Echte Vielfalt

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Grüne Abgeordnete und Aktivist*innen zeigten auf einem von dem queerpolitischen Sprecher Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter geteilten Foto ein Banner mit der Aufschrift: „Keine Koalition ohne Selbstbestimmung“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) veröffentlichte nun ihre queerpolitischen Forderungen an die Koalitionsgespräche: Eine deutliche Verbesserung der Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Dafür müsse die sich noch zu bildende neue Regierung laut dgti einige Anforderungen erfüllen.

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Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist.

Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen.

Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist.

Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden.

Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.

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Zehntausende Menschen haben am Samstag mit dem 26. CSD in Budapest – dem wahrscheinlich größten in seiner Geschichte – ein friedliches Zeichen gegen die queer-feindliche Regierung gesetzt. Diese hatte vor wenigen Wochen ein Gesetz beschlossen, welches das Verbot gewisser Inhalte, die bei Minderjährigen für Homosexualität und Geschlechtstransitionen „werben“, generell ermöglicht. Nun hetzt Orbáns Regierung gegen Brüssel, keine EU-Corona-Hilfen annehmen zu wollen, wenn sie mit einer Rücknahme des Gesetzes gegen Homo- und Trans-„Propaganda“ verknüpft würden.

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Doch während die Solidarität unter und mit queeren Menschen im In- und Ausland größer, und die Kritik an dem Gesetz lauter wird, hat das Gesetz auch zu einer Zunahme queer-feindlicher Rhetorik durch rechte Parteien in ganz Europa geführt. AfD-Chef Jörg Meuthen erklärte so etwa, dass „wenn die Ungarn die Einflüsse der LGBT-Ideologie als schädlich erachten und ihre Bürger, Werte und Traditionen vor diesen schützen möchten, dann ist das deren gutes Recht“, auch die AfD-Bundestagskandidatin Christina Baum betonte „Homo-Propaganda“ abzulehnen.

Die EU-Kommission hingegen hatte vergleichsweise schnell auf das Gesetz reagiert und vor rund zehn Tagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn gestartet, worauf Orbán in dieser Woche mit der Ankündigung eines Referendums reagierte. Damit soll die Bevölkerung über die vermeintlichen „Kinderschutz“-Pläne der Regierung und indirekt über das Gesetz abstimmen. Außerdem kündigte Orbán an, dass Ungarn keine Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds der EU annehmen wolle, falls Brüssel dies von einer Abschaffung des Gesetzes abhängig macht.

In diesem Jahr fand also der CSD vor dem Hintergrund dieser queer-feindlichen Politik statt, eine Politik, die sich auch in der Gesellschaft spiegelt: Als LGBTQI*s und ihre Allys zu hochsommerlichen Temperaturen mit Regenbogenflaggen und Plakaten durch die Innenstadt zogen, gab es am Rande (unter anderem von Rechtsradikalen) auch kleinere Gegenproteste, die homofeindliche Sprechchöre skandierten und Plakate wie „Stop LGBT“ hielten. Sie seien jedoch von der Hauptstadt-Polizei auf sicheren Abstand zu den queeren Demonstrierenden gehalten worden. Doch viele queere Menschen können sich auch im Alltag nicht mehr in ihrer Heimat sicher und wohl fühlen: So plant Boldizsar Nagy, welcher das queer- und Roma-inklusive Kinderbuch „Wonderland Belongs to Everyone“ mitveröffentlichte, das Land zu verlassen. Der schwule ungarische Publizist erhält noch immer täglich Morddrohungen auf Sozialen Medien und fühlt sich nicht mehr sicher – außerdem verwehrt die ungarische Regierung ihm und seinem Partner ihren Wunsch ein Kind zu adoptieren – auf Basis eines Gesetzes, welches voraussetzt: „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann“. Mit dem neuesten Gesetz könne nun alles passieren, so Nagy: „Wir haben Angst alles zu verlieren“. Doch Nagy sagte der Deutschen Welle zwei Tage vor der Pride-Parade in Budapest auch, dass das Gesetz viele Menschen, die dagegen sind, vereinen würde. „Jetzt sind wir endlich sichtbar“, erklärte er, und sprach die Hoffnung aus, dass deswegen am Samstag viele erscheinen würden – eine Hoffnung die sich, wie oben beschrieben, erfüllte.

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Der Gesetzentwurf der Fidesz-Partei, welcher das Verbot gewisser Inhalte – die bei Minderjährigen für Homosexualität und Geschlechtstransitionen „werben“ – generell ermöglicht, wurde am Dienstag vom Ungarischen Parlament bestätigt. Es verbietet LSBTIQ*-Literatur, inklusive Bildungsmaterial, für unter-18-jährige, und besagt, dass Minderjährigen keinerlei Inhalte gezeigt werden dürfen, die Queerness „unterstützen“. Dieses Menschenrechtsverletzende Gesetz hat nun zu einer Reihe von Protesten im Land geführt.

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Wie echte-vielfalt.de in der vergangenen Woche berichtete, schränkt das Gesetz nicht nur Menschenrechte ein, sondern pathologisiert Homosexualität indem sie mit Pädophilie verglichen wird. In einem Interview letzten Herbst sagte der ungarische Premierminister Viktor Orbán folgendes: „Ungarn ist ein tolerantes, geduldiges Land was Homosexualität angeht. Aber es gibt eine rote Linie, die nicht überquert werden darf: Lasst unsere Kinder in Ruhe!“

Mit dem neuen Gesetz seiner regierenden Fidesz-Partei ist diese rote Linie nun offiziell gezogen worden – und hat in Ungarn zu einem Aufschrei ziviler Organisationen, unter anderem Amnesty International, geführt, die gegen das Vorgehen der Regierung protestieren. Es gab außerdem eine Protest-Petition, die von mehr als 100,000 Menschen unterschrieben wurde, und am Montag versammelten sich circa 10,000 Demonstrierende vor dem Parlament in Budapest. Die meisten Oppositionsparteien hatten die Abstimmung boykottiert, nur die rechts-konservative Partei Jobbik stimmte mit Orbáns regierender Fidesz-Partei für das Gesetz ab.

Weil die Formulierungen des Gesetzes vage gehalten sind, könnte nun selbst das öffentliche Aufhängen einer Regenbogenflagge strafbar sein. Es könnte auch Einfluss auf Medieninhalte im weiteren Sinne haben, wie Ungarns größter privater Fernsehsender, RTL Klub, einräumte. So könnten Filme und Serien, die sich beispielsweise mit modernem Familienleben auseinandersetzen, verboten werden.

Hiermit reiht sich das Land in ähnliche Gesetzgebung in Russland und Polen ein, wie das russische Gesetz gegen homosexuelle Propaganda, welches 2013 in Russland verabschiedet wurde. Auch in Polen führte Andrzej Duda einen dezidiert homofeindlichen Wahlkampf. In Ungarn hatte Homofeindlichkeit politisch lange keine zentrale Rolle gespielt, doch dies scheint sich verändert zu haben: Letztes Jahr wurde die Anpassung des legalen Geschlechtseintrags an die Geschlechtsidentität verboten, und die Verfassung wurde um den Satz „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann“ ergänzt. Folglich sind gleichgeschlechtliche Paare nun auch von Adoption ausgeschlossen.

Andras Bozoki, ein ungarischer Politikwissenschaftler, sagte der Deutschen Welle, dass das Gesetz eindeutige gegen EU-Werte verstoße und wahrscheinlich von einem Europäischen Gericht für illegal erklärt werden würde. Die Frage, was dies in Ungarn wird verändern können, bleibt jedoch erhalten.

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Das kontroverse ungarische Kinderbuch ‚Wonderland Is For Everyone‘ (Dt.: ‚Wunderland ist für Alle‘), welches Minderheitenrechte fördert und fordert, indem es Märchencharaktere mit beispielsweise Roma and Queeren besetzt, hat letztes Jahr in der rechtskonservativen Regierung für eine Welle von Kritik gesorgt. Viktor Orbans regierende nationalistische Partei ‚Fidesz‘ bezeichnete es als „homosexuelle Propaganda“ und verbot es an Schulen.

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Wie die BBC berichtet hat nun die Fidesz-Partei einen Gesetzentwurf eingereicht, welches das Verbot gewisser Inhalte generell ermöglichen soll. Die beträfe vor allem Inhalte, die bei Minderjährigen für Homosexualität und Geschlechtstransitionen „werben“. Der Entwurf würde LSBTIQ*-Literatur, inklusive Bildungsmaterial, für unter-18-jährige verbieten. Er besagt, dass jungen Menschen unter 18 keinerlei Inhalte gezeigt werden dürfen, die Queerness „unterstützen“, und ist dabei in einer Regierungsvorlage enthalten, die Pädophilie bestraft. So werden Homosexualität und nicht-konforme Geschlechtsidentitäten institutionell pathologisiert, während die ungarische Verfassung propagiert, dass die Ehe für hetero-Paare ist, und Adoption für homo-Paare unterbindet.

Einige Menschenrechtsorganisationen haben dieses Vorgehen bereits kritisiert und es mit den russischen Restriktionen von LSBTIQ*-Aktivitäten verglichen. Die Fidesz-Regierung (wie Polens PiS-Regierung) steht für den Vorwurf mehrfacher Brüche von EU-Rechtsstaatlichkeits-Standards unter formaler EU-Investigation. Gleichzeitig läuft sich Orbans Fidesz-Partei gerade für die ungarischen Wahlen Anfang 2022 warm. Obwohl Orban von der EU als tolerant gegenüber Antisemitismus, für die Einschränkung der Rechte von Migrant*innen und anderer Minderheiten, und für die Politisierung der Gerichte und Medien kritisiert wird, wird der euroskeptische Nationalist seit 2010 mit einer großen Mehrheit wiedergewählt. Er behauptet dabei Ungarns christliche Werte gegen ein vom linkem Liberalismus dominierten Europa zu verteidigen.

So bleibt Fidesz die stärkste Kraft im ungarischen Parlament und in den Medien – eine neue Oppositionskoalition fasst jedoch laut Meinungsforschung Fuß. Außerdem werden auch verschiedene ungarische LSBTIQ*-Gruppen wie die Hatter Society laut gegen Fidesz‘ Entwurf und prangerten an, dass er „die Meinungsfreiheit und Kinderrechte schwerwiegend einschränken würde“. Budapest Pride, eine Allianz verschiedener Ungarischer LSBTIQ*-Gruppen, drängte Aktivist*innen den US-Präsidenten Joe Biden zu beeinflussen, die Angelegenheit nächste Woche bei seinem Besuch bei Orban zu thematisieren.

Und mit der Bewusstsein des Privilegs, in Deutschland problemlos dafür werben und darüber sprechen zu können, finden Sie hier fünf queere Buchempfehlungen für Kinder.

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Für trans* Personen werden aktuell nur Hormonbehandlungen und Logopädie über den Weg einer direkten Überweisung von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt. Laut der Fraktion Die Linke könne dies dazu führen, dass trans* Menschen viele Maßnahmen der Transition „selbst zahlen müssen oder nicht in Anspruch nehmen können“.

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Ende April brachte die Linksfraktion deswegen den Antrag „Trans*-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen“ in den Bundestag.
Bislang gäbe es, so Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, einen „bürokratischen Hürdenlauf für trans* Personen bei den Krankenkassen“. Jenen werde standardmäßig keine Transition, sondern eine psychotherapeutische Behandlung angeboten – obwohl, wie im Antrag angebracht wird, trans* Personen in den aktualisierten WHO-Klassifikationen" nicht mehr psycho-pathologisiert werden". Erst kürzlich hatte auch die Bundespsychotherapeuten-Kammer (BPtK) den Therapiezwang „vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten“ behandelt zu werden, dem trans* Personen im Zuge einer Geschlechtsanpassung unterliegen, scharf kritisiert und eine Rücknahme der entsprechenden Richtlinie gefordert.
„Aus fachlicher Sicht muss die ablehnende Praxis gegenüber der medizinischen Versorgung von trans* Personen längst der Vergangenheit angehören“, so Achelwilm: „Was fehlt, ist, dass die Krankenkassen endlich mitziehen.“ Denn noch finde die Gesundheitsversorgung im Zuge etwa einer Geschlechtsangleichung „unter kolossal falschen Voraussetzungen“ statt.
Der Linken-Antrag fordert deswegen eine verbesserte Kostenübernahme für operative Maßnahmen, für Epilation oder Hilfsmittel wie beispielsweise Perücken. Trans* Personen müssten endlich regulär anerkannt werden. Der Antrag sei umso wichtiger, da das völlig veraltete „Transsexuellengesetz“ trotz Versprechen der Großen Koalition auch in dieser Legislaturperiode nicht reformiert wird  – obwohl bereits mehrere Teile des 1981 in Kraft getretenen „Transsexuellengesetzes“ für verfassungswidrig erklärt wurden.

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Ein neues wissenschaftlich begleitetes Projekt aus Hamburg möchte die gesundheitliche Versorgung von trans Menschen verbessern und ihre psychische Belastung verringern.

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Gerade für Menschen, die nicht in größeren Städten leben, gestaltet sich die Gesundheitsversorgung nicht immer optimal. Dies betrifft insbesondere auch trans Personen, die mitunter besondere Bedarfe für medizinische und psychotherapeutische Beratungen und Behandlungen haben. Die verschiedenen Angebote und Stellen, die trans Personen aufsuchen, liegen oftmals räumlich weit auseinander oder von ihrem Wohnort entfernt. Betroffene werden dadurch oft gar nicht oder nicht immer ausreichend behandelt, was zu sehr starken psychischen Belastungen führen kann.

Das im Mai 2020 gestartete, internetbasierte Versorgungsmodell i²TransHealth möchte diese Lücke in der Gesundheitsversorgung von trans Menschen in Norddeutschland schließen, und ihnen eine befarfsgerechte Behandlung ermöglichen. So soll zum Beispiel Unterstützung bei Fragen zur Transition gegeben werden, oder der Zugang zu medizinischen Behandlungen wie Hormonbehandlungen erleichtert werden.

Angesiedelt ist i²TransHealth am Institut für Sexualforschung, welches Teil des Interdisziplinären Transgender Versorgungscentrum Hamburg ist und mit der Spezialambulanz für Sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung einen Kernbereich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bekleidet. Das 2013 gegründete Zentrum ist auf die interdisziplinäre und patientenzentrierte Behandlung von Personen mit Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie spezialisiert. Das Transgender Versorgungscentrum ist deutschlandweit die bisher einzige Einrichtung, die Angebote verschiedener Fachrichtungen zur gesundheitlichen Versorgung von trans Personen an einem Ort integriert bündelt. Dazu gehören sowohl ein psychosoziales und psychotherapeutisches Angebot als auch körperliche Behandlungen wie Hormontherapie oder brust- sowie genitalangleichende Chirurgie.

Janis Renner, wissenschaftlich tätig im Projekt i²TransHealth, berichtet: „Wir haben festgestellt, dass viele trans Personen, die zu uns in die Sprechstunde kommen, lange Anfahrtswege und dadurch z. B. finanzielle Belastungen oder Fehlzeiten in Ausbildung und Beruf haben. Auch gibt es für Betroffene nicht genügend trans-informierte Gesundheitsfachkräfte in ihrer direkten Umgebung“ so erläutert Renner den Hintergrund zu i²TransHealth.

Zentrales Instrument von i²TransHealth ist eine regelmäßige Videosprechstunde mit spezialisierten Therapeut*innen und die Nutzung einer E-Health-Plattform. Über dieses Informationsportal können Betroffene auch mit weiteren ärztlichen Spezialist*innen Kontakt aufnehmen. Dafür wurde im Rahmen des Projektes ein Netzwerk von in Norddeutschland niedergelassenen ärztlichen Kooperationspartner*innen aufgebaut. Dazu gehören Hausärzt*innen und Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Ärzt*innen werden extra geschult und über die gesundheitsbezogenen Bedürfnisse von trans Personen informiert.

„Unseres Wissens nach ist der Ansatz von i²TransHealth mit der Kombination von digitaler und ambulanter Trans-Gesundheitsversorgung, die interdisziplinär und multilokal organisiert ist, bisher einzigartig“ so Renner.

Um die Wirksamkeit dieses neuen Versorgungsmodells zu prüfen, ist i²TransHealth in eine wissenschaftliche randomisiert-kontrollierte Studie eingebettet. Teilnehmende werden durch ein Zufallsverfahren in zwei Gruppen eingeteilt, eine Interventions- und eine Wartegruppe. Personen aus der Interventionsgruppe können sofort mit der Behandlung per Videosprechstunde beginnen, Teilnehmende der Wartegruppe haben nach einer Wartezeit von vier Monaten die Möglichkeit. Damit haben sie immer noch eine geringere Wartezeit als üblicherweise Patient*innen in der Regelversorgung haben.

Nach Ablauf der vier Monate untersuchen die Forscher*innen des UKE, ob sich die Symptombelastung reduziert sowie die Lebensqualität und Behandlungszufriedenheit der Teilnehmer*innen in der Interventionsgruppe durch i²TransHealth verbessert hat. Hierbei wird ihre Gesundheitssituation mit den Teilnehmenden aus der Wartegruppe verglichen.

Die bisherigen Rückmeldungen seien positiv, so Renner. Das konkrete Ausmaß der Wirksamkeit der Maßnahme kann jedoch erst am Ende des Studienverlaufs eingeschätzt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt ist, dass Betroffene mehr als 50 km entfernt von Hamburg in Norddeutschland wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Das Projekt richtet sich an Menschen, die sich u. a. als transgender, transsexuell oder genderqueer identifizieren, oder dies herausfinden möchten, und bisher zu Fragen ihrer Transidentität oder einer Transition keine spezifische Behandlung begonnen haben.

Interessierte können über die ärztlichen Kooperationspartner*innen Kontakt aufnehmen, sich direkt an das Institut für Sexualforschung wenden oder über die Website www.i2transhealth.de Kontakt aufnehmen. Sie erhalten dann einen Termin für ein Erstgespräch im UKE.

Obwohl das Projekt lange vor der COVID-19-Pandemie geplant wurde, zeigt sich durch die Pandemie umso mehr die Bedeutung von E-Health-Ansätzen, so Renner. So wurde im Rahmen der Corona-bedingten Einschränkungen auch der Zugang zu Beratungsangeboten für trans Personen eingeschränkt, was zu zusätzlichen Belastungen geführt hat. Durch i²TransHealth können Betroffene auch in Zeiten der Corona-Krise Unterstützung erhalten.

Der Innovationsfonds der Bundesregierung fördert i²TransHealth über eine Laufzeit von drei Jahren. Wenn das Projekt erfolgreich ist, könnte es dauerhaft und auch in anderen Regionen eingerichtet werden. Dadurch könnten auch Kosten reduziert werden, die dem Gesundheitssystem durch eine falsche oder ausbleibende Behandlung von trans Personen entstehen.

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Fibel Echte Vielfalt

Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Sichtbarkeit sind grundlegende Themen für jeden Menschen und sollen auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und Queere (LSBTIQ*) gelten. Damit sich alle angesprochen fühlen können und sichtbar sind, formuliert die Fibel geschlechtersensibel.

Die Fibel „Echte Vielfalt“ will interessierten Menschen den Zugang zu Begriffen der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt erleichtern. Die Fibel will Irrtümer und Vorurteile ausräumen, Interesse und Verständnis wecken. Einblicke in die Begriffs-und Lebenswelten von LSBTIQ* können einen Einstieg dazu bieten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird ausdrücklich nicht erhoben. Die Fibel lädt vielmehr ein, neugierig zu bleiben und sich über die angebotenen Inhalte hinaus zu informieren.

Vier Versionen der Fibel


Grundlagen

Geschlecht

Geschlechtliche Vielfalt

Sexuelle Orientierungen

Formen des Zusammenlebens

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit


HAKI e.V. bietet Beratungen für LSBTIQ*, Angehörige und Fachkräfte in ganz Schleswig-Holstein an. Walkerdamm 17, 24103 Kiel Telefon: 0431 17090 haki-sh.de post@haki-sh.de queeres-kiel@haki-sh.de

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Wie?

Wir bieten eine fundierte psychosoziale Beratung zu allen Fragen von LSBTIQ* an. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht, kann anonym erfolgen und ist kostenfrei. Unsere unterstützende und wertschätzende Beratung bietet Raum zur Selbstreflexion, ermöglicht das eigene „Verstehen“ und erweitert Perspektiven und Handlungsoptionen. Die Beratung erfolgt:

  • persönlich im HAKI-Zentrum
  • telefonisch
  • per Mail
  • als Video-Beratung (Zoom)

Beratungsthemen:

  • Coming-out
  • Familie, Adoption und Kinderwunsch
  • Geschlechtliche Identität und Transition
  • Gewalt und Diskriminierung
  • Handicaps und Behinderung
  • HIV & STIs, Leben mit HIV
  • Migration, Asyl und Flucht
  • Partner*innenschaft und Beziehung
  • Pflege und Alter
  • Rehabilitierung und Entschädigung (§175)

Was?

Wir sind für Dich da! Wir haben ein offenes Ohr für Anliegen, Sorgen und Befürchtungen, finden in der Beratung gemeinsam Rat und leisten Beistand bei Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen. Bei Bedarf vermitteln wir an weitere professionelle Unterstützungsangebote weiter.

Wer?

Neben Lesben, Schwulen, Bi*, Trans*, Inter*, Queers etc. ist unsere niedrigschwellige Beratung auch für Angehörige, Paare und Partner*innen offen. Auch Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen usw., die mit dem Thema LSBTIQ* beruflich in Berührung gekommen sind, möchten wir ausdrücklich ermutigen uns anzusprechen und den Austausch zu suchen.

Wer berät?

Im Beratungsteam engagieren sich Menschen aus verschiedenen Teilen des LSBTIQ*-Spektrums. Die Qualität der Arbeit wird durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sichergestellt. Du möchtest Dich als Peer-Berater*in in unserem Team engagieren? Dann schreib uns gern eine Mail.

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AWO Schleswig-Holstein gGmbH Psychosoziale Dienste Schönberger Landstraße 67 24232 Schönkirchen Tel.: 04348/ 91 73 18 Fax: 04348/ 91 73 33 www.awo-sh.de 

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https://www.awo-sh.de/main/betreuung-beratung/beratung/psychosoziale-beratung/beratung-bei-transidentem-empfinden/

Celine Lange
celine.lange@awo-sh.de
Thomas Kolodzik
thomas.kolodzik@awo-sh.de

Die Transidentität einer Person kann erhebliche, psychische Belastungssituationen hervorrufen. Durch das “Nicht-Verstanden-Werden” des näheren oder weiteren Umfeldes und das “Fremdfühlen” können psychische Erkrankungen entstehen. Im Prozess der Transition kann sich diese Belastung noch verstärken.

Unser Beratungsangebot richtet sich an Menschen ab 14 Jahren, die eine psychische Unterstützung aufgrund dieser Belastungssituation benötigen. Wir bieten stützende, stabilisierende Gespräche, fachbezogene Informationen zur eventuellen Transition und eine Vermittlung zu weiterführenden Hilfen, Therapien und Fachärzten.

Im Schwerpunkt unserer Arbeit steht Ihre psychische Gesundheit. Wir wollen mit Ihnen gemeinsam einen positiven Weg für Ihre Zukunft ebnen.

Unser Angebot ist für Sie kostenfrei und kann auf Wunsch anonym genutzt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne zur Vereinbarung eines telefonischen oder persönlichen Beratungstermins.

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