Echte Vielfalt

6. März 2025

Das Selbstbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein: Mehr als 200 Anmeldungen seit November 2024

Im November vergangenen Jahres (2024) trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Seit August 2024 konnten sich die Menschen bereits anmelden. Damit brauchen diejenigen, die ihren Namen oder Geschlechtseintrag ändern wollen, nur noch eine schriftliche oder persönliche Anmeldung beim Standesamt abzugeben.

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Wie der NDR am 1. Februar 2025 mit Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichtet, nahmen seitdem bereits mehr als 200 Menschen in Schleswig-Holstein die neue gesetzliche Regelung in Anspruch. Die meisten Anmeldungen fanden in Kiel statt. Hier waren es 134 Personen, die sich bis Oktober angemeldet hatten. In Flensburg waren es 80 Anmeldungen, in Lübeck 58,in Elmshorn und Norderstedt jeweils 19 (weitere Zahlen und der Artikel selbst finden sich hier; mehr Infos auch in unserem Artikel zum Selbstbestimmungsgesetz).

Laut HAKI e.V. fehlt es einigen Standesämtern jedoch häufig noch an ausreichend Informationen durch den Bund. In Folge kann die konkrete Umsetzung in Teilen noch etwas dauern. Damit es dennoch so schnell wie möglich geht, hat der Verein für den Besuch beim Standesamt in Kiel eine exemplarische Liste mit den benötigten Unterlagen zusammengestellt:

  • Formloses Schreiben (einen Vorschlag gibt es auf der HAKI-Webseite)
  • Vorsichtshalber eine Kopie des Personalausweises
  • Briefumschlag (nicht frankiert) mit dem Titel »Personenstandsänderungen« oder »Namensänderung«
  • Aktuellen Infozettel vom Empfang holen, ggf. E-Mail schreiben an namensaenderung@kiel.de für einen Termin

Aber auch wer nicht aus Kiel kommt, kann diese Liste zumindest als Orientierungshilfe nutzen. Für die Anmeldung reicht ein formloses Schreiben, das in den Briefkasten des Standesamtes geworfen werden kann. Es wird empfohlen, vor dem Einwerfen des Briefes drinnen Bescheid zu geben, um eventuell einen aktuellen Infozettel zu erhalten. Das benötigte Schreiben vom Bund erhält man zumindest in Kiel beim Empfang des Standesamtes oder im HAKI-Zentrum.

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