Echte Vielfalt

Beratung und Recht

4Be TransSuchtHilfe in Hamburg ist eine spezialisierte Beratungsstelle für trans*, intergeschlechtliche, nicht-binäre und genderdiverse Menschen sowie für queere Personen mit Suchterkrankungen, für deren Angehörige und für Menschen, die beruflich mit dem Thema arbeiten.

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Seit 2019 bietet die Einrichtung psychosoziale Beratung, Begleitung im Coming-out-Prozess, Unterstützung bei Behördenwegen, Gruppenangebote und Hilfe in Krisensituationen. Seit Jahren gilt sie als zentrale Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von Diskriminierung, Gewalt oder gesundheitlichen Belastungen besonders vulnerabel sind.

Im Zuge politischer und finanzieller Umstrukturierungen in Hamburg ist die Zukunft von 4Be jedoch unsicher. Die Förderung soll zum 31. Dezember 2026 eingestellt werden. Die Versorgung würde sich demnach faktisch stärker auf große Kliniken konzentrieren und der Zugang für Betroffene deutlich erschwert.

Außerdem leistet 4Be Arbeit, die staatliche Strukturen für diese Personengruppe oftmals nicht abdecken können. Besonders die Unterstützung bei Suchtproblemen sowie die Begleitung bei medizinischen und rechtlichen Fragen geschlechtlich vielfältiger und queerer Menschen stellen für Betroffene eine wichtige Anlaufstelle dar. Ein Wegfall des Angebots könnte die Unterstützung insbesondere für Menschen in akuten Notlagen erheblich einschränken.

Beim CSD in Hamburg am 1. August 2026 rief der trans* und Sexarbeiter*innen-Block zu einem Die-In-Protest auf. Bei dieser Protestform legen sich die Beteiligten auf ein Signal hin kollektiv auf den Boden und stellen sich tot. In diesem Fall sollte symbolisch verdeutlicht werden, dass politische Entscheidungsträger*innen die Schädigung und den Tod von queeren Menschen – insbesondere den von trans* Menschen – billigend in Kauf nähmen. Im Fokus standen dabei der Anschlag auf den Berliner CSD, die Pläne zur Änderung der Hamburger Meldedatenverordnung, die Kriminalisierung von Sexarbeit und die geplanten Kürzungen bei 4Be, aber auch die generelle, akute und zunehmende Gefährdung queerer Menschen.

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Am 25. Juli kam es am Rand des Christopher Street Days im Berliner Tiergarten zu einem schweren Angriff. Nach den bislang vorliegenden Berichten fuhr ein Mann mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge und griff anschließend weitere Personen mit einer Stichwaffe an. Eine Frau kam dabei ums Leben, etwa 30 Menschen wurden verletzt. CN: queerfeindliche Hasskriminalität, schwere Verletzungen, Tod

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Der mutmaßliche Täter, der 21-jährige Abdul B., wurde später bei einem Polizeieinsatz getötet. Die Sicherheitsbehörden gehen bislang von einem islamistisch motivierten Anschlag aus. Einzelheiten zum Tatablauf, zur Motivation und zu möglichen vorherigen Erkenntnissen der Behörden sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Der Angriff führte zu politischen Diskussionen über den Schutz großer Veranstaltungen, die Prävention von Extremismus und die Sicherheit queerer Menschen. Der LSVD+–Verband Queere Vielfalt fordert einen besseren Schutz vor queerfeindlicher Gewalt und warnt gleichzeitig davor, den Anschlag für rassistische Hetze zu instrumentalisieren, wie es insbesondere durch rechtsextreme Akteur*innen und Medien geschehe. Der Schutz queerer Menschen müsse unabhängig davon gewährleistet werden, aus welchem menschenfeindlichen Milieu die Gewalt hervorgeht.

Auch aus der Politik wurden verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen vorgeschlagen. Während CDU und CSU stärker Fragen der inneren Sicherheit und der Extremismusbekämpfung betonten, legten SPD und Linke den Fokus unter anderem auf rechtliche Absicherung, Prävention und den Ausbau von Schutzangeboten.

Neben der politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung ist die Unterstützung der Verletzten und Zeug*innen von großer Bedeutung. Viele Menschen benötigen nach einem solchen Ereignis nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch psychologische Begleitung. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Der Bundesopferbeauftragte und die Hilfsorganisation WEISSER RING e.V. vermitteln unter anderem Traumatherapien, finanzielle Soforthilfen sowie Beratungen zu weiteren Versorgungs- und Entschädigungsleistungen. Auch Menschen, die den Anschlag nicht unmittelbar erlebt haben, können durch die Berichterstattung oder eigene frühere Gewalterfahrungen erneut belastet werden.

Der Angriff hat vielerorts Trauer und Verunsicherung, aber auch Reflektion und Solidarität ausgelöst. Am Tatort im Tiergarten entstanden Gedenkorte, an denen Menschen Blumen, Regenbogenfahnen und persönliche Nachrichten niederlegten. Viele wollten damit deutlich machen, dass Hass und Gewalt die queere Community nicht spalten dürfen. Auch bei späteren CSD-Veranstaltungen, unter anderem in Hamburg, zeigten sich viele Menschen solidarisch mit den Betroffenen in Berlin.

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Unionsfraktionschef Thorsten Frei sieht keinen Anlass, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um den Schutz der sexuellen Orientierung zu erweitern. Die Ergänzung würde „[nicht] mehr Sicherheit für queere Menschen [schaffen]“, so Frei. Seine Aussage fällt in eine Zeit, in der queerfeindliche Gewalt zunimmt und politische Debatten über den Schutz marginalisierter Gruppen immer schärfer geführt werden. Ein verfassungsrechtlicher Schutz wäre kein Allheilmittel, könnte aber einen Baustein für einen umfassenderen Schutz queerer Menschen darstellen.

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Frei bezieht sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes, der bislang Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung verbietet, nicht jedoch aufgrund der sexuellen Orientierung. Seit Jahren fordern der LSVD+–Verband Queere Vielfalt, Bundesqueerbeauftragte, Fachverbände und zahlreiche Wissenschaftler*innen eine Ergänzung, um queere Menschen verfassungsrechtlich gleichzustellen. Besonders nach dem Anschlag auf den Berliner CSD werden die Stimmen dafür erneut lauter.

Dass Frei diese Erweiterung ablehnt, ist politisch nicht neu. Teile der Union argumentieren seit Jahren, dass ein solcher Zusatz „symbolisch“ sei und keine praktische Auswirkung habe. Frei wiederholt diese Argumentation, indem er anmerkt, dass er „den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt“ verstehen könne, dieser jedoch in seinen Augen „unsere Verfassung überfrachten“ würde.

Ein expliziter Schutz im Grundgesetz hätte jedoch nicht nur symbolische Bedeutung, sondern könnte auch die Rechtssicherheit bei Diskriminierungsfällen erhöhen, die Verwaltung stärker binden und die Auslegung durch Gerichte beeinflussen. Damit würde die juristische Position von Betroffenen gestärkt. Zudem sind Grundgesetzänderungen selten und damit von besonderer Bedeutung. Eine Ergänzung wäre zugleich ein staatliches Bekenntnis gegen queerfeindliche Diskriminierung.

Im parteipolitischen Kontext lässt sich Freis Statement in die Haltung von Teilen der Union einordnen, die sich seit Jahren von Themen abgrenzen, die als progressiv oder identitätspolitisch gelten. Eine stärkere queerpolitische Positionierung steht dabei teilweise im Konflikt mit konservativen Positionen innerhalb der Partei und ihrer Wähler*innenschaft.

Die Debatte zeigt, dass die Diskussion um Artikel 3 mehr als ein juristisches Detail ist. Sie verdeutlicht, wie stark Fragen des Minderheitenschutzes und der queerpolitischen Gleichstellung politisiert sind. Eine verfassungsrechtliche Gleichstellung allein kann keine Sicherheit gewährleisten. Sie könnte jedoch einen verbindlichen rechtlichen Rahmen schaffen und den Schutz vor Diskriminierung stärken.

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Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde 2024 unter der Ampel-Regierung verabschiedet und löste das vielfach als menschenunwürdig kritisierte und verfassungswidrige "Transsexuellengesetz" ab. Mit dem SBGG wurde es für trans*, inter* und nicht-binäre Personen möglich, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Das Gesetz stellte einen wichtigen Meilenstein im Kampf um rechtliche Selbstbestimmung queerer Menschen dar. Aktuell wird jedoch erneut über eine Verschärfung debattiert.

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Bei der letzten Konferenz der Justizminister*innen (JuMiKo), die im Juni in Hamburg stattfand, sprach sich auch der Berliner Senat für eine Überarbeitung des SBGG aus. Auf eine Schriftliche Anfrage zweier Grünen-Abgeordneten erklärte der Berliner Senat, dass der Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen wie dem Fall der Neonazi-Figur Marla-Svenja Liebich neu geregelt werden solle.

Liebich war bereits 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil ließ Liebich den Geschlechtseintrag und den Vornamen über das SBGG ändern. Dass dies Ausdruck einer tatsächlichen trans* Identität ist, wird vielfach angezweifelt. Vielmehr besteht der Verdacht, dass es sich um eine gezielte Provokation, eine Verhöhnung des Gesetzes und einen Angriff auf das SBGG handelt – insbesondere, da Liebich zuvor über lange Zeit gegen queere Menschen gehetzt hatte.

Bereits während der Verabschiedung des SBGG warnten konservative Stimmen vor einem möglichen Missbrauch. Der Fall Liebich wird nun erneut als Argument für eine Verschärfung des Gesetzes angeführt. Weitere vergleichbare Fälle konnten bislang jedoch nicht benannt werden.

In ihren Regierungsrichtlinien hat die Koalition in Berlin, bestehend aus SPD und CDU, festgehalten, dass sie sich für ein modernes Selbstbestimmungsrecht auf Bundesebene einsetzt. Mitte Juni hatte Justizsenatorin Felor Badenberg einem Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt, der eine Aufforderung an die Bundesregierung enthält, eine Gesetzesinitiative für einen Prüfmechanismus bei „offenkundigem Missbrauch“ des SBGG zu entwickeln. Die Grünen-Abgeordneten bezeichnen dieses Vorgehen als widersprüchlich.

Queere Fachverbände warnen eindringlich vor einer Änderung des SBGG, da sie befürchten, dass alle trans* Personen aufgrund eines Einzelfalls unter Generalverdacht gestellt würden. Auch aus juristischer Sicht wird die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung infrage gestellt. Der Rechtsreferendar Salomon J. Gehring kommt in einem Beitrag für die Legal Tribune Online (LTO) zu dem Schluss, dass das Gesetz bereits Schutz vor Missbrauch biete. Offensichtliche Missbrauchsfälle verpflichteten Standesämter demnach nicht dazu, einem Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung zuzustimmen. Zwar sehe das Gesetz „keine behördliche Plausibilitätskontrolle“ vor, es verbiete eine solche Prüfung jedoch ebenso wenig. Darüber hinaus gilt auch für das SBGG der allgemeine Rechtsgrundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs.

Die Antwort des Berliner Senats auf die Schriftliche Anfrage der Grünen kann hier nachgelesen werden.

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An Schleswig-Holsteins Schulen bekommen trans* und nicht-binäre Schüler*innen, die noch vor ihrer Namens- und Personenstandsänderung stehen, bislang Zeugnisse mit ihrem alten, abgelegten Vornamen (Deadname) ausgestellt. Dies kann bei den Betroffenen zu psychischen Belastungen, Zwangsoutings und Diskriminierung auf dem weiteren Bildungs- und Berufsweg führen.

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Das Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. fordert gegenüber dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) daher schon seit Längerem, dass bei der Zeugnisausstellung Ergänzungsausweise berücksichtigt werden. Diese standardisierten Ausweispapiere mit selbstgewählten personenbezogenen Daten werden von den Innenministerien als Nachweisdokument anerkannt.

Die Leiterin des MBWFK, Dr. Dorit Stenke (CDU), brachte in einer Landtagsdebatte zur Sprache, dass sie eine solche Regelung für entbehrlich halte. Daraufhin forderte der Landesgeschäftsführer von lambda::nord, Moritz Griepentrog, die Herausgabe der Gutachten, mit denen das Ministerium seine Position zur Zeugnisausstellung rechtlich begründet. Nach Angaben des Vereins verlangt das Ministerium für die Bereitstellung der Gutachten 150 Euro. Griepentrog kritisiert dieses Vorgehen, hebt jedoch gleichzeitig die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ministerium in anderen Bereichen positiv hervor.

Um die Gutachten zu finanzieren, startet lambda::nord beim Christopher Street Day (CSD) in Lübeck eine Spendenaktion. Die Aktion läuft unter dem Motto „150 Euro Zeugnisgeld“ und wird am Infostand des Vereins am 14. und 15. August stattfinden.

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Die Pressemitteilung des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt mit dem Titel „225. Innenministerkonferenz: Mangelhafte Umsetzung von Maßnahmen gegen queerfeindliche Hasskriminalität“ wurde am 30.06.2026 veröffentlicht. Der Verband kritisiert die Innenministerkonferenz, die vom 17. bis 19. Juni 2026 in Hamburg stattgefunden hat, dafür, dass Queerfeindlichkeit weiterhin nicht ausreichend bekämpft werde. Grundlage ist die Vorstellung des Evaluationsberichts zur Umsetzung der Empfehlungen des 2021 eingerichteten Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“.

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Die Innenministerkonferenz beschloss 2021, dass das Bundesinnenministerium einen temporären Arbeitskreis einrichtet, der sich aus Vertreter*innen verschiedener Ministerien, Mitarbeitenden von Universitäten und der Polizeiakademie Niedersachsen sowie zivilgesellschaftlichen LSBTIQ*-Organisationen zusammensetzt. Der Arbeitskreis erarbeitete einen Abschlussbericht mit 22 Handlungsempfehlungen, der im Sommer 2023 von der Innenministerkonferenz angenommen wurde. Nach einem ersten Umsetzungsbericht im Jahr 2025 wurde im Rahmen der diesjährigen Innenministerkonferenz nun der Evaluationsbericht vorgelegt.

In einer Pressemitteilung äußert sich Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD+ angesichts des Anstiegs queerfeindlicher Hasskriminalität und sieht erheblichen Handlungsbedarf. Der Verband begrüßt zwar die Fortschritte, kritisiert jedoch, dass viele Empfehlungen des Arbeitskreises nicht vollständig umgesetzt wurden. Dabei werden konkrete Forderungen genannt.

Eine hauptamtliche LSBTIQ*-Ansprechperson in allen Polizeibehörden sei notwendig, um klare Zuständigkeiten zu schaffen. Individuelles Engagement und nebenamtliche Zuständigkeiten seien nicht ausreichend.

Inhalte zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sollen in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Sicherheitsbehörden verbindlich vermittelt werden, um einen diskriminierungssensiblen Umgang bundesweit als Standard zu etablieren.

Darüber hinaus fordert der LSVD+ eine langfristig gesicherte Finanzierung von Beratungs-, Melde- und Präventionsangeboten, da der Anstieg queerfeindlicher Gewalt zu einem erhöhten Bedarf an spezialisierter Opferberatung führe.

Der LSVD+ schließt die Pressemitteilung mit der Forderung, die Handlungsempfehlungen vollständig umzusetzen und die Umsetzung transparent zu dokumentieren. Spätestens in zwei Jahren solle zudem eine erneute Evaluation des Umsetzungsstandes erfolgen.

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In diesem Beitrag wird das Angebot "Mann liebt Mann" von Leben mit Behinderung Hamburg (LmBHH) beschrieben.

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Mann liebt Mann

  • offene Gruppe für erwachsene queere Männer mit und ohne Behinderungen aus dem Großraum Hamburg
  • weitgehend am letzten Samstag mit Monat
  • 15 bis 18 Uhr im Südring 36 bei LmBHH, 22303 Hamburg-Winterhude

Kontakt:

Weitere Angebote von LmBHH:

  • Selbsthilfegruppe (vernetzt mit KISS Hamburg)
  • Bildung und Beratung
  • LmbHH lädt regelmäßig externe Berater*innen ein von AIDS-Hilfe Hamburg, Hein und Fiete Schwuler Checkpoint, Polizei LSBTI Hamburg, Psychosozialer Dienst Hamburg, Mitarbeitende von LmBHH beispielsweise zum Thema "Leichte Sprache" und auch aus der Politik und der Freien und Hansestadt Hamburg.
  • "Sexuelle Gesundheit" und "Vielfalt des Lebens" wird auch deshalb immer angesprochen.
  • Und es gibt auch ein kostenloses Kaffeetrinken zum Erfahrungsaustausch und Kennenlernen.

Karl-Ernst Schmidt, derzeitige Leiter der Gruppe, schreibt:

"Einige Teilnehmer begleite und unterstütze ich auch bei 'Behinderte Schwule treffen sich' in der Akademie Waldschlösschen.

Zudem bin ich selbst seit Anfang der 1990er Jahre ehrenamtlich in AIDS-Hilfen aktiv und war zuletzt Vorstandsmitglied der AIDS-Hilfe Sylt (von 2000 bis 2017)."

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Die Organisation ILGA-Europe hat am 12. Mai die Rainbow Map für das Jahr 2026 veröffentlicht. In dem Ranking werden 49 europäische Länder anhand ihrer Gesetzgebung und politischen Maßnahmen im Bereich der LSBTIQ* Rechte bewertet. Nach zehn Jahren an der Spitze wird Malta erstmals von Spanien abgelöst. Deutschland belegt nun den siebten Platz und verbessert sich damit im Vergleich zum Vorjahr.

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Die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) ist ein unabhängiger Dachverband, der 1978 gegründet wurde. ILGA-Europe bildet den europäischen Regionalverband der Organisation und vereint mehr als 700 Mitgliedsorganisationen aus 54 Ländern.

Die Rainbow Map bewertet Staaten auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent. Niedrige Werte stehen für starke Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen, hohe Werte hingegen für umfassende Gleichstellung und rechtlichen Schutz. Grundlage des Rankings sind 76 Kriterien, die sieben Kategorien zugeordnet werden:

  1. Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
  2. Familie
  3. Hasskriminalität und Hassrede
  4. Rechtliche Anerkennung von Geschlecht
  5. Körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Menschen
  6. Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft
  7. Asylrecht

Für jedes erfüllte Kriterium wird eine bestimmte Punktzahl vergeben.

Spanien erreicht in diesem Jahr mit 88,7 % den ersten Platz. ILGA-Europe führt dies unter anderem auf die umfassende und entpathologisierte Gesundheitsversorgung für trans* Personen, nationale Strategien zur Förderung von LSBTIQ* Rechten sowie die Einführung einer unabhängigen Behörde für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung zurück. Gleichzeitig betont die Organisation, dass die Rainbow Map nicht die konkrete Lebensrealität queerer Menschen abbilde, sondern ausschließlich den rechtlichen und politischen Rahmen bewerte.

Besorgniserregende Entwicklungen beobachtet ILGA-Europe vor allem in mehreren niedrig platzierten Ländern. In Belarus verschärft ein neues Anti-LSBTIQ*-„Propagandagesetz“ die Situation queerer Menschen weiter. In der Slowakei wurde eine queerfeindliche Verfassungsänderung beschlossen. In Albanien könnte ein geplantes Referendum dazu führen, dass neue Gleichstellungsgesetze wieder aufgehoben werden.

Deutschland konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt verbessern. Gleichzeitig kritisiert ILGA-Europe in einer Pressemitteilung, dass die Bundesregierung ihren Aktionsplan „Queer leben“ als abgeschlossen betrachte, obwohl weiterhin erhebliche Lücken bei der Umsetzung bestünden.

Positive Entwicklungen hebt die Organisation unter anderem in Tschechien und Lettland hervor. Dort können Geschlechtseinträge inzwischen ohne Zwangssterilisation geändert werden. In Österreich wurden zudem alternative Geschlechtseinträge für nicht-binäre Menschen eingeführt.

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Seit dem 01.11.2024 bietet das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trans*-, inter*- und nicht-binären Personen die Möglichkeit, ihren Namen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Es löste das lange umstrittene und komplexe „Transsexuellengesetz“ (TSG) ab. Im Juli 2025 legte das Bundesministerium Verordnungsentwürfe zu Änderungen im Meldewesen vor, die vorsahen, Angaben zu früheren Namen oder Geschlechtseinträgen in einem Sonderregister zu erfassen. Über diese Entwürfe sollte im Oktober 2025 abgestimmt werden, die Abstimmung wurde jedoch vertagt – mutmaßlich auch aufgrund öffentlichen Drucks.

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Bereits am 06.01.2026 berichteten wir über die Petition gegen das Sonderregister zur Erfassung von trans*-, inter*- und nicht-binären Personen. Die Petition hatte das notwendige Quorum erreicht und wurde am diskutiert. Zu einer Entscheidung kam es bislang jedoch nicht.

Während des gesamten Prozesses rund um das SBGG kam es in Bayern außerdem zu einer Änderung der Bayerischen Meldedatenverordnung vom 10.10.2024. Diese legt fest, dass bei einer Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags Daten automatisch an das Landeskriminalamt weitergegeben werden. Dazu gehören auch frühere Namen und Geschlechtseinträge. Der LSVD bezeichnete dies in einer Pressemitteilung vom 05.05.2026 als „Alleingang […], [der] den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes [ignoriert]“ und fordert eine Überarbeitung der Meldedatenverordnung.

Während der Geltung des TSG war es übliche Praxis, alte Datenblätter durch neue zu ersetzen. Auf die früheren Daten durfte nur bei besonderem rechtlichem oder öffentlichem Interesse zugegriffen werden. Dass Bayern dies nun unter dem SBGG anders handhabt, wirkt aus Sicht vieler Betroffener willkürlich. Begründet wird die Änderung mit der besseren Nachvollziehbarkeit der Identität von Personen. Behörden befürchten, dass Menschen mithilfe des SBGG strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Ansprüchen entgehen könnten. Seit Einführung des TSG im Jahr 1981 ist jedoch kein entsprechender Fall bekannt geworden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern mit vergleichbaren Gesetzen stützen diese Annahme bislang nicht. Zudem verfügt jede Person in Deutschland bereits über eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht, ohne sensible personenbezogene Daten weiterzugeben.

Unter dem SBGG besteht grundsätzlich keine automatische Auskunftssperre für frühere Daten. Diese muss nach § 51 Abs. 1 BMG gesondert beantragt werden.

Kritiker*innen sehen in der automatischen Datenweitergabe das Risiko einer Offenlegung der trans* Identität bei Behördenkontakten. In einer Zeit, in der Hass und Gewalt gegen queere Menschen zunehmen, stellt dies für viele Betroffene ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem, so die Kritik, würden Menschen, die das Gesetz nutzen, unter Generalverdacht gestellt. Dadurch werde auch das Narrativ verstärkt, das SBGG könne missbräuchlich verwendet werden.

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Das Innenministerium plant mit hoher Wahrscheinlichkeit, ab 2027 die Finanzierung für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sowie für besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Geflüchtete einzustellen. In einem offenen Brief fordern 13 Organisationen die Weiterfinanzierung der Beratungsangebote. Eine endgültige Entscheidung kann erst im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für das kommende Jahr getroffen werden.

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Die Förderung wurde erst 2022 eingeführt und von der damaligen Ampelkoalition im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren beschlossen. Ziel war es, durch aufklärende Maßnahmen aussichtslose Verfahren zu vermeiden und die Effizienz zu steigern. In Reaktion auf die Bundesförderung reduzierten mehrere Länder ihre eigene Unterstützung.

Recherchen des Netzwerks Correctiv und des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) zufolge wurden die betroffenen Stellen bereits von der Bundesregierung informiert. Der Grünen-Politiker Leon Eckert kritisierte die geplanten Kürzungen.

Anfang April wandten sich 13 Organisationen, darunter der LSVD+ und die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen in Kiel, mit einem offenen Brief an das zuständige Ministerium. Sie betonen, dass spezialisierte Beratungsangebote entscheidend dazu beitragen, besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und rechtsstaatlich angemessen zu berücksichtigen. Gerade queere Geflüchtete seien häufig mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt und könnten ohne queersensible Beratung zögern, ihre Identität im Verfahren offenzulegen. Dies könne im schlimmsten Fall zu fehlerhaften Entscheidungen und Rückführungen führen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher den Erhalt der bestehenden Förderstrukturen, eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung sowie eine Evaluation der Angebote unter Einbezug der Perspektiven Betroffener.

Eine abschließende Entscheidung der Bundesregierung wird im Laufe des Jahres im Zuge der Haushaltsverhandlungen erwartet.

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