europäischen Menschenrechts-Institution, am Montag verkündete, verstoße Ungarns Verbot der Darstellung von Homosexualität für Minderjährige gegen internationale Menschenrechts-Standards.

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Die mit dem Verbot verbundenen Maßnahmen tragen zu einem „bedrohlichen Umfeld“ gerade für queere Kinder bei, sagte die Venedig-Kommission, die den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät. Dabei wird dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán vorgeworfen, zum Hass gegen die LGBTQ+-Gemeinschaft aufzustacheln. Diese Bewertung der Venedig-Kommission ist nur die jüngste internationale Kritik an den im Juni verabschiedeten ungarischen Gesetzesänderungen, die den Zugang zu Inhalten, die LGBTQI*-Identitäten darstellen, für Personen unter 18 Jahren beschränken.

Argumentiert hatte der ungarische Ministerpräsident Orbán, dass die neuen Maßnahmen dem Schutz von Kindern und den Rechten der Eltern dienen würden. Nun hat er kürzlich ein Referendum zu dem Thema gefordert. LGBTQI*-Rechtsgruppen und Kritiker*innen Orbáns haben dem langjährigen Regierungschef jedoch vorgeworfen, Hass gegen die queere Community zu schüren, um von politischen Kontroversen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Vorfeld der für das Frühjahr 2022 angesetzten Parlamentswahlen abzulenken.

Die Venedig-Kommission erklärte jedoch in einer neuen Stellungnahme, dass die ungarischen Einschränkungen legitime Äußerungen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität, die durch die Europäische Menschenrechts-Konvention geschützt sind, unterdrücken könnten. Die Änderungen ließen nur Raum für „einseitigen und voreingenommenen Unterricht“, was der Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQI*-Personen Tür und Tor öffne, argumentierten die Expert*innen. Sie stellten auch fest, dass die breite Anwendung und die zweideutige Auslegung der ungarischen Änderungen bedeuten könnten, dass sie das Recht auf Familienleben und das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, verletzen würden. „Wenn Eltern ihren Kindern unter achtzehn Jahren einen Jugendroman über LGBTQI-Personen kaufen oder sie einen Film mit LGBTQI-Figuren sehen lassen, verstoßen sie gegen das Gesetz“, schrieb die Venedig-Kommission: „In der Tat scheint es Eltern nicht mehr möglich zu sein, ihren Kindern beizubringen, Schwule, Lesben oder Transgender zu akzeptieren, oder ihnen sogar zu helfen, ihre eigene Sexualität zu akzeptieren.“

Auch bei anderen EU-Institutionen sind die queerfeindlichen Maßnahmen der ungarischen Regierung seit ihrer Einführung auf Kritik gestoßen und haben bei den europäischen Staats- und Regierungschefs Bestürzung ausgelöst. Am 2. Dezember leitete die Europäische Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ein und gab der Regierung zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken Brüssels zu reagieren und die Situation zu verbessern. Gleichzeitig will sie queere Menschen besser vor Hass und Hetze schützen, indem sie am Donnerstag einen Vorschlag zur Erweiterung der Liste von EU-weiten Straftatbeständen vorstellte, mit dem auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten besser geschützt werden sollen.

Bereits im Juli hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet und argumentiert, die Änderungen verstießen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung, wie sie in der EU-Grundrechtecharta garantiert sind, sowie gegen mehrere andere EU-Richtlinien und Grundsätze des EU-Vertrags. Sollte die ungarische Regierung die Bedenken nicht ausräumen, könnte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen vor dem höchsten Gericht der EU anfechten.

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Ein historisches Votum, das gleichgeschlechtlichen Paaren in Chile das Recht auf Eheschließung einräumt, wurde von Aktivist*innen als Triumph gefeiert. Der Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Ehe sieht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Elternschaft erhalten, was mit dem Gesetz zur Bürgerlichen Vereinigung nicht möglich gewesen war.

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„Die Gleichstellung der Ehe ist ein Lichtblick, ein bisschen Hoffnung“, sagte Isabel Amor, Direktorin der Homosexuellen-Rechtsorganisation Iguales der britischen Zeitung The Guardian, und wies darauf hin, dass sich die LGBTQI*-Gemeinschaft des Landes angesichts der drohenden Präsidentschaft von José Antonio Kast in einem „sehr fragilen emotionalen Zustand“ befindet. Das Votum wird deswegen auch als Rückschlag für die konservative Agenda des Präsidentschaftskandidaten José Antonio Kast gefeiert, der in der ersten Wahlrunde im November in Führung gelegen hatte. Doch „Wir müssen uns fragen, was wir verlieren werden, wenn er Präsident wird“, ergänzte Isabel Amor.

Denn während Boric für mehr Rechte für Minderheiten eintritt, basiert Kasts Agenda auf einer traditionalistischen Politik, die von frommen katholischen Werten geprägt ist. Kast, der bestreitet, homofeindlich zu sein, mutmaßte, dass „die Gesellschaft am besten mit heterosexuellen Paaren funktioniert“; sein Präsidentschaftsprogramm bietet Subventionen für verheiratete heterosexuelle Familien mit Kindern und schließt gleichgeschlechtliche Paare bewusst aus. Auch in seinen 16 Jahren als Abgeordneter wehrte er sich regelmäßig gegen fortschrittliche Gesetze. So stimmte er 2012 gegen ein Antidiskriminierungsgesetz und 2015 gegen das Abkommen über die zivile Union - die schließlich trotzdem beide verabschiedet wurden. Außerdem widersetzte er sich vehement dem Gesetz zur Geschlechtsidentität, das 2018 verabschiedet wurde, um Transmenschen rechtlichen Schutz zu gewähren.

In der ersten Wahlrunde im November erhielt Kast mit 28 % der Stimmen die Mehrheit der Stimmen und schlug den progressiven ehemaligen studentischen Leiter Gabriel Boric um zwei Prozentpunkte - ein Ergebnis, das die queere Gemeinschaft des Landes in Angst und Schrecken versetzte. Eine knappe Stichwahl zwischen Kast und Boric ist für den 19. Dezember angesetzt.

Ob Chile dann einen konservativen oder progressiven Präsidenten bekommt, ist noch unklar. Sicher ist jedoch, dass Chile das sechste Land in Südamerika ist, das die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert, nach Argentinien, Uruguay, Brasilien, Kolumbien und Ecuador. Dies sei ein „Gefühl des Friedens, der Gerechtigkeit und der sozialen Rechtfertigung“, sagte Loa Bascuñan, 42, der „seit Jahren“ auf die Gleichstellung der Ehe gewartet habe: „Es geht um mehr als nur darum, heiraten zu können - es geht darum, gleichberechtigt zu sein“.

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In Deutschland sieht das derzeitige sogenannte „Transsexuellengesetz“ vor, dass trans Personen vor Gericht gehen müssen, um ihr rechtliches Geschlecht ändern zu lassen, erlaubt ein Veto des*der Ehepartners*in, und bestimmt, dass trans Personen drei Jahre warten müssen, bevor sie erneut einen Antrag auf die Änderung ihres rechtlichen Geschlechtes stellen können. Außerdem müssen sie von medizinischen Sachverständigen begutachtet werden und mindestens drei Jahre lang als offen transidente Person gelebt haben.

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So sind trans Personen in Deutschland noch immer gezwungen, sich einer langen und teuren „Begutachtung“ auszusetzen, um ihr legales Geschlecht zu verändern. Dieser Prozess sei, so die trans Aktivistin Felicia Rolletschke, „degradierend, teuer, und unlogisch“.

Dem neuen Ampel-Koalitionsvertrag zufolge würde eine Reform bedeuten, dass trans Personen in Deutschland ihr eigenes Geschlecht mit weniger dieser Hürden bestimmen könnten. So wolle die Koalition erreichen, dass die gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Versorgung im Zusammenhang mit einer geschlechtsangleichenden Transition in vollem Umfang übernimmt. Demzufolge müsste es dann beispielsweise nicht mehr zu Verfahren wie vor einigen Wochen kommen, bei der eine trans Frau vor Gericht klagen und ihren Hals entblößen musste, um eine operative Reduktion ihres Adamsapfels von der Kasse übernommen zu kommen.

Es werde zudem ein Entschädigungsfonds für trans und inter Personen eingerichtet, die durch frühere Gesetze geschädigt wurden, zum Beispiel durch Zwangssterilisationen oder unnötige Operationen. Bis 2011 waren trans Menschen in Deutschland gezwungen, sich einer Zwangssterilisation zu unterziehen, um eine rechtliche Geschlechtsanerkennung zu erhalten. Und Anfang diesen Jahres wurde in Deutschland zwar ein gesetzliches Verbot sogenannter „normalisierender“ Operationen an intersexuellen Kindern und Jugendlichen erlassen, doch bei vielen wirke das Trauma der unnötigen Eingriffe noch immer nach. So veröffentlichte der Deutsche Ethikrat im Jahr 2012 einen Bericht, in dem festgestellt wurde, dass „viele Menschen, die in ihrer Kindheit einer 'normalisierenden' Operation unterzogen wurden, diese später als Verstümmelung empfunden haben und ihr als Erwachsene niemals zugestimmt hätten“. Mit einem solchen Entschädigungsfonds wäre Deutschland das zweite Land der Welt, das trans Personen für Zwangssterilisationen entschädigt, nachdem Schweden 2018 das erste war.

Nun fragen sich wohl gegenwärtig viele trans und inter Personen wann mit dem versprochenen Gesetz gerechnet werden könne. Darüber sprach Freddy Mo Wenner, eine Person die drei Jahre im Bundestag gearbeitet hat und sich mit trans Themen gut auskennt, in einem Interview mit queer.de. Auf die Frage, wann das Gesetz denn komme, sagte Wenner: „Der Referent*innenentwurf kann theoretisch in ein bis drei Monaten erarbeitet sein. Mit der Anhörung der Verbände und der Runde durch den Bundesrat sind wir bei insgesamt vier bis sechs Monaten – wenn alles gut und glatt läuft. Was aber immer sein kann, ist, dass im Kabinett Uneinigkeit herrscht, zum Beispiel, weil ein anderes Ressort einhakt. Dann wird es dort erst weiter politisch diskutiert, bevor es weitergeschoben wird.“

Trotz fortschrittlicher Projekte für die Rechte von queeren Menschen im Koalitionsvertrag und diesem „Meilenstein“, wie Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), dies bezeichnet, gilt es also hoffen, dass sich die Ampel nicht nur an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält, sondern diese auch möglichst schnell erfüllt.

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Die Ampelkoalition hat ihr Reformprogramm vorgestellt. Darin hat das Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP auch versprochen, eine Reihe von Reformen zur Verbesserung der Rechte von LGBTQI* in Deutschland einzuführen. Und tatsächlich sieht es so aus, als sei die neue Bundesregierung queerer als die letzte – sowohl in ihrer Besetzung als auch in ihren Zielen.

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Daniel Wesener, ein schwuler Grüner wird Berliner Finanzsenator und der schwule Aktivist und QueerGrün-Chef Pascal Haggenmüller ist zum Parteivorsitzenden der Grünen in Baden-Württemberg gewählt worden. Die Koalition fordert, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Auf Initiative von Berlin und Hamburg empfiehlt die Innenministerkonferenz ein härteres Vorgehen gegen queerfeindliche Gewalt. So sollen in einem unabhängigen Sachverständigengremium Vertreter*innen der Wissenschaft und Sicherheitsbehörden gemeinsam mit Fachverständigen aus der queeren Community konkrete Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt und für die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Außerdem plant die Koalition, das Verfahren zu ändern, mit dem trans Personen in Deutschland rechtlich anerkannt werden, und die geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen. Zu den weiteren Reformvorschlägen gehören die Verschärfung des Verbots von sogenannten „Konversionstherapien“ in Deutschland, die bundesweite Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTQI*, die Abschaffung von Beschränkungen bei der Blutspende für Männer, die mit Männern schlafen, die Überprüfung von Asylverfahren für queere Asylsuchende und das automatische Elternrecht für die Ehefrauen lesbischer Mütter, die das leibliche Kind ihrer Partnerin derzeit noch adoptieren müssen, um offiziell als zweite Mutter zu gelten.

Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), sagte dem Tagesspiegel: „Noch nie gab es in einem Koalitionsvertrag so fortschrittliche Projekte für die Rechte von queeren Menschen. Das ist ein Meilenstein und die queere Community jubelt.“ Nun gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Ampel an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält.

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Der Schauspieler Eddie Redmayne hat gesagt, dass es "ein Fehler" war, in dem Film "The Danish Girl" von 2015 eine trans Figur zu spielen. Der Film wurde damals von einigen gelobt, andere aber waren der Meinung, dass die Rolle mit einer trans Schauspielerin hätte besetzt werden sollen.

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Der britische Star wurde für seine Rolle als Lile Elbe, einer der ersten Menschen auf der Welt, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen, für einen Oscar nominiert. Wie die BBC berichtet hatte Redmayne schon damals zugegeben, dass es "jahrelang einen cisgender Erfolg von auf dem Rücken von trans Geschichten" gegeben habe, und sagte, er hoffe, dass in Zukunft mehr trans Schauspieler*innen trans Rollen spielen könnten. Nun sagte er: "Das würde ich jetzt nicht mehr machen. Ich habe den Film mit den besten Absichten gemacht, aber ich denke, es war ein Fehler". Es müsse eine Nivellierung geben, sonst würden diese Debatten weiterhin geführt werden müssen.

Als Reaktion auf seine jüngsten Äußerungen erklärte eine Kommunikationsperson der trans Wohltätigkeitsorganisation Gendered Intelligence, dass die Darstellung von trans Menschen auf der Leinwand seit der Veröffentlichung von The Danish Girl "sprunghaft angestiegen" sei und dass "ein Konsens darüber besteht, dass trans Schauspieler für trans Rollen eine Selbstverständlichkeit sein sollten".

Dies trage nicht nur dazu bei, die Möglichkeit zu verringern, dass trans Geschichten auf unnötig verunglimpfende Weise erzählt werden, sondern die Authentizität von trans Schauspieler*innen, die trans Rollen spielen, bedeutet, dass die Geschichten auf eine bedeutungsvollere Weise für Schauspieler*innen und Zuschauer*innen erzählt werden.  "Wir sind zunehmend zuversichtlich, dass Geschichten über und für trans Personen von diesen Schauspielern selbst erzählt werden können, mit diverseren Talenten sowohl auf der Leinwand als auch hinter der Kamera."

Lesen Sie hier mehr zum Thema von queeren Menschen in Film und Fernsehen und ob es Deutschland nach #actout gelingt, vielfältige und inklusive Unterhaltung zu bieten.

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Das thailändische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf Gleichstellung der Ehe abgelehnt. Das Urteil hat Aktivist*innen empört, doch nun hat das Gericht gefordert, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen sollte, um gleiche Rechte zu garantieren.

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Wie das Magazin Advocate berichtet, entschied das Gericht am Mittwoch, dass Absatz 1448 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzes, der die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, nicht gegen die thailändische Verfassung verstößt. Das Urteil, das mehrmals verschoben worden war, erfolgte aufgrund einer Klage der "Foundation for Sexual Orientation and Gender Identity Rights and Justice" (Stiftung für die Rechte der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität). Diese klagte im Namen eines lesbischen Paares, das die Anerkennung ihrer Ehe durch die Zivilbehörden in Bangkok beantragt hatte und abgewiesen worden war.

Nun schrieb das Gericht jedoch, dass der thailändische Gesetzgeber „Gesetze ausarbeiten sollte, die die Rechte von Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität garantieren“. Das thailändische Parlament hat in den letzten Jahren über ein Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften debattiert, das von der LGBTQ*-Gemeinschaft abgelehnt wurde, da zivile Lebensgemeinschaften nicht die gleichen Rechte wie eine Ehe haben. Auch über die aktuelle Entscheidung sind LGBTQ*-Aktivisten empört. Es mache die „Versprechen der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, bedeutungslos“, schrieb Sunai Phasuk, eine leitende Forscherin von Human Rights Watch auf Twitter.

„Liebe diskriminiert nicht. Wenn man Menschen das Recht verweigert zu heiraten, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben, bedeutet das für uns, dass man ihnen eines ihrer grundlegendsten Rechte verweigert“, schrieb der thailändische Twitter-Nutzer Jaoyinggx. „Die Welt verändert sich, und es ist an der Zeit, dass wir vorwärts gehen und diesen Wandel annehmen.“ Die LGBTQ*-Rechtsgruppe Free Gender Thailand und andere Organisationen planen deswegen für den 28. November einen Protest.

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Der Direktor des französischen Online-Wörterbuchs „Petit Robert“ sagte, dass das Nachschlagewerk eine Zunahme des Gebrauchs des genderinklusiven Pronomen „iel“ festgestellt habe, und das Wort deswegen aufnahm. Dabei handelt es sich um eine Wortschöpfung aus den französischen Wörtern für „er“ und „sie“ („il“ und „elle“). Der Bildungsminister verurteilte die Verwendung von "iel" und sagte, dass die inklusive Schreibweise nicht die Zukunft der französischen Sprache sei.

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Wie der Guardian berichtet hat das Wörterbuch nun die offizielle Anerkennung des genderinklusiven Pronomens verteidigt, nachdem sich Konservative auf den jüngsten Vorstoß des vermeintlichen US-amerikanischen „Wokeism“ gestürzt hatten. Denn während die alltägliche Verwendung von „iel“ - einer Wortschöpfung aus den französischen Wörtern für „er“ und „sie“ („il“ und „elle“) - vorerst weitgehend anekdotisch bleibt, halten Kritiker*innen es für einen sprachlichen Affront, der verboten werden solle. So prangerte der Bildungsminister Jean-Michel Blanquer den Schritt an und unterstützte die Forderung des Gesetzgebers François Jolivet, die Sprachwächter der Académie Française einzubeziehen. „Inklusive Schrift ist nicht die Zukunft der französischen Sprache“, twitterte Blanquer. „Unsere Schüler, die ihre Grundkenntnisse festigen, können nicht das als Referenz haben“, fügte er hinzu.

Die Kontroverse ist das jüngste Beispiel für den vorherrschenden Widerstand gegen ein inklusiveres Verständnis von Geschlecht, welcher sich in Deutschland beispielsweise in dem von der AfD konstruierten „Gender-Wahn“ oder "Gender-Gaga" wiederfinden lässt. Kritiker*innen in Frankreich bezeichnen inklusive Genderpronomen als amerikanische Importe, die darauf abzielen würden, Menschen mit unterschiedlichen Identitäten gegeneinander auszuspielen und die französischen Ideale von Einheit und Gleichheit zu untergraben. „Diese Art von Initiative besudelt unsere Sprache und endet damit, dass sie ihre Nutzer spaltet, anstatt sie zusammenzubringen“, schrieb Jolivet, der Gesetzgeber Emmanuel Macrons Zentrumspartei, der das Verbot durch die Académie beantragt hatte.

„Das Robert hatte keinen plötzlichen schweren Fall von ‚Wokeism‘ - ein Wort, das wir bald definieren werden“, sagte Charles Bimbenet. „Es erschien uns sinnvoll, die Bedeutung des Wortes für diejenigen zu präzisieren, die ihm begegnen, unabhängig davon, ob sie es verwenden oder ablehnen wollen. Die Definition von Wörtern, die in der Welt verwendet werden, hilft uns, sie besser zu verstehen“.

Lesen Sie hier einen Artikel über die Bedeutung inklusiver Sprache und warum Misgendering weh tut.

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Nachdem eine unfruchtbare lesbische Frau vor das Bundessozialgericht gezogen ist, weil ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung verweigerte, hat das Bundessozialgericht geurteilt: Die Versicherung müsse nur aufkommen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden, nicht aber bei der Verwendung von Spendersamen, urteilte der Erste Senat am Mittwoch. Demnach haben Gleichgeschlechtliche Ehepaare keine Chance auf Anspruch auf die Erstattung von Behandlungskosten.

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Wie queer.de berichtete hatte im konkreten Fall eine lesbische und unfruchtbare Klägerin die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung verlangt, wurde jedoch von der Hanseatischen Krankenkasse in Hamburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekräftigte das Bayerische Landessozialgericht mit dem Argument, dass Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass für die Behandlung Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden. Die Notwendigkeit bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe Spendersamen eines Dritten zu verwenden sei dabei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren.

Gerechtfertigt wird diese Unterscheidung mit Kindeswohl, da ein Kind bei künstlicher Befruchtung durch eine Person, die mit der dann Schwangeren verheiratet ist, automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe. Es sollten davon also nur Paare profitieren, die grundsätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber durch eine "krankheitsähnliche Komponente" nicht gelingt, wodurch auch die Zuständigkeit der Krankenkassen überhaupt erst gerechtfertigt sei.

Daraus folge aber nicht die Pflicht, die „zeugungsbiologischen Grenzen“ einer unfruchtbaren Ehe – ob hetero- oder homosexuell – „mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", begründeten die Kasseler Richter*innen ihre Entscheidung.

Nun hat die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) am Donnerstag angesichts der BSG-Entscheidung eine Gesetzesnachbesserung für lesbische Frauen mit Kinderwunsch gefordert. Anfang Oktober hatte der Bundesvorstand der SPDqueer einen Antrag für den Bundesparteitag der SPD eingereicht, dessen Ziel eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung ist, die gleichermaßen für hetero- als auch gleichgeschlechtliche Paare gilt.

Seit diesem Jahr fördern die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin lesbische Paare mit Kinderwunsch bereits. Doch Co-Vorsitzende der SPDqueer Carola Ebhardt kritisierte, dass die Unterstützung beim Kinderwunsch nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland ein Paar lebt: „Daher braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.“

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