Echte Vielfalt

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Erhebungen über Gewalt im häuslichen Kontext gegen trans* und nicht-binäre Personen sind in der Gewaltforschung selten. Bestehende Erhebungen fragen in der Regel allgemein nach körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt, ohne den spezifischen Kontext zu berücksichtigen.

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Gleichzeitig nimmt die Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen im öffentlichen Raum zu. Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundeskriminalamt verzeichnete die Statistik für 2023 einen Anstieg der Hasskriminalität wegen „sexueller Orientierung“ von 1.005 auf 1.499 Straftaten.

Dieses Missverhältnis zwischen schutzbedürftigen Personen und einem selektiven Fokus auf konservative Rollenbilder bildet die zentrale Kritik des Bundesverband Trans*. Dieser hatte anlässlich des am selben Tag beschlossenen Gewalthilfegesetzes am 31. Januar 2025 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht. Am 14. Februar wurde das Gesetz nun vom Bundestag verabschiedet. Zu den Maßnahmen zählen:

  • Bereitstellung von ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems sowie der Zusammenarbeit mit anderen Hilfsdiensten und Behörden, den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Polizei- und Ordnungsbehörden, der Justiz sowie mit Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und sonstigen relevanten Einrichtungen oder Berufsgruppen
  • Kostenfreie Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für die Betroffenen
  • Zur anteiligen Deckung der zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder vom Bund zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2036 im Wege der Umsatzsteuerverteilung.

Der Bundesverband Trans* bemerkt:

„Das Gesetz nennt […] nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob trans* Frauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen.“

In einer früheren Version hatte das Gesetz trans*, inter* und nicht-binäre Personen explizit noch miteingeschlossen. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag war diese Form mit der CDU jedoch nicht umsetzbar gewesen. Stattdessen wollte die Union sogar noch einen Schritt weiter gehen und trans* Frauen explizit ausschließen. Zwar wurde in der verabschiedeten Fassung nun kein expliziter Ausschluss formuliert, allerdings droht die CDU damit, das gesamte Gesetzesvorhaben platzen zu lassen, sollten trans*, inter* und nicht-binäre Personen in den Gesetzestext aufgenommen werden.

Mari Günther vom Bundesverband Trans* bringt die dahinterliegende Bigotterie (Scheinheiligkeit) auf den Punkt:

„All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden – und die CDU hätte das billigend in Kauf genommen.“

Bereits im Mai 2023 hatten wir im Zuge der Diskussion um das Hausrecht im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz den Verein Frauenhaus Koordinierung zitiert, der die Vulnerabilität dieser Gruppen betonte und deutlich machte:

„Der kursierenden Vorstellung, dass nun durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags cis Männer missbräuchlich in Frauenhäuser einziehen und die dortigen Bewohner*innen bedrohen können, treten wir energisch entgegen.“

Für die Frauen und Kinder, die das Gewalthilfegesetz nun miteinschließt, bleibt es dennoch ein positiver Schritt. Inwieweit es sich auf den Umfang von Schutz- und Beratungsangeboten auswirkt, wird weiterhin zu beobachten sein. Fest steht: Es liegt nicht in der Verantwortung der schutzsuchenden Frauen und Kinder, diese Problematik zu diskutieren. Vielmehr ist es die Aufgabe der Träger sowie der Interessenverbände für Frauen, trans* und weiterer LGBTIQ*-Verbände und deren Mitglieder, sich aktiv für den Schutz aller Hilfesuchenden einzusetzen.

Hinzu kommt, dass die Haltung der CDU in Verbindung mit der expliziten Bezugnahme nur auf „Frauen und Kinder“ einen weiteren, eher juristischen Diskurs eröffnet. Dabei könnte es um die Frage gehen, wen ein Gesetz, das Frauen benennt, tatsächlich einschließt. Rechtlicht logisch betrachtet müsste das ausschlaggebende Element der Geschlechtseintrag sein. In diesem Fall würde das Gewalthilfegesetz alle Personen mit dem Geschlechtseintrag „Frau“ betreffen – und damit automatisch auch trans* Frauen einbeziehen.

Sollte jedoch ein Gericht dies anders beurteilen, stünde als nächstes die Frage im Raum, was unsere Verfassung dazu sagt. . Natürlich könnte auch einfach gar nichts geschehen und dieser Einbezug würde als selbstverständlich betrachtet. Aber selbst dann bliebe das Problem bestehen, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen, die keine Frauen sind, weiterhin gesellschaftliche Solidarität benötigen, da nur dann ausreichend politischer Druck zu erwarten ist, an dessen Ende hoffentlich ein „Miteinbeziehen“ aller Gruppen steht.

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Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat der LSVD+ Verband Queere Vielfalt seine queerpolitischen Forderungen an die zur Wahl stehenden Parteien verschickt und ausgewertet. Daraus soll ersichtlich werden, was dieseParteien für LSBTIQ* in Deutschland tun wollen.

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Welche Partei(en) setzen sich für LSBTIQ*-Rechte ein? Aus den Antworten der Parteien auf Fragen des LSVD+ zu verschiedenen Politikbereichen gibt der LSVD+ eine queerpolitische Einschätzung zur kommenden Bundestagswahl. Die acht Wahlprüfsteine teilen sich in folgende Schwerpunkte auf:

1. Demokratie und queere Strukturen stärken

2. LSBTIQ* vor Diskriminierung schützen

3. LSBTIQ*-feindliche Gewalt verfolgen

4. Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht anerkennen

5. Gründung von Regenbogenfamilien rechtlich ermöglichen

6. Verfolgte LSBTIQ* in Deutschland aufnehmen

7. LSBTIQ*-Communities im Ausland unterstützen

8. Rechte von trans*, inter und nicht-binären Personen wahren

Die AfD reagierte nicht auf die Anfrage des LSVD+, das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) antwortete knapp, dass die Partei keine Kapazität zur Beantwortung habe. Mit Blick auf ihre Wahlprogramme liefert der LSVD+ dennoch eine kurze Einschätzung zu ihren queerpolitischen Agenden: Was sich im Wahlprogramm der AfD finde, sei „homosexuellen- und trans*feindlich“. Ihre asylpolitischen Forderungen seien „gerade auch für queere Geflüchtete ein Desaster“. In einem früheren Artikel gaben wir einen Überblick über die queerfeindlichen Positionen der AfD.

Zum BSW erklärt der Verband Queere Vielfalt, dass es ebenfalls eine trans*feindliche Politik verfolgen würde, unter anderem indem die Partei das Selbstbestimmungsgesetz ablehnen und „einen nicht-existenten Zusammenhang von trans* Personen mit Sexualstraftätern“ suggeriere. Auch hier würde die vom BSW geforderte restriktive Asylpolitik dem Schutz von LSBTIQ* Personen entgegenstehen.

Die Antworten der CDU/CSU, die aktuell in den Umfragen vorne liegen, werden in allen acht Wahlprüfsteinen als „schlecht“ oder „gefährlich“ eingestuft. Die Antworten der FDP seien in vier von acht Kategorien „unpräzise“, in den restlichen werden sie als gut oder sehr gut eingeschätzt. Die SPD wird vorwiegend als gut bis sehr gut bewertet, jedoch sei ihre Antwort in Hinblick auf Wahlprüfstein 6 „Verfolgte LSBTIQ* in Deutschland aufnehmen“ ungenügend. Die Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE seien in fünf Fällen sehr gut, im Rest gut. Die Partei DIE LINKE wird in sieben von acht Wahlprüfsteinen als sehr gut und in einer als gut eingeschätzt. Zu der ausführlichen Einschätzung mit Verweisen auf die jeweiligen Antworten der Parteien siehe den Beitrag des LSVD+.

In der dazu veröffentlichten Pressemitteilung betont Patrick Dörr vom Bundesvorstand des LSVD+:

„Wir rufen mit Nachdruck dazu auf, erstens wählen zu gehen und zweitens nur solche Parteien zu wählen, die versprechen, die Menschenrechte von queeren Menschen zu wahren. Bei der Auswertung der Wahlprüfsteine zeigt sich, dass es massive Unterschiede bereits bei den demokratischen Parteien mit Bezug auf queere Menschenrechte gibt. Am deutlichsten werden die Unterschiede in der Positionierung bei den Fragen der Aufnahme queerer Geflüchteter und der Selbstbestimmungsrechte von trans*, inter und nicht-binären Menschen."

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Zu Beginn des Jahres hatten wir über die LGBTIQ*-Wahlstudie der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kooperation mit dem LSVD+ – Verband Queere Vielfalt berichtet und zur Teilnahme angeregt. Nun erschien am 07. Februar das Ergebnis der Studie. Untersucht wurden die Parteipräferenzen queerer Menschen in Deutschland zur kommenden Bundestagswahl, welche politischen und gesellschaftlichen Themen sie bewegen und welche Faktoren wahlentscheidend sind.

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„Die Ergebnisse zeigen, dass LGBTIQ*-Wählerinnen eine klare Präferenz für Die Grünen haben. Auffällig sind auch die starken Wählerwanderungen im Vergleich zur letzten Bundestagswahl. Deutlich wird, dass die Regierungspolitik der vergangenen drei Jahre für die Parteien der Ampelregierung nicht zu mehr Rückhalt in der LGBTIQ*-Community sorgte.“ (LSVD+)

Auf der Seite des LSVD+ findet sich dazu ein Überblick der Ergebnisse. Hier heißt es neben den eben genannten Informationen, dass regionale Unterschiede kaum eine Rolle spielten. Bis auf Die Linke haben alle Parteien an Rückhalt unter den LGBTIQ*-Wähler*innen verloren. Das gilt auch für Die Grünen, auch wenn sie immer noch im Vergleich die meisten Stimmen erhalten würden. „So geben ganze 26,7 % derjenigen Befragten, die am 23. Februar voraussichtlich Die Linke wählen möchten, an, 2021 bei der letzten Bundestagswahl noch die Grünen gewählt zu haben.“ Ebenfalls deutlich wird in diesem Zusammenhang, dass die Ampelparteien in den letzten Jahren nicht überzeugen konnten. Laut der Studie gelang es SPD, Grünen und Linken nicht, einen deutlichen Teil ihrer potenziellen Wähler zu mobilisieren.

Die traditionellen Volksparteien finden bei LGBTIQ* somit weniger Anklang als in den Jahren zuvor. Insbesondere Trans* und Queere favorisieren Die Linke. Schlüsselt man die Buchstaben weiter auf, so zeigt sich:

  • Schwule Männer stellen mit 1.926 Personen die größte Gruppe der befragten LGBTIQ* dar. Gleichzeitig zeigen sie eine größere Präferenz für SPD, CDU/CSU, AfD und FDP im Vergleich zur gesamten Stichprobe und insbesondere zu Lesben.
  • Die Gruppe der lesbischen Frauen mit 755 Personen bevorzugt stärker Die Grünen: Mehr als die Hälfte (52,5 %) gaben an, voraussichtlich Bündnis 90/Die Grünen wählen zu wollen. Auch bei Die Linke ist der Anteil höher als bei den Schwulen, aber unter dem Durchschnitt der Gesamtstichprobe.
  • Personen mit queerer sexueller Orientierung, die nicht der zweigeschlechtlichen, cis-geschlechtlichen und/oder heterosexuellen Norm entsprechen, zeigen mit 40,3 % eine deutliche Präferenz für Die Linke. Trans* Personen, insbesondere Trans*männer (57,3 %), präferieren Die Linke mit insgesamt 49,8 %. Bei Bisexuellen sind es immer noch 29,5 %, die Die Linke bevorzugen.

Bildungspolitik, Gesundheitspolitik und Rechtsstaatlichkeit sind die wichtigsten Themen bei der Bundestagswahl 2025 für LGBTIQ*-Wähler*innen. Explizit LGBTIQ*-bezogene Themen sind Homofeindlichkeit, Diskriminierung und LGBTIQ*-Rechte. Insgesamt spalten sich die Parteien mit ihren Programmen für LGBTIQ* damit grob in zwei Lager:

  • Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD, FDP und Volt: Diese Parteien fordern Reformen wie die Anpassung des Artikels 3 des Grundgesetzes, Ausbau der Familienrechte für Regenbogenfamilien, Erhalt bzw. Verbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) und Weiterführung des Aktionsplans „Queer leben“.
  • CDU/CSU, AfD und BSW: Diese Parteien haben keine konkreten Maßnahmen für LGBTIQ* in ihren Wahlprogrammen, möchten aber bestehende Politiken ändern, einschließlich einer Einschränkungen des Selbstbestimmungsgesetzes und der Ablehnung gendersensibler Sprache.

Für Personen, die sich näher mit den Ergebnissen befassen möchten oder Informationsmaterial benötigen, findet sich hier eine weitergehende grafische Aufschlüsselung der Ergebnisse im Detail.

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Der Republikaner Donald Trump ist erst seit zwei Wochen (erneut) im Amt des US-Präsidenten, seine scharfe Anti-LGBTIQ*-Politik setzt er jedoch bereits um. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor den dramatischen Folgen für die queere Community.

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Ein Tag nach Trumps Amtseinführung, am 21. Januar, berichtete die Organisation GLAAD, dass fast alle Inhalte rund um LGBTIQ* und HIV auf der Webseite des Weißen Hauses entfernt wurden. Die Präsidentin der Organisation Sarah Kate Ellis erklärt, dass Trump damit seiner eigenen Haltung zu Meinungsfreiheit widerspreche, indem er Informationen zensiere, die für die LGBTIQ*-Gemeinschaft in den Vereinigten Staaten von Wichtigkeit sind.

In einer der vielen hochumstrittenen Dekrete, die Trump an seinem ersten Tag als Präsident erließ, wurden auch alle bundesweiten Maßnahmen für „Diversity, Equity, and Inclusion (DEI)“ gestrichen. Diese unter Ex-Präsident Joe Biden erlassenen Programme, die zum Abbau von Diskriminierung von Minderheiten führen sollten, wurden in Trumps Erlass als illegal, unmoralisch und diskriminierend bezeichnet. Während mit den DEI-Programmen vor allem rassistischer und sexistischer Diskriminierung entgegnet werden sollte, werden auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten von der Beendigung solcher Programme angegriffen.

In seiner Rede zur Amtseinführung erklärte Trump, dass künftig nur noch zwei Geschlechter anerkannt werden sollten. Zusätzlich zu den rhetorischen Angriffen auf trans Menschen baut Trumps Regierung die Rechte dieser ab. In einem Dekret, das eine vermeintliche ‚Indoktrination‘ von Schüler*innen beenden will, wird damit gedroht, dass Schulen finanzielle Mittel entzogen werden, wenn sie Maßnahmen ergreifen, die trans Schüler*innen direkt oder indirekt unterstützen (them). Mit anderen Worten sollen auch Schulen die Existenz von trans Jugendlichen leugnen, wie die LGBTIQ*-Organisation Lambda Legal erklärt. Die Sicherheit von trans und nicht-binären Jugendlichen sei damit enorm gefährdet. Belästigung, Mobbing und Missbrauch würde gefördert werden, so Nicholas Hite von Lambda Legal.

Simon Blake Obe, CEO der Organisation Stonewall, bezeichnet Trumps erste Amtshandlungen als „katastrophal“ für die Rechte von LGBTIQ* Personen. Die Behauptung, dass trans Personen oder andere marginalisierte Gruppen kein Recht auf Existenz hätten, „weist alarmierende historische Parallelen zu einigen der schlimmsten Momente der Menschheit auf“, so Obe.

Unter diesen Umständen bleibt die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen im Land wie GLAAD, Lambda Legal, Human Rights Campaign und vielen weiteren, die sich für die Rechte von LGBTIQ* und anderen von Diskriminierung betroffenen Personen in den USA stark machen, wichtiger denn je. Zu hoffen bleibt, dass diese trotz der wiederholten Angriffe der Trump-Administration weiter Ressourcen schöpfen können, um ihre Arbeit fortzusetzen. Die Beendigung von DEI-Programmen fand bereits unter Joe Biden auf Bundestaatebene statt – und zeigte direkte Konsequenzen. So musste beispielsweise ein LGBTIQ*-Zentrum für Studierende an der University of Utah im Sommer 2024 schließen (them).

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Demenz betrifft Menschen in ihrer ganzen Vielfalt. Dennoch stehen häufig vor allem heterosexuelle, weiße und ältere Menschen im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und Pflegekonzepte. Die aktualisierte Broschüre "Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen!" setzt genau hier an und bietet kompakte Informationen und praxisnahe Hinweise für den respektvollen Umgang mit queeren Menschen mit Demenz.

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Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind, und soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse der von Demenz betroffenen queeren Menschen zu schaffen. Über die Vielfältigkeit von Demenz, die eben nicht bloß heterosexuelle, weiße und alte Menschen betrifft, wurde hier bereits ausführlich im April 2024 berichtet. Ziel ist es, die Diversität der an Demenz Erkrankten sichtbar zu machen und eine respektvolle Betreuung zu ermöglichen.

Ein besonderes Merkmal der Broschüre sind QR-Codes, die zu vertiefenden Webinhalten führen. Hier teilen Expert*innen ihre Erfahrungen und geben wertvolle Einblicke in die Bedarfe queerer Menschen mit Demenz.

Durch die finanzielle Unterstützung des Sozialministeriums Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesaktionsplanes Echte Vielfalt können die Broschüre sowie das dazugehörige Poster gegen Versandkosten beim Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein per Mail bestellt werden: info@demenz-sh.de

Die PDF-Version gibt es hier zum Download: Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen! 2. Auflage

Das Kompetenzzentrum Demenz bietet auch in der aktuellen Version Links zum Weiterlesen, Informieren und Stöbern sowie einen kleinen Exkurs zum Thema „Liebe und Intimität im Alter und bei Demenz“.

Ebenso finden sich auf der Webseite des Kompetenzzentrums die Originaltöne der Zitate aus der Broschüre und darüber hinaus weitere Veröffentlichungen und Broschüren zum Thema Demenz.

Veranstaltungshinweis:

Passend zur Neuauflage der Broschüre findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen:

  • Grundlagen zu Demenz: Symptome, Risikofaktoren und Diagnose
  • Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Spezifische Herausforderungen bei queeren Personen mit Demenz
  • Wünsche und Perspektiven für eine gute Zukunft mit Demenz

Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört.

Veranstaltungsdetails auf einen Blick

Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00 Uhr
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.

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In ihrem Koalitionsvertrag versprachen SPD, Bündnis 90/Die Grünenund FDP eine Modernisierung des Familienrechts. Mit dem Ende der Ampelregierung zerbrach die Hoffnung auf eine zeitnahe Reform. Eine Petition will Druck ausüben – auch auf die zukünftige Regierung.

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Anfang 2024 berichteten wir über ein Eckpunktepapier von (Ex-)Justizminister Marco Buschmann zur Reform des Familienrechts. Mehr als ein Jahr danach ist klar, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bis zu den Neuwahlen am 23. Februar 2025 wohl nicht mehr umgesetzt wird.

Im aktuellen Abstammungsrecht werden insbesondere lesbische Elternpaare diskriminiert. Bei heterosexuellen Paaren wird der Mann als Vater anerkannt, wenn er mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder sich die Elternschaft hat anerkennen lassen. Als weibliche Partnerin muss jedoch der umständliche Weg der Stiefkindadoption gegangen werden, um offiziell als Elternteil zu gelten - auch wenn das Paar verheiratet ist.

Mit einer Reform des Abstammungsrechts sollte dieses Problem angegangen werden, im Eckpunktepapier war sowohl ein Ende der Stiefkindadoption bei queeren Paaren vorgesehen als auch, dass mehr als zwei Personen Sorgerechte für ein Kind bekommen könnten. Familien, in denen mehr als zwei Personen ein Kind erziehen, haben derzeit keinerlei rechtliche Absicherung, wie die taz in einem Bericht über ein dreiköpfiges Elternteam zeigt.

Aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition besteht große Sorge, dass queeren Paaren und alternativen Familienmodellen weiterhin erhebliche Barrieren auferlegt werden. Die Petition „Für ein Ende der staatlichen Diskriminierung von queeren und Mehrelternfamilien!“ will dieser Unsicherheit entgegnen. Darin wird der aktuelle Justizminister Volker Wissing sowie sein*e Nachfolger*in adressiert und „[e]in Ende der diskriminierenden Rechtslage“ gefordert, ebenso wie „die Anerkennung aller Familien unabhängig von Geschlecht und ob ein, zwei, drei oder vier Erwachsene für die Kinder Sorge tragen“.

Wie Ronja H., eine der Initiatorinnen der Petition gegenüber der taz betont, würde das aktuelle Abstammungsrecht nicht die gesellschaftliche Realität widerspiegeln. Familienmodelle außerhalb der heterosexuellen Kleinfamilie sind lange keine Ausnahme mehr. Unter dem aktuellen Recht würden auch die Kinder leiden, wie mitunter am Beispiel der Stiefkindadoption klar wird:

„Bis das Adoptionsverfahren durch ist, hat das Kind rechtlich nur ein Elternteil und befindet sich damit in einer sozial, juristisch und ökonomisch prekären Situation und wird vom deutschen Staat gegenüber Kindern in heterosexuellen Konstellationen ungleichbehandelt und damit diskriminiert.“

Zur Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de, ob in dieser Legislaturperiode noch mit einer Umsetzung der Reform zu rechnen ist, gab Wissing (bisher) keine Antwort. Dass in der nächsten Legislaturperiode eine solche Modernisierung des Familienrechts stattfinden würde, bleibt angesichts der aktuellen Umfragewerte von CDU/CSU und ihrer konservativen Familienpolitik ebenfalls eher zweifelhaft.

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Weltweit liegt unbezahlte Care-Arbeit zum Großteil bei Frauen – denken wir an Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Hausarbeit.“ Die politische Aktivistin und Philosophin Olga Shparaga gilt als eine Vordenkerin der Proteste in Belarus 2020 und setzt sich für eine „female Utopia“ ein. Sie lebt im Exil und engagiert sich in internationalen Forschungs- und Aktivismusprojekten.

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Am 10. Februar spricht sie in Hamburg mit Hanna Grześkiewicz, Programmleitung bei filia, über die Rolle von Care-Arbeit in revolutionären Kontexten, insbesondere in Belarus. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Erfahrungen politischer Gefangener. Shparaga beschreibt, wie Fürsorge und Solidarität unter Frauen und queeren Personen auch unter extremen Bedingungen bestehen. Sie thematisiert zudem die Bedeutung von Care-Arbeit im belarussischen Exil und deren Beitrag zu einer demokratischen Vision. Neben dem Interview liest die Schauspielerin Marion Gretchen Schmitz Texte von Olga Shparaga.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Hamburger Tage des Exils statt. Der Eintritt ist frei.

 

Eckdaten

Termin: Montag, 10. Februar 2025, 19:30 Uhr

Ort: Gemeindesaal St. Petri, Schmarjestraße 33, Hamburg-Altona

Anmeldung per Mail an: info@filia-frauenstiftung.de

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Dass die rechtsradikale und queerfeindliche Partei FPÖ in Österreich aktuell in Koalitionsgesprächen mit der konservativen Volkspartei ÖVP ist und höchstwahrscheinlich die neue Regierung anführen wird, ist bereits Grund genug zur Sorge für LGBTIQ*-Personen. Doch bevor die neue Regierung überhaupt feststeht, sorgt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) in Hinblick auf die Änderung des Personenstands für weiteres Entsetzen. In dem Urteil wird der Geschlechtseintrag auf das „biologische Geschlecht“ zurückgeführt, womit die Rechte von trans und nicht-binären Personen deutlich zurückgefahren werden.

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Das Urteil folgte einem Antrag einer nicht-binären Person zur Streichung des Geschlechtseintrags. Dieser wurde abgelehnt unter anderem mit der Begründung, dass es „für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt“ (siehe das Urteil des VwGH, S. 17). Damit folge Österreich den Richtlinien queerfeindlicher Länder wie Russland und Ungarn, wie das LGBTIQ*-Nachrichtenportal queer.de kritisiert.

Bisher ist die Änderung des Geschlechtseintrags durch Sachverständigenguthaben möglich gewesen – ähnlich wie in Deutschland vor dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes. Damit gab es für trans Personen die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu lassen, ohne geschlechtsangleichende Operationen durchzuführen.

Im aktuellen Urteil würden die Richter auf einem binären Geschlechterverständnis zwischen „männlich“ und „weiblich“ bestehen. Dabei hatte 2018 der Verfassungsgerichthof (VfGH) entschieden, dass inter* Personen zwischen den Kategorien "divers", "inter", "offen" und „keine Angabe“ wählen können. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass Personen „nur jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren […] müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“ (siehe Entscheidung des VfGH, S. 3).

Der Rechtsanwalt und Präsident des Rechtskomitees der queeren Organisation Lambda, Helmut Graupner, hofft deshalb auf ein „Machtwort“ des VfGH zum Urteil des VwGH, das „diese schwere Menschenrechtsverletzung beenden, Österreich wieder in die Gemeinschaft der menschenrechtskonformen Länder zurückführen und seine bahnbrechende Erkenntnis aus 2018 bestätigen wird.“ (Schwulissimo)

Zusätzlich zu der Unsicherheit über die Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrag sind die derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP besorgniserregend. Denn die rechtsextreme FPÖ will klar gegen queeres Leben in Österreich vorgehen. Neben Verboten des Genderns und der Vernichtung von Regenbogenfahnen forderte die Partei ein sogenannten „Trans-Verbot“, das ähnlich wie in Ungarn die Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrags gänzlich streichen will. Auch Hormontherapien für Minderjährige sollen verboten werden. Eine Abschaffung der Ehe für alle war vonseiten beider potenzieller Koalitionspartner bereits im Gespräch (queer.de).

Welche dieser Maßnahmen und Gesetzesänderungen tatsächlich durchgesetzt werden können, hängt auch von größeren Mehrheiten im Parlament ab. Dennoch bleibt die mögliche rechtskonservative Koalition in Österreich der LGBTIQ*-Gemeinschaft ein Dorn im Auge. Dabei zeigen sowohl die Wahlerfolge der FPÖ sowie die Entscheidung des VwGH, wie fragil die Rechte queerer Menschen noch sind.

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Dass Disney nicht unbedingt zu den progressiven Konzernen dieser Welt gehört, wurde hier schon früher thematisiert. In der Vergangenheit dominierten traditionelle Werte wie Monarchien und heteronormative Familienstrukturen die Filme des Konzerns und vermittelten den Zuschauer*innen ein eher konservatives Familien- und Gesellschaftsbild. Der Film Strange World (2023) bot erstmals einen offen schwulen Hauptcharakter, Ethan, doch dessen Beziehung blieb romantisch unerzählt, wie der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt anmerkte. So bekam Disneys Darstellung progressiver Themen einen Anstrich oberflächlicher Selbstverständlichkeit, die weniger authentisch als vielmehr strategisch erschien.

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Zum Nachlesen geht es hier zu unserem Artikel über „Strange World.

In der nun erscheinenden Serie Win or Lose, die am 19. Februar 2025 startet, scheint es sogar noch einen Schritt weiter zurückzugehen. Wie die Kieler Nachrichten unter Berufung auf US-Medien, darunter den „Hollywood Reporter” und „Variety”, schreiben, wurde hier aktiv eine Perspektive aus Sicht einer Transrolle gestrichen. Disney begründete dies mit dem Wunsch vieler Eltern, „solche Themen eigenständig mit ihren Kindern zu besprechen“. Nach Angaben der Kieler Nachrichten vermuten Beobachter*innen jedoch, dass wirtschaftliche und politische Kontroversen, wie die Debatten um das „Don’t Say Gay“-Gesetz in Florida und die Flops von Filmen wie Lightyear und Strange World, den Konzern zu diesem Schritt bewegt haben. In beiden Filmen kamen offen homosexuelle Beziehungen vor.

Dass ein Konzern wie Disney seinen Umsatz im Sinn hat, ist dabei zunächst nichts Ungewöhnliches. Und sollte Disney tatsächlich Geschichten schreiben, in denen die Sexualität ausgelassen wird, wäre das wenig problematisch. Leider bedeutet das Weglassen der Perspektive nicht-binärer Beziehungen nicht automatisch, dass den Eltern oder anderen Pädagog*innen das Thema Sexualerziehung überlassen wird. Im Gegenteil: Disneyfilme sind keineswegs neutrale Kinderfilme, sondern zwingen Eltern gewissermaßen, sich zu ihren offenen wie verdeckten politischen Positionen und Menschenbildern zu verhalten. Dass also dem Wunsch der Eltern entsprochen wird, Sexualität und Geschlechtlichkeit eigenständig zu besprechen, zeugt höchstens von einer völligen Weltfremdheit der Verantwortlichen. Im schlimmsten Fall ist es kalkulierter Konservativismus.

Für interessierte Eltern und andere pädagogisch verantwortliche Personen, die sich nicht scheuen, kritisch auf Kinderfilme zu blicken (und sich dabei eventuell den ein oder anderen Film zu verleiden), möchten wir daher auch die anderen Filmanalysen von Wolfgang M. Schmitt zu Disney ans Herz legen, zum Beispiel:

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Am vergangenen Donnerstag, 9. Januar 2025, fand mitten im Wahlkampf ein Gespräch zwischen der AfD-Parteichefin und Kanzlerkandidatin Alice Weidel und dem X-Eigentümer Elon Musk statt. Bereits im US-Wahlkampf hatte dieser aktiv Trump unterstützt. Inwieweit nun sein Gespräch eine unerlaubte Einmischung in den deutschen Wahlkampf darstellt, wurde in den letzten Tagen zwar immer wieder zur Debatte gestellt, muss aber zunächst offenbleiben.

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Im Gegenteil: Kritik an den Inhalten sollte nicht an der Form geübt werden. Zum einen, weil das Gespräch bereits stattgefunden hat, und zum anderen, weil es in der Vergangenheit Wasser auf die Mühlen der „Meinungsunterdrückungsbehauptung“ war, wie sie die AfD gerne bespielt.

(Hier finden Sie einen kurzen NDR-Faktencheck zum Weidel–Musk-Interview.)

Bereits vor dem Interview erklärte Musk nach Angaben von Context (u. a.), nur die AfD könne Deutschland retten, und wies Vorwürfe zurück, die Partei sei rechtsextrem. Als Gegenargument führte er an, ihre Vorsitzende lebe mit einer gleichgeschlechtlichen Partnerin zusammen. Wie Context diesbezüglich hervorhebt, seien es allerdings nicht Musks Äußerungen, die die AfD mittlerweile – ebenso deutlich wie bedenklich - zur zweitstärksten Partei in den „Sonntagsumfragen“ machen (Überblick der Umfragen bei Statista).

Trotz ihrer offen lesbischen Kanzlerkandidatin, die mit einer aus Sri Lanka stammenden Frau zwei Söhne großzieht, ist die AfD die lauteste Stimme im Bundestag gegen LGBTIQ*-Rechte. Die Partei lehnte 2017 die Legalisierung der Ehe für alle und gemeinsamer Adoptionen ab und forderte 2019 erfolglos deren Rücknahme. 2022 versuchte die AfD wiederum ohne Erfolg, ein Gesetz zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags für trans Personen zu blockieren. 2023 bezeichnete Weidel in einem Interview die „trans Popkultur“ als Gefahr für Kinder in Kitas und Schulen. Darüber hinaus unterstützt die Partei Verbote von gendergerechter Sprache in öffentlichen Verwaltungen und Schulen, die in fünf Bundesländern, darunter Bayern und Sachsen, verabschiedet wurden.

Für die Zukunft will die AfD unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen und fordert ein Ende der „Indoktrination“ von Kindern durch „Trans-Kult“, „frühe Sexualisierung“ und „Gender-Ideologie“ sowie die Streichung aller öffentlichen Gelder für diese Bereiche, so Context.

Die CDU/CSU schließt bis jetzt zwar offiziell eine Koalition mit der AfD aus, doch gibt es inhaltliche Überschneidungen bei konservativen Themen wie der Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes oder der Einschränkung genderneutraler Sprache. Das aktuelle Beispiel Österreichs – wo die rechtsextreme FPÖ nach dem Scheitern einer zentristischen Regierung den Auftrag zur Regierungsbildung erhielt – wirft in diesem Zusammenhang zumindest die Frage auf, ob Ähnliches in Deutschland denkbar wäre. Doch selbst ohne direkte Koalition könnte die AfD als potenziell stärkste Oppositionskraft im kommenden Bundestag die bereits erkämpften LGBTIQ*-Rechte gefährden, indem sie die CDU/CSU unter Druck setzt oder deren eigene Gesetzesinitiativen indirekt mitträgt. Die kommende Wahl könnte damit richtungsweisender denn je werden.

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