Weiterlesen Jedoch bereiten frühere Äußerungen des neuen Papstes queeren Gläubigen Sorgen hinsichtlich seiner Einstellung gegenüber LSBTIQ*. Nach Angaben von The Guardian kritisierte Robert Francis Prevost im Jahr 2012 die „westlichen Massenmedien“, die „Sympathien für unchristliche Lebensstile wecken“ würden. Darunter nennt er neben Abtreibung auch „homosexuelle Lebensstile“. Im Vergleich dazu äußerte sich Papst Franziskus im Jahr 2013 öffentlich gegen Diskriminierung homosexueller Personen: „Wenn jemand schwul ist und den Herrn sucht und guten Willen hat, wer bin ich, dass ich darüber urteile?“ Auch später machte er deutlich, dass die Kriminalisierung von Homosexualität ungerecht sei, so das unabhängige Nachrichtenportal The 19th. Ob der neue Papst seine Haltung zu Homosexualität inzwischen geändert hat, ist unklar. Das Online-Magazin Them erklärt, dass er noch keine klare Position für oder gegen die Segnung von homosexuellen Paaren eingenommen habe. Jedoch würde er generell eine inklusivere Kirche im Sinne von Papst Franziskus befürworten. Katholische LSBTIQ*-Organisationen haben bereits ihre Enttäuschung zu den damaligen Aussagen von Roberto Francis Prevost geäußert. Francis DeBernado, Executive Director der US-amerikanischen Gruppe New Ways Ministry, erklärt in seinem Willkommensstatement für Papst Leo XIV., er hoffe, dass dieser den inklusiven Weg von Papst Franziskus weitergehen wird. Mit scharfen Worten kritisiert er die anhaltende Diskriminierung queerer Menschen in der katholischen Kirche: „Katholiken müssen von der tödlichen Homophobie und Transphobie befreit werden, die ihr persönliches und geistiges Wachstum hemmen.“ DeBernado zeigt sich jedoch optimistisch: „Wir glauben, dass der Heilige Geist Papst Leo XIV. in einer Weise leiten wird, die unserer Kirche und unserer Welt zugutekommen wird. Auch wenn der Weg nicht einfach sein mag, hoffen und beten wir, dass er zuhört und offen ist für alle - auch für LGBTQ+ Menschen -, damit Spaltungen und Schmerz geheilt werden können.“
Weiterlesen Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde. An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden. Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt. Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre. Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten. In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“ In Bezug auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen wird in der Broschüre die Behandlungsleitlinie des Deutschen Ethikrates angeführt. Darin wird die besondere Verantwortung für Minderjährige genauso wie deren Mitbestimmungsrecht betont. Der Bundesverband Trans* e. V. spricht in diesem Zusammenhang von einem Entscheidungsprozess, "in dem alle Beteiligten ihren Teil der Verantwortung tragen (Shared Decision Making)". Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“
Gewalthilfegesetz: Schutz für wen? Fehlende Berücksichtigung von trans und nicht-binären Personen* und der im Raum stehende juristische Diskurs.
18. Februar 2025Weiterlesen Gleichzeitig nimmt die Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen im öffentlichen Raum zu. Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundeskriminalamt verzeichnete die Statistik für 2023 einen Anstieg der Hasskriminalität wegen „sexueller Orientierung“ von 1.005 auf 1.499 Straftaten. Dieses Missverhältnis zwischen schutzbedürftigen Personen und einem selektiven Fokus auf konservative Rollenbilder bildet die zentrale Kritik des Bundesverband Trans*. Dieser hatte anlässlich des am selben Tag beschlossenen Gewalthilfegesetzes am 31. Januar 2025 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Am 14. Februar wurde das Gesetz nun vom Bundestag verabschiedet. Zu den Maßnahmen zählen: Der Bundesverband Trans* bemerkt: „Das Gesetz nennt […] nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob trans* Frauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen.“ In einer früheren Version hatte das Gesetz trans*, inter* und nicht-binäre Personen explizit noch miteingeschlossen. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag war diese Form mit der CDU jedoch nicht umsetzbar gewesen. Stattdessen wollte die Union sogar noch einen Schritt weiter gehen und trans* Frauen explizit ausschließen. Zwar wurde in der verabschiedeten Fassung nun kein expliziter Ausschluss formuliert, allerdings droht die CDU damit, das gesamte Gesetzesvorhaben platzen zu lassen, sollten trans*, inter* und nicht-binäre Personen in den Gesetzestext aufgenommen werden. Mari Günther vom Bundesverband Trans* bringt die dahinterliegende Bigotterie (Scheinheiligkeit) auf den Punkt: „All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden – und die CDU hätte das billigend in Kauf genommen.“ Bereits im Mai 2023 hatten wir im Zuge der Diskussion um das Hausrecht im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz den Verein Frauenhaus Koordinierung zitiert, der die Vulnerabilität dieser Gruppen betonte und deutlich machte: „Der kursierenden Vorstellung, dass nun durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags cis Männer missbräuchlich in Frauenhäuser einziehen und die dortigen Bewohner*innen bedrohen können, treten wir energisch entgegen.“ Für die Frauen und Kinder, die das Gewalthilfegesetz nun miteinschließt, bleibt es dennoch ein positiver Schritt. Inwieweit es sich auf den Umfang von Schutz- und Beratungsangeboten auswirkt, wird weiterhin zu beobachten sein. Fest steht: Es liegt nicht in der Verantwortung der schutzsuchenden Frauen und Kinder, diese Problematik zu diskutieren. Vielmehr ist es die Aufgabe der Träger sowie der Interessenverbände für Frauen, trans* und weiterer LGBTIQ*-Verbände und deren Mitglieder, sich aktiv für den Schutz aller Hilfesuchenden einzusetzen. Hinzu kommt, dass die Haltung der CDU in Verbindung mit der expliziten Bezugnahme nur auf „Frauen und Kinder“ einen weiteren, eher juristischen Diskurs eröffnet. Dabei könnte es um die Frage gehen, wen ein Gesetz, das Frauen benennt, tatsächlich einschließt. Rechtlicht logisch betrachtet müsste das ausschlaggebende Element der Geschlechtseintrag sein. In diesem Fall würde das Gewalthilfegesetz alle Personen mit dem Geschlechtseintrag „Frau“ betreffen – und damit automatisch auch trans* Frauen einbeziehen. Sollte jedoch ein Gericht dies anders beurteilen, stünde als nächstes die Frage im Raum, was unsere Verfassung dazu sagt. . Natürlich könnte auch einfach gar nichts geschehen und dieser Einbezug würde als selbstverständlich betrachtet. Aber selbst dann bliebe das Problem bestehen, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die keine Frauen sind, weiterhin gesellschaftliche Solidarität benötigen, da nur dann ausreichend politischer Druck zu erwarten ist, an dessen Ende hoffentlich ein „Miteinbeziehen“ aller Gruppen steht.
Ergebnisse der LGBTIQ*- Wahlstudie 2025: Hohe Wähler*innenwanderung in der Community
11. Februar 2025Weiterlesen „Die Ergebnisse zeigen, dass LGBTIQ*-Wählerinnen eine klare Präferenz für Die Grünen haben. Auffällig sind auch die starken Wählerwanderungen im Vergleich zur letzten Bundestagswahl. Deutlich wird, dass die Regierungspolitik der vergangenen drei Jahre für die Parteien der Ampelregierung nicht zu mehr Rückhalt in der LGBTIQ*-Community sorgte.“ (LSVD+) Auf der Seite des LSVD+ findet sich dazu ein Überblick der Ergebnisse. Hier heißt es neben den eben genannten Informationen, dass regionale Unterschiede kaum eine Rolle spielten. Bis auf Die Linke haben alle Parteien an Rückhalt unter den LGBTIQ*-Wähler*innen verloren. Das gilt auch für Die Grünen, auch wenn sie immer noch im Vergleich die meisten Stimmen erhalten würden. „So geben ganze 26,7 % derjenigen Befragten, die am 23. Februar voraussichtlich Die Linke wählen möchten, an, 2021 bei der letzten Bundestagswahl noch die Grünen gewählt zu haben.“ Ebenfalls deutlich wird in diesem Zusammenhang, dass die Ampelparteien in den letzten Jahren nicht überzeugen konnten. Laut der Studie gelang es SPD, Grünen und Linken nicht, einen deutlichen Teil ihrer potenziellen Wähler zu mobilisieren. Die traditionellen Volksparteien finden bei LGBTIQ* somit weniger Anklang als in den Jahren zuvor. Insbesondere Trans* und Queere favorisieren Die Linke. Schlüsselt man die Buchstaben weiter auf, so zeigt sich: Bildungspolitik, Gesundheitspolitik und Rechtsstaatlichkeit sind die wichtigsten Themen bei der Bundestagswahl 2025 für LGBTIQ*-Wähler*innen. Explizit LGBTIQ*-bezogene Themen sind Homofeindlichkeit, Diskriminierung und LGBTIQ*-Rechte. Insgesamt spalten sich die Parteien mit ihren Programmen für LGBTIQ* damit grob in zwei Lager: Für Personen, die sich näher mit den Ergebnissen befassen möchten oder Informationsmaterial benötigen, findet sich hier eine weitergehende grafische Aufschlüsselung der Ergebnisse im Detail.
Weiterlesen Denn nach dem ultraschnellen Sieg Khelifs im Viertelfinale gegen ihre italienische Konkurrentin Angela Carini, die nach 46 Sekunden im Ring den Kampf beendete, ist ein internationaler Diskurs ausgebrochen, der von Desinformation wimmelt. Rechtspopulistische und transfeindliche Stimmen – von US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump und italienischer Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bis hin zur „Harry Potter“-Autorin J.K. Rowling – äußerten sich zu Wort und warfen Khelif vor, keine Frau zu sein und deshalb einen unfairen Kampf zu führen. Dass Carini nach ihrer Niederlage ihrer Konkurrentin nicht die Hand schüttelte und nach dem Kampf erklärte, sie hätte noch nie so harte Schläge erfahren, wurde schnell so ausgelegt, dass es sich bei Khelif um eine unfaire Gegnerin handelte – was auf einer Information fußt, die die Internationale Boxing Association (IBA) 2023 verbreitet hat. Laut der Organisation, die im Übrigen vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) nicht anerkannt wird, hätte ein Geschlechtstest ergeben, dass Khelif XY-Chromosomen habe und somit möglicherweise intersex sei (DW). Doch die Kredibilität der IBA und ihrer intransparenten Tests sind anzuzweifeln, unter anderem aufgrund des Vorsitzenden Umar Kremlev, der enge Beziehungen zum russischen Präsidenten Vladimir Putin pflegt - der wiederum eine Anti-LGBTIQ*-Politik verfolgt - so das Online-Magazin them. Eine ähnliche Diskussion gibt es im Übrigen auch über die taiwanesische Boxerin Lin Yu-ting, die ebenfalls von der IBA 2023 disqualifiziert wurde. Dass trotz dieser vermeintlichen Disqualifikation der IBA die beiden Boxerinnen bei Olympia 2024 antreten durften, wird vonseiten des IOC verteidigt. Sie seien Frauen, die als Frauen geboren sind, so IOC-Präsident Thomas Bach in einer Pressekonferenz. Bach betont darüber hinaus, dass die Angriffe auf die Boxerinnen in den Sozialen Medien Teil eines politisch motivierten Kulturkampfes seien. So sei es nicht verwunderlich, dass reaktionäre und rechte Politiker*innen wie Trump und Meloni die Situation aufgreifen und Falschinformationen verbreiten. Seit dem Kampf von Khelif und Carini lauerte es in den Sozialen Medien nur von Desinformation und Empörung über die schlichtweg falsche Tatsache, dass ein Mann gegen eine Frau boxen würde. Auch in der BILD wird über Imane Khelif polemisch als „männliche“ Boxerin berichtet. Diskussionen über XY-Chromosomen oder höhere Testosteron-Gehalte bei Frauen werden oft in trans- und interfeindliche Logiken eingebettet. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass es für Sportler*innen, die in einer Olympia-Disziplin antreten, immer von Vorteil ist, bestimmte körperliche Voraussetzungen zu erfüllen – sei es beim Schwimmen, Laufen, oder eben Boxen. Wie in einem Artikel der taz erklärt wird: „Nachwuchstrainer:innen, die bei Kindern und Jugendlichen nach Talenten suchen, haben immer auch ein Auge für ihre körperliche Eignung. Die Großen kommen zum Basketball, die Kleinen zum Turnen, die mit den langen Armen zum Schwimmen.“ Fürs Boxen ist ein höherer Testosterongehalt – was auch bei cis-Frauen keine Ungewöhnlichkeit sein muss – von Vorteil für die Schlagkraft. Gegen die Belästigung und Hate-Kommentare im Internet hat die Olympia-Gewinnerin inzwischen eine Klage eingereicht (Berliner Zeitung). Die italienische Boxerin Carini entschuldigte sich inzwischen bei ihrer Konkurrentin und betonte, dass die Einschätzung des IOC Khelif antreten zu lassen, respektiert werden müsse. Update 11/2024: Seit Erscheinen des obigen Artikels veröffentlichte das französischsprachige Recherchemagazin Le correspondant medizinische Gutachten, die darauf hindeuten, dass die spezielle Form der Intersexualität von Imame Khelif so ausgeprägt ist, dass sie dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden könne (vgl. z.B. rnd, Frankfurter Rundschau, Stern). Khelifs Anwalt weist dies zurück. Laut rnd werde sich das IOC "derweil nicht äußern, 'solange die rechtlichen Schritte laufen, oder zu Medienberichten über nicht verifizierte Dokumente, deren Herkunft nicht bestätigt werden kann.'“ Eine nachträgliche Aberkennung der Goldmedaille werden derzeit als unwahrscheinlich angesehen. Eine grundsätzliche Diskussion dieser und ähnlicher Fälle im Sport sollte jedoch dringend angestoßen werden. Update 06/2025:Am 30. Mai 2025 gab der vom IOC anerkannte Box-Verband World Boxing eine Erklärung zu seinen Plänen ab, obligatorische Geschlechtstests einzuführen, um die Eignung der Athlet*innen zur Teilnahme an seinen Wettbewerben festzustellen. Diese neue Vorgehensweise ziele darauf ab, gleiche und sichere Wettbewerbsbedingungen für Frauen und Männer zu gewährleisten. Die Richtlinie befindet sich in der Endphase ihrer Entwicklung und wurde von einer eigens dafür einberufenen Arbeitsgruppe des Medizinischen und Anti-Doping-Komitees des Weltboxsports ausgearbeitet. In der Umsetzung sieht die Richtlinie vor, dass sich alle Athlet*innen über 18 Jahren, die an einem von World Boxing betriebenen oder genehmigten Wettkampf teilnehmen möchten, einem PCR-Gentest (Polymerase-Kettenreaktion) unterziehen müssen, um ihr Geschlecht bei der Geburt und ihre Wettkampfberechtigung zu bestimmen. Dies Verfahren würde nun auch bei Imane Kelif angewandt: Laut sportschau.de "teilte [World Boxing] mit, dass die Algerierin nur zum anstehenden Eindhoven Box Cup (5. bis 10. Juni) zugelassen werde, wenn sie zuvor den vorgesehenen Test durchgeführt habe." Da Khelif keinen Test ablegte, war eine Teilnahme nicht möglich.
Weiterlesen In dem Bericht der Landesregierung zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein (Drucksache 20/1771) werden queere Menschen nicht explizit als besonders vulnerable Personen genannt. In den Stellungnahmen der Geschäftsstelle Echte Vielfalt Vielfalt in Kooperation mit SCHLAU SH, der Beratungsstelle NaSowas, dem Buntes Tischchen Neumünster und Jugendqueerfé Neustadt in Holstein sowie der Fachstelle für trans* Beratung und Bildung TRANS*SUPPORT wird das Suizidrisiko bei LSBTIQ*-Personen bewertet und Präventionsmaßnahmen vorgestellt. In beiden Stellungnahmen wird klargestellt, dass Personen, die einer sexuellen, geschlechtlichen oder romantischen Minderheit angehören, vermehrt Stressoren begegnen würden, die zu psychischen Belastungssituationen führen können. Außerdem erfahren und/oder befürchten viele LSTBIQ*-Personen in ihrem Leben Diskriminierung. Verschiedene Studien zeigen, dass ein erhöhtes Risiko von Suizidalität bei queeren Personen besteht. Dennoch betont die Geschäftsstelle Echte Vielfalt: „Einer Gleichsetzung von Varianten bei geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und geschlechtlicher körperlicher Beschaffenheit mit Suizidalität gilt es zu vermeiden, um die Ablehnung von LSBTIQ* in der Gesellschaft nicht zusätzlich zu intensivieren und LSBTIQ*-Personen nicht zu pathologisieren“. Dahingegen plädiert die Fachstelle TRANS*SUPPORT dafür, trans* und geschlechtsnonkonforme (TGD) Personen als Hochrisikogruppe für Suizidalität wahrzunehmen. Viele der Prädiktoren für Suizidalität, die im Bericht genannt werden, würden trans* und gendernonkonforme Personen verstärkt betreffen. Es komme in dieser Personengruppe ein „erhöhtes Erleben von Einsamkeit, Depressionen, Ängsten, Essstörungen, Süchten, einigen körperlichen Erkrankungen und Suizidalität und Suizide [vor].“ Alle zitierten Studien in der Stellungnahme von TRANS*SUPPORT zeigen auf, dass Suizidalität in der Gruppe von trans* Personen nicht nur im Vergleich zu hetero-cis Personen, sondern auch zu cis-geschlechtlichen lesbisch, schwulen und bisexuellen Personen ein vermehrtes Problem ist. So wird betont, dass TGD nicht als reine Untergruppe von LSBTIQ* verstanden werden sollen, da hier noch weitere Aspekte mit einspielen und sie „massivere Diskriminierungsformen mit massiveren gesundheitlichen Folgen“ erleben würden: „TGD werden so umfassend unsichtbar gemacht und massiv diskriminiert, dass diese Gruppe bisher nicht einmal öffentlich als vulnerable Gruppe auftaucht, während gleichzeitig eine verletzende mediale Aufmerksamkeit trans*Personen ihre Existenz abspricht.“ Dass auch im Bericht zu Suiziden in Schleswig-Holstein durchgehend von Männern und Frauen gesprochen wird, beweise diese Unsichtbarmachung trans* und gendernonkonformen Personen. Denn es bleibt in dem Bericht unklar, ob sich ein bestimmtes erhöhtes Risiko bei trans* oder gendernonkonforme Personen in Schleswig-Holstein abzeichnet, jedoch betont die Fachstelle für trans* Beratung und Bildung, dass über 75 Prozent ihrer Klient*innen suizidal sind oder waren. Die Geschäftsstelle Echte Vielfalt fordert eine Sensibilisierung von medizinischem, therapeutischem und beraterischem Fachpersonal – insbesondere jenen, die bei Suizidalität beraten - in Bezug auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Dies fordert auch TRANS*SUPPORT und weist auf die derzeitigen Missstände im medizinischen und psychologischen Bereich hin. Zusätzlich müsse es auch spezielle psychosoziale Angebote für trans*Kinder- und Jugendliche geben, wie beispielsweise Wohngruppen. Generell brauche es weitreichendere Maßnahmen, die darauf hinzielen, die Diskriminierung von LSBTIQ* in verschiedenen Lebensbereichen abzubauen und somit präventiv wirken können, dabei sind sich die queeren Organisationen einig.
Demenz und queer in Schleswig-Holstein: Eine neue Broschüre des Kompetenzzentrums Demenz zu einem wichtigen Thema
18. April 2024Weiterlesen Bei "echter Vielfalt" haben wir bereits mehrfach Nachbarthemen wie Alter, Menschen mit Behinderung oder auch Gesundheitsversorgung aufgegriffen, ohne dabei spezifisch Demenz anzusprechen. All diese Themen haben dabei zwei zentrale Aspekte gemein. Es sind Felder, die erstens aufgrund von Normen und Nicht-Thematisierung blinde Flecken aufweisen können und dies häufig auch tun. Darüber hinaus beinhalten sie die Gefahr von Mehrfachdiskriminierungen - und das nicht nur in Bezug auf LGBTIQ*, wie das Zitat von Anneke Wilken-Bober verdeutlicht. Wie wir bereits in den Artikeln zu Alter und Menschen mit Behinderung festgestellt haben, geht es dabei auch darum, Menschen mitzudenken, die selbst oder deren Angehörige vielleicht nicht mehr oder noch nie laut und aktiv um ihre Rechte gekämpft haben. Aus Angst, Scham oder Gewohnheit oder ganz einfach, weil sie ihre Privatsphäre haben wollen. All das ist möglich. Wenn Angehörige und Fachpersonen davon wissen, können sie sich darüber informieren und entsprechend verhalten. Aber was ist, wenn Wissen und Bedürfnisse einen Bruch erleben? Menschen, die sich in ihrer Biografie geoutet haben, kennen solche Brüche. Es gibt eine Zeit davor und danach. "Es kann passieren, dass eine Transperson sich nicht mehr als trans wahrnimmt, sondern in dem Geschlecht, mit dem sie geboren wurde. Der eventuell veränderte Körper oder die Kleidung kann irritieren. Es kann aber auch sein, dass Menschen erst in der Demenz damit beginnen, das zu leben, was sie sich immer versagt haben", so Nora Eckert im Kapitel "Die Geschichte von heute alten LSBTIQA* […]." Was hier am Beispiel Trans ausgeführt wird, gilt grundsätzlich für Personen mit Demenz und Diskriminierungserfahrungen. Was, wenn Personen plötzlich glauben, sich wieder verstecken zu müssen oder sich erst mit der Demenz outen? Aber auch ein anderer Gedanke drängt sich auf. Wie wir bereits in unserem Artikel "Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein" thematisiert haben, ist Sexualität keine statische Eigenschaft, sondern kann sich über die Jahre verändern. Die Broschüre des Kompetenzzentrums Demenz bietet Angehörigen sowie Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen einen hilfreichen Einstieg in die Bereiche queer bzw. LSBTIQA* und Demenz. Die Leser*innen erhalten hier Denkanstöße, Informationen und weiterführende Literaturtipps sowie Kontakte für beide Schwerpunkte unter der Rubrik "Literaturtipps und Adressen für Interessierte". Die Broschüre zielt darauf ab, sowohl Personen ohne Vorkenntnisse als auch solche, die nur mit einem der Themen vertraut sind, zu erreichen und ein besseres Verständnis für die besonderen Aspekte der Pflege queerer Personen mit Demenz zu fördern. Auf seiner Webseite veröffentlicht das Kompetenzzentrum zudem: Weitere aktuelle Beiträge zu seniorenpolitischen Themen finden Sie auf unserem Portal seniorenpolitik-aktuell.de seniorenpolitik-aktuell.de.
Wie steht es um die Menschenwürde von LGBTIQ*? Vatikan positioniert sich gegen „Gender-Ideologie“
11. April 2024Weiterlesen Bereits Ende des vergangenen Jahres gab es eine positive Entwicklung der katholischen Kirche in Richtung LGBTIQ*-Rechte: Homosexuelle Paare dürfen nun offiziell gesegnet werden. Während dies einen wichtigen Schritt darstellt, gibt es auch Kritik, denn kirchlich heiraten können LGBTIQ*-Paare weiterhin nicht (echte vielfalt berichtete). Im April diesen Jahres gibt es eine neue Diskussion der katholischen Kirche in Bezug auf queere Menschen. Die Erklärung „Dignitas infinita“ wurde nun nach fünf Jahren Diskussion und Bearbeitung veröffentlicht. Unter Punkt 55 der Erklärung über die unendliche menschliche Würde steht: „Die Kirche möchte vor allem „bekräftigen, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn ‚in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen‘ oder ihm gar mit Aggression und Gewalt zu begegnen“ […]. Aus diesem Grund muss es als Verstoß gegen die Menschenwürde angeprangert werden, dass mancherorts nicht wenige Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und sogar des Lebens beraubt werden.“ So wird deutlich formuliert, dass die menschliche Würde von homosexuellen Personen verteidigt werden muss, was erstmal einen Fortschritt bedeutet. Gleichzeitig muss vermerkt werden, dass der Punkt über dem Überbegriff „Gender-Theorie“ steht, worunter in den vier darauffolgenden Punkten ausgeführt wird, dass die „gefährliche“ Theorie zu einer „ideologischen Kolonisierung“ führe und den wesentlichen Unterschied zwischen Menschen – Geschlecht auslöschen wolle. Während Papst Franziskus also im Verhältnis zu weiten Teilen der katholische Kirche liberale Einstellungen in Bezug auf schwule und lesbische Katholik*innen zu haben scheint, die er bereits 2018 als von Gott erschaffen und geliebt beschrieben hat, werden trans Personen als Gefahr konstruiert, die die Grenzen zwischen Mann und Frau verblassen lassen (them). Im Wortlaut wird meist von „Gender-Theorie“ gesprochen, was oft als Platzhalter für Transgeschlechtlichkeit angewendet zu werden scheint. So werden insbesondere trans, inter und nicht-binäre Personen von den Zugeständnissen der „Digntias infinita“-Erklärung ausgenommen. Geschlechtsangleichende Eingriffe, die im Wortlaut als „Geschlechtsumwandlungen“ beschreiben sind, würden die menschliche Würde bedrohen. Nur zur Behebung „genitale[r] Anomalien“ würden solche medizinischen Eingriffe erlaubt werden. (Geschlechtliche) Selbstbestimmung hingegen würde „der uralten Versuchung des Menschen nach[…]gehen, sich selbst zu Gott zu machen“, was der Vatikan in der Erklärung klar ablehnt. Auch Leihmutterschaft wird in der Erklärung kritisiert, eine aus verschiedenen Gründen und Richtungen umstrittene Praxis, die jedoch insbesondere LGBTIQ*-Paaren zur Verwirklichung eines Kinderwunsches behilflich sein kann (siehe einen früheren Artikel von echte vielfalt). Ob die jetzige Erklärung also wirklich fortschrittlich für die LGBTIQ*-Gemeinschaft ist, kann diskutiert werden. Zumindest wird die Diskriminierung von Personen auf Basis ihrer sexuellen Orientierung nun explizit abgelehnt. Bei vielen anderen Punkten hat die katholische Kirche noch einen weiten Weg vor sich.
Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“
14. Dezember 2023Weiterlesen Der Bundesverband Trans* klärt in der Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“ ausführlich über verschiedene Fragen auf. Dabei geht es sowohl um rechtliche Fragen wie die Anerkennung bei nicht-biologischer Elternschaft als auch um Möglichkeiten von biologischer Schwangerschaft. So geht es zum Beispiel um den Einfluss von Hormontherapien auf die Fruchtbarkeit oder Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung. Erst seit 2011 ist eine biologische Elternschaft für trans Personen möglich, bis dahin war in § 8 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes (TSG) ein Sterilisationszwang bei der Änderung des Geschlechtseintrags angeordnet. Ebenso werden in der Publikation verschiedene Aspekte von trans oder nicht-binärer Elternschaft diskutiert, die unter anderem auch den Umgang mit verschiedenen Institutionen wie Kita, Schule und Behörden diskutieren. Denn in diesen Situationen würden trans und nicht-binäre Eltern oft auf Unwissenheit und Unverständnis stoßen. So stellt der Bundesverband Trans* einige Tipps zusammen, wie queere Elternteile in cis-heteronormativen Strukturen handeln können, beispielsweise mit einem Musterschreiben, das Standesämter trans Vätern, die ein Kind geboren haben, ausstellen können, um den Beantragungsprozess von Kindergeld o.ä. zu erleichtern. Auch Fragen der Erziehung und des Coming-Outs bei den eigenen Kindern werden verhandelt. Zuletzt werden auch Vernetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für trans und nicht-binäre Eltern aufgelistet. Auch das Regenbogenportal hat auf seiner Webseite Informationen zum Thema Trans* Elternschaft veröffentlicht.
„X“ – ein Instrument für LGBTIQ*-feindlichen Hass?
10. Oktober 2023Weiterlesen In diesem Sinne kann X eine gewisse Mitverantwortung für die LGBTIQ*-feindlichen Inhalte eines Teils seiner Nutzer*innen zugeschrieben werden, nachdem das Unternehmen im April 2023 seine Richtlinien zu hasserfülltem Verhalten gegenüber trans Nutzer*innen strich. Wie NBC-NEWS schreibt, hatte die Plattform seit 2018 das gezielte Verwechseln von Geschlechtern oder „deadnaming“ von trans Personen verboten. Diese Klausel wurde im April ohne Kommentar entfernt, während übrige Richtlinien zur Hassrede unberührt blieben. Am 5. Oktober 2023 zitierte PinkNews dann einen Beitrag der Journalistin Alejandra Caraballo, bei dem diese über Twitter mitteilte: „Twitter hat sein Meldesystem überarbeitet. Die Möglichkeit, gezieltes Misgendering und transphobe Belästigungen zu melden, wurde entfernt. Außerdem wurde die Möglichkeit entfernt, der Meldung einen Kontext hinzuzufügen.“ Am selben Tag teilte der Bundesverband Trans* (BVT*) mit, sich dazu entschieden zu haben, seinen Account auf X zu schließen. Wie der Verband berichtete, seien er und seine Referent*innen im Rahmen einer Social-Media-Kampagne der CEDAW-Allianz, „einem Bündnis gegen geschlechtsspezifische Gewalt aus 34 zivilgesellschaftlichen Organisationen“, Ziel von trans*feindlicher Hassrede und Diskriminierung geworden. Dies sei, so der BVT* weiter, allerdings nur der Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe. „Die Zunahme von trans*feindlicher Hassrede sowie der Abbau des Diskriminierungsschutzes seit der Übernahme des Unternehmens durch Elon Musk sind in die Entscheidung ebenfalls eingeflossen.“ Als Beispiele nannte der BVT* die Erklärung von Musk über dessen persönlichen Twitter-Account, „dass der wiederholte Gebrauch des Wortes ‚cis‘ als Beleidigung gewertet wird und mindestens mit einer temporären Sperre bestraft werden könne“. Zudem habe X die NGO „Center for Countering Digital Hate“ (CCDH) verklagt, weil diese "[…] einen Bericht über die Zunahme von Hassrede auf der Plattform veröffentlicht hatte.“ Gerade die letzten beiden Beispiele bedeuten dabei eine weitere Eskalation und machen die Entwicklung bei X aus Sicht der LGBTIQ* Gemeinschaft besorgniserregend.








