Echte Vielfalt

Familie

Am 5. Februar stellte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Grundlagen für die "Verantwortungsgemeinschaft" vor, eine neue Rechtsform, die es nahestehenden Volljährigen ermöglichen soll, bestimmte Rechte füreinander festzulegen.

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In seiner Pressemitteilung betonte Buschmann: „Das neue Institut soll […] Menschen das Leben etwas leichter machen – aber niemandem etwas wegnehmen." Auch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sieht das Gesetz als Fortschritt für die LGBTIQ* Gemeinschaft. Gerade in den Fällen, in denen Menschen nach ihrem Outing den Rückhalt in der eigenen Familie verlieren, bietet das neue Gesetz die Möglichkeit, ihre Wahlfamilie auch rechtlich abzusichern, so Lehmann laut RedaktionsNetzwerk Deutschland (rnd). Aber auch für Ältere und Personen ohne Familie bietet das Gesetz diesen Rahmen.

Voraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft soll ein notariell beglaubigter Vertrag zwischen mindestens zwei und nicht mehr als sechs volljährigen Personen sein, die in einem tatsächlichen und überprüfbaren Näheverhältnis (z. B. WG oder Nachbarschaft etc.) stehen. Die Eckpunkte sehen dabei vier Modelle mit einem unterschiedlichen Grad der Verantwortungsübernahme vor. Buschmann erweiterte diese Liste bei seiner Vorstellung allerdings noch um eine sog. Grundstufe:

1: „Grundstufe“: Hier geht es darum, es den Vertragsparteien zu ermöglichen, als rechtliche Betreuer*in (§ 1816 BGB) oder in Fragen der Organspende (§ 8 des Transplantationsgesetzes) Berücksichtigung zu finden.

2: „Auskunft und Vertretung“: „[…] soll in einer gesundheitlichen Notsituation jeder Partner[in] der Verantwortungsgemeinschaft entsprechend dem Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den oder die anderen Partnerin vertreten können“

3: „Zusammenleben“: Partnerschaften, die zusammenleben, sollen unabhängig von ihrer gemeinsamen Wirtschaftsführung eine gegenseitige Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsführung erhalten. Die Einzelheiten sind vertraglich individuell zu regeln. Im Einzelfall soll geprüft werden, ob und welche Partner*innen eine Einstandsgemeinschaft entsprechend § 7 SGB II bilden.

4: „Pflege und Fürsorge“: Hierbei soll explizit „keine Verpflichtung zur Pflege“ geschaffen werden. Es soll vielmehr geprüft werden, ob Personen, die für andere einstehen, Ansprüche nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz haben (Beispiele wären hier Freistellung von Arbeit und finanzielle Unterstützung durch den Staat).

5: „Zugewinngemeinschaft“: Dieses soll die Gemeinschaft für den Fall eines Auseinanderbrechens absichern. Dabei sollen aber grundsätzlich keine Ansprüche nach Erb- oder Steuerrecht bestehen. Es wird jedoch geprüft, ob das Rentensplitting möglich ist.

Wie zu erwarten, stößt der Entwurf dabei nicht nur auf Zustimmung. So weist die Oppositionspartei CDU nach Angaben des rnd darauf hin, dass solche notariellen Verträge bereits heute geschlossen werden können, ohne dass es dafür eines Gesetzes bedarf. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) macht, ebenfalls gegenüber dem rnd, deutlich, dass insbesondere Ältere, aber auch Pflegebedürftige und weitere Gruppen vor Vertragsmissbrauch geschützt werden müssten. Der Spiegel ergänzt die Befürchtungen, dass gerade Personen, die über lange Zeit unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt oder in der Kinderbetreuung übernehmen (meist Frauen), keine Ansprüche auf Unterhaltszahlungen entwickeln und die Verantwortungsgemeinschaft zudem jederzeit einseitig aufgelöst werden könne.

Daraus folgt, dass vor allem die Punkte 3 bis 5 ein besonderes Augenmerk benötigen. Das gilt insbesondere für Personen, die bei Auflösung des Vertrags vor erheblichen Folgeproblemen stehen könnten und präventiv abgesichert werden müssen, um ihre Lebensperspektiven zu bewahren. Stichwort: Mangel an Unterhalt und/oder Rente, aber auch Hilflosigkeit, z. B. bei Älteren etc. In diesem Zusammenhang sollten gerade die großen Sozialverbände den Gesetzgeber daran erinnern, seinen Pflichten nach Art. 20 und 28 GG nachzukommen, die laut Deutschem Bundestag auch die soziale Absicherung beinhalten. Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Spardiskurses darf die Solidarität der Bürger*innen untereinander nicht als sozialstaatliche Sparmaßnahme missbraucht werden.

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Am Freitag, 02.01.2024, wurde in Griechenland trotz heftiger Debatten ein Gesetzentwurf zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe ins Parlament eingebracht. Der Entwurf zielt darauf ab, den Grundsatz der Gleichheit durch die Erweiterung der Eheschließungsmöglichkeiten auf Personen des gleichen Geschlechts zu gewährleisten.

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Nach Angaben von queer.de, die sich auf das griechische Parlament beziehen, wird die Abstimmung voraussichtlich am 14. oder 15. Februar stattfinden, wobei der Fraktionszwang für die Regierungspartei Nea Demokratia aufgehoben wird. Während sich der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis gegen einen nicht kleinen Teil seiner eigenen Partei behaupten muss und sich auch die griechisch-orthodoxe Kirche offen gegen den Entwurf wendet, machte Mitsotakis deutlich, dass sich das Parlament die Bedenken der Kirche anhöre, aber die Legislative letztendlich beim Parlament liege, so queer.de weiter. Unterstützung kommt hingegen von der linken Oppositionspartei Syriza. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd), aber auch queer.de oder der Tagesspiegel und weitere berichten, hatte Parteichef Stefanos Kasselakis die Unterstützung seiner Partei für entsprechende Pläne der Mitte-Rechts-Regierung angekündigt. „Zwar gehe ihm der am Mittwoch [...] vorgestellte Vorschlag nicht weit genug, er enthalte aber ‚einige positive Elemente‘“(rnd).

So soll das neue Gesetz diese Benachteiligung beenden und gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern ermöglichen. Bis dato fehlt laut rnd beispielsweise der Rechtsanspruch auf Besuch der Kinder im Krankheitsfall oder das Recht, das Kind der Partnerin*des Partners aufzunehmen, sollte dieser*diesem etwas zustoßen. Wie weitreichend die Problematik einer Nichtanerkennung der Elternschaft sein kann, hatten wir bereits anhand des EU-Gesetzesentwurfs zur automatischen Anerkennung der Elternschaft in allen EU-Staaten, der am 14. Dezember 2023 eingebracht wurde, beschrieben. Damals wiesen wir darauf hin, dass es allerdings nicht nur auf das Recht, sondern auch auf seine Anwendung ankomme. Dass Griechenland nun auch im nationalen Recht diesen Schritt geht, schafft daher (sollte das Gesetz verabschiedet werden) auf jeden Fall dort einen Rechtsanspruch.

Die queere Community begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert jedoch, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht erlaubt sei, ein Kind mit einer Leihmutter zu bekommen. Damit sind laut rnd Leihmutterschaften  weiterhin nur für heterosexuelle Paare gestattet, wenn die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht schwanger werden kann.

Aus politstrategischer Sicht ist die Entkopplung der beiden Diskursfelder dabei möglicherweise gar nicht unklug gewählt. Indem man die Themen getrennt zur Disposition stellt, können politische Akteure möglicherweise breitere Unterstützung für die Ehe für alle gewinnen, ohne gleichzeitig kontroverse Fragen zur Leihmutterschaft zu berühren. Daraus darf allerdings keinesfalls folgen, dass das Thema der Leihmutterschaft unangetastet bleibt.

Griechenland könnte das 16. der 27 EU-Mitgliedsstaaten werden, das die Ehe für alle öffnet. Es würde damit Estland folgen, das bereits am 20. Juni 2023 nach langem Ringen sein Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe verabschiedet hatte.

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Eine im Jahr 2021 veröffentlichte Studie deckte Fälle von Sorgerechtsentzügen lesbischer Mütter in Westdeutschland bis mindestens in die 80er Jahre auf. Ein ähnliches Forschungsprojekt beschäftigt sich nun mit dem Thema in Nordrhein-Westfalen, wofür noch Material und Zeitzeug*innen gesucht werden.

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Das erstgennannte, vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Forschungsprojekt, dessen Bericht unter dem Titel „…in ständiger Angst. Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000)“ erschien, lieferte einen wichtigen Beitrag zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen in der Nachkriegszeit in Westdeutschland (echte vielfalt berichtete). Auch wenn die Studie abgeschlossen ist, müsse das Thema weiter untersucht werden, wie auf der Webseite des Forschungsprojekts betont wird.

Mit dem neuen Forschungsprojekt in Nordrhein-Westfalen soll die Geschichte rechtlicher Diskriminierung lesbischer Mütter zwischen 1946 und 2000 weiter erforscht und die Geschichten von Betroffenen sichtbar gemacht werden. Bisher gebe es noch einen Mangel an Informationen zu den Gerichtsentscheidungen über das Sorgerecht lesbisch lebender Mütter in NRW. So scheint es, als seien die Fälle kaum dokumentiert und absichtlich verschwiegen worden. Um dieser Informationslücke sowie der generellen Unsichtbarkeit lesbischer Beziehungen im 20. Jahrhundert zu entgegnen, sollen Zeitzeug*innenberichte einbezogen werden. NRW-Familienministerin Josefine Paul betont: „Mir ist es sehr wichtig, die Aufarbeitung der historischen Verfolgung und Ausgrenzung von LSBTIQ* Menschen weiter fortzusetzen. Diskriminierung und Entrechtung hatten auch in der Bundesrepublik viele Facetten. Daher wollen wir mit dem Forschungsprojekt zum Sorgerechtsentzug einen bisher wenig bekannten und erforschten Aspekt der Diskriminierung von LSBTIQ* in den Blick nehmen. Dabei ist es wichtig, die Opfer zu Wort kommen zu lassen, ihre Geschichten sichtbar werden zu lassen und das erlittene Unrecht anzuerkennen. Wir leisten damit auch einen Beitrag zur Aufarbeitung bundesrepublikanischer Rechtsgeschichte.“

Durchgeführt wird die Studie von Dr. Kirsten Plötz, die seit den 90er Jahren lesbisches Leben während des 20. Jahrhunderts in Deutschland erforscht und Expertin zum Thema Sorgerechtsentzug lesbischer Frauen ist. Das Forschungsprojekt steht in Trägerschaft des Queeren Netzwerks NRW und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Zeitzeug*innen können sich an sorgerecht@queeres-netzwerk.nrw wenden.

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Die Ampelregierung machte in ihrem Koalitionsvertrag einige queerpolitische Versprechen, worunter eine Reform des Abstammungsrechts fällt, die gleichgeschlechtliche Elternpaare mitdenken soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) will noch im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform vorlegen.

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Bisher gilt die Person (im Gesetz: Frau), die das Kind gebärt, automatisch als rechtliche Mutter. Als Vater gilt entweder der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. So kann es nach dem jetzigen Abstammungsrecht nur einen rechtlichen Vater geben. Bei lesbischen Paaren muss das zweite Elternteil das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren. Dieser Umweg sei oft zeit- und kostenintensiv und mit Unsicherheit verbunden, so Buschmann.

Im Status quo des Abstammungsrechtes werden gleichgeschlechtliche Paare nicht mitgedacht. Die Ampelregierung versprach in ihrem Koalitionsvertrag, dass bei verheirateten lesbischen Paaren automatisch beide in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden sollen. LSBTIQ*-Verbände kritisierten im Herbst 2023, dass für die Umsetzung dieser Versprechung noch kein Zeitplan vorliege, was womöglich bedeuten könnte, dass „für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte Familien mit zwei Müttern, zwei Vätern oder mit trans* Elternteilen Familien zweiter Klasse bleiben“. Im Januar 2024 soll nun ein erstes Eckpunktepapier vorliegen, doch wann dies umgesetzt wird, bleibt erstmal unklar.

Nach Angaben des Deutschlandfunks soll die Reform neben der Vereinfachung der Anerkennung rechtlicher Elternschaft bei lesbischen Paaren auch Neuerungen beim Umgangsrecht für getrennte Elternpaare beinhalten. Außerdem sollen sogenannte „Verantwortungsgemeinschaften“ eingeführt werden. Zudem kündigte das Bundesjustizministerium an, dass die Elternschaftsanerkennung außerhalb der Ehe unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein sollte. Dass die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter eingetragen wird, soll sich nicht ändern. Zudem sollen weiterhin nur zwei Personen als rechtliche Elternteile gelten. So scheint die Reform keine Möglichkeit zu beinhalten, zwei Väter in die Geburtsurkunde einzutragen.

Ob auch trans, inter und nicht-binäre Personen bei den Neuerungen mitgedacht werden, ist noch unklar. Trans Männer, die ein Kind gebären, werden wohl weiterhin als „Mutter“ eingetragen. Dass die rechtliche Geschlechtsidentität des Elternteils nicht anerkannt wird, sei diskriminierend, so der Bundesverband Trans*. Bereits im Jahr 2019 forderte die Organisation, dass eine Reform des Abstammungsrechts trans* und inter Personen inkludieren muss: „Gebärende Väter und zeugende Mütter sind eine gesellschaftliche Tatsache. Diese Tatsache muss in eine Reform des Abstammungsrechts einfließen!“

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Das EU-Parlament will nun endlich die rechtliche Sicherheit von Kindern und ihren Eltern verbessern. Bei der Abstimmung am 14. Dezember 2023 sprachen sich die Abgeordneten mit 366 zu 145 Stimmen und23 Enthaltungen für einen Gesetzesentwurf aus, der sicherstellen soll, dass die Elternschaft, die in einem EU-Land gilt, automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.

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Dass dieses Problem existiert, ist weder neu noch unbekannt. Bereits 2020 thematisierte Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union die Notwendigkeit einer übergreifenden Anerkennung. Zwei Jahre später, am 7. Dezember 2022, nahm die Kommission einen entsprechenden Vorschlag für das sogenannte Gleichstellungspaket an. Dessen Ziel war eine Harmonisierung der Vorschriften über die Elternschaft auf EU-Ebene.

Wie die Kommission sowohl 2022 als auch erneut 2023 festhält, können Kinder aktuell ihr Recht auf Erbschaft und Unterhalt ebenso verlieren wie das Recht, dass einer ihrer Elternteile als ihr gesetzlicher Vertreter in Angelegenheiten der medizinischen Behandlung oder Schulbildung handeln darf. Dies führt zu der Feststellung des Parlamentes in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 14. Dezember, dass sich aktuell etwa zwei Millionen Kinder in einer Situation befinden, bei der sie formalrechtlich ihre Eltern verlieren, sollten sie in bestimmte EU-Mitgliedsstaaten einreisen.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht deshalb vor, dass

  • die Elternschaft automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird,
  • eine Verweigerung nur aus triftigem Grund („öffentliche Ordnung“) geschehen darf. Dabei hält das Parlament fest: „Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um sicherzustellen, dass es keine Diskriminierung gibt, z. B. gegenüber Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern.“ Wann allerdings ein Fall die „öffentliche Ordnung“ gefährdet, wird offengelassen.

Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten für die Einführung eines Europäischen Elternschaftszertifikats aus. Dieses wird die nationalen Dokumente zwar nicht ersetzen „[…] kann aber an deren Stelle verwendet werden und wird in allen EU-Sprachen und in elektronischem Format zugänglich sein.“

Im nächsten Schritt müssen nun die EU-Regierungen „einstimmig“ über die endgültige Fassung entscheiden. Ob bzw wie diese „einstimmige“ Entscheidung ausgeht, bleibt abzuwarten. Laut Tagesspiegel hatten mehrere Länder, darunter Ungarn und Italien, bereits im Vorfeld ihre Ablehnung mitgeteilt.

Wie echte vielfalt bereits im Dezember 2022 mit Verweis auf die NGO forbidden colours berichtete, liegt das Problem weniger im mangelnden Recht. Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) besteht bereits allein aus dem Recht zur Freizügigkeit die Pflicht der Mitgliedstaaten, die Elternschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen. „Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien ignorieren [bis heute] Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft.“

Es wird somit auch bei dem neuen Gesetz darum gehen, ob und wie das Recht in der Praxis zur Anwendung kommt. Insbesondere wir dabei die Anwendung der Klausel zur „öffentlichen Ordnung“ zu beobachten sein.

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Seit vergangenem Sonntag werden in der Church of England auch gleichgeschlechtliche Paare gesegnet. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte bekräftigten zwei Frauen, Catherine Bond und Jane Pearce, in einem Gottesdienst ihre Beziehung vor ihrer Glaubensgemeinschaft. Für LGBTIQ*-Vertreter*innen geht die Entscheidung jedoch nicht weit genug.

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Die Church of England ist die Landeskirche, an dessen Spitze der britische König steht. Die Ehe wird darin weiterhin als Bund zwischen Mann und Frau angesehen. Der Bischof Stephen Croft, der sich für diese Veränderung in der Kirche einsetzte, erklärte gegenüber der BBC, dass mit den Segnungen – auch wenn es keine offizielle Heirat ist - ein ähnliches Gefühl von Freude und Bestätigung entstehen soll. So können gläubige gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung nun auch vor Gott und ihrer Glaubensgemeinschaft feiern.

Dies stellt einen wichtigen Schritt für die Anerkennung homosexueller Paare in der Kirche dar. Dennoch gibt es Anlass für Kritik. Jayne Ozanne, ein Mitglied der Generalsynode, die sich 2015 öffentlich outete, macht kund, dass die Kirche weiterhin tiefgehend homofeindlich sei und noch einen langen Weg vor sich habe (PinkNews berichtet). Auch wenn die jetzige Entscheidung Anlass zur Freude für die LGBTIQ* Gemeinschaft gibt, darf nicht vergessen werden, dass sich die Segnungen qualitativ von Eheschließungen unterscheiden. In einem Artikel der Zeitung The Guardian wird analysiert, dass die Segnungen der homosexuellen Paare auf eine freundschaftlichen Art und Weise geschieht. Demnach bleibt fraglich, inwieweit hier tatsächlich eine Anerkennung stattfindet.

Hervorzuheben ist auch, dass die Segnungen erstmal probeweise ausgeführt werden und Geistliche die „Prayers of Love and Faith“ auf freiwilliger Basis ausüben können. So gibt es auf konservativer Seite auch Mitglieder der Kirche, die dazu raten, die Segnungen nicht durchzuführen. Auf der anderen Seite wird weiterhin dafür gekämpft, dass gleichgeschlechtliche Paare in der Kirche heiraten dürfen. Dies scheint in der Church of England vorerst nicht so schnell absehbar zu sein.

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Während das Thema Regenbogenfamilien immer mehr in den öffentlichen Diskurs gerät, gibt es weiterhin recht wenig Repräsentation von Familienmodellen mit trans* und/oder nicht-binären Elternteilen. Zudem ist es oft schwierig, an Informationen zu kommen. Um diese Wissenslücke zu füllen, hat der Bundesverband Trans* 2021 eine Broschüre herausgegeben. Darin sollen den betroffenen Eltern(-teilen) oder Personen mit Kindeswunsch einige Fragen beantwortet und deutlich gemacht werden, dass Kinderwunsch und Transgeschlechtlichkeit vereinbar sind.

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Der Bundesverband Trans* klärt in der Broschüre „Trans* mit Kind! Tipps für Trans* und Nicht-Binäre Personen mit Kind(ern) oder Kinderwunsch“ ausführlich über verschiedene Fragen auf. Dabei geht es sowohl um rechtliche Fragen wie die Anerkennung bei nicht-biologischer Elternschaft als auch um Möglichkeiten von biologischer Schwangerschaft. So geht es zum Beispiel um den Einfluss von Hormontherapien auf die Fruchtbarkeit oder Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung. Erst seit 2011 ist eine biologische Elternschaft für trans Personen möglich, bis dahin war in § 8 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes (TSG) ein Sterilisationszwang bei der Änderung des Geschlechtseintrags angeordnet.

Ebenso werden in der Publikation verschiedene Aspekte von trans oder nicht-binärer Elternschaft diskutiert, die unter anderem auch den Umgang mit verschiedenen Institutionen wie Kita, Schule und Behörden diskutieren. Denn in diesen Situationen würden trans und nicht-binäre Eltern oft auf Unwissenheit und Unverständnis stoßen. So stellt der Bundesverband Trans* einige Tipps zusammen, wie queere Elternteile in cis-heteronormativen Strukturen handeln können, beispielsweise mit einem Musterschreiben, das Standesämter trans Vätern, die ein Kind geboren haben, ausstellen können, um den Beantragungsprozess von Kindergeld o.ä. zu erleichtern.

Auch Fragen der Erziehung und des Coming-Outs bei den eigenen Kindern werden verhandelt. Zuletzt werden auch Vernetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für trans und nicht-binäre Eltern aufgelistet. Auch das Regenbogenportal hat auf seiner Webseite Informationen zum Thema Trans* Elternschaft veröffentlicht.

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Nicht nur Erwachsene und Jugendliche, sondern auch oder insbesondere Kinder wünschen es sich, repräsentiert zu werden – unabhängig davon, ob sie selbst queer sind oder nicht, und vielleicht gleichgeschlechtliche Eltern haben oder nicht. Bücher sind dabei ein ideales Mittel, um Kindern die Gesellschaft in Idealen zu vermitteln: Und dazu gehört die Akzeptanz und Normalität verschiedener sexueller oder geschlechtlicher Lebensformen. Daher eigenen sich die folgenden Bücher, die queere Themen beinhalten, keineswegs nur für queere Kinder und Familien, sondern insbesondere für Kitas, Kindergärten, Schulen, und heteronormative Familien, um Kindern so einen Blick über den „mehrheits-gesellschaftlichen“ Tellerrand zu ermöglichen.

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Zwei Papas für Tango – Edith Schreiber-Wicke (2017

Roy und Silo sind anders als die anderen Pinguine im Zoo. Sie zeigen den Pinguinmädels die kalte Schulter und wollen immer nur zusammen sein. Sogar ein Nest bauen sie miteinander. Ein Nest für ein kleines Pinguin-Baby. Aber das geht doch nicht!, denken die Pfleger im Zoo zuerst. Doch dann passiert ein kleines Wunder ... Diese Geschichte, die sich im New Yorker Zoo tatsächlich zugetragen hat, macht Kinder mit neuen Familienformen vertraut. (Quelle: Thalia)

Zwei Mamas für Oscar – Susanne Scheerer und Annabelle von Sperber (2018) 

Wie kommt es, dass Oscar zwei Mamas hat, fragt sich Tilly. Ihre große Schwester Frieda erklärt ihr, dass Oscars Mamas sich sehnlichst ein Kind gewünscht hatten, doch leider vergeblich. Dann lernten sie Tillys und Friedas Eltern kennen, und Oscars Mamas bekamen von Friedas und Tillys Papa Samen gespendet. So kam schließlich Oscar zur Welt, und aus einem großen Wunsch wurde ein noch größeres Wunder. „Zwei Mamas für Oscar“ behandelt das aktuelle Thema „Regenbogenfamilie”: Lebendig, anschaulich und kindgerecht erzählt macht das Buch es Eltern und Erziehern leicht, mit Kindern ab drei Jahren über Vielfalt zu sprechen. (Quelle: Thalia)

PS: Es gibt Lieblingseis – Luzie Loda (2018)

Bella wird eingeschult, doch die plötzliche Geschlechtertrennung der Toiletten oder im Sport macht den Anfang gar nicht so leicht. Mit einfachen Vergleichen wird klar, dass nicht alles so einfach in zwei Gruppen aufgeteilt werden kann, sondern dass man sich manchmal zwei Gruppen gleichermaßen zugehörig fühlen kann oder auch gar keiner. Dass Bella sowohl etwas von einem Jungen als auch etwas von einem Mädchen hat, nehmen die Klassenkameraden jedoch schnell auf. Im Buch befindet sich sowohl ein Vorwort von Lucie Veith (Intersexuelle Menschen e.V.) als auch Fragen und Anregungen, wie man mit Kindern über Intergeschlechtlichkeit und im Speziellen über dieses Buch sprechen kann. (Quelle: Queerbuch )

Ach, so ist das! – Henriette Wich und Anja Grote (2019) 

Das Buch schließt alle möglichen queeren Themen mit ein. Das Besondere daran ist, dass es kein explizit queeres Kinderbuch ist, sondern einfach ein Aufklärungsbuch, das Kindern erklärt, was sie wissen wollen. Ob es die erste Verliebtheit ist, verschiedene Arten von Liebe, Scham, Verantwortung oder Neugier – diese Geschichten bringen Kindern näher, wie sie mit ihren Gefühlen umgehen lernen und wie sie für sich selbst und für andere einstehen. Sie lernen, dass es unterschiedliche Familienformen gibt und dass manche Kinder weder Junge noch Mädchen sind – oder beides. Dabei ist der Unterton immer darauf bedacht, nicht zu werten, sondern Vielseitigkeit, auch in Bezug auf Geschlechterrollen, zuzulassen. (Quelle: Queerbuch)

Sam besucht Oma und Omi in Großbritannien – Toni Kohm (2019)

Sam verbringt eine Woche bei Oma und Omi in Großbritannien und begleitet das Frauenpaar in seinem Alltag – geht mit Omi auf die Baustelle und mit Oma zum Streetart Festival. Sam lernt, wie es sich so lebt in Großbritannien, so ganz nah am Wasser, und so ganz nah zu London, der britischen Hauptstadt. Das Leben hier ist aufregend und vor allem bunt. In Toni Kohms Buch "Sam besucht Oma und Omi in Großbritannien" geht es um Vielfalt. Bunt sind die Bilder, bunt die Menschen, ihre Identitäten, Ethnien, Kulturen. Alle sind irgendwie anders und alle sind irgendwie gleich – wertvoll. Durch den Verzicht auf Personalpronomen und die Unterlassung, der Hauptfigur ein bestimmtes Geschlecht zuzuzordnen, erhält das betrachtende Kind die Freiheit, das Geschlecht für Sam selbst zu interpretieren. (Quelle: Thalia)

Bilderbuch-Serie - Kathrin* Schultz (2023)

„Morgen ist auch noch ein Tag“, „Kann ich das essen?“ und „Warum hat Mama Schaf Hörner?“ - mit diesen drei Exemplaren ihrer queeren Bilderbuch-Serie erzählen Kathrin Schultz & Raoul Berlin die Geschichte von Baby-Schaf. Dieses erlebt mit Mama Schaf und Mama Eule unterhaltsame und spannende Alltags-Abenteuer jenseits des heterosexuellen „Mainstreams“ oder festgezurrter Geschlechterkategorien, wie sie in den meisten Kinderbüchern leider immer noch häufig zu finden sind.

  • Wie schaffen es Mama Schaf und Mama Eule, Baby-Schaf abends zum Einschlafen zu bringen?
  • Welche Pflanzen finden Baby-Schaf und Baby-Frosch auf dem Wiesenspielplatz und welche sind für wen ungenießbar?
  • Bekommt Baby-Schaf einmal Hörner wie Mama Schaf, obwohl es tausendmal lieber einen Panzer wie Schildi haben möchte? (Quelle: epubli)

Dieser Artikel wurde bereits im Juni 2021 auf echte vielfalt veröffentlicht und nun durch die letztgenannte Buch-Serie ergänzt.

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Italiens rechte Regierung gegen lesbische Elternschaft Die rechtsextreme italienische Regierung setzt derzeit eine queerfeindliche Familienpolitik um, für die Präsidentin Georgia Meloni bereits im Wahlkampf einstand. Schon im März dieses Jahres wurden Gemeinden dazu aufgefordert, damit aufzuhören, gleichgeschlechtliche Eltern in Geburtsurkunden einzutragen. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht nun das allumfassende Verbot von Leihmutterschaft vor, was als Angriff auf Regenbogenfamilien verstanden wird.

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Das Vorhaben, homosexuelle Eltern nicht offiziell anzuerkennen, soll auch rückwirkend umgesetzt werden. Einige lesbische Eltern in der norditalienischen Stadt Padua wurden informiert, dass die Geburtsurkunde ihrer Kinder geändert werden soll. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch berichtet, dass bereits bei 33 Geburtsurkunden von Kindern lesbischer Eltern der Name einer Mutter aus dem Dokument entfernt werden soll, sodass nur noch diejenige Mutter rechtlich als solche anerkannt wird, die das Kind ausgetragen hat. Auch bei schwulen Elternpaaren soll zukünftig nur noch ein Vater eingetragen sein.

Jetzt wurde ein weiterer Gesetzentwurf von Melonis rechtsextremer Partei Fratelli d'Italia (FDI) verabschiedet, der die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland verbieten soll. Ein Aktivist beklagt, dass mit dem Gesetz „staatliche Homophobie“ verfolgt werde (queer.de berichtet). Obwohl Leihmutterschaft zum Großteil von heterosexuellen Paare beansprucht wurde, wird dieser Gesetzesentwurf als ein Angriff auf die queere Community gesehen. Denn bis heute dürfen homosexuelle Paare in Italien nicht heiraten. Auch Adoption ist ihnen vorenthalten und reproduktive Technologien wie in-vitro Befruchtung nur für heterosexuelle Paare erlaubt, weshalb viele lesbische Paare solche Prozeduren im Ausland gemacht haben. Jetzt droht jedoch diesen Müttern, dass ein Elternteil die Rechte für ihr Kind verliert.

Human Rights Watch betont das Ausmaß Melonis Politik für LSBTIQ*-Personen. Denn das Recht, eine Familie zu gründen, sei ein Menschenrecht. Außerdem gehöre der Zugang zu reproduktiven Technologien und die Rechte lesbischer Mütter zu den wichtigsten Anliegen lesbischer, bisexueller und queerer Frauen. Somit bedeuten diese Einschränkungen tiefe Einschnitte in die Rechte der queeren Community Italiens. Auch für die Kinder der betroffenen Paare könnte die Entscheidung negative Folgen haben, wenn nur ein Elternteil die rechtliche Verantwortung für sie hat.

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„Tradwife“ ist ein relatv junger Trend auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder auch YouTube. Bereits 2020 berichtete der Guardian ausführlich über das Phänomen in Großbritannien und den USA, aber auch in Deutschland finden sich immer wieder Berichte zu diesem Begriff - zuletzt am 12. April dieses Jahres im Deutschlandfunk. Doch worum geht es dabei?

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Der Begriff „Tradwife“ setzt sich auch den Begriffen „Tradition“ und „Wife“ (Englisch für Ehefrau) zusammen. Gemeint sind damit explizit Frauen, die ein konservatives Rollenbild propagieren. So schreibt Zeit Online: „Sie präsentieren sich in Petticoats und High Heels wie aus Hausfrauenwerbungen der Fünfzigerjahre, halten Selbstgebackenes in die Kamera, geben Tipps für ein gelingendes Eheleben und vertreten ihr Recht, als sogenannte Tradwives zu leben.“

Einige von ihnen halten sich dabei für die wahren Feministinnen, wie der Guardian berichtet. Sie behaupten, es „dem System“ zu zeigen, indem sie sich nicht in die Zwänge der doppelten Arbeit (Care-Arbeit und Job) einspannen lassen. Denn Frauen sind immer noch diejenigen, die den Großteil der Care-Arbeit leisten, aufgrund dessen häufiger in Teilzeit arbeiten und entsprechend weniger verdienen bei doppelter Belastung. Allerdings liegt das Problem vor allem in immer noch existierenden Rollenvorstellungen. „Doch statt Gleichberechtigung zu fordern, fliehen manche Frauen in eine längst vergangene Zeit: die Fünfzigerjahre“, so die Feststellung der Welt. Aber es sind nicht per se Frauen, die sich hier falsch entscheiden, sondern eher anhaltend verkrustete Strukturen, die dazu führen, dass eine „Flucht“ attraktiv erscheint. Und genau an dieser Stelle trifft es vor allem jene, die anfällig sind für vermeintlich einfache Botschaften. Wie der Guardian treffend feststellt, beruht das gesamte Ideal darauf, dass der Mann genug verdient. Damit entsteht eine Abhängigkeit, die Ungleichheiten hinter einer Fassade der vermeintlich „freien“ Entscheidung versteckt. Aber noch ein weiteres Versteckspiel ist hier zu finden - sind es doch insbesondere die erfolgreichen Tradwife-Influencerinnen, die ein gar nicht traditionelles eigenes Unternehmen als „Influencerin“ betreiben…

Doch das Problem reicht noch tiefer: So verweisen alle oben genannten Quellen auf die große Schnittmenge zwischen der Tradwife-Bewegung und der „Alt-Right"-Bewegung in den USA. Insbesondere die „white supremacists" fördern dabei die Botschaft, dass weiße Frauen sich ihren Männern unterordnen und sich auf die Geburt möglichst vieler weißer Kinder konzentrieren sollen.

Dabei sind nicht automatisch alle Tradwives der rechten Bewegung zuzuordnen. Aber selbst wenn sie sich davon distanzieren (oder sich dessen nicht bewusst sind), machen sie mit ihrem Verhalten dennoch „Werbung“ für diese Rollen mit all ihren Assoziationen. Wie die Kommunikationswissenschaftlerin Julia Stüve gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt, ist es dabei insbesondere die Weiße Rechte, egal wo auf der Welt, die dieses „hübsch verpackte“ Rollenbild nutzt, um gezielt junge Frauen von ihren eigentlich frauenfeindlichen Ideologien zu überzeugen. Auch wenn es sich dabei bis jetzt „nur“ um ein Randphänomen handelt, sollte ein solcher Trend nicht abgetan werden.

Aber nicht nur für Frauen geht es um Emanzipation und die notwendige Kritik an den immer noch existierenden Ungleichheiten. Auch die LGBTIQ* Gemeinschaft sollte die Entwicklung aufmerksam beobachten, bedeutet doch ein Zurück zum „traditionellen“ Rollenbild eine gleichzeitige Rückkehr zu einem binären Verständnis von Geschlecht und sexueller Identität. Dabei sind es insbesondere in den USA oftmals dieselben konservativen politischen Akteure, auf deren Kampf gegen die Rechte und Würde der LGBTIQ* Gemeinschaft hier bereits in früheren Artikeln aufmerksam gemacht wurde, die diesen Trend befürworten.

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