Echte Vielfalt

Lesben

Der Aachener Bischof Helmut Dieser spricht sich für die Segnung homosexueller Paare aus. Gerade fand vom 08. bis 10. September in Frankfurt ein Treffen zum deutschen Synodalen Weg statt, bei dem Dieser den Co-Vorsitz innehat. Der Synodale Weg ist die Zusammenkunft der deutschen katholischen Bischöfe und des Zentralkomitees, um über die zukünftige Ausrichtung der Katholischen Kirche in Deutschland zu beraten. Ein Ordnungspunkt unter anderen ist die Reform der katholischen Sexualmoral.

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Wie vatikannews.va berichtet, soll das Ergebnis der deutschen Synode in der 2023 im Vatikan stattfindenden Welt-Synode Berücksichtigung finden.

Im Vorfeld des Treffens in Frankfurt machte Dieser im Interview gegenüber der ZEIT deutlich, er selbst könne zwar keine Segnung gegen die offizielle Position der Kirche anbieten, aber für sein Bistum gelte schon länger die Haltung, dass es eine Gewissensentscheidung des einzelnen Seelsorgers sei. Dieser betont, Homosexualität sehe er schon lange nicht mehr als Sünde an und grenzte sie explizit von Fällen wie Missbrauch oder Betrug ab. Damit setzte er ein erstes Stimmungsbild für die Synode in Frankfurt und ein öffentliches Umdenken.

Gleichzeitig zeigt der Bezug auf sein früheres Denken die überwiegend geltende Position der Kirche und lässt erkennen, dass Homosexualität als „Sünde“ oder zumindest „nicht Gott gewollt“ immer noch einen tief verankerten Platz in der Katholischen Kirche hat. Auf vatikannews.va heißt es dazu.

„Die geltende kirchliche Lehre ist im Weltkatechismus der Katholischen Kirche ausführlich dargelegt. Sie sieht eine Segnung homosexueller Ehen […] nicht vor. Mit seinem Lehrschreiben Amoris Laetitia hat Papst Franziskus der kirchlichen Ehe- und Familienpastoral und einem Synodalen Prozess auf Weltebene, der 2023 in einer Synode im Vatikan gipfeln soll, einen dezidiert pastoralen Akzent gegeben, an der grundsätzlichen Lehre der Kirche aber nichts geändert.“

Es bleibt also weiter abzuwarten, ob sich auch international immer mehr Stimmen, zudem aus der Führungsebene, Dieser anschließen.

Aber auch die Kirche als Institution sollte auf Reformen hoffen. Die Frage, ob nicht in der allgemeinen Abwertung einer gesamten Menschengruppe als „nicht Gott gewollt“ bereits selbst eine Sünde (Anmaßung) liegt, sollte Gehör finden.

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Der serbische Ministerpräsident Aleksandar Vučić untersagte den für den 12. bis 18. September geplanten EuroPride in Serbiens Hauptstadt Belgrad. Wie die taz am 28. August berichtete, waren im Vorfeld diverse homophobe und menschenverachtende Petitionen eingegangen. Der Kurs von Vučić und seiner Fortschrittspartei (SNS) ist dabei klar auf die Vergangenheit und national-konservative Strömungen des Landes gerichtet. Die Veranstaltenden (EPOA – European Pride Organiser Association) reagierten prompt auf das Verbot.

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Auf epoa.eu heißt es dazu:

“Neither the hosts of EuroPride 2022, Belgrade Pride, nor us as the licensor will cancel EuroPride in Belgrade.”

Der Verband beruft sich dabei auf Artikel 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Serbien ist zwar noch kein Mitglied der EU, aber seit 2003 Teil des Europarates und hat daher die EMRK ebenfalls unterzeichnet. So wichtig es ist, dass die Veranstaltenden nicht einfach nachgeben, sondern ihre Rechte und damit auch die darin verankerten Werte verteidigen, so sicher ist auch, dass sich der Diskurs nicht mit einem Rechtsstreit bereinigen lassen wird. Die „Neue Züricher Zeitung“ bemerkt:

„Wohl auch um national-konservative Kreise angesichts [des] vermeintlichen Tabubruchs [im Grenzstreit mit dem Kosovo] zu besänftigen, kündigte Vučić praktisch gleichzeitig an, den […] EuroPride nicht zum geplanten Zeitpunkt im September durchführen zu lassen.“

Neben politischem Kalkül spielt jedoch auch die christliche Ideologie des Landes eine ausschlaggebende Rolle. Gerade die Gruppe der serbisch-orthodoxen Christ*innen feierte das Pride-Verbot von Vučić. Bischof Nikanor Bogunović hatte bereits im Vorfeld die Diskussion in den Sozialen-Medien mitgeprägt und war zuletzt mit seiner Aussage: „Wenn ich eine Waffe hätte, ich würde sie benutzen!“ aufgefallen, wie das Portal freiheit.org zitiert.

Allen Widrigkeiten zum Trotz hält EPOA an der Durchführung der Veranstaltung fest. Aktuelle Informationen zum EuroPride 2022 unter https://www.europride2022.com/

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Am Donnerstag, 08. September 2022, startet das „Queerfilmfestival“. Bis Mittwoch, 14. September, werden dabei verteilt über Deutschland und Österreich 19 nicht-heteronormative Spielfilme und Dokumentationen gezeigt.

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2019 fand das erste Filmfest dieser Art in drei Städten statt. Am aktuellen vierten Filmfest beteiligen sich bereits 13 Städte: Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Fürstenwalde, Halle (Saale), Köln, Leipzig, Magdeburg, München, Nürnberg, Stuttgart und Wien.

Eröffnet wird das Festival in diesem Jahr mit einer Neuverfilmung von Rainer Werner Fassbinders „Die bitteren Tränen der Petra von Kant“ (1972). François Ozons lässt in seiner Version „Peter von Kant“ statt dreier Frauen nun drei Männer in den Mittelpunkt des Geschehens treten.

Auf der Seite der Dokumentarfilme findet sich als Beispiel „Vorurteil und Stolz“ von Eva Beling. Der Film unternimmt eine Reise durch die nicht-heteronormative Filmvergangenheit Schwedens, gerahmt von Interviews mit Filmemacher*innen und Fachleuten.

„Im Programm finden sich Highlights aus Cannes, Toronto, Locarno und von der Berlinale. Bis auf wenige Ausnahmen laufen die Filme als deutsche Erstaufführungen“. (queerfilmfestival.net)

Ein Gesamtüberblick des Programms findet sich hier.

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Justizminister Marco Buschmann möchte, dass in Deutschland beide Partnerinnen eines lesbischen Ehepaars als Mütter anerkannt werden. Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft für ein verheiratetes weibliches Paar.

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Das bedeutet, dass nur die biologische Mutter rechtlich als Elternteil anerkannt wird und ihr Partner ein formelles Adoptionsverfahren durchlaufen muss, um der zweite Elternteil des Kindes zu werden, auch wenn sie verheiratet sind. Ein solches Verfahren kann Monate oder sogar Jahre dauern. Doch das soll sich nun ändern.

"Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau hineingeboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater", sagte Bundesminister Buschmann (FDP) in einem Interview mit der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger. "Die Frage ist: Warum sollte das bei einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein?". Entscheidend sei, so Buschmann, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit geben und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Deshalb müsse es zur Regel werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden".

Buschmanns Forderung deckt sich mit dem, was die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Ende letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel formuliert hat. In der Vereinbarung heißt es: "Wird ein Kind in die Ehe zweier Frauen hineingeboren, sind automatisch beide die rechtliche Mutter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist".

Doch bisher gab es keine wirkliche Bewegung bei der gesetzlichen Regelung der Elternschaft für ein verheiratetes Frauenpaar. Diese Frage ist nach wie vor ungelöst, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland seit Oktober 2017 legal sind. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen "wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", hatte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) im Sommer 2020 gesagt und hinzugefügt, "eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen".

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Das US-Repräsentant*innenhaus hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, welches gleichgeschlechtliche und Ehen gesetzlich schützt. Er zielt darauf ab, die Rechte der Homo-Ehe vor einer möglichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu schützen.

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Die überparteiliche Schlussabstimmung fiel mit 267 zu 157 Stimmen aus, wobei 47 Republikaner*innen gemeinsam mit den Demokrat*innen für den Gesetzentwurf stimmten. Es ist jedoch nicht klar, ob der Gesetzentwurf den Senat passieren kann, wo sich mindestens 10 Republikaner*innen den Demokrat*innen anschließen müssten, um die 60-Stimmen-Hürde des Filibusters zu überwinden.

Die Abstimmung findet inmitten Befürchtungen der Demokrat*innen statt, dass die konservative Mehrheit des Obersten Gerichtshofs die gleichgeschlechtliche Ehe in Zukunft angreifen könnte, nachdem das Oberste Gericht in einer folgenschweren Entscheidung das Urteil Roe v. Wade aufgehoben hat.

Der Gesetzentwurf sichert nicht nur landesweit das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehen, sondern sieht auch einen bundesweiten Schutz für Ehen zwischen weißen und Schwarzen Menschen vor. Die Maßnahme sieht vor, dass eine Ehe nach Bundesrecht anerkannt werden muss, wenn sie in dem Staat, in dem sie geschlossen wurde, legal war.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem zusätzliche rechtliche Garantien für verheiratete Paare vor, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rassifizierung, der ethnischen Zugehörigkeit oder der nationalen Herkunft zu verhindern, und ermächtigt den Generalstaatsanwalt, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Demokrat*innen im Repräsentant*innenhaus, die sich nach der Abtreibungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs auf kulturelle Fragen konzentrieren, wollen diese Woche ebenfalls einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zugang zu Verhütungsmitteln garantiert. Die bahnbrechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der das Urteil Roe v. Wade und damit das bundesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben wurde, hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob andere Präzedenzfälle nun in Gefahr sind. Die drei liberalen Richter*innen des Gerichts warnten, dass niemand darauf vertrauen solle, dass die konservative Mehrheit mit ihrer Arbeit fertig ist.

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Ab Donnerstag, den 28.04. wird von dem Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel eine Ringvorlesung veranstaltet. Das Thema: Why it (still) matters - Warum also Gender und Diversität (immer noch) wichtig sind bzw. eine Rolle spielen.

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Los geht es dabei am 28.04 mit "Soziologischen Perspektiven auf Gender & Diversity", gefolgt von einer Reihe spannender Themen, die bis zum 14.07. wöchentlich behandelt werden. Darunter geht es unter anderem um "Diskriminierung durch Algorithmen", "Schwarzfeministische Perspektiven auf Macht und Machtverhältnisse", "Schwangere Väter und Mütter auf der Pirsch" und "Anerkennung – Schlüsselbegriff einer diversitätsbewussten Sozialpädagogik?!".

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18.15 Uhr und finden im Audimax, Hörsaal 1 am Christian-Albrechts-Platz 2 statt. Genauere Informationen können Sie dem Flyer oder der Webseite entnehmen.

Hinweis der Veranstalter*innen: "Der Zugang zum Hörsaal ist nicht barrierefrei. Ein Zugang kann organisiert werden (e-Mail an orga@gender.uni-kiel.de). Sofern Sie eine Simultanübersetzung in deutsche Gebärdensprache benötigen, melden Sie sich 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin bei dem*der Diversitätsbeauftragten: orga@gender.uni-kiel.de."

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Das polnische Unterhaus hat am 09. Februar ein von der regierenden PiS-Partei vorgeschlagenes Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu Unterricht über queere Themen einschränkt und die Kontrolle der Regierung über die Schulen verstärkt. Die PiS-Abgeordneten riefen dazu auf, „die Kinder zu schützen“, und brachten die Abstimmung über das Gesetz unerwartet mehr als eine Woche früher als geplant auf den Weg.

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Dieser Schritt kam, nachdem das Parlament einen Gesetzentwurf bereits im November 2021 debattierte, und nach jahrelangem Bestehen sogenannter „LGBT-freier Zonen“, die von der EU als queer-feindlich kritisiert wurden. Nun seien die PiS-Abgeordneten laut berichten „in tosenden Beifall“ ausgebrochen, als das Gesetz verabschiedet wurde - es wird nun an den Präsidenten Andrzej Duda zur Unterzeichnung weitergeleitet.

Aktivist*innen jedoch erklärten gegenüber PinkNews, dass die Gesetzgebung eine Kultur der "Kontrolle und Angst" in den Schulen einführen werde, wodurch Ungleichheit und Ausgrenzung zunehmen würden. So würden mit dem Gesetzentwurf von der Regierung zugelassene „Einpeitscher“ eingeführt, die die Schulen unter Kontrolle halten sollen. Sie würden die Macht haben, Schulleitungen einzustellen und zu entlassen und externe Gruppen daran zu hindern, in den Schulen zu arbeiten. Zudem müssten Pädagog*innen ihre Unterrichtspläne spätestens zwei Monate vor Unterrichtsbeginn von den Aufsichtsbehörden genehmigen lassen – werde dabei festgestellt, dass die Lehrpläne nicht mit den strengen Werten der Regierung übereinstimmen, können die Regierungsmandatierten Schulleitungen fristlos und ohne Einspruchsmöglichkeit entlassen. Außerschulische Aktivitäten, die von Nichtregierungsgruppen durchgeführt werden, müssten demnächst erst von den Minister*innen genehmigt werden, was ihnen mehr Kontrolle über das Schulleben gäbe.

Lehrkraftgewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen warnten, dass die Gesetzgebung einer Zensur gleichkomme und der Regierung ermögliche, den Unterricht über LGBT+ und reproduktive Rechte zu unterbinden. Das Gesetz sei „eine Katastrophe für die Schulen in Polen“, sagte Justyna Nakielska, Beauftragte für LGBT+-Rechte bei Kampania Przeciw Homofobii. Junge Menschen würden für Toleranz, Offenheit für Vielfalt, kritisches Denken und Unabhängigkeit bestraft. Das Gesetz führe eine Atmosphäre der Denunziation, Kontrolle und Angst in den Schulen ein. "LGBT-Jugendliche werden sich in den Schulen immer weniger sicher fühlen", sagte sie und zitierte einen Bericht der EU-Grundrechteagentur aus dem Jahr 2020, wonach vier von zehn queeren Jugendlichen in Polen ihre Identität in der Schule verbergen. "Ungleichheit und Ausgrenzung", so Nakielska, "werden zunehmen und es wird immer weniger Platz für LGBT-Jugendliche geben."

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Anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar, an dem das Konzentrationslager Auschwitz im Jahr 1945 durch die Rote Armee befreit wurde, erinnern LGBTI-Aktivist*innen daran, dass auch queere Minderheiten in Deutschland heute noch gefährdet seien: "Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus führt uns vor Augen, was geschehen kann, wenn Hass und Hetze eine Gesellschaft vergiften, wenn eine Mehrheit gleichgültig wird gegenüber dem Leben Anderer, wenn sie Ausgrenzung und Entrechtung zulässt und unterstützt", erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Henny Engels.

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Menschenfeindliche Ideologien wie Nationalismus, Rassismus, Sexismus, Homofeindlichkeit und Transfeindlichkeit seien stark miteinander verwoben, so Engels weiter (queer.de berichtete). Denn all diese Ideologien leugnen, dass alle Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestattet seien. Doch queere Opfer des Nationalsozialismus seien "über Jahrzehnte aus der Gedenkkultur ausgeschlossen" worden. Deswegen setzt sich der LSVD dafür ein, dass eine der jährlichen Gedenkstunden des Bundestages an die Opfer des Nationalsozialismus auch den Menschen gewidmet wird, die während der NS-Herrschaft wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt, inhaftiert und ermordet worden waren.

Jahrelang hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Erinnerung an queere Opfer der Nazi-Barbarei im deutschen Parlament verhindert, doch nun hat die neue Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) für das kommende Jahr einen entsprechenden Schwerpunkt in der Holocaustgedenkstunde des Bundestags in Aussicht gestellt – das Gleiche hatte Schäuble jedoch bereits 2019 versprochen.

Landesparlamente hingegen erinnern schon seit längerem an die Gräueltaten der Nazis gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten. So wurde am Mittwoch eine Gedenkstelle für diese Gruppe im ehemaligen KZ Flossenbürg eingeweiht, um „homosexuellen Opfern eine Stimme zu geben“, so die bayrische Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Homosexuelle Männer seien auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik weiterhin staatlich verfolgt worden, so der Bildhauer und CSD-Vorstand Bastian Breuwer. „Es ist nun an der Zeit, dieser Opfergruppe ein würdiges Gedenken zu schaffen“.

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Am Dienstag teilte der israelische Gesundheitsminister mit, dass gleichgeschlechtliche israelische Paare schon ab nächster Woche durch Leihmutterschaft Eltern werden können. Seit Jahren hatte Israels LGBTQ-Gemeinschaft gefordert, Leihmutterschaft in Anspruch nehmen zu dürfen. Nun hat das Land, sechs Monate nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Leihmutterschaft für alle Bürger*innen geöffnet - auch für gleichgeschlechtliche Paare, alleinstehende Männer und trans Personen.

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Mit dieser Entscheidung wird ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr bestätigt, das ein Ende des Verbots forderte. „Dies ist ein historischer Tag für den Kampf der LGBTQ in Israel“, sagte Gesundheitsminister Nitzan Horowitz, der selbst offen schwul ist. „Damit wird der Traum vieler Menschen, eine Familie zu gründen, wahr. Volle Gleichberechtigung. Das ist die einfache Forderung und das Ziel des Kampfes der LGBTQ, des langen Kampfes meiner Community“, sagte er. „Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichheit der Elternschaft.“

Das Ministerium habe einen Runderlass herausgegeben, der allen den gleichen Zugang zur Leihmutterschaft gewähre, auch alleinstehenden Männern und trans Personen, sagte Horowitz. Bis zu dieser Ankündigung war die Leihmutterschaft in Israel nur für heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen zugänglich gewesen. So waren gleichgeschlechtliche Paare gezwungen die kostspieligere Alternative eine Leihmutter im Ausland zu finden, zu wählen.

Im Juli hob der Oberste Gerichtshof des Landes Teile eines Leihmutterschaftsgesetzes auf, das homosexuelle Paare daran hinderte, im Staat Kinder durch eine Leihmutter zu bekommen. Der Staat hatte zuvor argumentiert, das Gesetz diene dem Schutz von Leihmüttern. Das Gericht entschied nun jedoch, dass ein Gleichgewicht hergestellt werden könne, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Es fügte hinzu, dass die Gesetzesänderung jedoch erst nach sechs Monaten in Kraft treten werde, um Zeit für die Ausarbeitung professioneller Richtlinien, unter denen der Schutz von Leihmüttern weiterhin gewährleistet wird, zu haben.

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Nachdem der Bundesjustizminister Marco Buschmann die „vermutlich größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“ verkündete, mutmaßte der CDU-Politiker Günter Krings, der bereits eingetragene Partnerschaften, das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule und die Ehe-Öffnung bekämpfte, dass dies angeblich „verfassungswidrige Pläne“ seien.

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Auf die Familienrechtsreform-Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), welche unter anderem die Rechte queerer Paare stärken würde, hat die Union ablehnend bis skeptisch reagiert. Vor allem die Idee der neuen Verantwortungsgemeinschaft, einer rechtlich anerkannten Lebensgemeinschaft jenseits der Ehe, berge „verfassungsrechtliche Risiken“, so Krings. „Wenn hier eine 'Ehe light' erfunden werden soll, riskiert man nicht nur einen handfesten Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe besonders schützt, sondern muss vor allem ein hochkomplexes neues Regelungssystem schaffen“, warnte er. Mit Verweisen auf das Grundgesetz (sowie auf das „Kindeswohl“) hatte Krings bereits erfolgslos versucht eingetragene Partnerschaften, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle zu bekämpfen.

Mutmaßlich bezog sich SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese auf Positionen und Argumenten dieser Art, als er bei der Deutsches Presse Agentur kritisierte, „bei wie vielen gesellschaftspolitischen Themen die Union in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten konsequent auf der Bremse stand“. Nun gäbe es jedoch die Chance, ein fortschrittliches Familienrecht zu schaffen, das die vielfältigen Lebensrealitäten im 21. Jahrhundert anerkenne – auch die queeren. Es handele sich daher bei der Reform um ein Vorhaben von einer „historischen Dimension“, so Wiese.

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