Echte Vielfalt

Unterstützung

Das Projekt Peer4Queer unterstützt queere Jugendliche durch Mentoring in ihrer Identitätsfindung in Bezug auf ihre sexuelle und romantische Orientierung sowie geschlechtliche Identität. Dafür werden queere Menschen zu Mentor*innen ausgebildet, damit sie als Vorbilder junge Menschen ein Jahr lang begleiten und sie in ihrer Identitätsfindung unterstützen können.

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Echte Vielfalt hatte dazu bereits im November 2022 berichtet.

Das Eins-zu-eins-Mentoring richtet sich an Jugendliche und Jungerwachsene im Alter von 14 bis 25 Jahren aus Hamburg und Umgebung, die sich nichtheterosexuell und/oder nicht-cis-geschlechtlich fühlen oder dies gerade für sich herausfinden und sich eine Vertrauensperson wünschen, um diese Themen zu besprechen.

Sie bilden als Mentees gemeinsam mit einer*m persönlichen queere*n Mentor*in (zwischen 18 - 29 Jahren) ein Tandem. Innerhalb des Tandems können die Mentees ihre Fragen stellen, sich austauschen, Bestärkung finden und sich vernetzen. Die Mentor*innen können ihre Mentees auf vielerlei Art bei der Identitätsfindung unterstützen. Sie können von eigenen Erfahrungen berichten, zuhören, das Selbstwertgefühl des Mentees stärken, ihr*ihm dabei helfen, sich besser zu verstehen, sich über queere Themen austauschen…

Das Mentoring im Tandem ist für ein Jahr angelegt.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es bei Instagram, auf der Homepage sowie auf diesem Plakat: Peer4Queer sucht Mentees Das Plakat darf gerne ausgehängt oder anderweitig verbreitet werden!

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Am 16. Juni 2023 fand in Berlin die Frühjahrskonferenz der Innenminister*innen von Bund und Ländern (IMK) statt. Dabei kamen die Minister*innen überein, die Bekämpfung von Hass und Gewalt gegen LSBTIQ* kontinuierlich verbessern zu wollen.

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In seiner Sitzung 22. Juni beschloss nun der Bundestag den von der Bundesregierung in diesem Zuge eingebrachten Entwurf „[…] zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“, so der offizielle Titel.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird u. a. der § 46 des Strafgesetzbuches um den Begriff „geschlechtsspezifisch“ ergänzt. Laut BMFSFJ werden damit nun explizite Hasstaten gegen Frauen und LSBTIQ* in die Strafzumessung mit aufgenommen:

„Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“.

Wie der bereits vorab veröffentlichte Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ festhält, lässt sich seit Jahren eine eindeutige Zunahme von „[…] Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Personen (LSBTIQ*) in polizeilichen und zivilgesellschaftlichen Statistiken verzeichne[n]“. Auch wenn die Community mittlerweile immer häufiger und selbstbewusster Fälle zu Anzeige bringt, vermutet der Bericht ein Dunkelfeld von um die 90%, mit einem nicht zu unterschätzenden Anteil von Hasskriminalität auch aus dem nahen sozialen Umfeld der Betroffenen.

Auf der Seite des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) findet sich zu diesem Thema ein umfangreicher Artikel mit Zahlen und Erklärungen zum gesamten Komplex. So stieg etwa die Anzahl an „sexuell orientierten“ Straftaten im Bereich Hasskriminalität von 870 im Jahr 2021 auf 1.005 im Jahr 2022 um 15,52% an. 2022 waren 638 davon keiner bestimmten politischen Motivation zuzuordnen, allerdings gingen 321 auf rechts motivierte Gewalt als häufigster politischer Hintergrund zurück. Auf religiöse Motive als dritthäufigster Hintergrund entfielen noch 20 Fälle. Daran anschließend betont der Abschlussbericht, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Hasskriminalität zu werden, für Menschen zunimmt, die aufgrund mehrerer Merkmale Diskriminierung erfahren. Für die Verfasser*innen des Berichts war es daher essenziell, Maßnahmen gegen unterschiedliche Menschenfeindlichkeit miteinander zu verknüpfen. Nicht zuletzt stellen sie dabei fest: „LSBTIQ*-feindliche Hasskriminalität ist auch eine Gefahr für die innere Sicherheit und für unsere Gesellschaft.“ Ein Argument, das in der politischen Arbeit für die Rechte der LSBTIQ*-Gemeinschaft durchaus aufgegriffen werden sollte.

Dass also nun eine Gesetzesanpassung kam, war nicht nur überfällig, sondern sollte im vollen Interesse einer jeden demokratischen Partei liegen. Wie sich die Anpassung auf die Praxis auswirkt, bleibt dabei zu beobachten.

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Wie bereits bei der Fußballweltmeisterschaft (WM) der Männer (2022 in Katar), besitzt auch die WM der Frauen (2023 in Neuseeland und Australien) eine Bedeutung als weltweites Sportereignis mit all seiner symbolischen Reichweite.

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Allein in Deutschland war das Finale der Fußballeuropameisterschaft (EM) der Frauen von 2022 mit ca. 18 Millionen Zuschauer*innen die meistgesehene Sportübertragung des vergangenen Jahres. Nun steht sogar die gesamte WM-Übertragung in Deutschland infrage. Laut eines Berichtes des Deutschlandfunks konnten sich FIFA und die deutschen Medien- und Streaming-Anbieter bis jetzt noch nicht über die Übertragungsrechte einigen. Dieser Zwist unterstreicht auch die Bedeutung der Frauen-WM.

Der Stern berichtete noch Ende März, dass die Kapitänsbinde in Regenbogenfarben auch für die Frauen-WM nicht vorgesehen sei. Gegenüber der DPA ließ die Fifa allerdings verlauten, dass es noch kein endgültiges Ergebnis gäbe. „Die Fifa bemüht sich um einen fortlaufenden Dialog mit Spielerinnen und Mitgliederverbänden“.

Im Gegensatz zu Katar stehen Australien und Neuseeland dem Thema jedoch völlig anders gegenüber. So zeigte sich James Johnson, Chef des australischen Fußballverbandes, laut einem Bericht des Guardian vom 13. Mai 2023 nach einem Gespräch mit der Fifa durchaus optimistisch, dass es doch noch gelinge, dass Spielerinnen bei der Frauen-WM Regenbogenarmbinden tragen dürfen.

Demnach wollten Co-Gastgeber und Fifa aus der Kontroverse beim Männerturnier in Katar lernen. Damals mussten sechs europäische Länder ihre Pläne aufgeben, die „OneLove-Antidiskriminierungsbinde" zu tragen, nachdem ihnen mitgeteilt worden war, dass ihre Mannschaftskapitäne gesperrt würden, wenn sie dies täten. Nach den Fifa-Regeln darf die Mannschaftsausrüstung keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Aussagen oder Bilder enthalten. Der Kapitän jeder Mannschaft musste die von der Fifa bereitgestellte Kapitänsbinde tragen.

Doch schon der Austragungsort der letzten Männer-WM kann als politische Wertung betrachtet werden. Bereits damals hatten wir die eklatanten Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen angesprochen, die von einem öffentlichen Lavieren der Fifa begleitet wurden. Sobald eine Organisation wie die Fifa ein Land als medial wirksamen Austragungsort auswählt, bedeutet dies auch eine Akzeptanz der aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Situation.  Selbst wenn die Gegebenheiten offener sind als in Katar, bleibt das nicht zulassen der Regenbogenbinde politisch.

Solange die Debatte um die Kapitänsbinde in Regenbogenfarben in der Welt ist, bedeutet jedes nicht erlauben: „We don't support you“. So wie gezieltes nicht-kommunizieren als Teil von Kommunikation verstanden werden sollte, so ist das Verbot einer politischen Aussage Teil von Politik. Ein Turnier, welches von Teams aus Nationalstaaten ausgetragen wird, das Absingen von Nationalhymnen beinhaltet und öffentlichkeitswirksam von Politiker*innen begleitet wird, kann nicht unpolitisch sein.

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Am 17 Mai 2023 findet zum 15. Mal der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Trans-feindlichkeit statt. Begleitet wird der Tag durch verschiedene Veranstaltungen rund um die Welt. Die Idee ist es, auf Gewalt und Diskriminierung aufmerksam zu machen, denen Menschen wegen ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität ausgesetzt sind.

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Ins Leben gerufen wurde der Tag 2004. Mittlerweile handelt es sich um einen vom Europäischen Parlament offiziell anerkannten und von Organisationen der Vereinten Nationen begangenen Aktionstag. In Ländern, in denen Homo-, Bi-, Inter- und Trans* legal sind, werden immer wieder Veranstaltungen organisiert, um diesen Tag zu begehen.

Allerdings bedarf es keiner weiten Reise, um sich der Aktualität und Bedeutung dieses Themas bewusst zu werden. Anlässlich des vergangenen 17. Mai 2022 ließ der Europarat auf seiner Webseite nochmals den Schutz von Gleichheit und Vielfalt durch Art.14 der Europäische Menschenrechtskonvention und des zugehörigen Protokolls Nr. 12 hervorheben, nur um anschließend festzustellen:

„Homophobe Zwischenfälle in einigen Mitgliedsstaaten haben jedoch leider gezeigt, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBTs) systematisch verletzt werden. Sie haben auch gezeigt, dass Ungerechtigkeiten dieser Art oft von genau jenen Behörden geduldet oder aktiv gefördert werden, deren Aufgabe es ist, ihre Bürger vor allen Formen der Diskriminierung zu schützen.“

Ein sehr präsentes Beispiel innerhalb von Europa, dass auch bei echte Vielfalt immer wieder Thema war, ist Ungarn. Aber auch in Deutschland dürfen wir uns nicht zu selbstverständlich nehmen. Mit seinem Verweis auf „systematische Verletzungen“ macht der Rat deutlich, dass Missstände ein Teil von Strukturen sind und damit letztendlich in jedem bürokratischen Apparat vorkommen können. Das trifft insbesondere Menschen, die aufgrund ihrer Lebensumstände Schutz suchen, wie bspw. Asylsuchende. Fehlende Papiere, Sprachbarrieren und kein Anschluss zu Vereinen vor Ort treffen LGBTI*-Geflüchtete meist doppelt. Der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit bedeutet also, auch auf die Stellen zu blicken, an denen die internationale Welt und das eigene Land sich begegnen.

Anlässlich des diesjährigen 17. Mai veranstaltet die Stadt Hamburg in Verbindung mit dem Lesben- und Schwulen-Verband LSVD-Hamburg auch dieses Jahr wieder einen Rainbowflash am Rathausmarkt. Ziel soll es sein, eine Regenbogenflagge zu bilden, um somit ein Zeichen zu setzen (umso mehr kommen, desto besser). Die Aktion beginnt um 18:00 Uhr am Rathausmarkt. Alle Teilnehmer*innen erhalten einen bunten Karton. Gegen 19:00 wird nach einem kurzen Abschnitt von Reden mit diesen Kartons eine Regenbogenflagge gebildet. Für Interessierte finden sich auf der Seite des LSVD-Hamburg hierzu weitere Details.

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Am 15. Juli letzten Jahres reichte die Europäische Kommission in gleich zwei Fällen Klage gegen Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof ein. Die Klage war dabei der nächste Schritt im bereits 2021 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren.

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Wie es dazu auf der Webseite der deutschen Vertretung heißt, habe Ungarn mit seinen Gesetzen von 15. Juli 2021 zum „strengeren Vorgehen gegen Pädophilie und der Änderung bestimmter Gesetze zum Schutz von Kindern“ auch auf Inhalte gezielt, die einen klaren diskriminierenden Zweck verfolgen. Laut Gesetzestext würden damit Inhalte eingeschränkt, die „von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität fördern oder darstellen“. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wurde die Kommission entsprechend deutlich:

„Die Kommission hat nie infrage gestellt, dass Kinder Recht auf Schutz haben. Durch das ungarische Recht werden jedoch eindeutig Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Es steht den Grundwerten der Europäischen Union entgegen und verstößt gegen eine Reihe von EU-Vorschriften […]“:

Unter anderem verstoße das Gesetz dabei gegen die „Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung“, der Artikel 1, 7, 11 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Weiter hieß es, aufgrund der Schwere verstoße es zudem gegen die gemeinsamen Werte nach Artikel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU.

Aber damit nicht genug: Auch im zweiten Verfahren hatte Ungarn durch eine „intransparente Beendigung von Frequenznutzungsrechten von Klubrádió“, einem regimekritischen Radiosender, nicht nur unverhältnismäßig gehandelt und damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, sondern mit dieser Beendigung ebenfalls diskriminiert.

Bis es allerdings so weit kam, bedurfte es einiger Anstrengung auf Seiten der LGBTI* Organisationen. Wie das Magazin schwulissiom berichtet, war vom Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens bis zur letztendlichen Verweisung an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine monatelange Diskussion notwendig gewesen.

„Erst auf Druck von LGBTI*-Verbänden wie Forbidden Colours wurde der Fall schließlich von der EU-Kommission offiziell Ende letzten Jahres eingereicht und heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht.“

Damit haben die Mitgliedstaaten seit dem 13. Februar 2023 sechs Wochen Zeit, schriftlich Stellung zu beziehen.

Auch wenn es hierbei um Europa geht, reicht der Fall in seiner Relevanz weit über Ungarn und die EU hinaus. Wie Rémy Bonny, Direktor von Forbidden Colours im Interviewe mit schwulissimo erklärt, gehe es darum, deutlich zu machen, dass Ungarn die LGBTI*-Community als Sündenbock missbraucht. Dabei stellte er fest, dass Ungarn nur die Spitze des Eisbergs sei und dass sich in der gesamten Europäischen Union Rückschläge in Bezug auf LGBTI*-Rechte feststellen ließen. Die Zunahme von Anti-LGBTI*-Vorfällen seien weniger die Folge von mehr konservativen Menschen, sondern vielmehr von den stark aus dem Ausland finanzierten politischen Führungen in Ungarn, aber auch Polen. Laut Bonny fließen die Gelder dabei sowohl aus Richtung Kreml als auch „von amerikanischen evangelikalen multinationalen Konzernen“.

Die Behauptung Bonnys, die LGBTI*-Bewegung verteidige die Demokratie an vorderster Front, ist demnach nicht bloße rhetorische Mobilisierung. Im Gegenteil bestätigen das Vertragsverletzungsverfahren sowie der nun erfolgte Verweis an den EuGH, dass die Bedrohung ernst zu nehmen ist.

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Der Dachverband Lesben und Alter lädt im Oktober zu einem zweitägigen Fachtag ein, bei dem es insbesondere um die Sichtweise älterer lesbischer Frauen auf das große gesellschaftliche Thema der Einsamkeit gehen soll.

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Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an.

Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden:

  • „Was bedeutet Einsamkeit und wie erleben wir sie?
  • Welche Folgen haben Rückzugstendenzen aus einer beschleunigten, widersprüchlichen Welt?
  • Wie verschaffen sich ältere (lesbische) Frauen Zugehörigkeit?
  • Tragen die Wahlverwandtschaften – Freundschaften, Netzwerke – oder werden sie überschätzt?
  • Verbundenheit braucht Begegnung: Wo sind unsere Orte?
  • Bewältigungsstrategien in der Pandemie – Chancen und Grenzen der Digitalisierung“.

Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird.

Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll.

Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obolus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort.

Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.

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Aus Hass auf Homosexuelle erstach vor einem Jahr auf offener Straße ein 21-jähriger mit einem Messer einen 55 Jahre alten Mann aus Krefeld und griff auch dessen Lebenspartner, der nur knapp überlebte, an. Nun will die Landeshauptstadt daran erinnern und einen Gedenkort errichten, an dem an die Opfer von queerfeindlicher Gewalt gedacht wird.

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Im Mai hatte das Oberlandesgericht in Dresden festgestellt, dass der Täter aus homofeindlichen Motiven getötet hatte und ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschließt.

Die Dresdner Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke) sagte über die Tat: „Diese Attacke war ein Angriff auf das Grundverständnis unseres Zusammenlebens. Wir dürfen niemals akzeptieren, dass das Modell einer offenen, freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft angegriffen, beeinträchtigt oder ausgehöhlt wird“. So hatte der Dresdner CSD-Verein für den vergangenen Montagabend zu einer friedlichen Mahnwache am damaligen Tatort aufgerufen. Die Regenbogenflagge wurde am Dresdner Kulturpalast gehisst.

Außerdem hatte der Dresdner Stadtrat kürzlich beschlossen, am Ort des Attentats einen Erinnerungsort an die Opfer von Hass-Gewalt zu errichten. Bis zum 30. März 2022 soll dafür ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden.

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Wie erzähle ich jemandem, dass ich nicht heterosexuell bin? Wie kann ich Freund*innen beim Coming-out unterstützen?

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Da in der Gesellschaft auf Grund von Heteronormativität oftmals davon ausgegangen wird, dass jemand heterosexuell lebt, ist es für nicht-heterosexuelle Menschen oftmals eine bewusste Entscheidung, ob und wann sie ihre Identität anderen gegenüber offenlegen, sich also „outen“ wollen. Insbesondere das erste Coming-out gegenüber Freunden und Familienangehörigen kann ein entscheidendes Erlebnis im Leben von Schwulen, Lesben und Bisexuellen sein.

Einigen ist ein Coming-out gegenüber vielen Personen wichtig, um nicht-heterosexuelle Orientierungen sichtbar zu machen. Andere möchten sich in bestimmten Kontexten nicht outen, da sie Angst vor negativen Reaktionen, Ablehnung und Vorurteilen haben. Oder es gibt Menschen, die ihre sexuelle Orientierung nur beiläufig oder wenn es explizit zum Thema wird, erwähnen. Auf jeden Fall ist das Coming-out eine persönliche Entscheidung und sollte selbstbestimmt erfolgen, und nicht auf Druck von anderen entstehen.

Weiß das Umfeld noch gar nichts von der eigenen sexuellen Orientierung so sollte man sich zunächst Personen anvertrauen, die einen auf jeden Fall unterstützen. Sinnvoll ist es außerdem, den Personen, gegenüber denen man sich geoutet hat, mitzuteilen, ob sie diese Information vertraulich behandeln sollen. Kontakt zu anderen schwulen, lesbischen oder bisexuellen Personen, die sich bereits geoutet haben, kann ebenfalls hilfreich sein.

Bei negativen Reaktionen nach einem Coming-out sollte der Kontakt zu Vertrauenspersonen gesucht werden oder im Falle von homofeindlichen Reaktionen, zum Beispiel im beruflichen Kontext, ggf.  sogar rechtliche Schritte eingeleitet werden. Auch Beratungsstellen unterstützen bei Fragen zum Coming-out und dem damit verbundenen Umgang mit Ausgrenzung und Abwertung.

Wenn eine Person in Ihrem Umfeld sich outen möchte: Bieten Sie der Person Unterstützung an, und haben Sie ein offenes Ohr, wenn die Person danach über die Reaktionen berichten möchte. Tauschen Sie sich darüber aus, was im Falle negativer Reaktionen Handlungsoptionen sind. Informationen für Eltern, die ihr Kind beim Coming-out unterstützen möchten, hat die Bundeszentale für gesundheitliche Aufklärung in einer Broschüre zusammengestellt.

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Nach Schätzungen des niedersächsischen Sozialministeriums gibt es in Deutschland bis zu 1,8 Millionen LSBTIQ-Senior*innen über 60 Jahre. Diese erfahren sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen Diskriminierung.

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Gerade in der Altenpflege werden ihre Bedürfnisse nicht immer berücksichtigt.  So können zum Beispiel  97% der stationären Einrichtungen keine Qualitätsstandards zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenswelten vorweisen.

Um solche Qualitätsstandards zu schaffen und einen Anreiz zu schaffen, diese umzusetzen, wurde das Lebensort Vielfalt® - Qualitätssiegel geschaffen. Dies ist eine Auszeichnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, welche die Integration sexueller und geschlechtlicher Minderheiten in ihrer Organisation und in ihrem Pflegekonzept berücksichtigen.

Stationäre und ambulante Einrichtungen, die das Qualitätssiegel erhalten möchten, unterziehen sich zunächst mittels der Beantwortung von Fragen einem „Diversity Check“. Hier wird analysiert, in wie weit die jeweilige Einrichtung bisher LSBTIQ-freundlich ist. Fünf Bereiche werde dabei überprüft: Unternehmenspolitik und Kommunikation, Personalmanagement, Transparenz und Sicherheit, Pflege und Gesundheit und Wohn- und Lebenswelten. Die Ergebnisse werden dann an die Vergabestelle des Siegels, die  Schwulenberatung Berlin, gesendet. Sie liefern die Grundlage für eine dann folgende kostenlose persönliche Beratung zu LSBTIQ-kultursensibler Pflege. Je nach Ausgangsituation werden dann verschiedenen Maßnahmen durchgeführt, um die Situation für LSBTIQ in der Einrichtung zu optimieren. Wenn alle notwendigen Qualifizierungsschritte erfolgt sind, kann eine Begutachtung erfolgen. Sind mindestens 80% der Kriterien erfüllt, wird das Qualitätssiegel (für drei Jahre) vergeben. Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, Mitinitiator des Siegels, erzählt in einem Interview, wie auch in vermeintlich zunächst nebensächlichen Bereichen in Pflegeeinrichtungen auf Diversität geachtet werden kann: „Im Diversity-Check geht es  aber auch um andere Dinge, wie etwa die Gestaltung des Aufnahmegesprächs: Frage ich nach Ehemann oder Ehefrau – oder frage ich nach der wichtigsten Bezugsperson im Leben? Gibt es eine gendersensible Sprache? Oder gibt es in der Bibliothek Bücher, die sich mit dem Thema beschäftigen?“

‍Die Vorteile eines solchen Siegels bestehen unter anderem in einer verbesserten Zielgruppenorientierung (LSBTIQ-Personen werden angesprochen), einer Verbesserung für die Personalgewinnung und -bindung sowie in der kostenlosen Beratung und professionellen Begleitung durch die Schwulenberatung Berlin. Auch profitieren Pflegekräfte die darin gestärkt werden, mit den Anforderungen einer LSBTIQ-kultursensiblen Pflege umzugehen.

Insgesamt, so Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, profitieren von einer Diversitätssensiblen Pflege alle. Grundsätzlich sei es wichtig, den individuellen und seine Lebensgeschichte in den Mittelpunkt zu stellen: „Ich sage das immer gern so: Es geht nicht um die berühmte „Extrawurst“, die speziell für uns gebraten werden möge. Da wir – als LSBTI* - bisher noch  so wenig  besonders im Alter und in der Pflege sichtbar sind, bringen wir dies natürlich  als einen Schwerpunkt mit ein.  Aber ganz generell ist es in der Pflege wichtig, den individuellen Menschen zu sehen und das, was ihn oder sie in ihrem Leben geprägt hat, was ihm oder ihr wichtig ist.“

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Die Coronapandemie durchzieht alle gesellschaftlichen Bereiche und verstärkt hier oftmals soziale Probleme und sozialökonomische Ungleichheiten. Benachteiligte Gruppen sind besonders von der Pandemie betroffen, da sie weniger Ressourcen haben, um mit den Auswirkungen umzugehen.

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Wie eine Studie der Charité vor Kurzem ermittelte, sind LSBTIQ stärker von den Veränderungen und Einschränkungen durch Corona betroffen. Die gerade erschienene Broschüre der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, des Bundesverband Trans*, des Vereins Intergeschlechtliche Menschen e.V. und des Lesben- und Schwulenverbandes mit dem Titel „Auswirkungen der Coronapandemie auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen in Deutschland“  widmet sich ebenfalls diesem Thema.

Die vom Bundesfamilienministerium mitfinanzierte 40-seitige Broschüre enthält Informationen, die auf  Fachgesprächen mit Expert*innen sowie einer Befragung von LSBTIQ-Organisationen und Initiativen basieren. Dabei wurden vier Themenbereiche identifiziert: Communitystrukturen, Gesundheit, Lockdown und Kontaktbeschränkungen sowie gesellschaftliche Debatten und Agenda Setting.

Mit der Broschüre sollen unter anderem Entscheidungsträger*innen in Politik und motiviert werden, die Auswirkungen der Pandemie auf unterschiedliche Gruppen in den Blick zu nehmen. Es gelte, so die Herausgeber*innen, mit LSBTIQ-Communityvertreter*innen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen kurz- und langfristige Lösungsansätze zu erarbeiten.

Im Folgenden sollen zentrale Ergebnisse der Broschüre kurz dargestellt werden:

Wie die Broschüre im Abschnitt „Communitystrukturen“ herausstellt, sind durch die Coronapandemie Schutzräume und Anlaufstellen für LSBTIQ geschlossen. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sind nur eingeschränkt verfügbar, und viele Organisationen fürchteten, dass ihre finanzielle Förderung gekürzt werde.

Die Gesundheitssituation queerer Menschen hat sich durch die Pandemie verschärft. Insbesondere trans und intergeschlechtliche Menschen werden in der Gesundheitsversorgung nach wie vor stigmatisiert.

Lockdown und Kontaktbeschränkungen: LSBTIQ-Personen mussten den Lockdown mitunter mit Familienmitgliedern verbringen, von denen sie abgelehnt oder diskriminiert werden. Durch das Verbot von Sexarbeit waren insbesondere auch queere Sexarbeiter*innen betroffen, die durch das staatliche Hilfesystem fielen. In Einrichtungen für geflüchtete und wohnungslose Personen ist ein Rückzug ins Private kaum möglich. Gerade in solchen Räumen erfahren queere Menschen häufig Gewalt und Diskriminierung.

Ausnahmen für die strengen Kontaktbeschränkungen werden hauptsächlich für Familien und Paarbeziehungen gemacht, wird in der Broschüre im Abschnitt Debatten und Agenda Setting festgestellt wird. Menschen in anderen Lebens- und Familienformen jenseits der heterosexuellen Kleinfamilie werden benachteiligt und geraten aus dem Blick. Zudem verfestigen sich traditionelle Geschlechterverhältnisse. Die gesellschaftliche Verunsicherung werde zudem von rechten Bewegungen genutzt, um gegen Diversität Stimmung zu machen und Verschwörungsideologien zu verbreiten.

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