Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Das Projekt „LeBe! Lesbisch im Beruf“ bietet ein sechsmonatiges kostenloses Mentoringprogramm „L@work“ für Lesben* im Themenfeld Arbeit und Beruf an. Es richtet sich an Lesben* aus allen Berufen und Branchen. Die Präsenzveranstaltungen finden in Berlin statt.

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Unabhängig von der derzeitigen beruflichen Situation können sich die Teilnehmerinnen im Rahmen des Mentoringprogramms im regelmäßigen Austausch mit einer Mentorin* und in Gruppen Fragen zur beruflichen Situation widmen. Dabei können folgende Themen behandelt werden:

  • Jobsuche – wie finde ich den Job, der zu mir passt?
  • Berufliche Neu- oder Umorientierung
  • Berufliche Weiterentwicklung
  • Queer am Arbeitsplatz
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
  • Diversity-Strategien
  • Umgang mit Diskriminierung/Mobbing am Arbeitsplatz
  • Netzwerken

Dabei geht es auch um Vernetzung und Austausch von Lesben* in unterschiedlichen Punkten ihres Berufswegs, Reflexion der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Das Mentoringprogramm L@work 2024 findet von Mai bis November statt. Nach der Auftaktveranstaltung am 04.05.2024 mit einem gegenseitigen Kennenlernen  gibt es monatliche Treffen mit der Mentorin* sowie vier Gruppentermine. Zudem wird circa alle sechs Wochen zu einem Stammtisch eingeladen, an dem sich auch mit ehemaligen Teilnehmenden ausgetauscht werden kann.

Weitere Informationen zu dem Mentoringprogramm und Anmeldung auf der Webseite von LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V.

Das Projekt „LeBe! Lesbisch im Beruf“ beschreibt sich folgendermaßen:

Mit unserem Projekt möchten wir uns im Sinne von sozialer Gerechtigkeit für eine Gesellschaft einsetzen, in der Lesben* in allen Facetten wertgeschätzt und akzeptiert werden. Wir möchten auch eine Sensibilität und Wahrnehmung dafür erreichen, dass Lesben* keine homogene Gruppe sind, sondern eine vielfältige Community dieser Gesellschaft mit unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Bedürfnissen. Wir verwenden bei der Beschreibung Lesbe* den sog. Gender-Star (Sternchen), um Mehrfachzugehörigkeiten und/oder unterschiedliche Haltungen gegenüber dem Begriff “Lesbe” sichtbar zu machen und die dominanten Vorstellungen von Gender zu benennen und als konstruiert zu kritisieren. Einfach gesagt, alle, die sich als Lesbe* begreifen, sind gemeint.

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Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlichte einen Bericht, in dem die Auswirkungen des LGBTIQ*-feindlichen Propaganda-Gesetzes in Ungarn untersucht werden. Das Gesetz wurde im Jahr 2021 verabschiedet und zielt darauf ab, den Zugang zu Inhalten zu beschränken, die Themen rund um Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung darstellen oder diskutieren. Amnesty International bezeichnet die Folgen des Gesetzes als verheerend.

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Mit der Verabschiedung des Gesetzes unter dem rechtspopulistischen Ministerpräsident Viktor Orbán sollte die Repräsentation queerer Lebensentwürfe in der öffentlichen Kommunikation, Bildung, Werbung oder den Medien drastisch eingeschränkt werden. Es gilt ein Verbot der „Darstellung und Förderung“ von „unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen“, ohne dass dies weiter erläutert würde. Insbesondere seit Anfang 2023 wird das Gesetz im großen Maße umgesetzt.

Aus Angst vor Repressionen und Sanktionen würden viele bereits aufgehört haben, Informationen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu verbreiten. Dazu gehören Buchhandlungen, die eine Art Selbstzensur betreiben würden, um rechtliche oder finanzielle Folgen zu vermeiden. Viele Buchhandlungen, die Bücher mit queeren Inhalten vertrieben haben, wurden von den Behörden bereits sanktioniert, Auch zivilgesellschaftliche Organisationen bekommen durch das Gesetz immer mehr Schwierigkeiten, ihre Arbeit weiterzuführen.

Vor allem für Kinder und Jugendliche sei der Zugang zu wichtigen Informationen rund um queere Themen blockiert. Amnesty International stellt in dem Bericht „From Freedom to Censorship: The Consequences of the Hungarian Propaganda Law“ fest, dass das Gesetz das queerfeindliche Klima im Land verstärke und vermehrt zu negativen Stereotypen und Diskriminierung gegenüber LGBTIQ* beigetragen habe.

Laut der Menschenrechtsorganisation sei das Propaganda-Gesetz rechtswidrig. Es widerspreche dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention gesichert ist, von der Ungarn selbst Teil ist. Zudem würde das Recht auf Information, Recht auf Gleichheit und Nicht-Diskriminierung eingeschränkt werden. Das Gesetz könne nicht auf Basis des Schutzes von Kindern oder der öffentlichen Moral legitimiert werden, da die Rechte auf Information sowie Nicht-Diskriminierung hier dennoch wirken müssten.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin bei Amnesty International Österreich, erklärt: „Amnesty International ruft die ungarische Regierung dringend dazu auf, das Propaganda-Gesetz aufzuheben und sicherzustellen, dass alle Personen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, in Ungarn frei von Diskriminierung und Angst leben können.“

Aufgrund der Einschränkung von Rechten in Ungarn ist der Umgang mit dem osteuropäischen Staat schon länger ein konfliktreiches Thema in der Europäischen Union. Um ein klares Zeichen für den Schutz von LGBTIQ*-Rechten zu setzten, könnte die Union weitere Druckmittel gegen Ungarn einsetzen. Womöglich stößt der neu veröffentlichte Bericht von Amnesty International eine neue Debatte an.

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Am 5. Februar stellte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Grundlagen für die "Verantwortungsgemeinschaft" vor, eine neue Rechtsform, die es nahestehenden Volljährigen ermöglichen soll, bestimmte Rechte füreinander festzulegen.

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In seiner Pressemitteilung betonte Buschmann: „Das neue Institut soll […] Menschen das Leben etwas leichter machen – aber niemandem etwas wegnehmen." Auch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sieht das Gesetz als Fortschritt für die LGBTIQ* Gemeinschaft. Gerade in den Fällen, in denen Menschen nach ihrem Outing den Rückhalt in der eigenen Familie verlieren, bietet das neue Gesetz die Möglichkeit, ihre Wahlfamilie auch rechtlich abzusichern, so Lehmann laut RedaktionsNetzwerk Deutschland (rnd). Aber auch für Ältere und Personen ohne Familie bietet das Gesetz diesen Rahmen.

Voraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft soll ein notariell beglaubigter Vertrag zwischen mindestens zwei und nicht mehr als sechs volljährigen Personen sein, die in einem tatsächlichen und überprüfbaren Näheverhältnis (z. B. WG oder Nachbarschaft etc.) stehen. Die Eckpunkte sehen dabei vier Modelle mit einem unterschiedlichen Grad der Verantwortungsübernahme vor. Buschmann erweiterte diese Liste bei seiner Vorstellung allerdings noch um eine sog. Grundstufe:

1: „Grundstufe“: Hier geht es darum, es den Vertragsparteien zu ermöglichen, als rechtliche Betreuer*in (§ 1816 BGB) oder in Fragen der Organspende (§ 8 des Transplantationsgesetzes) Berücksichtigung zu finden.

2: „Auskunft und Vertretung“: „[…] soll in einer gesundheitlichen Notsituation jeder Partner[in] der Verantwortungsgemeinschaft entsprechend dem Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den oder die anderen Partnerin vertreten können“

3: „Zusammenleben“: Partnerschaften, die zusammenleben, sollen unabhängig von ihrer gemeinsamen Wirtschaftsführung eine gegenseitige Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsführung erhalten. Die Einzelheiten sind vertraglich individuell zu regeln. Im Einzelfall soll geprüft werden, ob und welche Partner*innen eine Einstandsgemeinschaft entsprechend § 7 SGB II bilden.

4: „Pflege und Fürsorge“: Hierbei soll explizit „keine Verpflichtung zur Pflege“ geschaffen werden. Es soll vielmehr geprüft werden, ob Personen, die für andere einstehen, Ansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz haben (Beispiele wären hier Freistellung von Arbeit und finanzielle Unterstützung durch den Staat).

5: „Zugewinngemeinschaft“: Dieses soll die Gemeinschaft für den Fall eines Auseinanderbrechens absichern. Dabei sollen aber grundsätzlich keine Ansprüche nach Erb- oder Steuerrecht bestehen. Es wird jedoch geprüft, ob das Rentensplitting möglich ist.

Wie zu erwarten, stößt der Entwurf dabei nicht nur auf Zustimmung. So weist die Oppositionspartei CDU nach Angaben des rnd darauf hin, dass solche notariellen Verträge bereits heute geschlossen werden können, ohne dass es dafür eines Gesetzes bedarf. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) macht, ebenfalls gegenüber dem rnd, deutlich, dass insbesondere Ältere, aber auch Pflegebedürftige und weitere Gruppen vor Vertragsmissbrauch geschützt werden müssten. Der Spiegel ergänzt die Befürchtungen, dass gerade Personen, die über lange Zeit unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt oder in der Kinderbetreuung übernehmen (meist Frauen), keine Ansprüche auf Unterhaltszahlungen entwickeln und die Verantwortungsgemeinschaft zudem jederzeit einseitig aufgelöst werden könne.

Daraus folgt, dass vor allem die Punkte 3 bis 5 ein besonderes Augenmerk benötigen. Das gilt insbesondere für Personen, die bei Auflösung des Vertrags vor erheblichen Folgeproblemen stehen könnten und präventiv abgesichert werden müssen, um ihre Lebensperspektiven zu bewahren. Stichwort: Mangel an Unterhalt und/oder Rente, aber auch Hilflosigkeit, z. B. bei Älteren etc. In diesem Zusammenhang sollten gerade die großen Sozialverbände den Gesetzgeber daran erinnern, seinen Pflichten nach Art. 20 und 28 GG nachzukommen, die laut Deutschem Bundestag auch die soziale Absicherung beinhalten. Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Spardiskurses darf die Solidarität der Bürger*innen untereinander nicht als sozialstaatliche Sparmaßnahme missbraucht werden.

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Unter dem Titel „The Impact of AI on LGBTIQ* People“ veröffentlichte die Organisation forbidden colours einen Bericht über den Beitrag von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbreitung von Fehlinformationen und Diskriminierung gegenüber den LGBTIQ* Gemeinschaften. Der Bericht betont die dringende Notwendigkeit eines auf Rechten basierenden Ansatzes bei der Regulierung und Entwicklung von KI.

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Der Fokus liegt auf dem Effekt von „Foreign Information Manipulation and Interference (FIMI)“. Darunter ist die gezielte Manipulation und Beeinflussung von Informationen durch ausländische Akteure zu verstehen, deren Ziel es ist, das öffentliche Meinungsbild auch international zu verändern oder politische, soziale oder kulturelle Spannungen zu schüren.

Die Veröffentlichung dieses Berichts erfolgt vor einem Hintergrund zunehmender Diskussionen über die Rolle von KI und ihre potenziellen Auswirkungen auf demokratische Prozesse und die Rechte von Minderheiten. Insbesondere wird auf die Bedeutung von Algorithmen und Technologien hingewiesen, die nicht nur Miss- und Desinformation verbreiten, sondern auch Stereotypen verstärken und Diskriminierung fördern können. Damit betrachtet der Bericht ein Instrument und seine Mechanismen, die wir bereits in früheren Artikeln implizit wie explizit immer wieder zum Thema hatten. Zu nennen wäre hier u.a. die „Zunahme von Gesetzen gegen LGBTIQ* auf dem afrikanischen Kontinent“ sowie die „Ereignisse in Uganda“. Aber auch in Deutschland sind die potenziellen Nutzer*innen dieser Technologie keine unbekannten Randerscheinungen, wie ein Interview von „AfD-Experte Andreas Kemper über die Entwicklung der Partei & den Rechtsruck“ bei Jung und Naiv aufzeigt.

Die Autor*innen des forbidden colours-Berichts, Megan Thomas und Meredith Veit, machen deutlich, wie KI strategisch eingesetzt wird, um durch Miss- und Desinformation soziale Spaltungen zu verschärfen und Hass gegen LGBTIQ* Personen zu schüren. Sie unterstreichen damit die Risiken, die durch KI-generierte Inhalte entstehen, darunter die Verbreitung voreingenommener Informationen an große Zielgruppen, was die Sicherheit und Rechte von LGBTIQ* Personen direkt bedroht. Die Folge ist eine Verschärfung von Vorurteilen durch KI-Algorithmen, die Verbreitung schädlicher Stereotypen und die Schaffung und Verbreitung von Anti-LGBTIQ* Erzählungen.

Ein zentrales Beispiel ist die Aussage von Googles „Bard AI“ Chatbots zur Konversionstherapie, das die Gefahren von KI-generierten Ratschlägen bei der Fehlrepräsentation von LGBTIQ* Themen illustriert. Ein weiteres Beispiel ist das von Spotify verwendete Gender-Kategorisierungssystem, das neue "algorithmische Identität" formt. Die Folge ist die Verstärkung von Fehlern im Algorithmus und die daraus entstehende Diskriminierung gegenüber trans und nicht-binären Personen, indem sie ihre Identitäten in digitalen Räumen tendenziell auslöscht und diese Auslöschung normalisiert.

In Anbetracht der aufgezeigten Mechanismen wird die Notwendigkeit einer politischen Diskussion zur Einführung von Rechtsgrundlagen und Regulierungen deutlich. Die Erkenntnisse von FIMI sowie die Verstärkung von Stereotypen und die Verbreitung von Fehlinformationen betreffen nicht nur spezifisch die LGBTIQ* Gemeinschaft, sondern haben auch weitreichende Auswirkungen auf demokratische Prinzipien und einzelne Gruppen in der Gesellschaft. Diese führt zu einer Schnittmenge an Interessen, die politisch strategische Zusammenschlüsse von unterschiedlichen Akteuren ermöglicht, um der Frage nachzugehen: Wie kann und sollte KI rechtlich, aber auch gesellschaftlich eingehegt werden?

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Auf unseren Seiten haben wir schon über einige Angebote der queeren Jugendarbeit in Schleswig-Holstein berichtet. Hier wollen wir näher auf die Gruppenangebote des Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. in Lübeck eingehen.

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Jeden Mittwoch finden in Lübeck zwei Treffen für junge Queers statt. Die Kinder- und Jugendgruppe „Dino-Zug“ richtet sich an LGBTQIA* zwischen 12 und 16 Jahren und die „Rosa Einhorn Brigade“ an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 27 Jahren. Der Verein möchte Schutzräume für junge queere Personen schaffen, in denen Bildung, Austausch und Empowerment stattfinden kann.

Unter Leitung der Sozialarbeiter*innen Julia Ostermann und Rebecca Herzberg haben die Gruppen einen monatlich wiederkehrenden Ablaufplan erarbeitet. Dabei wechseln die Termine wöchentlich zwischen Basteln, Spielen, gemeinsamem Kochen und Backen und Filmnachmittagen/-abende. Zudem wird einmal im Monat ein Thema besprochen, welches sich die Kinder und Jugendliche gewünscht haben, beispielsweise zum aktuellen politischen Geschehen. Im Schnitt nehmen an der Kinder- und Jugendgruppe Dino-Zug sechs Personen und an der Rosa Einhorn Brigade zehn Personen teil.

Das Angebot sei aus vielen Gründen notwendig, betont Gruppenleiterin Julia Ostermann. Im Rahmen der Gruppentreffen und im Austausch mit anderen jungen queeren Personen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre eigene Identität in einem sicheren Rahmen zu erforschen und entfalten. So soll ein Safer Space geschaffen werden, was nach Angaben der Teilnehmenden auch gelingt. Eine*r der Jugendlichen hebt positiv hervor, dass in den Gruppen die Identität und Pronomen der Teilnehmenden stets respektiert werden und keine Diskriminierung stattfinde. „Ich gehe in die Jugendgruppe, weil ich einen Platz gesucht habe, wo ich komplett sein kann, ohne verurteilt zu werden“, so ein*e andere*r Teilnehmer*in. Der Austausch mit Personen, die die eigene Situation nachempfinden können, scheint für die Jugendlichen von hoher Bedeutung.

Das Jugendnetzwerk schafft auch einen Ort, an dem soziale Beziehungen aufgebaut und gepflegt werden können. Somit soll der Isolation von Kindern und Jugendlichen vorgebeugt werden, was insbesondere bei jungen LGBTQIA* Personen ein Risiko sei. Auch bei Diskriminierung und Mobbing können die Gruppen die Betroffenen auffangen und unterstützen.

Außerdem sollen die Gruppen Bildungs- und Aufklärungszwecke erfüllen: „Durch Workshops, Diskussionen und informative Veranstaltungen, wie z. B. unsere Thementage, können die Kinder und Jugendlichen ein tieferes Verständnis für ihre eigene Identität und die queere Community entwickeln“, so Ostermann. Von den Fachkräften bekommen die Teilnehmenden auch psychosoziale Unterstützung. Zudem bietet das Jugendnetzwerk lambda::nord mit der Beratungsstelle NaSowas auch konkrete Unterstützung bei Fragen rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität an.

Die Kinder- und Jugendgruppe „Dino-Zug“ findet immer mittwochs von 16:00 bis 18:00 Uhr statt, die Gruppe für ältere Teilnehmende „Rosa Einhorn Brigade“ mittwochs von 18:30 bis 21:00 Uhr.

Weitere Informationen auf der Webseite des Jugendnetzwerks lambda::nord.

Auf Instagram werden regelmäßig News und Termine zu den Treffen sowie anderen Angeboten des Vereins gepostet: @queere_jugendarbeit_hl

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In unseren Berichten verwenden wir routinemäßig den Genderstern, eine Schreibweise, bei der wir selbstverständlich eine nicht abschließende Liste von Gender- und Geschlechtsidentitäten berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund war es besonders interessant, als am 18. Januar 2024 diverse Medien über die Bestätigung der Inklusivität des Gendersterns durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) berichteten.

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Die Nachricht fand sowohl bei queer.de, Stern und Spiegel Erwähnung, die über die endgültige Entscheidung des BAGs in letzter Instanz informierten. In dem besagten Fall suchte eine Stadt in Hessen nach "Fallmanager*innen im Aufenthaltsrecht". Eine intergeschlechtliche Person, die sich selbst als Hermaphrodit bezeichnet und zudem schwerbehindert ist, bewarb sich daraufhin. Als die Stadt die Person zu einem Bewerbungsgespräch einlud, teilte diese mit, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen anderen Termin in Brandenburg habe und bat um einen Ersatztermin. Die Stadt lehnte dies mit der Begründung ab, das Stellenbesetzungsverfahren solle nicht weiter verzögert werden.

Die Person reichte daraufhin Klage ein mit der Begründung, sie sei aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden und führte den Genderstern als Beweis an. Zudem habe ihr aufgrund der Behinderung ein Ersatztermin zugestanden. Nach einem Verfahren über mehrere Instanzen urteilte nun das BAG in letzter Instanz.

Das Gericht bestätigte zwar, dass es sich bei dem Nichtanbieten eines Ersatztermins durchaus um einen Nachteil handele. Allerdings habe die klagende Partei „[…] nicht hinreichend dargelegt, dass sie diese Benachteiligung iSv. § 7 Abs. 1 AGG wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes bzw. wegen ihrer Schwerbehinderung nach § 164 Abs. 2 SGB IX erfahren hat“. Somit haben schwerbehinderte Menschen bei öffentlichen Arbeitgeber*innen das Recht, die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu verlangen, sofern sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Dabei müssen öffentliche Arbeitgeber*innen auch einen Ersatztermin anbieten oder zumindest prüfen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber „hinreichend gewichtige“ Verhinderungsgründe angibt. Der „andere Termin in Brandenburg“ reiche allerdings nicht als „hinreichend gewichtiger“ Grund aus, so das Gericht. Im Gegenteil wiege die Bewältigung eines Einstellungsverfahrens und die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Besetzung sogar schwerer.

Darüber hinaus betonte das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil die Inklusivität von Ausschreibungen mit Genderstern, welche auch die Gruppe der Hermaphroditen einschließt. Unabhängig von umstrittenen Ansichten zum Genderstern, so die Richter, beeinflussen solche Bedenken nicht das Verständnis des durchschnittlichen Adressat*innenkreises der Ausschreibung.

„Aus der Verwendung des Gendersterns bei der Stellenausschreibung („Fallmanager*innen“) kann nicht geschlossen werden, dass nicht eingestellte zweigeschlechtliche Menschen im Auswahlverfahren wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurden. […] Der Genderstern drängt kein „drittes Geschlecht als Lückenbüßer zwischen Mann und Frau“ […]. Ebenso wenig verleugnet er die Existenz zweigeschlechtlicher Menschen“.

Wie sich zeigt, hat sich eine gendergerechtere Sprache im Alltag bereits etabliert und in formale Rechtsakte wie Ausschreibungen und Verträge Einzug gefunden. Doch je mehr Rechtssicherheit damit einhergeht, desto stärker zeigt sich eine gewisse rechtliche Starre. Dies bedeutet nicht das Ende des Diskurses, sondern markiert die Notwendigkeit, bestehende Lücken aufzuzeigen.. Je etablierter ein Begriff gerade im Arbeits- und anderen Reichsgebieten ist, umso eher kann eine Korrektur an einer Stelle einen ganzen Rattenschwanz an Ersetzungen an anderen Stellen nach sich ziehen.

Mit seiner Auslegung hat das BAG somit den Spagat geschafft, ein Zeichen in seiner Inklusivität zu setzen, ohne das Gesetz grundlegend zu verändern.

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Manchmal gibt es die kritische Bemerkung, dass der Blick auf „das Außen“ vor den eigenen Problemen ablenken kann und manchmal auch soll. Ein Blick in den Bericht über die Situation der LGBTIQ* Gemeinschaft auf dem afrikanischen Kontinent, den Amnesty International im Januar 2024 veröffentlichte, zeigt jedoch, wie eng lokales und internationales Menschenrecht verbunden ist.

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In ihrem Bericht dokumentiert Amnesty International eine verstärkte Nutzung von Gesetzen als Unterdrückungsinstrumente gegen LGBTIQ* in zwölf afrikanischen Ländern. Rechtliche Mittel werden hier zunehmend als Waffen eingesetzt, die von Verboten von LGBTIQ*-Organisationen, Auflösung von Versammlungen bis hin zu alltäglichen Übergriffen reichen. Der Ursprung dieser Kriminalisierung führt dabei zurück bis in die Kolonialzeit, so der Verein weiter. Während allerdings die ehemaligen Kolonialstaaten bzw. ihre Politiker*innen sich eher reaktiv verhalten, wurde auf echte vielfalt bereits am Beispiel Uganda auf die aktive Rolle der evangelikalen Rechten aus den USA und ihre Finanzierung von Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen in einigen afrikanischen Staaten verwiesen.

Wie der Tagesspiegel betont, führt vor allem das unter Strafe Stellen der Unterstützung von LGBTIQ* zum Verlust von Arbeit, Wohnraum und medizinischer Versorgung. Eine Situation, die sich nicht bloß auf den afrikanischen Kontinent beschränkt. Neben 31 afrikanischen Staaten finden sich laut Amnesty-Bericht in 61 Staaten weltweit Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren. Gerade vor dem Hintergrund des im Dezember erzielten Asylkompromisses entsteht vor allem für LGBTIQ* eine prekäre Lage. Unter anderem sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten geändert und deutlich ausgeweitet werden. Wie der Deutschlandfunk schreibt, steigt damit die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen auf der Flucht durch einen solchen Staat gekommen sind. Welche Folgen das haben kann, wird am Beispiel Ghana deutlich: Das Land wird bereits heute vom BAMF als sicher eingestuft, während es nach Angaben des Amnesty-Berichts bereits seit 2021 eines der schärfsten Gesetze gegen LGBTIQ* verhandelt. Im vergangenen Jahr befand sich das Gesetz bereits in der zweiten Lesung vor dem ghanaischen Parlament.

Zwar erhalten Antragsteller*innen laut BAMF in solchen Fällen die Möglichkeit, „Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht“. Allerdings muss dieser Beweis erst einmal erbracht werden, eine bekanntermaßen nicht zu unterschätzende Hürde. So makaber es auch klingt, könnte für diese Menschen eine Verrechtlichung ihrer Diskriminierung im Herkunftsland oder im Drittstaat, in das sie abgeschoben werden sollen, immerhin ein gewichtiges Argument im Asylprozess liefern.

Zusammenfassend ergeben sich für die Institutionen, Vereine und Akteure, die sich für LGBTIQ* und allgemeine Menschenrechte einsetzen, entsprechend drei Ebenen:

1. Vergangenheit: Anmahnen von Verantwortung für koloniale Spätfolgen

2. Gegenwart: Achten auf die Aktivitäten von Evangelikalen und Co., die vor allem als Geldgeber rechte und menschenfeindliche Propaganda finanzieren. Eine Gefahr, vor der auch Deutschland politisch und gesellschaftlich nicht gefeit ist.

3. Zukunft: Eine fundierte rechtliche Ausbildung für die Hilfsinstitutionen, um Hilfe suchenden Personen im eigenen Land einen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Dazu zählt auch, die Situation „sicherer“ Herkunftsstaaten regelmäßig zu überprüfen.

Das insbesondere Letzteres wirkt, zeigen internationale Menschenrechtsprinzipien wie die Yogyakarta-Prinzipien. Durch das Interpretieren bestehender Menschenrechtsgesetze und ihre Anwendung, so der Bericht, „[…] auf die Situationen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität […], haben [sie] in der Lobbyarbeit an Boden gewonnen." Engagement und Lobbyarbeit für die Rechte von LGBTIQ* führen also durchaus zu Erfolgen. Ein Umstand, der gerade bei  Diskriminierung und (rechtlicher) Gewalt nicht aus den Augen verloren werden darf.

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Die Ampelregierung machte in ihrem Koalitionsvertrag einige queerpolitische Versprechen, worunter eine Reform des Abstammungsrechts fällt, die gleichgeschlechtliche Elternpaare mitdenken soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) will noch im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform vorlegen.

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Bisher gilt die Person (im Gesetz: Frau), die das Kind gebärt, automatisch als rechtliche Mutter. Als Vater gilt entweder der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. So kann es nach dem jetzigen Abstammungsrecht nur einen rechtlichen Vater geben. Bei lesbischen Paaren muss das zweite Elternteil das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren. Dieser Umweg sei oft zeit- und kostenintensiv und mit Unsicherheit verbunden, so Buschmann.

Im Status quo des Abstammungsrechtes werden gleichgeschlechtliche Paare nicht mitgedacht. Die Ampelregierung versprach in ihrem Koalitionsvertrag, dass bei verheirateten lesbischen Paaren automatisch beide in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden sollen. LSBTIQ*-Verbände kritisierten im Herbst 2023, dass für die Umsetzung dieser Versprechung noch kein Zeitplan vorliege, was womöglich bedeuten könnte, dass „für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte Familien mit zwei Müttern, zwei Vätern oder mit trans* Elternteilen Familien zweiter Klasse bleiben“. Im Januar 2024 soll nun ein erstes Eckpunktepapier vorliegen, doch wann dies umgesetzt wird, bleibt erstmal unklar.

Nach Angaben des Deutschlandfunks soll die Reform neben der Vereinfachung der Anerkennung rechtlicher Elternschaft bei lesbischen Paaren auch Neuerungen beim Umgangsrecht für getrennte Elternpaare beinhalten. Außerdem sollen sogenannte „Verantwortungsgemeinschaften“ eingeführt werden. Zudem kündigte das Bundesjustizministerium an, dass die Elternschaftsanerkennung außerhalb der Ehe unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein sollte. Dass die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter eingetragen wird, soll sich nicht ändern. Zudem sollen weiterhin nur zwei Personen als rechtliche Elternteile gelten. So scheint die Reform keine Möglichkeit zu beinhalten, zwei Väter in die Geburtsurkunde einzutragen.

Ob auch trans, inter und nicht-binäre Personen bei den Neuerungen mitgedacht werden, ist noch unklar. Trans Männer, die ein Kind gebären, werden wohl weiterhin als „Mutter“ eingetragen. Dass die rechtliche Geschlechtsidentität des Elternteils nicht anerkannt wird, sei diskriminierend, so der Bundesverband Trans*. Bereits im Jahr 2019 forderte die Organisation, dass eine Reform des Abstammungsrechts trans* und inter Personen inkludieren muss: „Gebärende Väter und zeugende Mütter sind eine gesellschaftliche Tatsache. Diese Tatsache muss in eine Reform des Abstammungsrechts einfließen!“

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Seitdem die internationale LGBTIQ*-Bewegung Ende November 2023 vom Obersten Gerichtshof in Russland als „extremistisch“ eingestuft wurde, hat sich die Situation für die queere Community im Land weiter verschlechtert. Das Urteil verbietet jegliche Form von LGBTIQ*-Aktivismus und schränkt damit die Handlungsfähigkeit von queeren Personen stark ein. Ein Monat nach dem Beschluss wird bereits deutlich, welche Auswirkungen das Verbot für die queere Gemeinschaft in Russland hat.

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Wie bereits in einem früheren Artikel auf echte-vielfalt.de betont wurde, ist das Fatale an dem Verbot die generelle Kriminalisierung von LGBTIQ*, da es sich nicht gegen eine bestimmte Organisation oder Gruppierung richtet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stellt fest, dass mit diesem pauschalen Verbot die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung verletzt werden.

So drängt das Verbot queere Aktivist*innen, die nochmals verstärkt mit politischer Verfolgung, Repressionen und Haftstrafen rechnen, in die Flucht. Denn die Teilnahme in oder Finanzierung von „extremistischen“ Organisationen kann bis zu zwölf Jahren Haftstrafe bedeuten. Allein das Tragen von Symbolen, die mit diesen Gruppierungen verbunden sind, kann bei wiederholtem Verstoß mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden.

Aber nicht nur Aktivist*innen müssen fatale Konsequenzen fürchten. Bereits nach der Verschärfung des Gesetzes zu „LGBTIQ* Propaganda“ im Jahr 2022 beklagte die junge Russin Yaroslava gegenüber CNN, dass ihre reine Existenz kriminalisiert werde. Als lesbische Mutter mit Kind würden sie und ihre Familie nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen propagieren. Durch das Gesetz würden Menschen und Familien wie sie in die Illegalität gedrängt werden. Mit der pauschalen Einstufung der LGBTIQ*-Bewegung als „extremistisch“ werden nicht-heterosexuelle Lebensweisen nun weitreichend als politische Gefahr konstruiert. So scheinen queere Personen generell zur Zielscheibe von Putins Regierung zu werden.

Das Urteil wirkt demnach in viele Lebensbereiche queerer Personen. Zusätzlich zur bereits durch das Propaganda-Gesetz veranlassten „Reinigung“ von Inhalten und Symbolen, die mit LGBTIQ* in Kunst und Kultur verbunden sind, kam es nur einen Tag nach Bekanntgabe des Verbots zu Razzien in queeren Clubs in Moskau. Unter dem Vorwand einer Anti-Drogen-Kontrolle habe die Polizei die Ausweise der Clubbesucher*innen kontrolliert und fotografiert. Nach Angaben von queer.de könnte dies als Einschüchterungsmaßnahme interpretiert werden. Das Eindringen der staatlichen Gewalt in die Räume von LGBTIQ* – womöglich waren auch private Partys von den Razzien betroffen – löst große Sorgen innerhalb der queeren Gemeinschaft aus.

Mit der rechtlichen Verschärfung wird auch eine Zunahme an queerfeindlicher Gewalt befürchtet. Bereits nach dem "Propaganda" -Gesetz, das ursprünglich im Jahr 2013 verabschiedet wurde, kam es zu einem Anstieg an Gewalttaten gegenüber LGBTIQ*. Ein ähnlicher Trend wird auch mit der neueren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes befürchtet. Das gesamte Ausmaß des Urteils wird sich wohl noch abzeichnen.

Die Organisation Human Rights Watch fordert nun die Internationale Gemeinschaft auf, russische LGBTIQ*-Aktivist*innen zu unterstützen. Insbesondere EU-Mitgliedsstaaten müssten aufgrund der geographischen Nähe Visa bereitstellen, wenn diese aufgrund der Lage in Russland gezwungen sind zu fliehen.

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Das EU-Parlament will nun endlich die rechtliche Sicherheit von Kindern und ihren Eltern verbessern. Bei der Abstimmung am 14. Dezember 2023 sprachen sich die Abgeordneten mit 366 zu 145 Stimmen und23 Enthaltungen für einen Gesetzesentwurf aus, der sicherstellen soll, dass die Elternschaft, die in einem EU-Land gilt, automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.

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Dass dieses Problem existiert, ist weder neu noch unbekannt. Bereits 2020 thematisierte Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union die Notwendigkeit einer übergreifenden Anerkennung. Zwei Jahre später, am 7. Dezember 2022, nahm die Kommission einen entsprechenden Vorschlag für das sogenannte Gleichstellungspaket an. Dessen Ziel war eine Harmonisierung der Vorschriften über die Elternschaft auf EU-Ebene.

Wie die Kommission sowohl 2022 als auch erneut 2023 festhält, können Kinder aktuell ihr Recht auf Erbschaft und Unterhalt ebenso verlieren wie das Recht, dass einer ihrer Elternteile als ihr gesetzlicher Vertreter in Angelegenheiten der medizinischen Behandlung oder Schulbildung handeln darf. Dies führt zu der Feststellung des Parlamentes in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 14. Dezember, dass sich aktuell etwa zwei Millionen Kinder in einer Situation befinden, bei der sie formalrechtlich ihre Eltern verlieren, sollten sie in bestimmte EU-Mitgliedsstaaten einreisen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht deshalb vor, dass

  • die Elternschaft automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird,
  • eine Verweigerung nur aus triftigem Grund („öffentliche Ordnung“) geschehen darf. Dabei hält das Parlament fest: „Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um sicherzustellen, dass es keine Diskriminierung gibt, z. B. gegenüber Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern.“ Wann allerdings ein Fall die „öffentliche Ordnung“ gefährdet, wird offengelassen.

Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten für die Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats aus. Dieses wird die nationalen Dokumente zwar nicht ersetzen „[…] kann aber an deren Stelle verwendet werden und wird in allen EU-Sprachen und in elektronischem Format zugänglich sein.“

Im nächsten Schritt müssen nun die EU-Regierungen „einstimmig“ über die endgültige Fassung entscheiden. Ob bzw wie diese „einstimmige“ Entscheidung ausgeht, bleibt abzuwarten. Laut Tagesspiegel hatten mehrere Länder, darunter Ungarn und Italien, bereits im Vorfeld ihre Ablehnung mitgeteilt.

Wie echte vielfalt bereits im Dezember 2022 mit Verweis auf die NGO forbidden colours berichtete, liegt das Problem weniger im mangelnden Recht. Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) besteht bereits allein aus dem Recht zur Freizügigkeit die Pflicht der Mitgliedstaaten, die Elternschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen. „Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien ignorieren [bis heute] Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft.“

Es wird somit auch bei dem neuen Gesetz darum gehen, ob und wie das Recht in der Praxis zur Anwendung kommt. Insbesondere wir dabei die Anwendung der Klausel zur „öffentlichen Ordnung“ zu beobachten sein.

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