Echte Vielfalt

Trans

Der Bereich Interdisziplinäre Schmerz- und Palliativambulanz / Neurologische Schmerzforschung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) führt derzeit eine Studie zu Geschlechtsaspekten in der Schmerzverarbeitung durch und sucht dafür noch trans* und nicht-binäre Teilnehmende.

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Die Proband*innen sollten mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Gut eingestellte psychische oder körperliche Erkrankungen stellen jedoch nicht zwingend ein Ausschlusskriterium dar. Nicht mehr gesucht werden cisgeschlechtliche Personen sowie trans Männer, die eine Hormontherapie erhalten.

Die Studienteilnehmenden nehmen an einer einmaligen Untersuchung am UKSH in Kiel teil. Diese dauert etwa eine Stunde und 45 Minuten und umfasst das Ausfüllen von Fragebögen, eine Blutentnahme sowie verschiedene Verfahren zur Schmerzmessung. „Eine queer- und trans*-freundliche Atmosphäre ist gegeben“, heißt es im Flyer zur Studie. Alle Proband*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro.

Die Anmeldung erfolgt online. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann eine E-Mail an schmerz-studie@web.de gesendet werden.

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Trans* Frauen können grundsätzlich an Prostatakrebs erkranken. Über die urologische Versorgung dieser Personengruppe und mögliche besondere Herausforderungen im Zugang zu Vorsorge- und Behandlungsangeboten liegen bislang jedoch nur wenige Erkenntnisse vor.

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Im Rahmen ihrer Promotion führt Jessica Gloe, Doktorandin an der Universität Kiel (UKSH), derzeit eine wissenschaftliche Studie zur Inanspruchnahme von Prostatakrebsvorsorge durch trans* Frauen in Deutschland durch. Ziel der Untersuchung ist es, die aktuelle Versorgungssituation besser zu verstehen. Dabei stehen insbesondere Vorsorgeuntersuchungen, mögliche Zugangsbarrieren sowie Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen im Fokus. Langfristig sollen die Ergebnisse dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung in diesem Bereich zu verbessern.

An der Studie teilnehmen können trans* Frauen und nicht-binäre Personen ab 18 Jahren. Für die Teilnahme ist das Ausfüllen eines sechsseitigen Fragebogens vorgesehen, wofür etwa 15 Minuten eingeplant werden sollten. Die Datenerhebung erfolgt vollständig anonym und kann sowohl digital als auch postalisch durchgeführt werden. Eine unabhängige Ethikkommission hat die Studie geprüft und ihre Durchführung genehmigt.

Hier können der Fragebogen sowie weitere Informationen zur Studie heruntergeladen werden. Bei Fragen steht Jessica Gloe telefonisch unter 0179 610 49 41 oder per E-Mail an stu249024@mail.uni-kiel.de zur Verfügung. Das Teilen und Weiterleiten des Fragebogens ist ausdrücklich erwünscht, um ein möglichst umfassendes Bild der Versorgungssituation zu erhalten.

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Seit dem 01.11.2024 bietet das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trans*-, inter*- und nicht-binären Personen die Möglichkeit, ihren Namen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Es löste das lange umstrittene und komplexe „Transsexuellengesetz“ (TSG) ab. Im Juli 2025 legte das Bundesministerium Verordnungsentwürfe zu Änderungen im Meldewesen vor, die vorsahen, Angaben zu früheren Namen oder Geschlechtseinträgen in einem Sonderregister zu erfassen. Über diese Entwürfe sollte im Oktober 2025 abgestimmt werden, die Abstimmung wurde jedoch vertagt – mutmaßlich auch aufgrund öffentlichen Drucks.

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Bereits am 06.01.2026 berichteten wir über die Petition gegen das Sonderregister zur Erfassung von trans*-, inter*- und nicht-binären Personen. Die Petition hatte das notwendige Quorum erreicht und wurde am diskutiert. Zu einer Entscheidung kam es bislang jedoch nicht.

Während des gesamten Prozesses rund um das SBGG kam es in Bayern außerdem zu einer Änderung der Bayerischen Meldedatenverordnung vom 10.10.2024. Diese legt fest, dass bei einer Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags Daten automatisch an das Landeskriminalamt weitergegeben werden. Dazu gehören auch frühere Namen und Geschlechtseinträge. Der LSVD bezeichnete dies in einer Pressemitteilung vom 05.05.2026 als „Alleingang […], [der] den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes [ignoriert]“ und fordert eine Überarbeitung der Meldedatenverordnung.

Während der Geltung des TSG war es übliche Praxis, alte Datenblätter durch neue zu ersetzen. Auf die früheren Daten durfte nur bei besonderem rechtlichem oder öffentlichem Interesse zugegriffen werden. Dass Bayern dies nun unter dem SBGG anders handhabt, wirkt aus Sicht vieler Betroffener willkürlich. Begründet wird die Änderung mit der besseren Nachvollziehbarkeit der Identität von Personen. Behörden befürchten, dass Menschen mithilfe des SBGG strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Ansprüchen entgehen könnten. Seit Einführung des TSG im Jahr 1981 ist jedoch kein entsprechender Fall bekannt geworden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern mit vergleichbaren Gesetzen stützen diese Annahme bislang nicht. Zudem verfügt jede Person in Deutschland bereits über eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht, ohne sensible personenbezogene Daten weiterzugeben.

Unter dem SBGG besteht grundsätzlich keine automatische Auskunftssperre für frühere Daten. Diese muss nach § 51 Abs. 1 BMG gesondert beantragt werden.

Kritiker*innen sehen in der automatischen Datenweitergabe das Risiko einer Offenlegung der trans* Identität bei Behördenkontakten. In einer Zeit, in der Hass und Gewalt gegen queere Menschen zunehmen, stellt dies für viele Betroffene ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem, so die Kritik, würden Menschen, die das Gesetz nutzen, unter Generalverdacht gestellt. Dadurch werde auch das Narrativ verstärkt, das SBGG könne missbräuchlich verwendet werden.

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Im US-Bundesstaat Kansas wurde Ende Februar ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Ausweisdokumente als gültig anerkennt, in denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angegeben ist. Ohne Übergangsfrist verloren Führerscheine und Geburtsurkunden von trans* Personen damit ihre Gültigkeit.

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Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe.

Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht.

In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig.

Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet.

Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche.

Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.

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Die Europäische Union versteht sich als ein Raum mit offenen Grenzen, gemeinsamen Rechten und dem Versprechen, dass Menschen sich innerhalb der Mitgliedstaaten frei bewegen können. Doch für viele trans* Menschen war diese Freiheit bislang eingeschränkt. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte das nun grundlegend ändern: EU-Staaten müssen Ausweisdokumente an die gelebte Geschlechtsidentität von trans* Personen anpassen.

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Ausgangspunkt der Entscheidung war der Fall einer bulgarischen Staatsbürgerin, die bei der Geburt als männlich registriert wurde, inzwischen jedoch als Frau lebt. Sie hatte in Italien eine Hormontherapie begonnen und beantragte bei den bulgarischen Behörden, ihren Geschlechtseintrag, ihren Namen und ihre Identifikationsnummer in den offiziellen Dokumenten zu ändern. Bulgarien lehnte dies ab. Das nationale Recht definiert Geschlecht dort ausschließlich biologisch; Änderungen in Personenstandsregistern sind praktisch ausgeschlossen. Der Fall landete schließlich beim bulgarischen Obersten Kassationsgericht, das den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts bat. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine solche Regelung mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei.

Der zentrale juristische Bezugspunkt des Urteils ist das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Wenn die Geschlechtsidentität einer Person nicht mit den Angaben in ihren Ausweisdokumenten übereinstimmt, entstehen im Alltag zahlreiche Probleme, beispielsweise bei Grenzkontrollen, Identitätsprüfungen oder im Berufsleben.

Deshalb müssen Mitgliedstaaten künftig Verfahren bereitstellen, mit denen trans* Personen ihre Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten ändern können.

Der EuGH betonte zugleich ein wichtiges Detail: Die Ausstellung von Ausweisdokumenten bleibt grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. Doch diese Zuständigkeit endet dort, wo europäische Grundrechte betroffen sind. Wenn nationale Regelungen verhindern, dass Bürger*innen ihr EU-Recht auf Freizügigkeit effektiv nutzen können, müssen sie angepasst werden. Der Gerichtshof verweist dabei auch auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU-Charta) – ein Schutz, der ausdrücklich auch die Geschlechtsidentität umfasst.

Besonders relevant ist das Urteil für Länder, in denen eine rechtliche Geschlechtsanerkennung bislang kaum möglich ist, wie zum Beispiel in Teilen Osteuropas. In einigen Staaten wurden entsprechende Verfahren zuletzt sogar eingeschränkt oder vollständig abgeschafft.

Das Urteil schafft hier erstmals einen unionsweiten Mindeststandard: EU-Staaten müssen klare, zugängliche und wirksame Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität bereitstellen. Menschenrechtsorganisationen begrüßen die Entscheidung daher als wichtigen Schritt für Gleichberechtigung und Würde.

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In Mecklenburg-Vorpommern ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Unterstützung für trans*, inter* und nichtbinäre Menschen (kurz: TIN*) gelungen: Mit der landesweiten Beratungs- und Bildungsstelle „TIN*MV“ hat erstmals eine spezialisierte Anlaufstelle ihre Arbeit aufgenommen. Der Hauptsitz befindet sich in Greifswald, wo das Modellprojekt unter der Trägerschaft des Landes aufgebaut wird. Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hob bei der Eröffnung hervor, wie groß der Bedarf an Orientierung, Austausch und Unterstützung in Fragen der eigenen Identität und Lebenssituation sei. Viele Menschen seien mit persönlichen Herausforderungen konfrontiert, für die es bislang wenige fachlich spezialisierte Angebote gebe. Breites Beratungsangebot – kostenlos, vertraulich, barrierearm TIN*MV richtet sich nicht nur an trans, inter* und nichtbinäre Personen selbst, sondern auch an Menschen, die sich gerade mit ihrer geschlechtlichen Identität auseinandersetzen, an Angehörige, Freund*innen und Verbündete sowie an Fachkräfte aus pädagogischen, therapeutischen, medizinischen oder administrativen Bereichen. Das Angebot umfasst:
  • Einzelberatungen zu Themen wie geschlechtliche Vielfalt, Coming-Out, Transition oder De-Transition
  • Weiterbildungen und Sensibilisierungsangebote für Fachkräfte, um Kompetenzen im Umgang mit TIN*-Themen zu stärken
  • Vernetzung und Austausch mit queeren Akteur*innen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, barrierearm und auf Wunsch anonym – unabhängig davon, ob sie persönlich vor Ort oder digital in Anspruch genommen wird. Modellprojekt mit Landesförderung Das Projekt ist als dreijähriges Modellprojekt angelegt: Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Jahre 2025 bis 2027 jährlich 140.000 Euro zur Verfügung, um Aufbau, Beratung und Bildungsangebote zu finanzieren. Teil dieser Förderung sind auch Mittel für eine begleitende Prozessberatung des Projekts. TIN*MV kooperiert darüber hinaus mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und fördert die Sichtbarkeit und Akzeptanz trans*, inter* und nichtbinärer Lebensrealitäten im gesamten Bundesland. Auf der offiziellen Website heißt es, man wolle ein niedrigschwelliges, barrierearmes und flächendeckendes Beratungsnetz schaffen und mit bestehenden Initiativen eng vernetzt arbeiten. Erste Schritte und Perspektiven Obwohl TIN*MV sich noch im Aufbau befindet und Strukturen sowie Online-Angebote weiterentwickelt werden, gibt es bereits erste Beratungsgespräche und positive Rückmeldungen. Das Projekt wird als sichtbares Zeichen für Vielfalt, Akzeptanz und Toleranz im Land verstanden. Mit Veranstaltungen, Austauschformaten und Schulungen soll zunehmend ein gesellschaftlicher Diskurs gefördert werden, der Wissen verbreitet, Vorurteile abbaut und Verständnis für diverse Lebensrealitäten schafft. TIN*MV bietet außerdem regelmäßige Beratungszeiten vor Ort in Greifswald an, mit zusätzlichen Terminen nach Vereinbarung, und freut sich über die Vernetzung mit queeren Gruppen sowie Unterstützer*innen im Land. Zur Website: https://tinberatung-mv.de/ Logo: TIN*MV [/spoiler]

Auch in diesem Jahr setzen die Christopher Street Day (CSD)-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein ein kraftvolles Zeichen für die Rechte und Sichtbarkeit der LSBTIQ*-Gemeinschaft. Die Feierlichkeiten und Demonstrationen vereinen erneut Tausende Menschen, die sich klar in der Öffentlichkeit positionieren.

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Am 17. Mai 2025 eröffnete Flensburg die CSD-Saison mit einem bunten Demonstrationszug unter dem Motto „Hier & Queer – jetzt erst recht!“. Die Route führte vom Hafen über den Südermarkt durch die Innenstadt. Am 5. Juli versammelten sich rund 500 Menschen zum CSD in Neumünster. Auch hier wurde gefeiert und gleichzeitig für queere Rechte gekämpft – ein wichtiges Signal aus der Region, wie der NDR in seinem kurzen Überblick vom 26. Juli zur bisherigen Saison berichtete und zudem hervorhebt, dass der CSD neben den Festlichkeiten immer auch eine politische Demonstration für Gleichberechtigung darstellt.

In Kiel verzeichnete der CSD am 12. Juli sogar einen neuen Rekord: Mit über 6.000 Teilnehmenden verdoppelte sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr.

Die wachsende Beteiligung an den CSD-Veranstaltungen in Schleswig-Holstein ist ein hoffnungsvolles Zeichen dafür, wie engagiert und lautstark sich die Menschen hier für Vielfalt, Toleranz und queeres Leben einsetzen. Der CSD schafft es dabei, ein gesellschaftlich relevantes und ernstes Anliegen – nämlich das Eintreten für Würde und Gleichberechtigung – in ein buntes, lebensfrohes Fest zu verwandeln. So wird aus politischem Engagement ein gemeinschaftliches Erlebnis, das Mut macht und verbindet.

Bis Anfang September sind noch drei Veranstaltungen geplant:

CSD Lübeck am 15. & 16. August 2025

  • Beginn: 15.08.: 15–22 Uhr; 16.08.: 11–22 Uhr (Demonstration: 12 Uhr)
  • Motto: „#NieWiederStill – Gemeinsam laut für Liebe, Vielfalt und Respekt!“
  • Ort: Markt, Lübeck
  • Weitere Infos: www.luebeck-pride.de

CSD Elmshorn am 6. September 2025

  • Beginn: 12 Uhr
  • Motto: „Vielfalt verteidigen – queeres Leben schützen!“
  • Ort: Alter Markt, Elmshorn
  • Weitere Infos: CSD Elmshorn auf Instagram & Facebook

CSD Wacken am 27. September 2025

Die Termine findet ihr auch unter: csd-schleswig-holstein.de – bereitgestellt vom Verband Queere Vielfalt in Schleswig-Holstein (LSVD+).

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Vor Inkrafttreten des SBGG im November 2024 äußerte das Bundesinnenministerium Bedenken, dass Kriminelle durch Geschlechts- und Namensänderungen einer Strafverfolgung entgehen könnten. Nach einem Diskurs über eine flächendeckende Datenweitergabe an Behörden wurde diese letztendlich nicht umgesetzt – aus guten Gründen.

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Nun wird dieses Fass erneut in Form einer geplanten „Verordnung“ vom Bundesinnenministerium geöffnet. Laut LSVD+ Verband queere Vielfalt hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen vorgelegt. Es plant dabei Änderungen in vier melderechtlichen Verordnungen:

  1. Verordnung 0702: Übermittlung des Geschlechtseintrags vor Änderung
  2. Verordnung 0703: Datum der Änderung
  3. Verordnung 0704: Behörde + Aktenzeichen
  4. Erweiterung der Übermittlung früherer Vornamen (Verordnungen 0304, 0305)

Personenstandsänderungen sollen künftig automatisch an relevante Behörden wie z. B. Polizei, BKA und Verfassungsschutz übermittelt werden. Auch die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern werden als „relevant“ aufgeführt.

Dafür wird im Melderegister ein neues Datenblatt mit dem früheren Geschlecht, Namen und Änderungsdatum aufgenommen. Ziel laut Ministerium ist es, die „Nachvollziehbarkeit der Identität“ in behördlichen Systemen zu sichern. Das Offenbarungsverbot (Schutz vor Deadnaming) gilt hier ausdrücklich nicht: Behörden dürfen weiterhin auf frühere Einträge zugreifen, obwohl Deadnaming sonst mit Geldstrafen geahndet wird. Eine Anpassung des Gesetzes ist für November 2026 geplant.

Laut Koalitionsvertrag – zitiert vom Magazin Schwulissimo – legen die Regierungsparteien bei der Evaluation des Gesetzes neben der „Wahrung der Rechte von trans- und intersexuellen Personen“ auch „einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen“.

Die Debatte rund um Namens- und Geschlechtsänderungen sollte nicht tabuisiert werden. Es ist legitim, sich mit den Auswirkungen auf Minderjährige zu beschäftigen – sei es, um unbegründete Ängste zu entkräften oder mögliche blinde Flecken in der bisherigen Gesetzgebung zu erkennen. Dennoch zeigt die Vergangenheit, dass diese Diskussionen häufig auf stark emotionalisiertem Niveau geführt werden. Begriffe wie „Kinderschutz“ oder „Schutz von Frauen“ werden dabei oft von rechtskonservativen Akteuren instrumentalisiert, um populistische Narrative zu bedienen.

Bereits im Vorfeld hatte der Verein Frauenhauskoordinierung deutlich Solidarität mit Menschen bekundet, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten. Der Verein widerspricht der kursierenden Vorstellung, dass Männer durch eine Namens- oder Geschlechtsänderung missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern erhalten könnten. Der Schutz von Frauen, insbesondere in Schutzunterkünften, sei keineswegs gefährdet (zu unserem Artikel).

Auch das Argument des „Kinderschutzes“ bleibt nicht ohne Beigeschmack – es erinnert an politische Entwicklungen in Ungarn, bei denen „Kinder und Familie“ zur Legitimierung restriktiver Maßnahmen herangezogen wurden (zu unserem Artikel). Vor diesem Hintergrund bleibt fraglich, ob die angekündigte Evaluation tatsächlich eine ernsthafte inhaltliche Prüfung ermöglicht – oder ob hier lediglich eine politische Inszenierung verfolgt wird.

Der eingebrachte Entwurf einer Änderungsverordnung im Meldewesen unterstreicht die Skepsis gegenüber einer sachlichen Betrachtung. Der LSVD+ kritisiert die Speicherung früherer Geschlechtseinträge, da sie die Änderung besonders hervorhebe und damit sensible Informationen nach Artikel 9 DSGVO betreffe. Der Verein warnt vor den Risiken einer Offenlegung der Transidentität, die ein erhöhtes Diskriminierungspotenzial berge. Zudem würde eine Änderung über „Verordnungen“ den Parlamentarischen Prozess aushebeln. Schwulissimo zitiert in diesem Zusammenhang Maik Brückner, den queerpolitischen Sprecher der Linksfraktion, der an die sogenannten „Rosa Listen“ erinnert und eindringlich vor den Gefahren einer solchen Datensammlung warnt – insbesondere mit Blick auf die dunklen Kapitel der deutschen Geschichte.

Wenn es um Identität und Selbstbestimmung geht, sind schnelle Lösungen unangemessen – gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten, die Diskriminierung begünstigen können. Die beschriebene Verordnung steht exemplarisch für eine schnelle, kaum diskutierte Umsetzung. Ein öffentlicher Diskurs ist dringend notwendig – und auch ein emotional geführter Diskurs ist besser als gar keiner. Es braucht also auch hier weitere Öffentlichkeitsarbeit aus der Gemeinschaft und ihren Verbänden.

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Ende Juni hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag im Deutschen Bundestag eingereicht, der darauf abzielt, queere Hasskriminalität zu bekämpfen. Darin fordert die Oppositionspartei die Bundesregierung auf, Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen in Deutschland zu ergreifen.

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Der Antrag trägt den Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“.

Vor dem Hintergrund zahlreicher rechtsextrem motivierter Angriffe auf Pride Veranstaltungen im letzten Jahr fordern die Grünen darin, dass „Staat und Gesellschaft […] diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden“ entgegnen. Auch in diesem Jahr sind CSD-Veranstaltungen wieder Zielscheibe rechtsextremer, queerfeindlicher Gruppen.

Nun wird die Regierungskoalition in Verantwortung gezogen, ihr Versprechen, queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung zu schützen - wie im Koalitionsvertrag in einem kurzen Absatz festgelegt – konsequent umzusetzen. Konkret fordert der Antrag die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für CSD-Veranstaltungen. Ebenso soll eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt und der Aktionsplan „Queer Leben“ weitergeführt werden. Die Bundesregierung müsse sich konsequenter für Demokratieförderung einsetzen und dafür Mittel bereitstellen. Zum Schutz der Zivilgesellschaft und Prävention von Diskriminierung sei ein Demokratieförderungsgesetz „längst überfällig“, wie die Grünen auf ihrer Webseite kritisieren.

Eine zentrale Forderung im Antrag, die schon lange im Fokus queerpolitischer Debatten steht, stellt auch die Erweiterung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um die Kategorie der „sexuellen Identität“ dar. Wichtig sei auch, „dass trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen vom grundgesetzlichen Schutz für das Merkmal „Geschlecht“ erfasst sind“.

Erick Jödicke (Bundesvorstand des LSVD+ Verband Queere Vielfalt) begrüßt den Vorstoß: „Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind.“

Der Antrag wird von SPD und den Linken unterstützt (LSVD+). Bei der Anhörung am 26. Juni setzten die Fraktionen von Grüne und Linke ein Zeichen für Vielfalt, indem sie sich in Regenbogenfarben kleideten, wie der Spiegel berichtete.

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Vom 13. bis 19. November findet die internationale „Transgender Awareness Week“ statt. Sie findet jährlich vor dem „Transgender Day of Remembrance“ am 20. November statt, an dem an die Opfer von Transfeindlichkeit erinnert wird.

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Mit der Aktionswoche soll die Sichtbarkeit von trans* Personen erhöht und über geschlechtliche Vielfalt aufgeklärt werden. Besonders in den USA finden landesweit Bildungsveranstaltungen und Aktionen statt. Die US-amerikanische Organisation Human Rights Campaign legt mit ihrer Kampagne zur Transgender Awareness Week den Fokus auf „positive und aufschlussreiche Geschichten von trans* Personen aus dem ganzen Land“. Damit sollen trans* Personen von der LSBTIQ* Community gefeiert und geehrt werden.

Während also im Rahmen der Awareness Woche der Fokus auf Empowerment liegt, wird am abschließenden Transgender Day of Remembrance die Aufmerksamkeit auf die Todesopfer von transfeindlicher Gewalt gelenkt.

Solidarität mit trans* Personen zu zeigen ist immer wichtig, doch aktuell scheint es umso dringlicher. Denn die erneute Wahl des Ex-Präsidenten Donald Trump ist für die LSBTIQ* Community und insbesondere trans* Personen ein Anlass zur Sorge. Es ist mit weiteren Einschränkungen, insbesondere beim Zugang zu transspezifischer Gesundheitsversorgung zu rechnen. Laut CNN haben Hilfeangebote für trans* Personen kurz nach der Wahl einen massiven Anstieg von Anrufen verzeichnet. Die Bedarfe sind teilweise höher als die Unterstützungsangebote auffangen können.

Doch nicht nur in den USA sind queerfeindliche Diskriminierung, Hass und Gewalt ein Problem. Das „Trans Murder Monitoring project“ hat im Jahr 2024 weltweit so viele Todesopfer verzeichnet wie noch nie seit dem Beginn ihrer Beobachtungen 2008. Die meisten Opfer sind rassifizierte trans* Frauen.

In Deutschland scheint die Transgender Awareness Woche noch wenig Aufmerksamkeit zu erfahren. Dabei ist Aufklärung auch hier weiter notwendig. Das Bundesinnenministerium meldete im Jahr 2023 854 Delikte im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“, worunter insbesondere Hasskriminalität gegenüber trans*, inter und nicht-binäre Personen zählt. Zusätzlich zu den steigenden offiziellen Zahlen geht Andre Lehmann vom LSVD+ Verband Queere Vielfalt von einem Dunkelfeld von 80 bis 90 Prozent aus, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden.

Zum Transgender Day of Remembrance am 20. November wurden bundesweit einige Veranstaltungen angekündigt. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) plant in Frankfurt ein ökumenisches Gedenken für verstorbene trans* Menschen.

Zu den Veranstaltungen in Schleswig-Holstein und Hamburg:

  • In Flensburg ist am um 17:00 Uhr eine Versammlung am Südermarkt geplant.
  • In Kiel ist um 17:00 Uhr ist eine Veranstaltung an der Holtenauer Straße (Am Dreiecksplatz-Park) angekündigt.
  • In Hamburg wird um 15:30 Uhr zu einer Versammlung am Heidi-Kabel-Platz aufgerufen.

Unter dem Hashtag #TDOR wird außerdem in den sozialen Medien an die Opfer transfeindlicher Gewalt erinnert und auf die Notwendigkeit des Schutzes von trans* Menschen aufmerksam gemacht.

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