Echte Vielfalt

Lesben

Das Projekt „LeBe! Lesbisch im Beruf“ bietet ein sechsmonatiges kostenloses Mentoringprogramm „L@work“ für Lesben* im Themenfeld Arbeit und Beruf an. Es richtet sich an Lesben* aus allen Berufen und Branchen. Die Präsenzveranstaltungen finden in Berlin statt.

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Unabhängig von der derzeitigen beruflichen Situation können sich die Teilnehmerinnen im Rahmen des Mentoringprogramms im regelmäßigen Austausch mit einer Mentorin* und in Gruppen Fragen zur beruflichen Situation widmen. Dabei können folgende Themen behandelt werden:

  • Jobsuche – wie finde ich den Job, der zu mir passt?
  • Berufliche Neu- oder Umorientierung
  • Berufliche Weiterentwicklung
  • Queer am Arbeitsplatz
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
  • Diversity-Strategien
  • Umgang mit Diskriminierung/Mobbing am Arbeitsplatz
  • Netzwerken

Dabei geht es auch um Vernetzung und Austausch von Lesben* in unterschiedlichen Punkten ihres Berufswegs, Reflexion der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Das Mentoringprogramm L@work 2024 findet von Mai bis November statt. Nach der Auftaktveranstaltung am 04.05.2024 mit einem gegenseitigen Kennenlernen  gibt es monatliche Treffen mit der Mentorin* sowie vier Gruppentermine. Zudem wird circa alle sechs Wochen zu einem Stammtisch eingeladen, an dem sich auch mit ehemaligen Teilnehmenden ausgetauscht werden kann.

Weitere Informationen zu dem Mentoringprogramm und Anmeldung auf der Webseite von LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V.

Das Projekt „LeBe! Lesbisch im Beruf“ beschreibt sich folgendermaßen:

Mit unserem Projekt möchten wir uns im Sinne von sozialer Gerechtigkeit für eine Gesellschaft einsetzen, in der Lesben* in allen Facetten wertgeschätzt und akzeptiert werden. Wir möchten auch eine Sensibilität und Wahrnehmung dafür erreichen, dass Lesben* keine homogene Gruppe sind, sondern eine vielfältige Community dieser Gesellschaft mit unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Bedürfnissen. Wir verwenden bei der Beschreibung Lesbe* den sog. Gender-Star (Sternchen), um Mehrfachzugehörigkeiten und/oder unterschiedliche Haltungen gegenüber dem Begriff “Lesbe” sichtbar zu machen und die dominanten Vorstellungen von Gender zu benennen und als konstruiert zu kritisieren. Einfach gesagt, alle, die sich als Lesbe* begreifen, sind gemeint.

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Eine im Jahr 2021 veröffentlichte Studie deckte Fälle von Sorgerechtsentzügen lesbischer Mütter in Westdeutschland bis mindestens in die 80er Jahre auf. Ein ähnliches Forschungsprojekt beschäftigt sich nun mit dem Thema in Nordrhein-Westfalen, wofür noch Material und Zeitzeug*innen gesucht werden.

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Das erstgennannte, vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Forschungsprojekt, dessen Bericht unter dem Titel „…in ständiger Angst. Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000)“ erschien, lieferte einen wichtigen Beitrag zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen in der Nachkriegszeit in Westdeutschland (echte vielfalt berichtete). Auch wenn die Studie abgeschlossen ist, müsse das Thema weiter untersucht werden, wie auf der Webseite des Forschungsprojekts betont wird.

Mit dem neuen Forschungsprojekt in Nordrhein-Westfalen soll die Geschichte rechtlicher Diskriminierung lesbischer Mütter zwischen 1946 und 2000 weiter erforscht und die Geschichten von Betroffenen sichtbar gemacht werden. Bisher gebe es noch einen Mangel an Informationen zu den Gerichtsentscheidungen über das Sorgerecht lesbisch lebender Mütter in NRW. So scheint es, als seien die Fälle kaum dokumentiert und absichtlich verschwiegen worden. Um dieser Informationslücke sowie der generellen Unsichtbarkeit lesbischer Beziehungen im 20. Jahrhundert zu entgegnen, sollen Zeitzeug*innenberichte einbezogen werden. NRW-Familienministerin Josefine Paul betont: „Mir ist es sehr wichtig, die Aufarbeitung der historischen Verfolgung und Ausgrenzung von LSBTIQ* Menschen weiter fortzusetzen. Diskriminierung und Entrechtung hatten auch in der Bundesrepublik viele Facetten. Daher wollen wir mit dem Forschungsprojekt zum Sorgerechtsentzug einen bisher wenig bekannten und erforschten Aspekt der Diskriminierung von LSBTIQ* in den Blick nehmen. Dabei ist es wichtig, die Opfer zu Wort kommen zu lassen, ihre Geschichten sichtbar werden zu lassen und das erlittene Unrecht anzuerkennen. Wir leisten damit auch einen Beitrag zur Aufarbeitung bundesrepublikanischer Rechtsgeschichte.“

Durchgeführt wird die Studie von Dr. Kirsten Plötz, die seit den 90er Jahren lesbisches Leben während des 20. Jahrhunderts in Deutschland erforscht und Expertin zum Thema Sorgerechtsentzug lesbischer Frauen ist. Das Forschungsprojekt steht in Trägerschaft des Queeren Netzwerks NRW und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Zeitzeug*innen können sich an sorgerecht@queeres-netzwerk.nrw wenden.

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Die Ampelregierung machte in ihrem Koalitionsvertrag einige queerpolitische Versprechen, worunter eine Reform des Abstammungsrechts fällt, die gleichgeschlechtliche Elternpaare mitdenken soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) will noch im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform vorlegen.

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Bisher gilt die Person (im Gesetz: Frau), die das Kind gebärt, automatisch als rechtliche Mutter. Als Vater gilt entweder der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. So kann es nach dem jetzigen Abstammungsrecht nur einen rechtlichen Vater geben. Bei lesbischen Paaren muss das zweite Elternteil das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren. Dieser Umweg sei oft zeit- und kostenintensiv und mit Unsicherheit verbunden, so Buschmann.

Im Status quo des Abstammungsrechtes werden gleichgeschlechtliche Paare nicht mitgedacht. Die Ampelregierung versprach in ihrem Koalitionsvertrag, dass bei verheirateten lesbischen Paaren automatisch beide in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden sollen. LSBTIQ*-Verbände kritisierten im Herbst 2023, dass für die Umsetzung dieser Versprechung noch kein Zeitplan vorliege, was womöglich bedeuten könnte, dass „für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte Familien mit zwei Müttern, zwei Vätern oder mit trans* Elternteilen Familien zweiter Klasse bleiben“. Im Januar 2024 soll nun ein erstes Eckpunktepapier vorliegen, doch wann dies umgesetzt wird, bleibt erstmal unklar.

Nach Angaben des Deutschlandfunks soll die Reform neben der Vereinfachung der Anerkennung rechtlicher Elternschaft bei lesbischen Paaren auch Neuerungen beim Umgangsrecht für getrennte Elternpaare beinhalten. Außerdem sollen sogenannte „Verantwortungsgemeinschaften“ eingeführt werden. Zudem kündigte das Bundesjustizministerium an, dass die Elternschaftsanerkennung außerhalb der Ehe unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein sollte. Dass die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter eingetragen wird, soll sich nicht ändern. Zudem sollen weiterhin nur zwei Personen als rechtliche Elternteile gelten. So scheint die Reform keine Möglichkeit zu beinhalten, zwei Väter in die Geburtsurkunde einzutragen.

Ob auch trans, inter und nicht-binäre Personen bei den Neuerungen mitgedacht werden, ist noch unklar. Trans Männer, die ein Kind gebären, werden wohl weiterhin als „Mutter“ eingetragen. Dass die rechtliche Geschlechtsidentität des Elternteils nicht anerkannt wird, sei diskriminierend, so der Bundesverband Trans*. Bereits im Jahr 2019 forderte die Organisation, dass eine Reform des Abstammungsrechts trans* und inter Personen inkludieren muss: „Gebärende Väter und zeugende Mütter sind eine gesellschaftliche Tatsache. Diese Tatsache muss in eine Reform des Abstammungsrechts einfließen!“

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Italiens rechte Regierung gegen lesbische Elternschaft Die rechtsextreme italienische Regierung setzt derzeit eine queerfeindliche Familienpolitik um, für die Präsidentin Georgia Meloni bereits im Wahlkampf einstand. Schon im März dieses Jahres wurden Gemeinden dazu aufgefordert, damit aufzuhören, gleichgeschlechtliche Eltern in Geburtsurkunden einzutragen. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht nun das allumfassende Verbot von Leihmutterschaft vor, was als Angriff auf Regenbogenfamilien verstanden wird.

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Das Vorhaben, homosexuelle Eltern nicht offiziell anzuerkennen, soll auch rückwirkend umgesetzt werden. Einige lesbische Eltern in der norditalienischen Stadt Padua wurden informiert, dass die Geburtsurkunde ihrer Kinder geändert werden soll. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch berichtet, dass bereits bei 33 Geburtsurkunden von Kindern lesbischer Eltern der Name einer Mutter aus dem Dokument entfernt werden soll, sodass nur noch diejenige Mutter rechtlich als solche anerkannt wird, die das Kind ausgetragen hat. Auch bei schwulen Elternpaaren soll zukünftig nur noch ein Vater eingetragen sein.

Jetzt wurde ein weiterer Gesetzentwurf von Melonis rechtsextremer Partei Fratelli d'Italia (FDI) verabschiedet, der die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland verbieten soll. Ein Aktivist beklagt, dass mit dem Gesetz „staatliche Homophobie“ verfolgt werde (queer.de berichtet). Obwohl Leihmutterschaft zum Großteil von heterosexuellen Paare beansprucht wurde, wird dieser Gesetzesentwurf als ein Angriff auf die queere Community gesehen. Denn bis heute dürfen homosexuelle Paare in Italien nicht heiraten. Auch Adoption ist ihnen vorenthalten und reproduktive Technologien wie in-vitro Befruchtung nur für heterosexuelle Paare erlaubt, weshalb viele lesbische Paare solche Prozeduren im Ausland gemacht haben. Jetzt droht jedoch diesen Müttern, dass ein Elternteil die Rechte für ihr Kind verliert.

Human Rights Watch betont das Ausmaß Melonis Politik für LSBTIQ*-Personen. Denn das Recht, eine Familie zu gründen, sei ein Menschenrecht. Außerdem gehöre der Zugang zu reproduktiven Technologien und die Rechte lesbischer Mütter zu den wichtigsten Anliegen lesbischer, bisexueller und queerer Frauen. Somit bedeuten diese Einschränkungen tiefe Einschnitte in die Rechte der queeren Community Italiens. Auch für die Kinder der betroffenen Paare könnte die Entscheidung negative Folgen haben, wenn nur ein Elternteil die rechtliche Verantwortung für sie hat.

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Leslie Feinbergs Roman „Stone Butch Buch“ wird dieses Jahr 30 Jahre alt. Zur Ehrung des Werkes, das tiefe Einblicke in die Lebensrealitäten lesbischer und trans Personen gibt, veranstaltet das Zentrum Gender & Diversity Hamburg (ZGD) am 5. und 6. Mai 2023 die Online-Tagung „30 Jahre Stone Butch Blues – Erinnerungen und Perspektiven“.

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Die Autorin und Aktivistin Leslie Feinberg ist eine sehr bedeutsame Figur für die US-amerikanische LGBTIQ*-Bewegung. Ihr Roman Stone Butch Blues wurde mit dem Stonewall Book Award ausgezeichnet. Das Buch bringt die Leser*innen in die Welt von Femmes, Butches und Drag Queens der US-amerikanischen queeren Communities, die die Protagonistin Jess Goldberg durchkreuzt. Dabei illustriert Feinberg auch die Gewalt, die viele queere Personen zu der Zeit erfahren mussten. Als eines der ersten Werke, das medizinische Transition und Detransition sowie die Beziehung von trans und lesbischen Identitäten behandelt, gilt Stone Butch Blues als Kultroman und Klassiker in der queeren Literatur.

Mit zahlreichen Veranstaltungen wird das Publikationsjubiläum Anfang Mai gefeiert. Alle Vorträge und Performances zum Thema sind in das Programmheft der Tagung (PDF) aufgenommen. Die Angebote sind vielfältig, unter anderem gibt es Vorträge zu Lesben mit Unterstützungsbedarf, antirassistischer Sexualerziehung, queeren und jüdischen Identitäten sowie einige Beiträge, die sich direkt mit dem Roman beschäftigen. Zum Abschluss der Tagung findet eine Lesung der Lyrikerin und Lebenspartnerin von Leslie Feinberg, Minnie Bruce Pratt, statt. Die Teilnahme ist kostenlos, bis zum 1. Mai kann man sich auf der Webseite des ZGDs anmelden.

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Im September 2022 wurden die LSBTIQ*-Aktivistinnen Zahra Sedighi Hamedani und Elham Choubdar von einem iranischen Gericht zur Todesstrafe verurteilt. Die internationale Gemeinschaft, die sich für die Rechte von queeren Personen einsetzt, verurteilte dies scharf. Nach hohen Kautionszahlungen wurden die Aktivistinnen im März 2023 aus der Haft entlassen.

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Das Gericht hielt Zahra Sedighi Hamedani und Elham Choubdar vor, „Werbung für Homosexualität“ zu betreiben sowie die „Verbreitung der Korruption auf der Erde“. Die Aktivistin und Autorin Shadi Amin erklärt in einem Interview mit der taz, dass dieser vage Strafvorwurf gegen queere Personen genutzt wird, um höhere Strafen anwenden zu können. Zahra Sedighi Hamedani wurde bereits im Jahr 2021 an der Grenze zur Türkei verhaftet. Die Hengaw Organization for Human Rights berichtete, dass ihr der Zugang zu einem Anwalt oder einer Anwältin verwehrt blieb. Hamedani hat sich mehrfach öffentlich für die iranische queere Community eingesetzt. Die harte Strafe sollte auch als Abschreckung für LSBTIQ* Jugendliche dienen, so Amin. Umso wichtiger sei es, dass weiterhin öffentlich über die Situation geredet wird.

Die Situation für die queere Community im Iran ist geprägt von politischer Verfolgung, Repressionen und Stigmatisierung. Gleichgeschlechtliche Beziehungen können somit nur versteckt stattfinden. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sind LSBTIQ*-Personen im Iran von hoher Gewalt betroffen. Homosexuelle Frauen könnten zusätzlich zwangsverheiratet werden. So wie im Fall von Hamedani und Choubdar wird in einigen Fällen auch die Todesstrafe verhängt. In der Islamischen Republik wurden bereits tausende queere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität hingerichtet, so queer.de.

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann feiert die Entlassung der beiden Aktivistinnen auf Twitter als „eine der schönsten Nachrichten dieser Tage“ und betont, dass die Rechte von LSBTIQ*-Personen Menschenrechte seien. Deshalb sei es wichtig, politischen Druck auf die Islamische Republik auszuüben und die aktuelle Protestbewegung im Iran zu unterstützen. Diese folgte auf den Tod der kurdischen Iranerin Jina Mahsa Amini im September 2022. Sie verstarb nach einer Verhaftung durch die Sittenpolizei, die sie festnahm, weil sie ihr Kopftuch nicht korrekt getragen hätte. So ist der Kampf von queeren Menschen mit den feministischen Bestrebungen im Land eng verflochten.

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Pressemitteilung, Berlin, 06.03.2023 Schluss mit der Diskriminierung älterer Lesben! Zum Internationalen Frauentag fordert der bundesweite Dachverband Lesben und Alter Geschlechtergerechtigkeit. Lesbische Seniorinnen sind stark benachteiligt. Es sind vor allem Frauen, die die Gruppe der Älteren prägen! In Deutschland ist die Zahl der 65-Jährigen und Älteren seit 1991 von 12 Millionen auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 deutlich gestiegen. Mit 10,3 Millionen bilden die Frauen nach wie vor die Mehrzahl älterer Menschen. Von ihnen leben nach konservativen Schätzungen mindestens 300.0000 lesbisch beziehungsweise frauenliebend. „Im Alter sind viele Lesben und alleinstehende Frauen stark benachteiligt“, kritisiert Carolina Brauckmann, Vorstandsfrau im Dachverband Lesben und Alter. Die Hochglanzbilder der betuchten Seniorin passen nicht zur Lebensrealität derjenigen, deren Rente wegen Erziehungszeiten, Minijobs und Niedriglöhnen hinten und vorne nicht ausreicht. Sorge vor explodierenden Kosten und das drohende Stigma Altersarmut sind allzu oft Alltagsbegleiter lesbischer und alleinstehender Seniorinnen. Selbst das Wohnen als „letzte Bastion der Selbstwirksamkeit“, so Prof. Dr. Irene Götz von der Ludwig-Maximilian-Universität München, ist gefährdet angesichts horrender Mieten. Wo sind die bezahlbaren Wohnprojekte und Mehrgenerationen-Häuser für Lesben und alleinstehende Frauen? Wo sind die Orte für Lesben- und Frauengemeinschaften? Und wo sind die staatlichen und kommunalen Förderprogramme, die der massiven strukturellen Benachteiligung von älteren Lesben und alleinstehenden Frauen Einhalt gebieten? Zum Internationalen Tag für die Rechte der Frauen ruft der Dachverband Lesben und Alter dazu auf, die Lebenssituation älterer Lesben und alleinstehender Frauen zu stärken. Geschlechtergerechtigkeit ist noch lange nicht erreicht. Notwendig sind eine systematische Erforschung insbesondere lesbischer Lebenslagen und geeignete Maßnahmen, um strukturelle Ungleichheiten dauerhaft zu beenden. Der Dachverband Lesben und Alter fordert:
  • Bereitstellung von bezahlbarem gemeinschaftlichem Wohnraum.
  • Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau.
  • Funktionierende Mietendeckel mit Sanktionen bei Verstoß.
  • Förderprogramme für Kultur- und Begegnungsorte für Lesben in allen Lebensaltern.
  • Sicherung und Ausweitung von Lesbenberatungen und Lesbenprojekten.
  • Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Verbesserung der Einkommenschancen und der eigenständigen Alterssicherung von Frauen.
  • Unterstützung von Pflegewohngemeinschaften.
  • Finanzierung und Umsetzung von Konzepten für frauen- und lesbenrespektierende Pflege.
Pressekontakt: Carolina Brauckmann Dachverband Lesben und Alter e. V. | Friedbergstr. 20 | 14057 Berlin www.lesbenundalter.de | kontakt@lesbenundalter.de | Tel: +49 (0)179 6603807 Der Dachverband Lesben und Alter e.V. vertritt die Interessen älterer und alter lesbisch lebender Frauen gegenüber Politik, Verbänden und Gesellschaft. Er stärkt die Wahrnehmung für ihre spezifischen Lebenssituationen. Alles, was Frauen ein unabhängiges und wirtschaftlich gefestigtes Leben ermöglicht, ist auch ein lesbisches Thema. Zu diesen Themen gehören gesellschaftliche und politische Teilhabe, Wohnformen, Pflege, Rentenpolitik und drohende Altersarmut.

Am 13. Dezember 2022 unterzeichnete der amerikanische Präsident Joe Biden das Gesetz zum Schutz der gleichgeschlechtlichen Ehe. Damit zieht er einen vorläufigen Schlussstrich in einer langjährigen Rechtsdebatte.

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Nach einem Zitat des Guardian betonte Biden in seiner Rede vor der Unterzeichnung, wie lange es gedauert habe und wie wichtig das Durchhaltevermögen derer gewesen sei, die immer an ein entsprechendes Gesetz geglaubt haben. Wie lang das wirklich war, macht eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes GALLUP deutlich. Demnach lag noch 2004 die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe bei 42 %. Im Jahr 2022, also 18 Jahre später, stieg die Zustimmung auf 71 %. Die Studie zeigt zum Beispiel auch, dass der Anteil der Befragten, die wöchentlich die Kirche besuchen, besonders wenig Zustimmung aufwies (2004: 20 %). Im Jahr 2022 hat sich allerdings auch in dieser Gruppe die Zustimmung auf 40 % verdoppelt. Es lässt sich somit festhalten, dass die Haltung in den USA in diesem Bereich einen durchweg positiven Wandel durchlaufen hat.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Verabschiedung des Gesetzes im Senat angemerkt hatten, ist mit dessen Eintreten zwar ein Ergebnis, aber noch kein Ende des Diskurses erreicht. Laut Forbes ist mit Gegenklagen zu rechnen, die in einem momentan sehr konservativen „Supreme Court“ durchaus Gehör finden könnten.

In älteren Urteilen hatte sich der Oberste Gerichtshof der USA allerdings bereits unterstützend den Rechten einer nicht gleichgeschlechtlichen Ehe gegenüber verhalten. Auf der Webseite des US-Kongresses wird in einer Stellungnahme zum Gleichstellungsgesetz deshalb immer wieder auf entsprechende Urteile verwiesen. Zweck des Gesetzes ist es letztendlich, das Bundesrecht dahingehend anzupassen, dass jeder Wortlaut der Ehe als Vorgang zwischen „Mann und Frau“ durch „zwischen zwei Personen“ ersetzt wird. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Court gab es bereits 2013. Weiter werden alle Klauseln, die nicht zwingend verlangen, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, durch die Pflicht zur vollumfänglichen Anerkennung der Ehen und der daraus resultierenden Rechtsansprüche ersetzt.

Auch hier hatte der Supreme Court bereits 2015 auf die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen hingewiesen, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesetz haben nun nicht nur die Betroffenen, sondern auch das Justizministerium die Möglichkeit, bei Verstößen Klage einzureichen.

Einschränkungen in der Reichweite bestehen hingegen in Bezug auf die religiöse Freiheit und den Gewissensschutz und damit verbundene Dienstleistungen. Damit ist keine Institution dazu verpflichtet, eine Ehe zu vollziehen. Ebenso betrifft das Gesetz keine Vorteile oder Rechte, die sich nicht aus einer Ehe ergeben. Wie sich das ganze weiterentwickelt, muss nun die Praxis zeigen.

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Am 21. November 2022 fanden auf Teneriffa erstmals die „International Lesbian Visibility Awards“ statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom internationalen Lesbenverband EL*C (EuroCentralAsian Lesbian* Community). Die Auszeichnung wurde in den Kategorien „lesbische Sichtbarkeit“, „lesbische Pionierin“, „lesbische Gemeinschaft“ und „lesbische Verbündete“ an sechs Preisträgerinnen vergeben.

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Dabei ging es im speziellen zwar um das Engagement für Frauen und die lesbische Gemeinschaft, die Aktivistinnen setzten sich allerdings durchweg darüber hinaus für die Rechte der gesamten LGBTQ* Gemeinschaft in verschiedenen Ausprägungen ein.

Der Hauptpreis, so das Magazin L-Mag, ging dabei an Olena Shevchenko. Sie wurde für ihren Einsatz in der ukrainischen Frauenbewegung sowie im LGBT-Aktivismus mit dem „International Lesbian Visibility Award“ ausgezeichnet. Shevchenko ist eine der bekanntesten LGBT-Aktivist:innen in der Ukraine und Mitbegründerin der Initiative „Insight“.

Der „Pioneer Award“ ging an die Autorin Shelley Anderson, die die Auszeichnung unter anderem auch als Erinnerung an ihre schriftstellerische Arbeit Anfang der 1990er Jahre erhielt.

Ise Bosch erhielt den „Lesbian Allyship Award“. Bosch ist Erbin der Industriellenfamilie Bosch und setzt sich ebenfalls seit den 1990er Jahren mit Spenden und Stiftungen für Menschenrechte, Frauen und sexuelle Minderheiten ein (Dabei ist anzumerken, dass Philanthropie kein unumstrittenes Themenfeld ist, was nicht den Einsatz oder die Wirkung Ise Boschs schmälern, jedoch auch nicht unterschlagen werden sollte).

Der „Lesbian Community Award“ wurde gleich zweimal vergeben. Zum einen ging er an Shadi Amin, die sich für LGBTQI-Rechte im Iran einsetzt. Zum zweiten an das Duo „Sapphosutra“ aus Paris, das sich als queere Liebeskünstler:innen Leo & Lou betätigt.

Den „Spanish Lesbian Visibility Award“ erhielt Paloma del Rio als eine der ersten erfolgreichen Frauen ihrer Generation im Sportjournalismus.

Neben den Verleihungen traten auch der Indie-Rocker Michi, die Flamenco-Künstlerin Noelia La Negri und DJ Sofia Cristo auf. Durch den Abend führten die Autorin, Slam-Poetin und Performance-Künstlerin Joëlle Sambi und die Komikerin und Aktivistin Patricia Galván.

Wer das Ganze verpasst hat oder sich noch einmal Momente des Abends ansehen möchte, kann dies auf dem YouTube-Kanal der EL*C tun.

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Am 15.11.2022 startete die Künstlerin „annette hollywood“ das Onlinearchive „anderkawer“. In diesem stellt sie Fotos, Skizzen, Videos, aber auch Polizeiakten und weitere Dokumente zur Verfügung, die das Leben und die Situation lesbischer Mütter der letzten 100 Jahre betreffen.

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Auf der Webseite lädt sie ein, sich durch die Materialien zu klicken und selbst einen Einblick in die historischen Dokumente zu erhalten:

„Das Langzeitprojekt [anderkawer] untersucht anhand biografischer und gesellschaftlicher Ereignisse die Situation von nicht heteronormativen Familien und den damit verbundenen Ideologien von Familie und Mutterschaft in den letzten 100 Jahren in Deutschland.“

Den Anfang macht das Projekt im Berlin der 1920er Jahre. Wie das Magazin L-Mag schreibt, sind lesbische Frauen in diesem Jahrzehnt „[…] sichtbare Realität, die sich heute noch im Archivmaterial in Form von Fotos, Plakaten und Medien -- zum Beispiel in der Zeitschrift ‚Frauenliebe‘, die in den Jahren 1926 bis 1930 in Berlin erschien – wiederfindet“.

Aber auch Themen wie Verfolgung, Denunziation und damit verbunden die Not, untertauchen zu müssen, spielen eine Rolle. Gerade in den Nachkriegsjahren um 1950 geht es darum, inwieweit die Protagonist*innen medial überhaupt in Erscheinung traten:

„Die Fundstücke, wie Zeitschriften und Akten, erzählen von der Unsichtbarkeit, gesellschaftlichen Diskussion und heute allmählichen Akzeptanz queerer Familien und machen die Verwendung von Sprache, ihre Zuschreibung und Wirkmacht im jeweiligen gesellschaftlichen Klima erfahrbar“.

Am Ende soll das Projekt einen Eindruck vermitteln, wie sich die Verhältnisse in den vergangenen 100 Jahren darstellten und veränderten. Dabei nimmt Unsichtbarkeit und das wieder Sichtbarwerden im Laufe der Zeit eine wichtige Rolle ein.

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