Weiterlesen Die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) ist ein unabhängiger Dachverband, der 1978 gegründet wurde. ILGA-Europe bildet den europäischen Regionalverband der Organisation und vereint mehr als 700 Mitgliedsorganisationen aus 54 Ländern. Die Rainbow Map bewertet Staaten auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent. Niedrige Werte stehen für starke Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen, hohe Werte hingegen für umfassende Gleichstellung und rechtlichen Schutz. Grundlage des Rankings sind 76 Kriterien, die sieben Kategorien zugeordnet werden: Für jedes erfüllte Kriterium wird eine bestimmte Punktzahl vergeben. Spanien erreicht in diesem Jahr mit 88,7 % den ersten Platz. ILGA-Europe führt dies unter anderem auf die umfassende und entpathologisierte Gesundheitsversorgung für trans* Personen, nationale Strategien zur Förderung von LSBTIQ* Rechten sowie die Einführung einer unabhängigen Behörde für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung zurück. Gleichzeitig betont die Organisation, dass die Rainbow Map nicht die konkrete Lebensrealität queerer Menschen abbilde, sondern ausschließlich den rechtlichen und politischen Rahmen bewerte. Besorgniserregende Entwicklungen beobachtet ILGA-Europe vor allem in mehreren niedrig platzierten Ländern. In Belarus verschärft ein neues Anti-LSBTIQ*-„Propagandagesetz“ die Situation queerer Menschen weiter. In der Slowakei wurde eine queerfeindliche Verfassungsänderung beschlossen. In Albanien könnte ein geplantes Referendum dazu führen, dass neue Gleichstellungsgesetze wieder aufgehoben werden. Deutschland konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt verbessern. Gleichzeitig kritisiert ILGA-Europe in einer Pressemitteilung, dass die Bundesregierung ihren Aktionsplan „Queer leben“ als abgeschlossen betrachte, obwohl weiterhin erhebliche Lücken bei der Umsetzung bestünden. Positive Entwicklungen hebt die Organisation unter anderem in Tschechien und Lettland hervor. Dort können Geschlechtseinträge inzwischen ohne Zwangssterilisation geändert werden. In Österreich wurden zudem alternative Geschlechtseinträge für nicht-binäre Menschen eingeführt.
Beratung und Recht
Weiterlesen Bereits am 06.01.2026 berichteten wir über die Petition gegen das Sonderregister zur Erfassung von trans*-, inter*- und nicht-binären Personen. Die Petition hatte das notwendige Quorum erreicht und wurde am diskutiert. Zu einer Entscheidung kam es bislang jedoch nicht. Während des gesamten Prozesses rund um das SBGG kam es in Bayern außerdem zu einer Änderung der Bayerischen Meldedatenverordnung vom 10.10.2024. Diese legt fest, dass bei einer Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags Daten automatisch an das Landeskriminalamt weitergegeben werden. Dazu gehören auch frühere Namen und Geschlechtseinträge. Der LSVD bezeichnete dies in einer Pressemitteilung vom 05.05.2026 als „Alleingang […], [der] den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes [ignoriert]“ und fordert eine Überarbeitung der Meldedatenverordnung. Während der Geltung des TSG war es übliche Praxis, alte Datenblätter durch neue zu ersetzen. Auf die früheren Daten durfte nur bei besonderem rechtlichem oder öffentlichem Interesse zugegriffen werden. Dass Bayern dies nun unter dem SBGG anders handhabt, wirkt aus Sicht vieler Betroffener willkürlich. Begründet wird die Änderung mit der besseren Nachvollziehbarkeit der Identität von Personen. Behörden befürchten, dass Menschen mithilfe des SBGG strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Ansprüchen entgehen könnten. Seit Einführung des TSG im Jahr 1981 ist jedoch kein entsprechender Fall bekannt geworden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern mit vergleichbaren Gesetzen stützen diese Annahme bislang nicht. Zudem verfügt jede Person in Deutschland bereits über eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht, ohne sensible personenbezogene Daten weiterzugeben. Unter dem SBGG besteht grundsätzlich keine automatische Auskunftssperre für frühere Daten. Diese muss nach § 51 Abs. 1 BMG gesondert beantragt werden. Kritiker*innen sehen in der automatischen Datenweitergabe das Risiko einer Offenlegung der trans* Identität bei Behördenkontakten. In einer Zeit, in der Hass und Gewalt gegen queere Menschen zunehmen, stellt dies für viele Betroffene ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem, so die Kritik, würden Menschen, die das Gesetz nutzen, unter Generalverdacht gestellt. Dadurch werde auch das Narrativ verstärkt, das SBGG könne missbräuchlich verwendet werden.
Weiterlesen Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe. Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht. In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig. Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet. Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche. Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.
Veranstaltungshinweis: Queerfeindlichkeit zwischen Internet und Straße – und was jetzt zu tun ist
31. März 2026Weiterlesen „Queerfeindlichkeit: Rechtsextreme Mobilisierung zwischen Online-Hetze und Straßenpräsenz“ Weitere Infos: Veranstaltung und Anmeldung Der Online-Fachtag richtet sich an ein Fachpublikum aus Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Bildung und Zivilgesellschaft und ist zugleich für alle relevant, die sich mit den aktuellen Entwicklungen rund um Queerfeindlichkeit auseinandersetzen wollen. Vom Kommentar zur Gewalt: Wie Hass entsteht Die Veranstaltung greift eine Entwicklung auf, die sich in den letzten Jahren deutlich verschärft hat: das Zusammenspiel von digitaler Radikalisierung und realweltlicher Gewalt. Rechtsextreme Akteur*innen nutzen gezielt soziale Medien und Online-Plattformen, popkulturelle Codes und jugendaffine Inhalte sowie einfache Feindbilder, darunter queere Menschen. Queerfeindlichkeit fungiert dabei als zentrales Bindeglied: Sie ist anschlussfähig, emotional aufgeladen und dient als Einstieg in weitergehende extremistische Ideologien, so die Veranstalter*innen der Tagung. Was online beginnt, endet nicht selten offline. Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe stehen häufig am Ende eines Prozesses, in dem menschenfeindliche Narrative über längere Zeit normalisiert wurden. Angriffe auf Sichtbarkeit: CSDs im Fokus Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei Veranstaltungen im Rahmen des Christopher Street Days. In den vergangenen Jahren kam es bundesweit zu organisierten Störaktionen, Einschüchterungsversuchen, körperlichen Angriffen und gezielten Gegenmobilisierungen. Was zunächst lokal wirkt, ist laut Analyse der bpb Teil eines bundesweiten Musters rechtsextremer Mobilisierung. CSDs werden dabei bewusst als Bühne genutzt: sichtbar, öffentlich, symbolisch – und damit besonders geeignet für Provokation und Eskalation. Die Rolle digitaler Räume Digitale Plattformen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung queerfeindlicher Inhalte. Studien zeigen, dass algorithmische Strukturen polarisierende Inhalte verstärken können und so zur Radikalisierung beitragen. Das bedeutet beispielsweise, dass Hass und Ablehnung sichtbarer werden, extreme Positionen normaler wirken und sich die Grenzen des Sagbaren verschieben. Diese Dynamiken betreffen nicht nur klassische rechtsextreme Szenen, sondern reichen bis in gesellschaftliche Debatten hinein. Queerfeindlichkeit als politisches Instrument Queerfeindlichkeit ist nicht nur Ausdruck von Vorurteilen. Sie wird auch strategisch eingesetzt und funktioniert als niedrigschwelliger Einstieg in extremistische Ideologien sowie als Mittel zur Abgrenzung gegenüber einer offenen Gesellschaft. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Unsicherheit gewinnen solche Narrative an Attraktivität. Der Fachtag der Bundeszentrale für politische Bildung setzt genau hier an und fragt: Solche Räume sind entscheidend, um Wissen zu bündeln, Strategien zu entwickeln und Handlungsmöglichkeiten sichtbar zu machen.
Online (Zoom)
17. April 2026, 10:00 – 14:00 Uhr
Teilnahme kostenfrei
Zunahme von Gewalttaten im Zusammenhang mit queerem Dating – Was ist die Realität? Wie geht es Betroffenen? Und wie kann ich mich schützen?
24. Februar 2026Weiterlesen Wie das Magazin Schwulissimo bereits vor über einem Jahr berichtete, nutzen Täter*innen Dating-Apps systematisch, um queere Menschen in Hinterhalte zu locken und sie dann zu überfallen, zu verletzen und auszurauben. Der vermeintlich oder ehemals sichere community-nahe Raum verliert seinen geschützten Charakter. Die Taten folgen häufig einem ähnlichen Muster: Über Dating-Apps wird Kontakt aufgebaut, Sympathie erzeugt und ein Treffen vereinbart. Vor Ort kommt es dann zu Überfällen. Gerade schwule oder bisexuelle Männer* bewegen sich häufiger in anonymen öffentlichen Räumen, etwa in Parks oder Seitenstraßen, auch weil sie nicht geoutet sind oder Diskretion suchen. Diese Umstände werden von Tätergruppen gezielt ausgenutzt. Angriffe finden jedoch auch in den eigenen Wohnräumen der Opfer statt. Was zurückbleibt, sind Erfahrungen, die das Leben der Betroffenen tiefgreifend prägen. Viele entwickeln Ängste und Panik, ziehen sich zurück und beenden ihr offenes Dating- und Sexleben. Die gerade erlangte Freiheit, sich offen sexuell ausleben zu können, wird durch Gewalt und Angst erneut eingeschränkt. Hinzu kommt mangelndes Verständnis für die Opfer – innerhalb wie außerhalb der Community. Nicht selten kommt es zu Täter-Opfer-Umkehr, indem Betroffenen „Leichtsinn“ unterstellt wird. Plattformen wie Grindr, die auf geosozialer Interaktion basieren, können diese Dynamiken begünstigen. Profile werden auf Grundlage des geografischen Standorts angezeigt, spontane Begegnungen werden gefördert. Frühere Sicherheitslücken, bei denen sogar Personen ohne eigenes Profil auf Standortdaten zugreifen konnten, zeigen, wie solche Funktionen gezielte Angriffe erleichtern können. Konkrete Zahlen zu queerfeindlichen Taten sind schwer zu benennen, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden. Gründe sind fehlendes Outing, Angst vor respektlosem Verhalten durch Behörden oder Scham, weil das Treffen als sexuelles Date geplant war. Zudem erschwert die häufige Anonymität der Profile die Ermittlungen. Gleichzeitig spiegeln sich steigende queerfeindliche Gewaltformen in den Zahlen politisch motivierter Kriminalität wider. Für 2024 wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.765 Straftaten (+18 %) registriert, im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ 1.152 Fälle (+35 %). Eine Vielzahl dokumentierter Fälle aus verschiedenen Städten zeigt, dass sich Gewalttaten im Zusammenhang mit Dating-Apps häufen (der LSVD+ dokumentiert die Taten hier). Nur bei wenigen dieser Taten konnte innerhalb eines Strafprozesses Homophobie oder Queerfeindlichkeit als Tatmotiv festgestellt werden, was auch mit der schwierigen Identifizierung der Täter zusammenhängt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele dieser Übergriffe von queerfeindlichen Einstellungen begleitet werden. Gewalt im Kontext queeren Datings ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck wachsender gesellschaftlicher und struktureller Queerfeindlichkeit. Sichere Räume – auch digitale – zu verteidigen, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zugleich braucht es einen Ausbau der Prävention, konsequente Strafverfolgung und solidarische Unterstützung für Betroffene. Wo und wie können Betroffene Hilfe suchen? Bei akuter Gefahr gilt: 112 oder 110. Präventionsmöglichkeiten Vor dem Date können Video-Calls oder Social-Media-Abgleiche zur Verifizierung beitragen. Freund:innen sollten über Ort und Zeit informiert werden.
Nach einem Vorfall sollten medizinische Versorgung gesichert, Beweise dokumentiert und – auch anonym möglich! – Anzeige erstattet werden. Auch Beratungsstellen bieten Unterstützung, zum Beispiel:
Beim Treffen empfiehlt sich ein öffentlicher Ort für das erste Date, eine eigenständige An- und Abreise sowie Aufmerksamkeit im Umgang mit Getränken.
Digital sollten Standortfreigaben eingeschränkt und sensible Daten nicht im Profil hinterlegt werden.
Weiterlesen In der Broschüre werden zunächst Merkmale von rechtsextremen Ideologien genannt, worunter neben rassistischen und migrationsfeindlichen Einstellungen auch die Ablehnung geschlechtlicher Vielfalt gezählt wird. Rechte Ideologien basieren meist auf der Idee, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Diese haben klare Rollen in der Familie, der wiederum eine nationalistische bzw. völkische Bedeutung zugewiesen wird. So ist die „Ungleichwertigkeit von Männlichkeit und Weiblichkeit […] eine Grundlage der gesellschaftlichen und politischen Ordnung in extrem rechten Ideologien.“ (S. 10) Rechte Akteur*innen benutzen biologistische Argumente, wobei sie wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Natürlichkeit geschlechtlicher Hierarchien widerlegen, außer Acht lassen. Im Geschlechterverständnis sind auch Verschränkungen mit rassistischen Motiven zu finden: „Es wird ein direkter Bezug von der Familie als ‚Keimzelle der Nation‘ zu einer als homogen imaginierten ‚Volksgemeinschaft‘ hergestellt.“ (S. 13) Feministische Forderungen, zu denen auch geschlechtliche Vielfalt zählt, werden klar abgelehnt. So wird der Zusammenhang zu Trans*feindlichkeit geschaffen: „Rechtsextreme Erzählungen zu den Themen körperliche Selbstbestimmung, Reproduktion, Geschlechter- und Familienbilder werden explizit mit trans*feindlichen Erzählungen verbunden. Dabei werden aktuelle gesellschaftliche, meist menschenfeindlich aufgeladene, Debatten aufgenommen oder es wird auf Argumentationsmuster und Konzepte zurückgegriffen, die bereits seit Jahrzehnten dazu dienen bzw. dienten, queeren Menschen ihr Recht auf körperliche und geschlechtliche Selbstbestimmung abzusprechen“ (S. 17) In rechten Diskursen werden mit Begriffen wie „Gender-Ideologie“ oder „Gender-Wahn“ antifeministische und trans*feindliche Motive verschleiert. Zudem wird oft argumentiert, dass Kinder vor einer vermeintlichen „Frühsexualisierung“ geschützt werden müssen. In der Broschüre wird klargestellt, dass dies keine wissenschaftliche Basis hat und ähnliche Argumentationslinien bereits in der NS-Zeit zu finden sind. Trans* und nichtbinäre Personen werden von Rechten diffamiert und zum Teil öffentlich angegriffen. Zur Frage, inwiefern Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen in die Hand spielt, liefert die Broschüre die Antwort, dass es als strategisches Mittel fungiert: Einerseits hätten „trans*feindliche Aussagen ein hohes Anknüpfungspotential an verschiedene Teile der Gesellschaft“, was für eine rechtsextreme Agenda ausgenutzt werden könne, um „im nächsten Schritt für weitere Elemente extrem rechter Ideologien zu mobilisieren“ (S. 37). Zudem werden damit traditionelle antifeministische Diskurse, die heutzutage weniger Mobilisierungspotential haben, verschoben und die (weiße) cis-Frau als Schutzobjekt umgedeutet, das von Trans*geschlechtlichkeit gefährdet sei. Außerdem werden, beispielsweise mit den Argumenten zum Kinderschutz, Allianzen zwischen Rechtsextremen und anderen Gruppen, zum Beispiel religiösen und konservativen, innerhalb der Gesellschaft geschaffen. In der Broschüre wird zuletzt auf Gegenstrategien eingegangen, die unter anderem eine kritische Auseinandersetzung mit Trans*feindlichkeit sowie der Zusammenarbeit mit Organisationen und Interessensverbänden von trans* Personen beinhalten. Außerdem müsse das Thema im größeren politischen Kontext betrachtet werden: „Immer wieder wird davon gesprochen, es gehe beim Thema Trans*geschlechtlichkeit ‚nur‘ um eine kleine Personengruppe. Ganz im Gegenteil können wir aber beobachten, dass es bei Trans*feindlichkeit von der extremen Rechten um strategische politische Angriffe auf Menschenrechte und Selbstbestimmung geht. Es geht darum, rechtsextreme Ideologien und damit auch Antisemitismus, Rassismus, Ableismus und Klassismus zu normalisieren und eine vielfalts- und demokratiefeindliche Gesellschaft zu errichten.“ (S. 43) Die Verschränkungen von Queerfeindlichkeit und Rechtsextremismus haben sich in den vergangenen Jahren anhand der zahlreichen Angriffe auf Christopher Street Day (CSD) Veranstaltungen gezeigt. Die Arbeit des Bundesverband Trans* und der Amadeu Antonio Stiftung hilft, diese Ereignisse im Kontext rechter Ideologien zu verstehen, um gezielt dagegen vorzugehen. Der Bundesverband Trans* setzt sich für die Rechte von trans* Personen ein. Mit regelmäßigen Publikationen und Fortbildungen klärt der Verband über wichtige Themen im Kontext von geschlechtlicher Vielfalt auf. Die Amadeu Antonio Stiftung setzt sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Die Stiftung betrachtet auch Antifeminismus und Queerfeindlichkeit im Kontext rechter Ideologien. Bei der Fachstelle Gender und Rechtsextremismus wird dieser Zusammenhang erforscht und dazu beraten. Zur Publikation: „Was bringt Trans*- feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen? Und: Was ist daran so gefährlich?“ Bild (Deckblatt der Broschüre): Bundesverband Trans*
Raum für Austausch und Akzeptanz: TIN*MV nimmt Arbeit auf
10. Februar 2026- Einzelberatungen zu Themen wie geschlechtliche Vielfalt, Coming-Out, Transition oder De-Transition
- Weiterbildungen und Sensibilisierungsangebote für Fachkräfte, um Kompetenzen im Umgang mit TIN*-Themen zu stärken
- Vernetzung und Austausch mit queeren Akteur*innen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern
vielfalt.SH e.V.
8. Februar 2026Weiterlesen So ist vielfalt.SH e.V. „Mit diesen vielfältigen Projekten und Aktivitäten sind wir im Norden Schleswig-Holsteins vertreten. Wir unterstützen und leisten Peer-to-Peer Beratung bei allen Themen der sexuellen Gesundheit, geschlechtlichen, sexuellen und romantischen Vielfalt und Selbstbestimmung“, so Vorstandsvorsitzender Andreas Witolla. Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus Franziska Paulsen, Jörg Kobarg und Andreas Witolla. Im Projektteam arbeiten Alejandro Valdivia, Doro Bueschler, Leonie Schröpfer und Nic Thöne. Kontakt: info@vielfalt.sh Weitere Informationen zu vielfalt.SH e.V. finden sich auf der Website: www.vielfalt.sh
Petition zur Wiedereinführung des Aktionsplans „Queer Leben“
3. Februar 2026Weiterlesen Mit dem Aktionsplan „Queer Leben“ sollten die rechtliche Gleichstellung, die Sicherheit und Teilhabe queerer Menschen verbessert werden. Im Rahmen dessen wurden einige Maßnahmen umgesetzt, die als Erfolge für die LSBTIQ*-Gemeinschaft gedeutet wurden, darunter das Selbstbestimmungsgesetz sowie die Abschaffung des Blutspendeverbots für schwule und bisexuelle Männer. In Hinblick auf die Situation von Regenbogenfamilien, die mit dem Aktionsplan ebenfalls verbessert werden sollte, hat sich jedoch wenig getan. Obwohl der Aktionsplan und seine Umsetzung auch vonseiten queerer Initiativen in der Kritik standen, war er das bundesweit einzige Förderprojekt für queere Projekte, wie im Petitionstext hervorgehoben wird. In den meisten Bundesländern werden solche Maßnahmenpakete stetig weiterentwickelt, dies müsse auch auf Bundesebene geschehen. Die Initiator*innen richten sich mit ihrer Forderung, den Aktionsplan weiterzuführen, an die Bundesregierung, insbesondere Lars Klingbeil (Bundesfinanzminister), Alexander Dobrindt (Bundesinnenminister) und Karin Prien (Ministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Dabei wird betont, dass ein Auslaufen des Aktionsplans, mit dem Queerfeindlichkeit abgebaut werden sollte, in Zeiten „wachsender queerfeindlicher Hasskriminalität und dem Erstarken rechtsextremer Kräfte […] schlicht verantwortungslos“ sei. In einer Pressemitteilung zitiert Alexander Vogt vom Bundesvorstand des LSVD+ - Verband Queere Vielfalt den Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinem Versprechen, queere Menschen zu schützen, und fordert, dass diesen Worten auch Taten folgen müssen: „Die Bundesregierung darf sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, denn queeres Leben in Deutschland ist derzeit so bedroht wie schon lange nicht mehr“, so Vogt. Hier geht es zur Petition. Zu den Erstunterzeichner*innen gehören unter anderem der LSVD+, die Bundesprecher*innen der Linke queer, die Bundestagsabgeordneten Maik Brückner, Sven Lehmann und Nyke Slawik sowie Aktivist*innen. Initiiert wurde sie von Nadine Primo und Luna Möbius. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des LSVD+.






