Echte Vielfalt

LSBTIQ

Die Unionsparteien CDU und CSU und die SPD haben den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt. Doch wie steht es darin um queerpolitische Maßnahmen? Was ist mit dem Aktionsplan „Queer leben“? Und bleibt das Selbstbestimmungsgesetz bestehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel in den Blick genommen.

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Queerpolitische Fragen stehen keinesfalls im Vordergrund des neuen Koalitionsvertrags. Auf den fast 150 Seiten gibt es einen kurzen Absatz zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt“, in dem die wahrscheinlich künftigen Regierungsparteien festhalten:

„Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Dazu wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken.“

Konkrete Maßnahmen, wie die Koalition LSBTIQ* Personen besser vor Diskriminierung und Hasskriminalität schützen will, werden jedoch nicht genannt. Der von der Ampel-Regierung ins Leben gerufenen Aktionsplan „Queer leben“ bleibt ebenfalls unerwähnt, eine*n Queerbeauftragte*n wie in der derzeitigen Legislaturperiode wird es scheinbar nicht geben.

Dies kritisiert der LSVD+ Verband Queere Vielfalt: „Angesichts der jährlich steigenden Zahl von Angriffen auf LSBTIQ* Personen muss allerdings das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt erhalten bleiben und der Aktionsplan “Queer leben” fortgeführt werden.“

Selbstbestimmungsgesetz

Ein großer Sorgenpunkt queerer Menschen für die nächste Legislaturperiode kam im Wahlkampf auf, denn CDU und CSU forderten eine Abschaffung des erst letzten Jahres in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes, was sie mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründeten. In den Koalitionsverhandlungen schienen sich die Unionsparteien mit dieser Forderung nicht durchsetzen zu können. Die Koalitionspartner*innen verpflichten sich im Vertrag zur Wahrung „der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“.

Dennoch wurde festgehalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz bis Ende Juli 2026 evaluiert werden soll, insbesondere in Hinblick „auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.“ Dabei hat sich gezeigt, dass solche Gesetze in anderen Ländern nur in den seltensten Fällen missbraucht würden, so der Tagesspiegel. Ob nach der Evaluation eine Abschaffung des Gesetzes folgen könnte, wurde nicht explizit erwähnt.

Queere Geflüchtete

Mit dem Fokus auf die ‚Begrenzung‘ und ‚Steuerung‘ der Migration durch Maßnahmen wie Zurückweisungen an den Staatsgrenzen und der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer wird zudem die Frage des Schutzes queerer Geflüchteter vernachlässigt. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll beendet und keine neuen freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme gestartet werden. Dass queere Geflüchtete ebenfalls unter den Schutz queeren Lebens, zu dem Union und SPD sich verpflichten, gehören sollten, scheinen die künftigen Regierungsparteien zu ignorieren.

Dazu kommentiert der LSVD+ besorgt, dass die zukünftige Koalition „queere Geflüchtete in Lebensgefahr“ bringe. Denn „[i]n Afghanistan verfolgen, vergewaltigen und ermorden die Taliban systematisch LSBTIQ* mit dem klaren Ziel der Vernichtung queerer Menschen. Hunderte queere Afghan*innen, denen Deutschland mithilfe des Bundesaufnahmeprogrammes die Rettung vor dem sicheren Tod versprochen hat, droht nach ihrer erfolgreichen Evakuierung nach Pakistan durch eine unkoordinierte Beendigung des Aufnahmeprogramms nun die Abschiebung nach Afghanistan und ihre grausame Ermordung.“

Familienrechtsreform

Zuletzt betrifft auch die Frage des Familienrechts queere Menschen. Eine Reform des Abstammungsrechts wurde von der Ampelregierung geplant, jedoch nicht umgesetzt (eine Kritik daran haben wir in einem früheren Beitrag formuliert). Union und SPD halten in ihrem Koalitionsvertrag nicht konkret fest, inwiefern es Verbesserungen für Regenbogenfamilien geben soll. In Bezug auf eine Familienrechtsreform solle sich „vom Wohl des Kindes“ geleitet werden lassen. Aus Sicht des LSVD+ könnte dies positiv gewertet werden, denn aus dieser Perspektive sei eine Reform des Abstammungsrechts wichtig. Zu hoffen bleibt, dass die Koalitionspartner*innen das ebenso verstehen und eine Reform des diskriminierenden Abstammungsrechts in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird.

Bilder: pixabay/freepik

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„Outing“ und „Coming-out“: Zur Abgrenzung der Begriffe Outing, (sich) outen oder ein Coming-out haben: In Deutschland verschwimmt die Grenze zwischen den Begriffen zunehmend. Dabei spielt der Unterschied eine entscheidende Rolle – nicht zuletzt, wenn es das Ziel ist, den Wert der „Selbstbestimmung“ hochzuhalten.

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Auf den Punkt gebracht bedeutet „Outing“, dass jemand anderes die sexuelle Orientierung einer Person öffentlich macht – zumeist gegen deren Willen. Im Gegensatz dazu bedeutet ein „Coming-out“ die freiwillige Entscheidung einer Person, ihre Sexualität offen auszusprechen. Im Deutschen hat sich dazu der Anglizismus „outen“ etabliert. Dabei wird die Bedeutung von „Coming-out“ auf „Outing“ übertragen. Das Wörterbuch für Anglizismen – so Dirk Naguschewski, Redaktionsleiter beim Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung in „Wörter aus der Fremde“ – weist allerdings darauf hin, dass im Englischen „to out oneself“ als Verb nicht existiert und der Ausdruck „to come out“ nicht mit dem Ausdruck „to out somebody“ gleichgesetzt werden kann. Im Deutschen wird hingegen vorrangig von Outing gesprochen. Besonders der Begriff „Selbst-Outing“ unterstreicht dabei den Trend, dass das „Coming-out“ immer häufiger ersetzt wird. Hinzu kommt, dass das „Outen bzw. Outing“ nicht nur in Bezug auf die Sexualität Verwendung findet. Entsprechend definieren sich zwei Bedeutungen:

  • Das Veröffentlichen von kleinen Schwächen oder Fehlern von Prominenten gegen deren Willen.
  • Das unfreiwillige Zugeben von persönlichen Vorlieben oder Abweichungen in der Öffentlichkeit.

Damit haftet qua Definition dem „Outen“ automatisch eine negative Bedeutung an. Solange nämlich das Veröffentlichen auch nur von „kleinen Schwächen und Fehlern“ als Outen verstanden wird, bedeutet das indirekt, dass auch das Veröffentlichen der sexuellen Orientierung in eben jener Kategorie der „kleinen Schwächen und Fehler“ gedacht werden kann.

In einem lesenswerten Artikel vom 1. April greift das Magazin L-Mag in einem kurzen historischen Abriss die begriffliche Entwicklung auf und gibt so einen Einblick in die bedeutsame Unterscheidung. Etabliert wurde der Begriff „Outing“ 1991 von Rosa von Praunheim, der in der RTL-Talkshow „Der heiße Stuhl“ öffentlich über die Homosexualität von Alfred Biolek und Hape Kerkeling sprach.

In den 1990er-Jahren wurde das Outing als politisches Mittel verstanden, um Sichtbarkeit zu schaffen und Gleichbehandlung einzufordern, etwa durch die New Yorker Aidshilfe-Gruppe ACT UP. Die Gruppe veröffentlichte zwanzig Prominente in einer Plakatkampagne mit dem Ziel, jungen homo- und bisexuellen Menschen Vorbilder zu präsentieren. Sie wollten so die Gesellschaft zum Umdenken bewegen, besonders während der Aids-Krise, als Schwule oft nur als „Aidskranke“ wahrgenommen wurden. Bis heute bleibt diese Kampagne allerdings umstritten. Weniger umstritten ist hingegen laut L-Mag „das Anprangern heimlich schwuler Amts- und Würdenträger, die sich [in ihren Amtshandlungen] homophob verhielten“. Doch wo liegt hier die genaue Grenze?

Selbst wenn Kerkeling und Biolek ihr „Outing“ im Nachhinein als Befreiung ansahen, bleibt der Akt ein Eingriff in die Privatsphäre. Das bleibt er auch, wenn er als politisches Instrument genutzt wird. Während allerdings Amts- und Würdenträger*innen als „Funktionsträger*innen“ dafür honoriert werden, in der öffentlichen Debatte etwas zu repräsentieren, und auch Prominente im wörtlichen Sinne von der Öffentlichkeit leben, sieht dies bei Menschen außerhalb dieser Einkommens- und Machtbereiche deutlich anders aus. Damit bekommt der Diskurs, ob „Outing“ überhaupt als politisches Mittel genutzt werden sollte, zumindest eine erste orientierende Einschränkung: Je geringer die Handlungsmacht einer Person, desto eher lautet die Antwort „Nein“.

Um es klar zu sagen: Werden die Widersprüche von Amts- und Würdenträger*innen aufgezeigt, ist das Teil ihres Job-Risikos. Äußert sich eine Person in einem mehr oder weniger privaten Umfeld abfällig oder „homophob“, legitimiert es nicht im Gegenzug, die Selbstbestimmung und damit die Würde dieses Menschen zu verletzen, indem er „geoutet“ wird. Aber selbst, wenn man sich in einigen Fällen darauf einigen würde, dass das „Outen“ von Personen legitim sei, bleibt dabei der negative Beigeschmack, dass die Sexualität einer Person als etwas Negatives, ein „Fehler“ – zumindest für sie und ihr Umfeld – gedacht wird.

Idealerweise wäre es irgendwann egal, weil sexuelle Orientierungen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht mehr als Problem wahrgenommen würden. Solange dies allerdings nicht der Fall ist, bleibt die sprachliche Unterscheidung von Bedeutung. Gleichzeitig folgt daraus explizit kein Plädoyer für eine Debatte. Wer sich „selbst outen“ möchte, sollte dies ebenso tun können wie eine Person, die ihr „Coming-out“ hat, ohne dass jemand Drittes deshalb einen sprachlichen Schluckauf bekommt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass alle EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, auch wenn diese im Ausland geschlossen wurden. Im vorliegenden Fall hatte sich Polen geweigert, eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem polnischen und einem deutsch-polnischen Staatsbürger in das polnische Personenstandsregister einzutragen.

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Wie das Magazin Schwullissimo zusammenfasst, sah es Generalanwalt Richard de la Tour als gegeben an, dass das EU-Recht alle Mitglieder der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichte. „Ansonsten würden homosexuelle Paare in ihrem Recht beschnitten, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – die Freizügigkeit, gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sei unter allen Umständen sicherzustellen.“ Schwullissimo bezieht sich dabei auf die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association“ (ILGA-Europe), nach deren Angabe das Gutachten einen weiteren Fortschritt für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der EU darstellt und über das frühere Urteil in der Rechtssache Coman hinausgeht. Dies legte fest, dass EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen für Aufenthaltsrechte anerkennen müssen.

Laut Generalanwalt, so ILGA weiter, sei es demnach Sache solcher Mitgliedsstaaten, die keine gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen, geeignete Verfahren einzuführen, um sicherzustellen, dass in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossene Ehen in Bezug auf Dritte öffentlich gemacht werden. Solche Verfahren sollen verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare in ein rechtliches Vakuum geraten und dafür sorgen, grundlegende Aspekte ihres Lebens, wie Eigentum, Steuern oder Erbschaft, regeln zu können.

Zwar handelt es sich zunächst lediglich um einen Untersuchungsbericht, wie Schwullissimo allerdings bemerkt: „Zumeist richten sich die Richter aber an die Untersuchungsberichte des Generalanwalts.“ Aber auch wenn sich Richter*innen an solchen Berichten orientieren, bleibt fraglich, ob dies in Polen geschieht, selbst wenn das Urteil durch den EuGH ausgesprochen wird. Bereits im Dezember 2022 hatten wir bei echte vielfalt mit Bezug auf die NGO forbidden colours das Problem aufgegriffen, dass die Freizügigkeit, auf die sich auch das aktuelle Gutachten des Generalanwalts bezieht, die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, das Recht und bereits ausgesprochene Urteile aber von einigen Staaten wie Bulgarien und Rumänien ignoriert werden.

Inwieweit sich also Polen an das Urteil halten wird, bleibt weiterhin offen. Aus diesem Grund versteht ILGA-Europe in der Sache zugleich einen Appell an die Europäische Kommission, die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU vollständig zu gewährleisten, einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen der Nichtumsetzung des Coman-Urteils. Eine Forderung, die auch aus demokratietheoretischer Sicht nicht zu unterschätzen ist.

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Am 26. April ist es wieder so weit: Der International Day of Lesbian Visibility steht vor der Tür. Dieser Tag wurde 2008 in Spanien ins Leben gerufen und ist mittlerweile ein wichtiger Anlass, um die Sichtbarkeit von Lesben in der Gesellschaft zu fördern. Wir nutzen die Gelegenheit, um bereits Anfang des Monats April das Thema aufzugreifen.

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Trotz vieler Fortschritte im Bereich der LGBTQ+-Rechte sind Lesben in der gesellschaftlichen Wahrnehmung oft unterrepräsentiert. In den Medien und der breiten Öffentlichkeit wird häufig mehr über schwule Männer gesprochen, während Lesben kaum Beachtung finden. Selbst in der LGBTQ+-Community sind Lesben oft weniger sichtbar, was nicht nur ihre Lebensrealität, sondern auch die Herausforderungen ihres Coming-out betrifft. Der Lesbian Visibility Day soll das ändern, indem er Lesben einen Raum bietet, ihre Stimmen zu erheben und sich als Teil einer größeren Gemeinschaft zu präsentieren. Eine Kritik, die das Magazin „L-Mag“ bereits 2023 formulierte und die wir selbstkritisch bestätigen können.

Auch wenn wir bei „Echte Vielfalt“ das Ziel haben, möglichst die ganze LGBTIQ*-Gemeinschaft abzubilden, fällt doch auf, dass wir aufgrund unserer Sekundärquellen seltener Artikel verfassen, die sich mit der lesbischen Perspektive beschäftigen. Anders als L-Mag allgemein schreibt, finden sich bei uns auch seltener Artikel, die sich mit der schwulen Perspektive auseinandersetzen. Bei einer bewussten Nachbetrachtung lässt sich zumindest anekdotisch feststellen, dass Suchanfragen, die sich allgemein auf LGBTIQ* beziehen, weniger Themen zum lesbischen Leben hervorbringen.

Diese Beobachtung ist zwar keinesfalls wissenschaftlich abgesichert, regt jedoch zum Nachdenken an: Auf der einen Seite könnte man nun vermuten, dass Lesben weniger häufig explizit in den medialen Kulturkampf einbezogen werden, was zu einem gewissen Punkt auch zutreffen mag. Aber Vorsicht: Auf der anderen Seite wissen wir aus der Historie nur zu gut, welche Gefahren das „Nicht-Sichtbar-Sein“ für Gruppen mit sich bringt. Sichtbarkeit ist also auch – oder gerade dann – ein Thema, wenn Personengruppen nicht vorrangig präsent sind, und das gilt vor dem politischen Hintergrund unserer Zeit erneut mehr denn je.

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Am 20. Januar 2025 erließ US-Präsident Donald Trump ein Dekret, das die Anerkennung von Geschlechtern in den USA auf „männlich“ und „weiblich“ beschränkt. Dieses Dekret hat weitreichende Folgen, insbesondere für internationale Reisende, deren Geschlechtseintrag von diesen Kategorien abweicht – auch aus Ländern wie Deutschland, die früher noch zur „Westlichen Wertegemeinschaft“ zählten. Die neuen Regelungen markieren somit einen symbolischen Bruch mit eben jener „Wertegemeinschaft“ und werfen Fragen zu Gleichstellung und Menschenrechten auf.

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Laut einem Bericht des MDR vom 26. März 2025 zielte Trump damit auch auf Transpersonen, die nun das US-Militär verlassen sollen, wenn sie ihre Transidentität öffentlich leben. Auch wenn die Umsetzung zunächst richterlich gestoppt wurde, können laut MDR in der Folge Deutsche, deren Geschlechtseintrag im Pass von "männlich" oder "weiblich" abweicht, nicht mehr ohne Weiteres in die USA einreisen.

Das US-Einreiseverfahren verlangt, dass der Geschlechtseintrag im ESTA-Antrag oder Visum dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht. Personen mit einem "X" als Geschlechtseintrag müssen sich vor der Reise an US-Vertretungen wenden. Einige queere Menschen sehen sich daher gezwungen, von Änderungen ihres Geschlechtseintrags abzusehen, so der MDR weiter.

Selbst das Auswärtige Amt verweist mittlerweile explizit auf die Allgemeinen Sicherheitshinweise für LGBTIQ*, die in die USA reisen wollen. Damit fallen die USA in eine Reihe mit mehr als siebzig weiteren Ländern, in denen gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen ein Verbrechen bis hin zu einer schweren Straftat darstellen (dies trifft auf die USA jedoch nicht zu).

Perfiderweise sind diese Ereignisse zumindest im Nachhinein nicht ganz überraschend, wie wir bereits in unserem Artikel zu den Verflechtungen der ultrakonservativen „NGO Family Watch International“ und dem 2023 verabschiedeten Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda aufgezeigt hatten. Darin zeigte sich recht deutlich, wie weit die Gedanken und Ideologien bereits in der Amerikanischen Gesellschaft reichen. Durch die Dekrete werden nun allerdings Fakten geschaffen, welche die gesellschaftliche Gesamtlage zu einem neuen Tiefpunkt führen. Insbesondere wenn wir die Signalwirkung berücksichtigen, die die USA auf andere konservative Staaten in der Welt haben.

Wer also aus familiären oder beruflichen Gründen doch in die USA reisen muss, dem seien die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes empfohlen. „Zudem veranschaulichen Online-Karten der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) und ILGA Europe die aktuelle weltweite Gesetzeslage hinsichtlich LGBTIQ*.

 

Grafik: Rochak Shukla & kjpargeter/Freepik

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Am 14. Juli 2028 starten die Olympischen Sommerspiele in Los Angeles – doch der Weg dorthin ist weiterhin von Kontroversen geprägt. Mit dem Dekret von US-Präsident Donald Trump, das Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben ausschließen soll, ist davon auszugehen, dass der ohnehin polarisierte Diskurs im Sport weiter angefacht wird. Hält man sich die lange Planung und Vorlaufzeiten von Olympia vor Augen, so werden die nationalen und internationalen Sportverbände, aber auch das IOC selbst, keine drei Jahre Zeit haben, um Stellung zu beziehen. Bis jetzt bleibt allerdings unklar, in welche Richtung sich die Debatte entwickeln wird. Sicher ist nur: Der Kulturkampf wird die Spiele bereits im Vorfeld begleiten.

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Donald Trump unterzeichnete im Februar 2025 ein Dekret, das Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben ausschließen soll – nicht nur in den USA, sondern weltweit. Er droht, Transathletinnen keine Visa für die Olympischen Spiele 2028 in Los Angeles zu gewähren, und setzt damit das Internationale Olympische Komitee (IOC) unter Druck. Schulen und Universitäten, die Transsportlerinnen weiterhin teilnehmen lassen, sollen keine Fördergelder mehr erhalten. Das Dekret stößt auf breite Unterstützung in den USA, wo laut einer Umfrage zwei Drittel der Bevölkerung Trumps Kurs befürworten, so ein Artikel des Deutschlandfunks.

Kritiker wie der transsexuelle Triathlet Chris Mosier halten das Dekret jedoch für illegal und sehen es als Teil einer Strategie, Verwirrung und Angst zu schüren. Die „National Collegiate Athletic Association“ (NCAA) hat bereits Maßnahmen ergriffen, um Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben auszuschließen, obwohl sie nur einen winzigen Anteil der Athletinnen ausmachen. So sind lediglich zehn von mehr als 500.000 College-Athletinnen Transsportlerinnen. Die Frankfurter Allgemeine fasst zusammen: „Schulen, die Transgender-Athletinnen in Frauenteams oder Umkleiden zulassen, können Sanktionen bis hin zum Entzug staatlicher Mittel drohen. In den USA gelten Schulen und Hochschulen als wichtige Talentschmieden. Sie bilden damit eine zentrale Säule für die Entwicklung des Profisports.“

Politikwissenschaftler Jules Boykoff bezeichnet Trumps Vorgehen nach Angaben des Deutschlandfunks als Kulturkampf, der den Sport als Plattform für transfeindliche Botschaften nutzt. Mit dem IOC stünde Trump allerdings eine internationale Organisation entgegen, die zumindest in ihrem Machtfeld symbolisch gegen Trump agieren und den Diskurs möglicherweise auf eine breitere Basis stellen könnte. Boykoff äußert allerdings Zweifel, dass das IOC sich Trump entgegenstellen wird.

Das IOC beruft sich auf seine 2021 erlassenen zehn Rahmenprinzipien zu Fairness, Inklusion und Nichtdiskriminierung in Bezug auf Genderidentität und Geschlechtsvariationen (Framework on Fairness, Inclusion and Non-Discrimination on the Basis of Gender Identity and Sex Variations) und überlässt es den Ländern, ob und in welchem Ausmaß sich diese an den Hinweisen orientieren.

Der Diskurs erfordert es, sich mit aufkommender Kritik sachlich zu befassen und die Regeln im Sport einer neuen Zeit anzupassen, anstatt in aggressive Botschaften des Rechtspopulismus zu verfallen.

In der Vergangenheit taten sich große Sportverbände häufig durch eine eher passive bis konservative Haltung hervor (Stichwort Fußball-WM 2022). Die kommenden drei Jahre werden durch Trumps Dekret allerdings den Sport und seine Institutionen und Verbände stärker in Zugzwang setzen. Dabei darf auch ein mögliches „Aussitzen“ von Seiten dieser Akteure nicht als passiv oder gar neutral missverstanden werden, sondern als eine „bewusste“ politische Entscheidung.

Wer mehr zum Thema Dekrete in den USA erfahren möchte, findet unter folgendem Link unseren Artikel zur Kritik der queeren Organisationen in den USA zu Trumps Anti-LGBTIQ*-Politik.

Foto: freepik

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Ein Schlag ins Gesicht für LGBTIQ* in Europa: Anfang letzter Woche wurde in Ungarn ein Gesetz verabschiedet, dass Pride-Veranstaltungen verbieten will. Die rechtspopulistische Regierung Victor Orbáns wird nun vonseiten internationaler Organisationen scharf kritisiert.

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Erst vor kurzem berichteten wir über das geplante CSD-Verbot der ungarischen Regierung. Die Regierung unter Viktor Orbán rechtfertigte dies mit dem angeblichen Schutz von Kindern und erklärt, dass öffentliche LGBTIQ*-Veranstaltungen nicht länger toleriert werden müssten. Nur kurze Zeit nach der Einbringung im Parlament wurde das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet.

Bereits im Jahr 2021 wurde in Ungarn ein Gesetz verabschiedet, das die Darstellung von LGBTIQ*-Inhalten in Büchern, Filmen, Werbung und anderen Medien drastisch einschränken wollte. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stufte das Gesetz als rechtswidrig im Rahmen geltenden EU-Rechts ein (echte-vielfalt berichtete).

Das neue Verbot baut auf dem queerfeindlichen „Propaganda“-Gesetz auf. Laut den Bestimmungen des neuen Gesetzes ist es nun verboten, eine Versammlung abzuhalten, die im Widerspruch zur Gesetzgebung von 2021 steht (BBC). Verstöße werden voraussichtlich mit Geldstrafen bis zu 500 Euro geahndet. Zudem sieht das Gesetz den Einsatz neuer Gesichtserkennungstechnologien vor.

Trotz der angekündigten Strafen ist mit Widerstand gegen das Pride-Verbot zu rechnen. Laut Bericht der taz folgt der Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony der links-grünen Opposition dem Verbot der rechtspopulistischen Regierung nicht. Auf Facebook äußerte er: „Budapest lässt diejenigen, die für ihre Selbstachtung, Gemeinschaft, Freiheit und die Macht der Liebe einstehen, nicht im Stich.“ Er deutet an, dass es Pride-Veranstaltung geben werde, „möglicherweise größer als je zuvor.“

Heftige Kritik an dem Verbot kommt vonseiten internationaler Organisationen. Der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen Volker Türk fordert nach Angabe von Deutschlandfunk eine Zurücknahme der diskriminierenden Gesetze in Ungarn und stattdessen eine Politik „im Einklang mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen“.

Der Direktor von Amnesty International Ungarn Dávid Vig bezeichnet das Vorgehen als „Frontalangriff auf die LGBTQIA+ Community und eine eklatante Verletzung der Verpflichtungen Ungarns, Diskriminierung zu verbieten sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren.“  Das queerfeindliche Gesetz zeige zudem, dass das Recht auf friedliche Versammlung in Europa zunehmend angegriffen werde.

Die Diskriminierung von LGBTIQ* in Ungarn stößt schon länger auf Kritik, auch innerhalb der EU. Jedoch wurden noch keine konkreten Maßnahmen angekündigt, wie mit dem neuen Gesetz umgegangen werden soll. Laut einem Bericht der FAZ fordert der Grünen-Abgeordnete im Europäischen Parlament Daniel Freund, Ungarn dass Stimmrecht zu entziehen und EU-Zahlungen zu stoppen. Auch der Einsatz von Gesichterkennungssoftware ist umstritten.

Um konsequent Haltung gegen Diskriminierung und Queerfeindlichkeit in der EU zu zeigen, müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit die LGBTIQ*-Gemeinschaft in Ungarn und europaweit diesen Sommer für ihre Sichtbarkeit und Rechte demonstrieren und feiern kann.

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Der Bundesverband Trans* e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wir reden mit! Warum trans* Kinder und Jugendliche ernst genommen und unterstützt werden müssen“ veröffentlicht. Darin werden die Lebensrealitäten von inter*, trans* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen sichtbar gemacht und Möglichkeiten zur Unterstützung aufgezeigt.

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Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde.  An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden.

Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen.

Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt.

Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre.

Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten.

In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“

Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen sind weiterhin umstritten. Der BV Trans* plädiert für ein sogenanntes „shared decision making“, was bedeutet, dass alle Beteiligten (Jugendliche, Eltern, Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen) ihren Teil der Verantwortung tragen. Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“

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In Ungarn hat die rechte Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán bereits mehrfach mit LGBTIQ*-feindlichen Maßnahmen und Gesetzen auf sich aufmerksam gemacht. Nun plant die Regierung, Pride-Veranstaltungen zu verbieten. Unter dem Vorwand des „Kinderschutzes“ soll die Verfassung geändert werden.

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Orbán kündigte in seiner "Rede zur Lage der Nation" an, dass eine Änderung der Verfassung angestrebt werde, die festlege, dass Menschen "entweder als Mann oder als Frau geboren werden" (queer.de). Dies geschehe unter dem Deckmantel des Kinderschutzes.

Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert Orbáns Stabschef Gergely Gulyás, der erklärt, dass die geplante Verfassungsänderung den Vorrang des Rechts eines Kindes auf körperliche, geistige und moralische Entwicklung über alle anderen Rechte – mit Ausnahme des Lebensrechts – betonen solle. Dabei wird ausgeblendet, dass auch Kinder von LGBTIQ*-Rechten profitieren.

Die Verfassungsänderung könnte Einfluss auf die geplanten Pride-Veranstaltungen im Sommer haben. Gulyás erklärt, dass die Pride-Märsche den Rechten von Kindern auf gesunde Entwicklung im Wege stehen könnten und betont, dass das Land keine Demonstrationen in Budapest tolerieren müsse. Die diesjährige Budapest Pride Veranstaltung dürfe nicht mehr in der Öffentlichkeit stattfinden (The Guardian).

Die Veranstalter*innen von Budapest Pride erklären auf ihrer Webseite, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Ungarn verfassungsrechtlich geschützt sei. Inwieweit diese Freiheiten ausgelebt werden können, messe sich insbesondere daran, ob Menschen ihre Meinung äußern können, wenn diese nicht mit dem politischen Programm der Regierung übereinstimmt. Um diese fundamentalen Rechte scheint es in Ungarn nun schlecht zu stehen. Ende Februar erklärte Orbán, dass die Veranstalter*innen sich keine Mühe machen sollten, die Pride weiter zu organisieren (Reuters).

Darauf hören die Aktivist*innen und Engagierten der LGBTIQ*-Community jedoch nicht. Sie zeigen sich optimistisch in Hinblick auf die diesjährigen Pride-Veranstaltungen in der ungarischen Hauptstadt. Es hätte schon unzählige Versuche gegeben, die LGBTIQ*-Community zum Schweigen zu bringen und unsichtbar zu machen. Pride-Demonstrationen wird es geben, betonen sie, egal “ob mit zwanzig oder zehntausenden Personen“.

Illustration Flagge: Freepik

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„Die Natur überrascht immer wieder und zeigt, wie vielfältig das Leben ist – besonders, wenn es um sogenanntes natürliches Verhalten geht.“ Queeres Verhalten in der Natur wurde lange ignoriert, doch durch gesellschaftlichen Wandel und neue Forschung wird klar, wie vielfältig die Natur tatsächlich ist. Als Säugetiere sind auch wir Menschen Teil dieser Vielfalt.

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Zu diesem spannenden Thema hatten wir bereits im Februar 2024 eine Programmempfehlung: In der Arte-Reihe „42 – Die Antwort auf fast alles“ befassten sich die Macher*innen mit der Frage „Sind wir alle bisexuell?“. Als Antwort zeigte die Doku, dass „Bi-Sein“ kein Entweder-Oder, sondern ein Spektrum ist, in dem Menschen bewusst oder unbewusst ihre Identität finden. Die Idee, dass sich Menschen zu allen Geschlechtern hingezogen fühlen können, eröffnet damit spannende Diskussionen über die biologische und soziologische Dimension menschlicher Sexualität.

An dieser Stelle knüpft die Dokumentation „Queere Tiere – Mehr als Männchen und Weibchen“, ebenfalls von Arte, an. Sie greift auf, wie die Vielfalt der tierischen Sexualität und ihre Verhaltensweisen traditionelle Geschlechterbilder auch auf nichtmenschlicher Ebene infrage stellen. Beispiele wie homosexuelle Dickhornschafe, kuschelnde Löwenmännchen und Delfine veranschaulichen diese Buntheit auf humorvolle Weise und eröffnen neue Perspektiven auf die Schönheit und Komplexität des Lebens. Der Blick auf die Tierwelt macht deutlich, dass Vielfalt die Regel und nicht die Ausnahme ist.

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