Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Die Organisation ILGA-Europe hat am 12. Mai die Rainbow Map für das Jahr 2026 veröffentlicht. In dem Ranking werden 49 europäische Länder anhand ihrer Gesetzgebung und politischen Maßnahmen im Bereich der LSBTIQ* Rechte bewertet. Nach zehn Jahren an der Spitze wird Malta erstmals von Spanien abgelöst. Deutschland belegt nun den siebten Platz und verbessert sich damit im Vergleich zum Vorjahr.

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Die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) ist ein unabhängiger Dachverband, der 1978 gegründet wurde. ILGA-Europe bildet den europäischen Regionalverband der Organisation und vereint mehr als 700 Mitgliedsorganisationen aus 54 Ländern.

Die Rainbow Map bewertet Staaten auf einer Skala von 0 bis 100 Prozent. Niedrige Werte stehen für starke Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen, hohe Werte hingegen für umfassende Gleichstellung und rechtlichen Schutz. Grundlage des Rankings sind 76 Kriterien, die sieben Kategorien zugeordnet werden:

  1. Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
  2. Familie
  3. Hasskriminalität und Hassrede
  4. Rechtliche Anerkennung von Geschlecht
  5. Körperliche Unversehrtheit intergeschlechtlicher Menschen
  6. Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft
  7. Asylrecht

Für jedes erfüllte Kriterium wird eine bestimmte Punktzahl vergeben.

Spanien erreicht in diesem Jahr mit 88,7 % den ersten Platz. ILGA-Europe führt dies unter anderem auf die umfassende und entpathologisierte Gesundheitsversorgung für trans* Personen, nationale Strategien zur Förderung von LSBTIQ* Rechten sowie die Einführung einer unabhängigen Behörde für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung zurück. Gleichzeitig betont die Organisation, dass die Rainbow Map nicht die konkrete Lebensrealität queerer Menschen abbilde, sondern ausschließlich den rechtlichen und politischen Rahmen bewerte.

Besorgniserregende Entwicklungen beobachtet ILGA-Europe vor allem in mehreren niedrig platzierten Ländern. In Belarus verschärft ein neues Anti-LSBTIQ*-„Propagandagesetz“ die Situation queerer Menschen weiter. In der Slowakei wurde eine queerfeindliche Verfassungsänderung beschlossen. In Albanien könnte ein geplantes Referendum dazu führen, dass neue Gleichstellungsgesetze wieder aufgehoben werden.

Deutschland konnte sich im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt verbessern. Gleichzeitig kritisiert ILGA-Europe in einer Pressemitteilung, dass die Bundesregierung ihren Aktionsplan „Queer leben“ als abgeschlossen betrachte, obwohl weiterhin erhebliche Lücken bei der Umsetzung bestünden.

Positive Entwicklungen hebt die Organisation unter anderem in Tschechien und Lettland hervor. Dort können Geschlechtseinträge inzwischen ohne Zwangssterilisation geändert werden. In Österreich wurden zudem alternative Geschlechtseinträge für nicht-binäre Menschen eingeführt.

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Seit dem 01.11.2024 bietet das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trans*-, inter*- und nicht-binären Personen die Möglichkeit, ihren Namen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Es löste das lange umstrittene und komplexe „Transsexuellengesetz“ (TSG) ab. Im Juli 2025 legte das Bundesministerium Verordnungsentwürfe zu Änderungen im Meldewesen vor, die vorsahen, Angaben zu früheren Namen oder Geschlechtseinträgen in einem Sonderregister zu erfassen. Über diese Entwürfe sollte im Oktober 2025 abgestimmt werden, die Abstimmung wurde jedoch vertagt – mutmaßlich auch aufgrund öffentlichen Drucks.

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Bereits am 06.01.2026 berichteten wir über die Petition gegen das Sonderregister zur Erfassung von trans*-, inter*- und nicht-binären Personen. Die Petition hatte das notwendige Quorum erreicht und wurde am diskutiert. Zu einer Entscheidung kam es bislang jedoch nicht.

Während des gesamten Prozesses rund um das SBGG kam es in Bayern außerdem zu einer Änderung der Bayerischen Meldedatenverordnung vom 10.10.2024. Diese legt fest, dass bei einer Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags Daten automatisch an das Landeskriminalamt weitergegeben werden. Dazu gehören auch frühere Namen und Geschlechtseinträge. Der LSVD bezeichnete dies in einer Pressemitteilung vom 05.05.2026 als „Alleingang […], [der] den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes [ignoriert]“ und fordert eine Überarbeitung der Meldedatenverordnung.

Während der Geltung des TSG war es übliche Praxis, alte Datenblätter durch neue zu ersetzen. Auf die früheren Daten durfte nur bei besonderem rechtlichem oder öffentlichem Interesse zugegriffen werden. Dass Bayern dies nun unter dem SBGG anders handhabt, wirkt aus Sicht vieler Betroffener willkürlich. Begründet wird die Änderung mit der besseren Nachvollziehbarkeit der Identität von Personen. Behörden befürchten, dass Menschen mithilfe des SBGG strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Ansprüchen entgehen könnten. Seit Einführung des TSG im Jahr 1981 ist jedoch kein entsprechender Fall bekannt geworden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern mit vergleichbaren Gesetzen stützen diese Annahme bislang nicht. Zudem verfügt jede Person in Deutschland bereits über eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht, ohne sensible personenbezogene Daten weiterzugeben.

Unter dem SBGG besteht grundsätzlich keine automatische Auskunftssperre für frühere Daten. Diese muss nach § 51 Abs. 1 BMG gesondert beantragt werden.

Kritiker*innen sehen in der automatischen Datenweitergabe das Risiko einer Offenlegung der trans* Identität bei Behördenkontakten. In einer Zeit, in der Hass und Gewalt gegen queere Menschen zunehmen, stellt dies für viele Betroffene ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem, so die Kritik, würden Menschen, die das Gesetz nutzen, unter Generalverdacht gestellt. Dadurch werde auch das Narrativ verstärkt, das SBGG könne missbräuchlich verwendet werden.

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Das Innenministerium plant mit hoher Wahrscheinlichkeit, ab 2027 die Finanzierung für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sowie für besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Geflüchtete einzustellen. In einem offenen Brief fordern 13 Organisationen die Weiterfinanzierung der Beratungsangebote. Eine endgültige Entscheidung kann erst im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für das kommende Jahr getroffen werden.

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Die Förderung wurde erst 2022 eingeführt und von der damaligen Ampelkoalition im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren beschlossen. Ziel war es, durch aufklärende Maßnahmen aussichtslose Verfahren zu vermeiden und die Effizienz zu steigern. In Reaktion auf die Bundesförderung reduzierten mehrere Länder ihre eigene Unterstützung.

Recherchen des Netzwerks Correctiv und des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) zufolge wurden die betroffenen Stellen bereits von der Bundesregierung informiert. Der Grünen-Politiker Leon Eckert kritisierte die geplanten Kürzungen.

Anfang April wandten sich 13 Organisationen, darunter der LSVD+ und die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen in Kiel, mit einem offenen Brief an das zuständige Ministerium. Sie betonen, dass spezialisierte Beratungsangebote entscheidend dazu beitragen, besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und rechtsstaatlich angemessen zu berücksichtigen. Gerade queere Geflüchtete seien häufig mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt und könnten ohne queersensible Beratung zögern, ihre Identität im Verfahren offenzulegen. Dies könne im schlimmsten Fall zu fehlerhaften Entscheidungen und Rückführungen führen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher den Erhalt der bestehenden Förderstrukturen, eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung sowie eine Evaluation der Angebote unter Einbezug der Perspektiven Betroffener.

Eine abschließende Entscheidung der Bundesregierung wird im Laufe des Jahres im Zuge der Haushaltsverhandlungen erwartet.

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Im US-Bundesstaat Kansas wurde Ende Februar ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Ausweisdokumente als gültig anerkennt, in denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angegeben ist. Ohne Übergangsfrist verloren Führerscheine und Geburtsurkunden von trans* Personen damit ihre Gültigkeit.

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Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe.

Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht.

In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig.

Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet.

Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche.

Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.

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Queerfeindlichkeit ist kein Randphänomen. Sie ist zunehmend Teil politischer Mobilisierung, sichtbar im Netz, aber auch auf der Straße. Der Blick auf aktuelle Entwicklungen zeigt: Was lange als „Online-Hetze“ abgetan wurde, hat reale Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund lädt die Bundeszentrale für politische Bildung zu einer wichtigen Veranstaltung ein, die genau diese Dynamiken in den Fokus rückt.

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„Queerfeindlichkeit: Rechtsextreme Mobilisierung zwischen Online-Hetze und Straßenpräsenz“
Online (Zoom)
17. April 2026, 10:00 – 14:00 Uhr
Teilnahme kostenfrei

Weitere Infos: Veranstaltung und Anmeldung

Der Online-Fachtag richtet sich an ein Fachpublikum aus Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Bildung und Zivilgesellschaft und ist zugleich für alle relevant, die sich mit den aktuellen Entwicklungen rund um Queerfeindlichkeit auseinandersetzen wollen.

Vom Kommentar zur Gewalt: Wie Hass entsteht

Die Veranstaltung greift eine Entwicklung auf, die sich in den letzten Jahren deutlich verschärft hat: das Zusammenspiel von digitaler Radikalisierung und realweltlicher Gewalt. Rechtsextreme Akteur*innen nutzen gezielt soziale Medien und Online-Plattformen, popkulturelle Codes und jugendaffine Inhalte sowie einfache Feindbilder, darunter queere Menschen. Queerfeindlichkeit fungiert dabei als zentrales Bindeglied: Sie ist anschlussfähig, emotional aufgeladen und dient als Einstieg in weitergehende extremistische Ideologien, so die Veranstalter*innen der Tagung. Was online beginnt, endet nicht selten offline. Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe stehen häufig am Ende eines Prozesses, in dem menschenfeindliche Narrative über längere Zeit normalisiert wurden.

Angriffe auf Sichtbarkeit: CSDs im Fokus

Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei Veranstaltungen im Rahmen des Christopher Street Days. In den vergangenen Jahren kam es bundesweit zu organisierten Störaktionen, Einschüchterungsversuchen, körperlichen Angriffen und gezielten Gegenmobilisierungen. Was zunächst lokal wirkt, ist laut Analyse der bpb Teil eines bundesweiten Musters rechtsextremer Mobilisierung. CSDs werden dabei bewusst als Bühne genutzt: sichtbar, öffentlich, symbolisch – und damit besonders geeignet für Provokation und Eskalation.

Die Rolle digitaler Räume

Digitale Plattformen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung queerfeindlicher Inhalte. Studien zeigen, dass algorithmische Strukturen polarisierende Inhalte verstärken können und so zur Radikalisierung beitragen. Das bedeutet beispielsweise, dass Hass und Ablehnung sichtbarer werden, extreme Positionen normaler wirken und sich die Grenzen des Sagbaren verschieben. Diese Dynamiken betreffen nicht nur klassische rechtsextreme Szenen, sondern reichen bis in gesellschaftliche Debatten hinein.

Queerfeindlichkeit als politisches Instrument

Queerfeindlichkeit ist nicht nur Ausdruck von Vorurteilen. Sie wird auch strategisch eingesetzt und funktioniert als niedrigschwelliger Einstieg in extremistische Ideologien sowie als Mittel zur Abgrenzung gegenüber einer offenen Gesellschaft. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Unsicherheit gewinnen solche Narrative an Attraktivität.

Der Fachtag der Bundeszentrale für politische Bildung setzt genau hier an und fragt:

  • Wie verändern sich rechtsextreme Strategien?
  • Wie werden queerfeindliche Straftaten erfasst?
  • Welche Lücken gibt es in Prävention und Schutz?
  • Und was kann politische Bildung leisten?

Solche Räume sind entscheidend, um Wissen zu bündeln, Strategien zu entwickeln und Handlungsmöglichkeiten sichtbar zu machen.

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Queeres Dating bedeutet für viele Menschen Freiheit: die Möglichkeit, jenseits heteronormativer Erwartungen Kontakte zu knüpfen, Sexualität offen zu leben und Gemeinschaft in der eigenen Community zu finden. Doch genau dieser geschützte Raum wird zunehmend zum Angriffspunkt gezielter Gewalt.

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Wie das Magazin Schwulissimo bereits vor über einem Jahr berichtete, nutzen Täter*innen Dating-Apps systematisch, um queere Menschen in Hinterhalte zu locken und sie dann zu überfallen, zu verletzen und auszurauben. Der vermeintlich oder ehemals sichere community-nahe Raum verliert seinen geschützten Charakter. Die Taten folgen häufig einem ähnlichen Muster: Über Dating-Apps wird Kontakt aufgebaut, Sympathie erzeugt und ein Treffen vereinbart. Vor Ort kommt es dann zu Überfällen.

Gerade schwule oder bisexuelle Männer* bewegen sich häufiger in anonymen öffentlichen Räumen, etwa in Parks oder Seitenstraßen, auch weil sie nicht geoutet sind oder Diskretion suchen. Diese Umstände werden von Tätergruppen gezielt ausgenutzt. Angriffe finden jedoch auch in den eigenen Wohnräumen der Opfer statt.

Was zurückbleibt, sind Erfahrungen, die das Leben der Betroffenen tiefgreifend prägen. Viele entwickeln Ängste und Panik, ziehen sich zurück und beenden ihr offenes Dating- und Sexleben. Die gerade erlangte Freiheit, sich offen sexuell ausleben zu können, wird durch Gewalt und Angst erneut eingeschränkt. Hinzu kommt mangelndes Verständnis für die Opfer – innerhalb wie außerhalb der Community. Nicht selten kommt es zu Täter-Opfer-Umkehr, indem Betroffenen „Leichtsinn“ unterstellt wird.

Plattformen wie Grindr, die auf geosozialer Interaktion basieren, können diese Dynamiken begünstigen. Profile werden auf Grundlage des geografischen Standorts angezeigt, spontane Begegnungen werden gefördert. Frühere Sicherheitslücken, bei denen sogar Personen ohne eigenes Profil auf Standortdaten zugreifen konnten, zeigen, wie solche Funktionen gezielte Angriffe erleichtern können.

Konkrete Zahlen zu queerfeindlichen Taten sind schwer zu benennen, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden. Gründe sind fehlendes Outing, Angst vor respektlosem Verhalten durch Behörden oder Scham, weil das Treffen als sexuelles Date geplant war. Zudem erschwert die häufige Anonymität der Profile die Ermittlungen.

Gleichzeitig spiegeln sich steigende queerfeindliche Gewaltformen in den Zahlen politisch motivierter Kriminalität wider. Für 2024 wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.765 Straftaten (+18 %) registriert, im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ 1.152 Fälle (+35 %).

Eine Vielzahl dokumentierter Fälle aus verschiedenen Städten zeigt, dass sich Gewalttaten im Zusammenhang mit Dating-Apps häufen (der LSVD+ dokumentiert die Taten hier). Nur bei wenigen dieser Taten konnte innerhalb eines Strafprozesses Homophobie oder Queerfeindlichkeit als Tatmotiv festgestellt werden, was auch mit der schwierigen Identifizierung der Täter zusammenhängt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele dieser Übergriffe von queerfeindlichen Einstellungen begleitet werden.

Gewalt im Kontext queeren Datings ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck wachsender gesellschaftlicher und struktureller Queerfeindlichkeit. Sichere Räume – auch digitale – zu verteidigen, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zugleich braucht es einen Ausbau der Prävention, konsequente Strafverfolgung und solidarische Unterstützung für Betroffene.

Wo und wie können Betroffene Hilfe suchen?

Bei akuter Gefahr gilt: 112 oder 110.
Nach einem Vorfall sollten medizinische Versorgung gesichert, Beweise dokumentiert und – auch anonym möglich! – Anzeige erstattet werden. Auch Beratungsstellen bieten Unterstützung, zum Beispiel:

  • Weißer Ring – Allgemeine Opferhilfe (bundesweit)
  • LSVD+ (Lesben- und Schwulenverband Deutschland) – Beratung und Dokumentation queerfeindlicher Gewalt
  • Maneo (Berlin) – Gewaltprävention und Opferhilfe für schwule/bisexuelle Männer
  • L-Support – Lesbisch-queeres Anti-Gewaltprojekt mit Beratung für FLINTA*
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – 116 016 (24/7, anonym)
  • Polizei-Ansprechstellen für LGBTQI+ – in vielen Bundesländern vorhanden

Präventionsmöglichkeiten

Vor dem Date können Video-Calls oder Social-Media-Abgleiche zur Verifizierung beitragen. Freund:innen sollten über Ort und Zeit informiert werden.
Beim Treffen empfiehlt sich ein öffentlicher Ort für das erste Date, eine eigenständige An- und Abreise sowie Aufmerksamkeit im Umgang mit Getränken.
Digital sollten Standortfreigaben eingeschränkt und sensible Daten nicht im Profil hinterlegt werden.

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Der Bundesverband Trans* hat gemeinsam mit der Amadeu Antonio Stiftung die Broschüre „Was bringt Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen? Und: Was ist daran so gefährlich?“ herausgebracht. Darin werden die Zusammenhänge von rechtsextremer Ideologie und trans*feindlichen Argumenten dargestellt.

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In der Broschüre werden zunächst Merkmale von rechtsextremen Ideologien genannt, worunter neben rassistischen und migrationsfeindlichen Einstellungen auch die Ablehnung geschlechtlicher Vielfalt gezählt wird. Rechte Ideologien basieren meist auf der Idee, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Diese haben klare Rollen in der Familie, der wiederum eine nationalistische bzw. völkische Bedeutung zugewiesen wird.

So ist die „Ungleichwertigkeit von Männlichkeit und Weiblichkeit […] eine Grundlage der gesellschaftlichen und politischen Ordnung in extrem rechten Ideologien.“ (S. 10) Rechte Akteur*innen benutzen biologistische Argumente, wobei sie wissenschaftliche Erkenntnisse, die eine Natürlichkeit geschlechtlicher Hierarchien widerlegen, außer Acht lassen.

Im Geschlechterverständnis sind auch Verschränkungen mit rassistischen Motiven zu finden: „Es wird ein direkter Bezug von der Familie als ‚Keimzelle der Nation‘ zu einer als homogen imaginierten ‚Volksgemeinschaft‘ hergestellt.“ (S. 13) Feministische Forderungen, zu denen auch geschlechtliche Vielfalt zählt, werden klar abgelehnt. So wird der Zusammenhang zu Trans*feindlichkeit geschaffen:

„Rechtsextreme Erzählungen zu den Themen körperliche Selbstbestimmung, Reproduktion, Geschlechter- und Familienbilder werden explizit mit trans*feindlichen Erzählungen verbunden. Dabei werden aktuelle gesellschaftliche, meist menschenfeindlich aufgeladene, Debatten aufgenommen oder es wird auf Argumentationsmuster und Konzepte zurückgegriffen, die bereits seit Jahrzehnten dazu dienen bzw. dienten, queeren Menschen ihr Recht auf körperliche und geschlechtliche Selbstbestimmung abzusprechen“ (S. 17)

In rechten Diskursen werden mit Begriffen wie „Gender-Ideologie“ oder „Gender-Wahn“ antifeministische und trans*feindliche Motive verschleiert. Zudem wird oft argumentiert, dass Kinder vor einer vermeintlichen „Frühsexualisierung“ geschützt werden müssen. In der Broschüre wird klargestellt, dass dies keine wissenschaftliche Basis hat und ähnliche Argumentationslinien bereits in der NS-Zeit zu finden sind.

Trans* und nichtbinäre Personen werden von Rechten diffamiert und zum Teil öffentlich angegriffen. Zur Frage, inwiefern Trans*feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen in die Hand spielt, liefert die Broschüre die Antwort, dass es als strategisches Mittel fungiert: Einerseits hätten „trans*feindliche Aussagen ein hohes Anknüpfungspotential an verschiedene Teile der Gesellschaft“, was für eine rechtsextreme Agenda ausgenutzt werden könne, um „im nächsten Schritt für weitere Elemente extrem rechter Ideologien zu mobilisieren“ (S. 37).

Zudem werden damit traditionelle antifeministische Diskurse, die heutzutage weniger Mobilisierungspotential haben, verschoben und die (weiße) cis-Frau als Schutzobjekt umgedeutet, das von Trans*geschlechtlichkeit gefährdet sei. Außerdem werden, beispielsweise mit den Argumenten zum Kinderschutz, Allianzen zwischen Rechtsextremen und anderen Gruppen, zum Beispiel religiösen und konservativen, innerhalb der Gesellschaft geschaffen.

In der Broschüre wird zuletzt auf Gegenstrategien eingegangen, die unter anderem eine kritische Auseinandersetzung mit Trans*feindlichkeit sowie der Zusammenarbeit mit Organisationen und Interessensverbänden von trans* Personen beinhalten. Außerdem müsse das Thema im größeren politischen Kontext betrachtet werden:

„Immer wieder wird davon gesprochen, es gehe beim Thema Trans*geschlechtlichkeit ‚nur‘ um eine kleine Personengruppe. Ganz im Gegenteil können wir aber beobachten, dass es bei Trans*feindlichkeit von der extremen Rechten um strategische politische Angriffe auf Menschenrechte und Selbstbestimmung geht. Es geht darum, rechtsextreme Ideologien und damit auch Antisemitismus, Rassismus, Ableismus und Klassismus zu normalisieren und eine vielfalts- und demokratiefeindliche Gesellschaft zu errichten.“ (S. 43)

Die Verschränkungen von Queerfeindlichkeit und Rechtsextremismus haben sich in den vergangenen Jahren anhand der zahlreichen Angriffe auf Christopher Street Day (CSD) Veranstaltungen gezeigt. Die Arbeit des Bundesverband Trans* und der Amadeu Antonio Stiftung hilft, diese Ereignisse im Kontext rechter Ideologien zu verstehen, um gezielt dagegen vorzugehen.

Der Bundesverband Trans* setzt sich für die Rechte von trans* Personen ein. Mit regelmäßigen Publikationen und Fortbildungen klärt der Verband über wichtige Themen im Kontext von geschlechtlicher Vielfalt auf.

Die Amadeu Antonio Stiftung setzt sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Die Stiftung betrachtet auch Antifeminismus und Queerfeindlichkeit im Kontext rechter Ideologien. Bei der Fachstelle Gender und Rechtsextremismus wird dieser Zusammenhang erforscht und dazu beraten.

Zur Publikation: „Was bringt Trans*- feindlichkeit rechtsextremen Akteur*innen? Und: Was ist daran so gefährlich?

Bild (Deckblatt der Broschüre): Bundesverband Trans*

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In Mecklenburg-Vorpommern ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Unterstützung für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen (kurz: TIN*) gelungen: Mit der landesweiten Beratungs- und Bildungsstelle „TIN*MV“ hat erstmals eine spezialisierte Anlaufstelle ihre Arbeit aufgenommen. Der Hauptsitz befindet sich in Greifswald, wo das Modellprojekt unter der Trägerschaft des Landes aufgebaut wird. Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hob bei der Eröffnung hervor, wie groß der Bedarf an Orientierung, Austausch und Unterstützung in Fragen der eigenen Identität und Lebenssituation sei. Viele Menschen seien mit persönlichen Herausforderungen konfrontiert, für die es bislang wenige fachlich spezialisierte Angebote gebe. Breites Beratungsangebot – kostenlos, vertraulich, barrierearm TIN*MV richtet sich nicht nur an trans, inter* und nichtbinäre Personen selbst, sondern auch an Menschen, die sich gerade mit ihrer geschlechtlichen Identität auseinandersetzen, an Angehörige, Freund*innen und Verbündete sowie an Fachkräfte aus pädagogischen, therapeutischen, medizinischen oder administrativen Bereichen. Das Angebot umfasst:
  • Einzelberatungen zu Themen wie geschlechtliche Vielfalt, Coming-Out, Transition oder De-Transition
  • Weiterbildungen und Sensibilisierungsangebote für Fachkräfte, um Kompetenzen im Umgang mit TIN*-Themen zu stärken
  • Vernetzung und Austausch mit queeren Akteur*innen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, barrierearm und auf Wunsch anonym – unabhängig davon, ob sie persönlich vor Ort oder digital in Anspruch genommen wird. Modellprojekt mit Landesförderung Das Projekt ist als dreijähriges Modellprojekt angelegt: Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Jahre 2025 bis 2027 jährlich 140.000 Euro zur Verfügung, um Aufbau, Beratung und Bildungsangebote zu finanzieren. Teil dieser Förderung sind auch Mittel für eine begleitende Prozessberatung des Projekts. TIN*MV kooperiert darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und fördert die Sichtbarkeit und Akzeptanz trans*, inter* und nichtbinärer Lebensrealitäten im gesamten Bundesland. Auf der offiziellen Website heißt es, man wolle ein niedrigschwelliges, barrierearmes und flächendeckendes Beratungsnetz schaffen und mit bestehenden Initiativen eng vernetzt arbeiten. Erste Schritte und Perspektiven Obwohl TIN*MV sich noch im Aufbau befindet und Strukturen sowie Online-Angebote weiterentwickelt werden, gibt es bereits erste Beratungsgespräche und positive Rückmeldungen. Das Projekt wird als sichtbares Zeichen für Vielfalt, Akzeptanz und Toleranz im Land verstanden. Mit Veranstaltungen, Austauschformaten und Schulungen soll zunehmend ein gesellschaftlicher Diskurs gefördert werden, der Wissen verbreitet, Vorurteile abbaut und Verständnis für diverse Lebensrealitäten schafft. TIN*MV bietet außerdem regelmäßige Beratungszeiten vor Ort in Greifswald an, mit zusätzlichen Terminen nach Vereinbarung, und freut sich über die Vernetzung mit queeren Gruppen sowie Unterstützer*innen im Land. Zur Website: https://tinberatung-mv.de/ Logo: TIN*MV [/spoiler]

Der LSBTIQ* Verein vielfalt.SH e.V. (ehemals SL-Veranstaltungen zur Förderung der Primärprävention e.V.) hat seinen Sitz in Flensburg. Er wirkt mit seinen Aktivitäten sowohl in der Stadt Flensburg als auch in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen und Schleswig-Flensburg.

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So ist vielfalt.SH e.V.

  • Trägerverein
    • der Aidshilfe Nordfriesland,
    • des queeren Zentrums FLENSBUNT,
    • des Bildungsprojekts SCHLAU Flensburg,
    • des Landesnetzwerks SCHLAU Schleswig-Holstein und
    • von über 15 queeren Gruppen für Austausch und Selbsthilfe, sowie
  • Veranstalterin bzw. Kooperationspartnerin
    • der monatlichen Bar und Party Queers & Friends,
    • der Flensburger Rainbow Days,
    • des CSDs in Flensburg und
    • der monatlichen Queerfilmnacht.

„Mit diesen vielfältigen Projekten und Aktivitäten sind wir im Norden Schleswig-Holsteins vertreten. Wir unterstützen und leisten Peer-to-Peer Beratung bei allen Themen der sexuellen Gesundheit, geschlechtlichen, sexuellen und romantischen Vielfalt und Selbstbestimmung“, so Vorstandsvorsitzender Andreas Witolla.

Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus Franziska Paulsen, Jörg Kobarg und Andreas Witolla. Im Projektteam arbeiten Alejandro Valdivia, Doro Bueschler, Leonie Schröpfer und Nic Thöne.

Kontakt: info@vielfalt.sh

Weitere Informationen zu vielfalt.SH e.V. finden sich auf der Website: www.vielfalt.sh

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Im November 2022 beschloss die damalige Ampelregierung den bundesweit ersten „Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ – kurz: Aktionsplan „Queer leben“. Dieser wurde von der neuen Regierung aus CDU/CSU und SPD eingestellt. Nun fordert eine Petition, den Aktionsplan zurückzuholen.

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Mit dem Aktionsplan „Queer Leben“ sollten die rechtliche Gleichstellung, die Sicherheit und Teilhabe queerer Menschen verbessert werden. Im Rahmen dessen wurden einige Maßnahmen umgesetzt, die als Erfolge für die LSBTIQ*-Gemeinschaft gedeutet wurden, darunter das Selbstbestimmungsgesetz sowie die Abschaffung des Blutspendeverbots für schwule und bisexuelle Männer. In Hinblick auf die Situation von Regenbogenfamilien, die mit dem Aktionsplan ebenfalls verbessert werden sollte, hat sich jedoch wenig getan.

Obwohl der Aktionsplan und seine Umsetzung auch vonseiten queerer Initiativen in der Kritik standen, war er das bundesweit einzige Förderprojekt für queere Projekte, wie im Petitionstext hervorgehoben wird. In den meisten Bundesländern werden solche Maßnahmenpakete stetig weiterentwickelt, dies müsse auch auf Bundesebene geschehen.

Die Initiator*innen richten sich mit ihrer Forderung, den Aktionsplan weiterzuführen, an die Bundesregierung, insbesondere Lars Klingbeil (Bundesfinanzminister), Alexander Dobrindt (Bundesinnenminister) und Karin Prien (Ministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Dabei wird betont, dass ein Auslaufen des Aktionsplans, mit dem Queerfeindlichkeit abgebaut werden sollte, in Zeiten „wachsender queerfeindlicher Hasskriminalität und dem Erstarken rechtsextremer Kräfte […] schlicht verantwortungslos“ sei.

In einer Pressemitteilung zitiert Alexander Vogt vom Bundesvorstand des LSVD+ - Verband Queere Vielfalt den Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinem Versprechen, queere Menschen zu schützen, und fordert, dass diesen Worten auch Taten folgen müssen: „Die Bundesregierung darf sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, denn queeres Leben in Deutschland ist derzeit so bedroht wie schon lange nicht mehr“, so Vogt.

Hier geht es zur Petition. Zu den Erstunterzeichner*innen gehören unter anderem der LSVD+, die Bundesprecher*innen der Linke queer, die Bundestagsabgeordneten Maik Brückner, Sven Lehmann und Nyke Slawik sowie Aktivist*innen. Initiiert wurde sie von Nadine Primo und Luna Möbius. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des LSVD+.

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