Echte Vielfalt

Gesundheit

Am 15. Januar 2025 ist es soweit: Dann wird die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Ziel ist es, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu verbessern und die Versorgung gezielt zu unterstützen.

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Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es dazu: „Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessert werden. […] Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was sowohl zu einer Entlastung der Patientinnen und Patienten als auch zu einer Entlastung der Ärztinnen und Ärzte führt.“

Wer die ePA allerdings nicht nutzen möchte, muss ab dem 15. Januar aktiv widersprechen (Opt-out), heißt es auf der Seite des BMG.

Die Deutsche Aidshilfe (DAH) betont, dass trotz der Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen Datensicherheit, Transparenz und eine einfache Handhabung der Gesundheitsdaten für alle Menschen entscheidend bleiben. Besonders wichtig ist die Gewährleistung der Selbstbestimmung über diese persönlichen und sensiblen Informationen. Dabei sind der HIV-Status, die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität, der Drogenkonsum sowie psychische Erkrankungen besonders sensible Informationen, die häufig mit einem hohen Risiko für Diskriminierung und Stigmatisierung verbunden sind.

Daraus folgen für die DAH vier zentrale Forderungen, um das Wohl der Patient*innen zu gewährleisten und die Risiken zu mindern:

  1. Patient*innen müssen die vollständige Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten haben und entscheiden können, wer darauf zugreifen darf. Dies muss einfach und transparent sein.
  2. Patient*innen sollten aktiv in den Gestaltungsprozess der Digitalisierung eingebunden und gut informiert werden.
  3. Die bestehenden Machtungleichgewichte im Gesundheitswesen, etwa zwischen Patient*innen und Ärzt*innen, müssen bei der Digitalisierung berücksichtigt werden, um Diskriminierung zu vermeiden.
  4. Höchste Standards in IT-Sicherheit und Datenschutz sind notwendig, um Risiken wie Cyberangriffe zu minimieren, und es muss Transparenz bei der technischen Umsetzung gewährleistet sein.

Jedoch weist die ePA an diversen Stellen noch massive Lücken auf, wie die DAH betont. Insgesamt verweist sie dabei auf vier zentrale Themenfelder:

  1. Selbstbestimmung der Patient*innen: Das Opt-out-Prinzip für Primärversorgung und Forschungsdaten widerspricht einem selbstbestimmten und patient*innenzentrierten Ansatz im Gesundheitswesen.
  2. Benutzerfreundlichkeit: Die Steuerung der Sichtbarkeit von Gesundheitsinformationen ist unnötig kompliziert und erschwert die gezielte Kontrolle durch Patient*innen.
    „Möchten Patient*innen einzelne Gesundheitsinformationen gegenüber Ärzt*innen verbergen, müssen sie nicht nur alle relevanten medizinischen Dokumente einzeln verbergen, sondern auch auf die Medikationsübersicht sowie die Abrechnungsdaten der Krankenkassen achten, die beide ebenfalls automatisiert in die ePA einfließen und dort für alle behandelnden Ärzt*innen und Institutionen sichtbar sind.“
  3. IT-Sicherheit: Moderne Sicherheitsstandards wie Zero Trust und Security by Design werden nicht konsequent umgesetzt und die fehlende Open-Source-Verpflichtung der App-Codes behindert unabhängige Prüfungen.
  4. Machtverteilung und Interessenskonflikte: Der Zugriff von Betriebsärzt*innen auf die ePA und neue Analyseoptionen für Krankenkassen werfen Fragen zur Machtverteilung und zu potenziellen Interessenskonflikten auf.

Eine systematische Verbesserung in den Bereichen Selbstbestimmung, Nutzungsfreundlichkeit, IT-Sicherheit und Machtverteilung ist entscheidend, um zu verhindern, dass die elektronische Patientenakte bereits in ihrer Konzeption Risiken für Stigmatisierung und Diskriminierung birgt. Werden die Forderungen der Deutschen Aidshilfe nach einer stärkeren Selbstbestimmung, höherer Nutzungsfreundlichkeit und verbesserter Datensicherheit umgesetzt, könnte die ePA tatsächlich eine Entlastung für Mediziner*innen und Patient*innen darstellen. Andernfalls bleibt zu befürchten, dass sich hier nur ein weiteres Konfliktfeld öffnet.

Bild: rawpixel.com auf Freepik

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Seit 1988 findet jährlich am 1. Dezember der Welt-Aids-Tag statt. An diesem Tag soll den Opfern der Folgen von HIV gedacht und gleichzeitig über das Thema aufgeklärt werden. Dieses Jahr wurde der Tag unter dem Motto „Take the rights path: My health, my right!” („Geh den Weg der Rechte: Meine Gesundheit, mein Recht!“) veranstaltet.

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Unter Therapie kann man mittlerweile mit HIV gut leben und ist auch nicht mehr ansteckend. Trotzdem bleiben Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Personen bestehen. Etwa 40 Millionen Menschen weltweit leben mit HIV, darunter sind jedoch nur etwa drei Viertel unter Therapie. In den am meisten betroffenen Regionen  haben Personen oft auch weniger Zugang zu Medikamenten.

Mit dem Welt-Aids-Tag soll öffentliche Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit eines Zugangs zu wirksamen Medikamenten gelenkt werden – und das weltweit. Das diesjährige Motto hebt zudem die Rolle von Menschen- bzw. Frauen- und Minderheitenrechte im Engagement gegen HIV hervor: „So genannte Schlüsselgruppen sind vielfach benachteiligt und haben deswegen ein besonders hohes Risiko, sich mit HIV zu infizieren oder an Aids zu erkranken.“ (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gemeinsam mit der Deutschen Aidshilfe und der Deutschen AIDS-Stiftung die Kampagne „Leben mit HIV. Anders als du denkst?“ gestartet, mit der Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen abgebaut werden soll. Im Rahmen der Kampagne erzählen Personen offen über ihren Umgang mit der Krankheit. Darunter die 47-jährige Hildegard aus Fürstenzell, die mit ihrer Teilnahme Personen Mut machen will: „Ich will auch verdeutlichen, dass sich niemand schuldig fühlen muss. Falls mich jetzt doch irgendjemand verurteilen möchte, dann ist das eben so. Ich kann es nicht ändern.“

Ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen HIV könnte die halbjährliche Schutzimpfung mit dem Medikament Lenacapavir darstellen. Dabei ist jedoch noch nicht klar, wann die Impfung in der EU zugelassen wird und wieviel diese kosten würde (MDR). Auch die Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) ist weiterhin ein wirksames Mittel zur Vorbeugung der Verbreitung von HIV, da es davor schützen kann, sich mit dem Virus anzustecken und somit Personen mit erhöhtem Risiko empfohlen wird (weitere Infos auf der Seite der Deutschen Aidshilfe).

Jedoch gab es hier erst Anfang des Jahres Lieferengpässe, wie Andre Lehmann vom Bundesvorstand LSVD+ Verband Queere Vielfalt kritisiert. Er hebt hervor: „Dass unsere Gesellschaft den Kampf gegen diese Krankheit immer noch nicht ausreichend priorisiert und Betroffene stigmatisiert werden, ist inakzeptabel. Das muss sich ändern!“

Auch Kürzungen im Aidshilfe-Bereich sind in mehreren Bundesländern zu erwarten. Dabei warnt Sylvia Urban vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe: "Wer bei der Prävention spart, wird Neuinfektionen ernten.“ Mit den Kürzungen würden die Erfolge der letzten Jahre rückgängig gemacht.

Die rote Schleife gilt weiterhin als Zeichen der Solidarität mit HIV-infizierten Personen. Auch mit Spenden an die Deutsche Aidshilfe können Menschen die Prävention von und Aufklärung über HIV unterstützen. Es gab deutschlandweit Aktionen zum Tag, darunter ein „Checkmobil“ der Aidshilfe Schleswig-Holstein, bei dem sich Personen kostenlos auf HIV und Hepatitis C testen konnten.

Bild: BZgA

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Aus dem Flensburger LSBTIQ* Verein SL-Veranstaltungen zur Förderung der Primärprävention e.V. wird vielfalt.SH e.V. Hintergrund ist eine Veränderung und vor allem Ausweitung der Schwerpunkte.

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Der neue Name des Vereins spiegelt sich in den Aktivitäten des Vereins wider: So ist vielfalt.SH e.V.

  • Trägerverein
    • der Aidshilfe Nordfriesland,
    • des queeren Zentrums FLENSBUNT,
    • des Bildungsprojekts SCHLAU Flensburg,
    • der queeren Jugendgruppe Regenbogenaxolotl sowie
  • Veranstalterin bzw. Kooperationspartnerin
    • der queeren Party SL-Disco,
    • der Flensburger Rainbow Days und
    • der Queerfilmnacht und des CSDs in Flensburg.

„Mit diesen vielfältigen Projekten und Aktivitäten sind wir im Norden Schleswig-Holsteins vertreten und beraten und unterstützen bei allen Themen der sexuellen Gesundheit, geschlechtlichen, sexuellen und romantischen Vielfalt und Selbstbestimmung.“, so Vorstandsvorsitzender Andreas Witolla.
Sowohl der Name als auch das Logo wurde in der Mitgliederversammlung entschieden. Ebenso wurde hier der Vorstand (wieder)gewählt, er besteht aus Franziska Paulsen, Jörg Kobarg und Andreas Witolla.

Alle Informationen zu und von vielfalt.SH e.V. finden sich auf ihrer Webseite: https://slfl.de.tl/

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Vom 21. bis 26. Juli 2024 fand in München die 25. Welt-AIDS-Konferenz statt. Ausgerichtet wurde die Konferenz von der International AIDS Society (IAS) - die weltweit größte Vereinigung im Bereich HIV-Expertise.

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Laut eigenen Angaben unterstützt die IAS über 13.000 Mitglieder in über 170 Ländern. Ihr Ziel ist es dazu beizutragen, dass HIV nicht länger eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und das individuelle Wohlbefinden darstellt. Dazu vernetzt sie führende Personen der AIDS-Forschung und setzt sich für eine evidenzbasierte und stigmatafreie Politik ein. Insbesondere die letzten beiden Aspekte sind dabei zentral für eine gelingende Bekämpfung von HIV.

Während sich in Deutschland im vergangenen Jahr etwa 2.200 Menschen mit HIV infizierten , ist die Krankheit in unserem Land jedoch gut behandelbar, sodass kaum jemand mehr daran sterben muss. Wie die Tagesschau mit Verweis auf die Vereinten Nationen (UN) schreibt, treffen die steigenden Infektionszahlen hauptsächlich diejenigen, die sowieso schon benachteiligt sind: „Menschen in Armut, Menschen, die ihre sexuelle Orientierung nicht offen zeigen dürfen, sei es, weil sie diskriminiert werden oder weil Homosexualität in vielen Ländern weiterhin verboten ist und sogar mit der Todesstrafe geahndet werden kann.“

Weltweit sind aktuell 40 Millionen Menschen mit HI-Viren infiziert. „Im Jahr 2022 gab es 1,3 Millionen Neuinfektionen […]. Die Zahl der HIV-Neuinfektionen ist laut UNAIDS – dem gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen – seit 2010 weltweit um 39 Prozent zurückgegangen, im östlichen und südlichen Afrika sogar um 59 Prozent. […].“ In Lateinamerika sowie in der Region Naher Osten und Nordafrika, vor allem aber in der Region Osteuropa und Zentralasien, seien die Todesfälle hingegen angestiegen, so die Tagesschau in ihrem Artikel zum Abschluss der diesjährigen Konferenz. Dabei ermöglichen moderne HIV- Medikamente Infizierten schon heute eine normale Lebenserwartung, gleichzeitig sterben jährlich immer noch etwa 630.000 Menschen an HIV. Das sind weit mehr als das von der UN angestrebte Ziel, die Todesrate bis 2025 auf 250.000 zu senken.

Ein Hoffnungsträger, dem zumindest mittelfristig entgegenzuwirken, bildet das neue Präventivmedikament Lenacapavir, das im Gegensatz zu den bisher üblichen Tabletten nur zweimal jährlich gespritzt werden muss und in einer ersten Studie hundertprozentigen Schutz versprach. Bis jetzt darf das Medikament allerdings noch nicht präventiv verabreicht werden. Hinzu kommt, dass die IAS und weitere internationale Akteure mit hohen Preisen rechnen, sobald die Zulassung erfolgt. Aus diesem Grund wurde der Hersteller Gilead aufgefordert, Generika für ressourcenarme Länder zu erlauben. Rund 95 % der weltweit HIV-Infizierten leben in diesen Regionen. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die globalen Finanzmittel für den Kampf gegen HIV in einkommensschwachen Ländern 2023 um 5 % auf 19,8 Milliarden US-Dollar gesunken sind. Damit liegen sie 9,5 Milliarden US-Dollar unterhalb des bis 2025 laut UN benötigten Betrages.

Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe (DAH) bilanziert zur Welt-AIDS-Konferenz: „Die Welt verfügt über hochwirksame Mittel, aber die Finanzierung von Maßnahmen gegen HIV/AIDS ist global unzureichend, in vielen Ländern fehlt zudem der politische Wille zur Prävention für die besonders stark betroffenen Gruppen.“

Damit wird deutlich, dass die Frage der AIDS-Bekämpfung immer weniger eine Frage der medizinischen Machbarkeit und immer stärker eine Frage der politischen Bereitschaft und Ideologien ist: Sind die finanzgebenden Länder bereit, weiterhin ausreichend Geld zu geben, und ist die politische Führung der stark betroffenen Länder bereit, ihre Bevölkerung strukturell zu schützen? Ein makabres Beispiel, was es in Bezug auf die AIDS-Pandemie bedeutet, wenn Ideologie über das Wohl und die Würde von Teilen der Bevölkerung gestellt wird, liefert hier die Situation in Uganda.

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Am 20. März 2024 wurde eine neue Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zur Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter vorgestellt. Die Verfasser*innen der neuen S2k-Leitlinie haben nun noch etwa drei Wochen Zeit das Ergebnis zu kommentieren, bevor es zur endgültigen Fassung kommt.

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Wie das Ärzteblatt am 22. März berichtete, wird die neue Leitlinie im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie etwa Schweden, Finnland oder Großbritannien für den deutschsprachigen Raum weniger restriktiv ausfallen. Während in den genannten Ländern die Vergabe von Pubertätsblockern nur noch im Rahmen von Studien zulässig ist, dürfen sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter bestimmten Auflagen weiter eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine angemessene kinder- und jugendpsychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Einschätzung. Hinzu kommt eine Beratung durch eine pädiatrisch-endokrinologische Fachperson. Hierbei müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Es muss eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz festgestellt werden und gleichzeitig ein geschlechtsdysphorischer Leidensdruck bestehen.

Dass eine Geschlechtsinkongruenz zum Leidensdruck führt, ist nicht unplausibel, aber auch nicht zwangsläufig gegeben. Ein zentraler Punkt bildet dabei das Verhältnis von Risiko und Nutzen. Wie die Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen, und Autorin der Leitlinie Claudia Wiesemann gegenüber dem Ärzteblatt betont, seien die Nebenwirkungen im Vergleich zur Krisensituation der Geschlechtsdysphorie in der Regel unerheblich. Dem gegenüber stellt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), die auch auf Wiesemann verweist, die Kritik von Florian Zepf, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum Jena und früher selbst Mitglied in der Leitlinienkommission: Zepf mahnt an, dass sich auch mit der neuen Leitlinie die medizinische Datenlage nicht verbessert habe. Insbesondere Langzeitfolgen wie Unfruchtbarkeit und Auswirkungen auf den Hirnreifungsprozess müssten bei der Risiko-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden.

Bereits im vergangenen Jahr 2023 hatte das Ärzteblatt eine Entscheidung des National Health Service (NHS) in Großbritannien aufgegriffen, wonach Pubertätsblocker nur noch in Ausnahmefällen Minderjährigen verschrieben werden dürfen. Auch hier lautete die Begründung eine zu geringe Forschungslage in puncto Sicherheit und Wirksamkeit. Aber auch bei Nutzerstudien ist die Situation nicht eindeutig. Während eine Studie aus Amsterdam zeigt, dass 98% der Jugendlichen, die Pubertätsblocker und Hormone einnahmen, die Therapie über mindestens vier Jahre fortsetzten, fragen laut einer US-Studie etwa 25,6 % derjenigen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Therapie begannen, innerhalb von vier Jahren keine weiteren einschlägigen Rezepte mehr nach. Zudem macht der Artikel des Ärzteblatts vom letzten Jahr mit Bezug auf einen Artikel von Reuters zum Thema Detransition deutlich, dass nur ein Viertel der Betroffenen ihre Detransition den behandelnden Ärzt*innen kommunizieren. Damit könnte die tatsächliche Anzahl derer, die sich umentscheiden, unterschätzt sein. Auch wir hatten bereits das Thema Detransition aufgegriffen und waren zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Tabuisierung von Detransition Gefahren birgt, indem sie Leidenswege verdecken kann.

Mit dem Spannungsfeld dieser z.T. widersprüchlichen Studien ist es umso wichtiger klarzustellen, dass die S2k-Leitlinie kein Garant für absolute Sicherheit ist, sondern laut AWMF auf dem Konsens der beteiligten Fachleute beruht. Daher bleibt weiterhin eine genaue und situationsabhängige Abwägung der individuellen Umstände erforderlich.

Und genau an dieser Stelle kommt die Frage der Selbstbestimmung in den Diskurs. Auch wenn Minderjährige ein Recht auf Selbstbestimmung haben, obliegen Pflege und Sorge laut Art. 6 GG nicht umsonst den Eltern, und die Gesellschaft hat die Pflicht, darüber zu wachen. Selbstbestimmung erhält also insbesondere dann Grenzen, wenn die Selbstfürsorge in Frage steht. Das bedeutet aber auch, dass im gleichen Moment die Verantwortung auf die Entscheidungsträger übertragen wird. Selbst wenn zukünftig die Datenlage verbessert wird, bleibt dieser Umstand erhalten. Umso jünger und größer die Unsicherheit, umso geringer der Einfluss auf eine Behandlungsentscheidung. Damit ist explizit ein Einbezug nicht ausgeschlossen. Eltern und Expert*innen spielen daher eine entscheidende Rolle, sei es durch direkte Entscheidungen für Minderjährige oder durch ihre Autorität in Beratungssituationen. Damit wird es aber umso notwendiger, dass alle Beteiligten, einschließlich der Fachkräfte, ihre Rolle reflektieren und sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Rechte der Minderjährigen angemessen berücksichtigt werden. Dies erfordert Selbstdisziplin, um persönliche Überzeugungen nicht über das Wohl der Minderjährigen zu stellen. Diese Prinzipien gelten allerdings ebenso für erwachsene Personen, die Rat und Hilfe bei solchen Entscheidungen suchen.

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Mehrfachdiskriminierungen sind die Spitze der Probleme, denen Menschen aufgrund mangelnder Strukturen und Institutionen, aber auch aufgrund von Unwissenheit oder Ignoranz ausgesetzt sein können. Eine besondere Gefahr dabei ist, dass gerade Einrichtungen, die sich konkret für eine Form von Diskriminierung engagieren, blinde Flecken für andere Formen entwickeln, was dazu führt, dass hier besonders die Dachverbände gefragt sind, die Augen offen zu halten und gegebenenfalls Fortbildungen zu konzipieren.

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In unseren vergangenen Artikeln haben wir in diesem Zusammenhang bereits die Themen LGBTIQ* und Asyl und LGBTIQ* im Alter aufgegriffen. Gemein ist beiden Themen, dass besonders diejenigen gefährdet sind, die es nicht schaffen, aus eigener Kraft Anschluss zu finden, Kontakte zu knüpfen oder zu wissen, wohin sie sich wenden können. Im Alltag entsteht hier besonders dort Handlungsbedarf, wo die Hilfeeinrichtungen wenig oder nichts über die jeweils andere Thematik und ihre Schnittstellen mit dem eigenen Schwerpunkt wissen.

Eine weitere Gruppe, die in dieses Spektrum fällt, sind LGBTIQ* Personen mit Behinderungen. Aufgrund der Komplexität ihrer Identität erfahren auch sie multiple Formen der Diskriminierung und zusätzliche Hindernisse beim Zugang zu spezifischer Unterstützung und Ressourcen. Auf diese Gruppe macht die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihrem Newsletter vom Dezember 2023 aufmerksam.

Unter anderem geht es dabei auch um Sexualität. Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihr Recht auf sexuelle Entwicklung wahrzunehmen, ist als solches bereits ein Thema, das von Fachkräften eine adäquate Haltung und Bildung verlangt. Informationen dazu bietet unter anderem die Lebenshilfe. Dass diese Menschen aber auch LGBTIQ* sein können, findet dabei selten Erwähnung.

Die EUTB zielt darauf ab, LGBTIQ* Personen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Die Angebote sind dabei ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten von Leistungsträger*innen und Leistungserbringer*innen. Konkret auf Sexualität bezogene Angebote finden sich hier allerdings nicht. Dennoch ist das Angebot der EUTB ortsunabhängig, sodass Betroffene, Vereine und Einrichtungen sich auch dann an die EUTB wenden können, wenn sie nicht in der Nähe wohnen.

Potenzielle Mehrfachdiskriminierung erfordert Aufklärung, das gilt ebenso für LGBTIQ* Personen mit Behinderung. Insbesondere Dachverbände und Träger sollten dabei auf Lücken achten, die im Alltag vielleicht übersehen werden. Das Angebot der EUTB kann dabei eine Ergänzung bieten und einen Einstieg ins Thema ermöglichen. Gerade wenn es aber konkret um das Thema Sexualität geht, werden Verantwortliche sowie Betroffene nicht umhinkommen, sich Beratung von verschiedenen Richtungen zu holen.

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Queerhandicap e. V. setzt sich für die Sichtbarkeit und Ermutigung von queeren Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein. Unter dem Motto „Rückhalt geben. Brücken schlagen. Räume schaffen.“ unterstützt, vernetzt und berät der Verein seit seiner Gründung im Jahr 2010 LSBTIQ*-Personen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

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Der Verein hat ein vielfältiges Angebot. Zum einen werden Tipps für queere Szene-Orte in ganz Deutschland gesammelt, die als (mehr oder weniger) barrierefrei gelten. Außerdem dient der Verein als Beratungsstelle für queere Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung sowie ihre Angehörigen. Dabei sind die Ansprechpartner*innen selbst Betroffene.

Mit dem Projekt „Dialog vor Ort“ ist der queerhandicap e.V. zusätzlich an verschiedenen Orten aktiv, um auf das Thema aufmerksam zu machen und aufzuklären. Dies geschieht mit Infoständen auf Demonstrationen, Messen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen ebenso wie bei Tagungen und Podien. Auch in politischen Gremien ist der Verein vertreten, um die Anliegen von LSBTIQ* mit Behinderung zu vertreten.

Der Verein organisiert einmal im Monat ein digitales Treffen, bei dem sich die Teilnehmer*innen kennenlernen, austauschen und über konkrete Themen diskutieren können. Jeden dritten Sonntag im Monat besteht für Interessierte die Möglichkeit, am Café queerhandicap teilzunehmen. Das nächste Treffen findet am 19. November 2023 von 15 bis 18 Uhr statt.

Es besteht auch die Möglichkeit, an lokalen Veranstaltungen teilzunehmen. Unter den deutschlandweiten Ortsgruppen deutschlandweit gibt es zwei in Schleswig-Holstein:

  • Queerhandicap Kiel: Offene Gruppe von LSBTIQ* mit Behinderung
    Treffen immer am dritten Dienstag im Monat um 17:00 Uhr
    HAKI-Zentrum, Walkerdamm 17 (1. Etage mit Aufzug), 24103 Kiel
    Kontakt: queeres-kiel@haki-sh.de
  • Team Behinderte* – CSD Bremen e.V.
    Behinderte sind nicht behindert – sie werden behindert!
    Treffen immer am ersten Samstag im Monat um 15.00 Uhr
    Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben. Kontakt: behinderte@csd-bremen.org
    Mitglieder des Teams Behinderte* aus der LSBTIQ*-Community sind auch mit queerhandicap im Queerpolitischen Beirat von Bremen vertreten. Darüber hinaus engagiert sich der Verein für die Gewährleistung von Barrierefreiheit bei Kundgebungen und Demonstrationen wie dem CSD.

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Im Juni 1981 wurde in den USA erstmals ein damals unbekanntes Virus vom Centers for Disease Control gemeldet. Die Verbreitung des Virus führte zur Ausbreitung der Aids-Epidemie, die weltweit Millionen von Menschen betraf. Auch in Deutschland gab es Opfer, vor allem unter schwulen Männern. Die Epidemie löste Angst und Verzweiflung aus, da die HIV-Infektionen fast immer zum „Acquired Immunodeficiency Syndrome“ (Aids) und in vielen Fällen zum Tod führte.

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Im Zuge dieser Ereignisse gründete sich 1983 die Deutsche Aidshilfe e.V., um sich gegen die mit der Erkrankung einhergehende „Ausgrenzung, Anfeindung[…] und Abwertung“ der Betroffenen zu richten. Die Ziele der Gründer*in Sabine Lange und Bruno Gmünder waren die „[k]onkrete Hilfe für die Kranken, Schutz vor HIV und eine wieder lebbare Sexualität durch Safer Sex und Kampf gegen die Ausgrenzung“. Was zunächst z. B. beim Spiegel als „Schrecken von Drüben“ betitelt wurde (taz), breitete sich nicht nur als Krankheit aus, sondern prägte insbesondere die Schwulenszene nachhaltig. Sowohl die Angst um das eigene Leben als auch die ideologischen Zuschreibungen wie bspw. eine „gerechte Heimsuchung“, wie es aus einigen religiösen Kreisen verlautete, führten zu einem gesellschaftlichen Gemisch, das einen Zusammenschluss gegen HIV und Aids umso notwendiger machte. Dabei ging es explizit auch um konkretes politisches und öffentlichkeitswirksames Engagement. Wie notwendig es war, das Thema Aids zu benennen und auf die politische Agenda zu setzen, zeigt der Guardian in einem Bericht über die Ereignisse im Oktober 1988. Damals sammelten sich etwa 1.500 Betroffene, Freund*innen und Angehörige vor dem Gebäude der U.S. Food and Drug Administration in Rockville, Maryland. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Virus bereits 45.000 Amerikaner*innen das Leben gekostet. Die Aktivist*innen der Act Up Bewegung warfen der Regierung vor, dass sie durch ihre Untätigkeit und Ignoranz bei der Zulassung von Medikamenten zur Bekämpfung von Aids für den Tod dieser Menschen mit verantwortlich sei. Nach den Protesten veränderte sich die Zulassungspolitik und heute können Medikamente das Virus fast bis zur Nichtnachweisbarkeit eindämmen (taz). Auch die öffentliche Stimmung hat sich beruhigt, aber das Virus und seine Ressentiments sind nicht ganz verschwunden. Dies zeigt, dass die Bekämpfung von Krankheiten nicht nur eine Frage der Medizin oder Pharmazie ist, sondern damals, aber auch noch heute der Organisierung, Mobilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit bedarf.   Copyright Logo: Deutsche AIDS Hilfe

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Am 21. März verabschiedete das Parlament in Uganda einen folgenschweren Gesetzesentwurf. War Homosexualität bereits vorher verboten, sollte der neue Entwurf auch deren Nichtanzeigen unter Strafe stellen und sogar die Todesstrafe in „besonders schweren Fällen“ in Betracht ziehen.

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Nachdem das Gesetz am 20. April Präsident Yoweri Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, ließ dieser es jedoch zunächst mit Verbesserungsvorschlägen zurückgehen. Dabei ging es dem Präsidenten allerdings weniger um das Strafmaß als um die Berücksichtigung von Rehabilitation und möglicher rechtlicher Anfechtbarkeit. Dennoch gab es dadurch zumindest minimal Hoffnung auf Abmilderung durch den Einfluss internationaler Akteure. So drohten bspw. die USA mit Wirtschaftssanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten, wie der Tagesspiegel damals berichtete. Ende Mai unterzeichnete Museveni dann den überarbeiteten Entwurf, womit das Gesetz Gültigkeit erlangte, was zu einem internationalen Aufschrei des Entsetzens führte, so die Tagesschau. Als Reaktion kündigte US-Präsident Joe Biden an: „Die US-Regierung werde unter anderem ein Handelsabkommen überprüfen, das Uganda für viele Produkte zollfreien Zugang zum US-Markt einräumt“. Auch Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze betonte, dass neben den Verstößen gegen das Menschenrecht „[…] das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort“ habe, die zu prüfen seien. Über den Status dieser zu prüfenden (Handels-)Beziehungen ist es seit dem Aufschrei allerdings ruhig geworden.

Nach Angaben des Tagesspiegel, des ZDF und der Tagesschau sieht das aktuelle ugandische Gesetz nun vor, homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen einzustufen. Damit können Strafen bis zur lebenslangen Haft verhängt werden und in „besonders schweren Fällen“ - wenn z. B. eine Person mit HIV infiziert ist - kann sogar die Todesstrafe drohen. Auch Personen und Vereine, die „wissentlich Homosexualität fördern“, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Vor dieser Drohkulisse und der damit verbundenen gesellschaftlichen Ächtung ist es wenig hilfreich, dass die Selbstbezeichnung als homosexuell nicht unter Strafe gestellt wurde. Ebenfalls von einer Strafe ausgenommen ist das Nichtanzeigen „mutmaßlicher homosexuelle Handlungen“ bei der Polizei. Letzteres entschärft damit zumindest die Gefahr einer Gesellschaft der Denunziation innerhalb von Familien.

Blickt man jedoch auf den Gesundheitssektor, verschärft sich die bedrohliche Lage: So befürchten Beobachter*innen des Gesundheitssystems eine weitere Zerrüttung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Immer weniger Menschen ließen demnach mögliche Infektionskrankheiten behandeln. Und auch die medizinischen Fachkräfte sind besorgt, könnte ihre Tätigkeit der Hilfe als „wissentliche Förderung“ von Homosexualität ausgelegt werden. Wie der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel vom 28. Juni 2023 betont, war Uganda bis jetzt sehr erfolgreich in der Bekämpfung von HIV. Dies könnte sich allerdings nach Befürchtung der Vereinten Nationen (UN) ändern. Einige Geldgeber, wie etwas das US-Aids-Programm PEPFAR kündigte bereits im Vorfeld an, seine Finanzierung zurückzunehmen, sollte das Land nicht damit aufhören, Homosexuelle systematisch zu verfolgen. Uganda erhält 80% seiner Gelder zur Aids-Bekämpfung aus dem Ausland.

Damit kann das Gesetz neben seiner Menschenverachtung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Verwerfungen zusätzlich zu einer möglichen Gesundheitskrise führen.

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Im US-amerikanische Bundestaat Texas wurde ein Gesetz erlassen, dass unter 18-Jährigen den Zugang zu geschlechtsbejahenden Behandlungen entzieht. Der Beschluss sorgt für viel Aufruhr in der LGBTIQ* Community, die dies als Bedrohung für die Sicherheit von queeren Personen und ihren Familien versteht.

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Mit dem Gesetz, das unter „SB 14“ bekannt ist, sollen trans und nicht-binäre Minderjährige in Texas keine geschlechtsbejahenden medizinischen Behandlungen wie Hormontherapien und Pubertätsblocker mehr erhalten. Auch Behandlungen, die derzeit noch laufen, müssen mit der Zeit abgesetzt werden. Das Gesetz wurde vom republikanischen Gouverneur Greg Abbott unterzeichnet, der bereits andere queerfeindliche Gesetzte erließ. Es wird vermutet, dass er den Zugang zu geschlechtsbejahender Medizin zukünftig auch für Erwachsene einschränken will.

Dabei äußerten sich medizinische Organisationen wie unter anderem die “American Medical Association” schon vor einigen Jahren ablehnend gegenüber solchen Einschränkungen. Das Verbot von geschlechtsbejahenden Behandlungen könnte für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche fatale körperliche und mentale Konsequenzen haben. Zudem kritisiert die Organisation die politischen Eingriffe in medizinische Entscheidungen, die von Ärzt*innen sorgsam und gemeinsam mit den Patient*innen in ihrem besten Interesse gefällt würden.

Der Beschluss bringt drastische Folgen mit sich. Es zeichnet sich ab, dass einzelne Elternteile oder ganze Familien mit trans oder nicht-binären Kindern in Erwägung ziehen, den Staat zu verlassen, um die medizinische Versorgung ihrer Kinder zu gewährleisten. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einer Familie, die aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation in Texas den Südstaat nach 20 Jahren verlässt. Die Mutter, Lauren Rodriguez, wurde bereits vor Erlassung des Gesetzes den „Child Protection Services“ gemeldet, weil sie ihren Sohn bei seiner medizinischen Transition unterstützte. Auch öffentlich setzte sie sich für die queere Community ein und wurde deshalb mehrfach angeklagt, was mit hohen Verteidigungskosten verbunden war. Der Fall zeigt, wie schwierig die Lage von queeren Personen und ihren Unterstützer*innen in Texas schon vor „SB 14“ war. Rodriguez bezeichnet die politischen und rechtlichen Angriffe auf trans Personen als Hexenjagd. Die Hetze gegenüber queeren Personen sei neben dem Abtreibungsverbot ein Teil der Agenda, die die extreme christliche Rechte in Texas durchsetzen möchte, so eine Sprecherin der Organisation “Texas Freedom Network“ in der taz.

LGBTIQ*-Aktivist*innen wehren sich gegen das Gesetz. Dabei ist das Kapitol in der Hauptstadt Austin zum Schauplatz der Proteste geworden, rund 3.000 Personen versammelten sich dort, um ihre Ablehnung für den Beschluss zu demonstrieren.

Dennoch zeichnet sich ein queerfeindlicher Trend in den USA ab. Gesetze wie „SB 14“ sind in 19 anderen Bundesstaaten bereits umgesetzt. Unter dem Gouverneur Ron DeSantis, der sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikaner aufstellen will, sticht Florida in Sachen queerfeindliche Politik und Rhetorik besonders hervor (echte vielfalt berichtete). Aufgrund der Vielzahl an Anti-LGBTIQ* Gesetzen, die allein in diesem Jahr im Land beschlossen wurden, ruft Human Rights Campaign (HRC) erstmals den nationalen Notstand aus. Dabei betont die größte US-amerikanische Organisation für LGBTIQ* Angelegenheiten, dass die Sicherheit und Gesundheit von queeren Personen und ihren Familien in den Vereinigten Staaten nicht gewährleistet seien. Insbesondere trans und nicht-binäre Jugendliche seien von den Gesetzen betroffen. Als Reaktion veröffentlicht HRC einen Leitfaden (PDF) zum Widerstand.

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