Echte Vielfalt

LSBTIQ

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts angenommen. Enthalten hatte sich lediglich die AfD. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der juristischen Verfolgung in Deutschland von Verbrechen, die im Ausland begangen wurden und gegen das Völkerrecht verstoßen.

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„In den vergangenen Jahren hat [das Völkerstrafrecht] sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor allem der massive Einsatz sexualisierter Gewalt hat zu einem gesteigerten Bewusstsein für die Lückenhaftigkeit des bestehenden deutschen Völkerstrafrechts geführt“, so heißt es zur Begründung des Gesetzes in seiner angenommenen Fassung. Auch die „‚sexuelle Orientierung‘ für die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe“ soll dabei in den Tatbestand als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§7 VStGB) aufgenommen werden.

Wie das Magazin queer in ihrem Artikel dazu betont, fasst das Gesetz den Begriff des 'Geschlechts' weit, um sämtliche geschlechtliche Identitäten „insbesondere auch die nicht-binäre Geschlechtsidentität sowie die trans- und intergeschlechtliche Identität“ zu integrieren. In unserem Artikel zur neuen FRA-Studie haben wir bereits auf den Umstand hingewiesen, dass insbesondere inter*, trans*, nicht-binäre und genderdiverse Personen häufig Belästigungen und Gewalt ausgesetzt sind. Was für Europa bereits zu verurteilen ist, wiegt im Falle, dass das Völkerrecht ins Spiel kommt, besonders schwer.

Das neue Gesetz legt Wert darauf, dass richterliche Entscheidungen den Kontext und den Standpunkt der Betroffenen berücksichtigen sollten. So heißt es: „As noted […], an 'act of sexual nature' must be seen in context. It may be informed by the survivor’s point of view.” Damit wird die Liste der explizierten Straftaten, die in §7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB erweitert wurde (die aktuelle Fassung steht auf Seite 4 der Gesetzesfassung), zusätzlich um einen unbestimmten Rechtsbegriff ergänzt. Somit erfüllt „jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere“ ebenfalls den völkerrechtlichen Straftatbestand. Hinzu kommt, dass mit dem neuen Gesetz Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Möglichkeit erhalten, als Nebenkläger*innen aktiv am Prozess teilzunehmen. Auch ein Anspruch auf psychosoziale Betreuung ist zu gewähren.

Wie Sven Lehman (Queerbeauftragter der Bundesregierung) auf seiner offiziellen Webseite hervorhebt, wird „im Völkerstrafgesetzbuch […] nun unmissverständlich klargestellt, dass im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung auch die Verfolgung von LSBTIQ* ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. […]Eine Strafbarkeitslücke wird endlich geschlossen. Das erleichtert eine effektive Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegen LSBTIQ*.“

Insgesamt stärkt das Gesetz also das Recht, um gegen solche Verbrechen, die auf deutschem Boden verhandelt werden, besser vorzugehen. „Ferner [so der Bundestag,] wird im Gerichtsverfassungsgesetz nunmehr klargestellt, dass die sogenannte ‚funktionelle Immunität‘ eine Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht hindert“. Das heißt, Amtsträger*innen (bspw. Diplomat*innen oder Minister*innen anderer Länder etc.) sind nicht aufgrund ihres Status immun.

Wie wir allerdings schon in früheren Artikeln zu grenzüberschreitendem Recht erwähnt haben, wird es am Ende auf dessen Anwendung ankommen. Dennoch liefert das neue Gesetz eine rechtliche Handhabe für die deutschen Behörden, aber auch für NGOs und weitere zivile Akteure. Darüber hinaus erkennt der Bundestag durch seine Verabschiedung explizit an, dass sexualisierte Gewalt und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und  ein akutes Problem darstellen.

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Der Rechtsruck „hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“ und führt zu einer Verstärkung von rassistischer, antisemitischer, LSBTIQ*-feindlicher Hetze und demokratiefeindlichen Ideologien.

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Mit diesem Ausgangspunkt will sich der Fachtag „Selbstbestimmung stärken! Demokratie leben!“ einigen zentralen zivilgesellschaftlichen Fragen rund um den Umgang der demokratischen Zivilgesellschaft mit dem Rechtsruck und seinen Auswirkungen auf marginalisierte Gruppen, insbesondere die LSBTIQ*-Community, widmen. Veranstalter ist das Kompetenznetzwerk „Selbst.verständlich Vielfalt“.

Auch wenn es sich bei der eingangs verwendeten Formulierung „hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“ um eine gezielte Zuspitzung handelt, ist festzustellen, dass rechte Themen und ihre Vertreter*innen in der medialen Berichterstattung angekommen sind. Wieviel vorher allerdings bereits unausgesprochen in „der Mitte der Gesellschaft“ existierte, bleibt an dieser Stelle offen.

Die Veranstaltung wird am 18. Juni 2024 von 10:00 bis 16:00 Uhr abgehalten. Auf der Webseite finden sich eine Programmübersicht sowie ein Anmeldeformular. Nach Anmeldung ist die Teilnahme kostenfrei. Zudem wird der Fachtag durch Gebärdensprachdolmetschende (DGS) und ein „Awareness-Team“ begleitet.

Die Ausgangsfragen, die sich die Veranstalter*innen stellen, lauten:

  • „Wie kann die demokratische Zivilgesellschaft diesem Rechtsruck standhalten, den Zusammenhalt stärken und sich gegenseitig unterstützen?“
  • „Wie können queere Menschen in ländlichen und strukturschwachen Räumen empowert werden?“
  • „Was ist nötig, um die Regenbogenkompetenz in Bereichen wie Bildung, Sport oder in den Regelstrukturen der Wohlfahrtspflege sowie in Verwaltungen zu erhöhen?“
  • „Wie können etablierte Regelstrukturen und Selbstvertretungen der LSBTIQ*-Communitys zusammenwirken, um für ein selbstbestimmtes Leben in der Demokratie zu werben und Anfeindungen entgegenzuwirken?“

Unterstrichen wird die Bedeutung dieser Fragen durch eine starke Präsenz rechter Populist*innen in den sozialen Medien, wie wir am Beispiel Spaniens und der rechtspopulistischen VOX bereits aufgegriffen haben. Gerade vor dem Hintergrund der Jugendarbeitslosigkeit von 28% in diesem Land wird die sozialökonomische Sicherheit der breiten Bevölkerung zu einem zentralen Thema. Übertragen auf Deutschland und die gesamte EU lässt sich damit die Behauptung aufstellen, dass jegliche Frage, wie mit dem Rechtsruck umzugehen und ihm entgegenzuwirken sei, nicht ohne die Frage der sozioökonomischen Absicherung gestellt werden kann.

Neben Vorträgen und Diskursen bietet der Fachtag außerdem die Möglichkeit, an einem von vier Workshops teilzunehmen, die anschließend ihre Ergebnisse kurz präsentieren. Dabei geht es um folgende Themen:

  • Workshop 1: „TIN* – ein Thema für die Menschenrechtsbildung?“ (Mit: Silvia Rentzsch, Christin Richter, Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e. V.)
  • Workshop 2: „Let’s Talk About Queer Spaces: Austauschformat zur Etablierung queerer Räume in ländlichen Regionen“ (Mit: Matthias Gothe, Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen e. V.)
  • Workshop 3: „Heilig und Teufel zugleich – Transgeschlechtlichkeit und Queerness zwischen religiöser Ehrfurcht und Anxiety“ (Mit: Dr. Leyla Jagiella, Ethnologin, Religionswissenschaftlerin und Autorin)
  • Workshop 4: „Wer organisiert Transfeindlichkeit und was organisieren wir?“ (Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena)

Alle Informationen zum Ablauf und kurze Beschreibungen der Workshops, ebenso wie das Anmeldeformular, findet Ihr unter folgendem Link.

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Zum 75. Jubiläum des Deutschen Grundgesetzes wurde in Berlin vom 24. bis 26. Mai das „Demokratiefest“ gefeiert. Dabei wurde hochgehalten, dass das Grundgesetz das „Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat“ sei. Während die feste Verankerung von demokratischen Rechten nach dem Nationalsozialismus ein Anlass zum Feiern ist, war das Jubiläum für die queere Community auch eine Gelegenheit, erneut darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz in Hinblick auf den Schutz von LSBTIQ* Lücken aufweist.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußert sich anlässlich des Jubiläums und lobt das Grundgesetz als „eine freiheitliche Verfassung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, seine Würde, seine Rechte, die universelle Gleichheit aller vor dem Gesetz.“ Doch werden alle Personengruppen durch das Grundgesetz gleichermaßen geschützt? Nein, sagt der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), denn unter derselben der Verfassung fand bis in die 1990er Jahre eine Kriminalisierung und rechtliche Diskriminierung von Homosexualität statt.

Ein genauerer Blick in die Verfassung hilft, um die Kritik der LSBTIQ* Community zu verstehen. In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wird festgehalten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Sexuelle Orientierung wird in keiner Weise erwähnt – und ist damit nicht durch das Grundgesetz geschützt.

Die Initiative „GRUNDGESETZ FÜR ALLE“, über die bereits 2021 auf echte-vielfalt berichtet wurde, nutzte den Anlass des Jubiläums, um ihre langjährigen Forderungen erneut laut zu machen und rief zu einer Kundgebung am 23. Mai auf. Neben der Erweiterung um die Kategorie sexuelle Identität müsste auch geschlechtliche Identität explizit aufgeführt werden. Denn dass Geschlecht als Kategorie im Grundgesetz erwähnt wird, würde nicht ausreichen, um vielfältige geschlechtliche Identitäten zu schützen. Auch trans* und inter* Personen müssten mitgedacht werden. Eine Erweiterung von Artikel 3 (3) GG um sexuelle und geschlechtliche Identität sei somit absolut notwendig, „um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern“.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde sich bereits vorgenommen, Artikel 3 (3) GG „um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität [zu] ergänzen“. Doch noch warten queere Verbände ungeduldig auf die tatsächliche Umsetzung des Versprechens der Regierungsparteien. In Hinblick auf das Erstarken rechtspopulistischer Parteien wird eine Erweiterung des Grundgesetztes als „dringender denn je“ (LSVD) verstanden. Denn nur so können Fortschritte hinsichtlich der Gleichstellung von LSTBIQ* nicht einfach rückgängig gemacht werden. Bundesvorstand des LSVD Henny Engels warnt: „Rechtspopulist*innen warten nur darauf, die Uhr wieder zurückzudrehen: Errungenschaften wie die Ehe für Alle und das Selbstbestimmungsgesetz könnten wieder abgeschafft werden. Mit Blick auf die zunehmende Queerfeindlichkeit in Deutschland und Bedrohung durch Rechts ist es Zeit, jetzt zu handeln!“

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Am 9. Juni steht in Deutschland die Europawahl an. Welche Rolle spielt der Wahlausgang für Frauen* und die LSBTIQ* Community in der EU? Angesichts des Erstarkens rechter Parteien in vielen europäischen Staaten kann die Wahl entscheidend sein. Queere Verbände rufen deshalb zur Wahlteilnahme auf und der Landesfrauenrat Hamburg lädt zu einem feministischen Podiumsgespräch ein.

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Der LSVD ruft gemeinsam mit anderen queeren Verbänden zur Teilnahme an der Europa-Wahl am 9. Juni auf und dabei „die Parteien zu unterstützen, die sich glaubhaft für Menschenrechte und damit auch für Gleichheit und Akzeptanz von LSBTIQ in Europa einsetzen“. In dem Wahlaufruf wird betont, dass rechtsextreme und -radikale Parteien in vielen EU-Staaten bereits jetzt die Rechte von queeren Personen einschränken und Hass auf LSBTIQ* sowie andere marginalisierte Gruppen schüren würden. Deshalb sei die Europawahl eine „Richtungswahl“. Mit Wahlprüfsteinen hat der LSVD eine Einschätzung über die queerpolitischen Vorhaben der Parteien geliefert.

Auch für die Gleichstellung der Geschlechter könnte die Wahl eine bedeutende Rolle spielen. Strukturelle Diskriminierung und weitere Hürden stellen für Frauen* nach wie vor ein großes Problem dar. Besonders rechte Parteien und Gruppen verbreiten antifeministische Positionen. Die Ansätze zur Förderung der Gleichstellung von Frauen* unterscheiden sich stark zwischen den Parteien.

Doch welche Partei setzt sich wirklich für die Gleichstellung von Frauen* ein? Um Klarheit über die verschiedenen Positionen und Ansätze der Parteien zu bekommen, lädt der Landesfrauenrat Hamburg am 3. Juni 2024 zur Veranstaltung „Sie wählt! Was?“ ein. Mit Vertreter*innen der Parteien DIE LINKE, FDP, Die Grünen, SPD und CDU wird ein feministisches Podiumsgespräch zur Europawahl geführt.

In dem Podiumsgespräch soll herausgearbeitet werden, welche Lösungen von den Vertreter*innen der teilnehmenden Parteien vorgeschlagen werden.

Die Veranstaltung findet am 03. Juni 2024 um 19 Uhr im Landesfrauenrat Hamburg e.V. (Grindelallee 43, 20146 Hamburg, Im Sauerberghof) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Auch eine Online-Teilnahme ist unter folgendem Link möglich: https://us06web.zoom.us/j/85489690426?pwd=dUjmasEyXUihpLm3zzs9gO5sc9xo5c.1

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Am 14. Mai 2024 veröffentlichte die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) ihren neuen Bericht zur Situation von LGBTIQ* in der Europäischen Union. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass diese Personengruppe zwar insgesamt offener ihre Identität lebt, gleichzeitig aber mehr Gewalt, Belästigung und Mobbing ausgesetzt ist als zuvor. „Besonders gefährdet sind jüngere LGBTIQ*-Personen.“

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Laut FRA-Studie, die laut eigener Aussage versucht, so repräsentativ wie möglich zu sein, gehen mehr als die Hälfte der befragten 100.000 Personen offen mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, ihrem Geschlechtsausdruck sowie ihren geschlechtsspezifischen Merkmalen um. Dennoch vermeiden die meisten aus Angst vor Angriffen, zum Beispiel in der Öffentlichkeit Händchen zu halten. Auch die Diskriminierung ist im Vergleich zur vorherigen Erhebung 2019 insgesamt zurückgegangen, allerdings gab immer noch über ein Drittel an, Diskriminierungserfahrungen zu machen.

Jede zehnte Person (10%) hatte zudem Gewalterfahrungen erlebt. In Deutschland waren es sogar 16% und bei inter* Menschen über ein Drittel. Mehr als die Hälfte der Befragten war darüber hinaus Belästigungen ausgesetzt, in Deutschland gaben dies sogar 57% an. In der Erhebung von 2019 war es insgesamt noch ein Drittel gewesen. Auch erleben inter* und trans* Personen mit ca. zwei Dritteln erneut weit häufiger Belästigung als übrige Personen.

In Bezug auf Schulen gaben zwei Drittel der Befragten an, dass sie Mobbing erfahren haben, „und zwar generationsübergreifend in allen EU-Ländern“. Auch hier findet sich ein Anstieg gegenüber 2019, als lediglich die Hälfte diese Angabe machte. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass Gewalt und Belästigung an Schulen weiterhin bestehen, trotz Verbesserungen im Umgang mit LGBTIQ-Themen. Ein Fünftel der Schüler*innen berichtet, dass ihre Schule das Thema in ihre Bildung „positiv aufgenommen“ habe.

In Bezug auf die psychischen Auswirkungen habe mehr als ein Drittel schon einmal über Selbstmord nachgedacht, bei inter*, trans*, nicht-binären und genderdiversen Personen sind es sogar über die Hälfte. Ähnlich hohe bzw. noch höhere Zahlen zeigte auch der Zusammenhang mit Behinderungen oder finanziellen Unsicherheiten, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder der Genderidentität. Gleichzeitig gibt ein Viertel der Personen an, dass sie zu Konversionsmaßnahmen gezwungen wurden, um ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern. Daran anschließend haben LGBTIQ*-Personen erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung. Fünf Prozent verzichten gar auf Behandlungen. Bei 2% wurde sogar die Behandlung von Seiten des medizinischen Fachpersonals verweigert. Und 10% hatten Probleme beim Zugang zur Notfallversorgung.

Insgesamt kommt die Studie zu der Erkenntnis: „Inter*, trans*, nicht-binäre und genderdiverse Personen sind häufiger Belästigungen und Gewalt ausgesetzt. Sie sind häufiger mit psychischen Problemen konfrontiert und haben häufiger Suizidgedanken. Außerdem sind sie eher von Obdachlosigkeit betroffen und haben Schwierigkeiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Dies gilt auch für LGBTIQ*-Personen mit Behinderungen, in finanzieller Not oder Angehörige ethnischer oder anderer Minderheiten.“ Insgesamt hat nur ein Viertel der Befragten den Eindruck, dass ihre Regierung Vorurteile und Intoleranz gegenüber LGBTIQ*-Personen bekämpft.

Vor diesem Hintergrund bekommt die aktuelle Europawahl am 9. Juni 2024 eine besondere Dringlichkeit. Wie der LSVD schreibt, „[…] geht [es] um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie. Auch demokratische Parteien sind in der Gefahr, sich dem Rechtsruck zu beugen und der Diskursverschiebung nach Rechtsaußen nachzugeben.“ Trotz aller inhaltlichen Kritik an den unterschiedlichsten Parteien ist diese Demokratie momentan das Fundament, auf dem wir unsere Gesellschaft gestalten wollen. Dazu gehört, so der LSVD weiter, „klare Kante gegen rechtsextreme und menschenfeindliche Positionen zu zeigen“.

Das heißt erstens, zur Wahl zu gehen, und zweitens, sich selbst kritisch zu prüfen, ob die Partei des Vertrauens tatsächlich die richtige ist. Mehr Würde und weniger Menschenverachtung bedeutet, die Fragen nach einer allgemeinen sozialen Gerechtigkeit zu stellen. Wird nur die eigene Interessengruppe berücksichtigt, entstehen neue Einfallstore für Unsolidarität, Hass und damit rechten Populismus.

Den vollständigen Bericht gibt es unter diesem Link.

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Die europäische LGBTIQ*-Organisation ILGA-Europe hat zum 16. Mal die „Rainbow Map and Index“ veröffentlicht und damit eine Einstufung von 49 europäischen Ländern in Bezug auf ihre Queerfreundlichkeit geliefert. Deutschland ist von Platz 15 auf den zehnten Platz aufgestiegen.

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Jedes Jahr untersucht ILGA-Europe legislative Maßnahmen zum Schutz und zur Gleichstellung queerer Personen in europäischen Staaten. Die Kriterien werden in sieben Kategorien gebündelt: Nicht-Diskriminierung und Gleichstellung, Familie, Hasskriminalität, rechtliche Anerkennung von Gender sowie körperliche Unversehrtheit von inter-Personen, Asyl und Öffentlichkeit.

Zu den queerfreundlichsten Ländern zählen Malta, Island, Belgien, Spanien und Dänemark. In einigen Ländern – darunter Deutschland, Island, Griechenland und Liechtenstein – wurden Verbesserungen und ein „starker politischer Wille“ in Hinblick auf LGBTIQ*-Rechte verzeichnet, so ILGA-Europe in einer Pressemitteilung. Griechenland hat beispielsweise Ehe und Adoption für homosexuelle Paare legalisiert, somit steht das Land nun auf Platz 6. Deutschland hat sich insbesondere im Bereich der Hasskriminalität verbessert und dafür einen strengeren rechtlichen Rahmen eingeführt. Auch bei der rechtlichen Gleichstellung gibt es in Deutschland Verbesserungen, dazu fällt der Abbau von Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung bei der Blutspende.

Sven Lehmann, Queerbeauftragter der Bundesregierung, hebt diese Erfolge hervor, gleichzeitig gebe es noch Potential nach oben. Konkret müssen die rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien verbessert sowie Nicht-Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in die Verfassung eingeschrieben werden. Seiner Ansicht nach würde Deutschland auf Platz 5 aufsteigen können, wenn die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Das kürzlich verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz wurde noch nicht in die Bewertung von ILGA-Europe für 2024 einbezogen (queer.de).

Trotz der rechtlichen Verbesserungen für queere Personen in einigen europäischen Staaten sind Diskriminierung, Hass und Gewalttaten in Europa allgemein nicht zurückgegangen. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) stellte fest, dass diese sogar zugenommen haben. Vor allem in Ländern wie Russland, der Türkei und Georgien verschärfe sich die Situation immer mehr, so ILGA-Europe. Auch in anderen Staaten, die für einen EU-Beitritt in Erwägung gezogen werden, wie Albanien, Bosnien und Herzegowina und sowie Kosovo, seien die Rechte von queeren Personen nicht ausreichend geschützt. ILGA-Europe fordert die EU dazu auf, diese Tendenzen zu beobachten und Mittel zu finden, um LGTBIQ* Personen in Europa besser vor sogenannten „Backlashs“ und reaktionärer Politik zu schützen.

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Das Exilmuseum Berlin ist eine privat gemeinnützige Stiftung. Gegründet wurde sie zwischen 2017 und 2018 mit dem Ziel, ein Museum zu errichten, das sich mit dem Thema Exil befasst und eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart schlägt. Seit 2022 ist das Grundstück am Anhalter Bahnhof, an dem während der Zeit des Nationalsozialismus viele Menschen ihre Reise ins Exil begannen, offiziell als Fläche für das Museum gesichert. 2028 soll das Museum eröffnet werden.

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Ausgangspunkt des Museums ist die Zeit zwischen 1933 und 1945. Damals waren es nicht nur Jüdinnen und Juden, sondern ebenfalls Personen der LGBTIQ* Gemeinschaft, die vom Anhalter Bahnhof in das Exil flohen. „Von den Menschen, denen dieses Schicksal widerfuhr, möchte das Exilmuseum Berlin erzählen – und dabei auch die Brücke zur Gegenwart schlagen: Wie wurden Flucht und Entwurzelung zu zentralen Erfahrungen unserer Zeit? Welche Verbindung besteht zwischen dem Exil damals und heute? Und was können wir aus der Geschichte für das Heute lernen?“ (Werkstatt Exilmuseum)

Fragen, die in der aktuellen Asyl- und Migrationspolitik nur allzu sehr durch ihre Abwesenheit glänzen. Ein Beispiel ist der EU-Asylkompromiss, über den wir bereits letztes Jahr geschrieben haben.

„[…] Das Risiko der Flucht, das verstörte Leben in der Fremde, Armut, Angst und haltloses Heimweh. All das erleben Menschen bis heute jeden Tag. […] Erzählt man von den Geschichten damals, versteht man auch die Menschen besser, die heute in Deutschland Zuflucht suchen“, so Literaturnobelpreisträgerin und Schirmherrin des Exilmusems Herta Müller auf der Webseite des Museums.

Diese Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart ist zentral. Das Museum kann hier ein Ort der Kommunikation werden. Ob es gelingt, bleibt abzuwarten - solange Fremdenhass und eine regressive Asylpolitik existieren, bleiben sie unleugbare Indikatoren für ein Unverständnis von Exil und unserer speziell deutschen Geschichte. In unserem Artikel über die Ausstellung "gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945", die sich ebenfalls mit dieser Zeit befasst, haben wir mit Kant bereits darauf hingewiesen, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde.

Für Interessierte hat das Magazin queer am 09. Mai unter dem Titel "Queer im Exil: Ein wichtiger Teil unserer Geschichte" dem Exilmuseum einen Artikel gewidmet, der die queere Seite des Exils etwas umfangreicher in den Blick setzt. Dabei macht der Artikel deutlich, dass bspw. Homophobie nicht an der Landesgrenze haltmacht. Also nicht nur der Weg birgt Gefahren, auch im neuen Land angekommen sind Offenheit und Hilfe nicht garantiert. Dies gilt es als Verantwortung der Gegenwart in einem Deutschland und Europa, das vielfältig sein will, anzuerkennen.

Wer sich beteiligen möchte, für den ist die Werkstatt jeden Donnerstag von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Sie soll als Veranstaltungsort, Labor und Ausstellung fungieren und den Ansatz des künftigen Exilmuseums sichtbar machen. Darüber hinaus werden regelmäßig Veranstaltungen und Ausstellungen organisiert und kuratiert:

  • 23. Mai 2024: Exile Promenade (Drei Guides laden zu einem performativen Spaziergang durch die Straßen Berlins ein), dabei u.a.: Die nicht-binäre Komponist:in Alina Anufrienko, die Russland nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine verlassen hat, nimmt mit auf eine akustische Reise – durch den Lärm der Kriegspropaganda, der versucht, queere, feministische und Anti-Kriegsstimmen zum Schweigen zu bringen.
  • Dienstag, 28. Mai 2024, 19 Uhr: „Frag nach!“ – Von der Vergangenheit für die Zukunft lernen
  • Donnerstag, 6. Juni 2024, 19 Uhr: Hans Keilson – Immer wieder ein neues Leben

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Ende 2023 wurde in Russland die "internationale LGBT-Bewegung" als "extremistisch" eingestuft und verboten. Nun hat ein Gericht in Orenburg zwei junge Leute auf dieser Grundlage inhaftiert und erstmalig ein Strafverfahren eröffnet.

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Das Perfide an diesem Gesetz ist vor allem der Umstand, dass die „internationale LGBT-Bewegung“ als Gruppe im Sinne dieses Gesetzes überhaupt nicht existiert. Bereits in unserem Artikel zur Einführung des Gesetzes hatten wir mit Bezug auf die Deutsche Welle festgehalten, dass durch das Verbot auch kleine Organisationen und unpolitische Einrichtungen, die sich in ihren Gemeinden engagieren, in den Fokus geraten könnten. Es entsteht dabei die Gefahr, dass mit der Einstufung von LGBTIQ*-Personen als „pauschal extremistisch“ nicht-heterosexuelle Lebensweisen als politische Gefahr konstruiert werden (hier mehr dazu).

Mit dem nun eingeleiteten Strafverfahren gegen die Geschäftsführerin und den künstlerischen Leiter eines bei sexuellen Minderheiten beliebten Klubs namens "Pose" werden diese Befürchtungen nun untermauert. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, durchsuchte die Polizei das "Pose" am 9. März, nachdem der Klub durch eine Gruppe namens "Russische Gemeinde Orenburg" denunziert worden war. Weiter heißt es, dass sogar unter der "repressiven russischen Gesetzgebung" die Inhaftierung der beiden Mitarbeiter*innen nicht rechtens sei. Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung der "nicht traditionellen sexuellen Orientierung" durch das Gericht die Angeklagten zusätzlichen Gefahren innerhalb des Gefängnisses aussetzen könnte.

Die FAZ kommt zu dem Schluss, dass mit diesem Verfahren nun weitere „sogenannte Gay-Clubs“ in Russland schließen werden, "da ihre Mitarbeiter riskieren, sogar für die bloße Arbeit dort verfolgt zu werden". Zumindest nach jetzigem Erkenntnisstand handelt es sich bei den Inhaftierten nicht um politische Aktivist*innen, sondern um Bürger*innen, die einen Klub betrieben und nicht der ideologisierten Norm entsprachen.

Damit spitzt sich die Lage im Land noch weiter zu. Mögliche Selbstzensur und Klubschließungen sind dabei nur ein Aspekt. Gleichzeitig macht es deutlich, wie wichtig es ist, gerade vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges zwischen staatlichen bzw. nationalistischen Akteuren und der allgemeinen Bevölkerung eines Landes zu unterscheiden. Nur wenn das gelingt, wird deutlich, dass Hilfe und Solidarität nicht an die Ideologie einer politischen Führung gebunden sind. Das gilt auch für andere Staaten und Situationen. Konkret heißt das, wer sich im Land dazu entschließt, aktivistisch tätig zu werden, kann das tun; wer sich dagegen entscheidet und sich aus Angst um sich und seine Familie zurückzieht, hat ebenfalls alle Rechte dazu. Selbstzensur ist niemals die Verantwortung der Verfolgten. Damit ist eine Debatte über politisches Asyl für die Zukunft nicht ganz auszuschließen. Es bleibt aber offen, mit welchen Ressentiments diese geführt werden wird.

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Am 26. April berichtete das Magazin Schwulissimo über die Errichtung der ersten Gedenkstätte in Großbritannien für lesbische, schwule und bisexuelle Angehörige der Streitkräfte im National Arboretum.

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Die britische Regierung hatte grünes Licht für das Projekt gegeben und die benötigten 350.000 britischen Pfund bereitgestellt. Ein bedeutsames Signal für die LGBTQ+-Community des Landes, insbesondere da es sich beim National Arboretum um einen Ort handelt, der bisher die Dienste und Opfer der britischen Streitkräfte anerkannte, jedoch die homosexuellen Angehörigen ausschloss, so Schwulissimo weiter.

Auch unabhängig von der persönlichen Meinung zu Militär und Krieg bleibt festzuhalten: Wenn sich Menschen als Soldat*innen für ihr Land verpflichten, obliegt dem Staat und den militärischen Führungskräften eine besondere Fürsorgepflicht. Dazu zählt auch der Schutz vor Diskriminierung innerhalb der Truppe. Dies ist ein ethisch gebotenes Minimum, wenn "man" als Staat Menschen in den Krieg oder lebensbedrohliche Einsätze schickt.

In der Realität galt allerdings noch bis 1994 der §175, und selbst wenn dieser seit den 1950er Jahren in der Zivilgesellschaft nicht mehr zur Anwendung kam, galten in der Bundeswehr bis 1970 homosexuelle Handlungen als Dienstvergehen, die zu einer unehrenhaften Entlassung führen konnten. Bis 1979 war Homosexualität noch ein Ausmusterungsgrund. Im Jahr 2001 öffnete die Bundeswehr alle Laufbahnen auch für Frauen, 2006 wurde das Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (SoldGG) erlassen. Es hat das Ziel, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität für den Dienst als Soldatin oder Soldat zu verhindern oder zu beseitigen" (§1 Abs. 1 SoldGG).

Es dauerte allerdings noch bis zum Jahr 2020, bis die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer sich offiziell für das Unrecht der Vergangenheit entschuldigt. Diese Entschuldigung haben die vergangenen Verteidigungsminister*innen bis zum aktuellen Boris Pistorius symbolisch wiederholt, wie das Bundesministerium der Verteidigung auf seiner eigenen Seite betont.

Im Juli 2021 tritt dann letztendlich das "Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten" (SoldRehaHomG) in Kraft. Damit haben Betroffene nun die Möglichkeit der Rehabilitation und Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligungen. Außerdem werden wehrgerichtliche Urteile aufgehoben.

Für Interessierte findet sich auf der Seite des LSVD eine genau chronologische Aufarbeitung der Ereignisse mit weiterführenden Links. Für Betroffene bietet die Seite der Bundeswehr ein umfangreiches FAQ an, dabei geht es unter anderem darum:

  • Welche Urteile sind aufgehoben?
  • Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
  • Erhält man nach Aufhebung des Urteils seinen Dienstgrad zurück?

Ebenso finden sich dort die Anträge für Rehabilitation und Entschädigung.

Denkt man an vulnerable Gruppen, kommt einem selten die Bundeswehr in den Sinn. Aber gerade in stark hierarchischen Institutionen mit teilweise nach außen geschlossenen Strukturen und einem Nimbus, der die "Nicht-Vulnerabilität" propagiert, bleibt die Gefahr von unerkannter oder nicht geahndeter Diskriminierung und anderen Vergehen weiterhin ein Thema - auch mit einer Entschädigungsregel und dem Rehabilitationsgesetz im Hintergrund.

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Der Dachverband Lesben und Alter, der sich in Politik, Verbänden und Gesellschaft für die Interessen von älteren Lesben einsetzt, forderte zum Tag der lesbischen Sichtbarkeit am 26. April 2024 den Erhalt und Aufbau von Strukturen und Orten für diese Gruppe.

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Aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Sexualität würden lesbische Seniorinnen auf mehreren Ebenen Diskriminierung erfahren und um ihre Sichtbarkeit kämpfen müssen. Dabei hätten viele von ihnen die Lesben- und Frauenbewegung in Deutschland vorangetrieben. Die Vorständin des Dachverbands Lesben und Alter Carolina Brauckmann betont: „Mit ihren kreativen, lautstarken Aktionen gegen Tabus und für lesbische Lebensformen haben sie eine offenere Gesellschaft in Deutschland geprägt – im Westen ebenso wie im Osten“.

An ältere Lesben gerichtete kommunale und landesweite Strukturen, Orte und Netzwerke müssen erhalten werden, fordert der Dachverband. Treffpunkte, die „einen Zufluchtsort“ bieten, „um dem Alltag zwischen Versteckspiel und Diskriminierung für ein paar Stunden zu entfliehen“, seien sehr wichtig für (ältere) Lesben, so der Dachverband in seiner Pressemitteilung.

Kommunen und freie Träger würden hier zunehmend Angebote schaffen, dafür müsse jedoch auch sichergestellt werden, dass eine Sensibilisierung für die spezifischen Anliegen und Bedürfnisse homosexueller älterer Frauen stattfinde. Einige solcher zielgruppenspezifischer Angebote seien davon bedroht wegzufallen, wie zum Beispiel die „Landesfachberatung für gleichgeschlechtliche und transidente Lebensweisen in der offenen Senior*innenarbeit NRW“.

So fordert der Dachverband die politisch Verantwortlichen dazu auf, nachhaltige Angebote für die Gruppe der lesbischen Senior*innen zu schaffen und Orte und Strukturen aufzubauen und zu erhalten.

Der Dachverband Lesben und Alter e.V. setzt sich für diverse Anliegen lesbischer Frauen im Alter ein, darunter auch Themen wie Rente, Wohnen, politische und gesellschaftliche Teilhabe und Altersarmut.

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