Echte Vielfalt

Erfahrungen

In einer Welt, in der Offenheit und Vielfalt ein selbstverständlicher Bestandteil der Gesellschaft sein wollen, spielt neben dem Diskurs um unser Geschlecht auch der Diskurs um unsere sexuelle Orientierung eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dabei ist unser Selbstbild, also unsere Identität, eng an die eigene Sexualität gekoppelt, und so stellt sich die Frage: Ist unsere sexuelle Orientierung wirklich so festgelegt, wie wir oft glauben?

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Das Format „42 - Die Antwort auf fast alles“ von arte geht in seiner kurzweiligen Episode „Sind wir alle bisexuell?“ genau dieser titelgebenden Frage nach und macht dabei deutlich, dass auch Homosexualität eine Schublade sein kann. Mit einem Blick auf Geschichte, Kultur und moderne Forschungsergebnisse wirft arte ein faszinierendes Licht auf dieses Thema und lädt dazu ein, unsere Vorstellungen von Liebe und Anziehungskraft neu zu überdenken.

Bisexualität oder auch Pansexualität, die alle Geschlechter mit einschließt, findet dabei heutzutage in Filmen, Serien und der Kulturindustrie ganz selbstverständlich ihren Platz. In der Öffentlichkeit scheint sie hingegen immer noch auf Ressentiments und Schweigen zu treffen.

Die Idee, dass der Mensch grundsätzlich fähig ist, sich zu allen Geschlechtern hingezogen zu fühlen, wirft somit eine spannende Debatte über die Biologie und Soziologie der menschlichen Sexualität auf. Dabei mach die Dokumentation deutlich, dass „Bi“ - entgegen dem Begriff - keine Frage des entweder-oder ist, sondern eher ein Spektrum, in dem sich Menschen bewusst oder unbewusst offen oder verdeckt entscheiden.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt zugleich, dass die klaren Abgrenzungen von Sexualität, wie wir sie kennen und z.T. praktizieren, tief in die Abgründe der europäischen Geschichte führen. Mit Sicherheit lässt sich am Ende nur festhalten, dass es in der Sexualität kaum eindeutige Grenzen gibt, die nicht zuvor von Menschen festgelegt wurden. Mit dem Wissen um die Nähe von Sexualität und Identität: Eine Erkenntnis, die sowohl zur Selbstreflexion als auch zu einem nachvollziehbaren ersten Rückschrecken führen kann.

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Die Ausstellung „gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945“ zeichnet die vielfältigen und ambivalenten Lebensgeschichten queerer Menschen in den Jahren 1933 bis 1945 nach. Neben den Schrecken der Verfolgung werden dabei auch Wege der Selbstbehauptung einer widrigen Lebensrealität gezeigt.

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Wie Karl-Heinz Steinle, Mitglied des Kurator*innen-Teams, gegenüber dem Tagesspiegel betonte, gehe es darum, den Blick über die Verfolgung männlicher homo- und bisexueller Menschen und den §175 StGB hinaus zu weiten. Die Ausstellung wolle, so Steinle weiter, Personen, deren Verfolgung und ihre Strategien des Überlebens aufzeigen.

Von politischer Seite wurde hingegen die hohe Aktualität betont. So verwies Ferda Ataman (Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung) gegenüber dem Tagesspiegel auf die Bedeutung, welche die Ausstellung vor dem Hintergrund zunehmender Präsenz rechtsradikaler Gruppen in Deutschland habe. Der Tagesspiegel macht dabei deutlich, dass sich für LGBTIQ* einzusetzen immer auch bedeutet, sich dafür einzusetzen, den demokratischen Boden zu stärken und sich gegen Rechtsradikalität und Faschismus stark zu machen.

Wie wir bereits beim Thema Asyl festgestellt haben, ist dann, wenn der Schutz und damit die Würde von Menschen infrage steht, eben nicht nur eine Gruppe betroffen ist.

Dabei gilt frei nach Kants „Grundlagen zur Metaphysik der Sitten“, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde. Das mag pathetisch klingen, ist deshalb jedoch nicht weniger bedeutsam.

Eine Ausstellung wird zwar die Menschenwürde nicht verteidigen, dazu bedarf es schon eher Aktionen wie die aktuell positiv wahrzunehmenden Demonstrationen gegen Rechts. Aber einer Ausstellung kann es durchaus gelingen, Diskurse im Kleinen anzustoßen und den Besucher*innen die Wichtigkeit gewisser Themen zu verdeutlichen.

Bereits letztes Jahr konnte man die Ausstellung im Paul-Löbe-Haus des Bundestages betrachten, zuletzt war sie in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ebenfalls in Berlin zu sehen. Nun begibt sie sich in diesem Jahr auf Wanderschaft durch Deutschland. Bereits bekannte Stationen (Stand: 17.01.) sind:

10. Februar – 31. März 2024
Gedenkstätte Ravensbrück

28. Juni – 12. Juli 2024
Würzburg, Rathaus

9. August – 23. August 2024
Neues Rathaus Leipzig

22. September – 8. Oktober 2024
Stadtmuseum Münster/Westf.

14. Oktober – 3. November 2024
München

Weitere Termine sind bereits in Planung, so z.B. in Hamburg, Göttingen und Köln.

Darüber hinaus können sich Interessierte, Museen, Schulen und weitere Veranstalter*innen unter dem Motto „Unsere Ausstellung bei Ihnen vor Ort!“ die Ausstellung in ihre Stadt oder Region holen.

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Seitdem die internationale LGBTIQ*-Bewegung Ende November 2023 vom Obersten Gerichtshof in Russland als „extremistisch“ eingestuft wurde, hat sich die Situation für die queere Community im Land weiter verschlechtert. Das Urteil verbietet jegliche Form von LGBTIQ*-Aktivismus und schränkt damit die Handlungsfähigkeit von queeren Personen stark ein. Ein Monat nach dem Beschluss wird bereits deutlich, welche Auswirkungen das Verbot für die queere Gemeinschaft in Russland hat.

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Wie bereits in einem früheren Artikel auf echte-vielfalt.de betont wurde, ist das Fatale an dem Verbot die generelle Kriminalisierung von LGBTIQ*, da es sich nicht gegen eine bestimmte Organisation oder Gruppierung richtet. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stellt fest, dass mit diesem pauschalen Verbot die Rechte auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung verletzt werden.

So drängt das Verbot queere Aktivist*innen, die nochmals verstärkt mit politischer Verfolgung, Repressionen und Haftstrafen rechnen, in die Flucht. Denn die Teilnahme in oder Finanzierung von „extremistischen“ Organisationen kann bis zu zwölf Jahren Haftstrafe bedeuten. Allein das Tragen von Symbolen, die mit diesen Gruppierungen verbunden sind, kann bei wiederholtem Verstoß mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden.

Aber nicht nur Aktivist*innen müssen fatale Konsequenzen fürchten. Bereits nach der Verschärfung des Gesetzes zu „LGBTIQ* Propaganda“ im Jahr 2022 beklagte die junge Russin Yaroslava gegenüber CNN, dass ihre reine Existenz kriminalisiert werde. Als lesbische Mutter mit Kind würden sie und ihre Familie nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen propagieren. Durch das Gesetz würden Menschen und Familien wie sie in die Illegalität gedrängt werden. Mit der pauschalen Einstufung der LGBTIQ*-Bewegung als „extremistisch“ werden nicht-heterosexuelle Lebensweisen nun weitreichend als politische Gefahr konstruiert. So scheinen queere Personen generell zur Zielscheibe von Putins Regierung zu werden.

Das Urteil wirkt demnach in viele Lebensbereiche queerer Personen. Zusätzlich zur bereits durch das Propaganda-Gesetz veranlassten „Reinigung“ von Inhalten und Symbolen, die mit LGBTIQ* in Kunst und Kultur verbunden sind, kam es nur einen Tag nach Bekanntgabe des Verbots zu Razzien in queeren Clubs in Moskau. Unter dem Vorwand einer Anti-Drogen-Kontrolle habe die Polizei die Ausweise der Clubbesucher*innen kontrolliert und fotografiert. Nach Angaben von queer.de könnte dies als Einschüchterungsmaßnahme interpretiert werden. Das Eindringen der staatlichen Gewalt in die Räume von LGBTIQ* – womöglich waren auch private Partys von den Razzien betroffen – löst große Sorgen innerhalb der queeren Gemeinschaft aus.

Mit der rechtlichen Verschärfung wird auch eine Zunahme an queerfeindlicher Gewalt befürchtet. Bereits nach dem "Propaganda" -Gesetz, das ursprünglich im Jahr 2013 verabschiedet wurde, kam es zu einem Anstieg an Gewalttaten gegenüber LGBTIQ*. Ein ähnlicher Trend wird auch mit der neueren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes befürchtet. Das gesamte Ausmaß des Urteils wird sich wohl noch abzeichnen.

Die Organisation Human Rights Watch fordert nun die Internationale Gemeinschaft auf, russische LGBTIQ*-Aktivist*innen zu unterstützen. Insbesondere EU-Mitgliedsstaaten müssten aufgrund der geographischen Nähe Visa bereitstellen, wenn diese aufgrund der Lage in Russland gezwungen sind zu fliehen.

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Der 20. November ist der „Transgender Day of Remembrance“. Der Tag soll an die Opfer von transfeindlicher Gewalt erinnern und wurde 1999 von der US-amerikanischen trans Aktivistin Gwendolyn Ann Smith in Gedenken an die ermordete trans Frau Rita Hester initiiert. Damit soll ein Blick auf die Gewalt gerichtet werden, die trans Personen bis heute erfahren. Smith betont, dass der Trangender Day of Remembrance nicht „gefeiert“ wird. Vielmehr geht es um ein Trauern um und Gedenken an die Toten, um den Kampf für die Lebenden weiterzuführen.

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Der Gedenktag ist heute ebenso bedeutsam wie zu seinen Anfängen. 2016 schrieb Gwendolyn Ann Smith in der HuffPost: “Jedes Jahr finden wir immer noch eine Liste von Menschen, die gewaltsam ermordet wurden, nur weil sie sie selbst sind.“ Dies trifft auch auf das letzte Jahr zu.

Von Oktober 2022 bis September 2023 wurden vom Trans Murder Monitoring global 321 Morde an trans und nicht binären Personen verzeichnet. Dabei wird die tatsächliche Zahl deutlich höher sein, da sich der Bericht nur auf gemeldete Fälle berufen kann, die zusätzlich im Netz auffindbar oder von Organisationen und Aktivist*innen übermittelt wurden. In 94 Prozent der Fälle handelt sich um ermordete trans Frauen oder transfeminine Personen, 80 Prozent der Opfer waren zusätzlich von Rassismus betroffen. Ein Großteil der Toten besteht aus Schwarzen trans Frauen sowie Sexarbeiter*innen. Bei 45 Prozent der Fälle in Europa handelt es  sich um trans und nicht-binäre Geflüchtete und Migrant*innen. Es wird klar, warum eine intersektionale Perspektive bei der Betrachtung queerfeindlicher Gewalt wichtig ist, das heißt anzuerkennen, dass sich mehrere Diskriminierungsformen überschneiden und zusammenwirken können. Denn Personen, die unter Mehrfachdiskriminierung leiden, sind nach den Daten des Trans Murder Monitoring besonders gefährdet und brauchen deshalb besonderen Schutz und Unterstützung. Es ist auch wichtig anzuerkennen, dass trans Personen, insbesondere Jugendliche, ein erhöhtes Suizidrisiko haben. In den USA ist die Wahrscheinlichkeit eines Suizidversuchs bei trans Personen in ihrer Lebensdauer fast neun Mal höher im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt.[1]

Auch in Deutschland bleibt Transfeindlichkeit ein Problem. Queer.de beklagt, dass im aktuellen politischen Diskurs das Recht von trans Personen zu existieren in Frage gestellt wird, besonders von konservativer Seite sowie in manchen feministischen Kreisen. So wie auch international gibt es in der Bundesrepublik eine hohe Dunkelziffer von transfeindlichen Straftaten, da viele nicht gemeldet oder als Hassverbrechen anerkannt werden (Tagesschau).

Menschen auf der ganzen Welt müssen demnach weiterhin aufgrund ihrer Geschlechtsidentität Angst vor Angriffen haben. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, betont anlässlich des Gedenktags auf X, ehemals Twitter: „Sichtbarkeit kann lebensgefährlich sein. Besonders für transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die täglich angegriffen werden.“ Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, finden jährlich am 20. November Trauermärschen und anderen Veranstaltungen statt.

[1] Austin A, Craig SL, D'Souza S, McInroy LB. Suicidality Among Transgender Youth: Elucidating the Role of Interpersonal Risk Factors. J Interpers Violence. 2022 Mar;37(5-6)

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Mit dem EU-Austauschprogramm Erasmus+ werden Auslandsaufenthalte von jungen Menschen zu Lern- und Ausbildungszwecken gefördert. Vor allem bei Studierenden ist ein Auslandssemester im Rahmen von Erasmus+ beliebt, da das Programm finanzielle Unterstützung bietet sowie organisatorische Aspekte erleichtert. Doch Erasmus+ fördert auch kürzere Auslandsaufenthalte und Projekte, worunter einige queere Personen adressieren.

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Mit Erasmus+ sollen nicht nur interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden, die junge Menschen in einer globalisierten Gesellschaft benötigen, sondern es geht auch um die Stärkung ihrer gesellschaftlichen und politischen Partizipation. Das Programm legt außerdem einen stärkeren Fokus auf Chancengleichheit und Inklusion. Organisationen und informelle Gruppen können sich beispielsweise auf Fördermittel im Rahmen der Aktion “DiscoverEU Inclusion Action” bewerben, die auf Inklusion, Chancengleichheit und Empowerment von Jugendlichen und jungen Erwachsenen abzielt. Dabei werden kurzzeitige Auslandsaufenthalte von einzelnen Personen oder Gruppen finanziert.

Wie steht es um die Förderung von Projekten, die sich für queere Personen einsetzen? Nach Angaben des Tagesspiegel wurden in den Jahren 2021 und 2022 fast 150 Projekte mit LGBTIQ*-Fokus mit einer Gesamtsumme von 8,83 Millionen Euro gefördert. Mehr als doppelt so viele Projekte haben sich beworben.

Unter den geförderten Projekten ist „Wikipedia for Peace: Queer“, ein von 2020 bis 2023 angesetztes Austauschprogramm, in dem sich 35 junge Menschen aus sechs EU- und Nicht-EU-Ländern in Österreich getroffen haben, um Artikel zu queeren Themen zu verfassen. Dabei lernen die Teilnehmer*innen nicht nur selbst relevante Inhalte im Bereich LGBTIQ* kennen, sondern tragen auch zur erhöhten Sichtbarkeit dieser Themen im Internet bei. Ein weiteres gefördertes Projekt ist „Queer Rural Identities“, das sich an queere junge Erwachsene insbesondere aus ländlichen Regionen richtet. Hier wurden verschiedene Fragen rund um LGBTIQ* diskutiert. Das Projekt zielt darauf ab, LGBTIQ*-Netzwerke und Aktivismus in ländlichen Gebieten zu fördern und queere Menschen in multikulturellen Umgebungen wie Erasmus+ einzubeziehen.

Diese Beispiele zeigen, dass die Förderung von queerpolitischen Projekten einen Beitrag zur Sichtbarkeit und Unterstützung von LGBTIQ*-Personen leisten kann. So wäre eine weitere und umfassendere Unterstützung von Projekten für junge queere Menschen im Rahmen des Erasmus+-Programms wünschenswert.

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Am 05. Oktober 2023 eröffnen das Schwule Museum (SMU) und das Archiv der deutschen Jugendbewegung (AdJb) ihre Ausstellung zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Zeichen von Emanzipation“. Die Veranstaltung wird bis zum 26. Februar 2024 im Schwulen Museum zu sehen sein.

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Als Gedächtnisorte emanzipatorischer Bewegungen finden sich in den Archiven beider Institutionen Dokumente und Zeugnisse bis hin zu „künstlerischen“ Produktionen über Verharmlosungen und ideologische Rechtfertigung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, die zusammen mit dem Hauptstadtkulturfonds (HFK) die Ausstellung fördert, beschreibt, dass sich bereits seit den 1970er-Jahren Pädosexuelle für eine Straffreiheit sexueller Handlungen von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen einsetzten. Dabei instrumentalisierten sie nicht nur Bewegungen wie etwa die Schwulenbewegung, die sich damals für die Entkriminalisierung von Sex zwischen Männern einsetzte, sondern auch politische Parteien und Teile der Wissenschaft.

Ziel der Ausstellung ist ein Anstoß für eine kritische Aufarbeitung ihrer Archive. Dabei legen SMU und AdJb die Frage zugrunde, „wie dieses verstörende Kapitel der eigenen Geschichte in Erinnerungskultur und Geschichtsschreibung eingearbeitet werden kann“. Mit der Aufarbeitung handeln die Veranstalter nach eigenen Angaben ausdrücklich im Auftrag von Betroffenen und ihren Verbänden. Es soll darum gehen, Täter nicht nur der Strafverfolgung zu überlassen, sondern gesellschaftliche Zusammenhänge in den Blick zu nehmen.

Dass dieses Thema emotionalisieren kann und von Gruppen außerhalb, aber auch innerhalb der LSBTIQ* Gemeinschaft zu politischen Zwecken „missbraucht“ werden könnte, unterstreicht dabei nur die Wichtigkeit einer Auseinandersetzung. Mehr noch entsteht durch die Kritik am historischen Prozess der Emanzipation selbst ein weiterer Schritt zur Emanzipation, um aktiv und kritisch am Diskurs der eigenen Vergangenheit teilzunehmen.

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bietet darüber hinaus ein kostenfreies und anonymes Infotelefon. „Hier können Sie sich zum Beispiel über die Arbeit der Kommission informieren oder Fragen darüber stellen, wie Sie von Ihren Erfahrungen berichten können“.

Nummer: 0800 40 300 40

Sprechzeiten:

montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr

sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr.

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Schleswig-Holstein sieht sich wie alle Bundesländer vor dem Problem einer wachsenden Anzahl von Flüchtlingen. In Glückstadt soll daher eine neue Erstaufnahmeeinrichtung für 600 geflüchtete Menschen eröffnet werden. Eine Angelegenheit, die nicht nur im Rahmen des Diskurses über sichere Herkunftsländer die LGBTIQ* Gemeinschaft betrifft.

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Während die Meinungen der Bürger*innen Glückstadts einem Bericht des NDR zufolge erwartungsgemäß auseinander gehen, betont Glückstadts Bürgermeister Rolf Apfeld (parteilos), dass die Stadt es bereits 2015 „geschafft habe“ und auch jetzt mit ihren 11.000 Einwohner*innen 600 Menschen aufnehmen könne. Kritik von Verbänden gibt es hingegen an der Nähe der geplanten Unterkunft zum örtlichen Gefängnis. „Außerdem sei eine dezentrale Unterbringung für Flüchtlinge immer besser als eine Ballung und Zentrierung in einer Sammelunterkunft“, so die „Besuchsgruppe Abschiebehaft Glückstadt" in einem Bericht des NDR, die sich ehrenamtlich bei der Betreuung von Personen in Abschiebehaft engagiert.

Dabei liegt das Problem eindeutig nicht bei den ankommenden Menschen. Im Gegenteil. Wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, besteht vor dem Hintergrund einer nicht nur alternden, sondern auch schrumpfenden Gesellschaft der dringende Bedarf an jungen Menschen. Eine zunehmende Rentenlücke und der Anstieg von Pflegebedürftigen bis 2055 (tagesschau) benötigen eine neue Generation an Mitgliedern der Gesellschaft, die in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen und entsprechende Jobs übernehmen. Gerade die Rente mit ihrem Umlageverfahren, bei dem die aktuell arbeitende Generation die Rente der aktuellen Rentengeneration finanziert, ist darauf angewiesen.

Das Argument einer zielgerichteten Facharbeitermigration geht hingegen am Problem vorbei. Sprachbarrieren können abgebaut werden und Menschen können durch Schule und Ausbildung qualifiziert werden. Das Hauptproblem sind nicht mangelnde Fähigkeiten der Ankommenden, sondern mangelnde Strukturen und Angebote an guten Schul- und Ausbildungsplätzen. Am 22. September 2023 fand eine deutschlandweite Protestaktion für bessere Bildung statt. Wie der mdr berichtet, „[haben] in mehr als 30 Städten in Deutschland […] tausende Menschen für eine bessere Bildung demonstriert. Die Organisatoren sprachen von bundesweit 15.000 Demonstrierenden.“ Aufgerufen hatte das Bündnis „Bildungswende jetzt“. Kritisiert wurde der großen Mangel an Lehrkräften und Erzieher*innen und das unterfinanzierte Bildungssystem mit seinen veralteten Strukturen, die die soziale Ungleichheit zudem verstärken. Bereits im April 2023 hatte das ifo-Institut im Chancenmonitor nochmals festgestellt, dass Bildungschancen weiterhin stark vom Elternhaus abhängen.

Das Problem ist also vor allem ein finanzielles. Zwar bleibt Bildung zunächst Ländersache, allerdings hatte Bundeskanzler Olaf Scholz noch bei Amtsantritt selbst über einen Schuldenschnitt bei den Ländern nachgedacht, wie er im Interview mit KOMMUNAL vom Dezember 2021 betonte. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach 100 Milliarden Euro Sondervermögen, die „Bildungswende jetzt“ formuliert, keine provokante Spitze, sondern eigentlich eine notwendige Investition in die Zukunft des Landes. Dass das Ganze dabei auch real finanzierbar ist, zeigt der Ökonom Maurice Höfgen auf seinem YouTube-Kanal „Geld für die Welt“ (GfW).

Auch aus Perspektive der LGBTIQ* Gemeinschaft geht es dabei um mehr als „nur“ eine Solidarität mit LGBTIQ* Geflüchteten, wie ein aktueller Artikel des Magazins queer mit Verweis auf die Landeskoordinierungselle queeres Brandenburg bemerkt. Demnach sorgen sich immer mehr LGBTIQ* um ihre Sicherheit. Die AfD habe Hemmschwellen eingerissen, die zu immer mehr „Hass und Gewalt gegen Minderheiten“ führen. Dass ein Abbau des Sozialstaats und eine schlechte Bildung den Rechtspopulisten in die Hände spielt, wurde auf echte-vielfalt bereits in Bezug auf Spaniens hohe Jugendarbeitslosigkeit thematisiert. Aber auch in Deutschland zeigt sich diese Tendenz, so Sarah-Lee Heinrich im Interview mit GfW.

Für die die LGBTIQ* Gemeinschaft scheint es vor diesem Hintergrund immer stärker auch um allgemeine sozialpolitische Themen zu gehen, um weiter an einer Gesellschaft des Miteinander zu arbeiten.

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Seit dem 15. Juni und noch bis Ende Juli 2023 läuft eine Umfrage der „European Union Agency for Fundamental Rights“ (FRA) mit dem Ziel, Erfahrungen, Geschichten und Sorgen von LGBTIQ* Menschen zu erfassen.

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Die FRA ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte innerhalb der EU mit Sitz in Wien. Gegründet wurde die FRA 2007 von der EU selbst. Ihr Zweck ist eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung der EU‑Grundrechtecharta und darauf basierenden Empfehlungen zur Durchsetzung von Rechten sowie zur Verbesserung der Gesetzgebung und ihrer Umsetzung. Darüber hinaus unterstützt sie politische Maßnahmen in diesem Zusammenhang und versucht, die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren innerhalb des großen Feldes der Grundrechte zu stärken.

Hier die offizielle Pressemitteilung zur aktuellen Umfrage:

Sind Sie lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer (LGBTIQ) und leben in Europa? Bitte lassen Sie von sich hören! Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (EU Agency for Fundamental Rights, FRA) startet [...] eine EU-weite Umfrage, welche die Erfahrungen, Ansichten und Bedenken von LGBTIQ-Personen erfassen soll. Die Ergebnisse werden zum Vorantreiben der politischen Maßnahmen zum weiteren Schutz und zur Förderung der Rechte von LGBTIQ-Personen beitragen.

Die Umfrage richtet sich an LGBTIQ-Personen ab 15 Jahren in 30 Ländern: den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Serbien und Nordmazedonien. Ihr Ziel ist es, LGBTIQ-Personen die Gelegenheit zu geben, ihre Erfahrungen, Geschichten und Sorgen zu teilen.

Sie können noch bis Ende Juli 2023 an der Umfrage teilnehmen. Die Ergebnisse werden 2024 veröffentlicht und ermöglichen es der FRA, die Fortschritte seit der letzten Umfrage im Jahr 2019 zu bewerten.

Die LGBTI-Umfrage 2019 hat verdeutlicht, dass die Gleichstellung von LGBTI-Personen in Europa noch lange nicht erreicht ist. Nach wie vor herrscht ein hohes Maß an Gewalt und Diskriminierung gegen LGBTI-Personen, ebenso wie Angst, sich als LGBTI-Person frei zu bewegen.

Die Ergebnisse haben zur Gestaltung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 der Europäischen Kommission beigetragen. Sie förderten die Entwicklung von Richtlinien zur Gleichbehandlung und Initiativen zur Unterstützung und zum Schutz von LGBTIQ-Personen in ganz Europa.

Die FRA ermutigt die LGBTIQ-Gemeinschaft, an der Umfrage teilzunehmen, ihre Meinung zu äußern und sie im Familien- und Freundeskreis zu verbreiten. In den sozialen Medien können Sie die Umfrage unter dem Hashtag #LGBTIQsurvey mit verfolgen.

Das Ausfüllen der Umfrage nimmt nur 20 Minuten in Anspruch. Ihre Teilnahme ist anonym. Daten werden lediglich lokal auf Geräten gespeichert. Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden sie gelöscht.

Die statistischen Beratungsunternehmen Agilis und Metron Analysis sowie die Agentur für LGBTIQ-Kommunikation Homo Evolution unterstützen die FRA bei der Durchführung der Umfrage.

Link zur Umfrage

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Wie der Leichtathletik-Weltverband „World Athletics“ (WA) am 23. März bekannt gab, werden in Zukunft nicht nur die Testosteron-Grenzwerte stärker beschränkt. Ab dem 31. März dürfen zudem keine Trans-Leichtathletinnen, die eine männliche Pubertät durchlaufen haben, an offiziellen Weltranglistenwettkämpfen der Frauen teilnehmen.

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Zur Begründung sagte der WA, dass es derzeit keine transgender Athlet*innen gebe, die international in der Leichtathletik antreten, und folglich auch keine leichtathletikspezifischen Beweise für die Auswirkungen, die diese Athlet*innen auf die Fairness des weiblichen Wettkampfs in der Leichtathletik haben würden. Unter diesen Umständen beschloss der Rat, der Fairness und der Integrität des Frauenwettbewerbs Vorrang vor der Aufnahme in die Liste einzuräumen.

Gabriel Nox Koenig vom Bundesverband Trans* e.V. kritisierte diese Entscheidung gegenüber der Deutschen Well (DW):

"Es wurde hier nicht versucht, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, sondern Transfrauen und nicht-binäre Personen, bei denen bei Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, gezielt auszuschließen […], Theoretisch ist es zwar möglich, mit Pubertätsblockern die Pubertät von trans- und nicht-binären Jugendlichen zu verzögern. In der Praxis ist die Zahl derer, die Zugang zu dieser Behandlung haben, aber sehr gering. Die Regelungen des Leichtathletik-Weltverbands sind also quasi für niemanden einhaltbar."

Koenig befürchte, dass mit dieser Entscheidung junge trans Frauen noch stärker im Sport diskriminiert und sich daher vermehrt gegen Vereinssport entscheiden würden. An dieser Stelle muss betont werden, dass Diskriminierung im Sportverein auch ohne Aussichten auf eine Karriere im Spitzensport ein Thema ist. Auf der anderen Seite bleibt Spitzensport allgemein selektierend, was in der Natur von hohem Leistungsdruck plus viel Geld liegt. Auch wenn es derzeit keine Athletinnen im Frauen-Spitzensport gibt, die in die vom WA ausgeschlossene Kategorie fallen, so kündigte dieser dennoch eine Arbeitsgruppe zum Thema an. In den nächsten zwölf Monaten soll die Arbeitsgruppe speziell Transgender-Athletinnen nach ihren Ansichten über die Teilnahme an Leichtathletikwettbewerben befragen sowie zusätzliche Informationen überprüfen oder ggf. in Auftrag geben. Wie die Sportschau berichtet, äußerte Sebastian Coe, Präsident von World Athletics, dass der Verband die Teilnahme von trans Leichtathletinnen nicht für immer ausschließe. Es brauche jedoch belastbare Daten, um darüber letztendlich entscheiden zu können.

Aber nicht nur trans Sportlerinnen sind von der Weltrangliste ausgeschlossen. Auch Athletinnen mit einer Variante in der Geschlechtsentwicklung (DSD) sind vorläufig betroffen. Bei DSD handelt es sich nach Angaben der Deutschen Welle „[…] um eine seltene Kondition, bei denen die Hormone, die Gene und/oder die Fortpflanzungsorgane eines Menschen eine Mischung aus männlichen und weiblichen Merkmalen aufweisen können. Einige der Betroffenen bevorzugen den Begriff ‚intersexuell‘“. Allerdings, so die DW weiter, sehen die verschärften Richtlinien bei Sportlerinnen dieser Gruppe eine Reduzierung des Testosterongehalts im Blut von fünf auf 2,5 Nanomol pro Liter über zwei Jahre statt wie bisher nur einem Jahr vor. Damit ist dieser Ausschluss lediglich temporär, solange der Richtwert eingehalten wird. An den Olympischen Spielen 2024 könnten die 13 betroffenen Athletinnen laut WA wieder teilnehmen.

Im Endeffekt schließt die neue Richtlinie damit an die Stelle an, an der sich der Gesamtdiskurs scheidet: Welche Unterscheidungen zwischen Menschen sind wann und warum zulässig und wann überschreiten diese Differenzierungen die Grenze zur Diskriminierung. Eine Frage, die sich vermutlich auch durch eine Arbeitsgruppe des WA nicht klären lassen wird, aber vielleicht neue Gedanken aufwirft.

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Als einziger Staat in der G7-Gruppe hat Japan bis heute die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt. Erst im November 2022 war eine Klage vor dem Bezirksgericht in Tokyo abgewiesen worden.

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Nach einem Bricht der Tagesschau hatten acht Personen auf Schmerzensgeld geklagt, weil ihnen mit der Verweigerung einer Ehe seelischer Schaden zugefügt worden sein. Das wies das Gericht zurück und bestätigte nochmals, „[…] dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstößt“. In Gegensatz dazu hatte allerdings 2021 ein Bezirksgericht in der nördlichen Stadt Sapporo die staatliche Weigerung zur Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe durchaus als Verletzung des in der Verfassung garantierten Rechts auf Gleichbehandlung angesehen. Damit stellt das Urteil aus Tokyo einen Rückschritt dar. Hinzu kommt, dass viele Menschen immer noch ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität aus Angst diskriminiert zu werden verstecken. Um dieser Angst zu begegnen, gibt es in einigen Gemeinden inzwischen die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft. Diese sei zwar rechtlich nicht bindend, soll aber gerade bei der Wohnungssuche oder einem Krankenhausbesuch der Diskriminierung entgegenwirken, so das Argument. Hiermit ist zwar immer noch nichts gewonnen, es zeigt aber, dass das Thema vor den japanischen Gerichten und in der Öffentlichkeit angekommen ist.

Dass dieser Diskurs auch in der obersten politischen Ebene verfängt, machen aktuelle Berichte von Tagesschau und Deutschlandfunk vom 4. und 5. Februar deutlich. Masayoshi Arai, Mitarbeiter des Büros des Ministerpräsidenten Fumio Kishida, hatte sich vergangene Woche gegenüber dem Sender NHK abfällig über gleichgeschlechtliche Paare geäußert. Aria sagte „[…] er wolle gleichgeschlechtliche ‚Paare nicht einmal ansehen‘ und sie auch nicht zu Nachbarn haben“. Zudem glaube er, dass Menschen das Land verlassen würden, wenn es die Ehe für alle gebe. Zwar entschuldigte sich Aria später für seine Aussage, dennoch musste er seinen Posten räumen. Der Vorfall nötigte letztendlich auch Ministerpräsidenten Kishida zu einer Reaktion, der zuvor eher durch sein Zögern bei diesem Thema aufgefallen war.

Laut Kishida stehe die Bemerkung im Widerspruch zur Regierungshaltung, die eine vielfältige und inklusive Gesellschaft anstrebe und Diversität anerkenne. Gleichzeitig, so die Tagesschau mit Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP, äußert Kishida gegenüber dem Parlament Bedenken, dass gleichgeschlechtliche Ehen „die Gesellschaft beeinträchtigen" könnten und mahnte die Abgeordneten zur vorsichtigen Prüfung des Vorhabens.

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