Echte Vielfalt

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In den Jahren 2017 bis 2020 gab es in Niedersachsen insgesamt 289 Operationen an den Genitalien von Kindern unter 10 Jahren. Das ergab eine kleine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Meta Janssen-Kucz (beide Bündnis 90/Die Grünen) im September dieses Jahres.

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Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Operationen im Rahmen einer selbstbestimmten Geschlechtsangleichung aufgrund einer Geschlechtsdysphorie, sondern um die chirurgische Anpassung an eine heteronormative Erwartungshaltung von Eltern und/oder Ärzt*innen, so das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) in seinem Artikel zu diesem Thema.

Wie QNN weiter berichtet, dauert der Streit zwischen „intergeschlechtlichen Selbstorganisationen“ und Mediziner*innen sowie Eltern darüber, wie ein „normales“ Geschlecht auszusehen habe, bereits Jahrzehnte an. Das Problem ist, dass diese kosmetischen Eingriffe zum einen medizinische Spätfolgen haben können (z. B. beeinträchtigte Orgasmusfähigkeit) und zum anderen jede Fehleinschätzung bei der vermeintlichen Zuordnung zu entsprechenden Problemen führen kann. In den seltensten Fällen geht es dabei um medizinisch akute Eingriffe. QNN schreibt:

„Im Mai 2022 trat deshalb das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ in Kraft: „Im Wesentlichen begrenzt das neue Gesetz die Personensorge von Eltern intergeschlechtlich geborener Kinder, in dem es klar formuliert, dass die Personensorge nicht das Recht umfasst, in die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder diese selber durchzuführen […], wenn dies allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (vgl. §1631e Abs. 1 BGB).“

Aber Vorsicht vor einer Fehleinschätzung. Sowohl bei früheren als auch beim aktuellen Gesetz liegt in dessen Auslegung ein hoher Interpretationsspielraum, sodass das Gesetz eine Hürde, aber kein Hindernis bedeutet. Auch der nun notwendige Beschluss des Familiengerichts erzeugt lediglich eine zusätzliche Kontrollinstanz, die ebenso interpretieren muss wie alle anderen. Zudem würde, selbst wenn ab sofort keine chirurgischen Eingriffe mehr durchgeführt würden, das Problem nur verlagert. Kinder und junge Erwachsene sind zeit ihres Lebens mit Normvorstellungen und Erwartungshaltungen konfrontiert. Die Belastung, die ein entsprechendes Missverhältnis zwischen dem Selbst, dem eigenen Körper und den externen Normen bedeuten kann, ist bereits aus der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bekannt. Ebenso wie dort besteht auch hier das Problem, dass gerade junge Menschen (unabhängig von einer formalen Volljährigkeit) nicht automatisch in allem sofort Mündigkeit erlangen. Wie die Notwendigkeit des Gesetzes zeigt, gilt dies nicht einmal für Erwachsene im Allgemeinen.

Wenn also der „Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V." und das „Queere Netzwerk Niedersachsen" neben einer konsequenten Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes intergeschlechtliche Selbsthilfe sowie Schulungen für Institutionen und medizinisches Personal fordern, trifft gerade letztere Maßnahme den Kern. Unsicherheiten, Unwissen und normative Überzeugungen, die auf die Entscheidungen von Eltern, Ärzt*innen, aber auch Kinder und später junge Erwachsene wirken, haben wenig mit einer spontanen Mündigkeit zu tun als vielmehr mit dem Bedarf einer Sicherheit schaffenden Beratung, um auch festgefahrene Überzeugungen und Ängste zu hinterfragen und zu begleiten. Dies gilt dabei für beide Seiten, wie das Thema der Detransition zeigt. Auch hinter einer vermeintlich progressiven und akzeptierenden Haltung können sich Fehleinschätzungen verbergen.

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Noch bis zum 18.01.2023 findet im Ausstellungshaus C/O Berlin die Ausstellung „Queerness in Photography“ statt: „In drei komplementären Ausstellungen untersucht C/O Berlin mit Queerness in Photography die fotografische Darstellung von Identität, Geschlecht und Sexualität"

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"[...] Von historischem Bildmaterial, das den Akt des Fotografierens als Akt der Identitätsfindung zeigt, über einen einzigartigen Safe Space bis hin zu zeitgenössischen Ausdrucksformen von Geschlechterfluidität, welche die Frage aufwerfen, ob sozial konstruierte Geschlechter heutzutage überhaupt noch zeitgemäß sind.“ (Beschreibung C/O Berlin)

Gute Kunst kann bzw. soll triggern und Emotionen hervorrufen, man sollte also genügend Zeit mitbringen, die Kunst wirken zu lassen und mit den Emotionen umzugehen. Ausstellungen können einen habituellen Anstrich haben, nicht jede*r fühlt sich in ihrer Umgebung wohl. Der Auftritt der Webseite kann Hinweise auf die Bildsprache der Ausstellung geben, es lohnt sich also ein Besuch der Homepage. Die schwarz-weiß-Ästhetik und die Sepiatöne alter Fotografien bilden einen interessanten Kontrast zu der häufig farbenfrohen Darstellung der LSBTIQ* Community.

Dieser Kontrast kann verdeutlichen, dass LSBTIQ* mehr ist als bunt und dass sich auch mit zurückhaltenden Tönen Statements setzen lassen. Die Ausstellung ermöglicht einen punktuellen Blick in die Vergangenheit und ihre damalige Fototechnik. Die Betrachter*innen erlangen einen Blick in das Verborgene und Private von Menschen, die die Fotografie für ihre Selbstdefinition entdeckten.

Wer Interesse hat: Am 01.10.2022 findet eine Führung des Gastkurators Sébastien Lifshitz statt. Lifshitz ist Fotograf einer der drei Ausstellungen. Seine Sammlung zeigt Fotografien des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus, die er über Jahre auf Flohmärkten zusammengetragen hat. Er zeigt Menschen, die sich durch Kleidung ihre eigene Identität erschaffen, um sie in der Fotografie zu verstetigen. Ein Thema, das bis heute aktuell ist. Die Ausstellung bildet damit eine komplementäre Ästhetik sowie ein Fenster in die Vergangenheit. Vielleicht auch etwas für Personen, die sich ansonsten weniger von LSBTIQ* Themen angesprochen fühlen.

Informationen und Begleitprogramm: „Queerness in Photography

Anreise und Öffnungszeiten

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Die rechtliche Änderung des Geschlechts und des Namens ist in Deutschland immer noch ein mühsames Verfahren. Nun fordert die deutsche Regierung ein neues "Selbstbestimmungs"-Gesetz, das es den Menschen erleichtern soll. Doch nicht alle sind davon überzeugt.

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Das vom Justiz- und Familienministerium vorgeschlagene "Selbstbestimmungs"-Gesetz würde ein jahrzehntealtes sogenanntes "Transsexuellengesetz" ersetzen, das von trans und nicht-binären Menschen einen Gerichtsbeschluss und zwei Sachverständigengutachten verlangt, um ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft und wurde von der trans Community in Deutschland als "entwürdigend und archaisch" bezeichnet.

So hatte die aktuelle deutsche Regierungskoalition versprochen, dieses Gesetz abzuschaffen. Justizminister Marco Buschmann sagte nun, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Dabei sieht der neue Vorschlag vor, dass der rechtliche Status einer Person durch eine einfache Selbsterklärung geändert werden kann. Eine weitere Änderung ist erst ein Jahr nach der Registrierung der ersten Änderung zulässig. Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Jugendliche über 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, wenn ihre Eltern zustimmen.

Eine von YouGov im Auftrag der Welt am Sonntag durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Befragten den Plan befürworten und 41 % ihn ablehnen. Die repräsentative Umfrage wurde an zwei Tagen im Juli durchgeführt. 1.796 Personen beantworteten die Fragen online. Dabei fand YouGov heraus, dass 48% der Teilnehmer*innen den Aspekt, dass Jugendliche ihr Gesetz auch selbst ändern könnten, eher oder ganz ablehnten, während 39% ihn eher oder ganz unterstützten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch sagte, wie DW berichtete berichtete, dass es darum gehe, "ein zentrales Versprechen des Grundgesetzes zu wahren: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen". Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei mehr als überfällig, dass wir den rechtlichen Rahmen an die gesellschaftliche Realität anpassten.

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Nachdem gegen den Auftritt einer transfeindlichen Biologin an der Berliner Humboldt-Universität protestiert wurde, ist ein für den zweiten Juli geplanter Vortrag der Biologiedoktorandin Marie-Luise Vollbrecht an der Berliner Humboldt-Universität (HU) abgesagt worden. Dies scheint nun vor allem, aber nicht nur, von rechten Kreisen instrumentalisiert zu werden.

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So reagierte die transfeindliche Biologin Marie-Luise Vollbrecht selbst mit dem Vorwurf, dass ihre Gegner*innen gewaltbereit und wissenschaftsfeindlich seien. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hingegen erklärte die Demonstrierenden in seiner Berichterstattung zu Opfern einer Verschwörungstheorie und erwähnte nichts von der queerfeindlichen Haltung der Biologin. Zudem wurde der Beitrag mit einem Video von aus der Nazi-Zeit versehen. Und gerade in rechten Kreisen führte die Absage zu dem Vorwurf von „Cancel Culture“. Der AfD-Familienpolitiker Martin Reichardt nutzte etwa das Stichwort „Queerer-Extremismus“. Die AfD-Abgeordnete Christina Baum, die selbst ein CSD-Verbot fordert, behauptete: „Die freie Wissenschaftsenfaltung wird behindert.“ Bei solchen Argumentationslinien scheint es sehr wichtig zu reflektieren, dass die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit von beispielsweise transfeindlichen Akademiker*innen durch Ausladungen nicht eingeschränkt wird – es hindert sie nur daran, diese Freiheit nicht auf der Bühne der jeweiligen Institution zu praktizieren. Darin zeigt sich also auch die völlige Deplatzierung der Vergleiche dieser Situation mit Bücherverbrennungen in NS-Zeiten.

Doch auch der Bildungsstaatssekretär Jens Brandenburg, ehemaliger queerpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, folgte dieser Kritiklinie auf Twitter: „Zur Meinungsfreiheit gehört, auch schwer erträglichen Unsinn äußern zu dürfen. Zur Wissenschaftsfreiheit gehört, dass auch längst widerlegte Thesen ihren Raum bekommen. Denn das stärkste Argument siegt in der offenen Debatte. Abgesagte Vorträge füttern nur bequeme Vorurteile.“

Abgesagte transfeindliche Vorträge verhindern jedoch auch, so ließe sich argumentieren, dass Hetze gegen die bloße Existenz von geschlechtlichen Minderheiten eine Plattform geboten und Gewalt gegen trans und nichtbinäre Menschen damit legitimiert wird. Ohne Zweifel sind Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in einem solchen Kontext von sehr hoher Bedeutung. Es muss jedoch die Frage gestellt werden, ob dabei nicht aus einer Machtposition heraus einer ohnehin bereits marginalisierten Gruppe die bloße Existenz und damit Menschlichkeit abgesprochen wird – und ob der Schutz dieser Gruppen in solchen Entscheidungen nicht Priorität genießen sollte.

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Ein für den zweiten Juli geplanter Vortrag der Biologiedoktorandin Marie-Luise Vollbrecht an der Berliner Humboldt-Universität (HU) ist wegen Protest, unter anderem aus dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der HU, abgesagt worden. Das Thema des Vortrags sollte lauten: „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt.“

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So schrieb der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der HU auf Twitter, man wolle „Keine Bühne für die Co-Autorin von Statements einer 'biologischen Realität der Zweigeschlechtlichkeit' und 'woker Trans-Ideologie'. An unserer Uni gibt es keinen Platz für Queerfeindlichkeit. Wir sehen uns auf der Straße!“.

Hintergrund des Protests und der Kritik war, dass Vollbrecht zu den Autor*innen eines viel kritisierten transfeindlichen Gastbeitrags in der „Welt“ gehört und sich in sozialen Netzwerken bereits wiederholt über geschlechtliche Minderheiten lustig gemacht hat.

Während diese Absage in verschiedenen Kreisen als Zensur verurteilt wird, ließe sich dem entgegensetzen, dass Hetze gegen die bloße Existenz von geschlechtlichen Minderheiten zu Gewalt gegen trans und nichtbinäre Menschen führe. So tweetete die trans Journalistin Georgine Kellermann über Vollbrecht: „Sie ist halt nicht nur als Wissenschaftlerin unterwegs“ – sondern auch, so ließe sich argumentieren, in einer einflussreichen Machtposition, deren Missbrauch zu gravierenden Konsequenzen für marginalisierte Geschlechter führen könnte.

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San Francisco hat einen Plan zur Beendigung der Obdachlosigkeit von trans Personen bis 2027 vorgestellt und ist damit die erste amerikanische Stadt, die sich zu einem solchen Ziel verpflichtet.

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Der Plan sieht eine neue Unterkunft für trans und gendervariante (aus dem Englischen: gender-nonconforming) https://echte-vielfalt.de/lebensbereiche/lsbtiq/nicht-binaer-gendervariant-genderlos-weder-mann-noch-frau-oder-beides/ Jugendliche vor. So kündigte Bürgermeisterin London Breed am Dienstag an, dass die Stadt in ihrem Zwei-Jahres-Budget 6,5 Millionen Dollar speziell für eine Initiative zur Beendigung der Obdachlosigkeit von trans und gendervarianten Menschen bereitstellen werde, wie das queere Onlinemagazin them berichtete https://www.them.us/story/san-francisco-end-trans-homelesness-2027 .

Demzufolge beinhalte der Plan in der Anfangsphase die Bereitstellung von mindestens 150 langfristigen Wohnsubventionen für trans und gendervariante Personen und die Entwicklung einer neuen dauerhaften Wohnanlage für trans und gendervariante Jugendliche. Der Großteil der Mittel werde für kurzfristige Mietzuschüsse und flexible finanzielle Unterstützung für die Bewohner*innen sowie für die Unterstützung der beteiligten gemeinnützigen Organisationen verwendet werden. Fünfhunderttausend Dollar sollen für die Finanzierung von Gesundheitsdiensten für trans und gendervariante Bürger*innen verwendet werden.

Trans und gendervariante Personen sind überproportional häufig von Wohnungsunsicherheit betroffen und erleben, wenn sie Zugang zu einer Unterkunft haben, mit größerer Wahrscheinlichkeit Diskriminierung und Missbrauch. Laut der Bürgermeisterin seien trans und gendervariante San Franciscaner*innen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung 18-mal häufiger von Obdachlosigkeit betroffen, wobei die Rate bei BIPOC trans Menschen noch höher sei.

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Die Deutsche Bahn darf einen nicht-binären Menschen bei der Nutzung von Angeboten wie dem Ticket- oder Bahncard-Kauf nicht dazu zwingen, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auszuwählen. So teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit, dass es bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen bleibe. Berücksichtige die Deutsche Bahn dies nicht, drohen ihr Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro bei jedem Online-Ticketkauf.

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Wegweisend bestätigte das Gericht mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung (AZ 9 U 84/21) ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 26. August 2021 (AZ 2-30 O 154/20). Vor diesem Urteil hatte Robin Nobicht, eine nicht-binäre Person im Besitz einer Bahncard, gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil es unmöglich war die für die Bahncard hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede richtigzustellen – obwohl Nobichts Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde seit Oktober 2019 "ohne Angabe" lautet. Auch beim Onlineticketkauf müssten Menschen zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auswählen.

Nobicht vertrat die Ansicht einen Anspruch auf Entschädigung und Unterlassung zu haben, weil das Verhalten der Bahn diskriminierend sei. Den Unterlassungsanspruch bestätigte Landgericht - eine zwingende Auswahl einer Anrede stelle nämlich eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, so das Urteil. Einen Anspruch auf Entschädigung bestätige das Gericht jedoch nicht.

Das Urteil habe jedoch "Signalwirkung", so Nobichts Rechtsanwältin Friederike Boll. "Wir hoffen, dass jetzt im Onlinehandel bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen." Die Bahn hat nun ein halbes Jahr Zeit, um ihre Frageformulare an die Realität nicht-binärer Existenzen anzupassen.

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Ab Donnerstag, den 28.04. wird von dem Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Ringvorlesung veranstaltet. Das Thema: Why it (still) matters - Warum also Gender und Diversität (immer noch) wichtig sind bzw. eine Rolle spielen.

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Los geht es dabei am 28.04 mit "Soziologischen Perspektiven auf Gender & Diversity", gefolgt von einer Reihe spannender Themen, die bis zum 14.07. wöchentlich behandelt werden. Darunter geht es unter anderem um "Diskriminierung durch Algorithmen", "Schwarzfeministische Perspektiven auf Macht und Machtverhältnisse", "Schwangere Väter und Mütter auf der Pirsch" und "Anerkennung – Schlüsselbegriff einer diversitätsbewussten Sozialpädagogik?!".

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18.15 Uhr und finden im Audimax, Hörsaal 1 am Christian-Albrechts-Platz 2 statt. Genauere Informationen können Sie dem Flyer oder der Webseite entnehmen.

Hinweis der Veranstalter*innen: "Der Zugang zum Hörsaal ist nicht barrierefrei. Ein Zugang kann organisiert werden (e-Mail an orga@gender.uni-kiel.de). Sofern Sie eine Simultanübersetzung in deutsche Gebärdensprache benötigen, melden Sie sich 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin bei dem*der Diversitätsbeauftragten: orga@gender.uni-kiel.de."

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In Herne ereignete sich ein Hassverbrechen von unbegreiflicher Brutalität, ausgeübt von drei Jungen im Alter zwischen 12 und 13 Jahren. Diese verprügelten das 15-jährige trans Mädchen Jess so lange und extrem, dass sie den Angriff nur knapp überlebte. Dass ein Spaziergänger, der sie schwer verletzt auffand, den Notruf alarmierte, rettete ihr vermutlich das Leben.

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Das zuständige Polizeipräsidium Bochum berichtete über den Vorfall und die erfolgreiche Ermittlung der Tatverdächtigen durch eine eingerichtete Mordkommission. In der Polizeimeldung wurde das trans Mädchen jedoch misgendert und der transfeindliche Hintergrund der Tat nicht erwähnt. Erst als Jess das Krankenhaus im Rollstuhl sitzend kurzzeitig verließ, um dem TV-Sender RTL (mit ihrer Mutter) ein Interview zu geben, wurde öffentlich, dass es sich um ein transfeindliches Hassverbrechen gehandelt hatte. Darin erzählt Jess nicht nur von zahlreichen Mobbingerfahrungen, sondern auch, dass Jess mit den Jungen unterwegs gewesen war – sie gekannt hatte.

Doch sie forderte auch Gerechtigkeit und Akzeptanz, und forderte "dass die Leute dafür bestraft werden, was sie mir angetan haben.“ Die Tatverdächtigen sind mit 12 und 13 Jahren jedoch noch nicht strafmündig und sollen mittlerweile getrennt in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht sein.

Ob Kindern (denn die Täter waren nun mal auch Kinder) eine Strafe beibringen würde, auf geschlechtliche und sexueller Vielfalt keinen Hass zu empfinden, sei jedoch – trotz der absoluten Nachvollziehbarkeit Jess‘ Forderung nach Gerechtigkeit – dahingestellt. Vielmehr wirft das Ereignis die Frage auf, wie so viel Hass überhaupt bei gleich mehreren Jungen so erstarken konnte, dass sie so brutal handelten. Und es ist auch eine Warnung davor, was entstehen kann, wenn Kinder bei der Erforschung von Vielfalt keine Unterstützung und Bildung erfahren - und ein empfundenes „anders“ sein ihrer Mitmenschen als scheinbar so bedrohlich empfinden, dass sie darauf einprügeln. Vor dem Hintergrund einer weltweiten Welle von Regeln gegen vermeintliche „LGBT-Propaganda“, zuletzt in den USA, sollte dieses unbegreifliche Übel zutiefst ernst genommen werden. Wie es Jess fordert: „Und dass die Leute draußen auch verstehen, was ich sein möchte."

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Gender Dysphorie oder Geschlechtsdysphorie ist ein Begriff, der, seit in der Öffentlichkeit mehr über trans Themen gesprochen wird, zunehmend verwendet, jedoch auch missverstanden und fehlkonstruiert wird. Was genau bedeutet Geschlechtsdysphorie also für Betroffene? Was bedeutet überhaupt das Wort "Dysphorie"? Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

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Zunächst ist es hilfreich, sich das Wort "Dysphorie" anzusehen. Es kommt aus dem Griechischen und bezieht sich auf einen Zustand des Unbehagens oder Unwohlseins. In Bezug auf Menschen, die transgeschlechtlich sind, bedeutet Geschlechtsdysphorie also, dass eine Person immensen Stress empfindet, weil ihre angeborene Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihr bei der Geburt zugewiesen wurde. So können trans Männer und trans Frauen unter Geschlechtsdysphorie leiden, aber auch nicht-binäre Menschen können diese Erfahrung machen.

Die Äußerungen einer solchen Dysphorie lassen sich in drei verschiedene Unterkategorien unterteilen: Körperliche, soziale, und psychische/emotionale Dysphorie.

Körperliche Dysphorie

Von körperlicher Dysphorie spricht man, wenn eine trans Person sich bedrängt fühlt, weil ihre körperlichen Merkmale nicht mit dem Geschlecht übereinstimmen, das sie wirklich ist. Trans Männer empfinden zum Beispiel oft Dysphorie wegen ihrer Brust, da dieses körperliche Merkmal nicht zu ihrem wahren männlichen Geschlecht passt. In vielen Fällen kann dies durch einen Eingriff behoben werden, der als "Top-Surgery" („Oben-Operation“) bezeichnet wird und bei dem das Brustgewebe entfernt wird.

Soziale Dysphorie

Von sozialer Dysphorie spricht man, wenn sich eine trans Person in sozialen Situationen unwohl fühlt, weil sie befürchtet, falsch wahrgenommen, misgendered, or gedeadnamed zu werden. Dies kann zu einer starken Eskalation der Dysphorie führen, insbesondere in sozialen Situationen, in denen sich eine trans Person wahrscheinlich bereits ängstlich und dysphorisch fühlt. Die Verwendung des richtigen Namens und der richtigen Pronomen einer Person kann mehr bewirken als nur die Dysphorie zu lindern. So beschreibt der Begriff "Geschlechtseuphorie" das große Glück und Wohlbefinden, das eine Person erfährt, wenn sie in der Lage ist, ihre wahre Geschlechtsidentität zu leben und sich so zu präsentieren - und so gesehen zu werden.

Psychische/emotionale Dysphorie

Mentale oder emotionale Dysphorie kann sich auf die Gefühle beziehen, die eine transsexuelle Person erlebt, wenn sie sich Sorgen über ihre Transition macht und die Diskrepanz zwischen ihrem wahren Geschlecht und dem Geschlecht, das ihr bei der Geburt zugewiesen wurde, wahrnimmt. Diese Art von Dysphorie kann am schwierigsten zu bewältigen sein, da sie sich im Kopf festsetzt und es fast unmöglich ist, ihr zu entkommen, wenn die Person nicht die Hilfe erhält, die sie braucht, um ihre Transition so zu vollziehen, dass ihre Dysphorie gelindert wird.

Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass viele trans und nicht-binäre Menschen sich zwar für eine Veränderung ihres Aussehens, die Einnahme von Hormonen oder eine Operation entscheiden, dass dies aber kein zwingender Bestandteil des trans Seins ist.

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