Echte Vielfalt

Dem Thema Queerness im Alter wurde lange zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei sind Fragen rund um diskriminierungsfreie Pflege sowie die Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse älterer queerer Menschen von zentraler Bedeutung. Erstmals wurde im Neunten Altersbericht der Bundesregierung das Thema LSBTIQ* in den Vordergrund gerückt.

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Für die Altersberichte der Bundesregierung wählt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) üblicherweise ein Schwerpunktthema. Seit 1993 sollen die Berichte dazu dienen, die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sichtbar zu machen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission trägt Erkenntnisse zu dem jeweiligen Thema zusammen und formuliert darauf aufbauend Forderungen an die Politik.

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt und insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.

Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.

Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.

Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“

Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.

Foto: pixabay

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Muss ein Mann um jeden Preis stark, potent und unverwundbar sein? Diese Frage stellt sich die Arte-Dokumentation „Starke Männer: Die Wurzeln des Männlichen“.

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Dabei liefert sie einen Rundumschlag von der Antike bis in die heutige Zeit und schafft es, die „Uneindeutigkeit“ von Männlichkeit erkennbar werden zu lassen, an der sich bis heute nichts geändert hat. Durch den historischen Rückblick wird deutlich, dass Männlichkeit oft in einem Spannungsfeld zwischen unerreichbaren Idealen und gesellschaftlichen Erwartungen stand und steht, die von Krieg und Hierarchien geprägt sind.

Die Doku hinterfragt, ob Männer wirklich stark, potent und unverwundbar sein müssen, und zeigt auf, wie diese Ideale oft zu einer Überforderung und einem Scheitern führen. Damit steht sie in einem deutlichen Gegensatz zum aktuellen öffentlichen und politischen Diskurs wie zum Beispiel um eine Reaktivierung der Wehrpflicht. Gleichzeitig wird deutlich, dass Männlichkeit keineswegs die „selbstbestimmte“ Machtposition ist, als die sie immer verkauft wurde.

Männlichkeit wird stark von gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen „Codes“ sowie elterlichen Vorbildern und sozialen Medien geprägt. Diese Einflüsse bestimmen, wie Männer ihre Identität und ihr Verhalten formen. Dabei ist Männlichkeit keine individuelle Eigenschaft, sondern basiert immer auch auf routinierten und unhinterfragten Glaubenssätzen, die von der Kindheit bis ins Arbeitsleben verinnerlicht werden. Teilweise werden diese Rollenbilder dabei konkret abgewendet, um Männer dazu zu bringen, sich blind einer Sache zu opfern wie bspw. Krieg, an dessen Ende sie gebrochen oder tot herausfallen.

Am Ende steht die Aufforderung: „Damit Männer ihren Blick auf Frauen ändern, müssen sie ihren Blick auf sich selbst ändern.“ Wer das kann, soll es tun. Diese Selbstermächtigung ist jedoch keine rein individuelle Angelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es zeigt sich, dass Männlichkeit oft wie ein ideologisches Gefängnis wirkt, insbesondere für Männer außerhalb von Machtpositionen. Aktuell wird Männlichkeit weiterhin oft reaktionär gelebt, sei es in der Rolle des Soldaten oder des „toxischen“ Karrieresubjekts à la „Wolf of Wall Street“.
Um allerdings mit diesen Narrativen zu brechen, braucht es mehr als nur den Willen. Ein solcher Bruch gelingt nur, wenn gleichzeitig alternative positive Visionen von Männlichkeit angeboten werden. In der Doku finden sich hierzu einige Künstler*innen. Einen breiten Entwurf positiver Männlichkeitsbilder lässt sie allerdings offen. Eine absolute Empfehlung für alle, die sich mit den gesellschaftlichen und kulturellen Konstruktionen von Männlichkeit auseinandersetzen möchten.

Hier geht es zur Doku auf Arte und YouTube

Grafik: Freepik

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Die Unionsparteien CDU und CSU und die SPD haben den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt. Doch wie steht es darin um queerpolitische Maßnahmen? Was ist mit dem Aktionsplan „Queer leben“? Und bleibt das Selbstbestimmungsgesetz bestehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel in den Blick genommen.

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Queerpolitische Fragen stehen keinesfalls im Vordergrund des neuen Koalitionsvertrags. Auf den fast 150 Seiten gibt es einen kurzen Absatz zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt“, in dem die wahrscheinlich künftigen Regierungsparteien festhalten:

„Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Dazu wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken.“

Konkrete Maßnahmen, wie die Koalition LSBTIQ* Personen besser vor Diskriminierung und Hasskriminalität schützen will, werden jedoch nicht genannt. Der von der Ampel-Regierung ins Leben gerufenen Aktionsplan „Queer leben“ bleibt ebenfalls unerwähnt, eine*n Queerbeauftragte*n wie in der derzeitigen Legislaturperiode wird es scheinbar nicht geben.

Dies kritisiert der LSVD+ Verband Queere Vielfalt: „Angesichts der jährlich steigenden Zahl von Angriffen auf LSBTIQ* Personen muss allerdings das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt erhalten bleiben und der Aktionsplan “Queer leben” fortgeführt werden.“

Selbstbestimmungsgesetz

Ein großer Sorgenpunkt queerer Menschen für die nächste Legislaturperiode kam im Wahlkampf auf, denn CDU und CSU forderten eine Abschaffung des erst letzten Jahres in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes, was sie mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen begründeten. In den Koalitionsverhandlungen schienen sich die Unionsparteien mit dieser Forderung nicht durchsetzen zu können. Die Koalitionspartner*innen verpflichten sich im Vertrag zur Wahrung „der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“.

Dennoch wurde festgehalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz bis Ende Juli 2026 evaluiert werden soll, insbesondere in Hinblick „auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.“ Dabei hat sich gezeigt, dass solche Gesetze in anderen Ländern nur in den seltensten Fällen missbraucht würden, so der Tagesspiegel. Ob nach der Evaluation eine Abschaffung des Gesetzes folgen könnte, wurde nicht explizit erwähnt.

Queere Geflüchtete

Mit dem Fokus auf die ‚Begrenzung‘ und ‚Steuerung‘ der Migration durch Maßnahmen wie Zurückweisungen an den Staatsgrenzen und der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer wird zudem die Frage des Schutzes queerer Geflüchteter vernachlässigt. Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soll beendet und keine neuen freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme gestartet werden. Dass queere Geflüchtete ebenfalls unter den Schutz queeren Lebens, zu dem Union und SPD sich verpflichten, gehören sollten, scheinen die künftigen Regierungsparteien zu ignorieren.

Dazu kommentiert der LSVD+ besorgt, dass die zukünftige Koalition „queere Geflüchtete in Lebensgefahr“ bringe. Denn „[i]n Afghanistan verfolgen, vergewaltigen und ermorden die Taliban systematisch LSBTIQ* mit dem klaren Ziel der Vernichtung queerer Menschen. Hunderte queere Afghan*innen, denen Deutschland mithilfe des Bundesaufnahmeprogrammes die Rettung vor dem sicheren Tod versprochen hat, droht nach ihrer erfolgreichen Evakuierung nach Pakistan durch eine unkoordinierte Beendigung des Aufnahmeprogramms nun die Abschiebung nach Afghanistan und ihre grausame Ermordung.“

Familienrechtsreform

Zuletzt betrifft auch die Frage des Familienrechts queere Menschen. Eine Reform des Abstammungsrechts wurde von der Ampelregierung geplant, jedoch nicht umgesetzt (eine Kritik daran haben wir in einem früheren Beitrag formuliert). Union und SPD halten in ihrem Koalitionsvertrag nicht konkret fest, inwiefern es Verbesserungen für Regenbogenfamilien geben soll. In Bezug auf eine Familienrechtsreform solle sich „vom Wohl des Kindes“ geleitet werden lassen. Aus Sicht des LSVD+ könnte dies positiv gewertet werden, denn aus dieser Perspektive sei eine Reform des Abstammungsrechts wichtig. Zu hoffen bleibt, dass die Koalitionspartner*innen das ebenso verstehen und eine Reform des diskriminierenden Abstammungsrechts in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird.

Bilder: pixabay/freepik

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Das Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. ist ein queerer Jugendverband mit Sitz in Lübeck. Der Verein setzt sich in Schleswig-Holstein und Hamburg für die Bedarfe und Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter*, nicht-binären und queeren Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ein. Lambda::nord gehört außerdem dem bundesweit aktiven Verband Lambda an, der sich ebenfalls in der queeren Jugendarbeit engagiert.

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Der Verein wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet und beschäftigt mehrere hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Daneben unterstützen ehrenamtliche junge Menschen und Praktikant*innen das Team in verschiedenen Bereichen. Der Verein besteht aus den vier Bereichen Geschäftsführung, Bildungsarbeit, Queere Kinder- und Jugendarbeit und einer Informations- und Beratungsstelle. Durch diese Angebotsvielfalt setzt sich lambda::nord in den verschiedensten Bereichen für die Bedürfnisse und Interessen von heranwachsenden queeren Menschen ein. So schafft das Jugendnetzwerk Sichtbarkeit für die LSBTIQ*-Community und zeitgleich einen Safer Space für queere junge Menschen, um sich auszutauschen, sich zu engagieren, sich beraten zu lassen und gemeinsam Zeit zu verbringen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit findet in den Räumlichkeiten von lambda::nord statt. Jeden Mittwoch finden die beiden offenen Jugendgruppen statt. Der „Dinozug“, für Menschen von 12-16 Jahren, trifft sich von 16-18 Uhr. Die „Rosa Einhorn Brigade“, für Menschen von 17-27 Jahren, trifft sich von 18:30-21 Uhr. Im wöchentlichen Wechsel finden Koch-, Spiel-, Kreativ- und Themennachmittage statt. Des Weiteren wird derzeit dienstags und donnerstags ein offener Treff angeboten. Auf Instagram teilt @queere_jugendarbeit_hl das aktuelle Programm und weitere Informationen zu bspw. Gedenktagen regelmäßig mit.
Wer nach Vernetzung und konkreten queeren Jugendangeboten in Schleswig-Holstein sucht oder diese anleiten möchte, kann sich bei der Koordinationsstelle für queere Kinder- & Jugendarbeit und Ehrenamtsmanagement in Schleswig-Holstein melden.
Informationen und Beratung rund um Fragen und Problemlagen von jungen queeren Menschen finden in der Informations- und Beratungsstelle „NaSowas“, ebenfalls in den Räumlichkeiten von lambda::nord, statt. Hier können queere Menschen, Angehörige, Freund*innen und auch Fachkräfte Informationen sowie Unterstützung erhalten und ein offenes Ohr finden.
QU::ALLE und SCHLAU Lübeck sind als Bildungsangebot bei lambda::nord angebunden. Das Schlau Team besteht aus Ehrenamtlichen, die mit ihrer eigenen queeren Biografie Bildungsarbeit in Schulen leisten. Qu:alle richtet sich ebenfalls an Schüler*innen und gibt Workshops zu den Themen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Das Angebot richtet sich auch an Fachkräfte im schulischen Kontext, um zu den Themen aufzuklären und zu sensibilisieren.

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„Outing“ und „Coming-out“: Zur Abgrenzung der Begriffe Outing, (sich) outen oder ein Coming-out haben: In Deutschland verschwimmt die Grenze zwischen den Begriffen zunehmend. Dabei spielt der Unterschied eine entscheidende Rolle – nicht zuletzt, wenn es das Ziel ist, den Wert der „Selbstbestimmung“ hochzuhalten.

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Auf den Punkt gebracht bedeutet „Outing“, dass jemand anderes die sexuelle Orientierung einer Person öffentlich macht – zumeist gegen deren Willen. Im Gegensatz dazu bedeutet ein „Coming-out“ die freiwillige Entscheidung einer Person, ihre Sexualität offen auszusprechen. Im Deutschen hat sich dazu der Anglizismus „outen“ etabliert. Dabei wird die Bedeutung von „Coming-out“ auf „Outing“ übertragen. Das Wörterbuch für Anglizismen – so Dirk Naguschewski, Redaktionsleiter beim Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung in „Wörter aus der Fremde“ – weist allerdings darauf hin, dass im Englischen „to out oneself“ als Verb nicht existiert und der Ausdruck „to come out“ nicht mit dem Ausdruck „to out somebody“ gleichgesetzt werden kann. Im Deutschen wird hingegen vorrangig von Outing gesprochen. Besonders der Begriff „Selbst-Outing“ unterstreicht dabei den Trend, dass das „Coming-out“ immer häufiger ersetzt wird. Hinzu kommt, dass das „Outen bzw. Outing“ nicht nur in Bezug auf die Sexualität Verwendung findet. Entsprechend definieren sich zwei Bedeutungen:

  • Das Veröffentlichen von kleinen Schwächen oder Fehlern von Prominenten gegen deren Willen.
  • Das unfreiwillige Zugeben von persönlichen Vorlieben oder Abweichungen in der Öffentlichkeit.

Damit haftet qua Definition dem „Outen“ automatisch eine negative Bedeutung an. Solange nämlich das Veröffentlichen auch nur von „kleinen Schwächen und Fehlern“ als Outen verstanden wird, bedeutet das indirekt, dass auch das Veröffentlichen der sexuellen Orientierung in eben jener Kategorie der „kleinen Schwächen und Fehler“ gedacht werden kann.

In einem lesenswerten Artikel vom 1. April greift das Magazin L-Mag in einem kurzen historischen Abriss die begriffliche Entwicklung auf und gibt so einen Einblick in die bedeutsame Unterscheidung. Etabliert wurde der Begriff „Outing“ 1991 von Rosa von Praunheim, der in der RTL-Talkshow „Der heiße Stuhl“ öffentlich über die Homosexualität von Alfred Biolek und Hape Kerkeling sprach.

In den 1990er-Jahren wurde das Outing als politisches Mittel verstanden, um Sichtbarkeit zu schaffen und Gleichbehandlung einzufordern, etwa durch die New Yorker Aidshilfe-Gruppe ACT UP. Die Gruppe veröffentlichte zwanzig Prominente in einer Plakatkampagne mit dem Ziel, jungen homo- und bisexuellen Menschen Vorbilder zu präsentieren. Sie wollten so die Gesellschaft zum Umdenken bewegen, besonders während der Aids-Krise, als Schwule oft nur als „Aidskranke“ wahrgenommen wurden. Bis heute bleibt diese Kampagne allerdings umstritten. Weniger umstritten ist hingegen laut L-Mag „das Anprangern heimlich schwuler Amts- und Würdenträger, die sich [in ihren Amtshandlungen] homophob verhielten“. Doch wo liegt hier die genaue Grenze?

Selbst wenn Kerkeling und Biolek ihr „Outing“ im Nachhinein als Befreiung ansahen, bleibt der Akt ein Eingriff in die Privatsphäre. Das bleibt er auch, wenn er als politisches Instrument genutzt wird. Während allerdings Amts- und Würdenträger*innen als „Funktionsträger*innen“ dafür honoriert werden, in der öffentlichen Debatte etwas zu repräsentieren, und auch Prominente im wörtlichen Sinne von der Öffentlichkeit leben, sieht dies bei Menschen außerhalb dieser Einkommens- und Machtbereiche deutlich anders aus. Damit bekommt der Diskurs, ob „Outing“ überhaupt als politisches Mittel genutzt werden sollte, zumindest eine erste orientierende Einschränkung: Je geringer die Handlungsmacht einer Person, desto eher lautet die Antwort „Nein“.

Um es klar zu sagen: Werden die Widersprüche von Amts- und Würdenträger*innen aufgezeigt, ist das Teil ihres Job-Risikos. Äußert sich eine Person in einem mehr oder weniger privaten Umfeld abfällig oder „homophob“, legitimiert es nicht im Gegenzug, die Selbstbestimmung und damit die Würde dieses Menschen zu verletzen, indem er „geoutet“ wird. Aber selbst, wenn man sich in einigen Fällen darauf einigen würde, dass das „Outen“ von Personen legitim sei, bleibt dabei der negative Beigeschmack, dass die Sexualität einer Person als etwas Negatives, ein „Fehler“ – zumindest für sie und ihr Umfeld – gedacht wird.

Idealerweise wäre es irgendwann egal, weil sexuelle Orientierungen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht mehr als Problem wahrgenommen würden. Solange dies allerdings nicht der Fall ist, bleibt die sprachliche Unterscheidung von Bedeutung. Gleichzeitig folgt daraus explizit kein Plädoyer für eine Debatte. Wer sich „selbst outen“ möchte, sollte dies ebenso tun können wie eine Person, die ihr „Coming-out“ hat, ohne dass jemand Drittes deshalb einen sprachlichen Schluckauf bekommt.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass alle EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, auch wenn diese im Ausland geschlossen wurden. Im vorliegenden Fall hatte sich Polen geweigert, eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem polnischen und einem deutsch-polnischen Staatsbürger in das polnische Personenstandsregister einzutragen.

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Wie das Magazin Schwullissimo zusammenfasst, sah es Generalanwalt Richard de la Tour als gegeben an, dass das EU-Recht alle Mitglieder der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichte. „Ansonsten würden homosexuelle Paare in ihrem Recht beschnitten, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – die Freizügigkeit, gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sei unter allen Umständen sicherzustellen.“ Schwullissimo bezieht sich dabei auf die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association“ (ILGA-Europe), nach deren Angabe das Gutachten einen weiteren Fortschritt für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in der EU darstellt und über das frühere Urteil in der Rechtssache Coman hinausgeht. Dies legte fest, dass EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen für Aufenthaltsrechte anerkennen müssen.

Laut Generalanwalt, so ILGA weiter, sei es demnach Sache solcher Mitgliedsstaaten, die keine gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen, geeignete Verfahren einzuführen, um sicherzustellen, dass in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossene Ehen in Bezug auf Dritte öffentlich gemacht werden. Solche Verfahren sollen verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare in ein rechtliches Vakuum geraten und dafür sorgen, grundlegende Aspekte ihres Lebens, wie Eigentum, Steuern oder Erbschaft, regeln zu können.

Zwar handelt es sich zunächst lediglich um einen Untersuchungsbericht, wie Schwullissimo allerdings bemerkt: „Zumeist richten sich die Richter aber an die Untersuchungsberichte des Generalanwalts.“ Aber auch wenn sich Richter*innen an solchen Berichten orientieren, bleibt fraglich, ob dies in Polen geschieht, selbst wenn das Urteil durch den EuGH ausgesprochen wird. Bereits im Dezember 2022 hatten wir bei echte vielfalt mit Bezug auf die NGO forbidden colours das Problem aufgegriffen, dass die Freizügigkeit, auf die sich auch das aktuelle Gutachten des Generalanwalts bezieht, die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, das Recht und bereits ausgesprochene Urteile aber von einigen Staaten wie Bulgarien und Rumänien ignoriert werden.

Inwieweit sich also Polen an das Urteil halten wird, bleibt weiterhin offen. Aus diesem Grund versteht ILGA-Europe in der Sache zugleich einen Appell an die Europäische Kommission, die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der EU vollständig zu gewährleisten, einschließlich der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien wegen der Nichtumsetzung des Coman-Urteils. Eine Forderung, die auch aus demokratietheoretischer Sicht nicht zu unterschätzen ist.

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Am 4. April 2025 wurde das 35. Gründungsjubiläum des „LSVD+ Verband Queere Vielfalt“ auf Einladung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue gefeiert. Der LSVD⁺ Verband Queere Vielfalt ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*).

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Im Jahr 1990 gründete sich der Verband in Leipzig als „Schwulenverband in der DDR“, neun Jahre später wurde er zum „Lesben- und Schwulenverband in Deutschland“. 2024 nannte er sich in „LSVD+ Verband Queere Vielfalt“ um. Damit soll deutlicher gemacht werden, dass der Verband für die gesamte queere Gemeinschaft einsteht. Die Geschichte des Verbands kann auf der Webseite nachgelesen werden.

In seiner Rede bei der Jubiläumsfeier im Schloss Bellevue lobt der Bundespräsident den jahrzehntelangen Einsatz des LSVD+ für die queere Community und hebt das Motto seines Verbandstages hervor, das lautet: „Wir bleiben dran“.

Denn die Situation für queere Menschen in Deutschland sei „sehr ambivalent“, so Steinmeier.  Einerseits gebe es große Fortschritte in Hinblick auf Aufklärung und Toleranz, andererseits „die Gefahr eines gesellschaftlichen Rollback[s]“. Steinmeier geht auf queerfeindliche Angriffe von Neonazis bei Pride-Paraden, homo- und transfeindliche Hasskriminalität und Fake News ein. Dabei erwähnt er auch die Situation in den USA, in denen die Trump-Regierung immer mehr queerfeindliche Maßnahmen erlässt. Mit Blick auf solche reaktionären Tendenzen formuliert Steinmeier einen Appell: „Wir bleiben dran“ müsse auch für Politik und Gesellschaft gelten.

Vonseiten des LSVD+ sprechen Alva Träbert und Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand beim Empfang. Nachdem sie sich für Steinmeiers Unterstützung und Wertschätzung bedanken sowie seinen Einsatz für Vielfalt loben, weisen sie auch auf Missstände inner- und außerhalb Deutschlands hin. Träbert und Vogt wollen „den Finger in die Wunde legen“, so wie der Verband es die letzten 35 Jahre tat und worauf sein Erfolg beruhe.

Konkret geht es um die Lage von LSBTIQ* im Ausland, darunter Afghanistan, Georgien, Iran und Russland. Insbesondere die Situation in Afghanistan besorgt die Redner*innen des LSVD+ sehr und sie kritisieren in Hinblick darauf den Umgang in Deutschland mit der Aufnahme afghanischer Geflüchteter: „Während deutsche Politik und deutsche Medien diskutieren, wer wirklich gefährdet ist und wer vermeintlich selbst eine Gefahr darstellt, sind queere und trans Personen in Afghanistan vor allem eins: allein. Bei einer unkoordinierten und überstürzten Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms zahlen queere Menschen den höchsten Blutzoll.“

Der LSVD+ setzte sich in den letzten Jahren stets auch für den Schutz queerer Geflüchteter ein. Dabei wurde das geforderte Ende des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan wiederholt in den Blick genommen und kritisiert. Der Verband machte dahingehend immer wieder auf die Gewalt aufmerksam, die LSBTIQ* Personen unter der Taliban-Regierung fürchten müssen.

In den vergangenen 35 Jahren hat der LSVD+ Verband Queere Vielfalt unermüdlich die Situation queerer Menschen beobachtet und sich für ihre Rechte eingesetzt. Mit klaren Forderungen an die Politik strebt der Verband danach, dass queere Menschen in Sicherheit leben können, die gleichen Rechte genießen und vor Diskriminierung geschützt sind. Der LSVD+ spielt eine entscheidende Rolle für die Interessen von LSBTIQ* in Deutschland. Wir gratulieren dem LSVD+ zu seinem 35. Jubiläum!

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Am 26. April ist es wieder so weit: Der International Day of Lesbian Visibility steht vor der Tür. Dieser Tag wurde 2008 in Spanien ins Leben gerufen und ist mittlerweile ein wichtiger Anlass, um die Sichtbarkeit von Lesben in der Gesellschaft zu fördern. Wir nutzen die Gelegenheit, um bereits Anfang des Monats April das Thema aufzugreifen.

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Trotz vieler Fortschritte im Bereich der LGBTQ+-Rechte sind Lesben in der gesellschaftlichen Wahrnehmung oft unterrepräsentiert. In den Medien und der breiten Öffentlichkeit wird häufig mehr über schwule Männer gesprochen, während Lesben kaum Beachtung finden. Selbst in der LGBTQ+-Community sind Lesben oft weniger sichtbar, was nicht nur ihre Lebensrealität, sondern auch die Herausforderungen ihres Coming-out betrifft. Der Lesbian Visibility Day soll das ändern, indem er Lesben einen Raum bietet, ihre Stimmen zu erheben und sich als Teil einer größeren Gemeinschaft zu präsentieren. Eine Kritik, die das Magazin „L-Mag“ bereits 2023 formulierte und die wir selbstkritisch bestätigen können.

Auch wenn wir bei „Echte Vielfalt“ das Ziel haben, möglichst die ganze LGBTIQ*-Gemeinschaft abzubilden, fällt doch auf, dass wir aufgrund unserer Sekundärquellen seltener Artikel verfassen, die sich mit der lesbischen Perspektive beschäftigen. Anders als L-Mag allgemein schreibt, finden sich bei uns auch seltener Artikel, die sich mit der schwulen Perspektive auseinandersetzen. Bei einer bewussten Nachbetrachtung lässt sich zumindest anekdotisch feststellen, dass Suchanfragen, die sich allgemein auf LGBTIQ* beziehen, weniger Themen zum lesbischen Leben hervorbringen.

Diese Beobachtung ist zwar keinesfalls wissenschaftlich abgesichert, regt jedoch zum Nachdenken an: Auf der einen Seite könnte man nun vermuten, dass Lesben weniger häufig explizit in den medialen Kulturkampf einbezogen werden, was zu einem gewissen Punkt auch zutreffen mag. Aber Vorsicht: Auf der anderen Seite wissen wir aus der Historie nur zu gut, welche Gefahren das „Nicht-Sichtbar-Sein“ für Gruppen mit sich bringt. Sichtbarkeit ist also auch – oder gerade dann – ein Thema, wenn Personengruppen nicht vorrangig präsent sind, und das gilt vor dem politischen Hintergrund unserer Zeit erneut mehr denn je.

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Am 20. Januar 2025 erließ US-Präsident Donald Trump ein Dekret, das die Anerkennung von Geschlechtern in den USA auf „männlich“ und „weiblich“ beschränkt. Dieses Dekret hat weitreichende Folgen, insbesondere für internationale Reisende, deren Geschlechtseintrag von diesen Kategorien abweicht – auch aus Ländern wie Deutschland, die früher noch zur „Westlichen Wertegemeinschaft“ zählten. Die neuen Regelungen markieren somit einen symbolischen Bruch mit eben jener „Wertegemeinschaft“ und werfen Fragen zu Gleichstellung und Menschenrechten auf.

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Laut einem Bericht des MDR vom 26. März 2025 zielte Trump damit auch auf Transpersonen, die nun das US-Militär verlassen sollen, wenn sie ihre Transidentität öffentlich leben. Auch wenn die Umsetzung zunächst richterlich gestoppt wurde, können laut MDR in der Folge Deutsche, deren Geschlechtseintrag im Pass von "männlich" oder "weiblich" abweicht, nicht mehr ohne Weiteres in die USA einreisen.

Das US-Einreiseverfahren verlangt, dass der Geschlechtseintrag im ESTA-Antrag oder Visum dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht. Personen mit einem "X" als Geschlechtseintrag müssen sich vor der Reise an US-Vertretungen wenden. Einige queere Menschen sehen sich daher gezwungen, von Änderungen ihres Geschlechtseintrags abzusehen, so der MDR weiter.

Selbst das Auswärtige Amt verweist mittlerweile explizit auf die Allgemeinen Sicherheitshinweise für LGBTIQ*, die in die USA reisen wollen. Damit fallen die USA in eine Reihe mit mehr als siebzig weiteren Ländern, in denen gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen ein Verbrechen bis hin zu einer schweren Straftat darstellen (dies trifft auf die USA jedoch nicht zu).

Perfiderweise sind diese Ereignisse zumindest im Nachhinein nicht ganz überraschend, wie wir bereits in unserem Artikel zu den Verflechtungen der ultrakonservativen „NGO Family Watch International“ und dem 2023 verabschiedeten Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda aufgezeigt hatten. Darin zeigte sich recht deutlich, wie weit die Gedanken und Ideologien bereits in der Amerikanischen Gesellschaft reichen. Durch die Dekrete werden nun allerdings Fakten geschaffen, welche die gesellschaftliche Gesamtlage zu einem neuen Tiefpunkt führen. Insbesondere wenn wir die Signalwirkung berücksichtigen, die die USA auf andere konservative Staaten in der Welt haben.

Wer also aus familiären oder beruflichen Gründen doch in die USA reisen muss, dem seien die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes empfohlen. „Zudem veranschaulichen Online-Karten der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) und ILGA Europe die aktuelle weltweite Gesetzeslage hinsichtlich LGBTIQ*.

 

Grafik: Rochak Shukla & kjpargeter/Freepik

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Am 14. Juli 2028 starten die Olympischen Sommerspiele in Los Angeles – doch der Weg dorthin ist weiterhin von Kontroversen geprägt. Mit dem Dekret von US-Präsident Donald Trump, das Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben ausschließen soll, ist davon auszugehen, dass der ohnehin polarisierte Diskurs im Sport weiter angefacht wird. Hält man sich die lange Planung und Vorlaufzeiten von Olympia vor Augen, so werden die nationalen und internationalen Sportverbände, aber auch das IOC selbst, keine drei Jahre Zeit haben, um Stellung zu beziehen. Bis jetzt bleibt allerdings unklar, in welche Richtung sich die Debatte entwickeln wird. Sicher ist nur: Der Kulturkampf wird die Spiele bereits im Vorfeld begleiten.

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Donald Trump unterzeichnete im Februar 2025 ein Dekret, das Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben ausschließen soll – nicht nur in den USA, sondern weltweit. Er droht, Transathletinnen keine Visa für die Olympischen Spiele 2028 in Los Angeles zu gewähren, und setzt damit das Internationale Olympische Komitee (IOC) unter Druck. Schulen und Universitäten, die Transsportlerinnen weiterhin teilnehmen lassen, sollen keine Fördergelder mehr erhalten. Das Dekret stößt auf breite Unterstützung in den USA, wo laut einer Umfrage zwei Drittel der Bevölkerung Trumps Kurs befürworten, so ein Artikel des Deutschlandfunks.

Kritiker wie der transsexuelle Triathlet Chris Mosier halten das Dekret jedoch für illegal und sehen es als Teil einer Strategie, Verwirrung und Angst zu schüren. Die „National Collegiate Athletic Association“ (NCAA) hat bereits Maßnahmen ergriffen, um Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben auszuschließen, obwohl sie nur einen winzigen Anteil der Athletinnen ausmachen. So sind lediglich zehn von mehr als 500.000 College-Athletinnen Transsportlerinnen. Die Frankfurter Allgemeine fasst zusammen: „Schulen, die Transgender-Athletinnen in Frauenteams oder Umkleiden zulassen, können Sanktionen bis hin zum Entzug staatlicher Mittel drohen. In den USA gelten Schulen und Hochschulen als wichtige Talentschmieden. Sie bilden damit eine zentrale Säule für die Entwicklung des Profisports.“

Politikwissenschaftler Jules Boykoff bezeichnet Trumps Vorgehen nach Angaben des Deutschlandfunks als Kulturkampf, der den Sport als Plattform für transfeindliche Botschaften nutzt. Mit dem IOC stünde Trump allerdings eine internationale Organisation entgegen, die zumindest in ihrem Machtfeld symbolisch gegen Trump agieren und den Diskurs möglicherweise auf eine breitere Basis stellen könnte. Boykoff äußert allerdings Zweifel, dass das IOC sich Trump entgegenstellen wird.

Das IOC beruft sich auf seine 2021 erlassenen zehn Rahmenprinzipien zu Fairness, Inklusion und Nichtdiskriminierung in Bezug auf Genderidentität und Geschlechtsvariationen (Framework on Fairness, Inclusion and Non-Discrimination on the Basis of Gender Identity and Sex Variations) und überlässt es den Ländern, ob und in welchem Ausmaß sich diese an den Hinweisen orientieren.

Der Diskurs erfordert es, sich mit aufkommender Kritik sachlich zu befassen und die Regeln im Sport einer neuen Zeit anzupassen, anstatt in aggressive Botschaften des Rechtspopulismus zu verfallen.

In der Vergangenheit taten sich große Sportverbände häufig durch eine eher passive bis konservative Haltung hervor (Stichwort Fußball-WM 2022). Die kommenden drei Jahre werden durch Trumps Dekret allerdings den Sport und seine Institutionen und Verbände stärker in Zugzwang setzen. Dabei darf auch ein mögliches „Aussitzen“ von Seiten dieser Akteure nicht als passiv oder gar neutral missverstanden werden, sondern als eine „bewusste“ politische Entscheidung.

Wer mehr zum Thema Dekrete in den USA erfahren möchte, findet unter folgendem Link unseren Artikel zur Kritik der queeren Organisationen in den USA zu Trumps Anti-LGBTIQ*-Politik.

Foto: freepik

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