Echte Vielfalt

LSBTIQ

Nach einem queerfeindlichen Vorfall in einem Kinder- und Jugendzentrum in Lübeck am 22. Januar 2025 kam es zu einer politischen Debatte um die Sicherheit queerer Menschen in Schleswig-Holstein. Im Landtag standen zwei Anträge zur Abstimmung.

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Das Jugendnetzwerk lamda::nord bietet in Lübeck verschiedene Gruppentreffen für queere Kinder und Jugendliche an. Während diese Treffen eigentlich als Schutzräume dienen sollen, kam es Ende Januar zu einem queerfeindlichen Vorfall, der von lambda::nord als Morddrohung gegenüber den Teilnehmenden eingeschätzt wurde. Der LSVD Schleswig Holstein erklärt in einer Pressemitteilung, dass sich dieser Vorfall in eine steigende Zahl queerfeindlicher Angriffe im norddeutschen Bundesland einreihe. Erst kürzlich berichteten wir von Drohbriefen an einen schwulen Propst aus Itzehoe.

Aufgrund der inakzeptablen Angriffe auf LSBTIQ*-Personen richtete sich Danny Clausen-Holm vom LSVD.sh-Landesvorstand an die Landesregierung: „Wir fordern die Aufnahme queerer Menschen in die Landesverfassung. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie notwendig dieser Schritt ist. Nur durch eine klare rechtliche Verankerung in der Verfassung können queere Menschen in Schleswig-Holstein effektiv geschützt werden. Der Blick in die USA, wo queeren Personen zunehmend grundlegende Rechte entzogen werden, zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig gegen einen gesellschaftlichen Rechtsruck vorzugehen.“

Nun wurde im Landtag über zwei Anträge abgestimmt, die die Sicherheit queerer Menschen in den Blick genommen haben. Der Antrag der (Oppositions-)Fraktionen von FDP, SPD und SSW „Sicherheit und Gleichberechtigung für queere Menschen in Schleswig-Holstein: Entschlossene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt“ fordert unter anderem, dass Straftaten gegen LSBTIQ* in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf Bundesebene aufgenommen werden. Auch eine Erweiterung der Landesverfassung, um den Schutz der sexuellen Identität darin zu verankern, wurde vorgeschlagen. Diese beiden Aspekte würden vom Antrag der Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen abweichen (LSVD.sh).

Jedoch stünden alle Fraktionen dafür ein, dass eine Verfassungsänderung zur Verankerung des Schutzes sexueller Vielfalt auf Bundesebene geschehen soll. Dafür wird eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Art. 3 (3) im Grundgesetz gefordert. Die beiden Anträge wurden an Ausschüsse überwiesen, die Regierungs- und Oppositionsparteien wollen zu einem gemeinsamen Antrag kommen. Der LSVD.sh befürwortet eine solches gemeinsames Zeichen zum Schutz von LSBTIQ*, betont im selben Zuge aber auch die notwendige Erweiterung der Landesverfassung um die Kategorie sexuelle Identität. Vor dem Hintergrund der Angriffe gegen LSBTIQ* sowie des Anstiegs der queerfeindlichen AfD, die nun als zweitstärkste Kraft im Deutschen Bundestag vertreten sein wird, scheint eine solche Sicherung des Schutzes von queeren Menschen in den Landesverfassungen ebenso wie im Grundgesetz überfällig.

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Am vergangenen Freitag, 21. Februar, wurde zum 39. Mal im Rahmen der Berlinale der TEDDY AWARD verliehen - der älteste und bedeutendste queere Filmpreis der Welt.

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Laut Webseite kommt der TEDDY AWARD „Filmen und Personen zugute[…], die Themen zur gesellschaftlichen Vielfalt kommunizieren und einen Beitrag für mehr Toleranz, Akzeptanz, Solidarität und Gleichstellung in der Gesellschaft leisten.“

Bei der diesjährigen Preisverleihung an der Berliner Volksbühne wurde der australische Film „Lesbian Space Princess" von Leela Varghese und Emma Hough Hobbs in der Kategorie ‚Bester Spielfilm‘ gekürt. Der Film spielt in einem queeren Science-Fiction Universum, die Protagonistin „Princess Saira“ befindet sich auf einer „inter-gay-lactic“ Selbstfindungsreise.

Den besten Dokumentarfilm gewann Rosa von Praunheim mit „Satanische Sau“. Der queere Regisseur, dessen Filme eine wichtige Rolle für die deutsche  LGBTIQ*-Bewegung einnahmen, erklärt zu dem Film: „Die Sau bin ich, gespielt von meinem Alter Ego, dem genialen Schauspieler Armin Dallapiccola. Der Film ist ein Traum, eine Parodie, eine Farce meines Lebens. Poetische Assoziationen zu meinem Tod, zu meinem Sexleben, zu meiner Wiedergeburt.“

Seit diesem Jahr bedeutet die Auszeichnung in der Kategorie Dokumentarfilm noch eine weitere Ehre. Der Gewinnerfilm wird automatisch für einen Oscar in der Kategorie ‚Dokumentarfilm‘ qualifiziert.

Der Film über den Künstler Lloyd Wong (Titel: Llyod Wong, Unfinished) von Lesley Loksi Chan wurde als bester Kurzfilm ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu den ausgezeichneten und nominierten Filmen sowie Interviews mit den Regisseur*innen finden sich auf dem Blog des TEDDY AWARD. Zudem findet sich auf der Webseite eine Übersicht über queere Filmfestivals auf der ganzen Welt.

Den Hauptpreis der Berlinale, den Goldenen Bären, gewann im Übrigen auch ein LGBTIQ*-Film: „Dreams (Sex Love)“ vom norwegischen Regisseur Dag Johan Haugerud. Der queere Coming of Age Film handelt von einer 17-Jährigen, die sich in ihre Lehrerin verliebt. Nach Angaben von queer.de soll er im Mai 2025 in die deutschen Kinos kommen.

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Am vergangenen Sonntag, 23. Februar 2025, wurde zum 21. Mal der Deutsche Bundestag konstituiert. Vor dem Ergebnis dieser Wahl bleibt abzuwarten, wie sich die kommende Wahlperiode entwickelt. Die Befürchtungen für eine offene Gesellschaft, die zudem „alle“ ihre Minderheiten als Teil der Gesellschaft begreift, sind allerdings nicht zu verhehlen. Vor diesem Hintergrund hilft ein Rückblick auf die amerikanische Übergriffigkeit, um zu verstehen, welche Gefahren im Raum stehen.

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Nachdem der US-Vizepräsident J. D. Vance am 15. Februar im Rahmen der Münchener Sicherheitskonferenz Europa und insbesondere Deutschland die Gefährdung der Demokratie vorgeworfen hatte, bediente er in derselben Rede die bekannten extrem rechten Rhetoriken, indem er die Zuwanderung als drängendstes Problem für Europa in den Raum stellte. Eine schwierige Situation für Diplomat*innen. Aus Sicht all jener, die sich für ein menschenwürdiges Miteinander engagieren, könnte die Botschaft jedoch kaum deutlicher sein. Im Anschluss traf sich Vance neben anderen mit der AfD-Parteichefin Alice Weidel. Nach Angaben des ZDF beschrieb ein Sprecher Weidels das Gespräch als „entspannt und freundschaftlich“. Zuvor hatte Vance in seiner Rede darauf hingewiesen, dass "es keinen Platz für Brandmauern" gebe.

Indes wies Bundeskanzler Scholz den Vorwurf, „die Brandmauer“ gefährde die Demokratie, über den Onlinedienst X zurück. Aufgrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus gebe es unter den demokratischen Parteien in Deutschland "einen gemeinsamen Konsens: Das ist die Brandmauer gegen extrem rechte Parteien".

Neben Scholz (SPD) forderten in diesem Zuge auch Friedrich Merz (CDU) und Robert Habeck (Grüne) die USA auf, sich aus dem deutschen Wahlkampf herauszuhalten, so das ZDF weiter.

Über die Bedeutung der USA als Bühne des „Kulturkampfes“ und die Zuspitzung, die mit der Wahl von Trump einhergeht, wurde hier schon des Öfteren berichtet. Und auch der systematische Lobbyismus US-amerikanischer ultrakonservativer Organisationen auf politische Entscheidungsträger in anderen Staaten weltweit, wie bspw. Uganda oder Spanien, wurde bereits thematisiert.

Mit dem unverhohlenen Lobbyieren von Vance für die AfD erreicht diese Einflussnahme in Deutschland ein neues Niveau. Die Spitze kam allerdings erst rund eine Woche später.

Am 21. Februar teilte Vance nach Angaben des Deutschlandfunk und anderer Medien mit: Da die „gesamte“ deutsche Verteidigung von amerikanischen Steuerzahler*innen subventioniert würde, hätten diese jjin der deutschen Politik mitzuentscheiden, „falls jemand in Deutschland ins Gefängnis käme, nur weil er online etwas gepostet habe“, so die Zusammenfassung des Deutschlandfunks. Zwar betonte Vance auch, dass die USA selbstverständlich weiterhin wichtige Bündnisse mit Europa pflegen würden – „deren Stärke werde aber davon abhängen, ob – Zitat – ‚wir unsere Gesellschaften in die richtige Richtung lenken‘“.

Mit anderen Worten: Es obliege dem amerikanischen Steuerzahler und damit dessen gewählten Vertretern (Vance bzw. Präsident Donald Trump) zu entscheiden, was in Deutschland „Hassrede“ ist und ob sie geahndet gehöre, ansonsten würde sanktioniert.

Die investigative ARTE Dokumentation „Amerikas Bücherkrieg“ von Ilan Ziv beleuchtet die politischen Mechanismen hinter dieser Zensurbewegung. Sie zeigt den Konflikt zwischen ultrakonservativen Bücherverboten und liberalen Intellektuellen sowie Minderheiten wie der LGBTQIA+-Bewegung sowie afroamerikanischen Communities. Die Dokumentation erläutert die kulturelle Schlacht, die vor dem Hintergrund der Präsidentschaftswahlen 2024 ausgetragen wird. Ein deutliches und explizites Porträt der Situation.

Mit Blick auf die vergangene Bundestagswahl und die Wahlergebnisse war es damit nie wichtiger als zuvor, sich auf zivilgesellschaftlicher Ebene deutlich gegen einen amerikanischen Einfluss zu stellen und den etablierten Parteien – besonders den Wahlsiegern – die „Brandmauer gegen Rechts“ nicht bloß als rhetorische Floskel, sondern als nicht hinterfragbare Handlungsmaxime abzuverlangen. Gleichzeitig scheint ein internationales Vernetzen zwischen den Interessenvertreter*innen von LGBTIQ* und weiterer zivilgesellschaftlicher Institutionen wichtiger denn je.

Foto: pixabay

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Der Itzehoer Propst Steffen Paar erhielt einen anonymen Drohbrief, unterzeichnet von einer sogenannten „Sturmfront Schleswig-Holstein“. Der Brief enthielt queerfeindliche Äußerungen und drohte Paar sowie seinem Partner.

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Steffen Paar äußerte sich oft zu Themen wie Migration und Klimawandel. Diese Äußerungen wurden in dem Drohbrief als Lügen diffamiert. Die Absender drohen Paar damit, dass sie wüssten, wo er lebe und seinen Partner kennen würden. Auch seine Sexualität wird negativ in dem Brief hervorgehoben.

Die Absender unterzeichnen als sogenannte „Sturmfront Schleswig-Holstein“, die laut dem Brief als „Patriotischer Untergrund der AfD und Bauernschaft“ agieren würde. Das AfD-Logo wurde verwendet, ebenfalls das Logo der schleswig-holsteinischen Landvolk-Bewegung. Auf Anfrage des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf äußerte sich die Bundesgeschäftsstelle der AfD, dass die Partei nichts mit der erwähnten Vereinigung sowie dem Brief zu tun hätte. Auch der Bauernverband Schleswig-Holstein distanzierte sich von dem Brief.

Steffen Paar ging nicht auf die Drohungen ein. Er lasse sich nicht einschüchtern, so der queere Propst in seiner Stellungnahme zum anonymen Brief. In dieser klagt er an, dass auch, wenn die AfD mit dem Brief nichts zu tun habe, „Vertreter:innen dieser Partei […] mit ihren Äußerungen und ihrem Handeln den Nährboden dafür“ schaffen würden. Er warnt: „Es geht um viel. Wenn eine Partei wie die AfD weiter an Macht gewinnt, wird niemand mehr sicher sein. Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf“. Paar hat bereits Strafanzeige erstattet. Laut Angaben des Spiegel ermittelt nun der Staatsschutz.

Scheinbar wurden mehrere anonyme Briefe mit AfD-Logo in Schleswig-Holstein verschickt, darunter auch an die Fraktionsvorsitzende der SPD im schleswig-holsteinischen Landtag Serpil Midyatli sowie den Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter (Süddeutsche Zeitung).

Grafik: Freepik

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Erhebungen über Gewalt im häuslichen Kontext gegen trans* und nicht-binäre Personen sind in der Gewaltforschung selten. Bestehende Erhebungen fragen in der Regel allgemein nach körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt, ohne den spezifischen Kontext zu berücksichtigen.

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Gleichzeitig nimmt die Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen im öffentlichen Raum zu. Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundeskriminalamt verzeichnete die Statistik für 2023 einen Anstieg der Hasskriminalität wegen „sexueller Orientierung“ von 1.005 auf 1.499 Straftaten.

Dieses Missverhältnis zwischen schutzbedürftigen Personen und einem selektiven Fokus auf konservative Rollenbilder bildet die zentrale Kritik des Bundesverband Trans*. Dieser hatte anlässlich des am selben Tag beschlossenen Gewalthilfegesetzes am 31. Januar 2025 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Am 14. Februar wurde das Gesetz nun vom Bundestag verabschiedet. Zu den Maßnahmen zählen:

  • Bereitstellung von ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems sowie der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsdiensten und Behörden, den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Polizei- und Ordnungsbehörden, der Justiz sowie mit Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und sonstigen relevanten Einrichtungen oder Berufsgruppen
  • Kostenfreie Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für die Betroffenen
  • Zur anteiligen Deckung der zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder vom Bund zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2036 im Wege der Umsatzsteuerverteilung.

Der Bundesverband Trans* bemerkt:

„Das Gesetz nennt […] nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob trans* Frauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen.“

In einer früheren Version hatte das Gesetz trans*, inter* und nicht-binäre Personen explizit noch miteingeschlossen. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag war diese Form mit der CDU jedoch nicht umsetzbar gewesen. Stattdessen wollte die Union sogar noch einen Schritt weiter gehen und trans* Frauen explizit ausschließen. Zwar wurde in der verabschiedeten Fassung nun kein expliziter Ausschluss formuliert, allerdings droht die CDU damit, das gesamte Gesetzesvorhaben platzen zu lassen, sollten trans*, inter* und nicht-binäre Personen in den Gesetzestext aufgenommen werden.

Mari Günther vom Bundesverband Trans* bringt die dahinterliegende Bigotterie (Scheinheiligkeit) auf den Punkt:

„All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden – und die CDU hätte das billigend in Kauf genommen.“

Bereits im Mai 2023 hatten wir im Zuge der Diskussion um das Hausrecht im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz den Verein Frauenhaus Koordinierung zitiert, der die Vulnerabilität dieser Gruppen betonte und deutlich machte:

„Der kursierenden Vorstellung, dass nun durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags cis Männer missbräuchlich in Frauenhäuser einziehen und die dortigen Bewohner*innen bedrohen können, treten wir energisch entgegen.“

Für die Frauen und Kinder, die das Gewalthilfegesetz nun miteinschließt, bleibt es dennoch ein positiver Schritt. Inwieweit es sich auf den Umfang von Schutz- und Beratungsangeboten auswirkt, wird weiterhin zu beobachten sein. Fest steht: Es liegt nicht in der Verantwortung der schutzsuchenden Frauen und Kinder, diese Problematik zu diskutieren. Vielmehr ist es die Aufgabe der Träger sowie der Interessenverbände für Frauen, trans* und weiterer LGBTIQ*-Verbände und deren Mitglieder, sich aktiv für den Schutz aller Hilfesuchenden einzusetzen.

Hinzu kommt, dass die Haltung der CDU in Verbindung mit der expliziten Bezugnahme nur auf „Frauen und Kinder“ einen weiteren, eher juristischen Diskurs eröffnet. Dabei könnte es um die Frage gehen, wen ein Gesetz, das Frauen benennt, tatsächlich einschließt. Rechtlicht logisch betrachtet müsste das ausschlaggebende Element der Geschlechtseintrag sein. In diesem Fall würde das Gewalthilfegesetz alle Personen mit dem Geschlechtseintrag „Frau“ betreffen – und damit automatisch auch trans* Frauen einbeziehen.

Sollte jedoch ein Gericht dies anders beurteilen, stünde als nächstes die Frage im Raum, was unsere Verfassung dazu sagt. . Natürlich könnte auch einfach gar nichts geschehen und dieser Einbezug würde als selbstverständlich betrachtet. Aber selbst dann bliebe das Problem bestehen, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die keine Frauen sind, weiterhin gesellschaftliche Solidarität benötigen, da nur dann ausreichend politischer Druck zu erwarten ist, an dessen Ende hoffentlich ein „Miteinbeziehen“ aller Gruppen steht.

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Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat der LSVD+ Verband Queere Vielfalt seine queerpolitischen Forderungen an die zur Wahl stehenden Parteien verschickt und ausgewertet. Daraus soll ersichtlich werden, was dieseParteien für LSBTIQ* in Deutschland tun wollen.

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Welche Partei(en) setzen sich für LSBTIQ*-Rechte ein? Aus den Antworten der Parteien auf Fragen des LSVD+ zu verschiedenen Politikbereichen gibt der LSVD+ eine queerpolitische Einschätzung zur kommenden Bundestagswahl. Die acht Wahlprüfsteine teilen sich in folgende Schwerpunkte auf:

1. Demokratie und queere Strukturen stärken

2. LSBTIQ* vor Diskriminierung schützen

3. LSBTIQ*-feindliche Gewalt verfolgen

4. Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht anerkennen

5. Gründung von Regenbogenfamilien rechtlich ermöglichen

6. Verfolgte LSBTIQ* in Deutschland aufnehmen

7. LSBTIQ*-Communities im Ausland unterstützen

8. Rechte von trans*, inter und nicht-binären Personen wahren

Die AfD reagierte nicht auf die Anfrage des LSVD+, das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) antwortete knapp, dass die Partei keine Kapazität zur Beantwortung habe. Mit Blick auf ihre Wahlprogramme liefert der LSVD+ dennoch eine kurze Einschätzung zu ihren queerpolitischen Agenden: Was sich im Wahlprogramm der AfD finde, sei „homosexuellen- und trans*feindlich“. Ihre asylpolitischen Forderungen seien „gerade auch für queere Geflüchtete ein Desaster“. In einem früheren Artikel gaben wir einen Überblick über die queerfeindlichen Positionen der AfD.

Zum BSW erklärt der Verband Queere Vielfalt, dass es ebenfalls eine trans*feindliche Politik verfolgen würde, unter anderem indem die Partei das Selbstbestimmungsgesetz ablehnen und „einen nicht-existenten Zusammenhang von trans* Personen mit Sexualstraftätern“ suggeriere. Auch hier würde die vom BSW geforderte restriktive Asylpolitik dem Schutz von LSBTIQ* Personen entgegenstehen.

Die Antworten der CDU/CSU, die aktuell in den Umfragen vorne liegen, werden in allen acht Wahlprüfsteinen als „schlecht“ oder „gefährlich“ eingestuft. Die Antworten der FDP seien in vier von acht Kategorien „unpräzise“, in den restlichen werden sie als gut oder sehr gut eingeschätzt. Die SPD wird vorwiegend als gut bis sehr gut bewertet, jedoch sei ihre Antwort in Hinblick auf Wahlprüfstein 6 „Verfolgte LSBTIQ* in Deutschland aufnehmen“ ungenügend. Die Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE seien in fünf Fällen sehr gut, im Rest gut. Die Partei DIE LINKE wird in sieben von acht Wahlprüfsteinen als sehr gut und in einer als gut eingeschätzt. Zu der ausführlichen Einschätzung mit Verweisen auf die jeweiligen Antworten der Parteien siehe den Beitrag des LSVD+.

In der dazu veröffentlichten Pressemitteilung betont Patrick Dörr vom Bundesvorstand des LSVD+:

„Wir rufen mit Nachdruck dazu auf, erstens wählen zu gehen und zweitens nur solche Parteien zu wählen, die versprechen, die Menschenrechte von queeren Menschen zu wahren. Bei der Auswertung der Wahlprüfsteine zeigt sich, dass es massive Unterschiede bereits bei den demokratischen Parteien mit Bezug auf queere Menschenrechte gibt. Am deutlichsten werden die Unterschiede in der Positionierung bei den Fragen der Aufnahme queerer Geflüchteter und der Selbstbestimmungsrechte von trans*, inter und nicht-binären Menschen."

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Zu Beginn des Jahres hatten wir über die LGBTIQ*-Wahlstudie der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kooperation mit dem LSVD+ – Verband Queere Vielfalt berichtet und zur Teilnahme angeregt. Nun erschien am 07. Februar das Ergebnis der Studie. Untersucht wurden die Parteipräferenzen queerer Menschen in Deutschland zur kommenden Bundestagswahl, welche politischen und gesellschaftlichen Themen sie bewegen und welche Faktoren wahlentscheidend sind.

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„Die Ergebnisse zeigen, dass LGBTIQ*-Wählerinnen eine klare Präferenz für Die Grünen haben. Auffällig sind auch die starken Wählerwanderungen im Vergleich zur letzten Bundestagswahl. Deutlich wird, dass die Regierungspolitik der vergangenen drei Jahre für die Parteien der Ampelregierung nicht zu mehr Rückhalt in der LGBTIQ*-Community sorgte.“ (LSVD+)

Auf der Seite des LSVD+ findet sich dazu ein Überblick der Ergebnisse. Hier heißt es neben den eben genannten Informationen, dass regionale Unterschiede kaum eine Rolle spielten. Bis auf Die Linke haben alle Parteien an Rückhalt unter den LGBTIQ*-Wähler*innen verloren. Das gilt auch für Die Grünen, auch wenn sie immer noch im Vergleich die meisten Stimmen erhalten würden. „So geben ganze 26,7 % derjenigen Befragten, die am 23. Februar voraussichtlich Die Linke wählen möchten, an, 2021 bei der letzten Bundestagswahl noch die Grünen gewählt zu haben.“ Ebenfalls deutlich wird in diesem Zusammenhang, dass die Ampelparteien in den letzten Jahren nicht überzeugen konnten. Laut der Studie gelang es SPD, Grünen und Linken nicht, einen deutlichen Teil ihrer potenziellen Wähler zu mobilisieren.

Die traditionellen Volksparteien finden bei LGBTIQ* somit weniger Anklang als in den Jahren zuvor. Insbesondere Trans* und Queere favorisieren Die Linke. Schlüsselt man die Buchstaben weiter auf, so zeigt sich:

  • Schwule Männer stellen mit 1.926 Personen die größte Gruppe der befragten LGBTIQ* dar. Gleichzeitig zeigen sie eine größere Präferenz für SPD, CDU/CSU, AfD und FDP im Vergleich zur gesamten Stichprobe und insbesondere zu Lesben.
  • Die Gruppe der lesbischen Frauen mit 755 Personen bevorzugt stärker Die Grünen: Mehr als die Hälfte (52,5 %) gaben an, voraussichtlich Bündnis 90/Die Grünen wählen zu wollen. Auch bei Die Linke ist der Anteil höher als bei den Schwulen, aber unter dem Durchschnitt der Gesamtstichprobe.
  • Personen mit queerer sexueller Orientierung, die nicht der zweigeschlechtlichen, cis-geschlechtlichen und/oder heterosexuellen Norm entsprechen, zeigen mit 40,3 % eine deutliche Präferenz für Die Linke. Trans* Personen, insbesondere Trans*männer (57,3 %), präferieren Die Linke mit insgesamt 49,8 %. Bei Bisexuellen sind es immer noch 29,5 %, die Die Linke bevorzugen.

Bildungspolitik, Gesundheitspolitik und Rechtsstaatlichkeit sind die wichtigsten Themen bei der Bundestagswahl 2025 für LGBTIQ*-Wähler*innen. Explizit LGBTIQ*-bezogene Themen sind Homofeindlichkeit, Diskriminierung und LGBTIQ*-Rechte. Insgesamt spalten sich die Parteien mit ihren Programmen für LGBTIQ* damit grob in zwei Lager:

  • Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD, FDP und Volt: Diese Parteien fordern Reformen wie die Anpassung des Artikels 3 des Grundgesetzes, Ausbau der Familienrechte für Regenbogenfamilien, Erhalt bzw. Verbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) und Weiterführung des Aktionsplans „Queer leben“.
  • CDU/CSU, AfD und BSW: Diese Parteien haben keine konkreten Maßnahmen für LGBTIQ* in ihren Wahlprogrammen, möchten aber bestehende Politiken ändern, einschließlich einer Einschränkungen des Selbstbestimmungsgesetzes und der Ablehnung gendersensibler Sprache.

Für Personen, die sich näher mit den Ergebnissen befassen möchten oder Informationsmaterial benötigen, findet sich hier eine weitergehende grafische Aufschlüsselung der Ergebnisse im Detail.

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Der Republikaner Donald Trump ist erst seit zwei Wochen (erneut) im Amt des US-Präsidenten, seine scharfe Anti-LGBTIQ*-Politik setzt er jedoch bereits um. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor den dramatischen Folgen für die queere Community.

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Ein Tag nach Trumps Amtseinführung, am 21. Januar, berichtete die Organisation GLAAD, dass fast alle Inhalte rund um LGBTIQ* und HIV auf der Webseite des Weißen Hauses entfernt wurden. Die Präsidentin der Organisation Sarah Kate Ellis erklärt, dass Trump damit seiner eigenen Haltung zu Meinungsfreiheit widerspreche, indem er Informationen zensiere, die für die LGBTIQ*-Gemeinschaft in den Vereinigten Staaten von Wichtigkeit sind.

In einer der vielen hochumstrittenen Dekrete, die Trump an seinem ersten Tag als Präsident erließ, wurden auch alle bundesweiten Maßnahmen für „Diversity, Equity, and Inclusion (DEI)“ gestrichen. Diese unter Ex-Präsident Joe Biden erlassenen Programme, die zum Abbau von Diskriminierung von Minderheiten führen sollten, wurden in Trumps Erlass als illegal, unmoralisch und diskriminierend bezeichnet. Während mit den DEI-Programmen vor allem rassistischer und sexistischer Diskriminierung entgegnet werden sollte, werden auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten von der Beendigung solcher Programme angegriffen.

In seiner Rede zur Amtseinführung erklärte Trump, dass künftig nur noch zwei Geschlechter anerkannt werden sollten. Zusätzlich zu den rhetorischen Angriffen auf trans Menschen baut Trumps Regierung die Rechte dieser ab. In einem Dekret, das eine vermeintliche ‚Indoktrination‘ von Schüler*innen beenden will, wird damit gedroht, dass Schulen finanzielle Mittel entzogen werden, wenn sie Maßnahmen ergreifen, die trans Schüler*innen direkt oder indirekt unterstützen (them). Mit anderen Worten sollen auch Schulen die Existenz von trans Jugendlichen leugnen, wie die LGBTIQ*-Organisation Lambda Legal erklärt. Die Sicherheit von trans und nicht-binären Jugendlichen sei damit enorm gefährdet. Belästigung, Mobbing und Missbrauch würde gefördert werden, so Nicholas Hite von Lambda Legal.

Simon Blake Obe, CEO der Organisation Stonewall, bezeichnet Trumps erste Amtshandlungen als „katastrophal“ für die Rechte von LGBTIQ* Personen. Die Behauptung, dass trans Personen oder andere marginalisierte Gruppen kein Recht auf Existenz hätten, „weist alarmierende historische Parallelen zu einigen der schlimmsten Momente der Menschheit auf“, so Obe.

Unter diesen Umständen bleibt die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen im Land wie GLAAD, Lambda Legal, Human Rights Campaign und vielen weiteren, die sich für die Rechte von LGBTIQ* und anderen von Diskriminierung betroffenen Personen in den USA stark machen, wichtiger denn je. Zu hoffen bleibt, dass diese trotz der wiederholten Angriffe der Trump-Administration weiter Ressourcen schöpfen können, um ihre Arbeit fortzusetzen. Die Beendigung von DEI-Programmen fand bereits unter Joe Biden auf Bundestaatebene statt – und zeigte direkte Konsequenzen. So musste beispielsweise ein LGBTIQ*-Zentrum für Studierende an der University of Utah im Sommer 2024 schließen (them).

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Dass die rechtsradikale und queerfeindliche Partei FPÖ in Österreich aktuell in Koalitionsgesprächen mit der konservativen Volkspartei ÖVP ist und höchstwahrscheinlich die neue Regierung anführen wird, ist bereits Grund genug zur Sorge für LGBTIQ*-Personen. Doch bevor die neue Regierung überhaupt feststeht, sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) in Hinblick auf die Änderung des Personenstands für weiteres Entsetzen. In dem Urteil wird der Geschlechtseintrag auf das „biologische Geschlecht“ zurückgeführt, womit die Rechte von trans und nicht-binären Personen deutlich zurückgefahren werden.

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Das Urteil folgte einem Antrag einer nicht-binären Person zur Streichung des Geschlechtseintrags. Dieser wurde abgelehnt unter anderem mit der Begründung, dass es „für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt“ (siehe das Urteil des VwGH, S. 17). Damit folge Österreich den Richtlinien queerfeindlicher Länder wie Russland und Ungarn, wie das LGBTIQ*-Nachrichtenportal queer.de kritisiert.

Bisher ist die Änderung des Geschlechtseintrags durch Sachverständigenguthaben möglich gewesen – ähnlich wie in Deutschland vor dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes. Damit gab es für trans Personen die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu lassen, ohne geschlechtsangleichende Operationen durchzuführen.

Im aktuellen Urteil würden die Richter auf einem binären Geschlechterverständnis zwischen „männlich“ und „weiblich“ bestehen. Dabei hatte 2018 der Verfassungsgerichthof (VfGH) entschieden, dass inter* Personen zwischen den Kategorien "divers", "inter", "offen" und „keine Angabe“ wählen können. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass Personen „nur jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren […] müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“ (siehe Entscheidung des VfGH, S. 3).

Der Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees der queeren Organisation Lambda, Helmut Graupner, hofft deshalb auf ein „Machtwort“ des VfGH zum Urteil des VwGH, das „diese schwere Menschenrechtsverletzung beenden, Österreich wieder in die Gemeinschaft der menschenrechtskonformen Länder zurückführen und seine bahnbrechende Erkenntnis aus 2018 bestätigen wird.“ (Schwulissimo)

Zusätzlich zu der Unsicherheit über die Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrag sind die derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP besorgniserregend. Denn die rechtsextreme FPÖ will klar gegen queeres Leben in Österreich vorgehen. Neben Verboten des Genderns und der Vernichtung von Regenbogenfahnen forderte die Partei ein sogenannten „Trans-Verbot“, das ähnlich wie in Ungarn die Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrags gänzlich streichen will. Auch Hormontherapien für Minderjährige sollen verboten werden. Eine Abschaffung der Ehe für alle war vonseiten beider potenzieller Koalitionspartner bereits im Gespräch (queer.de).

Welche dieser Maßnahmen und Gesetzesänderungen tatsächlich durchgesetzt werden können, hängt auch von größeren Mehrheiten im Parlament ab. Dennoch bleibt die mögliche rechtskonservative Koalition in Österreich der LGBTIQ*-Gemeinschaft ein Dorn im Auge. Dabei zeigen sowohl die Wahlerfolge der FPÖ sowie die Entscheidung des VwGH, wie fragil die Rechte queerer Menschen noch sind.

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Dass Disney nicht unbedingt zu den progressiven Konzernen dieser Welt gehört, wurde hier schon früher thematisiert. In der Vergangenheit dominierten traditionelle Werte wie Monarchien und heteronormative Familienstrukturen die Filme des Konzerns und vermittelten den Zuschauer*innen ein eher konservatives Familien- und Gesellschaftsbild. Der Film Strange World (2023) bot erstmals einen offen schwulen Hauptcharakter, Ethan, doch dessen Beziehung blieb romantisch unerzählt, wie der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt anmerkte. So bekam Disneys Darstellung progressiver Themen einen Anstrich oberflächlicher Selbstverständlichkeit, die weniger authentisch als vielmehr strategisch erschien.

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Zum Nachlesen geht es hier zu unserem Artikel über „Strange World.

In der nun erscheinenden Serie Win or Lose, die am 19. Februar 2025 startet, scheint es sogar noch einen Schritt weiter zurückzugehen. Wie die Kieler Nachrichten unter Berufung auf US-Medien, darunter den „Hollywood Reporter” und „Variety”, schreiben, wurde hier aktiv eine Perspektive aus Sicht einer Transrolle gestrichen. Disney begründete dies mit dem Wunsch vieler Eltern, „solche Themen eigenständig mit ihren Kindern zu besprechen“. Nach Angaben der Kieler Nachrichten vermuten Beobachter*innen jedoch, dass wirtschaftliche und politische Kontroversen, wie die Debatten um das „Don’t Say Gay“-Gesetz in Florida und die Flops von Filmen wie Lightyear und Strange World, den Konzern zu diesem Schritt bewegt haben. In beiden Filmen kamen offen homosexuelle Beziehungen vor.

Dass ein Konzern wie Disney seinen Umsatz im Sinn hat, ist dabei zunächst nichts Ungewöhnliches. Und sollte Disney tatsächlich Geschichten schreiben, in denen die Sexualität ausgelassen wird, wäre das wenig problematisch. Leider bedeutet das Weglassen der Perspektive nicht-binärer Beziehungen nicht automatisch, dass den Eltern oder anderen Pädagog*innen das Thema Sexualerziehung überlassen wird. Im Gegenteil: Disneyfilme sind keineswegs neutrale Kinderfilme, sondern zwingen Eltern gewissermaßen, sich zu ihren offenen wie verdeckten politischen Positionen und Menschenbildern zu verhalten. Dass also dem Wunsch der Eltern entsprochen wird, Sexualität und Geschlechtlichkeit eigenständig zu besprechen, zeugt höchstens von einer völligen Weltfremdheit der Verantwortlichen. Im schlimmsten Fall ist es kalkulierter Konservativismus.

Für interessierte Eltern und andere pädagogisch verantwortliche Personen, die sich nicht scheuen, kritisch auf Kinderfilme zu blicken (und sich dabei eventuell den ein oder anderen Film zu verleiden), möchten wir daher auch die anderen Filmanalysen von Wolfgang M. Schmitt zu Disney ans Herz legen, zum Beispiel:

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