Mit der Initiative „#OutInChurch. Für eine Kirche ohne Angst“ haben sich vergangene Woche rund 125 Personen, die in der römisch-katholischen Kirche im deutschen Sprachraum als Priester, Lehrer*innen oder Kirchenverwaltungsangestellte haupt- oder ehrenamtlich tätig sind oder waren, als schwul, lesbisch, trans und queer geoutet. Sie forderten die Kirche auf „veraltete Aussagen der kirchlichen Lehre“ in Bezug auf Sexualität und Geschlecht abzuschaffen.
So sieht sich die römisch-katholische Kirche in Deutschland nun erneut mit Forderungen nach einem besseren Schutz von queeren Rechten und einem Ende der institutionellen Diskriminierung von queeren Menschen konfrontiert. Diese fordern ohne Angst leben zu können und ohne Diskriminierung Zugang zu allen Arten von Aktivitäten und Berufen in der Kirche zu haben. Ihre sexuelle Orientierung dürfe dabei nicht als Verstoß oder Grund für eine Entlassung aus dem Beruf angesehen werden, wie es momentan auf Basis von „Loyalitätsobliegenheiten“ geschehen kann: So wird von katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet, „dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten“ – eine „Sittenlehre“, die augenscheinlich nur Cis-Geschlechtlichkeit und Heterosexualität für richtig hält. „Ich muss befürchten meine Stelle zu verlieren, weil ich als ‚krank‘ gelte – nur, weil ich das Gefühl habe eine Frau zu sein“, erzählt eine trans Frau in der ARD-Doku „Wie Gott uns schuf“. „Es gibt für Menschen wie mich, Schwule, Lesben, Queere, keine Rechtssicherheit“, erzählt ein schwuler Theologe.
Im vergangenen Jahr hatte der Vatikan, Sitz des Papstes und der römisch-katholischen Kirche, entschieden, dass Priester gleichgeschlechtliche Ehen nicht segnen können und dass solche Segnungen nicht gültig seien. Das Urteil löste eine neue Debatte zu diesem Thema aus, und in einigen Teilen Deutschlands gab es erheblichen Widerstand dagegen. Letztes Jahr sprachen sich mindestens zwei deutsche Bischöfe, darunter Kardinal Reinhard Marx aus München, einer der wichtigsten Berater des Papstes, für eine Art „pastoralen“ Segen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften aus. Als Antwort auf formelle Anfragen einer Reihe von Diözesen, ob diese Praxis erlaubt sei, stellte die Glaubenskongregation des Vatikans jedoch klar, dass dies nicht erlaubt sei. Papst Franziskus billigte diesen Entschluss und fügte hinzu, dass sie „nicht als eine Form der ungerechten Diskriminierung gedacht ist, sondern als eine Erinnerung an die Wahrheit des liturgischen Ritus“ des Ehesakramentes.
Dass eine Entlassung aus dem Beruf aufgrund einer queeren Identität nicht ungerecht diskriminierend ist, lässt sich wohl jedoch noch schlechter argumentieren, da es Artikel drei des Grundgesetzes widerspricht, in dem steht, dass niemand wegen „seines Geschlechtes“ oder „seiner sexuellen Identität“ benachteiligt werden darf.
Lesen Sie hier eine Kontextualisierung der Thematik vor dem Hintergrund anderer Ereignisse in der katholischen Kirche.