Echte Vielfalt

Arbeit

Die Universität zu Lübeck hat in ihrem Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung (IMGWF) zum 01. April 2024 eine Stelle als Koordinator*in für Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation (m/w/d) in Vollzeit (derzeit 38,7 Stunden pro Woche) zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 31. Dezember 2027.

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Wie es in der Ausschreibung heißt, ist "die Stelle [...] dem kürzlich eingeworbenen Sonderforschungsbereich (SFB) „sexdiversity“ zugeordnet, der die Determinanten, Bedeutungen und Auswirkungen der Diversität von Körpergeschlecht in biologischen, medizinischen und soziokulturellen Kontexten erforscht. Der SFB wurde Ende 2023 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bewilligt und verfolgt einen inter- und transdisziplinären Ansatz, in dem Medizin, Natur-, Sozial-, Geistes- und Lebenswissenschaften zusammenarbeiten. Ein allgemeines Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation wurde bereits im Teilprojekt Ö des SFBs erarbeitet. Das Teilprojekt Ö wird von Prof. Lisa Malich (IMGWF) und Dr. Jonathan Kohlrausch (Referat Chancengleichheit und Familie) geleitet. Es soll durch die ausgeschriebene Stelle koordiniert, ausgestaltet und umgesetzt werden. Die geplanten Kommunikationsmaßnahmen richten sich die an die Presse, die allgemeine Öffentlichkeit und spezifische Stakeholder. Weitere Informationen über den SFB erhalten Sie hier.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Praktische Umsetzung und Ausgestaltung des Konzepts zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Wissenschaftskommunikation des SFBs „sexdiversity“;
  • Eigenständige Koordination und Organisation von Workshops, Vortragsreihen und Social-Media Auftritten des SFB;
  • Erstellung von u.a. Presseinformationsmaterialien und Blogbeiträgen;
  • Betreuung der SFB-Website inklusive Blog;
  • Unterstützung eines zum SFB gehörenden Ausstellungs- und Buchprojekts;
  • Kooperation mit Mediendesigner*innen, Fotograf*innen, Druckereien, etc.;
  • Vertretung der Interessen und Positionen des SFBs gegenüber internen und externen Organisationen, Stakeholdern und Betroffenenorganisationen;
  • Abstimmung und Koordination gemeinsamer Kommunikationsmaßnahmen zwischen den Sprechern des SFBs und den unterschiedlichen am SFB beteiligten Institutionen;
  • Weiterentwicklung und Optimierung der Prozessabläufe in der Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation des SFBs;

Anforderungen:

  • Abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium (Master, Diplom oder Äquivalent), idealerweise eines Studienfaches mit explizitem Bezug zur Geschlechterforschung (z.B. Gender Medicine,
    Geschlechterstudien, Women’s and Gender History) oder eines allgemeineren Studienfaches (z.B. Psychologie, Philosophie, Geschichte, Biologie) mit individueller Schwerpunktsetzung im
    Bereich Geschlecht; einschlägige Promotion im o.g. Themenfeld;
  • Berufserfahrung in der Kommunikationsbranche (bevorzugt Öffentlichkeitsarbeit, Journalismus, Pressearbeit, Veranstaltungsorganisation sowie Wissenschaftskommunikation oder -koordination);
  • Berufserfahrung im universitären Umfeld ist wünschenswert.
  • Exzellente Kenntnisse der öffentlichen Debatten um Geschlechtsdiversität;
  • Gute Kenntnisse im journalistischen Schreiben in deutscher und englischer Sprache;
  • Gute Kenntnisse im Betreuen von Webseiten und Social Media Accounts (z.B. Twitter/ X, Instagram, Blogs);
  • Kenntnis verschiedener Wissenschaftskulturen, Interesse an inter- und transdisziplinärer Forschung zwischen Natur- und Geisteswissenschaften;
  • Wissen über nationale und internationale Betroffenenorganisationen von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung;
  • Sicheres und empathisches Auftreten, hohe Sozialkompetenz, Teamgeist;
  • Konzeptionelle Fähigkeiten, eigenverantwortliche, lösungsorientierte und strukturierte Arbeitsweise und Organisationsgeschick;"

Der Arbeitgeber bietet:

  • "Betriebliche Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Mobiles Arbeiten
  • Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • NAH-SH/ Deutschland-Jobticket, Teilnahme am Hochschulsport, vergünstigtes Mensaessen auf dem Campusgelände und viele weitere Angebote für Mitarbeitende
  • Gesundheitsmanagement „Gesunde Hochschule“
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Hochmoderne inter- und transdisziplinäre Forschungsumgebung mit exzellenten Forschungsprojekten und nationalen wie internationalen Kooperationen

Die Eingruppierung erfolgt nach Maßgabe der Tarifautomatik bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L. Eine endgültige Stellenbewertung bleibt vorbehalten. Die Universität zu Lübeck versteht sich als moderne und weltoffene Arbeitgeberin. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität. Wir fördern die Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Als Bewerberin oder Bewerber mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Person berücksichtigen wir Sie bei entsprechender Eignung bevorzugt.
Für weitergehende Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Lisa Malich per E-Mail (lisa.malich@uni-luebeck.de) gerne zur Verfügung.
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 1090/23 bis spätestens 09.02.2024 (Eingangsdatum) zusammengefasst in einem PDF-Dokument an bewerbung@uni-luebeck.de

Universität zu Lübeck – Die Präsidentin – Referat Personal Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck"

Die Stellenausschreibung findet sich auch als pdf unter diesem Link

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In unseren Berichten verwenden wir routinemäßig den Genderstern, eine Schreibweise, bei der wir selbstverständlich eine nicht abschließende Liste von Gender- und Geschlechtsidentitäten berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund war es besonders interessant, als am 18. Januar 2024 diverse Medien über die Bestätigung der Inklusivität des Gendersterns durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) berichteten.

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Die Nachricht fand sowohl bei queer.de, Stern und Spiegel Erwähnung, die über die endgültige Entscheidung des BAGs in letzter Instanz informierten. In dem besagten Fall suchte eine Stadt in Hessen nach "Fallmanager*innen im Aufenthaltsrecht". Eine intergeschlechtliche Person, die sich selbst als Hermaphrodit bezeichnet und zudem schwerbehindert ist, bewarb sich daraufhin. Als die Stadt die Person zu einem Bewerbungsgespräch einlud, teilte diese mit, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen anderen Termin in Brandenburg habe und bat um einen Ersatztermin. Die Stadt lehnte dies mit der Begründung ab, das Stellenbesetzungsverfahren solle nicht weiter verzögert werden.

Die Person reichte daraufhin Klage ein mit der Begründung, sie sei aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden und führte den Genderstern als Beweis an. Zudem habe ihr aufgrund der Behinderung ein Ersatztermin zugestanden. Nach einem Verfahren über mehrere Instanzen urteilte nun das BAG in letzter Instanz.

Das Gericht bestätigte zwar, dass es sich bei dem Nichtanbieten eines Ersatztermins durchaus um einen Nachteil handele. Allerdings habe die klagende Partei „[…] nicht hinreichend dargelegt, dass sie diese Benachteiligung iSv. § 7 Abs. 1 AGG wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes bzw. wegen ihrer Schwerbehinderung nach § 164 Abs. 2 SGB IX erfahren hat“. Somit haben schwerbehinderte Menschen bei öffentlichen Arbeitgeber*innen das Recht, die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu verlangen, sofern sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Dabei müssen öffentliche Arbeitgeber*innen auch einen Ersatztermin anbieten oder zumindest prüfen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber „hinreichend gewichtige“ Verhinderungsgründe angibt. Der „andere Termin in Brandenburg“ reiche allerdings nicht als „hinreichend gewichtiger“ Grund aus, so das Gericht. Im Gegenteil wiege die Bewältigung eines Einstellungsverfahrens und die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Besetzung sogar schwerer.

Darüber hinaus betonte das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil die Inklusivität von Ausschreibungen mit Genderstern, welche auch die Gruppe der Hermaphroditen einschließt. Unabhängig von umstrittenen Ansichten zum Genderstern, so die Richter, beeinflussen solche Bedenken nicht das Verständnis des durchschnittlichen Adressat*innenkreises der Ausschreibung.

„Aus der Verwendung des Gendersterns bei der Stellenausschreibung („Fallmanager*innen“) kann nicht geschlossen werden, dass nicht eingestellte zweigeschlechtliche Menschen im Auswahlverfahren wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurden. […] Der Genderstern drängt kein „drittes Geschlecht als Lückenbüßer zwischen Mann und Frau“ […]. Ebenso wenig verleugnet er die Existenz zweigeschlechtlicher Menschen“.

Wie sich zeigt, hat sich eine gendergerechtere Sprache im Alltag bereits etabliert und in formale Rechtsakte wie Ausschreibungen und Verträge Einzug gefunden. Doch je mehr Rechtssicherheit damit einhergeht, desto stärker zeigt sich eine gewisse rechtliche Starre. Dies bedeutet nicht das Ende des Diskurses, sondern markiert die Notwendigkeit, bestehende Lücken aufzuzeigen.. Je etablierter ein Begriff gerade im Arbeits- und anderen Reichsgebieten ist, umso eher kann eine Korrektur an einer Stelle einen ganzen Rattenschwanz an Ersetzungen an anderen Stellen nach sich ziehen.

Mit seiner Auslegung hat das BAG somit den Spagat geschafft, ein Zeichen in seiner Inklusivität zu setzen, ohne das Gesetz grundlegend zu verändern.

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Wie bereits bei der Fußballweltmeisterschaft (WM) der Männer (2022 in Katar), besitzt auch die WM der Frauen (2023 in Neuseeland und Australien) eine Bedeutung als weltweites Sportereignis mit all seiner symbolischen Reichweite.

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Allein in Deutschland war das Finale der Fußballeuropameisterschaft (EM) der Frauen von 2022 mit ca. 18 Millionen Zuschauer*innen die meistgesehene Sportübertragung des vergangenen Jahres. Nun steht sogar die gesamte WM-Übertragung in Deutschland infrage. Laut eines Berichtes des Deutschlandfunks konnten sich FIFA und die deutschen Medien- und Streaming-Anbieter bis jetzt noch nicht über die Übertragungsrechte einigen. Dieser Zwist unterstreicht auch die Bedeutung der Frauen-WM.

Der Stern berichtete noch Ende März, dass die Kapitänsbinde in Regenbogenfarben auch für die Frauen-WM nicht vorgesehen sei. Gegenüber der DPA ließ die Fifa allerdings verlauten, dass es noch kein endgültiges Ergebnis gäbe. „Die Fifa bemüht sich um einen fortlaufenden Dialog mit Spielerinnen und Mitgliederverbänden“.

Im Gegensatz zu Katar stehen Australien und Neuseeland dem Thema jedoch völlig anders gegenüber. So zeigte sich James Johnson, Chef des australischen Fußballverbandes, laut einem Bericht des Guardian vom 13. Mai 2023 nach einem Gespräch mit der Fifa durchaus optimistisch, dass es doch noch gelinge, dass Spielerinnen bei der Frauen-WM Regenbogenarmbinden tragen dürfen.

Demnach wollten Co-Gastgeber und Fifa aus der Kontroverse beim Männerturnier in Katar lernen. Damals mussten sechs europäische Länder ihre Pläne aufgeben, die „OneLove-Antidiskriminierungsbinde" zu tragen, nachdem ihnen mitgeteilt worden war, dass ihre Mannschaftskapitäne gesperrt würden, wenn sie dies täten. Nach den Fifa-Regeln darf die Mannschaftsausrüstung keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Aussagen oder Bilder enthalten. Der Kapitän jeder Mannschaft musste die von der Fifa bereitgestellte Kapitänsbinde tragen.

Doch schon der Austragungsort der letzten Männer-WM kann als politische Wertung betrachtet werden. Bereits damals hatten wir die eklatanten Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen angesprochen, die von einem öffentlichen Lavieren der Fifa begleitet wurden. Sobald eine Organisation wie die Fifa ein Land als medial wirksamen Austragungsort auswählt, bedeutet dies auch eine Akzeptanz der aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Situation.  Selbst wenn die Gegebenheiten offener sind als in Katar, bleibt das nicht zulassen der Regenbogenbinde politisch.

Solange die Debatte um die Kapitänsbinde in Regenbogenfarben in der Welt ist, bedeutet jedes nicht erlauben: „We don't support you“. So wie gezieltes nicht-kommunizieren als Teil von Kommunikation verstanden werden sollte, so ist das Verbot einer politischen Aussage Teil von Politik. Ein Turnier, welches von Teams aus Nationalstaaten ausgetragen wird, das Absingen von Nationalhymnen beinhaltet und öffentlichkeitswirksam von Politiker*innen begleitet wird, kann nicht unpolitisch sein.

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Auch wenn Diversität am Arbeitsplatz bereits in der ein und anderen Firma als Thema Einzug gehalten hat, so ist eine diskriminierungsfreie Arbeitskultur immer noch nicht selbstverständlich. Gerade Personaler*innen, die bis dato keinen wirklichen Bezug zu diesem Thema hatten, sind umso mehr auf externe Informationen angewiesen.

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Mit der Broschüre „Divers und jetzt?!“ versuchen die Landeskoordinationen Inter* in Niedersachsen und NRW den Verantwortlichen für genau diese Situationen ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie QNN schreibt. Aber auch für Personaler*innen, die sich bereits mit dem Thema befasst haben, kann die Publikation als Checkliste beim Qualitätsmanagement Verwendung finden.

Neben einer Auswahl an weiterführender Literatur bietet die Broschüre eine Liste von Anlaufstellen bei Fragen zum Thema. Zwei der vier Stellen sind dabei auch bundesweit aktiv und bieten einen Service über Niedersachsen und NRW hinaus. Hinzu kommen eine kurze und allgemeine Begriffserklärung, was Inter*-Sein bedeutet sowie bedingte Rechtsgrundlagen. Abschließend finden sich zwei konkrete Checklisten, die für Bewerbungsverfahren, aber auch die Gestaltung des Arbeitstags konkrete Orientierungspunkte liefern können.

Natürlich ist auch eine Broschüre kein Allheilmittel, aber es kann für viele Menschen hilfreich sein, sich zu informieren und Anhaltspunkte zu finden. Das gilt allerdings nicht nur für die Personalabteilung. Auch der Betriebsrat oder die interne Revision können die Checklisten nutzen, um sich mit ganz konkreten Vorschlägen für ein besseres Arbeitsklima einzusetzen. Für Unternehmen, die schon eine etablierte inter* bzw. diverse* Arbeitskultur und eigene Tools und Kontrollmechanismen haben, mag die Broschüre allerdings nichts Neues mehr bieten. Sie ist daher eher als „Kick-Start“ zu verstehen, um es Arbeitgeber*innen und Personaler*innen zu ermöglichen, in eine weniger diskriminierende Arbeitskultur einzusteigen.

Bei Interesse kann die Broschüre unter inter@qnn.de bestellt werden oder einfach hier als PDF kostenlos heruntergeladen werden.

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Mitte letzten Jahres trat Amazons ‚Inclusion Playbook‘ in Kraft. Darin legte der Konzern Richtlinien zum Beispiel zum Umgang mit Stereotypen fest, die bei einem Filmdreh von und für Amazon zu berücksichtigen sind. Seitdem ist über ein Jahr vergangen und die zunächst laut gewordene Kritik am Playbook scheint in den Hintergrund gerückt, wie aktuell die jüngsten Empörungen um die Netflix-Serie „Heartstopper“ zeigen.

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Nach massivem Druck aus der Community sah sich der Schauspieler Kit Connor gezwungen, sich auch privat als bi zu outen, nachdem ihm bzw. der Serie ‚Queerbaiting‘ vorgeworfen wurde. Queerbaiting gilt als „eine Marketingtechnik für Fiction- und Entertainment-Formate, bei denen die Produzent*innen auf gleichgeschlechtliche Romanzen oder andere LGBTI-Darstellungen hinweisen, sie dann aber nicht darstellen.“ (queer.de) Connor erhielt die Vorwürfe, nachdem er Hand in Hand mit einer Schauspielerkollegin gesehen wurde: „Bei manchen Fans sorgte dies für Unverständnis, da Connor in ‚Heartstopper‘ einen bisexuellen Schüler spielte, […] und in Interviews von sich gab, dass er sich mit seiner Rolle identifizieren könne.“

Diese „Fans“ glaubten, einen Anspruch darauf zu haben, aufgrund einer Rolle über die sexuelle Orientierung eines Schauspielers zu urteilen. Genau dies missversteht jedoch auch Amazon: Im Inclusion Playbook stellt - neben Inklusion - Authentizität eine zentrale Maxime. Es gehe darum, Minderheiten auch in Bezug auf ihre „sexuelle Orientierung“ zu stärken, so der Konzern. Aber: Die Richtlinie regelt, wer vor und hinter der Kamera steht, indem sie Quoten für Geschlecht, Herkunft sowie sexuelle, politische oder religiöse Ausrichtungen setzt. Andreas Berner zitiert dazu in seiner ZEIT-Kolumne: „Es sollen nur noch Schauspieler engagiert werden, deren Identität (Geschlecht, Geschlechtsidentität, Nationalität, Ethnizität, sexuelle Orientierung, Behinderung) mit den Figuren, die sie spielen, übereinstimmt."

Der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt mahnt, dass die hier betriebene Nebeneinanderstellungen von Identitäten durch „Authentizität“ eine Identitätspolitik erzeuge, wie sie auch bei den „Neuen Rechten“ zu finden sei. Hier gehe es nicht mehr um Schauspiel und Rollenübernahme, sondern dass jede*r einen/ihren Platz zugewiesen bekommt. Sowohl Schmitt als auch Berner zitieren in diesem Zusammenhang Diderot und sein „Paradox über den Schauspieler“ um 1770:

"Der Schauspieler ist nicht diese oder jene Person, er spielt sie nur und spielt sie so gut, dass Sie ihn mit ihr verwechseln", […] "das vollständige Fehlen von Empfindsamkeit" sei daher gerade "die Voraussetzung für erhabene Schauspieler".

Die taz fragte im vergangenen Jahr, ob nun nicht geoutete Schauspieler*innen mehr oder weniger zu Outings gezwungen würden, um Jobs zu bekommen und bemerkte: „Ein Mörder muss nicht von einem Mörder gespielt werden. […] Und ein homosexueller Schauspieler kann eben auch die Rolle eines Heterosexuellen übernehmen.“ Ebenso hätte Connor, auch wenn er nicht bi wäre, die Rolle verkörpern können.

Amazons Anliegen, möglichst keine potenziellen Kund*innen zu verschrecken, ist offensichtlich. Dabei verlangt der Konzern allerdings nicht weniger als eine*n gläserne*n Arbeitnehmer*in, die*der alles über ihre*seine Herkunft und (sexuelle) Identität verrät, um anstellbar zu bleiben. Ob dabei ein Thema schauspielerisch gut umgesetzt wird oder nicht, sollte jedoch auch weiterhin eine Frage des Handwerks und nicht der sexuellen oder irgendeiner anderen Identität bleiben.

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Mit der Initiative „#OutInChurch: Für eine Kirche ohne Angst“ haben sich vergangene Woche rund 125 derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende der römisch-katholischen Kirche im deutschen Sprachraum als queer geoutet. Dass diese aufgrund dessen entlassen werden könnten, illustriert vor dem Hintergrund unzähliger Kindesmissbrauchsskandale in der katholischen Kirche eine gefährliche Doppelmoral.

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Von katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird unter der Überschrift „Loyalitätsobliegenheiten“ erwartet, „dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten“, wobei augenscheinlich nur Cis-Geschlechtlichkeit und Heterosexualität als "sittlich" gelten, und jegliche andere Identitäten und Orientierungen Grund für eine Entlassung aus dem Beruf darstellen können. Dabei steht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen diskriminierend zu handeln, entgegen der Antidiskriminierungsregeln Deutschlands und der EU, welche Benachteiligung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung verbieten. Sollte es bei der aktuellen Rechtsauffassung des EuGH bleiben, schafft dies noch immer keine vollständige Rechtssicherheit für Bedienstete der katholischen Kirche, die wiederverheiratet sind oder in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben. Viele schildern noch immer, dass sie Angst hätten sich zu outen und aufgrund ihrer vermeintlich „Unsittlichkeit“ ausgeschlossen zu werden – und wenn nicht beruflich, dann zwischenmenschlich.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die katholische Kirche bis hin zum ehemaligen Papst Benedikt wissentlich Pädo-Kriminelle geschützt und nach ihren Vergehen lediglich versetzt und so weiteren Kindern ausgesetzt haben soll, offenbart sich also eine skurrile Doppelmoral: Während Kinderschänder nach ihren Vergehen in der Kirche und ihren Posten gehalten worden sind, obwohl sie bereits mehrfach eines Verhaltens angeklagt worden waren, das nicht nur „unsittlich“, sondern durchweg kriminell ist, muss sich eine trans Krankenschwester in einem katholischen Krankenhaus fragen, ob ihre Geschlechtsidentität den „Loyalitätsobliegenheiten“ ihres Arbeitsgebers widerspricht. Weil die katholische Kirche mit 1,3 Mio. Angestellten nach dem Staat der größte Arbeitgeber Deutschlands ist, stellen Situationen wie diese auch keine Einzelfälle dar, sondern Teil ein größeren Systems, das zugespitzt formuliert Kriminelle schützt, aber Queere diskriminiert. Eine Doppelmoral, die aus unerklärlichen Gründen verschiedenste Maßstäbe für den kinderschändenden Priester anlegt, als für die lesbische Lehrerin oder den genderqueeren Messner.

Von #OutInChurch wünscht sich der Gleichstellungsbeauftrage Sven Lehman daher, „dass sie einen konstruktiven Dialog innerhalb der katholischen Kirche auslöst mit dem Ziel, Gleichstellung und Akzeptanz aller Beschäftigten zu verwirklichen“. Dafür liegt, wie es aussieht, ein weiter Weg vor der katholischen Kirche, der nicht nur von Betroffenen in Deutschland gegangen werden kann und muss, sondern von der gesamten Institution – auch einem Vatikan, der die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare noch immer verbietet und für ungültig erklärt. Ob und wie schnell dies gelingt wird sich zeigen. Dass Erzbischof Koch das Zölibat nun in Frage stellte, und Kardinal Marx einen Queer-Gottesdienst geleitet hat, lässt sich als potentiellen Anfang diesen weiten Weges verstehen.

Lesen Sie hier mehr über die #OutInChurch-Initiative.

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Mit der Initiative „#OutInChurch. Für eine Kirche ohne Angst“ haben sich vergangene Woche rund 125 Personen, die in der römisch-katholischen Kirche im deutschen Sprachraum als Priester, Lehrer*innen oder Kirchenverwaltungsangestellte haupt- oder ehrenamtlich tätig sind oder waren, als schwul, lesbisch, trans und queer geoutet. Sie forderten die Kirche auf "veraltete Aussagen der kirchlichen Lehre" in Bezug auf Sexualität und Geschlecht abzuschaffen.

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So sieht sich die römisch-katholische Kirche in Deutschland nun erneut mit Forderungen nach einem besseren Schutz von queeren Rechten und einem Ende der institutionellen Diskriminierung von queeren Menschen konfrontiert. Diese fordern ohne Angst leben zu können und ohne Diskriminierung Zugang zu allen Arten von Aktivitäten und Berufen in der Kirche zu haben. Ihre sexuelle Orientierung dürfe dabei nicht als Verstoß oder Grund für eine Entlassung aus dem Beruf angesehen werden, wie es momentan auf Basis von „Loyalitätsobliegenheiten“ geschehen kann: So wird von katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet, „dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten“ – eine „Sittenlehre“, die augenscheinlich nur Cis-Geschlechtlichkeit und Heterosexualität für richtig hält. „Ich muss befürchten meine Stelle zu verlieren, weil ich als ‚krank‘ gelte – nur, weil ich das Gefühl habe eine Frau zu sein“, erzählt eine trans Frau in der ARD-Doku "Wie Gott uns schuf". „Es gibt für Menschen wie mich, Schwule, Lesben, Queere, keine Rechtssicherheit“, erzählt ein schwuler Theologe.

Im vergangenen Jahr hatte der Vatikan, Sitz des Papstes und der römisch-katholischen Kirche, entschieden, dass Priester gleichgeschlechtliche Ehen nicht segnen können und dass solche Segnungen nicht gültig seien. Das Urteil löste eine neue Debatte zu diesem Thema aus, und in einigen Teilen Deutschlands gab es erheblichen Widerstand dagegen. Letztes Jahr sprachen sich mindestens zwei deutsche Bischöfe, darunter Kardinal Reinhard Marx aus München, einer der wichtigsten Berater des Papstes, für eine Art "pastoralen" Segen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften aus. Als Antwort auf formelle Anfragen einer Reihe von Diözesen, ob diese Praxis erlaubt sei, stellte die Glaubenskongregation des Vatikans jedoch klar, dass dies nicht erlaubt sei. Papst Franziskus billigte diesen Entschluss und fügte hinzu, dass sie "nicht als eine Form der ungerechten Diskriminierung gedacht ist, sondern als eine Erinnerung an die Wahrheit des liturgischen Ritus" des Ehesakramentes.

Dass eine Entlassung aus dem Beruf aufgrund einer queeren Identität nicht ungerecht diskriminierend ist, lässt sich wohl jedoch noch schlechter argumentieren, da es Artikel drei des Grundgesetzes widerspricht, in dem steht, dass niemand wegen „seines Geschlechtes“ oder „seiner sexuellen Identität“ benachteiligt werden darf.

Lesen Sie hier eine Kontextualisierung der Thematik vor dem Hintergrund anderer Ereignisse in der katholischen Kirche.

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Von LGBTQI*-freundlich bis hin zu geschlechts-, hautfarben-, alters- und gewichtssensibler Unterhaltung: Repräsentiert Deutschland erfolgreich verschiedene Gruppen? In der deutschen Unterhaltungsindustrie wird immer wieder der Ruf nach mehr Inklusion laut. Doch was heißen Inklusion und Repräsentation in diesem Zusammenhang?

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„Warum einen Frosch küssen, wenn man auch eine Prinzessin küssen kann“, lautet der Slogan von „Princess Charming“, der ersten lesbischen Reality-Dating-Show, die auf der deutschen Streaming-Plattform TVNOW ausgestrahlt wird. Für schwule Männer gibt es als Äquivalent die Show Take Me Out: Boys, Boys, Boys. Und dann gibt es noch die von Heidi Klum produzierte und moderierte Show Germany's Next Topmodel 2021, deren jüngste Gewinnerin das Transmodel Alex Mariah Peter ist. Und neue Filme und Serien wie „Ivie wie Ivie“ (2021) und „Breaking Even“ (2020) zeigen sowohl vor als auch hinter der Kamera ein diverses Deutschland. Aber reicht das aus?

Die deutsche Populärkultur scheint inklusiver zu werden, zumindest wenn es darum geht, die Präsenz und Existenz queerer Personen und von Menschen mit unterschiedlichen Hautfarben anzuerkennen. Doch bisher hätten sich das Fernsehen und die Unterhaltungsbranche im Allgemeinen, auch bei der Darstellung solcher Minderheiten, hauptsächlich an Stereotypen gehalten.

„Während Deutschland in mancher Hinsicht offen ist, ist es in anderer Hinsicht eher konservativ“, so der Schauspieler Dean Baykan. „Zum Beispiel werden Ausländer oder Menschen mit ausländischem Hintergrund in Spielfilmen oder bei ernsthaften Schauspielprojekten nicht ernst genommen“. Der Filmemacher Dieu Hao Do stimmt dieser Einschätzung zu. Er ist Teil des Projekts Vielfalt im Film und vertritt das Berlin Asian Film Network (BAFNET). „Es gibt Schwarze, die Drogen verkaufen, Muslime, die als Kriminelle dargestellt werden, asiatische Frauen, die schwache Charaktere spielen ... Aber es gibt viel mehr Komplexität in diesen ethnischen Gruppen, und diese muss auch dargestellt werden“, sagte er der DW.

In einer kürzlich von Vielfalt im Film durchgeführten Umfrage https://vielfaltimfilm.de/ gaben 5.500 Teilnehmer an, dass sie der Meinung sind, dass solche Klischees von der Filmindustrie aufrechterhalten werden. In der Studie wurde auch erwähnt, dass queere Schauspieler*innen versuchten, ihre sexuelle Orientierung zu verbergen, um ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz oder eine bestimmte Rolle in einem Film oder einer Show zu verbessern.

Anfang dieses Jahres gaben 185 Schauspieler in Deutschland unter dem Titel „act out“ in einem SZ-Artikel öffentlich bekannt, dass es für sie an der Zeit sei, sich öffentlich dazu zu bekennen, dass sie schwul, bisexuell, lesbisch, queer, nicht-binär oder trans* sind. Sie alle forderten mehr Sichtbarkeit und Repräsentation in der deutschen Unterhaltungsindustrie, nachdem sie dazu gedrängt worden waren, ihre Identitäten zu verstecken.

So beschränke sich das Konzept der Vielfalt laut Schauspielerin Sheri Hagen nicht nur darauf, dass queere Stars und die „Alibi-Person mit nicht-deutschem Hintergrund“ in einer Sendung zu sehen sind. „Vielfalt bedeutet für mich nicht nur Hautfarbe oder Geschlecht, was das vorherrschende Denken in der deutschen Filmindustrie ist“, sagt sie und fügt hinzu, dass Vielfalt auch „Behinderungen, sexuelle Identität, gewichtsbedingte Diskriminierung, Ost-West-Diskriminierung – besonders hier in Deutschland –, klassenbedingte Unterschiede, ethnische Unterschiede, kulturelle Unterschiede, Hautfarbe und vieles mehr umfasst.“ Der Filmemacher Dieu Hao Do stimmt zu, dass es in diesem Zusammenhang wichtig ist, zu verstehen, wie diese verschiedenen Dimensionen von Vielfalt und die damit verbundenen Aspekte möglicher Diskriminierung miteinander interagieren. Der Kampf gegen diese Art von Ausgrenzung ist von zentraler Bedeutung für die Förderung der Vielfalt, betont er.

Außerdem gehe es laut Hagen bei der Vielfalt auch darum, wer die Geschichten schreibt, wie diese Geschichten kommuniziert werden und wer diese Ideen vor der Kamera umsetzt. Bis heute, so fügt sie hinzu, seien die Vorstände der meisten deutschen Medienanstalten „männlich und weiß“ – eine de facto wahre Einschätzung. Dieu Hao Do stimmt hier wieder zu, dass die deutsche Fernseh- und Filmindustrie mehr Vielfalt brauche, um „die verschiedenen Perspektiven beim Geschichtenerzählen anzuerkennen“, „und das ist etwas, was wir im Moment nicht haben“. Hoffentlich, könnte man sagen, ist es etwas, was wir noch nicht haben – was sich aber ändern kann.

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Als sich Tessa Ganserer (Grüne) 2018 als trans outete war die heute 43-Jährige schon fünf Jahre lang Mitglied des bayerischen Landtags – und wurde mit ihrem Outing zur ersten offenen trans Abgeordneten einen deutschen Landesparlamentes. Nun zieht die gelernte Forstwirtin, die derzeit queerpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion ist, als Direktkandidatin für den Wahlkreis Nürnberg-Nord in die Bundestagswahl am 26. September diesen Jahres.

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In Berlin wolle Ganserer sich, so letztes Jahr angekündigt, für LGBTI-Rechte einsetzen, wie unter anderem eine Reform des „völlig veralteten“ Transsexuellengesetzes. Wie Echte Vielfalt berichtete rufen Opposition und trans Aktivist*innen dazu schon seit Jahren auf, dennoch: „Die Regierung in Berlin hat bisher überhaupt nichts Vernünftiges auf den Weg gebracht.“, so Ganserer, insbesondere der „pathologische Ansatz“ des Gesetzes sei „unerträglich“. Noch immer beinhaltet der letzte Gesetzesentwurf der Union die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“).

In einem Interview mit nordbayern.de sagte die Direktkandidatin, dass sie jedoch auch Lust habe, „im Bundestag wieder an anderer Stelle eine andere inhaltliche Politik zu machen und nicht nur Betroffenenpolitik“ – schließlich sei sie Diplom Försterin.

Und ebendies, dass trans Personen nicht nur etwas wertvolles zu „trans Themen“ beizutragen haben – wie Frauen nicht nur zu „Frauenthemen“ etwas zu sagen haben – könnte und sollte sich in der Zukunft normalisieren. Zwar ist die Tatsache, dass mittlerweile ein Klima im Bundestag herrscht, indem sich trans Personen outen können ein Fortschritt, der durchaus gefeiert werden darf – so ist es dennoch wünschenswert, dass beispielsweise die vielen trans Politiker*innen, die sich dieses Jahr (und künftig) um ein Mandat bewerben wollen, nicht auf ihre geschlechtliche Identität reduziert werden. Ein männlicher Politiker müsste nämlich nie die Absicht erklären, sich auch für andere Themen als beispielsweise maskuline Gesundheit engagieren zu wollen.

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Mit einer öffentlichen Erklärung haben 800 Fußballer*innen ihren Kolleg*innen im Profi-Fußball Mut zugesprochen, sich zu outen.

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Noch immer ist es im Profifußball der Männer ein Tabu, sich als schwul zu outen. Zurzeit gibt keinen einzige offen homosexuellen Fußballer im Profifußball der Männer. Deswegen haben Fußballer*innen aus ganz Deutschland nun eine Aktion ins Leben gerufen: Unter dem Hashtag #ihrkönntaufunszählen und einer Erklärung, die im Fußballmagazin 11 Freunde veröffentlicht wurde, sicherten sie homosexuellen Spieler*innen ihre Unterstützung zu.

„Wir werden euch unterstützen und ermutigen und, falls notwendig, auch gegen Anfeindungen verteidigen. Denn ihr tut das Richtige, und wir sind auf eurer Seite", heißt es in dem Solidaritätsschreiben.

Zu den Unterzeichner*innen des Aufrufes gehören unter anderen Profis wie Max Kruse (1. FC Union Berlin), Niklas Stark (Hertha BSC), Bakery Jatta (Hamburger SV), die Nationalspielerinnen Almuth Schult und Alexandra Popp (VfL Wolfsburg). Auch ganze Mannschaften wie zum Beispiel der 1. FC Köln haben den Appell unterschrieben.

Niemand solle zu einem Coming-out gedrängt werden, betonen die Unterzeichner*innen.  Dies sei die freie Entscheidung jedes Einzelnen.  Denjenigen, die sich dafür entscheiden würden, wollen die Unterzeichner*innen ihre Solidarität zusichern. Es gehöre zu den elementaren Freiheitsrechten jedes Menschen gehört, sich zu seiner sexuellen Orientierung bekennen zu können.

In den sozialen Medien wie Twitter wurde die Kampagne begeistert aufgenommen und verbreitet. Der DFB findet die Initiative eine „starke und wichtige Aktion“. Eine Userin kommentiert den Aufruf mit „Ob auf dem Platz, in der Fankurve oder in der Gesellschaft: was zählt ist Respekt, Akzeptanz & Vielfalt. Danke für diese wichtige Aktion @11Freunde_de die zeigt, wir dürfen nicht aufhören gegen Diskriminierung zu kämpfen und seid euch sicher #ihrkönntaufunszählen“.

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