Echte Vielfalt

Trans

Nachdem ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Operation zur Reduktion eines deutlich sichtbaren Adamsapfels abgelehnt hatte, zog eine trans Frau vor das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und bekam Recht. Die Krankenkasse hatte argumentiert, dass die beantragte OP als Schönheitsoperation zu bewerten sei, weil das Gesamterscheinungsbild der Klägerin bereits "deutlich erkennbar weiblich" sei.

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Demzufolge sei eine Kehlkopfreduktion nicht erforderlich gewesen, um eine weitere Annäherung an das "weibliche Erscheinungsbild" zu erreichen, sondern es handle sich dabei lediglich um eine Schönheitsfrage. Dafür müsse die Krankenkasse nicht aufkommen.

Doch der Kehlkopf der Klägerin sorgte regelmäßig für Irritationen, weil sie deshalb von anderen Menschen dem männlichen Geschlecht zugeschrieben wurde. Wie sie queer.de anonym erzählte, habe sie das schwer belastet und sogar depressive Phasen ausgelöst, weil ihr so immer wieder vor Augen geführt worden sei, dass sie von der Gesellschaft nicht als Frau wahrgenommen wurde. Als sie also Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme einlegte, sei sie zur Begutachtung einbestellt worden. Dort habe sich der Gutachter geweigert, sie als Frau anzusprechen, und ihr gesagt, dass sie eine Psychotherapie machen solle, wenn sie Probleme mit ihrem Kehlkopf habe.

Gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs reichte die Frau schließlich Klage ein. Dies führte schließlich zu einem Berufungsverfahren am Landessozialgericht in Mainz, bei dem sie gebeten wurde, aufzustehen und ihren Schal abzulegen, so dass sich alle im Saal einen persönlichen Eindruck von ihrem Hals verschaffen konnten. Anschließend zog sich der Senat zur Beratung zurück und verkündete danach, dass er der Ansicht sei, dass der Adamsapfel der trans Frau deutlich einem "männlichen Erscheinungsbild" entspreche. Der Vertretung der Krankenkasse wurde deswegen die Möglichkeit gegeben, ihre Argumentation zu überdenken, diese blieb jedoch bei ihrer Position. So fällte das Gericht schließlich sein Urteil und gab der Klägerin Recht.

Die Inaugenscheinnahme ihres Halses durch den gesamten Gerichtssaal ging der Klägerin jedoch sichtlich sehr nahe. Der Vorsitzende Richter entschuldigte sich zwar für die Begutachtungsprozedur mit den Worten "Ich kann mir vorstellen, dass sich das entwürdigend anfühlen muss", langfristig kann es jedoch wohl keine Lösung sein, dass trans Personen sich in unterschiedlichen Stadien ihrer Transitionsphase bei jeder beantragten medizinischen Maßnahme einem oft entwürdigenden Begutachtungsprozess unterwerfen müssen.

Dazu erklärte Rechtsanwältin Katrin Niedenthal, die Prozessvertreterin der Klägerin in der zweiten Instanz, gegenüber queer.de: "Gerade wenn als Anspruchsvoraussetzung das äußere Erscheinungsbild einer Person bewertet werden soll oder – wie hier – eine Annäherung an ein 'weibliches' oder 'männliches' Erscheinungsbild, stellt sich die Frage, wie das objektiv überhaupt funktionieren soll". Petra Weitzel, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), erklärte deswegen: "Geschlechtsangleichende Maßnahmen dürfen nicht der Willkür subjektiver Bewertungen unterliegen, die ihnen als vermeintlich objektiv vermittelt werden, sondern müssen einheitlich im Gesetz festgeschrieben sein."

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Berlin: Im letzten Bundestag hatten Union und SPD die Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung beschlossen. Als erste Direktor*innen der neuen Stiftung traten Arn Sauer und Lisi Maier am Montag ihre Ämter an. Damit stehen eine cis Frau und ein trans Mann an der Spitze. Das lässt Hoffnung aufkommen.

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Hoffnung zum Beispiel, dass Christine Lambrecht (SPD), die geschäftsführende Bundesfamilienministerin, mit dem Optimismus ihrer Pressemitteilung recht behält: „Ich bin mir sicher, dass die Stiftung unter ihrer Leitung die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland beschleunigen wird. Beiden wünsche ich für ihre neuen Aufgaben viel Freude und gutes Gelingen.“ Hier ließe sich anmerken, dass im besten Falle nicht nur die Gleichstellung von Männern und Frauen, sondern Menschen aller Geschlechtsidentitäten beschleunigt wird. Denn während cis Frauen nach wie vor Diskriminierung und Benachteiligung in Deutschland erfahren, so sind es wohl gerade die marginalisiertesten Geschlechtsidentitäten wie trans, inter, nicht-binär und agender, deren Gleichstellung besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte.

Mit Arn Sauer, der seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter für Gender Mainstreaming im Umweltbundesamt war (lange bevor Gender parteipolitisch so präsent war), lässt sich auf diese Aufmerksamkeit und einen hohen Erfahrungswert hoffen. So engagierte er sich ehrenamtlich als Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans*, beim Verein TransInterQueer (TrIQ) in Berlin, und war bislang auch Mitglied des Fachbeirats der deutlich kleineren Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Auf seiner Facebookseite schrieb Arn Sauer, dass ihm bei dieser „neuen, spannenden Aufgabe“ persönlich wichtig sei, „Mehrfachdiskriminierungen und die Komplexität und das Ineinanderwirken unterschiedlicher Ausgangslagen, Strukturen und Lebensrealitäten im Blick zu haben“.

Aufgabe der Stiftung ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus ein Ort sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können. So ist das Ziel von Arn Sauer und Ko-Chefin Lisi Maier in ihrer auf fünf Jahre berufenen Amtszeit mit 30 Mitarbeitenden einen „gesamtgesellschaftlichen Kulturwandel anzustoßen“.

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C.O.C.K. – „Collective Opulence Celebrating Kindred“ (Kollektive Opulenz feiert Verwandte) ist der Slogan für eine Kollektion, in deren Mittelpunkt, wie die Designer*innen Tourmaline und Becca McCharen-Tran es ausdrücken, „Mädchen, die sich nicht verstecken, trans Frauen, nicht-binäre Menschen, Frauen, Männer“ oder einfach alle stehen, die Lust haben. In der Praxis bedeutet dies eine neue Reihe von Bademode mit Platz in den Höschen.

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Für die Designerin Tourmaline war es ein persönliches Projekt, eine Kollektion zu entwerfen, die die Sicherheit von trans Frauen, die sich nicht verstecken wollen, in den Mittelpunkt stellt. „Ich gehe seit etwa 16 Jahren ins Riis [an den Strand] und es gab immer wieder Momente, in denen ich mich unwohl fühlte“, erzählt sie in einer Journalistin des Magazins them. „Ich kann mich daran erinnern, dass ich im Wasser war und Angst hatte, wieder herauszukommen, weil ich nicht wollte, dass die Leute meinen Körper sehen.“ Sie fährt fort und erklärt, was sie sich von dieser Kollektion erhofft: „Bei dieser Kollektion geht es darum, ein Leben zu retten. Es geht um die Rückbesinnung auf die Grundlagen von Mode und Ästhetik: Unsere Selbstgestaltung ist ein mächtiger Akt, und durch unsere Macht haben wir eine größere Fähigkeit, Sicherheit für andere zu schaffen.“ Auch betont sie noch einmal die weltbildenden Visionen, die der Kollektion zugrunde liegen: „Wir modellieren die Welt, in der wir leben wollen, durch unser Handeln in diesem Moment. Wir erschaffen also buchstäblich unsere Zukunft in unserem jetzigen Moment: Wir wollen eine Zukunft mit allen Arten von Körpern, einer Fülle von Körpern, einer Fülle von Menschen am Strand, die sich kraftvoll, vergnüglich, sexy und lebendig fühlen.“

Die Schauspielerin Gia Love, die für die Bademode modelte, sagte darüber: „Diese Kollektion ist revolutionär. Es ist so wichtig, Raum für Frauen zu schaffen, um Freude zu erleben und Zugang zu Anzügen zu haben, die unsere Körper bestätigen.“

Lesen Sie hier einen Artikel darüber, was inklusive und genderbefreite Kleidung bedeuten kann. 

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Anfang September ist im südlichen US-Amerikanischen Bundestaat Texas ein Abtreibungsverbot ab sechs Wochen Schwangerschaft in Kraft getreten. Bereits vor diesem Urteil gab es in den USA zahllose strukturelle und rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Doch zum ersten Mal seit der Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade im Jahr 1973 befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA wieder direkt mit der Frage, was das Abtreibungsrecht bedeutet.

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Dies erinnert auch in Deutschland an die noch bestehenden Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches, die auch den Schwangeren hier den Zugang zu Abtreibungen erschweren, indem es für Ärzt*innen beispielsweise strafbar ist für das Angebot eines Abbruches zu „werben“. Darüber hinaus gilt die Beratung über einen Abbruch in erster Linie „dem Schutz des ungeborenen Lebens“, und nicht etwa der der schwangeren Person selbst. Und zusätzlich müssen „Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen [haben], daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“ – eine Forderung die impliziert, dass schwangere Personen sich nicht ohnehin schon selbst Gedanken über den Schritt eines Abbruchs machen würden, und es dafür einen rechtlichen Rahmen brauche.

Angesichts dieser Einschnitte in die reproduktiven Rechte werden Schwangerschaftsabbrüche im öffentlichen Diskurs häufig als „Frauenthema“ bezeichnet, welches in erster Linie heterosexuelle Frauen betrifft. Doch das Abtreibungsrecht hat auch weitreichende Folgen für LGBTQ+ Menschen – einschließlich nicht-binärer Menschen, trans Männern und queerer Frauen, die Zugang zu sich Abbrüchen benötigen. So können vielen queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um eine Abtreibungsbehandlung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn es sich auf ihre Fähigkeit auswirkt, zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Außerdem sind LGBTQ+-Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Misgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Und zusätzlich ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für viele queere Menschen, die in der Lage sind, schwanger zu werden, nicht nur ein entscheidender Bestandteil einer gerechten medizinischen Versorgung, sondern auch der sexuellen Gerechtigkeit: Queere Menschen sind häufiger von sexuellen Übergriffen betroffen.

Wie Shayna Medley, eine US-Amerikanische Anwältin und Juristin es formuliert: „Reproduktive und LGBTQ+-Rechte sind damit untrennbar miteinander verbunden. Jeder verdient das Recht auf körperliche Autonomie, auf Gesundheitsversorgung und auf die Entscheidung, ob, wann und wie Kinder gezeugt werden sollen, ohne unangemessene Einmischung des Staates.“

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Grüne Abgeordnete und Aktivist*innen zeigten auf einem von dem queerpolitischen Sprecher Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter geteilten Foto ein Banner mit der Aufschrift: „Keine Koalition ohne Selbstbestimmung“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) veröffentlichte nun ihre queerpolitischen Forderungen an die Koalitionsgespräche: Eine deutliche Verbesserung der Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Dafür müsse die sich noch zu bildende neue Regierung laut dgti einige Anforderungen erfüllen.

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Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist.

Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen.

Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist.

Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden.

Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.

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Zwei trans Frauen gewannen bei der diesjährigen Bundestagswahl Sitze im nächsten deutschen Parlament: Tessa Ganserer und Nyke Slawik. Beide gehören der Partei der Grünen an, die gute Chancen hat, als Teil einer Koalition mitzuregieren.

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Tessa Ganserer ist eine der beiden trans Kandidatinnen, die einen Sitz im Parlament erringen konnten. Ihre Name stand jedoch bei der Wahl am Sonntag nicht auf dem Stimmzettel, weil Ganserer sich weigert, sich dem 40-jahre alten „Transsexuellengesetz“ zu unterwerfen, welches vorschreibt, das ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, bevor eine Person ihren Namen und ihre Geschlechtsidentität legal ändern kann. Daher musste sie unter dem Namen kandidieren, den ihre Eltern ihr bei der Geburt gaben. Trotzdem gewann Ganserer einen Sitz in einem Nürnberger Wahlkreis und schrieb damit Geschichte als eine der ersten beiden offen trans Personen, die in den deutschen Bundestag einziehen.

Nyke Slawik, 27, die andere erfolgreiche trans Kandidatin, schrieb „Wahnsinn!“ auf ihrer Instagram-Seite: „Ich kann es noch gar nicht so recht fassen, aber ich werde mit diesem historischen Wahlergebnis definitiv dem nächsten Bundestag angehören.“ Tessa Ganserer, 44, schrieb auf ihrer Facebook-Seite: „Das war der Wahlkampf unserer Lebens und es hat sich gelohnt. Das alte, rückwärtsgewandte Denken ist gestern abgestraft worden“.

2017 hatte der Bundestag die gleichgeschlechtliche Ehe und die Adoption durch homosexuelle Eltern legalisiert und ein teilweises Verbot der Konversionstherapie erlassen, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu ändern. In diesem Jahr verbot er außerdem Operationen, die versuchen, Babys einem bestimmten Geschlecht zuzuordnen, wenn sie mit diversen Geschlechtsmerkmalen geboren werden. Das bedeutet, dass die Eltern diese Entscheidung nicht mehr treffen können; sondern die Kinder das Recht haben, später selbst zu entscheiden.

Trotz dieser Fortschritte zeigt sich noch das von Ganserer kritisierte „rückständige Denken“: Der Gesetzgeber lehnte zwei von den Grünen und der FDP eingebrachte Gesetzentwürfe ab, die es trans Personen generell erleichtern hätten, sich selbst zu identifizieren. Derzeit müssen sie noch ein ärztliches Attest einholen, was bis zu mehreren tausend Euro kosten kann, und sich oft diskriminierenden Fragen aussetzen (echte-vielfalt.de berichtete). Laut Ganserer wird eine ihrer Prioritäten im Bundestag der Einsatz für eine Änderung dieser Vorschrift sein, welche von Gegner*innen als stigmatisierend und kostspielig bezeichnet wird.

Olaf Scholz, der sozialdemokratische Kanzlerkandidat, machte während des Wahlkampfes die Christlich Demokratische Union dafür verantwortlich, dass es unter der vorherigen Regierung nicht gelungen war, das Gesetz über die ärztliche Bescheinigung zu ändern. So hoffen Rechtsgruppen, dass die Kombination aus einer sozialdemokratisch geführten Regierung und zwei trans Vertreterinnen den Anstoß zu Veränderungen geben wird.

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Das veraltete sogenannte „Transsexuellengesetz“, welches trans* Personen für die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität immer noch zwingt mehrere Gutachten vorzuweisen, die bestätigen, dass sie wirklich trans* sind, sollte in dieser Legislatur-Periode eigentlich endlich reformiert werden – geschehen ist jedoch nichts. Auch das Blutspende-Verbot für schwule Männer gilt de facto noch, denn sie müssen mehr zwölf Monate enthaltsam gelebt haben, um Blut spenden zu können. Trotzdem: In einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen betont Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Erfolge für die queere Community. Doch wie ist der Stand der Dinge wirklich?

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Zwei Monate vor der Bundestagswahl hat Spahn (CDU) seine Errungenschaften für wegen ihrer sexuellen Identität diskriminierte Menschen herausgestellt. So bezeichnete er unter anderem das 2020 beschlossene Verbot der Konversionstherapie als wichtige „Weiche“. Außerdem schreibt er, dass auf Wirken seines Ministeriums die Blutspende-Voraussetzung für schwule Männer zwölf Monate enthaltsam gewesen zu sein aufgehoben werden würde, und weist in dem Dokument außerdem darauf hin, dass Menschen mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko seit September 2019 einen Anspruch auf Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge haben. Darüber hinaus listet das Dokument Projekte auf, mit denen die Stigmatisierung inter- und transgeschlechtlicher Menschen verringert werden soll.

Diese „angeblichen Erfolge“ sind vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) jedoch als „Mogelpackung“ kritisiert worden, da sich Spahn für Maßnahmen feiere, die nicht auf seine Initiative hin, sondern „auf massiven Druck aus der Zivilgesellschaft entstanden“ sind. Außerdem bemängelte der Verband unter anderem, dass es weiterhin eine Ungleichbehandlung geben soll – denn anders als schwule Männer dürfen Frauen und heterosexuelle Männer auch bei wechselnden Sexualpartnern Blut spenden, doch dazu schwieg der Gesundheitsminister in dem Schreiben.

Auch in Bezug auf das veraltete „Transsexuellengesetz“, welches seine Partei zu Beginn der letzten Legislaturperiode versprochen hatte zu reformieren, äußerte sich der Minister nicht, obwohl Aktivist*innen eine solche Reform längst fordern. Außerdem leiden Nichtbinäre seit Jahren unter „dem Hickhack“ bei der dritten Option des Geschlechtseintrags, wie Jeja Klein eine Woche nach Jens Spahns Selbstbeweihräucherung auf queer.de berichtet. Zwar bezieht sich Jeja gar nicht auf sein Schreiben, so beweist der Artikel jedoch, dass der Stand der geschlechtlichen Selbstbestimmung in Deutschland bei weitem nicht so erfolgreich vorangekommen ist, wie es der Gesundheitsminister darstellt. Tatsächlich bestehen unter der gegenwärtigen Gesetzeslage noch eine Vielzahl verschiedener Probleme, sowohl in Bezug auf das „Transsexuellengesetz“ als auch das Personenstandsgesetz, von denen Jeja anschaulich und ausführlich berichtet. Darin wird klar, dass noch ein weiter Weg vor der Bundesregierung liegt, bis sie auf ihre „Errungenschaften“ für die queere Community wirklich stolz sein und sich damit schmücken kann. Jeja schreibt:

„Ich glaube, dass wir hoffen können. Aber es ist unklar, wie lange wir noch hoffen müssen und wie oft wir in dieser Zeit mit Enttäuschung umgehen werden. Bei der Ehe für alle ging alles ganz plötzlich, ganz schnell. Vielleicht wird es hier ja auch so? Wie bei den gleichen Rechten beim Heiraten dürfte den meisten Beobachter*innen klar sein: Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht, wenigstens bei den amtlichen Einträgen, wird kommen“. Der Stand der Dinge kann sich bessern.

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Die Gewichtheberin Laurel Hubbard ist ausgewählt worden, um Neuseeland bei den Olympischen Spielen in Tokio zu repräsentieren, und wird damit die erste teilnehmende trans Person sein. Ihre Auswahl hat den größeren Diskurs über die Partizipation von trans Athlet*innen an großen sportlichen Wettkämpfen neu angestoßen.

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So hat das IOC (Internationales Olympisches Komitee) eine Testosteron-Obergrenze für trans Athletinnen festgelegt, die für mindestens ein Jahr vor Antritt des Wettkampfes bei unter 10 Nanomolen pro Liter Blut liegt. Außerdem muss die Athletin ihre Geschlechtsidentität als weiblich deklarieren und diese für ein Minimum von vier Jahren „aufrechterhalten“. All diesen Forderungen der IOC-Regulationen für einen fairen Wettkampf entspricht Hubbard, wonach sie als trans Frau in der Frauen-Kategorie antreten darf.

Kritiker*innen argumentieren jedoch, dass die vorgesehene Testosteron-Grenze noch fünf Mal höher sei als das, was für eine „biologische Frau“ als „normal“ gelte. Die belgische Gewichtheberin Anna Vanbellingen erkannte an, dass es schwierig sei Richtlinien für die Teilnahme von trans Athletinnen aufzustellen, aber dass „jede Person, die schon einmal auf hohem Niveau Gewichtheben trainiert hat, in ihren Knochen weiß, dass diese spezifische Situation für den Sport und die Athletinnen unfair ist“.

Vanbellingen mag recht haben, klammert bei ihrem Argument jedoch aus, dass es auch für trans Frauen und trans Personen im Allgemeinen unfair bis hin zur Diskriminierung ist, dass die Kategorien „Frau“ und „Mann“ zwar scheinbar nur für Cis-geschlechtliche Menschen offen ist, es aber gleichzeitig keine Kategorie für trans Frauen und trans Männer gibt. Bislang können sie also nur verlieren – indem sie gar nicht erst teilnehmen dürfen, oder wenn sie es tun, mit Hass und Gegenrede rechnen müssen. Dabei sind natürlich nicht die trans Athlet*innen das Problem, sondern das Olympische System, das die gesellschaftliche Konstruktion zweier starrer „biologischer Geschlechter“ reproduziert – als seien Körper nicht viel komplexer als das.

Auch Kereyn Smith, die Vorstandsvorsitzende des Neuseeländischen Olympischen Komitees, räumte ein, dass Geschlechtsidentität im Sport eine hoch sensible und komplexe Angelegenheit sei, bei der es eine Balance zwischen Menschenrechten und Fairness auf dem Spielfeld brauche: „Als Neuseeländisches Team haben wir eine starke Kultur von Inklusion und Respekt für alle“, sagte sie. Eine solche Kultur bräuchte es auch bei dem IOC.

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Trans* Frauen müssen sich oft der Frage stellen, woran sie Weiblichkeit festmachen und was es für sie ausmacht, eine Frau zu sein. Dank des veralteten „Transsexuellengesetzes“ in Deutschland müssen sie (und trans* Männer natürlich auch) sich sogar psychologischen Gutachten unterziehen und diese Position verteidigen, um ihr gesetzliches Geschlecht ändern oder eine geschlechtsangleichende Operation vornehmen lassen zu können. Cis-Frauen dagegen müssen sich nicht dafür rechtfertigen eine Frau zu sein, um ihren gesetzlichen Eintrag als „weiblich“ behalten zu dürfen. Ist das fair?

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Die Autorin und Musikerin Iva Moor stellte kürzlich auf Twitter die folgende Frage: „Liebe Cis-Frauen in der Bubble: Woher wisst ihr, dass ihr cis seid? Ist Weiblichkeit/Frausein ein bestimmtes Gefühl für euch? Gerade, wenn ihr mit Rollen(erwartungen) clasht: Woran macht ihr euer Frausein fest?“. Dem trug sie nach: „Ich frage mich halt, ob es generell Leute gibt, die ein explizites Gefühl für ihr Geschlecht haben und es daher einfach wissen, und andere haben dieses Gefühl einfach nicht?“.

Die Antworten auf diese Fragen variierten stark, und die Lektüre des Twitter-Threads ist für Interessierte durchaus empfehlenswert. Wichtiger jedoch ist, dass Menschen sich diese Fragen selbst stellen, und sich bewusst machen, woher die Diversität in den Antworten kommt: Nämlich davon, dass Geschlecht ein gesellschaftliches Konstrukt ist, mit dem man sich auf viele Weisen verbunden, oder eben nicht verbunden, fühlen kann. Wie die Politikwissenschaftlerin Felicia Ewert in ihrem Buch „Trans.Frau.Sein“ schreibt, gilt dabei auch, dass Cisgeschlechtliche Menschen nicht „normal“ sind, sondern eben Cis. In diesem Kontext schreibt der Blogger Captain Cato: „Es gibt keine Tabelle, in der man uns einteilen kann und das ist vollkommen okay so. Wir müssen nicht auf einer Skala von Mann bis Frau existieren, damit es greifbarer für binäre Menschen ist“. Demnach muss man vielleicht auch nicht unbedingt wissen, was einen zu einer Cis-Person macht – genauso wenig müssen das aber eben auch trans* und nicht-binäre Personen.

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Wie Echte-Vielfalt vergangene Woche berichtete, konnten die FDP- und Grünen-Anträge für ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung für trans Personen in einer Abstimmung am 19.05. im Bundestag nicht durchgesetzt werden. Damit bliebt das rückständische „Transsexuellengesetz“ weiter bestehen – obwohl Aktivist*innen längst eine Reform fordern.

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Denn noch immer sind trans Personen in Deutschland gezwungen, sich einer langen und teuren „Begutachtung“ auszusetzen, um ihr legales Geschlecht zu verändern. Dieser Prozess sei, so beschreibt trans Aktivistin Felicia Rolletschke im Gespräch mit der Deutschen Welle, „degradierend, teuer, und unlogisch“. Sie gehört deswegen zu den vielen Aktivist*innen, die für eine Reform des sogenannten „Transsexuellengesetzes“ kämpfen, welches den gesetzlichen Geschlechts- und Namensänderungs-Prozess für trans Personen festlegt. Während dieses nun seit vierzig Jahren in Kraft ist, haben sich trans Gesetze in anderen Ländern langsam modernisiert – sogar das Deutsche Bundesverfassungsgericht selbst hat bereits mehrmals eine Veränderung empfohlen, zuletzt im Jahr 2011. Nun hat die Regierung jedoch deutlich gemacht, dass mit solch einer Reform erstmal nicht gerechnet werden kann.

Dies hält trans Personen zurück, denn wie Rolletschke erklärt, ist es wirklich ein großer Aufwand und eine Last, den gesetzlichen Namens- und Geschlechtseintrag zu ändern – sie selbst durchlief den Prozess zwischen 2015 und 2018. Als sie im Rahmen ihrer damaligen Therapie entschied, ihren Namen zu verändern, musste sie 1600 Euro bezahlen, um den Prozess überhaupt beginnen zu können. Dieser Betrag stellt oft eine Barriere für trans Personen dar, gerade für jüngere ohne eigenes Einkommen. „Es sollte keine Voraussetzung sein, genug Geld rumliegen zu haben, um deinen gesetzlichen Namen zu verändern“. So Rolletschke.

Laut Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT) ist dies jedoch eine typische Summe: „Wir sehen oft Kosten von mehreren tausend Euro“ – „Das sind viel zu hohe Hürden“. Nach der ursprünglichen Anhörung durch eine*n Richter*in wird das Geld benötigt, um für zwei "Expert*innen-Gutachten“ (meistens durch staatlich anerkannte Psychotherapeut*innen) zu bezahlen, die unabhängig die betroffene Person „begutachten“. Rolletschke beschrieb ihre Erfahrung dessen als größtenteils basierend auf „altmodischen Geschlechterrollen“. Sie erzählte, dass beide Gutachten je zwei Stunden dauerten und ihre ganze Lebensgeschichte abdeckten: „Sie fragen nach sexuellen Erfahrungen, sexueller Orientierung, Fetischen, Familienstrukturen. Es ging um viele Themen die für Geschlecht gar nicht relevant sind.“ Außerdem bekam sie als trans Frau den Eindruck, auf Basis ihrer Konformität mit einer „stereotypisch weiblichen Erscheinung“ beurteilt zu werden: „Sie beurteilten wie gut mein Make-Up aufgetragen war. Auch, ob ich meine Beine verschränkte, wenn ich mich hinsetzte. Und sie beurteilten meine sexuelle Orientierung. Zum Beispiel, wenn du eine trans Frau bist, und nur an Männern interessiert bist, gibt das Bonus Punkte“.

Am Ende schicken die Therapeut*innen ihr Gutachten an den*die jeweilige Richter*in – und laut Hümpfner kommen sie in 99% der Fälle zum gleichen Schluss wie die betroffene trans Person selbst: „Damit sind [die Gutachten] nicht nur überflüssig, sondern können für trans Personen degradierend und invasiv sein“.

Aktivist*innen hatten deshalb gehofft, dass das veraltete, archaische, und degradierende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode reformiert wird – doch nach dem erneuten Scheitern am 19.05. scheint dies nicht mehr möglich. Trotzdem betont Rolletschke, dass es sehr wichtig sei, dass darüber gesprochen werde.

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