Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Familienminister Garg: Bundesrat stimmt Initiative zum Verbot sogenannter Homo-Heilung zu – klares Zeichen für Vielfalt am internationalen Tag gegen Homophobie

Weiterlesen


 BERLIN. Der Bundesrat hat heute (17.5.) am Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie, Biphobie und Interphobie der Initiative für ein Verbot der „Konversionstherapien“ zugestimmt, die Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern im April eingebracht hatte.

Familienminister Heiner Garg betont: „Die Bundesländer setzen damit ein klares Zeichen, dass die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit nicht akzeptabel ist. Wir dürfen keinen Platz lassen für eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, nichts Anderes sind so genannte Konversionstherapien. Homosexuelle Menschen sind so gesund wie alle anderen Menschen und brauchen keine Gehirnwäsche. Unterschiedliche sexuelle Orientierungen sollte in allen Teilen unserer Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit werden.“

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, Angebote zu verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität homo- und bisexueller Personen sowie die geschlechtliche Identität trans- und intersexueller Personen gezielt zu verändern. Insbesondere Minderjährige sollen danach in besonderer Weise vor „Konversionstherapien“ geschützt und in der freien Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit wertschätzend und diskriminierungsfrei unterstützt werden. Neben der Bitte an die Bundesregierung durch den Bundesrat, geeignete Regelungen im Gesundheitssystem zu treffen, fordern die Ländern, die Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung zu betreiben.

„Dem Staat kommt ein besonderer Schutzauftrag zu, da sogenannte Behandlungen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten“, so Minister Garg.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung zudem gebeten sicher zu stellen, dass „Konversionstherapien“ keine medizinische Vergütung erhalten.

Verantwortlich für den Pressetext: Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein: Christian Kohl I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium;
www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Schließen


Familienminister Garg: Menschen vor Konversionstherapien schützen – Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zum Verbot der sogenannten Homo-Heilung

Weiterlesen


KIEL. Das Landeskabinett hat gestern (2.4.) eine Initiative für ein Verbot der sogenannten Konversionstherapien auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit dem Bundesland Hessen bringt Schleswig-Holstein einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat ein.

Familienminister Heiner Garg betont: „Ich freue mich, dass Schleswig-Holstein auf Länderebene bei diesem wichtigen Thema vorneweg geht. Die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit ist keine randständige Spinnerei, die man ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die verboten gehört. Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden und brauchen keine Gehirnwäsche. Sondern sie haben Anspruch auf Respekt und unser aller Solidarität."

Ziel der Bundesratsinitiative ist es u.a., Angebote zu verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität homo- und bisexueller Personen sowie die geschlechtliche Identität trans- und intersexueller Personen gezielt zu verändern. Insbesondere Minderjährige sollen danach in besonderer Weise vor „Konversionstherapien" geschützt und in der freien Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit wertschätzend und diskriminierungsfrei unterstützt werden.

Neben geeigneten Regelungen im Gesundheitssystem wirbt die Initiative für Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung. Dem Staat komme ein besonderer Schutzauftrag zu, da „Behandlungen" der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten.

„Eine offene und informierte Gesellschaft, die ein wertschätzendes Miteinander lebt, kommt ohne solche Ausprägungen von Aber- und Irrglauben aus", so Minister Garg. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Susann Wilke | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Schließen


KIEL. Anlässlich der heutigen (7.3.19) Landtagsbefassung zum Thema der sogenannten Homoheilung betont Familienminister Heiner Garg: „Es gibt Formen von Aber- und Irrglauben, deren Hartnäckigkeit schlichtweg erstaunt. Dazu gehört die Annahme, mit Menschen, die Menschen gleichen Geschlechts lieben, könnte irgendetwas nicht in Ordnung sein. Diese Annahme ist nicht weniger abwegig als die Idee, die Erde sei eine Scheibe.

Weiterlesen

Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Pathologisierung von Schwul- oder Lesbisch-Sein noch immer Menschen das Leben zur Qual machen kann. Darum ist die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit keine randständige Spinnerei, die man womöglich auch ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die bekämpft gehört. Und sie ist in der medizinischen Fachwelt längst als Irrtum verworfen. Vor fast drei Jahrzehnten, im Mai 1990, hat die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation beschlossen, Homosexualität aus dem ICD-Katalog zu streichen. Die schlichte Realität ist: Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden. Homosexualität ist Teil der menschlichen Natur und eine menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit. Deshalb haben die Delegierten der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes 2013 vor sogenannten Reparations- beziehungsweise Konversionstherapien in klaren Worten gewarnt. Denn es gibt, so der auch von der Bundesärztekammer getragene Beschluss, für diese sogenannten Therapien keine medizinische Indikation. Vielmehr stellen sie eine ernste Gefahr für die psychische Gesundheit und die Menschenrechte der Betroffenen dar.

Konversationstherapie zielt auf die Reduzierung homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potentiale. Dazu soll die Homosexualität der Betroffenen in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umgewandelt werden. Derartige Therapien entbehren jeglicher wissenschaftlichen oder medizinischen Grundlage.

Nachgewiesen wurden schädliche Effekte dieser Behandlungen auf die therapierten Personen. Hierzu gehören Depressivität, Suizidgedanken, Ängste und soziale Isolation. Besonders minderjährige Menschen sind vor derartigen Behandlungen zu schützen, dazu ist der Staat verpflichtet. Das bedeutet: das Anbieten, Bewerben und Durchführen von derartigen Therapien mit dem Ziel, die ursprüngliche sexuelle Orientierung von Minderjährigen zu verändern, muss ausnahmslos verboten werden. Eine solche Kindeswohlgefährdung kann auch unter dem Deckmantel der Religionsausübung nicht akzeptiert werden. Das beinhaltet auch, dass Organisationen, die Konversionstherapien befürworten, nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden oder als z. B. Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden können. Diese Therapien sind unethisch. Dieses Verbot sollte strafbewehrt werden. Es geht um Kindeswohl und Menschenrecht.

Ich sehe und begrüße, dass auch der Bundesgesundheitsminister sich für ein wirksames und verfassungskonformes Verbot sogenannter konversionstherapeutischer Ansätze einsetzt. Ich habe auch den Eindruck dass auch er sich ein schnelleres entsprechendes Gesetz wünscht: ein Gesetz, dass dann auch keine Schlupflöcher unter dem Vorwand lässt, in Wahrheit den Betroffenen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen. Schleswig-Holstein sollte sich auf Bundesebene dafür stark machen, ein solches Gesetz endlich auf den Weg zu bringen – das unterstütze ich mit Nachdruck.

Homosexuelle Menschen brauchen keine Gehirnwäsche. Sie benötigen und haben Anspruch auf Respekt und die Solidarität der Mehrheitsgesellschaft.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium

Schließen


Gewalttaten gegen lesbische Frauen, schwule Männer, bisexuelle Personen, transgender, inter* und queere Menschen (LSBTIQ*) haben keinen Platz in unserer Gesellschaft.

Um Vertrauen zu schaffen und zu verdeutlichen, dass wir NEIN zu jeglicher Form der Hasskriminalität sagen, stehen Ihnen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein Ansprechpersonen für LSBTIQ* zur Verfügung.

Weiterlesen

Nur wenn Sie sich an die Polizei wenden, können Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden.

Unsere Ansprechpersonen für LSBTIQ* sind per E-Mail oder Telefon für Sie erreichbar. Sie können für Anzeigen auch die Online-Wache nutzen.

Die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei Schleswig-Holstein steht jeder/ jedem offen. Sie ist im Besonderen Ansprechpartner*in für LSBTIQ* Gewaltopfer sowie für Initiativen und Organisationen, die sich der Aufklärung und Prävention widmen.

Auch innerhalb der Polizeiorganisation steht die Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* den Dienststellen beratend und unterstützend zur Verfügung.

Die Aufgaben werden landesweit behördenübergreifend von zwei Polizeibeamten wahrgenommen.

Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei

Mühlenweg 166 24116 Kiel

Tel.: 0431 160 60020

Beratung und Vermittlung: LSBTIQ@polizei.landsh.de

https://www.schleswig-holstein.de/lsbtiq

Schließen


Der Schleswig-Holsteinische Landtag befasst sich heute (26.9.) mit der geschlecht­lichen Identität. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem auch die geschlechtliche Identität jener Personen geschützt ist, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Daher müsse auch das Personenstandsrecht einen weiteren positiven Geschlechts­eintrag zulassen.

Weiterlesen

Derzeit  arbeitet die Bundesregierung an einer Gesetzesänderung, die das Urteil in Bezug auf das Personenstandsrecht umsetzt. Der jetzige Entwurf sieht vor, als drittes und neues Merkmal die Kategorie „divers“ einzuführen.

Familienminister Dr. Heiner Garg betont:

„Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung hier den Wünschen der Betroffenen angeschlossen hat und den Begriff divers berücksichtigen möchte. Wir sollten die Wünsche der Betroffenen nicht nur respektieren, sondern sie in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen. Deshalb sollten wir auch keine hohen Hürden für eine Änderung der Geschlechtsangabe aufbauen. Die Betroffenen haben oftmals eine lange Leidensgeschichte hinter sich. Sie sollten der geschlechtlichen Identität Ausdruck verleihen können, die sie fühlen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar, dass die geschlechtliche Identität aller zu schützen ist. Das bedeutet für mich daher auch: Niemand sollte sich für seine Identität rechtfertigen müssen.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Susann Wilke | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de

Schließen

 


Beratung
  • per Telefon, SMS und Messenger-Apps 0160-95731572
Intersexuelle Menschen e.V. Bundesgeschäftsstelle/ Beratung Slebuschstieg 6 20537 Hamburg

Weiterlesen

https://im-ev.de/beratung/

Für uns ist der Umgang mit Intergeschlechtlichkeit eine Alltagserfahrung. Wir möchten daher Menschen, die sich aus persönlichen Gründen mit einer Diagnose aus dem Bereich „Variante der Geschlechtsentwicklung (DSD)“ auseinander setzten müssen, dabei unterstützen, ihren eigenen Weg im Umgang mit der Diagnose zu finden. Der Verein Intergeschlechtliche Menschen e.V. (Bundesverband) ist Träger zahlreicher Beratungsangebote für intergeschlechtlich geborene Menschen und deren Angehörige. Selbstverständlich können sich auch Menschen, die nicht intergeschlechtlich sind, mit ihren Fragen an uns wenden.

Wir beraten bundesweit:

  • Intergeschlechtliche Jugendliche und Erwachsene,
  • Angehörige intergeschlechtlich geborener Kinder
  • Junge Menschen mit intergeschlechtlicher Entwicklung
  • Intergeschlechtlich geborene Menschen (unabhängig ihrer Identität, ihrer persönlichen Lebenswege und ihres sozialen Geschlechts)

Unser Angebot umfasst dabei die folgenden Bereiche:

  • Information und Beratung rund um die Thematik „Leben zwischen den Geschlechtern“
  • Vermittlung zur Peerberatung und zu qualifizierten Peerberatern über den Verein Intersexuelle Menschen e.V. (Bundesverband)
  • Kontaktherstellung zu Selbsthilfegruppen

 

Peer-Beratung

Intersexuelle Menschen e.V.
Peerberatung
Bahnhofstraße 8
23818 Neuengörs OT Altengörs

https://im-ev.de/peerberatung/

In diesem speziellen Angebot des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. beraten ausschließlich in Lerngruppen ausgebildete intersexuelle „Expert_innen“ in eigener Sache“. Dieses sind Menschen aus allen Altersgruppen und Eltern intersexueller Kinder. Es mag andere Angebote geben, doch nur die über die Bundesgeschäftsstelle vermittelten Peerberatungsgespräche garantieren die Beratung durch qualifizierte Erfahrungsexpert_innen.

Für den Ratsuchenden ist die Peerberatung kostenfrei.
Wir kommen zu Ihnen wenn Sie dieses möchten.
Wir beraten im ganzen Bundesgebiet von Berchtesgaden bis Flensburg.
Wir wissen was es heißt, Eltern eines intersexuellen Kindes oder selbst intergeschlechtlich geboren zu sein.

Schließen


AWO Schleswig-Holstein gGmbH Psychosoziale Dienste Schönberger Landstraße 67 24232 Schönkirchen Tel.: 04348/ 91 73 18 Fax: 04348/ 91 73 33 www.awo-sh.de 

Weiterlesen

https://www.awo-sh.de/main/betreuung-beratung/beratung/psychosoziale-beratung/beratung-bei-transidentem-empfinden/

Celine Lange
celine.lange@awo-sh.de
Thomas Kolodzik
thomas.kolodzik@awo-sh.de

Die Transidentität einer Person kann erhebliche, psychische Belastungssituationen hervorrufen. Durch das “Nicht-Verstanden-Werden” des näheren oder weiteren Umfeldes und das “Fremdfühlen” können psychische Erkrankungen entstehen. Im Prozess der Transition kann sich diese Belastung noch verstärken.

Unser Beratungsangebot richtet sich an Menschen ab 14 Jahren, die eine psychische Unterstützung aufgrund dieser Belastungssituation benötigen. Wir bieten stützende, stabilisierende Gespräche, fachbezogene Informationen zur eventuellen Transition und eine Vermittlung zu weiterführenden Hilfen, Therapien und Fachärzten.

Im Schwerpunkt unserer Arbeit steht Ihre psychische Gesundheit. Wir wollen mit Ihnen gemeinsam einen positiven Weg für Ihre Zukunft ebnen.

Unser Angebot ist für Sie kostenfrei und kann auf Wunsch anonym genutzt werden.
Kontaktieren Sie uns gerne zur Vereinbarung eines telefonischen oder persönlichen Beratungstermins.

Schließen