Echte Vielfalt

Gesundheit

Am 20. März 2024 wurde eine neue Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zur Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter vorgestellt. Die Verfasser*innen der neuen S2k-Leitlinie haben nun noch etwa drei Wochen Zeit das Ergebnis zu kommentieren, bevor es zur endgültigen Fassung kommt.

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Wie das Ärzteblatt am 22. März berichtete, wird die neue Leitlinie im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie etwa Schweden, Finnland oder Großbritannien für den deutschsprachigen Raum weniger restriktiv ausfallen. Während in den genannten Ländern die Vergabe von Pubertätsblockern nur noch im Rahmen von Studien zulässig ist, dürfen sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter bestimmten Auflagen weiter eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine angemessene kinder- und jugendpsychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Einschätzung. Hinzu kommt eine Beratung durch eine pädiatrisch-endokrinologische Fachperson. Hierbei müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Es muss eine anhaltende Geschlechtsinkongruenz festgestellt werden und gleichzeitig ein geschlechtsdysphorischer Leidensdruck bestehen.

Dass eine Geschlechtsinkongruenz zum Leidensdruck führt, ist nicht unplausibel, aber auch nicht zwangsläufig gegeben. Ein zentraler Punkt bildet dabei das Verhältnis von Risiko und Nutzen. Wie die Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen, und Autorin der Leitlinie Claudia Wiesemann gegenüber dem Ärzteblatt betont, seien die Nebenwirkungen im Vergleich zur Krisensituation der Geschlechtsdysphorie in der Regel unerheblich. Dem gegenüber stellt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ), die auch auf Wiesemann verweist, die Kritik von Florian Zepf, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum Jena und früher selbst Mitglied in der Leitlinienkommission: Zepf mahnt an, dass sich auch mit der neuen Leitlinie die medizinische Datenlage nicht verbessert habe. Insbesondere Langzeitfolgen wie Unfruchtbarkeit und Auswirkungen auf den Hirnreifungsprozess müssten bei der Risiko-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden.

Bereits im vergangenen Jahr 2023 hatte das Ärzteblatt eine Entscheidung des National Health Service (NHS) in Großbritannien aufgegriffen, wonach Pubertätsblocker nur noch in Ausnahmefällen Minderjährigen verschrieben werden dürfen. Auch hier lautete die Begründung eine zu geringe Forschungslage in puncto Sicherheit und Wirksamkeit. Aber auch bei Nutzerstudien ist die Situation nicht eindeutig. Während eine Studie aus Amsterdam zeigt, dass 98% der Jugendlichen, die Pubertätsblocker und Hormone einnahmen, die Therapie über mindestens vier Jahre fortsetzten, fragen laut einer US-Studie etwa 25,6 % derjenigen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Therapie begannen, innerhalb von vier Jahren keine weiteren einschlägigen Rezepte mehr nach. Zudem macht der Artikel des Ärzteblatts vom letzten Jahr mit Bezug auf einen Artikel von Reuters zum Thema Detransition deutlich, dass nur ein Viertel der Betroffenen ihre Detransition den behandelnden Ärzt*innen kommunizieren. Damit könnte die tatsächliche Anzahl derer, die sich umentscheiden, unterschätzt sein. Auch wir hatten bereits das Thema Detransition aufgegriffen und waren zu dem Schluss gekommen, dass vor allem die Tabuisierung von Detransition Gefahren birgt, indem sie Leidenswege verdecken kann.

Mit dem Spannungsfeld dieser z.T. widersprüchlichen Studien ist es umso wichtiger klarzustellen, dass die S2k-Leitlinie kein Garant für absolute Sicherheit ist, sondern laut AWMF auf dem Konsens der beteiligten Fachleute beruht. Daher bleibt weiterhin eine genaue und situationsabhängige Abwägung der individuellen Umstände erforderlich.

Und genau an dieser Stelle kommt die Frage der Selbstbestimmung in den Diskurs. Auch wenn Minderjährige ein Recht auf Selbstbestimmung haben, obliegen Pflege und Sorge laut Art. 6 GG nicht umsonst den Eltern, und die Gesellschaft hat die Pflicht, darüber zu wachen. Selbstbestimmung erhält also insbesondere dann Grenzen, wenn die Selbstfürsorge in Frage steht. Das bedeutet aber auch, dass im gleichen Moment die Verantwortung auf die Entscheidungsträger übertragen wird. Selbst wenn zukünftig die Datenlage verbessert wird, bleibt dieser Umstand erhalten. Umso jünger und größer die Unsicherheit, umso geringer der Einfluss auf eine Behandlungsentscheidung. Damit ist explizit ein Einbezug nicht ausgeschlossen. Eltern und Expert*innen spielen daher eine entscheidende Rolle, sei es durch direkte Entscheidungen für Minderjährige oder durch ihre Autorität in Beratungssituationen. Damit wird es aber umso notwendiger, dass alle Beteiligten, einschließlich der Fachkräfte, ihre Rolle reflektieren und sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Rechte der Minderjährigen angemessen berücksichtigt werden. Dies erfordert Selbstdisziplin, um persönliche Überzeugungen nicht über das Wohl der Minderjährigen zu stellen. Diese Prinzipien gelten allerdings ebenso für erwachsene Personen, die Rat und Hilfe bei solchen Entscheidungen suchen.

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Mehrfachdiskriminierungen sind die Spitze der Probleme, denen Menschen aufgrund mangelnder Strukturen und Institutionen, aber auch aufgrund von Unwissenheit oder Ignoranz ausgesetzt sein können. Eine besondere Gefahr dabei ist, dass gerade Einrichtungen, die sich konkret für eine Form von Diskriminierung engagieren, blinde Flecken für andere Formen entwickeln, was dazu führt, dass hier besonders die Dachverbände gefragt sind, die Augen offen zu halten und gegebenenfalls Fortbildungen zu konzipieren.

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In unseren vergangenen Artikeln haben wir in diesem Zusammenhang bereits die Themen LGBTIQ* und Asyl und LGBTIQ* im Alter aufgegriffen. Gemein ist beiden Themen, dass besonders diejenigen gefährdet sind, die es nicht schaffen, aus eigener Kraft Anschluss zu finden, Kontakte zu knüpfen oder zu wissen, wohin sie sich wenden können. Im Alltag entsteht hier besonders dort Handlungsbedarf, wo die Hilfeeinrichtungen wenig oder nichts über die jeweils andere Thematik und ihre Schnittstellen mit dem eigenen Schwerpunkt wissen.

Eine weitere Gruppe, die in dieses Spektrum fällt, sind LGBTIQ* Personen mit Behinderungen. Aufgrund der Komplexität ihrer Identität erfahren auch sie multiple Formen der Diskriminierung und zusätzliche Hindernisse beim Zugang zu spezifischer Unterstützung und Ressourcen. Auf diese Gruppe macht die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in ihrem Newsletter vom Dezember 2023 aufmerksam.

Unter anderem geht es dabei auch um Sexualität. Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ihr Recht auf sexuelle Entwicklung wahrzunehmen, ist als solches bereits ein Thema, das von Fachkräften eine adäquate Haltung und Bildung verlangt. Informationen dazu bietet unter anderem die Lebenshilfe. Dass diese Menschen aber auch LGBTIQ* sein können, findet dabei selten Erwähnung.

Die EUTB zielt darauf ab, LGBTIQ* Personen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Die Angebote sind dabei ergänzend zu den bereits existierenden Beratungsangeboten von Leistungsträger*innen und Leistungserbringer*innen. Konkret auf Sexualität bezogene Angebote finden sich hier allerdings nicht. Dennoch ist das Angebot der EUTB ortsunabhängig, sodass Betroffene, Vereine und Einrichtungen sich auch dann an die EUTB wenden können, wenn sie nicht in der Nähe wohnen.

Potenzielle Mehrfachdiskriminierung erfordert Aufklärung, das gilt ebenso für LGBTIQ* Personen mit Behinderung. Insbesondere Dachverbände und Träger sollten dabei auf Lücken achten, die im Alltag vielleicht übersehen werden. Das Angebot der EUTB kann dabei eine Ergänzung bieten und einen Einstieg ins Thema ermöglichen. Gerade wenn es aber konkret um das Thema Sexualität geht, werden Verantwortliche sowie Betroffene nicht umhinkommen, sich Beratung von verschiedenen Richtungen zu holen.

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Queerhandicap e. V. setzt sich für die Sichtbarkeit und Ermutigung von queeren Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ein. Unter dem Motto „Rückhalt geben. Brücken schlagen. Räume schaffen.“ unterstützt, vernetzt und berät der Verein seit seiner Gründung im Jahr 2010 LSBTIQ*-Personen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

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Der Verein hat ein vielfältiges Angebot. Zum einen werden Tipps für queere Szene-Orte in ganz Deutschland gesammelt, die als (mehr oder weniger) barrierefrei gelten. Außerdem dient der Verein als Beratungsstelle für queere Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung sowie ihre Angehörigen. Dabei sind die Ansprechpartner*innen selbst Betroffene.

Mit dem Projekt „Dialog vor Ort“ ist der queerhandicap e.V. zusätzlich an verschiedenen Orten aktiv, um auf das Thema aufmerksam zu machen und aufzuklären. Dies geschieht mit Infoständen auf Demonstrationen, Messen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen ebenso wie bei Tagungen und Podien. Auch in politischen Gremien ist der Verein vertreten, um die Anliegen von LSBTIQ* mit Behinderung zu vertreten.

Der Verein organisiert einmal im Monat ein digitales Treffen, bei dem sich die Teilnehmer*innen kennenlernen, austauschen und über konkrete Themen diskutieren können. Jeden dritten Sonntag im Monat besteht für Interessierte die Möglichkeit, am Café queerhandicap teilzunehmen. Das nächste Treffen findet am 19. November 2023 von 15 bis 18 Uhr statt.

Es besteht auch die Möglichkeit, an lokalen Veranstaltungen teilzunehmen. Unter den deutschlandweiten Ortsgruppen deutschlandweit gibt es zwei in Schleswig-Holstein:

  • Queerhandicap Kiel: Offene Gruppe von LSBTIQ* mit Behinderung
    Treffen immer am dritten Dienstag im Monat um 17:00 Uhr
    HAKI-Zentrum, Walkerdamm 17 (1. Etage mit Aufzug), 24103 Kiel
    Kontakt: queeres-kiel@haki-sh.de
  • Team Behinderte* – CSD Bremen e.V.
    Behinderte sind nicht behindert – sie werden behindert!
    Treffen immer am ersten Samstag im Monat um 15.00 Uhr
    Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben. Kontakt: behinderte@csd-bremen.org
    Mitglieder des Teams Behinderte* aus der LSBTIQ*-Community sind auch mit queerhandicap im Queerpolitischen Beirat von Bremen vertreten. Darüber hinaus engagiert sich der Verein für die Gewährleistung von Barrierefreiheit bei Kundgebungen und Demonstrationen wie dem CSD.

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Im Juni 1981 wurde in den USA erstmals ein damals unbekanntes Virus vom Centers for Disease Control gemeldet. Die Verbreitung des Virus führte zur Ausbreitung der Aids-Epidemie, die weltweit Millionen von Menschen betraf. Auch in Deutschland gab es Opfer, vor allem unter schwulen Männern. Die Epidemie löste Angst und Verzweiflung aus, da die HIV-Infektionen fast immer zum „Acquired Immunodeficiency Syndrome“ (Aids) und in vielen Fällen zum Tod führte.

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Im Zuge dieser Ereignisse gründete sich 1983 die Deutsche Aidshilfe e.V., um sich gegen die mit der Erkrankung einhergehende „Ausgrenzung, Anfeindung[…] und Abwertung“ der Betroffenen zu richten. Die Ziele der Gründer*in Sabine Lange und Bruno Gmünder waren die „[k]onkrete Hilfe für die Kranken, Schutz vor HIV und eine wieder lebbare Sexualität durch Safer Sex und Kampf gegen die Ausgrenzung“. Was zunächst z. B. beim Spiegel als „Schrecken von Drüben“ betitelt wurde (taz), breitete sich nicht nur als Krankheit aus, sondern prägte insbesondere die Schwulenszene nachhaltig. Sowohl die Angst um das eigene Leben als auch die ideologischen Zuschreibungen wie bspw. eine „gerechte Heimsuchung“, wie es aus einigen religiösen Kreisen verlautete, führten zu einem gesellschaftlichen Gemisch, das einen Zusammenschluss gegen HIV und Aids umso notwendiger machte. Dabei ging es explizit auch um konkretes politisches und öffentlichkeitswirksames Engagement. Wie notwendig es war, das Thema Aids zu benennen und auf die politische Agenda zu setzen, zeigt der Guardian in einem Bericht über die Ereignisse im Oktober 1988. Damals sammelten sich etwa 1.500 Betroffene, Freund*innen und Angehörige vor dem Gebäude der U.S. Food and Drug Administration in Rockville, Maryland. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Virus bereits 45.000 Amerikaner*innen das Leben gekostet. Die Aktivist*innen der Act Up Bewegung warfen der Regierung vor, dass sie durch ihre Untätigkeit und Ignoranz bei der Zulassung von Medikamenten zur Bekämpfung von Aids für den Tod dieser Menschen mit verantwortlich sei. Nach den Protesten veränderte sich die Zulassungspolitik und heute können Medikamente das Virus fast bis zur Nichtnachweisbarkeit eindämmen (taz). Auch die öffentliche Stimmung hat sich beruhigt, aber das Virus und seine Ressentiments sind nicht ganz verschwunden. Dies zeigt, dass die Bekämpfung von Krankheiten nicht nur eine Frage der Medizin oder Pharmazie ist, sondern damals, aber auch noch heute der Organisierung, Mobilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit bedarf.   Copyright Logo: Deutsche AIDS Hilfe

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Am 21. März verabschiedete das Parlament in Uganda einen folgenschweren Gesetzesentwurf. War Homosexualität bereits vorher verboten, sollte der neue Entwurf auch deren Nichtanzeigen unter Strafe stellen und sogar die Todesstrafe in „besonders schweren Fällen“ in Betracht ziehen.

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Nachdem das Gesetz am 20. April Präsident Yoweri Museveni zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, ließ dieser es jedoch zunächst mit Verbesserungsvorschlägen zurückgehen. Dabei ging es dem Präsidenten allerdings weniger um das Strafmaß als um die Berücksichtigung von Rehabilitation und möglicher rechtlicher Anfechtbarkeit. Dennoch gab es dadurch zumindest minimal Hoffnung auf Abmilderung durch den Einfluss internationaler Akteure. So drohten bspw. die USA mit Wirtschaftssanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten, wie der Tagesspiegel damals berichtete. Ende Mai unterzeichnete Museveni dann den überarbeiteten Entwurf, womit das Gesetz Gültigkeit erlangte, was zu einem internationalen Aufschrei des Entsetzens führte, so die Tagesschau. Als Reaktion kündigte US-Präsident Joe Biden an: „Die US-Regierung werde unter anderem ein Handelsabkommen überprüfen, das Uganda für viele Produkte zollfreien Zugang zum US-Markt einräumt“. Auch Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze betonte, dass neben den Verstößen gegen das Menschenrecht „[…] das Gesetz auch Auswirkungen auf die Arbeit internationaler Partner vor Ort“ habe, die zu prüfen seien. Über den Status dieser zu prüfenden (Handels-)Beziehungen ist es seit dem Aufschrei allerdings ruhig geworden.

Nach Angaben des Tagesspiegel, des ZDF und der Tagesschau sieht das aktuelle ugandische Gesetz nun vor, homosexuelle Handlungen als Kapitalverbrechen einzustufen. Damit können Strafen bis zur lebenslangen Haft verhängt werden und in „besonders schweren Fällen“ - wenn z. B. eine Person mit HIV infiziert ist - kann sogar die Todesstrafe drohen. Auch Personen und Vereine, die „wissentlich Homosexualität fördern“, können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden. Vor dieser Drohkulisse und der damit verbundenen gesellschaftlichen Ächtung ist es wenig hilfreich, dass die Selbstbezeichnung als homosexuell nicht unter Strafe gestellt wurde. Ebenfalls von einer Strafe ausgenommen ist das Nichtanzeigen „mutmaßlicher homosexuelle Handlungen“ bei der Polizei. Letzteres entschärft damit zumindest die Gefahr einer Gesellschaft der Denunziation innerhalb von Familien.

Blickt man jedoch auf den Gesundheitssektor, verschärft sich die bedrohliche Lage: So befürchten Beobachter*innen des Gesundheitssystems eine weitere Zerrüttung zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Immer weniger Menschen ließen demnach mögliche Infektionskrankheiten behandeln. Und auch die medizinischen Fachkräfte sind besorgt, könnte ihre Tätigkeit der Hilfe als „wissentliche Förderung“ von Homosexualität ausgelegt werden. Wie der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel vom 28. Juni 2023 betont, war Uganda bis jetzt sehr erfolgreich in der Bekämpfung von HIV. Dies könnte sich allerdings nach Befürchtung der Vereinten Nationen (UN) ändern. Einige Geldgeber, wie etwas das US-Aids-Programm PEPFAR kündigte bereits im Vorfeld an, seine Finanzierung zurückzunehmen, sollte das Land nicht damit aufhören, Homosexuelle systematisch zu verfolgen. Uganda erhält 80% seiner Gelder zur Aids-Bekämpfung aus dem Ausland.

Damit kann das Gesetz neben seiner Menschenverachtung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Verwerfungen zusätzlich zu einer möglichen Gesundheitskrise führen.

Weitere Artikel zur Situation in Uganda auf echte vielfalt:

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Im US-amerikanische Bundestaat Texas wurde ein Gesetz erlassen, dass unter 18-Jährigen den Zugang zu geschlechtsbejahenden Behandlungen entzieht. Der Beschluss sorgt für viel Aufruhr in der LGBTIQ* Community, die dies als Bedrohung für die Sicherheit von queeren Personen und ihren Familien versteht.

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Mit dem Gesetz, das unter „SB 14“ bekannt ist, sollen trans und nicht-binäre Minderjährige in Texas keine geschlechtsbejahenden medizinischen Behandlungen wie Hormontherapien und Pubertätsblocker mehr erhalten. Auch Behandlungen, die derzeit noch laufen, müssen mit der Zeit abgesetzt werden. Das Gesetz wurde vom republikanischen Gouverneur Greg Abbott unterzeichnet, der bereits andere queerfeindliche Gesetzte erließ. Es wird vermutet, dass er den Zugang zu geschlechtsbejahender Medizin zukünftig auch für Erwachsene einschränken will.

Dabei äußerten sich medizinische Organisationen wie unter anderem die “American Medical Association” schon vor einigen Jahren ablehnend gegenüber solchen Einschränkungen. Das Verbot von geschlechtsbejahenden Behandlungen könnte für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche fatale körperliche und mentale Konsequenzen haben. Zudem kritisiert die Organisation die politischen Eingriffe in medizinische Entscheidungen, die von Ärzt*innen sorgsam und gemeinsam mit den Patient*innen in ihrem besten Interesse gefällt würden.

Der Beschluss bringt drastische Folgen mit sich. Es zeichnet sich ab, dass einzelne Elternteile oder ganze Familien mit trans oder nicht-binären Kindern in Erwägung ziehen, den Staat zu verlassen, um die medizinische Versorgung ihrer Kinder zu gewährleisten. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einer Familie, die aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation in Texas den Südstaat nach 20 Jahren verlässt. Die Mutter, Lauren Rodriguez, wurde bereits vor Erlassung des Gesetzes den „Child Protection Services“ gemeldet, weil sie ihren Sohn bei seiner medizinischen Transition unterstützte. Auch öffentlich setzte sie sich für die queere Community ein und wurde deshalb mehrfach angeklagt, was mit hohen Verteidigungskosten verbunden war. Der Fall zeigt, wie schwierig die Lage von queeren Personen und ihren Unterstützer*innen in Texas schon vor „SB 14“ war. Rodriguez bezeichnet die politischen und rechtlichen Angriffe auf trans Personen als Hexenjagd. Die Hetze gegenüber queeren Personen sei neben dem Abtreibungsverbot ein Teil der Agenda, die die extreme christliche Rechte in Texas durchsetzen möchte, so eine Sprecherin der Organisation “Texas Freedom Network“ in der taz.

LGBTIQ*-Aktivist*innen wehren sich gegen das Gesetz. Dabei ist das Kapitol in der Hauptstadt Austin zum Schauplatz der Proteste geworden, rund 3.000 Personen versammelten sich dort, um ihre Ablehnung für den Beschluss zu demonstrieren.

Dennoch zeichnet sich ein queerfeindlicher Trend in den USA ab. Gesetze wie „SB 14“ sind in 19 anderen Bundesstaaten bereits umgesetzt. Unter dem Gouverneur Ron DeSantis, der sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikaner aufstellen will, sticht Florida in Sachen queerfeindliche Politik und Rhetorik besonders hervor (echte vielfalt berichtete). Aufgrund der Vielzahl an Anti-LGBTIQ* Gesetzen, die allein in diesem Jahr im Land beschlossen wurden, ruft Human Rights Campaign (HRC) erstmals den nationalen Notstand aus. Dabei betont die größte US-amerikanische Organisation für LGBTIQ* Angelegenheiten, dass die Sicherheit und Gesundheit von queeren Personen und ihren Familien in den Vereinigten Staaten nicht gewährleistet seien. Insbesondere trans und nicht-binäre Jugendliche seien von den Gesetzen betroffen. Als Reaktion veröffentlicht HRC einen Leitfaden (PDF) zum Widerstand.

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Traurige Nachrichten zum Pride-Monat: Am Christopher Street Day (CSD) in Hannover am 27. Mai kam es offenbar zu mehreren queerfeindlichen Angriffen. Auch sexuelle Übergriffe wurden gemeldet.

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Mehr als 15.000 Personen demonstrierten in Hannover für die Rechte und Gleichstellung von LSBTIQ*-Personen. Offenbar kam es jedoch am Tag der Parade zu gewaltvollen Angriffen auf queere Personen. Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks wurde ein 17-jähriger trans Jugendlicher, der zuvor am CSD teilgenommen hat, am Hauptbahnhof von zwei Unbekannten so verletzt, dass er ins Krankenhaus musste. Auch eine 18-jährige nicht-binäre Person wurde von den Tätern attackiert. Die Opfer seien zusätzlich beleidigt und bestohlen worden. Ein Verfahren zu queerfeindlicher Hasskriminalität wurde vom Staatsschutz eingeleitet.

Die Landesregierung solidarisierte sich mit den Opfern und verurteilte die Angriffe scharf. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) äußerte sich auf Facebook: „Dieser Übergriff zeigt umso mehr, dass unsere Gesellschaft diesem queerfeindlichen Akt der Gewalt geschlossen gegenüber stehen und für ein gerechteres Morgen kämpfen muss.“ Der junge trans Mann konnte am Abend des CSDs das Krankenhaus wieder verlassen.

Außerdem seien Teilnehmende des CSDs beschimpft und ihnen die Regenbogenflaggen weggerissen worden. Auch von Eierwürfen wurde gesprochen. Insbesondere am Abend sei es zu diesen Vorfällen gekommen. In der Nähe des Opernplatzes hielten sich wohl auch viele Personen auf, die nicht Teil von der Demonstration waren.

Den Organisator*innen des CSD Hannover wurden zuletzt auch sexuelle Übergriffe gemeldet. Queer.de berichtet, dass eine Frau am Rande der Demonstration vergewaltigt worden sei, was die Sanitäter*innen vor Ort der Polizei meldeten.

Die Ereignisse beweisen, wie präsent die Gewalt gegenüber LSBTIQ*-Personen ist. An einem Tag, an dem sie zu Tausenden auf die Straße gehen, um gegen den Hass einzustehen, kam es zu brutalen Angriffen auf die queere Community. Auch Gewalt gegen Frauen oder weiblich gelesene Personen muss bei diesen Veranstaltungen in den Blick genommen werden. Somit sollte sich gefragt werden, wie ein besserer Schutz für die Teilnehmenden gewährt werden kann. Zu hoffen bleibt, dass sich keine solcher Vorfälle auf den kommenden CSD-Veranstaltungen wiederholten.

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Nachdem auch die USA mit einem immer stärkeren Rückgang an Blutspenden und damit an Blutkonserven zu kämpfen haben, wurde nun eine Anpassung der entsprechenden Gesundheitsrichtlinie vorgenommen.

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Laut eines Berichts des Guardian lockern die am 11. Mai 2023 verabschiedeten Richtlinien der Food and Drug Administration (FDA) jahrzehntealte Beschränkungen, die die Blutversorgung vor HIV schützen sollten. Bis dato galt die sexuelle Orientierung als anerkannter Risikoindikator. Seit nun ca. acht Jahren vollzieht die FDA eine Kehrtwende in ihrer Gesundheitspolitik. Galt bis 2015 Homo- und Bisexualität bei Männern noch als Ausschlusskriterium, wurde in den Folgejahren das Blutspenden unter Abstinenzauflagen zugelassen, so das Magazin queer. Im Januar kündigte die FDA an, diese Auflage komplett zu kippen.

Damit ist es schwulen und bisexuellen Männern in monogamen Beziehungen erlaubt, in den USA Blut zu spenden, ohne auf Sex verzichten zu müssen. Stattdessen sieht der neue Fragebogen für potenzielle Spender*innen vor, das individuelle HIV-Risiko unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung auf der Grundlage ihres Sexualverhaltens, ihrer letzten Partner*innen sowie weiteren Faktoren zu erfassen.

Während laut Guardian die FAD sowie die NGO Human Rights Campaign (HRC) die neue Richtlinie als Schritt in die richtige Richtung bezeichneten, fügte die HRC im selben Atemzug hinzu, dass auch Personen, die PrEP (ein Medikament zur HIV-Vorbeugung) nehmen, die Spende möglich gemacht werden solle.

Bereits Januar dieses Jahres hatte echte vielfalt in Bezug auf Deutschland über dieselbe Problemlage und den Mangel an Blutkonserven berichtet. Im März berichtete queer, dass der Deutsche Bundestag nun die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität als Ausschlusskriterium gekippt habe. Bis dato steht eine Richtlinienanpassung durch die Bundesärztekammer allerdings noch aus.

Wichtig bei der ganzen Debatte ist, dass sowohl laut FDA für die USA als auch nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Deutschland, alle Spenden grundsätzlich auf HIV, Hepatitis C, Syphilis und andere Infektionskrankheiten getestet werden.

Mit dieser Praxis als Voraussetzung sollten sich die Gesundheitsbehörden die Frage stellen, ob sie mit ihrem Betonen einer weniger diskriminierenden Haltung beim Blutspenden trotz aller Progressivität nicht dennoch einen grundsätzlichen Fehler vollziehen. Dass in der Medizin immer wieder auch persönliche Fragen gestellt werden und dass diese Fragen dabei auch immer wieder zur Diskriminierung führen können, wird wohl zunächst ein gesellschaftlicher Balanceakt bleiben, an dem sich nicht nur direkt Betroffene weiterhin beteiligen müssen. Sollte aber der Mangel an Blutkonserven zu einem ernsthaften Problem werden, sollte der Grundsatz nicht heißen: „Ihr dürft jetzt auch wie alle anderen spenden." Sondern: „Bitte spendet Blut. Wie können wir es Euch recht machen?“

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Die Debatte um die Umschiffung des Begriffs „Mutter“, die die Tagesschau mit ihrem Artikel zum „Sonderurlaub nach Geburt des Kindes“ losgetreten hatte, war in der breiten Öffentlichkeit so schnell wieder vorbei, wie sie gekommen war.

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Einen guten Überblick über die Ereignisse liefert die Rheinische Post. In der Debatte ging es um einen Artikel (bereits korrigierte Version) der Tagesschau, die über einen Gesetzesentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) berichtet hatte. Der Gesetzesentwurf sieht vor, nicht nur Müttern, sondern auch deren Partner*innen zwei Wochen Sonderurlaub nach der Geburt zu ermöglichen. Allerdings hatte die Tagesschau statt „Mutter“ den Begriff „entbindende Person“ verwendet. Eine Formulierung, die der Bild sauer aufstieß, und die daraufhin wissen wollte, wieso? Die Antwort der Tagesschau: sie wolle möglichst niemanden diskriminieren. Für die Bild macht dieser missglückte Versuch aus der Tagesschau „die selbst ernannte Sprachpolizei“, die den Begriff Mutter „verbieten“ wolle. Dabei liegt das Problem vor allem in der Wortwahl.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass Geschlecht (eine Fortpflanzungskategorie), Gender (eine gesellschaftliche Rolle) und Geschlechtsidentität (ein inneres Selbstverständnis) keine Synonyme darstellen. In einer offenen Kommunikation wird es daher notwendig abzuwägen, ob und wann das Geschlecht eine relevante Rolle spielt und wann seine Vermeidung angebracht ist. Dies erleichtert die Vermeidung von Geschlechtsstereotypen und stellt gleichzeitig sicher, dass geschlechtsspezifische Bedürfnisse und Probleme nicht übersehen werden. Das gilt besonders für Institutionen wie die Tagesschau. Aus diesem Grund ist kritisches Hinterfragen der Tagesschau durchaus legitim. Aber wo genau liegt nun das Problem?

Der nachfolgende Problemaufriss orientiert sich an einem Artikel von Frontiers in Global Women's Health. Die vollständige Quelle befindet sich unterhalb dieses Artikels.

Die Entsexualisierung von Sprache in Bezug auf die weibliche Fortpflanzung hat zunächst das legitime Ziel, zugewandt und integrativ zu sein. Doch diese Zugewandtheit kann unbeabsichtigte Folgen haben. Zuallererst stehen wir vor dem Dilemma, dass jeder Versuch der Inklusion einer Gruppe gleichzeitig die Gefahr einer allgemeinen Verringerung von Inklusion beinhalten kann. So birgt eine Veränderung von alltäglichen Begriffen das Potenzial, dass junge Menschen, Menschen mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen oder geringer Bildung, Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Menschen, die nicht in ihrer Muttersprache angesprochen werden, Gefahr laufen, geschlechtsunspezifische Sprache misszuverstehen. Daneben sind medizinische Begriffe auch für Personen mit hohem Bildungsstand und der passenden Muttersprache nicht automatisch verständlich. Die Folgen sind Missverständnisse und Ungenauigkeiten, die wiederum zu Angst, aber auch zur Mangelversorgung führen können, wenn Menschen nicht verstehen, welche Hilfe und Rechte sie betreffen und welche nicht.

Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem der neutralen Sprache insbesondere in Bezug auf Mütter und Geburt ist, dass sich die alternativen Bezeichnungen für „Frauen“ und „Mütter“ auf Körperteile oder physiologische Prozesse beziehen und damit diese Individuen auf ihre biomechanischen Funktionen reduzieren. Dabei geht es nicht um die Frage einer Beleidigung, sondern gerade im Kontext von Schwangerschaft und Geburt und der Stellung der Frau gegenüber dem Mann ist Gewalt in dieser Lebensphase ein nicht zu ignorierendes Phänomen. Eine verbale Entmenschlichung könnte hierbei zu physischen Folgen führen.

Darüber hinaus birgt die Vermeidung des Begriffs „Mutter“ in seiner geschlechtsspezifischen Bedeutung die Gefahr, dass die Anerkennung und das Recht auf Schutz der Mutter-Kind-Beziehung geschmälert werden. Gerade für Säuglinge haben Mütter eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Diese ist umso essenzieller, wenn durch Katastrophen, Armut oder eine Frühgeburt, aber auch häusliche Gewalt etc. der Schutz besonders hohe Bedeutung erhält. Sprachliche Veränderungen haben hingegen das Potenzial, in dem Prozess die Anerkennung dessen zu untergraben, was Mütter für alle Säuglinge bedeuten.

Obwohl also die Kritik gegenüber der Tagesschau legitim ist, hat es die Bildzeitung mit ihrer populistischen Wortwahl geschafft, alle Seiten in eine verhärtete Abwehrhaltung zu drängen. Die Debatte um Sprache funktioniert aber nur, wenn es gelingt, ein Verständnis für Bedenken zu entwickeln. Ansonsten bleibt das Ganze eine Schlacht der Gefühligkeit, unter der am Schluss häufig diejenigen leiden, die ihre Bedürfnisse am schlechtesten artikulieren können. Diese Verantwortung tragen dabei vor allem diejenigen Personen und Institutionen mit der größten Reichweite. Das gilt sowohl für die großen Medienhäuser als auch für die verschiedenen (LSBTIQ*)-Institutionen und Vereine auf allen Seiten.

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  Quelle: Front Glob Womens Health. 2022; Effective Communication About Pregnancy, Birth, Lactation, Breastfeeding and Newborn Care: The Importance of Sexed Language. (3: 818856.) Published online 2022 Feb 7. doi: 10.3389/fgwh.2022.818856

Vom 17.3. bis zum 10.4.2023 sorgen die vom Sozialministerium Schleswig-Holstein und der Gleichstellungsbehörde Hamburg geförderten Plakate der Initiative Bi+Pride für bi+sexuelle Sichtbarkeit. Gesundheit für Menschen, die sich in mehr als ein Geschlecht verlieben können, verdient ein besonderes Augenmerk.

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Initiator Frank Thies, der auch Diversitätsbeauftragter an seiner Schule in Hamburg ist: „Sichtbarkeit ist das zentrale Thema für Bi+sexuelle. Junge bi+ Menschen outen sich deutlich seltener als gleichaltrige homosexuelle, bi+ Frauen werden deutlich öfter mit Gewalt in Intimpartnerschaften konfrontiert. Aber auch Ärzt*innen kennen sich nicht genug aus und können daher nicht optimal behandeln. Hier benötigen wir dringend bessere Aufklärung.“

Der März wurde 2014 vom Bisexual Resource Center in den USA zum „Bisexual Health Month“ ausgerufen.

Für Aufklärung sorgt die Kampagne im Rahmen von „Echte Vielfalt“ in Schleswig-Holstein.

Die Plakate sind in Flensburg, Kiel, Lübeck, Norderstedt und Hamburg zu sehen. Fototermine mit Politik, Community und Presse wird es auch geben:

  • Flensburg: Schiffbrücke 60 vom 31.3.-10.4.23 (Fototermin am 3.4. um 15 Uhr mit Dezernentin, Gleichstellungsbeauftragter und Presse),
  • Kiel: Hopfenstraße / Lerchenstraße 13 gegenüber EKZ Sophienhof vom 28.3.-6.4.23 (Fototermin noch unklar),
  • Lübeck: Hauptbahnhof – Gleis 4/5 vom 28.3.-6.4.23 (Fototermin am 31.3. um 15:30 Uhr mit Bürgermeister, Senatorin und Presse),
  • Norderstedt: U-Bahnhof Garstedt vom 28.3.-6.4.23 (Fototermin am 30.3. um 16 Uhr mit Oberbürgermeisterin und Presse).
  • Hamburg: siehe Website (s.u.)

Etwas später im Jahr findet die Bi+Pride rund um den 23. September, dem Tag der Bisexualität, statt: mit Flaggenhissungen, Workshops und einer Demonstration durch die Hamburger Innenstadt. Videobotschaften und Reden kamen in den letzten Jahren auch von Bundestagsabgeordneten, der Wissenschaft und aus anderen Bereichen.

Mehr Informationen finden sich auf https://bipride.de/bisexual-health-month/  

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