Echte Vielfalt

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Im westafrikanischen Staat Burkina Faso wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Homosexualität verbietet. Schwulen und Lesben drohen nun Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.

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2022 kam es in Burkina Faso zu einem Militärputsch. Seitdem regiert eine Militärjunta, die Russland nahesteht. Die 71 Mitglieder des nicht gewählten Übergangsparlaments in Burkina Faso verabschiedeten einstimmig ein neues Anti-LSBTIQ* Gesetz.

Homosexualität und damit ‚assoziierte Praktiken‘ sollen gesetzlich bestraft werden, so der Justizminister Edasso Rodrigue Bayala (zitiert in BBC). Verstöße gegen das Gesetz können mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden (Zeit Online).

Mit dieser Gesetzgebung reiht sich Burkina Faso damit in eine weltweite Tendenz wachsender Queerfeindlichkeit ein. Auch auf dem afrikanischen Kontinent verabschiedeten in den letzten Jahren mehr und mehr Länder Anti-Homosexualitätsgesetze, darunter Uganda und Ghana. Nach Angaben von Zeit Online ist Homosexualität in rund 30 Ländern auf dem afrikanischen Kontinent illegalisiert. In den ehemals britisch kolonisierten Staaten stammen viele queerfeindliche Gesetze oft noch aus der Kolonialzeit.

In Burkina Faso, das französisch besetzt war, wurde Homosexualität bisher noch nicht offiziell kriminalisiert. Jedoch gilt ein Großteil der Bevölkerung als queerfeindlich. Bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes erlitten LSBTIQ*-Personen Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt im Land. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Outright International gibt es Berichte von willkürlichen Verhaftungen und Erniedrigungen queerer Menschen durch die Polizei. Trans* Personen haben keine Möglichkeit zur rechtlichen Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität und kaum Zugang zu trans*spezifischer medizinischer Versorgung.

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Amanda Lear – Disco-Ikone, Muse, Model, Malerin und Mysterium. Ihr Leben gleicht einem Kunstwerk, das sich jeder eindeutigen Interpretation entzieht. Die Arte-Dokumentation „Die Leben der Amanda Lear“ von Gero von Boehm nimmt uns mit auf eine faszinierende Reise durch die Stationen einer Frau, die sich nie ganz greifen ließ – und genau darin ihre Magie entfaltet.

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Der knapp 50-minütige Film zeigt exklusive Interviews, Archivmaterial und Musik, die den Zeitgeist der 70er- und 80er-Jahre wieder aufleben lassen. Begegnungen mit Zeitzeug*innen wie Salvador Dalí, Jean-Paul Gaultier, Macha Méril und David Bowie, die Amanda Lear auf ihrem Weg begleiteten, werden skizziert. Zudem wird ein Blick hinter die Kulissen ihrer Karriere als Model, Malerin, Moderatorin und Sängerin geworfen, die sie von Paris über London bis nach Italien führte.

Amanda Lear ist dabei immer mehr als nur eine schillernde Figur der Popkultur – sie ist ein Symbol für Selbstinszenierung, künstlerische Freiheit und das Spiel mit Identitäten. Der Film zeigt, wie sie sich immer wieder neu erfand und dabei nie ganz entschlüsselt wurde. Eine Empfehlung für alle, die sich für Kunst, Musik und außergewöhnliche Lebensgeschichten interessieren.

Die Leben der Amanda Lear“ ist als „Reupload“ auf dem YouTube-Kanal von ARTE zu finden. Wer zuvor noch etwas mehr lesen möchte, findet zudem einen Artikel des Magazins queer zur Erstausstrahlung vom 22. Februar 2022.

Eine weitere Empfehlung ist „Amanda Lear und die Identitätspolitik dahinter“ - eine Besprechung der Dokumentation über Amanda Lear im Podcast Die neuen Zwanziger (Ausgabe Ende Juli 2025). Wolfgang M. Schmitt und Stefan Schulz stellen darin die Arte-Produktion einer aktuellen HBO-Doku gegenüber und diskutieren deren politische Dimensionen. Besonders Schmitt arbeitet kritisch heraus, wie die Regisseurin Zachary Drucker versucht, Lear – gegen deren erklärten Willen – für eine „trans-Community“ zu beanspruchen.

Die Analyse macht deutlich, dass selbst progressive Diskurse in alte Muster verfallen können, wie das insistierende Nachbohren nach einer „eigentlichen“ Identität unterstreicht. Damit zeigt sich das Potenzial zur Widersprüchlichkeit der Identitätspolitik, die im Anspruch auf Selbstbestimmung eigentlich das Gegenteil ermöglichen sollte.

Schmitt und Schulz gelingt es, anhand von Lears Biografie die Schwierigkeit herauszustellen, Mehrdeutigkeit zu akzeptieren – und dies nicht nur aus konservativer Perspektive. Eine anregende Diskussion, die weit über das Porträt Amanda Lears hinausweist und zum Nachdenken über den gegenwärtigen Kulturkampf einlädt.

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Für queere Menschen bedeutet der Weg ins Krankenhaus oft Angst vor Diskriminierung. Dies gilt auch in der Schwangerschaft und bei Geburten. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über Hürden und Entwicklungen für queere Menschen in der Geburtshilfe gegeben werden. Erste Studien und Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Reformen dringend nötig sind. Aber es gibt auch ermutigende Entwicklungen.

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Dass queere Schwangere im Kontext von Geburtshilfe oft diskriminierende Erfahrungen machen, wurde in einer Studie von Ska Skalden und dem Netzwerk Queere Schwangerschaften aus dem Jahr 2022 offengelegt. Dies war die erste quantitative Studie in Deutschland zum Thema.

Die Hälfte der trans* und intergeschlechtlichen Befragten gab darin an, bei der Geburt ihrer Kinder in Kliniken Gewalt oder Diskriminierung erfahren zu haben (im Vergleich: Auch 20 Prozent der cis-geschlechtlichen Befragten berichten von solchen Erfahrungen). Ökonomisch bedingter Zeitdruck und Personalmangel prägen oft die Betreuung in Krankenhäusern. Allgemeine Reformen in der klinischen Geburtshilfe würden daher auch queeren Gebärenden zugutekommen, wie in dem auf der Studie aufbauenden Policy Paper betont wird.

Darüber hinaus berichtet die Hebamme Lucie Lowitz über strukturelle Probleme für queere Schwangere: „Die Bürokratie ist heteronormativ orientiert, zum Beispiel wird die gebärende Person immer als Mutter eingetragen. Da keine männlichen Personen als Mutter eingetragen werden, kommt es häufig zur Verwendung von Deadnames.“

Lowitz erklärt, dass aus Angst vor Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen manche Menschen nicht im Krankenhaus gebären wollen, sondern Hausgeburten oder Geburten mit Beleghebammen bevorzugen.

Bei queeren Paaren gibt es zudem weitere rechtliche Hürden: Bei lesbischen Paaren zum Beispiel wird die nicht gebärende Mutter, anders als bei verheirateten heterosexuellen Paaren, nicht automatisch als Elternteil eingetragen, sondern muss das Kind adoptieren. Queere Initiativen fordern seit langem eine Anpassung des Abstammungs- und Familienrechts. Eine entsprechende Reform wurde von der Ampelregierung zwar im Koalitionsvertrag festgelegt, jedoch nicht innerhalb ihrer Legislaturperiode durchgesetzt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung ist keine derartige Reform für Regenbogenfamilien geplant (für eine Übersicht der Forderungen und Entwicklungen siehe die Webseite des LSVD+).

Im Policy Paper werden verpflichtende Fort- und Weiterbildungsangebote für Personal in der Geburtshilfe zu sexueller und geschlechtlicher Diversität gefordert. Zudem sollen Forschungsvorhaben zu geburtshilflichen Themen, die für queere Menschen relevant sind, gefördert werden.

Im Gespräch hebt Lowitz positiv hervor, dass es erste queerfeministische Hebammenpraxen sowie zunehmend queere Geburtsvorbereitungskurse gebe. Das Fortbildungskollektiv Queer*Sensible Geburtshilfe aus Hebammen und Mediziner*innen beispielweise klärt über solche Themen auf und bietet Fortbildungen für verschiedene Fachgruppen in der Geburtshilfe an.

Eine Empfehlung zum Thema: In der WRD Doku „Der Schwangere Mann begleitet die Filmemacherin Jeanie Finlay den trans* Mann Freddy über den Prozess seiner Schwangerschaft. 

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Der 37. Verbandstag des LSVD+ hat am 5. April 2025 in Berlin einen Beschluss zur Stärkung queersensibler Bildungsarbeit verabschiedet. Gefordert werden unter anderem die finanzielle Förderung von Bildungsprojekten, die Unterstützung des Qualitätssiegels „Schule der Vielfalt“, Forschungsinitiativen zu Queerfeindlichkeit sowie öffentlichkeitswirksame Kampagnen. Damit adressiert der LSVD+ Bildung, Forschung, Sichtbarkeit und Gewaltprävention in einer übergreifenden Strategie.

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Klar ist: Der Beschluss ist ein politisches Signal, kein Reformplan. Gerade deshalb drängt sich die Frage auf, welche konkreten Schritte nötig wären – und wie die LSBTIQ*-Community ihre Forderungen so schärfen kann, dass sie in der politischen Praxis Bestand haben. Hinzu kommt die föderale Struktur der deutschen Bildungspolitik: Der Bund kann finanzielle Mittel bereitstellen, über die konkrete Umsetzung entscheiden jedoch die Länder. Zusätzlich ist die Gefahr reiner Symbolpolitik kaum zu überschätzen – Kampagnen und Zertifikate reichen ohne tiefere strukturelle Veränderungen in Schule und Lehrkräfteausbildung kaum aus.

Die Komplexität queersensibler Bildungsarbeit zeigt sich im Spannungsfeld von Social Media, familiären Prägungen und politischen Gegenströmungen. Schulen stehen hier nicht nur vor der Aufgabe, Respektregeln zu vermitteln, sondern Schüler*innen Kompetenzen für den Umgang mit Desinformation, Hate Speech und gesellschaftlichen Polarisierungen an die Hand zu geben. Dazu gehören Medienkompetenz, Empathie, die Fähigkeit zur faktenbasierten Argumentation und der Mut, eigene Überzeugungen auch gegen Mehrheitsmeinungen zu vertreten. Kompetenzen, die vielen Erwachsenen fehlen und stark von den sozial-emotionalen Ressourcen abhängen, auf die die Schule wenig Einfluss hat.

Der soziale und regionale Rahmen bestimmt maßgeblich, wie anschlussfähig queersensible Bildungsarbeit überhaupt ist. Familiäre Prägungen, das soziale Umfeld und lokale Normvorstellungen wirken oft stärker auf Kinder und Jugendliche ein als schulische Programme. In ländlichen oder konservativen Regionen kann Akzeptanz deutlich schwerer vermittelt werden als in urbanen, pluralen Milieus (hier unser Artikel zum Thema Queeres Leben auf dem Land). Schulen operieren daher nicht im Vakuum, sondern in einem Umfeld, das bereits von Vorurteilen, medialen Diskursen und politischen Spannungen durchzogen ist. Damit schulische Konzepte greifen können, braucht es parallel immer auch eine grundlegende Sensibilisierung im Umfeld: in Elternhäusern, Vereinen, Peer-Groups und der kommunalen Öffentlichkeit. Erst wenn diese Voraussetzungen zumindest ansatzweise vorhanden sind, kann Schule ihre Rolle als Motor für Aufklärung und Reflexion entfalten. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Lehrer*innen, Schulleitungen und  weitere Akteur*innen des Bildungssystems immer auch selbst Normvorstellungen und ideologischen Prägungen unterliegen.

Ob ein bundesweiter Reformschub realistisch ist, bleibt damit fraglich – schon der finanzielle Aufwand wäre enorm. Gleichzeitig eröffnet die föderale Struktur Spielräume für lokale Initiativen: Engagierte Lehrkräfte, Schulgremien und Verbände können vor Ort erste Schritte gehen und Leuchtturmprojekte schaffen. Der LSVD+ hat mit seinem Beschluss ein klares Signal gesetzt. Ob daraus mehr als Symbolpolitik wird, hängt nun davon ab, ob es gelingt, die Forderungen zu konkretisieren und sie in konkrete Bildungspraxis zu übersetzen.

Am Ende geht es weniger um große Worte als darum, Schüler*innen – aber auch Lehrkräfte - widerstandsfähig gegen Nonsens zu machen – ob der nun von Social Media, am Küchentisch oder im Parlament kommt. Dafür braucht es keine Parolen, sondern kritisches Denken und Empathie und dies setzt wiederum sozioökonomische Sicherheit voraus.

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Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) stellte am 8. Juli 2025 Haftbefehle gegen zwei führende Kräfte der Taliban-Regierung in Afghanistan aus. Als Begründung nannte das Gericht sowohl die Unterdrückung von Mädchen und Frauen als auch die gewaltsame Verfolgung queerer Personen.

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Vier Jahre nach der Machtübernahme der Taliban verlieren Mädchen und Frauen zunehmend ihre Rechte. Für queere Menschen ist das Land ebenfalls enorm unsicher. Alva Träbert, Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, betont in einer Pressemitteilung vom 15. August, dass die Taliban die systematische Vernichtung queeren Lebens in Afghanistan betreiben würden. Homosexuelle Beziehungen und ihre „Unterstützung“ sind seit 2024 offiziell verboten.

Die Verstöße gegen Menschenrechte durch geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie die Verfolgung queerer Menschen waren Anlass für den Internationalen Strafgerichtshof, Haftbefehle gegen zwei Anführer der Taliban-Regierung auszustellen. Damit sind nun die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen dazu angehalten, Verhaftungen durchzuführen (BBC).

Auch wenn die Haftbefehle noch unter Verschluss gehalten werden, will der Internationale Strafgerichtshof mit der öffentlichen Bekanntmachung die internationale Aufmerksamkeit erhöhen, sodass genderbasierte und queerfeindliche Gewalt in Afghanistan gestoppt wird.

In Deutschland wird nach dem Erlass erneut Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, queeren Menschen aus Afghanistan Schutz zu bieten. Mit dem im Herbst 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramm wurde rund 400 queeren Menschen aus Afghanistan Schutz in Deutschland zugesagt. Eine vorzeitige und unkoordinierte Beendigung des Programms hätte fatale Folgen für die Betroffenen. Nach einer Abschiebung nach Afghanistan würde ihnen „ihre grausame Ermordung“ drohen, so Träbert vom LSVD+.

Auch die Linke positioniert sich für eine weitere Aufnahme von queeren Afghan*innen und kritisiert die Bundesregierung für das fehlende Handeln. Der queerpolitische Sprecher der Linksfraktion, Maik Brückner, erklärt, dass die Bundesregierung genau wisse, dass LSBTIQ*-Personen in Afghanistan Folter und sogar die Todesstrafe drohe. Im Nachrichtenportal queer.de wird er zitiert: „Eine Evakuierung und Aufnahme ist dringend und rechtlich geboten. Alles andere ist Rechtsbruch durch die Bundesregierung. Die Regierung muss jetzt handeln, bevor weitere Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden“.

Der Erlass von Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofes scheint auch als ein Zeichen an die internationale Gemeinschaft zu handeln. Nach vier Jahren Taliban-Regime in Afghanistan sollte sich Deutschland weiterhin und konsequent für die Rechte und den Schutz von Frauen und LSBTIQ*-Menschen einsetzen. Dazu gehört auch, den besonders verletzlichen Gruppen Schutz im eigenen Land zu bieten.

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Seit einem halben Jahrhundert gibt es das Schwule Zentrum (SchwuZ) als Tanz-Hotspot für die LSBTIQ*-Gemeinschaft in der Berliner Clubszene. Nun musste der Club Anfang August Insolvenz anmelden.

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Auf seiner Webseite erklärte das Team: „SchwuZ hat Insolvenz angemeldet – aber wir kämpfen weiter.“ Als Rettungsmaßnahme wurde die sogenannte „Unlimited-Karte“ ins Leben gerufen, mit der Unterstützer*innen dem Club finanziell unter die Arme greifen können. In der Selbstbeschreibung heißt es: „Als einer der größten queeren Clubs Europas ist SchwuZ seit fast 50 Jahren mehr als nur ein Ort zum Feiern. Es ist ein Zuhause, ein Schutzraum, ein Ort für queere Kunst, Community und Widerstand.“

Gegründet 1977 in Kreuzberg, war das SchwuZ bereits zwei Jahre später Mitinitiator der ersten Christopher Street Day-Parade in Berlin und der Gründung des queeren Magazins Siegessäule. 2013 zog der Club in größere Räumlichkeiten nach Neukölln – mit Platz für bis zu 1.000 Feiernde. Doch dieser Schritt könnte sich rückblickend als riskant erwiesen haben, so die Bilanz des Guardian.

Laut Rundfunk Berlin Brandenburg RBB teilte Insolvenzverwalterin Susanne Berner mit, dass vor allem die Folgen der Coronapandemie und das sogenannte „Clubsterben“ zur aktuellen Lage beigetragen hätten. Bereits im Mai kürzte das SchwuZ seine Öffnungszeiten, entließ ein Drittel der Belegschaft (33 Personen) und startete eine Crowdfunding-Kampagne, die lediglich 3.000 € von den angestrebten 150.000 € einbrachte.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind jedoch nicht allein pandemiebedingt. Inflation, steigende Mieten und eine sich wandelnde Partykultur setzen vielen Berliner Clubs zu. Auch Managementprobleme und eine alternde Stammkundschaft werden als Gründe genannt. In den Kommentarspalten des RBB-Artikels äußern Nutzer*innen Kritik: Die Lage des Clubs in einer dunklen Ecke Neuköllns sei abschreckend, die Preise zu hoch, die Musik veraltet.

Dabei ist das SchwuZ ist nicht der einzige Club, der in jüngster Zeit schließen musste. Der Busche Club, gegründet 1988 in Ost-Berlin, machte nach 40 Jahren dicht. Auch das Watergate am Spreeufer schloss zum Jahreswechsel 2024 und die Wilde Renate kündigte ihr Aus zum Jahresende an – wegen eines Mietstreits.

Diese Entwicklungen werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wann wird ein Club zur Institution – und wann ist es Zeit für neue Formate? Die Antwort liegt nicht bei den Betreiber*innen, sondern bei den Nutzer*innen. Besonders bei kommerziell ausgerichteten Clubs wie dem SchwuZ muss kritisch hinterfragt werden, ob das Angebot noch zeitgemäß ist oder ob sich die Bedürfnisse der LSBTIQ*-Community verändert haben.

Hinzu kommt: Die steigenden Mietpreise sind keine natürliche Entwicklung, sondern Entscheidungen von Immobilieneigentümer*innen (bzw. Immobilienunternehmen). Die Kommerzialisierung, wie wir sie in unserem Artikel zur World Pride 2023 in Sydney kritisiert hatten, ist bei Clubs nicht zwangsläufig problematisch – solange klar ist, dass nicht jede Einrichtung einen politischen oder symbolischen Anspruch erfüllen muss.

Wenn sich Veranstalter jedoch auf die Symbolik berufen, müssen sie auch die Frage beantworten, welchen Beitrag sie über das reine Partyangebot hinaus leisten. Diese Frage stellt sich auch für potenzielle Investor*innen, die über die zukünftige Strategie des Clubs entscheiden.

Das SchwuZ steht somit exemplarisch für eine größere Frage: Wann wird eine kulturelle Einrichtung zur Institution – und wann ist es an der Zeit, neue Räume, Formate und Bedürfnisse anzuerkennen, statt alte Strukturen um jeden Preis zu bewahren? Die LSBTIQ*-Szene braucht beides: Orte der Erinnerung und Orte der Erneuerung und sie braucht den produktiven Streit darum.

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Der Begriff „queer“ – einst ein Schimpfwort im englischsprachigen Raum – wurde von Teilen der LSBTIQ*-Community bewusst umgedeutet. Heute steht „queer“ für die Fluidität und Widersprüchlichkeit von Identität und Begehren jenseits binärer Geschlechter- und Sexualitätskategorien. Dabei geht es nicht nur um die individuelle Selbstverortung, sondern stets auch um eine politische Haltung, die sich gegen starre gesellschaftliche Normen und Konventionen richtet.

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Die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) widmet sich in ihrer Ausgabe vom 17. Mai 2025  mit dem Titel „Queer“ umfassend diesem Begriff und eröffnet einen vielschichtigen, kritischen Zugang zu queeren Perspektiven in Geschichte, Recht, Politik und Wissenschaft.

Von den Emanzipationsbewegungen im Kaiserreich über die Freiräume der Weimarer Republik bis hin zur brutalen Verfolgung unter den Nationalsozialisten und der homofeindlichen Nachkriegskultur in Ost und West – die Geschichte sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland ist geprägt von Fortschritten und Rückschlägen. Leontien Potthoff zeigt in der Einleitung, wie eng der Schutz queeren Lebens mit demokratischen Werten wie Freiheit, Pluralität und Menschenwürde verknüpft ist. Dabei wird deutlich: Sichtbarkeit und rechtliche Anerkennung sind Errungenschaften, die engagierte Aktivist*innen mühsam erkämpfen mussten. Und dennoch bleiben Diskriminierung und Gewalt bis heute Teil unserer gesellschaftlichen Realität.

Die Beiträge der Ausgabe beleuchten diese Entwicklungen aus historischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Perspektive:

Historische Perspektiven

  • Deutsche Geschichte, queere Perspektiven“ (Maria Bühner & Benno Gammerl): Der queere Blick auf die deutsche Geschichte seit dem Kaiserreich zeigt ein komplexes Zusammenspiel von Stigmatisierung, Emanzipation und Normalisierung. Er bricht mit linearen Fortschrittsnarrativen und betont die demokratisierende Kraft queerer Bewegungen.
  • Die Weimarer Republik als erste Transgenderrepublik“ (Laurie Marhoefer): Die Weimarer Zeit war geprägt von einer lebendigen queeren Subkultur, in der trans, homo- und bisexuelle Menschen ihre Rechte nutzten und sich öffentlich organisierten – bis zur Zerschlagung durch die NS-Diktatur.

 Rechtliche und politische Debatten

  • Juristische Kritik am Selbstbestimmungsgesetz“ (Judith Froese): Das 2024 verabschiedete Gesetz wird differenziert betrachtet – zwischen Fortschritt und ungelösten Problemen. Die Autorin plädiert für eine Balance zwischen Selbst- und Fremdbestimmung.
  • Sexuelle Orientierung als Asylgrund“ (Katharina Schoenes): Trotz rechtlicher Anerkennung seit den 1980er Jahren bestehen weiterhin gravierende Missverständnisse und Lücken in der Asylpraxis.

Kulturkämpfe und gesellschaftliche Spannungen

  • Streitpunkt Queer“ (Sarah Pines): Queerness polarisiert – nicht nur im globalen Diskurs, sondern auch innerhalb feministischer Bewegungen. Der Beitrag beleuchtet ideologische Konflikte und theoretische Missverständnisse.
  • Gender und Queer Studies“ (Paula-Irene Villa): Die öffentliche Debatte um diese Studienfächer ist oft von Fehldeutungen geprägt. Der Artikel zeigt, wie vielfältig und kontrovers die Diskussionen innerhalb der Disziplinen tatsächlich sind.
  • Autoritäre Geschlechterpolitiken“ (Leinius, Martinsen & Nüthen): Die Ablehnung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ist ein zentrales Merkmal autoritärer Ideologien – und eine Bedrohung für demokratische Gesellschaften.

Eine klare Empfehlung für alle, die sich einen fundierten Überblick verschaffen möchten: Die Ausgabe ist verständlich und zugänglich geschrieben, fordert aber zugleich zur kritischen Auseinandersetzung heraus. Sie eignet sich besonders für Leser*innen, die die gesellschaftlichen, historischen und ideologischen Facetten von Queerness vertieft erkunden wollen – ist aber ebenso geeignet für jene, die aus Neugier einfach mal queerlesen und erste Einblicke gewinnen möchten.

Die gesamte Ausgabe gibt es kostenlos bei der Bundeszentrale für Politische Bildung unter folgendem Link: Queer APuZ 21/2025

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Am 8. August beschloss der Runde Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ Empfehlungen für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit für die Landesstrategie der Hauptstadt. Die Empfehlungen sollen dem Berliner Senat später zur Abstimmung vorgelegt werden.

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Über 400 Beteiligte aus 29 Vertretungen von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung erarbeiteten innerhalb von 17 Monaten die Empfehlungen. Das Gremium wird vom Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (SPD) angeführt zusammen.

Für die Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit wurden dreizehn Handlungsfelder identifiziert, darunter der Umgang mit Diskriminierung innerhalb queerer Communities, die Sicherheit queerer Personen im öffentliche Raum, am Arbeitsplatz sowie im Nahverkehr, der Schutz vor Gewalt in sozialen Nahbeziehungen sowie die Sicherheit von queeren Personen im Kontext von Flucht, Migration und Rassismus.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten die klare Erfassung queerfeindlicher Straftaten in der Polizeistatistik, der verstärkte Einsatz von Polizei und Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr und die Ausweitung psychotherapeutischer Angebote für Betroffene in mehreren Sprachen. Auch an Schulen müssten queere Menschen besser geschützt werden, wofür Empfehlungen vorgelegt wurden wie die Einrichtung geschlechtsunspezifischer Toiletten und Umkleiden (queer.de). Auch Präventionsangebote wie Anti-Gewalt-Trainings sollen ausgebaut werden. Der Senat solle sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass queerfeindliche Inhalte in den Sozialen Medien gelöscht werden müssen (Tagesspiegel).

Zum Beschluss der Empfehlungen erklärt Pantisano: „Gerade in diesen Zeiten bin ich stolz und dankbar, dass wir heute ein deutliches Signal in die Republik senden: Die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen sind nicht verhandelbar, sie zu schützen ist staatlicher Auftrag.“

Laut der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sei Berlin bisher das einzige Bundesland, das einen solchen Maßnahmenkatalog entwickelt habe. Auch auf Bundesebene gebe es keine vergleichbare Strategie zum Schutz von queeren Menschen. Zu den beteiligten Institutionen und Organisationen des Runden Tisches gehörten unter anderem der LSVD Berlin-Brandenburg e.V., nonbinary.berlin, Lesbenberatung Berlin e.V./LesMigraS, TransInterQueer e.V., Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. und mehrere Senatsverwaltungen.

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Am 12. Juni 2025 stellte die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein ihren 15. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 vor. Trotz des Rückgangs pandemiebedingter Anfragen stieg laut Bericht die Zahl der bearbeiteten Fälle spürbar: Für den Zeitraum 2023/24 wurden insgesamt 459 neue Anfragen registriert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen weiterhin bei Diskriminierung aufgrund von Behinderung, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Seit ihrer Gründung im Jahr 2013 hat die Stelle bis Ende 2024 bereits 2.629 Petitionen bearbeitet – ein deutlicher Indikator für den anhaltenden Bedarf an niedrigschwelliger Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung.

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Der Tätigkeitsbericht hebt laut Pressemitteilung insbesondere die „vielen Anfragen zum Umgang mit sexuellen Belästigungen durch Arbeitskollegen im Privatleben und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis“ hervor. Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist Mobbing, das ebenfalls in den Fokus der Arbeit rückt.

Positiv bewertet wird, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen von Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zunehmend für diese Problematik sensibilisieren. Auch außerhalb des Arbeitsplatzes werden die Schulungen und Beratungsangebote weiterhin stark nachgefragt und als wirksame Instrumente wahrgenommen.

Gleichzeitig weist der Bericht darauf hin, dass trotz der seit 2006 gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Beschwerdestellen weiterhin zahlreiche Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingehen. Zudem zeigt sich, dass das AGG in bestimmten Bereichen – etwa im schulischen Kontext, bei Behörden oder in Vereinskonflikten – häufig nicht anwendbar ist.

Vor diesem Hintergrund berät der Landtag derzeit über ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Eine finale Entscheidung steht noch aus. Das LADG soll sich dabei am Berliner Vorbild orientieren – bislang das einzige Landesgesetz, das Bürger*innen bei Benachteiligung durch Behörden aufgrund bestimmter Merkmale einen Schadensersatzanspruch zuspricht. Dabei läge es eigentlich im eigenen Interesse von Unternehmen, aber auch von Behörden, sich gegen Diskriminierung aufzustellen: Eine diskriminierungssensible Unternehmens- und Behördenkultur steigert laut der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Samiah El Samadoni nicht nur die Mitarbeiter*innenbindung und Fachkräftegewinnung, sondern auch das Ansehen bei Kund*innen und Geschäftspartner*innen.

Gleichzeitig warnt El Samadoni eindringlich vor einem gesellschaftlichen Klima, das durch sprachliche Verrohung und menschenverachtende Äußerungen zunehmend belastet wird – wie etwa rassistische Inhalte in Stellenanzeigen oder diskriminierende Gesänge, jüngst beobachtet auf Sylt. Um solchen Entwicklungen zu begegnen, fordert sie mehr Sensibilisierung, Gesetzeserweiterungen und aktives Engagement für eine respektvolle und vielfältige Gesellschaft, um verletzendes Verhalten nicht zu normalisieren. Dabei ist es wichtig, die Adressat*innen der Forderungen klar zu trennen.

  • Gesetzeserweiterungen richten sich eindeutig an den Landtag und die dortigen Entscheidungsträger*innen. Die Dienststelle empfiehlt ausdrücklich die Aufnahme des Vereinslebens in den Schutzbereich des AGG.
  • Sensibilisierung zielt vorrangig auf Arbeitgeber*innen und Institutionen, die Raum, Zeit und fachliche Begleitung bereitstellen sollten, um entsprechende Prozesse zu fördern.
  • Engagement für Vielfalt betrifft alle Menschen. Schon kleine Gesten – wie höflicher Umgang im öffentlichen Raum und solidarisches Verhalten über eigene Interessengruppen hinaus – leisten einen wirksamen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander.

Hier geht es zur Pressemitteilung zum Bericht.

Hier gibt es den Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Der Eurovision Song Contest 2025 wurde in diesem Jahr in Basel, Schweiz, ausgetragen – ein Festival der Musik und Meinungen. Den Sieg holte der österreichische Künstler JJ, während Deutschland mit dem Duo Abor & Tynna und ihrem Song „Baller“ den 15. Platz belegte.

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Doch jenseits von Glamour und Bühnenshows entzündete sich eine hitzige Debatte: Insbesondere das Zuschauervoting für Israel führte laut Wikipedia zu Vorwürfen der Manipulation und Fragen zur Transparenz der Abstimmungsregeln. Bereits im Vorfeld war die Teilnahme Israels aufgrund des Gaza-Kriegs umstritten gewesen.

Der ESC ist längst mehr als eine bunte Show – er entstand nach dem Zweiten Weltkrieg als Zeichen europäischer Verständigung und wurde während des Kalten Krieges zur Bühne liberaler Werte. Die SRF-Sendung Sternstunde Philosophie vom 12. Mai griff dies auf: Moderator Yves Bossart sprach mit Kulturjournalist Jens Balzer über den ESC als Ort politischer Botschaften und als „safe space“ für Queerness und Vielfalt.

Balzer betonte, dass sich der ESC seit den 1970ern für Diversität stark mache und queere Popkultur in den Mainstream getragen habe. Gleichzeitig kritisierte er, dass sich Teile der sogenannten „woken Kultur“ in ein konsumorientiertes Spektakel verwandelt hätten, das teils erneut zur Ausbeutung und auch Ausgrenzung führe. Der Begriff „woke“ stammt aus dem afroamerikanischen Englisch und beschreibt ursprünglich ein wachsames Bewusstsein für soziale Ungerechtigkeit. Heute wird er oft politisch instrumentalisiert – etwa von Rechtspopulisten wie Donald Trump oder von Regierungen in Russland und Ungarn, die den ESC als Symbol für Dekadenz und Familienfeindlichkeit deuten.

Doch auch westliche EU-Staaten müssen sich Kritik gefallen lassen: Laut Balzer weigerten sie sich jahrelang, osteuropäische Länder in den Wettbewerb zu integrieren – aus Angst vor sinkenden Quoten.

Der ESC bleibt also eine Projektionsfläche: für Musikträume, gesellschaftliche Auseinandersetzung und den Wandel Europas. Das Gespräch mit Jens Balzer lädt dazu ein, den Contest, aber auch die Popkultur ganz allgemein neu zu betrachten, selbst wenn man nicht alle Aussagen teilt.

Programmtipp:

Die vollständige Sendung Der ESC – über Politik, Queerness und die Zukunft Europas aus der Reihe Sternstunde Philosophie ist auf dem YouTube-Kanal von SRF Kultur oder als Audiopodcast auf SRF.ch verfügbar.

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