Weiterlesen In Deutschland liegt es im Ermessen der einzelnen Bistümer, ob sie die Segnung homosexueller Paare erlauben. Um eine kirchenrechtliche Grauzone zu vermeiden, können sie einer Handreichung folgen, die die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) im Jahr 2025 veröffentlicht haben. Darin ist der Ablauf sogenannter Segensfeiern geregelt. Papst Franziskus hatte entsprechende Segnungen bereits 2023 ermöglicht, zugleich jedoch betont, dass diese in einem eher informellen und nicht rituell verfestigten Rahmen stattfinden sollten. Papst Leo XIV. spricht sich insbesondere gegen eine weitergehende Formalisierung dieser Segnungen aus, die er im Vorgehen deutscher Bischöfe erkennt. Diese empfehlen zunehmend, sich an der Handreichung von 2025 zu orientieren. Der Vatikan sei damit „nicht einverstanden über das hinaus, was von Papst Franziskus erlaubt wurde“, so Leo XIV. Er warnt vor möglichen Spannungen innerhalb der Kirche. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, widerspricht dieser Einschätzung. Er sieht in den Segensfeiern keine Gefährdung der kirchlichen Einheit, sondern einen Dienst am Menschen, und kündigt an, an der Handreichung festzuhalten. Ähnlich positioniert sich auch das ZdK. Eine kirchliche Trauung bleibt weiterhin ausschließlich heterosexuellen Paaren vorbehalten. Die Debatte verdeutlicht erneut das Spannungsverhältnis, in dem sich gläubige queere Menschen innerhalb der Kirche befinden. Auch wenn Papst Leo XIV. das Vorgehen der deutschen Bistümer bislang nicht grundsätzlich untersagt, dürfte die Segnung homosexueller Paare ein umstrittenes Thema bleiben.
LSBTIQ
Veranstaltungshinweis: Rainbow Days in Flensburg
22. April 2026Weiterlesen
Die Rainbow Days finden seit 2018 jährlich in Flensburg statt. Sie gingen aus den zuvor stattfindenden CSDs und queeren Aktionswochen im Jahr 2017 hervor. Veranstalter ist der vielfalt.SH e.V., ein Verein mit Sitz in Flensburg. Vielfalt.SH fungiert als Trägerverein für verschiedene Organisationen, darunter die Aidshilfe Nordfriesland und das Landesnetzwerk SCHLAU Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten zur sexuellen Gesundheit und Selbstbestimmung unterstützt der Verein queere Menschen, insbesondere im Norden Deutschlands.
Die Veranstaltungsreihe startet mit dem Regenbogenempfang in der Bürger*innenhalle des Flensburger Rathauses, zu dem unter anderem Samson Grzybek eingeladen ist. Grzybek ist Gründer*in von Queermed Deutschland. Queermed unterstützt queere Menschen im Gesundheitssystem und setzt sich für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen ein. Eröffnet wird der Empfang vom Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten Marie Sprute.
Im Anschluss erwarten die Teilnehmenden vielfältige Veranstaltungen, die ein breites Publikum ansprechen. Dazu gehören Austauschtreffen für verschiedene Gruppen innerhalb der Community, unter anderem ein Lesbenstammtisch, sowie Kulturangebote, Workshops und Partys.
Der CSD in Flensburg ist Teil der Rainbow Days und findet am 17. Mai statt. Das Datum wurde bewusst gewählt: Am 17. Mai ist der IDAHOBIT – der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (englisch: International Day Against Homo-, Bi-, Inter- and Trans*phobia). Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus der Liste psychischer Krankheiten, weshalb dieses Datum jährlich als Aktionstag begangen wird.
Weiterlesen Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe. Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht. In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig. Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet. Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche. Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.
Rückblick: Teddy Award 2026 – Queeres Kino zwischen Widerstand, Sichtbarkeit und Vielfalt
14. April 2026Weiterlesen Der Teddy Award gilt als Hinweis für gesellschaftliche Entwicklungen und politische Kämpfe innerhalb der queeren Community weltweit. Auch in diesem Jahr zeigte sich, dass queeres Kino vielfältig, widerständig und international vernetzt ist. Viele der ausgezeichneten Filme greifen Themen auf, die über individuelle Geschichten hinausgehen: Sie zeigen Repressionen gegen queere Menschen in autoritären Staaten, Fragen von Identität und Zugehörigkeit, aber auch queere Lebensfreude, Solidarität und Selbstermächtigung. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung setzt der Teddy Award damit ein deutliches Zeichen für Sichtbarkeit und Menschenrechte. Die Bandbreite der prämierten Filme spiegelt die Diversität queerer Lebensrealitäten wider. Dokumentar-, Spiel- und Kurzfilme eröffnen unterschiedliche Zugänge: von sehr persönlichen, intimen Geschichten bis hin zu politisch aufgeladenen Narrativen. Auffällig war in diesem Jahr erneut die starke Präsenz von trans* und nicht-binären Perspektiven sowie intersektionalen Erzählungen, in denen queere Identität mit Fragen von Herkunft, Rassismus oder sozialer Ungleichheit verwoben ist. Auch wurde deutlich, wie unterschiedlich queeres Leben weltweit geprägt ist: Während in einigen Ländern Fortschritte bei Gleichstellung und Akzeptanz erzielt wurden, sehen sich queere Menschen andernorts massiver Diskriminierung oder sogar Verfolgung ausgesetzt. Die ausgezeichneten Filme geben diesen Realitäten ein Gesicht. Sie erzählen von Mut und Widerstand, aber auch von Verletzlichkeit. Sie schaffen Empathie und Verständnis über kulturelle und geografische Grenzen hinweg. Auch fast vierzig Jahre nach seiner Einführung hat der Teddy Award nichts an Relevanz verloren. Im Gegenteil - in einer Zeit, in der queere Rechte in vielen Teilen der Welt erneut unter Druck geraten, ist kulturelle Sichtbarkeit ein zentraler Bestandteil politischer Teilhabe. Damit bleibt der Preis ein wichtiger Bestandteil der internationalen Filmkultur – und ein starkes Zeichen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.
Queer und Fußball – ein schwieriges Verhältnis
9. April 2026Weiterlesen Ein aktuelles Beispiel: Christian Dobrick Ein wichtiges Signal setzte zuletzt der Trainer von FC St. Pauli, Christian Dobrick, der sich öffentlich als homosexuell geoutet hat. Sein Schritt wurde von vielen Seiten als mutig und richtungsweisend bewertet. Dobrick selbst betonte, dass er mit seinem Coming-out auch anderen im Fußball Mut machen wolle. Die Reaktionen aus Verein, Fanszene und Öffentlichkeit fielen überwiegend positiv aus. Dennoch zeigt gerade dieser Fall, wie außergewöhnlich ein solches Outing im Profifußball nach wie vor ist. Deutschland: Fortschritt auf dem Papier, Stillstand auf dem Platz? In Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen für Vielfalt im Fußball. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) positioniert sich öffentlich gegen Diskriminierung, Vereine beteiligen sich an Kampagnen, Stadien zeigen Regenbogenflaggen. Dennoch gibt es keinen offen schwulen aktiven Spieler in der Bundesliga. Dahinter stehen die Angst vor den Reaktionen der Fans, die Sorge um Karrierechancen sowie Unsicherheiten im Umgang innerhalb von Teams. Die Initiative „Fußball für Vielfalt“ und auch Kampagnen wie #ihrkönntaufunszählen zeig(t)en zwar Wirkung im Diskurs, haben aber bislang nicht dazu geführt, dass sich Spieler sicher genug fühlen, offen zu leben. Der ehemalige DDR-Nachwuchsspieler Marcus Urban beendete seine Karriere, weil er seine Homosexualität nicht offen leben konnte. Erst Jahre später machte er sie öffentlich und wurde zu einer der wichtigsten Stimmen für Vielfalt im Fußball. Seine Geschichte ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Beispiel: Talent allein reicht nicht, wenn das Umfeld nicht sicher ist. Urban selbst betont immer wieder, dass sich zwar die gesellschaftliche Debatte verändert habe, die Strukturen im Profifußball jedoch deutlich weniger. Frauenfußball: Sichtbarer, aber nicht gleichgestellt Während im Männerfußball Unsichtbarkeit vorherrscht, zeigt sich im deutschen Frauenfußball ein anderes Bild. Spielerinnen wie Almuth Schult oder internationale Stars, die auch in der Bundesliga spielen, gehen offen(er) mit queeren Identitäten um. Das wirkt zwar auf den ersten Blick progressiv, doch auch hier gilt: Sichtbarkeit bedeutet nicht automatisch Gleichberechtigung und die Medienaufmerksamkeit bleibt oft hinter der des Männerfußballs zurück. Die Unterschiede zwischen Männer- und Frauenfußball machen deutlich, dass es nicht nur um Akzeptanz geht, sondern um gesellschaftliche Zuschreibungen. Was sich ändern muss Wenn der deutsche Fußball wirklich vielfältig sein will, braucht es mehr als Kampagnen. Notwendig sind beispielsweise verlässliche Schutzstrukturen für Spieler*innen, klare Sanktionen bei Diskriminierung im Stadion und online, verbindliche Diversity-Konzepte in Vereinen und Verbänden sowie sichtbare Unterstützung durch Führungspersonen im Sport. Vor allem aber braucht es ein Klima, in dem ein Coming-out nicht als Risiko, sondern als Selbstverständlichkeit gilt.
Veranstaltungshinweis: Queerfeindlichkeit zwischen Internet und Straße – und was jetzt zu tun ist
31. März 2026Weiterlesen „Queerfeindlichkeit: Rechtsextreme Mobilisierung zwischen Online-Hetze und Straßenpräsenz“ Weitere Infos: Veranstaltung und Anmeldung Der Online-Fachtag richtet sich an ein Fachpublikum aus Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Bildung und Zivilgesellschaft und ist zugleich für alle relevant, die sich mit den aktuellen Entwicklungen rund um Queerfeindlichkeit auseinandersetzen wollen. Vom Kommentar zur Gewalt: Wie Hass entsteht Die Veranstaltung greift eine Entwicklung auf, die sich in den letzten Jahren deutlich verschärft hat: das Zusammenspiel von digitaler Radikalisierung und realweltlicher Gewalt. Rechtsextreme Akteur*innen nutzen gezielt soziale Medien und Online-Plattformen, popkulturelle Codes und jugendaffine Inhalte sowie einfache Feindbilder, darunter queere Menschen. Queerfeindlichkeit fungiert dabei als zentrales Bindeglied: Sie ist anschlussfähig, emotional aufgeladen und dient als Einstieg in weitergehende extremistische Ideologien, so die Veranstalter*innen der Tagung. Was online beginnt, endet nicht selten offline. Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe stehen häufig am Ende eines Prozesses, in dem menschenfeindliche Narrative über längere Zeit normalisiert wurden. Angriffe auf Sichtbarkeit: CSDs im Fokus Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei Veranstaltungen im Rahmen des Christopher Street Days. In den vergangenen Jahren kam es bundesweit zu organisierten Störaktionen, Einschüchterungsversuchen, körperlichen Angriffen und gezielten Gegenmobilisierungen. Was zunächst lokal wirkt, ist laut Analyse der bpb Teil eines bundesweiten Musters rechtsextremer Mobilisierung. CSDs werden dabei bewusst als Bühne genutzt: sichtbar, öffentlich, symbolisch – und damit besonders geeignet für Provokation und Eskalation. Die Rolle digitaler Räume Digitale Plattformen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung queerfeindlicher Inhalte. Studien zeigen, dass algorithmische Strukturen polarisierende Inhalte verstärken können und so zur Radikalisierung beitragen. Das bedeutet beispielsweise, dass Hass und Ablehnung sichtbarer werden, extreme Positionen normaler wirken und sich die Grenzen des Sagbaren verschieben. Diese Dynamiken betreffen nicht nur klassische rechtsextreme Szenen, sondern reichen bis in gesellschaftliche Debatten hinein. Queerfeindlichkeit als politisches Instrument Queerfeindlichkeit ist nicht nur Ausdruck von Vorurteilen. Sie wird auch strategisch eingesetzt und funktioniert als niedrigschwelliger Einstieg in extremistische Ideologien sowie als Mittel zur Abgrenzung gegenüber einer offenen Gesellschaft. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Unsicherheit gewinnen solche Narrative an Attraktivität. Der Fachtag der Bundeszentrale für politische Bildung setzt genau hier an und fragt: Solche Räume sind entscheidend, um Wissen zu bündeln, Strategien zu entwickeln und Handlungsmöglichkeiten sichtbar zu machen.
Online (Zoom)
17. April 2026, 10:00 – 14:00 Uhr
Teilnahme kostenfrei
EuGH-Urteil für die gelebte Identität: Warum Europa jetzt Ausweise von trans* Menschen anerkennen muss
17. März 2026Weiterlesen Ausgangspunkt der Entscheidung war der Fall einer bulgarischen Staatsbürgerin, die bei der Geburt als männlich registriert wurde, inzwischen jedoch als Frau lebt. Sie hatte in Italien eine Hormontherapie begonnen und beantragte bei den bulgarischen Behörden, ihren Geschlechtseintrag, ihren Namen und ihre Identifikationsnummer in den offiziellen Dokumenten zu ändern. Bulgarien lehnte dies ab. Das nationale Recht definiert Geschlecht dort ausschließlich biologisch; Änderungen in Personenstandsregistern sind praktisch ausgeschlossen. Der Fall landete schließlich beim bulgarischen Obersten Kassationsgericht, das den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts bat. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine solche Regelung mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei. Der zentrale juristische Bezugspunkt des Urteils ist das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Wenn die Geschlechtsidentität einer Person nicht mit den Angaben in ihren Ausweisdokumenten übereinstimmt, entstehen im Alltag zahlreiche Probleme, beispielsweise bei Grenzkontrollen, Identitätsprüfungen oder im Berufsleben. Deshalb müssen Mitgliedstaaten künftig Verfahren bereitstellen, mit denen trans* Personen ihre Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten ändern können. Der EuGH betonte zugleich ein wichtiges Detail: Die Ausstellung von Ausweisdokumenten bleibt grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. Doch diese Zuständigkeit endet dort, wo europäische Grundrechte betroffen sind. Wenn nationale Regelungen verhindern, dass Bürger*innen ihr EU-Recht auf Freizügigkeit effektiv nutzen können, müssen sie angepasst werden. Der Gerichtshof verweist dabei auch auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU-Charta) – ein Schutz, der ausdrücklich auch die Geschlechtsidentität umfasst. Besonders relevant ist das Urteil für Länder, in denen eine rechtliche Geschlechtsanerkennung bislang kaum möglich ist, wie zum Beispiel in Teilen Osteuropas. In einigen Staaten wurden entsprechende Verfahren zuletzt sogar eingeschränkt oder vollständig abgeschafft. Das Urteil schafft hier erstmals einen unionsweiten Mindeststandard: EU-Staaten müssen klare, zugängliche und wirksame Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität bereitstellen. Menschenrechtsorganisationen begrüßen die Entscheidung daher als wichtigen Schritt für Gleichberechtigung und Würde.
Weiterlesen Während der CSD-Saison entstehen häufig zusätzliche Kulturprogramme wie Filmabende, Podiumsdiskussionen oder Ausstellungen. Doch außerhalb der Sommermonate verlagert sich queere Kultur in andere Formate: Ein zentrales Beispiel für kontinuierliche Arbeit ist HAKI e.V. in Kiel. Der Verein organisiert ganzjährig Gruppenangebote, Selbsthilfeformate und kulturelle Begegnungsräume. Auch der Landesverband LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt Schleswig-Holstein wirkt über den Pride-Sommer hinaus in Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsprojekten. Auch wenn größere Städte wie Kiel und Lübeck allein durch ihre strukturelle Infrastruktur, Szene-Lokale und ihr Hochschulumfeld profitieren, zeigt sich in Schleswig-Holstein eine bemerkenswerte regionale Streuung: Kleinere Städte wie Elmshorn, Pinneberg oder Rendsburg haben eigene CSD-Initiativen oder Community-Gruppen aufgebaut. An der Westküste, in Mittelstädten oder im ländlichen Raum entstehen zunehmend niedrigschwellige Angebote. Allerdings bleibt die Herausforderung deutlich: Im ländlichen Raum sind queere Veranstaltungen oft projektbezogen und stark von Einzelengagement abhängig. Kontinuität ist hier schwerer zu sichern als in urbanen Zentren. Dazu kommt, dass queere Kultur in Schleswig-Holstein überwiegend ehrenamtlich organisiert ist: Vereine, Initiativen und lose Netzwerke stemmen Veranstaltungsplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittelakquise und politische Interessenvertretung. Trotz der insgesamt positiven Entwicklungen bleiben Fragen offen: Während CSD-Paraden inzwischen in vielen Städten etabliert sind, ist die strukturelle Absicherung ganzjähriger Kulturangebote noch ausbaufähig.
Weiterlesen Grundlage des neuen Aktionsplans ist die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, der sich die Stadt Lübeck angeschlossen hat. Diese Charta ist ein europaweit anerkanntes Rahmenwerk für kommunale Gleichstellungsarbeit und fordert, Gleichstellung umfassend zu denken und in allen Lebensbereichen wirkungsvoll zu verankern. In ihrem aktualisierten Text bekräftigt die Charta unter anderem Schwerpunkte des 2. Aktionsplans Der Aktionsplan 2025 – 2028 fasst 63 Maßnahmen zusammen, die in sieben Handlungsfelder gegliedert sind. Eines davon ist das neue Handlungsfeld VII: „Queeres Lübeck“, das mit zwölf spezifischen Maßnahmen die Sichtbarkeit, Teilhabe und Unterstützung von queeren Menschen in der Stadtgesellschaft stärken soll. Die weiteren Handlungsfelder umfassen Themen wie: Stadtverwaltung, zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Einzelpersonen haben sich in breit angelegten Beteiligungsformaten eingebracht – ein Zeichen dafür, dass Gleichstellungsarbeit in Lübeck als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Auftaktveranstaltung im März 2026 Ein weiterer wichtiger Schritt für die Umsetzung des neuen Plans ist die öffentliche Auftaktveranstaltung, zu der alle Interessierten eingeladen sind: Mittwoch, 11. März 2026, 16:00 – 20:00 Uhr Bei dieser Veranstaltung stehen Information, Austausch und Vernetzung im Mittelpunkt. Sie bietet Raum für Gespräche zu den geplanten Maßnahmen des Aktionsplans und für die Frage, wie die gemeinsame Umsetzung aktiv gestaltet werden kann.
Aula der Volkshochschule Lübeck, Falkenplatz 2







