Echte Vielfalt

Trans

Inter* und trans* bezeichnen unterschiedliche Aspekte, sie können jedoch dieselbe Person betreffen. Manche inter* Personen identifizieren sich als trans* und wünschen sich medizinisch begleitete Transitionsschritte, andere streben körperliche Veränderungen an, ohne sich mit dem Begriff trans* zu identifizieren.

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Für inter* Personen, die eine medizinisch unterstützte Transition planen, kann die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zu einer erheblichen Hürde werden. Über Anträge für transitionsbezogene Maßnahmen wie Operationen, Hilfsmittel oder Epilation entscheidet in Deutschland der Medizinische Dienst (MD). Die entsprechende Begutachtungsrichtlinie aus dem Jahr 2020 schließt inter* Personen von den dort geregelten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme aus.

Dieser Ausschluss steht im Zusammenhang mit medizinischen Diagnose- und Klassifikationssystemen. Im DSM-IV und im ICD-10 wurde Intergeschlechtlichkeit als Ausschlusskriterium für die Diagnosen „Geschlechtsidentitätsstörung“ beziehungsweise „Transsexualismus“ verwendet. Diese Einordnung beruht auf der inzwischen überholten Annahme, dass inter* Personen mit dem Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen im Rahmen einer Transition grundsätzlich anders zu behandeln seien als endogeschlechtliche trans* Personen.

Neuere Entwicklungen gehen teilweise in eine andere Richtung. ICD-11 und DSM-5 verabschieden sich vom grundsätzlichen Ausschluss von inter* Personen im Zusammenhang mit geschlechtsangleichenden Maßnahmen. Auch die im Jahr 2018 veröffentlichte S3-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit nennt Intergeschlechtlichkeit nicht mehr als Ausschlusskriterium für eine medizinische Transitionsbegleitung.

In der Praxis gelten diese selbstbestimmungsorientierten Ansätze jedoch nicht automatisch für die Bewilligung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Da die Begutachtungsrichtlinie des MD weiterhin auf älteren Kriterien beruht, werden inter* Personen häufig als Einzelfälle behandelt. Ob eine Kostenübernahme erfolgt, kann dadurch von individuellen Einschätzungen der behandelnden Fachpersonen und der Gutachter*innen des MD abhängen.

Der Ausschluss betrifft damit nicht nur eine formale Regelung zur Kostenübernahme. Er kann den Zugang zu medizinischen Maßnahmen erschweren und dazu führen, dass inter Personen gewünschte Behandlungen selbst finanzieren oder auf eine Versorgung verzichten müssen. Die Fachstelle TIN des gemeinnützigen Vereins TransInterQueer e. V. sieht darin eine Einschränkung der Selbstbestimmung von inter* Personen sowie eine Fortführung bestehender Pathologisierung und Marginalisierung im Gesundheitssystem.

Aus Sicht der Fachstelle müsste eine inklusive Gesundheitsversorgung die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Person berücksichtigen. Dafür sei unter anderem eine Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinie des MD erforderlich, die sich an neueren medizinischen Leitlinien und einer selbstbestimmungsorientierten Versorgung ausrichtet. Die Autor*innen von TransInterQueer e. V. sehen daraus Handlungsbedarf für Politik, Gesundheitswesen und Zivilgesellschaft.

Die Publikation zu dem Thema kann hier nachgelesen werden. Bei Beratungs- oder Fachberatungsbedarf zu dem Thema ist die Fachstelle unter inter@transinterqueer.org erreichbar.

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Mehrere transgeführte Organisationen haben Ende Juli eine deutliche Reisewarnung für Großbritannien veröffentlicht. Das Trans Exile Network (TEN), das Trans Advocacy and Complaint Collective (TACC), Compton’s Café CIC und Transpilot Ltd fordern LSBTIQ*-Organisationen weltweit dazu auf, Menschen über die aus ihrer Sicht erheblich verschlechterte Lage von trans*, nichtbinären* und intergeschlechtlichen Personen im Vereinigten Königreich zu informieren.

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Im Zentrum der Warnung stehen rechtliche und politische Entwicklungen der vergangenen Jahre, insbesondere das Urteil des britischen Supreme Court vom April 2025 sowie darauf aufbauende staatliche Leitlinien. Die beteiligten Organisationen sehen darin einen tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte von trans* Menschen und sprechen von einem zunehmend feindlichen Umfeld.

Dr. Victoria McCloud von TEN, die nach eigenen Angaben mittlerweile in Irland lebt, findet deutliche Worte: „Es ist ein trauriger Zustand, wenn unabhängige Organisationen die Freiheit und Sicherheit von trans* Personen schützen müssen, indem sie vor Reisen in ein demokratisches Land warnen“ (übersetzt aus dem Englischen).

Die von den Organisationen verbreitete Empfehlung listet Entwicklungen auf, die aus ihrer Sicht für Reisende relevant sein könnten. Dazu gehören neue Regelungen und Leitlinien zu geschlechtergetrennten Räumen wie Toiletten, Umkleiden und Krankenhausstationen sowie zu polizeilichen Durchsuchungen. Der Zugang zu geschlechtergetrennten Räumen soll demnach am bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht ausgerichtet werden. Die Organisationen kritisieren zudem, dass geänderte Geschlechtseinträge in Dokumenten wie Reisepässen oder Ausweisen dabei vielfach nicht als maßgeblicher Nachweis anerkannt würden.

Sorgen äußern die Initiator*innen auch hinsichtlich möglicher Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen im Alltag. Sie verweisen auf eine Zunahme transfeindlicher Berichterstattung in britischen Medien sowie auf weiterhin hohe Zahlen von Hasskriminalität gegen trans Menschen. Betroffen seien nicht nur trans* Personen selbst, sondern auch Menschen, deren Geschlechtsausdruck nicht gesellschaftlichen cisgeschlechtlichen Normvorstellungen entspricht und die deshalb als trans* gelesen werden.

Auch international wird die Entwicklung der Rechte von trans* Personen im Vereinigten Königreich kritisch beobachtet. In den vergangenen Jahren äußerten sowohl UN-Expert*innen als auch Menschenrechtsinstitutionen des Europarats Besorgnis über entsprechende Entwicklungen. Die britische Regierung wiederum vertritt die Position, dass die neuen Regelungen auf geltendem Recht und gerichtlichen Entscheidungen basieren und dem Schutz geschlechtergetrennter Räume dienen sollen.

Während Befürworter*innen der neuen Regelungen von rechtlicher Klarheit und dem Schutz von Frauen sprechen, sehen viele trans* Personen und ihre Verbündeten darin erhebliche Einschränkungen ihrer Teilhabe und Sicherheit.

Für Reisende aus Deutschland und anderen europäischen Ländern kann es daher sinnvoll sein, sich vor einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich über die aktuelle Situation und die geltenden Regelungen etwa bei Institutionen, Veranstaltungen und Unterkünften zu informieren. Die Herausgebenden der Reisewarnung formulieren ihre eigene Empfehlung deutlich: „Stay Safe, Stay Away.“

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Mit einer Aussage der US-Basketballerin Sophie Cunningham ist die Debatte über die Teilnahme von trans* Frauen im Frauensport in den USA erneut in den Fokus gerückt. Dabei beruft sie sich auf den vermeintlichen „Schutz“ junger Mädchen und stellt trans* Frauen als Gefahr dar.

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In einem Interview mit ESPN begründet Cunningham ihre Forderung nach einem Ausschluss von trans* Frauen damit, dass diese biologische Männer seien und junge Mädchen entsprechend vor ihnen geschützt werden müssten.

Verschiedene Sportverbände gehen unterschiedlich mit der Teilnahme von trans* Personen um. In der Leichtathletik können trans* Frauen nur unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, etwa wenn sie einen festgelegten Testosteronwert unterschreiten. Auch das International Olympic Committee (IOC) diskutierte nach mehreren Debatten über die Einführung von Geschlechtertests. Kritisiert wird dabei insbesondere der Eingriff in die Privatsphäre, den solche Tests bedeuten. Zudem würden rein biologische Tests der Komplexität von Geschlechtsidentität nicht gerecht.

Die Women’s National Basketball Association, in der Cunningham spielt, hat bisher keine spezifische Regelung zur Teilnahme von trans* Frauen.

Cunninghams Positionierung hat die Debatte um die Teilnahme von trans* Frauen im Sport wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. Konservative Politiker*innen und Aktivist*innen greifen das Thema auf und integrieren es in Kampagnen gegen „Wokeness“. Bei ihren Spielen bedankten sich einige Fans mit Schildern bei Cunningham für ihre Äußerungen.

Gleichzeitig werden auch Gegenstimmen aus dem Sport und der Zivilgesellschaft laut. Minnesota-Trainerin Cheryl Reeve äußerte sich gegenüber der Presse inklusiv, ebenso wie die Spielerinnengewerkschaft WNBPA. Die WNBPA positionierte sich gegen Hass und Diskriminierung, auch gegenüber trans* Personen.

Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass trans* Frauen nach einer Hormontherapie keine eindeutigen körperlichen Vorteile gegenüber cis Frauen im Sport aufweisen. Zwar hätten trans* Frauen laut der Studie eine größere fettfreie Masse, bei anderen sportlich relevanten Merkmalen habe es jedoch keine Unterschiede gegeben. Damit sei, so Forscher Bruno Gualano, die Exklusion von trans* Frauen aus dem Frauensport wissenschaftlich nicht gerechtfertigt.

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Wenn ein Mann und eine Frau ein Kind bekommen, gilt die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter. Der Mann kann die Vaterschaft anerkennen. Wenn zwei Frauen ein Kind bekommen, gilt hingegen nur die gebärende Frau als Mutter. Der Platz für das zweite Elternteil des Kindes bleibt auf der Geburtsurkunde zunächst leer.

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Um ebenfalls als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden, muss die nicht gebärende Mutter nachträglich eine Stiefkindadoption durchführen. Heterosexuelle Paare müssen diesen Weg nicht gehen, denn unabhängig davon, ob der Ehemann der leibliche Vater ist, wird er rechtliches Elternteil. Für schwule Paare, die ein Kind nicht selbst austragen können, gibt es die Möglichkeit einer Adoption in Deutschland oder einer Leihmutterschaft im Ausland. Nach der Klage eines schwulen Ehepaars, das sein Kind in den USA von einer Leihmutter austragen ließ, erkannte der Bundesgerichtshof die rechtliche Doppelvaterschaft an.

Lesbische und nicht-binäre Paare können stattdessen frühestens acht Wochen nach der Geburt das Verfahren der Stiefkindadoption beginnen. Dieses Verfahren bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand und beinhaltet unter anderem eine „Eignungsprüfung“. Paare, die eine Stiefkindadoption durchgeführt haben, mussten beispielsweise Einkommensnachweise und ein Führungszeugnis vorlegen. Zudem stehen ein Besuch des Jugendamts und eine abschließende Entscheidung durch das Gericht an. Bis zu dieser Entscheidung hat das nicht gebärende Elternteil keine Rechte am Kind. Umgekehrt hat das Kind keine rechtlichen Ansprüche gegenüber diesem Elternteil, etwa im Falle einer Erbschaft.

Der LSVD+ setzte sich bereits im Juli dieses Jahres mit einer Pressemitteilung und einer Petition für eine Reform des Abstammungsrechts ein. Kinder sollten unabhängig von der Familienform rechtlich gleichgestellt werden, ebenso wie ihre nicht gebärenden Elternteile.

Die Ampelregierung hatte bereits ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt, dieses jedoch vor den Neuwahlen nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird das Thema nicht erwähnt. Bundesjustizministerin Hubig gibt jedoch an, dass hierzu bereits Gespräche stattfänden. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte tätig werden. Laut der Sprecherin des Verfassungsgerichts Andrea Kloster sei eine Befassung des gesamten Senats mit dem Thema noch in diesem Jahr geplant.

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4Be TransSuchtHilfe in Hamburg ist eine spezialisierte Beratungsstelle für trans*, intergeschlechtliche, nicht-binäre und genderdiverse Menschen sowie für queere Personen mit Suchterkrankungen, für deren Angehörige und für Menschen, die beruflich mit dem Thema arbeiten.

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Seit 2019 bietet die Einrichtung psychosoziale Beratung, Begleitung im Coming-out-Prozess, Unterstützung bei Behördenwegen, Gruppenangebote und Hilfe in Krisensituationen. Seit Jahren gilt sie als zentrale Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von Diskriminierung, Gewalt oder gesundheitlichen Belastungen besonders vulnerabel sind.

Im Zuge politischer und finanzieller Umstrukturierungen in Hamburg ist die Zukunft von 4Be jedoch unsicher. Die Förderung soll zum 31. Dezember 2026 eingestellt werden. Die Versorgung würde sich demnach faktisch stärker auf große Kliniken konzentrieren und der Zugang für Betroffene deutlich erschwert.

Außerdem leistet 4Be Arbeit, die staatliche Strukturen für diese Personengruppe oftmals nicht abdecken können. Besonders die Unterstützung bei Suchtproblemen sowie die Begleitung bei medizinischen und rechtlichen Fragen geschlechtlich vielfältiger und queerer Menschen stellen für Betroffene eine wichtige Anlaufstelle dar. Ein Wegfall des Angebots könnte die Unterstützung insbesondere für Menschen in akuten Notlagen erheblich einschränken.

Beim CSD in Hamburg am 1. August 2026 rief der trans* und Sexarbeiter*innen-Block zu einem Die-In-Protest auf. Bei dieser Protestform legen sich die Beteiligten auf ein Signal hin kollektiv auf den Boden und stellen sich tot. In diesem Fall sollte symbolisch verdeutlicht werden, dass politische Entscheidungsträger*innen die Schädigung und den Tod von queeren Menschen – insbesondere den von trans* Menschen – billigend in Kauf nähmen. Im Fokus standen dabei der Anschlag auf den Berliner CSD, die Pläne zur Änderung der Hamburger Meldedatenverordnung, die Kriminalisierung von Sexarbeit und die geplanten Kürzungen bei 4Be, aber auch die generelle, akute und zunehmende Gefährdung queerer Menschen.

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Am 16. Juli 2026 erschien „Die Odyssee“, eine Filmadaption des antiken griechischen Epos von Homer, in den deutschen Kinos. Bereits vor dem Kinostart führte die Besetzung zu heftigen Reaktionen in den sozialen Netzwerken. Der kanadische Schauspieler und Autor Elliot Page stand besonders im Fokus der Anfeindungen.

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Page outete sich 2020 als trans. Seitdem ist er regelmäßig intensivem Hass, Bedrohungen und Transfeindlichkeit ausgesetzt. In seiner Autobiografie „Pageboy“ schreibt er: „Nach meinem ersten Coming-Out 2014 [als homosexuell] glaubte mir die große Mehrheit noch, ich wurde nicht nach Beweisen gefragt. Doch der Hass und der Backlash, den ich auch da schon erfuhr, waren nichts im Vergleich zu jetzt. Nicht mal annähernd.“

Der Trailer zu Christopher Nolans „Die Odyssee“ löste eine erneute Hasswelle aus. Grundlage dafür war das Gerücht, Page würde die Rolle des griechischen Helden Achilles übernehmen, das inzwischen widerlegt ist. Tatsächlich ist er als griechischer Soldat Sinon nur wenige Minuten auf der Leinwand zu sehen. Trotzdem entwickelte sich die vermeintliche Besetzung schnell zum Gegenstand einer Online-Hetzkampagne in rechten und konservativen Netzwerken. Drittanbieter, die Hochrechnungen von Dislike-Zahlen veröffentlichen, verzeichneten Rekordwerte für den Trailer auf YouTube.

Rechte Kommentare nutzten die vermeintliche Besetzung zum Anlass für Angriffe auf Pages Identität. Besonders Elon Musk befeuerte die Anfeindungen und warf Nolan vor, nur für Oscars zu casten und daher Diversität zu erzwingen. Diese Behauptung ist bereits deshalb haltlos, weil die Besetzung von Hauptrollen mit Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen historisch gesehen keine Voraussetzung dafür ist, einen Oscar zu gewinnen.

Musk und weitere rechte Stimmen werfen Nolan außerdem vor, die „historische Authentizität“ des griechischen Epos durch politische Korrektheit zu verfälschen. Nolans Film ist jedoch keine wissenschaftliche Rekonstruktion der antiken Welt, sondern eine künstlerische Neuinterpretation eines mythologischen Stoffes. Auch die Figuren entstammen der griechischen Mythologie und sind keine historischen Personen.

Der Fall macht deutlich, dass trans* Menschen in der Film- und Kulturbranche weiterhin mit Vorurteilen, Abwertung und gezielten Anfeindungen konfrontiert sind und queere Sichtbarkeit noch immer häufig als politische Botschaft statt als Teil gesellschaftlicher Realität wahrgenommen wird.

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Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde 2024 unter der Ampel-Regierung verabschiedet und löste das vielfach als menschenunwürdig kritisierte und verfassungswidrige "Transsexuellengesetz" ab. Mit dem SBGG wurde es für trans*, inter* und nicht-binäre Personen möglich, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Das Gesetz stellte einen wichtigen Meilenstein im Kampf um rechtliche Selbstbestimmung queerer Menschen dar. Aktuell wird jedoch erneut über eine Verschärfung debattiert.

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Bei der letzten Konferenz der Justizminister*innen (JuMiKo), die im Juni in Hamburg stattfand, sprach sich auch der Berliner Senat für eine Überarbeitung des SBGG aus. Auf eine Schriftliche Anfrage zweier Grünen-Abgeordneten erklärte der Berliner Senat, dass der Umgang mit möglichen Missbrauchsfällen wie dem Fall der Neonazi-Figur Marla-Svenja Liebich neu geregelt werden solle.

Liebich war bereits 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach dem Urteil ließ Liebich den Geschlechtseintrag und den Vornamen über das SBGG ändern. Dass dies Ausdruck einer tatsächlichen trans* Identität ist, wird vielfach angezweifelt. Vielmehr besteht der Verdacht, dass es sich um eine gezielte Provokation, eine Verhöhnung des Gesetzes und einen Angriff auf das SBGG handelt – insbesondere, da Liebich zuvor über lange Zeit gegen queere Menschen gehetzt hatte.

Bereits während der Verabschiedung des SBGG warnten konservative Stimmen vor einem möglichen Missbrauch. Der Fall Liebich wird nun erneut als Argument für eine Verschärfung des Gesetzes angeführt. Weitere vergleichbare Fälle konnten bislang jedoch nicht benannt werden.

In ihren Regierungsrichtlinien hat die Koalition in Berlin, bestehend aus SPD und CDU, festgehalten, dass sie sich für ein modernes Selbstbestimmungsrecht auf Bundesebene einsetzt. Mitte Juni hatte Justizsenatorin Felor Badenberg einem Antrag aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt, der eine Aufforderung an die Bundesregierung enthält, eine Gesetzesinitiative für einen Prüfmechanismus bei „offenkundigem Missbrauch“ des SBGG zu entwickeln. Die Grünen-Abgeordneten bezeichnen dieses Vorgehen als widersprüchlich.

Queere Fachverbände warnen eindringlich vor einer Änderung des SBGG, da sie befürchten, dass alle trans* Personen aufgrund eines Einzelfalls unter Generalverdacht gestellt würden. Auch aus juristischer Sicht wird die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung infrage gestellt. Der Rechtsreferendar Salomon J. Gehring kommt in einem Beitrag für die Legal Tribune Online (LTO) zu dem Schluss, dass das Gesetz bereits Schutz vor Missbrauch biete. Offensichtliche Missbrauchsfälle verpflichteten Standesämter demnach nicht dazu, einem Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung zuzustimmen. Zwar sehe das Gesetz „keine behördliche Plausibilitätskontrolle“ vor, es verbiete eine solche Prüfung jedoch ebenso wenig. Darüber hinaus gilt auch für das SBGG der allgemeine Rechtsgrundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauchs.

Die Antwort des Berliner Senats auf die Schriftliche Anfrage der Grünen kann hier nachgelesen werden.

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An Schleswig-Holsteins Schulen bekommen trans* und nicht-binäre Schüler*innen, die noch vor ihrer Namens- und Personenstandsänderung stehen, bislang Zeugnisse mit ihrem alten, abgelegten Vornamen (Deadname) ausgestellt. Dies kann bei den Betroffenen zu psychischen Belastungen, Zwangsoutings und Diskriminierung auf dem weiteren Bildungs- und Berufsweg führen.

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Das Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. fordert gegenüber dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) daher schon seit Längerem, dass bei der Zeugnisausstellung Ergänzungsausweise berücksichtigt werden. Diese standardisierten Ausweispapiere mit selbstgewählten personenbezogenen Daten werden von den Innenministerien als Nachweisdokument anerkannt.

Die Leiterin des MBWFK, Dr. Dorit Stenke (CDU), brachte in einer Landtagsdebatte zur Sprache, dass sie eine solche Regelung für entbehrlich halte. Daraufhin forderte der Landesgeschäftsführer von lambda::nord, Moritz Griepentrog, die Herausgabe der Gutachten, mit denen das Ministerium seine Position zur Zeugnisausstellung rechtlich begründet. Nach Angaben des Vereins verlangt das Ministerium für die Bereitstellung der Gutachten 150 Euro. Griepentrog kritisiert dieses Vorgehen, hebt jedoch gleichzeitig die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ministerium in anderen Bereichen positiv hervor.

Um die Gutachten zu finanzieren, startet lambda::nord beim Christopher Street Day (CSD) in Lübeck eine Spendenaktion. Die Aktion läuft unter dem Motto „150 Euro Zeugnisgeld“ und wird am Infostand des Vereins am 14. und 15. August stattfinden.

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Der Bereich Interdisziplinäre Schmerz- und Palliativambulanz / Neurologische Schmerzforschung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) führt derzeit eine Studie zu Geschlechtsaspekten in der Schmerzverarbeitung durch und sucht dafür noch trans* und nicht-binäre Teilnehmende.

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Die Proband*innen sollten mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Gut eingestellte psychische oder körperliche Erkrankungen stellen jedoch nicht zwingend ein Ausschlusskriterium dar. Nicht mehr gesucht werden cisgeschlechtliche Personen sowie trans Männer, die eine Hormontherapie erhalten.

Die Studienteilnehmenden nehmen an einer einmaligen Untersuchung am UKSH in Kiel teil. Diese dauert etwa eine Stunde und 45 Minuten und umfasst das Ausfüllen von Fragebögen, eine Blutentnahme sowie verschiedene Verfahren zur Schmerzmessung. „Eine queer- und trans*-freundliche Atmosphäre ist gegeben“, heißt es im Flyer zur Studie. Alle Proband*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro.

Die Anmeldung erfolgt online. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann eine E-Mail an schmerz-studie@web.de gesendet werden.

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Trans* Frauen können grundsätzlich an Prostatakrebs erkranken. Über die urologische Versorgung dieser Personengruppe und mögliche besondere Herausforderungen im Zugang zu Vorsorge- und Behandlungsangeboten liegen bislang jedoch nur wenige Erkenntnisse vor.

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Im Rahmen ihrer Promotion führt Jessica Gloe, Doktorandin an der Universität Kiel (UKSH), derzeit eine wissenschaftliche Studie zur Inanspruchnahme von Prostatakrebsvorsorge durch trans* Frauen in Deutschland durch. Ziel der Untersuchung ist es, die aktuelle Versorgungssituation besser zu verstehen. Dabei stehen insbesondere Vorsorgeuntersuchungen, mögliche Zugangsbarrieren sowie Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen im Fokus. Langfristig sollen die Ergebnisse dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung in diesem Bereich zu verbessern.

An der Studie teilnehmen können trans* Frauen und nicht-binäre Personen ab 18 Jahren. Für die Teilnahme ist das Ausfüllen eines sechsseitigen Fragebogens vorgesehen, wofür etwa 15 Minuten eingeplant werden sollten. Die Datenerhebung erfolgt vollständig anonym und kann sowohl digital als auch postalisch durchgeführt werden. Eine unabhängige Ethikkommission hat die Studie geprüft und ihre Durchführung genehmigt.

Hier können der Fragebogen sowie weitere Informationen zur Studie heruntergeladen werden. Bei Fragen steht Jessica Gloe telefonisch unter 0179 610 49 41 oder per E-Mail an stu249024@mail.uni-kiel.de zur Verfügung. Das Teilen und Weiterleiten des Fragebogens ist ausdrücklich erwünscht, um ein möglichst umfassendes Bild der Versorgungssituation zu erhalten.

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