Echte Vielfalt

7. Mai 2024

Erstes Strafverfahren gegen LGBTIQ*-Klub-Betreiber*in in Russland

Ende 2023 wurde in Russland die „internationale LGBT-Bewegung“ als „extremistisch“ eingestuft und verboten. Nun hat ein Gericht in Orenburg zwei junge Leute auf dieser Grundlage inhaftiert und erstmalig ein Strafverfahren eröffnet.

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Das Perfide an diesem Gesetz ist vor allem der Umstand, dass die „internationale LGBT-Bewegung“ als Gruppe im Sinne dieses Gesetzes überhaupt nicht existiert. Bereits in unserem Artikel zur Einführung des Gesetzes hatten wir mit Bezug auf die Deutsche Welle festgehalten, dass durch das Verbot auch kleine Organisationen und unpolitische Einrichtungen, die sich in ihren Gemeinden engagieren, in den Fokus geraten könnten. Es entsteht dabei die Gefahr, dass mit der Einstufung von LGBTIQ*-Personen als „pauschal extremistisch“ nicht-heterosexuelle Lebensweisen als politische Gefahr konstruiert werden (hier mehr dazu).

Mit dem nun eingeleiteten Strafverfahren gegen die Geschäftsführerin und den künstlerischen Leiter eines bei sexuellen Minderheiten beliebten Klubs namens „Pose“ werden diese Befürchtungen nun untermauert. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, durchsuchte die Polizei das „Pose“ am 9. März, nachdem der Klub durch eine Gruppe namens „Russische Gemeinde Orenburg“ denunziert worden war. Weiter heißt es, dass sogar unter der „repressiven russischen Gesetzgebung“ die Inhaftierung der beiden Mitarbeiter*innen nicht rechtens sei. Hinzu kommt, dass die Veröffentlichung der „nicht traditionellen sexuellen Orientierung“ durch das Gericht die Angeklagten zusätzlichen Gefahren innerhalb des Gefängnisses aussetzen könnte.

Die FAZ kommt zu dem Schluss, dass mit diesem Verfahren nun weitere „sogenannte Gay-Clubs“ in Russland schließen werden, „da ihre Mitarbeiter riskieren, sogar für die bloße Arbeit dort verfolgt zu werden“. Zumindest nach jetzigem Erkenntnisstand handelt es sich bei den Inhaftierten nicht um politische Aktivist*innen, sondern um Bürger*innen, die einen Klub betrieben und nicht der ideologisierten Norm entsprachen.

Damit spitzt sich die Lage im Land noch weiter zu. Mögliche Selbstzensur und Klubschließungen sind dabei nur ein Aspekt. Gleichzeitig macht es deutlich, wie wichtig es ist, gerade vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges zwischen staatlichen bzw. nationalistischen Akteuren und der allgemeinen Bevölkerung eines Landes zu unterscheiden. Nur wenn das gelingt, wird deutlich, dass Hilfe und Solidarität nicht an die Ideologie einer politischen Führung gebunden sind. Das gilt auch für andere Staaten und Situationen. Konkret heißt das, wer sich im Land dazu entschließt, aktivistisch tätig zu werden, kann das tun; wer sich dagegen entscheidet und sich aus Angst um sich und seine Familie zurückzieht, hat ebenfalls alle Rechte dazu. Selbstzensur ist niemals die Verantwortung der Verfolgten. Damit ist eine Debatte über politisches Asyl für die Zukunft nicht ganz auszuschließen. Es bleibt aber offen, mit welchen Ressentiments diese geführt werden wird.

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