Echte Vielfalt

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Über den Newsletter des Lesbenverein Intervention e.V. wurden wir auf das Projekt „Queere Lebensgeschichten über 60“ aufmerksam. Initiiert wird das Projekt vom ostdeutsch sozialisierten queeren Dokumentarfotograf Markus Heft , der seit 2021 in Hannover „Visual Journalism and Documentary Photography“ studiert.

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Schon seit 2022 erzählt das Fotoprojekt die Geschichten queerer Menschen in Deutschland, insbesondere von Menschen mit einem Mindestalter von 60 Jahren, die sich als lesbisch, schwul, bi, trans, inter, nicht-binär oder queer identifizieren. Das Projekt und Markus Heft wurden bereits mehrmals mit Preisen ausgezeichnet. Nun soll das Projekt erweitert und in einem Fotoband unter dem Titel „Für uns geträumt“ im nächsten Jahr veröffentlicht werden. Dafür werden weiterhin Menschen gesucht, die sich portraitieren lassen möchten und ihre queere Lebensgeschichte erzählen möchten.

Markus Heft, 1998 geboren, setzt dieses Projekt um, weil er auf der Suche nach queeren Vorbildern ist, die ihm im Jugendalter gefehlt haben.

Auch wenn vor allem eine aktuell ältere Generation porträtiert wird, soll das Projekt einen Austausch zwischen den Generationen anstoßen. Im Fokus stehen spannende Erlebnisse, Herausforderungen und Kämpfe, die vor Hefts eigener Generation stattfanden und eine queere Lebensgeschichte geprägt haben. Außerdem dreht es sich um die Bedeutung von Sexualität und Identität im Alter.

Markus Heft: „Die Fotos entstehen in einem kollaborativen Prozess. Einzel- oder Paarportraits werden durch Detailaufnahmen von Gegenständen oder Orten, die von Bedeutung sind, ergänzt. Zusätzlich werde ich mit allen Teilnehmenden Interviews führen, um einen individuellen Fokus auf das Leben meiner Protagonist*innen zu legen.“

Momentan ist Markus Heft explizit auf der Suche nach trans, inter und nicht-binären Personen, sowie nach Menschen, die in der DDR lebten. In Alltagsgeschichten möchte er über Themen wie Beziehung, Familie, Einsamkeit, Stolz, erkämpfte Rechte, Berufe sowie Wohnen und Pflege im Alter sprechen. Dabei bleibt er offen für Themen, die die Portraitierten mitbringen. Markus Heft: „Das Fotoprojekt ist eine Einladung zur Zusammenarbeit: Es geht mir nicht darum, ein Projekt über Menschen zu machen, sondern gemeinsam mit ihnen ihre Geschichten zu erzählen.“

Eine Veröffentlichung für den Fotoband und Ausstellungen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und Einverständnis.

Wenn Du Interesse hast, Teil des Fotoprojekts zu werden oder Fragen dazu hast, melde dich per E-Mail unter info@markusheft.de.

Weitere Infos und Quelle: Markus Heft

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Laut der britischen Zeitung „The Times“ plant das Internationale Olympische Komitee (IOC), trans Frauen künftig grundsätzlich von Frauenwettbewerben auszuschließen. Grundlage dieser Entscheidung sei eine wissenschaftliche Studie, die darauf hinweist, dass Personen, die die männliche Pubertät durchlaufen haben, auch nach einer Hormonbehandlung dauerhafte körperliche Vorteile behielten.

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IOC-Präsidentin Kirsty Coventry hatte sich bereits zuvor klar dafür ausgesprochen, die „Frauenkategorie zu schützen“ und trans Athletinnen von den Olympischen Spielen auszuschließen. Eine neue interne Studie, vorgestellt von IOC-Gesundheitschefin Jane Thornton, soll belegen, dass trans Frauen cis Frauen körperlich überlegen seien – genaue Details sind aber bislang nicht bekannt.

Bisher durften die einzelnen Sportverbände selbst festlegen, wie sie mit trans Athlet*innen umgehen. Coventry betonte nun, dass der olympische Sport einen einheitlichen Ansatz brauche und der Schutz der Frauenkategorie im Vordergrund stehe. Laut internen Informationen soll das endgültige Verbot vor den Winterspielen 2026 in Italien offiziell verkündet werden, auch wenn die Entscheidung intern wohl schon gefallen sei.

Scharfe Kritik von queeren Verbänden

Die Pläne stoßen bei queeren Organisationen auf heftige Kritik. Verbände wie der LSVD+ und die dgti e.V. werfen dem IOC vor, durch solche Maßnahmen das Signal zu senden, dass trans Frauen und trans Männer keine „echten“ Frauen oder Männer seien. Sie sehen darin eine Diskriminierung und warnen davor, dass trans Menschen so erneut zu Bürger*innen zweiter Klasse gemacht würden.

LGBTI-Organisationen bezweifeln die wissenschaftliche Grundlage der Entscheidung und vermuten politische Motive dahinter. Sie verweisen auf den Einfluss der US-Regierung unter Donald Trump, der trans Personen bereits mehrfach diskriminierende Maßnahmen auferlegt hat und für 2028 in Los Angeles die Einreise von trans Athletinnen untersagen will.

Einfluss der US-Regierung

US-Präsident Donald Trump hat im Februar eine Verordnung erlassen, die Transgender-Frauen vom Frauensport ausschließt. Daraufhin passte das US-Olympische und Paralympische Komitee (USOPC) seine Richtlinien an und kündigte an, in Übereinstimmung mit dem Präsidialdekret ein „faires und sicheres Umfeld für Frauen“ zu gewährleisten.
Trumps Erlass mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ droht Schulen und Universitäten mit dem Entzug von Bundesgeldern, wenn sie trans Mädchen oder Frauen in Frauenteams aufnehmen. Außerdem fordert er das IOC auf, seine eigenen Regeln entsprechend zu ändern – was nun, einige Monate später, offenbar Anklang gefunden hat.

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Nach den umstrittenen Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz über das „Stadtbild“ in Deutschland haben Tausende Menschen in mehreren Städten – darunter Berlin, Krefeld und München – demonstriert. Unter dem Motto „Wir sind das Stadtbild“ setzten sie ein Zeichen für Offenheit, Vielfalt und gegen Rassismus.

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Trotz der Proteste erhielt Merz Rückendeckung, etwa vom offen schwulen CDU-Politiker Jens Spahn, der die Äußerungen verteidigte.
Für viele in der queeren Community war das ein weiterer Beleg dafür, dass auch innerhalb der Union queerfeindliche und rassistische Narrative zunehmend normalisiert werden.

Kritik: „Wenn Herr Merz über das Stadtbild spricht, dann meint er auch mich“

Auf der Berliner Kundgebung machte eine trans Frau deutlich, dass Merz’ Aussagen nicht nur Migrant*innen, sondern auch queere Menschen treffen würden:
„Wenn Herr Merz über das Stadtbild spricht, dann meint er nicht nur Menschen, die nicht weiß sind – dann meint er auch mich.“

Damit sprach sie vielen aus der Seele: Die Sorge wächst, dass queere Menschen – nach Migrant*innen und anderen Minderheiten – zum nächsten Feindbild politischer Stimmungsmache werden könnten. Die Teilnehmenden forderten eine klare Abkehr von rechtspopulistischer Sprache und ein Bekenntnis zu einer offenen, solidarischen Gesellschaft, in der Vielfalt sichtbar und geschützt ist.

„Stadtbild“ oder „Weltbild“?

Die Redner*innen warfen Merz vor, mit seinen Worten ein verengtes, normatives Weltbild zu transportieren. Wer nicht ins konservative Schema passe – ob queer, arm oder migrantisch – werde als „Problem“ wahrgenommen. Ein Demonstrationsbanner brachte es auf den Punkt: „Lieber Menschenrechte als rechte Menschen.“

Erinnerung an frühere queerfeindliche Äußerungen

Die Kritik an Merz knüpfte an frühere Aussagen an: Bereits im Juni hatte er in einer Talkshow mit Blick auf queere Menschen von einem „Zirkuszelt“ gesprochen. Viele Demonstrierende sahen darin eine wiederkehrende Abwertung queerer Lebensrealitäten und forderten eine klare Distanzierung der CDU von solchen Haltungen.

Queere Sicht: Solidarität statt Spaltung

Queere Aktivist*innen warnten, dass rechte und konservative Diskurse gezielt versuchten, gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen – etwa Migrant*innen gegen Queers.
Die Demonstrationen betonten dagegen Solidarität: Ein vielfältiges Stadtbild bedeute, dass alle dazugehören – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sexueller Identität.

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Vom 5. bis 7. September 2025 nahmen erstmals Mitglieder der LSBTIQ*-Gemeinschaft offiziell an einem Jubiläum im Vatikan teil. Organisiert von der Vereinigung „La Tenda di Gionata“ fanden Pilgerfahrten, Mahnwachen und Gottesdienste statt – inspiriert vom integrativen Kurs von Papst Franziskus und unterstützt von der Gesellschaft Jesu.

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Nach einer Beschreibung von Euro News ist La Tenda di Gionata eine 2018 gegründete italienische Vereinigung, die sich für die Anerkennung und Aufnahme von LSBTIQ*-Personen in der katholischen Kirche einsetzt. Sie entstand auf Initiative von Don David Esposito und versteht sich als Ort des Dialogs zwischen Gläubigen, Familien und kirchlichen Gemeinschaften.

Der Name bezieht sich auf den Propheten Jesaja („Vergrößere den Raum deines Zeltes“, Jes 54) als Symbol für Offenheit, Weite und Inklusion.

Das Programm umfasste u. a. ein Treffen mit dem Jesuiten James Martin, eine feierliche Messe mit Bischof Francesco Savino sowie eine Vigil unter dem Motto „Die Kirche ist ein Haus für alle“. Höhepunkt war die gemeinsame Wallfahrt von mehr als 1.000 Gläubigen durch die Heilige Pforte des Petersdoms.

Die Initiative gilt als historisch, da eine solche Teilnahme unter Johannes Paul II. oder Benedikt XVI. noch undenkbar gewesen wäre. Papst Franziskus hat mit Gesten und Worten wiederholt Offenheit gezeigt, wenngleich kirchenrechtlich bislang kaum Veränderungen erkennbar sind.

Wie der Merkur berichtet, durfte die Gruppe mit einem Regenbogenkreuz sowie in Pride-Farben durch die Heilige Pforte des Petersdoms ziehen – ein stark symbolischer Akt, der zuvor undenkbar gewesen wäre. Einige gleichgeschlechtliche Paare gingen dabei Hand in Hand.

Das Jubiläum war noch unter Papst Franziskus vorbereitet worden. Der neue Papst Leo XIV. genehmigte zwar privat eine Messe für die Gruppe, zeigte sich jedoch nicht öffentlich und setzte damit kein sichtbares Signal der Bestätigung, so der Merkur weiter. Für viele Teilnehmende war die Aufnahme durch den Vatikan dennoch ein bedeutender Schritt: ein Zeichen für wachsende Inklusion nach Jahrzehnten der Ausgrenzung, auch wenn die offizielle katholische Lehre Homosexualität weiterhin negativ bewertet.

„‘Ich bin geschockt‘, sagte Capasso und hielt inne, um seine Tränen zurückzuhalten. ‚Die Kirche sieht uns ohne unsere Masken und lässt uns herein.‘ Einige Teilnehmer beschrieben das Schwulenjubiläum als ‚surreal‘ – ein Zeichen dafür, wie weit sie unter Franziskus gekommen sind.“ (Merkur.de)

Auf Vatican News hieß es dazu: „Die Wallfahrt ist keine Demonstration, sondern eine Feier des Glaubens.“ Zudem betonte Vatican News, dass bereits Papst Franziskus während seines Pontifikats durch regelmäßige Begegnungen mit LSBTIQ*-Gruppen Offenheit signalisiert hatte.

Insgesamt zeigt Vatican News eine vorsichtige, pastorale Öffnung, die queeren Gläubigen Sichtbarkeit und Teilnahme ermöglicht, ohne jedoch die Lehrposition zur Ehe oder Sexualmoral grundlegend zur Debatte zu stellen. Man könnte sagen, der Vatikan öffnet Türen symbolisch, hält aber den Rahmen der kirchlichen Lehre weiterhin im bekannten Gefüge.

Bei einer Weltorganisation wie der katholischen Kirche ist zu erwarten, dass Veränderungen nur sehr langsam erfolgen. Strategisch betrachtet kann eine schrittweise Öffnung durch wiederkehrende symbolische Gesten sogar nachhaltiger sein als ein einmaliger, radikaler Bruch – insbesondere in einer traditionsbewussten und stark hierarchisch geprägten Institution. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Kritik unangebracht wäre. Vielmehr scheint das Ringen um die Glaubenslehre und den Katechismus selbst Teil des Wandlungsprozesses, in dem sich die Kirche mit aktuellen Fragen von Identität und Inklusion auseinandersetzt.

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Im westafrikanischen Staat Burkina Faso wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Homosexualität verbietet. Schwulen und Lesben drohen nun Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

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2022 kam es in Burkina Faso zu einem Militärputsch. Seitdem regiert eine Militärjunta, die Russland nahesteht. Die 71 Mitglieder des nicht gewählten Übergangsparlaments in Burkina Faso verabschiedeten einstimmig ein neues Anti-LSBTIQ* Gesetz.

Homosexualität und damit ‚assoziierte Praktiken‘ sollen gesetzlich bestraft werden, so der Justizminister Edasso Rodrigue Bayala (zitiert in BBC). Verstöße gegen das Gesetz können mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden (Zeit Online).

Mit dieser Gesetzgebung reiht sich Burkina Faso damit in eine weltweite Tendenz wachsender Queerfeindlichkeit ein. Auch auf dem afrikanischen Kontinent verabschiedeten in den letzten Jahren mehr und mehr Länder Anti-Homosexualitätsgesetze, darunter Uganda und Ghana. Nach Angaben von Zeit Online ist Homosexualität in rund 30 Ländern auf dem afrikanischen Kontinent illegalisiert. In den ehemals britisch kolonisierten Staaten stammen viele queerfeindliche Gesetze oft noch aus der Kolonialzeit.

In Burkina Faso, das französisch besetzt war, wurde Homosexualität bisher noch nicht offiziell kriminalisiert. Jedoch gilt ein Großteil der Bevölkerung als queerfeindlich. Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes erlitten LSBTIQ*-Personen Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt im Land. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Outright International gibt es Berichte von willkürlichen Verhaftungen und Erniedrigungen queerer Menschen durch die Polizei. Trans* Personen haben keine Möglichkeit zur rechtlichen Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität und kaum Zugang zu trans*spezifischer medizinischer Versorgung.

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Seit einem halben Jahrhundert gibt es das Schwule Zentrum (SchwuZ) als Tanz-Hotspot für die LSBTIQ*-Gemeinschaft in der Berliner Clubszene. Nun musste der Club Anfang August Insolvenz anmelden.

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Auf seiner Webseite erklärte das Team: „SchwuZ hat Insolvenz angemeldet – aber wir kämpfen weiter.“ Als Rettungsmaßnahme wurde die sogenannte „Unlimited-Karte“ ins Leben gerufen, mit der Unterstützer*innen dem Club finanziell unter die Arme greifen können. In der Selbstbeschreibung heißt es: „Als einer der größten queeren Clubs Europas ist SchwuZ seit fast 50 Jahren mehr als nur ein Ort zum Feiern. Es ist ein Zuhause, ein Schutzraum, ein Ort für queere Kunst, Community und Widerstand.“

Gegründet 1977 in Kreuzberg, war das SchwuZ bereits zwei Jahre später Mitinitiator der ersten Christopher Street Day-Parade in Berlin und der Gründung des queeren Magazins Siegessäule. 2013 zog der Club in größere Räumlichkeiten nach Neukölln – mit Platz für bis zu 1.000 Feiernde. Doch dieser Schritt könnte sich rückblickend als riskant erwiesen haben, so die Bilanz des Guardian.

Laut Rundfunk Berlin Brandenburg RBB teilte Insolvenzverwalterin Susanne Berner mit, dass vor allem die Folgen der Coronapandemie und das sogenannte „Clubsterben“ zur aktuellen Lage beigetragen hätten. Bereits im Mai kürzte das SchwuZ seine Öffnungszeiten, entließ ein Drittel der Belegschaft (33 Personen) und startete eine Crowdfunding-Kampagne, die lediglich 3.000 € von den angestrebten 150.000 € einbrachte.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind jedoch nicht allein pandemiebedingt. Inflation, steigende Mieten und eine sich wandelnde Partykultur setzen vielen Berliner Clubs zu. Auch Managementprobleme und eine alternde Stammkundschaft werden als Gründe genannt. In den Kommentarspalten des RBB-Artikels äußern Nutzer*innen Kritik: Die Lage des Clubs in einer dunklen Ecke Neuköllns sei abschreckend, die Preise zu hoch, die Musik veraltet.

Dabei ist das SchwuZ ist nicht der einzige Club, der in jüngster Zeit schließen musste. Der Busche Club, gegründet 1988 in Ost-Berlin, machte nach 40 Jahren dicht. Auch das Watergate am Spreeufer schloss zum Jahreswechsel 2024 und die Wilde Renate kündigte ihr Aus zum Jahresende an – wegen eines Mietstreits.

Diese Entwicklungen werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wann wird ein Club zur Institution – und wann ist es Zeit für neue Formate? Die Antwort liegt nicht bei den Betreiber*innen, sondern bei den Nutzer*innen. Besonders bei kommerziell ausgerichteten Clubs wie dem SchwuZ muss kritisch hinterfragt werden, ob das Angebot noch zeitgemäß ist oder ob sich die Bedürfnisse der LSBTIQ*-Community verändert haben.

Hinzu kommt: Die steigenden Mietpreise sind keine natürliche Entwicklung, sondern Entscheidungen von Immobilieneigentümer*innen (bzw. Immobilienunternehmen). Die Kommerzialisierung, wie wir sie in unserem Artikel zur World Pride 2023 in Sydney kritisiert hatten, ist bei Clubs nicht zwangsläufig problematisch – solange klar ist, dass nicht jede Einrichtung einen politischen oder symbolischen Anspruch erfüllen muss.

Wenn sich Veranstalter jedoch auf die Symbolik berufen, müssen sie auch die Frage beantworten, welchen Beitrag sie über das reine Partyangebot hinaus leisten. Diese Frage stellt sich auch für potenzielle Investor*innen, die über die zukünftige Strategie des Clubs entscheiden.

Das SchwuZ steht somit exemplarisch für eine größere Frage: Wann wird eine kulturelle Einrichtung zur Institution – und wann ist es an der Zeit, neue Räume, Formate und Bedürfnisse anzuerkennen, statt alte Strukturen um jeden Preis zu bewahren? Die LSBTIQ*-Szene braucht beides: Orte der Erinnerung und Orte der Erneuerung und sie braucht den produktiven Streit darum.

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Auch im höheren Alter stoßen LSBTIQ* Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität auf Diskriminierung, Ausgrenzung oder Stigmatisierung. So sollten Einrichtungen und Angebote für Senior*innen sensibler für diese Gruppen und ihre Bedarfe gestaltet werden. Ein Hamburger Modellprojekt unter dem Namen „Älterwerden unterm Regenbogen“ setzt Impulse, um die Öffnung der Offenen Senior*innenarbeit für queere Ältere zu fördern.

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Ziel des Projektes „Älterwerden unterm Regenbogen“ ist, dass Einrichtungen und Mitarbeitende weitergebildet und ältere queere Menschen und ihre Communities zusammengebracht und gestärkt werden. So werden Angebote für ältere Lesben, Schwule, Bi und TIN Personen in Treffpunkten für Senior*innen aufgebaut und eine queerfreundliche Willkommenskultur gefördert. Wie das geht, lernen Haupt- und Ehrenamtliche in passgenauen Fortbildungen, die beim Projekt angefragt werden können. Das Projekt folgt dem Slogan „Aufklären, beteiligen, Kräfte bündeln! Für ein selbstbestimmtes Älterwerden unterm Regenbogen!“.

Im Kontakt mit den Communities möchte das Projekt herausfinden, was diese sich wünschen und benötigen, um selbstbestimmt „unterm Regenbogen“ alt zu werden. So wurden bisher drei Workshops – einmal mit lesbischen Frauen, einmal mit schwulen Männern und einmal mit TIN Personen über 55 Jahren – abgehalten, in denen über die positiven Aspekte des Älterwerdens ebenso wie über Herausforderungen, Bedarfe und Wünsche der Teilnehmenden gesprochen wurde. Aus den Dokumentationen der jeweiligen Workshops lassen sich Forderungen formulieren und Angebote schaffen, die auf die Wünsche dieser Gruppen eingehen können.

Erste Erfolge: In fünf Hamburger Senior*innen-Treffs gibt es neue, regelmäßige Angebote: Frühstück, Kaffeeklatsch und Abendbrot unterm Regenbogen sowie Frühstück und Tea-Time für Lesben. Dazu kommen Einzelveranstaltungen wie Filmvorführungen, Ausflüge und eine digitale Sprechstunde. All dies findet sich auf der Webseite von „Älterwerden unterm Regenbogen“. Hier wird regelmäßig über Termine, also regelmäßige Treffen und andere Veranstaltungen für ältere LSBTIQ* Personen in Hamburg, informiert. Diverse Freizeit- und Beratungsangebote für queere Senior*innen werden auf der Webseite gelistet.

Zu solchen „Regenbogenorten“ gehören die Trans*Selbsthilfe in Hamburg SWITCH, das Frauenbildungszentrum DENKtRÄUME oder der queere Sportverein Startschuss Queer Sport Hamburg e.V. Je nach Anliegen gibt es auch diverse Beratungsangebote für ältere queere Personen – zum Beispiel von der Aidshilfe Hamburg, dem Lesbenverein Interventionen oder der Trans*beratung im Magnus Hirschfeld Zentrum. Wer auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert den monatlichen Newsletter info@regenbogenalter.de

Träger des Projekts „Älterwerden unterm Regenbogen“ ist die Aidshilfe Hamburg e.V. in Kooperation mit dem Lesbenverein Interventionen e.V., dem Magnus-Hirschfeld-Centrum e. V. und dem Seniorenbüro Hamburg e.V. Finanziert wird es von der Sozialbehörde Hamburg. 

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Vor Inkrafttreten des SBGG im November 2024 äußerte das Bundesinnenministerium Bedenken, dass Kriminelle durch Geschlechts- und Namensänderungen einer Strafverfolgung entgehen könnten. Nach einem Diskurs über eine flächendeckende Datenweitergabe an Behörden wurde diese letztendlich nicht umgesetzt – aus guten Gründen.

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Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen:

  1. Verordnung 0702: Übermittlung des Geschlechtseintrags vor Änderung
  2. Verordnung 0703: Datum der Änderung
  3. Verordnung 0704: Behörde + Aktenzeichen
  4. Erweiterung der Übermittlung früherer Vornamen (Verordnungen 0304, 0305)

Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt.

Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant.

Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“.

Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen.

Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel).

Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird.

Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte.

Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.

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Ende Juni hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht, der darauf abzielt, queere Hasskriminalität zu bekämpfen. Darin fordert die Oppositionspartei die Bundesregierung auf, Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen in Deutschland zu ergreifen.

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Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“.

Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen.

Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren.

Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“.

Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“

Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.

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Die Organisation Against Conversion Therapy (ACT) fordert die EU-Kommission dazu auf, Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union zu verbieten. Ein Jahr lang wurden Unterschriften dafür gesammelt: Mit 1.245.626 hat die Initiative die Anforderung von einer Million Unterschriften erreicht.

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Während die WHO Homosexualität seit 1990 nicht mehr als ‚Krankheit‘ einstuft, gibt es heute noch Maßnahmen und Praktiken, die darauf abzielen, queere Personen durch Zwang zu ändern. Sogenannte Konversionstherapien, erklärt Victor Madrigal-Borloz, Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, können langanhaltende psychische und physische Schäden verursachen. Solche Praktiken seien diskriminierend, unmenschlich und degradierend. In einigen Fällen würden die körperlichen und psychologischen Dimensionen von Konversionstherapien einer Folter gleichkommen.

Einen EU-weiten rechtlichen Rahmen, durch den solche diskriminierenden Praktiken verboten werden, gibt es bisher nicht. Mit der am 17. Mai 2024 gestarteten Petition setzt sich die Organisation ACT eben dafür ein – mit Erfolg: Vor einigen Tagen wurde deutlich, dass die Mindestanzahl an Unterschriften erreicht und sogar mit mehr als 200.000 Stimmen überstiegen wurde.

Konkret fordert die Petition von der Europäischen Kommission „einen Richtlinienvorschlag zur Erweiterung der Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um Konversionsmaßnahmen und/oder zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie (2008) zwecks Aufnahme eines Verbots dieser Maßnahmen vor[zu]legen.“

Außerdem soll sie „eine nicht bindende Entschließung annehmen, in der ein generelles Verbot von Konversionsmaßnahmen in der EU gefordert wird, um dem legislativen Moratorium entgegenzuwirken.“ In allen EU-Mitgliedsstaaten soll also ein Verbot von Konversionsmaßnahmen eingeführt werden.

Auch für die Opfer von Konversionsmaßnahmen müsse sich die Kommission einsetzen, indem sie die diese in ihre Opferschutzrichtlinie aufnimmt.

Deutschland gehört zu den ersten EU-Mitgliedsstaaten, in denen ein Verbot von Konversionstherapien rechtlich verankert wurde (das erste EU-Land war Malta). Jedoch bezieht sich das Verbot hier im Land nur auf Minderjährige.

Laut Schwulissimo laufen seit September 2024 Ausarbeitungspläne für eine EU-Richtlinie. Das Ergebnis der Petition wird diesen Prozess hoffentlich beschleunigen, damit EU-weit gesichert ist, dass queeres Begehren keine Krankheit ist, die geheilt werden müsste und LSBTIQ*-Personen vor solchen erniedrigenden und gewaltvollen Praktiken besser geschützt werden.

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