Echte Vielfalt

Gesundheit

Deutschland hat ein Problem mit seiner Blutversorgung. Blutkonserven sind jedoch essenziell für die medizinische Versorgung. Aber nicht erst seit der Coronapandemie ist ein Rückgang von Blutspenden zu verzeichnen.

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Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) drohe den Blutbanken ein „eklatanter Mangel“. Das RND bezieht sich hier auf eine Äußerung des Direktors des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes, Hermann Eichler. Grund hierfür sei vor allem der demografische Wandel, der dazu führe, dass die Generation der Babyboomer langsam in ein Alter komme, in dem sie aus den Spendenpools ausscheide.

Damit bricht eine große Gruppe aus der Versorgung, die nicht einfach ersetzt werden kann. Umso fragwürdiger ist daher die diskriminierende Haltung der Bundesärztekammer. Wie das Magazin queer zusammenfasst, gelten seit Herbst 2022 zwar gelockerte Richtlinien für Homosexuelle, vor allem Männer, die Sex mit Männern haben, aber auch queere und weitere Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft. Dennoch bleiben die Vorschriften deutlich diskriminierend verglichen mit heterosexuellen Männern, für die grundsätzlich lockerere Regeln gelten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant daher eine Gesetzesänderung, die die Bundesärztekammer dazu verpflichte, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Gegenüber dem RND sagte Lauterbach:

"Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben […] Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist."

Dass bestimmtes Sexualverhalten ein Infektionsrisiko birgt, steht dabei nicht zur Debatte. Ob sich aber eine Person riskant verhält, kann und darf nicht aus ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht geschlossen werden. Im Gegenteil muss dieser Umstand als völlig irrelevant angesehen werden, da jede Blutspende grundsätzlich auf Krankheitserreger untersucht wird.

Vor dem Hintergrund eines potenziellen Mangels an Blutkonserven ist damit die Haltung der Bundesärztekammer allerdings nicht nur als diskriminierend zu begreifen. Vielmehr zeigt sich, wie strukturelle Diskriminierung konkret zu einer Fahrlässigkeit gegenüber der gesamten Gesellschaft führt. Blutspenden ist in Deutschland freiwillig. Diskriminieren bedeutet somit, Menschen bewusst von einer solidarischen Leistung abzuhalten, die in der Folge eine wesentliche Einschränkung für die medizinische Versorgung des gesamten Landes bedeutet.

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Schon seit Mai 2021 gilt im „Karolinska-Universitätskrankenhaus“ in Stockholm eine neue Leitlinie zur Therapie von Minderjährigen mit sogenannter Geschlechtsdysphorie. Demnach dürfen keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät oder für gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen bei Patient*innen unter 18 Jahren mehr verschrieben werden.

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Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dazu auf seiner Webseite schreibt, warne das Krankenhaus vor potenziellen „irreversible[n] negative[n] Folgen“. Gleichzeitig distanziert es sich damit vom „Dutch Protocol“, das als international propagierte Leitlinie gilt, dessen Grundlage, so IMABE, jedoch lediglich eine einzige Studie bei 55 Jugendlichen bilde. Während die Studie Medikamententherapien ab zwölf bzw. bei Mädchen schon ab acht Jahren empfiehlt, werden auch andernorts Äußerungen vernehmbar, dass diese Studie nicht ausreichend sei. Auch die Washington Post berichtete über die unzureichende Datenlage.

Während die eine Seite auf die unerforschten Nebenwirkungen verweist, wird von der anderen Seite der Vorwurf von Verzögerungen bei nötigen Behandlungen geäußert. Laut Florence Ashley von der McGill University in Kanada in einem Artikel von 2019 begründe gerade der Umstand, dass die Identitätsfindung ein Prozess sei, die Gewährung von Pubertätsblockern als Standard. Stattdessen solle der Nichteinsatz begründungspflichtig sein. Pubertätsblocker und Hormontherapien würden den Zwang verhindern, eine bestimmte Identität einzunehmen, der durch eine Verzögerung der Transitionen jedoch erst verursacht würde, so Florence.

Anders als beim Selbstbestimmungsgesetz, das „ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister“ betrifft, geht es bei einer medizinischen Transition aber eben nicht nur um eine Selbstdefinition, sondern um chemische bzw. chirurgische Eingriffe in den Körper. Wie wir bereits in einem früheren Artikel zur Detransition geschrieben haben, ist dabei das Ausmaß des Eingriffs ebenso ein Thema wie die Anmerkung, dass sich gerade junge Menschen - unabhängig davon, ob eine Geschlechtsdysphorie besteht oder nicht - in einer Selbstfindungsphase befinden und sich mit sich selbst und ihrer Beziehung zur sozialen Umwelt auseinandersetzen.

Doch würde eine pauschale Hormonbehandlung genauso wie eine pauschale Nichtbehandlung eine Norm schaffen, die sehr wahrscheinlich auch solche Menschen trifft, für die das eine oder andere ein medizinischer Übergriff bzw. eine Unterlassung bedeutete.

Gerade Jugendliche, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, benötigten hier einen interdisziplinären Ansatz, so die Washington Post weiter. Ärzt*innen sind aber - ebenso wie Aktivist*innen - keine Universalgelehrten. Beide benötigen die Einschätzung ihrer Kolleg*innen bzw. anderer Fachgruppen und Institutionen aus verschiedenen Feldern, wie zum Beispiel der Psychologie oder Pädagogik und Sozialen Arbeit. Wie jedoch der Artikel hervorhebt, haben viele Kliniken in den USA ein massives Personalproblem, gerade in Bezug auf Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

Hier geht es eben nicht nur um die Fragen „Was ist Identität und wie entsteht sie?“, sondern auch darum, diese Identität „herzustellen“. Das Problem dabei entsteht, wenn einzelne Gruppen versuchen, hierauf eine abschließende und allgemeingültige Antwort zu finden.

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Der Dachverband Lesben und Alter lädt im Oktober zu einem zweitägigen Fachtag ein, bei dem es insbesondere um die Sichtweise älterer lesbischer Frauen auf das große gesellschaftliche Thema der Einsamkeit gehen soll.

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Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an.

Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden:

  • „Was bedeutet Einsamkeit und wie erleben wir sie?
  • Welche Folgen haben Rückzugstendenzen aus einer beschleunigten, widersprüchlichen Welt?
  • Wie verschaffen sich ältere (lesbische) Frauen Zugehörigkeit?
  • Tragen die Wahlverwandtschaften – Freundschaften, Netzwerke – oder werden sie überschätzt?
  • Verbundenheit braucht Begegnung: Wo sind unsere Orte?
  • Bewältigungsstrategien in der Pandemie – Chancen und Grenzen der Digitalisierung“.

Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird.

Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll.

Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obolus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort.

Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.

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Die Biden-Regierung hat Pläne vorgelegt, um einen Angriff der Trump-Ära auf die Gesundheitsversorgung von LGBTQ+-Personen rückgängig zu machen: Sie will den Nichtdiskriminierungsschutz im Affordable Healthcare Act für LGBTQ+ Menschen wiederherstellen und stärken.

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Dieser Schutz verbietet "Diskriminierung aufgrund von Rassifizierung, nationaler Herkunft, Geschlecht, Alter und Behinderung". Unter Obama umfasste "Geschlecht" die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität. Die Trump-Regierung änderte diese Definition, so dass LGBTQ+-Personen nicht unter die Regelung fielen.

Nun plant das Weiße Haus die ursprünglichen Schutzbestimmungen wieder einzuführen. Dies sei, so berichtete Pink News, Teil von Bidens Versprechen, die Gleichstellung der Geschlechter, die Gesundheit und die Bürger*innenrechte voranzutreiben. So soll außerdem klargestellt werden, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts auch eine Schwangerschaft oder "damit zusammenhängende Bedingungen, einschließlich 'Schwangerschaftsabbruch'", umfasst. Es sei der Biden-Administration wichtiger denn je sicherzustellen, dass Menschen frei von Diskriminierung Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.

Organisationen, die sich für LGBTQ+ einsetzen, begrüßten die Ankündigung und erklärten, es sei nur richtig, dass die Regierung Bidens den Schutz für den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung für queere Menschen wiederherstelle. Omar Gonzalez-Pagan, Rechtsberater und Stratege für das Gesundheitswesen bei Lambda Legal, sagte, die Ankündigung markiere einen "entscheidenden Moment bei der Wiederherstellung des regulatorischen Nichtdiskriminierungsschutzes für diejenigen, die ihn am meisten brauchen".

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat schwulen und bisexuellen Männern empfohlen, die Zahl ihrer Sexualpartner zu reduzieren, um die Ausbreitung der Affenpocken einzudämmen.

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Der Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, bestätigte am Mittwoch (27. Juli), dass bisher mehr als 18.000 Fälle von Affenpocken außerhalb der Länder, in denen das Virus endemisch ist, aufgetreten sind, mehr als 70 Prozent davon in Europa. Die Krankheit verläuft jedoch in der Regel mild, und es wurden nur fünf Todesfälle gemeldet.

Obwohl der Ausbruch weiter zunimmt, sagte Ghebreyesus bei der Pressekonferenz, dass er noch gestoppt werden könne. Er rief die Länder auf der ganzen Welt dazu auf, "das Risiko ernst zu nehmen" und "die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Übertragung zu stoppen": "Für Männer, die Sex mit Männern haben, bedeutet dies, die Zahl ihrer Sexualpartner zu reduzieren, den Sex mit neuen Partnern zu überdenken und mit jedem neuen Partner die Kontaktdaten auszutauschen, um bei Bedarf nachfassen zu können". In allen Ländern müsse der Schwerpunkt darauf liegen, die Gemeinschaften von Männern, die Sex mit Männern haben, einzubinden und zu befähigen, das Risiko einer Infektion und Weiterübertragung zu verringern, die Infizierten zu versorgen und die Menschenrechte und die Menschenwürde zu wahren.

Ghebreyesus wies jedoch darauf hin, dass "Stigmatisierung und Diskriminierung genauso gefährlich sein können wie jedes Virus und den Ausbruch der Krankheit fördern können". Er fügte hinzu: "Wie wir bei COVID-19 gesehen haben, können sich Fehlinformationen und Desinformationen im Internet schnell verbreiten, daher rufen wir soziale Medienplattformen, Technologieunternehmen und Nachrichtenorganisationen auf, mit uns zusammenzuarbeiten, um schädliche Informationen zu verhindern und ihnen entgegenzuwirken." So betonte er, dass, obwohl 98 Prozent der Fälle unter Männern aufgetreten sind, die Sex mit Männern haben, "jede*r, die*der dem ausgesetzt ist, die Affenpocken bekommen kann".

In Bezug auf die Impfprogramme räumte der WHO-Direktor ein, dass es weltweit Probleme mit der Versorgung mit Pockenimpfstoffen gebe, die auch für die Impfung gegen Affenpocken verwendet werden können. Die WHO stehe jedoch mit verschiedenen Ländern in Kontakt, um deren Versorgungsbedarf zu ermitteln, und fügte hinzu: "Die WHO fordert Länder, die über Pockenimpfstoffe verfügen, auf, diese mit Ländern zu teilen, die keine haben".

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Am 24. Juni verkündete der Oberste Gerichtshof der USA seine Entscheidung, die das garantierte, landesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch effektiv aufhebt. Lesen Sie in diesem Artikel, warum dieses Urteil nicht nur Cis-Hetero-US-Amerikanerinnen betrifft, sondern Menschen aller Geschlechter und Sexualitäten.

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In seinem Urteil stimmte das Gericht mit 5:3 Stimmen dafür, die früheren Entscheidungen des Gerichts im Fall Roe v. Wade aufzuheben, die das Recht auf Abtreibung auf Bundesebene garantiert hatten. Die offizielle Stellungnahme, die von Richter Samuel Alito verfasst wurde, scheint weitgehend identisch mit der Version zu sein, die im vergangenen Monat durchgesickert war. In dieser Stellungnahme vertritt Alito die streng originalistische Auffassung, dass die Verfassung, die ausschließlich von Menschen geschrieben wurde, die nie eine reproduktive Versorgung benötigten (=Cis-Männer), in Bezug auf die Abtreibung neutral ist und dass der Gerichtshof die zuvor festgelegten Schutzbestimmungen niemals hätte gewähren dürfen. "Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung", schließt Alito in seiner Stellungnahme.

So kritisierte Alito das frühere Gericht für die "schädlichen Auswirkungen" von Roe v. Wade auf den politischen Diskurs in den USA. Tastsächlich wird der Schaden der aktuellen Entscheidung des Gerichts jedoch vermutlich von den Menschen getragen werden, die dringend Abtreibungen und die damit verbundene reproduktive Versorgung benötigen - nicht nur cis-hetero-Frauen, sondern auch queere Menschen, trans Männer und Leute aller Geschlechter, die einen Uterus haben: Ein schwuler trans Mann kann von seinem Cis Partner Schwanger werden, eine lesbische cis Frau kann von ihrer trans Partnerin Schwanger werden, eine pansexuelle nicht-binäre Person mit Uterus kann von einer anderen nicht-binären Person schwanger werden…

"Dieses Thema ist für unsere Gemeinschaft nicht nur eine philosophische Frage. Trans Personen bekommen Babys, brauchen allgemeinen Zugang zu reproduktiven medizinischen Dienstleistungen und nehmen Abtreibungen vor", sagte die Gründerin von TransLash Media, Imara Jones, im März der Teen Vogue. "Wir tun dies jedoch innerhalb eines Gesundheitssystems, das unserer Existenz oft feindlich gegenübersteht".

Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs werde sich diese Feindseligkeit nur noch verstärken, da sichtbar queere Menschen versuchen werden, Zugang zu einer Versorgung zu erhalten, die jetzt nur durch ein freies Durcheinander der einzelnen Bundesstaaten möglich ist.

Doch leider werden die negativen Auswirkungen der Entscheidung nicht nur bei der Abtreibung zu spüren sein: Lesen Sie hier mehr über die Konsequenzen des Abtreibungsverbotes für wichtige Fragen der körperlichen Autonomie.

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Am 24. Juni verkündete der Oberste Gerichtshof der USA seine Entscheidung, die das garantierte, landesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch effektiv aufhebt. Lesen Sie in diesem Artikel, was das Anti-Roe-Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA für die körperliche Autonomie von LGBTQ+-US-Amerikaner*innen bedeutet.

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Denn nicht nur die körperliche Autonomie cis-hetero-Frauen, sondern auch queere Menschen, trans Männer und Leute aller Geschlechter, die einen Uterus haben, sind von dem Urteil betroffen. Wie die Richter*innen Sotomayor, Breyer und Kagan in ihrer abweichenden Meinung anmerken, stehen wichtige Fragen der körperlichen Autonomie auf dem Spiel, sogar über den "Verlust der Autonomie und Würde" hinaus, der mit einer erzwungenen Schwangerschaft einhergeht. Da der Gerichtshof nicht mehr davon ausgeht, dass die Abtreibung durch den vierzehnten Verfassungszusatz geschützt ist, sind auch andere Rechte indirekt bedroht, darunter die Empfängnisverhütung und "familiäre Beziehungen", darunter die gleichgeschlechtliche Ehe und Ehen zwischen verschiedenen "races" (dass also weiße Menschen und Schwarze Menschen heiraten können).

Solche Befürchtungen kommen daher, dass Richter Thomas in seiner übereinstimmenden Stellungnahme ausdrücklich dafür plädierte, dass das Gericht "alle ... Präzedenzfälle des materiellen Rechtsschutzes, einschließlich [derer, die die obigen Rechte schützen,] überdenken sollte". So sind, im gegenwärtigen Klima der Gewalt und Einschüchterung gegen trans Personen, in dem die Regierungen einzelner Bundesstaaten offen ein Verbot von Transition in Erwägung ziehen, scheinen Bedenken darüber, ob das Gericht den Staaten solche Entscheidungen überlassen könnte, nicht unbegründet. Obwohl die Mehrheit darauf besteht, dass die Entscheidung nur für die Abtreibung gilt, machen die drei abweichenden Richter*innen also ihre Sorge deutlich: "Was auch immer die Mehrheit heute sagen mag, eines führt wirklich zum anderen", heißt es in der abweichenden Meinung. "Wir hoffen inständig, dass dies aufgrund der heutigen Entscheidung nicht der Fall sein wird. [...] Aber wir können nicht verstehen, wie irgendjemand zuversichtlich sein kann, dass das heutige Urteil das letzte seiner Art sein wird."

Was diese Entscheidung jedoch mehr als alles andere deutlich mache, so das queere US online-Magazin them berichtet, ist, dass sich die Zeit, in der LGBTQ+-Personen darauf hoffen konnten, dass das Gesetz sie zuverlässig schützt, dem Ende zuneigt. Doch auch wenn die Präzedenzfälle verschwunden sein mögen, bleibe „das aktivistische Feuer“, das diese Entscheidungen überhaupt erst erzwungen hatte, und die Entschlossenheit, die Abtreibungsaktivist*innen in den 1970er Jahren dazu brachte, Untergrundnetzwerke zu schaffen, um Gesetze zu umgehen. Wie die Demonstrations-Parolen sagen: "Wir sind nicht aufzuhalten, eine bessere Welt ist möglich".

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Die Ampelparteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das sogenannte „Transsexuellengesetz“ abzuschaffen. Nun sagte Justizminister Marco Buschmann, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Trans Personen in Deutschland sollen nach einem neuen Plan der Regierung in Zukunft ihr Geschlecht und ihren Namen leichter ändern können. Die Selbstbestimmung soll das Erfordernis von zwei psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Genehmigung ersetzen.

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So hat die Regierung am 30. Juli Pläne vorgestellt, die es trans und nicht-binären Personen erleichtern sollen, ihren Vornamen und ihr Geschlecht gesetzlich anerkennen zu lassen. Dieses vorgeschlagene „Selbstbestimmungs“-Gesetz soll das vielkritisierte sogenannte „Transsexuellengesetz“ ablösen, welches seit 40 Jahren gilt. Darin ist geregelt, dass Menschen vor Gericht gehen und zwei psychotherapeutische Gutachten vorlegen müssen, um ihren Vornamen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten wie ihrem Personalausweis oder Führerschein ändern zu lassen. Nach den Plänen des neuen Gesetzesvorschlags können Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren (mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten) in ihrem örtlichen Standesamt eine Änderung erklären.

In einigen anderen europäischen Ländern wie Belgien, Dänemark und der Schweiz ist die Änderung des rechtlichen Geschlechtsstatus durch Selbsterklärung bereits möglich.

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San Francisco hat einen Plan zur Beendigung der Obdachlosigkeit von trans Personen bis 2027 vorgestellt und ist damit die erste amerikanische Stadt, die sich zu einem solchen Ziel verpflichtet.

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Der Plan sieht eine neue Unterkunft für trans und gendervariante (aus dem Englischen: gender-nonconforming) https://echte-vielfalt.de/lebensbereiche/lsbtiq/nicht-binaer-gendervariant-genderlos-weder-mann-noch-frau-oder-beides/ Jugendliche vor. So kündigte Bürgermeisterin London Breed am Dienstag an, dass die Stadt in ihrem Zwei-Jahres-Budget 6,5 Millionen Dollar speziell für eine Initiative zur Beendigung der Obdachlosigkeit von trans und gendervarianten Menschen bereitstellen werde, wie das queere Onlinemagazin them berichtete https://www.them.us/story/san-francisco-end-trans-homelesness-2027 .

Demzufolge beinhalte der Plan in der Anfangsphase die Bereitstellung von mindestens 150 langfristigen Wohnsubventionen für trans und gendervariante Personen und die Entwicklung einer neuen dauerhaften Wohnanlage für trans und gendervariante Jugendliche. Der Großteil der Mittel werde für kurzfristige Mietzuschüsse und flexible finanzielle Unterstützung für die Bewohner*innen sowie für die Unterstützung der beteiligten gemeinnützigen Organisationen verwendet werden. Fünfhunderttausend Dollar sollen für die Finanzierung von Gesundheitsdiensten für trans und gendervariante Bürger*innen verwendet werden.

Trans und gendervariante Personen sind überproportional häufig von Wohnungsunsicherheit betroffen und erleben, wenn sie Zugang zu einer Unterkunft haben, mit größerer Wahrscheinlichkeit Diskriminierung und Missbrauch. Laut der Bürgermeisterin seien trans und gendervariante San Franciscaner*innen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung 18-mal häufiger von Obdachlosigkeit betroffen, wobei die Rate bei BIPOC trans Menschen noch höher sei.

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Die kanadische Gesundheitsbehörde Health Canada genehmigte einen Antrag der Canadian Blood Services, einer Agentur, die in ganz Kanada Blut sammelt und die Spender koordiniert, um schwulen Männern die Blutspende zu ermöglichen. Die Änderung wird voraussichtlich am 30. September 2022 in Kraft treten.

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Nach Angaben der kanadischen Blutspendedienste werden die Spender*innen künftig auf risikoreiches Sexualverhalten untersucht, anstatt Fragen zu ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu stellen, so berichtete die Deutsche Welle. Potenzielle Spender*innen würden nach neuen oder mehreren Partner*innen gefragt, unabhängig davon, mit wem sie Sex hatten. Catherine Lewis, eine Sprecherin des Kanadischen Blutspendedienstes, erklärte, die Änderung der Kriterien sei wissenschaftlich fundiert und erlaube es der Behörde, die schwule und bisexuelle Spender stärker einzubeziehen.

Premierminister Trudeau sagte, es sei eine „gute Nachricht“, aber dass es zu lange gedauert habe. „Dies hätte schon vor 10 oder 15 Jahren geschehen müssen“, sagte Trudeau auf einer Pressekonferenz. Er fügte hinzu, dass die Aufhebung der Beschränkungen zu lange gedauert habe, aber dass die Forschung „von früheren Regierungen einfach nicht betrieben wurde“. Trudeau sagte, seine Regierung habe 5 Millionen kanadische Dollar (3,9 Millionen US-Dollar; 3,7 Millionen Euro) für die Erforschung der Sicherheit von Blutspender*innen und der Spenderegeln ausgegeben.

Health Canada bezeichnete den Schritt in einer Erklärung als „bedeutenden Meilenstein“ und fügte hinzu, er baue auf den „Fortschritten der wissenschaftlichen Erkenntnisse“ der letzten Jahre auf. In den 1980er Jahren verhängte Kanada ein lebenslanges Verbot für schwule Männer, anderen Blut zu spenden. Im Laufe der Zeit änderte sich diese Politik dahingehend, dass Männer für eine bestimmte Zeit - sogar mehrere Jahre - auf Sex verzichten mussten, um Blut spenden zu können. Im Jahr 2019 erklärte die kanadische Regierung, dass schwule Männer drei Monate lang auf Sex verzichten müssen, um Blut spenden zu können. Jetzt sind alle Beschränkungen aufgehoben worden.

Schwule und bisexuelle Männer dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten 12 Monaten keinen Sex mit einem Mann gehabt haben. Transgeschlechtliche Menschen werden gesondert als sexuelle Risikogruppe aufgeführt. Dagegen setzen sich beispielsweise der LSVD und Kampagnen wie #Blutsbruder ein.

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