Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Seit dem 01.11.2024 bietet das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trans*-, inter*- und nicht-binären Personen die Möglichkeit, ihren Namen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Es löste das lange umstrittene und komplexe „Transsexuellengesetz“ (TSG) ab. Im Juli 2025 legte das Bundesministerium Verordnungsentwürfe zu Änderungen im Meldewesen vor, die vorsahen, Angaben zu früheren Namen oder Geschlechtseinträgen in einem Sonderregister zu erfassen. Über diese Entwürfe sollte im Oktober 2025 abgestimmt werden, die Abstimmung wurde jedoch vertagt – mutmaßlich auch aufgrund öffentlichen Drucks.

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Bereits am 06.01.2026 berichteten wir über die Petition gegen das Sonderregister zur Erfassung von trans*-, inter*- und nicht-binären Personen. Die Petition hatte das notwendige Quorum erreicht und wurde am diskutiert. Zu einer Entscheidung kam es bislang jedoch nicht.

Während des gesamten Prozesses rund um das SBGG kam es in Bayern außerdem zu einer Änderung der Bayerischen Meldedatenverordnung vom 10.10.2024. Diese legt fest, dass bei einer Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags Daten automatisch an das Landeskriminalamt weitergegeben werden. Dazu gehören auch frühere Namen und Geschlechtseinträge. Der LSVD bezeichnete dies in einer Pressemitteilung vom 05.05.2026 als „Alleingang […], [der] den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes [ignoriert]“ und fordert eine Überarbeitung der Meldedatenverordnung.

Während der Geltung des TSG war es übliche Praxis, alte Datenblätter durch neue zu ersetzen. Auf die früheren Daten durfte nur bei besonderem rechtlichem oder öffentlichem Interesse zugegriffen werden. Dass Bayern dies nun unter dem SBGG anders handhabt, wirkt aus Sicht vieler Betroffener willkürlich. Begründet wird die Änderung mit der besseren Nachvollziehbarkeit der Identität von Personen. Behörden befürchten, dass Menschen mithilfe des SBGG strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Ansprüchen entgehen könnten. Seit Einführung des TSG im Jahr 1981 ist jedoch kein entsprechender Fall bekannt geworden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern mit vergleichbaren Gesetzen stützen diese Annahme bislang nicht. Zudem verfügt jede Person in Deutschland bereits über eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht, ohne sensible personenbezogene Daten weiterzugeben.

Unter dem SBGG besteht grundsätzlich keine automatische Auskunftssperre für frühere Daten. Diese muss nach § 51 Abs. 1 BMG gesondert beantragt werden.

Kritiker*innen sehen in der automatischen Datenweitergabe das Risiko einer Offenlegung der trans* Identität bei Behördenkontakten. In einer Zeit, in der Hass und Gewalt gegen queere Menschen zunehmen, stellt dies für viele Betroffene ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem, so die Kritik, würden Menschen, die das Gesetz nutzen, unter Generalverdacht gestellt. Dadurch werde auch das Narrativ verstärkt, das SBGG könne missbräuchlich verwendet werden.

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Vom 01.05.2026 bis 31.05.2026 öffnen Hamburgs (queere) Vereine und Initiativen ihre Türen zum Queer History Month. Auch Einzelpersonen gestalten das vielfältige Programm mit. Der Mai wurde dabei bewusst gewählt, um auf die Demonstrationen und Feierlichkeiten im Pride Month vorzubereiten.

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Bereits im April berichteten wir in unserem Artikel „Spuren queeren Lebens im Norden: Geschichte, Orte und Erinnerungskultur in Norddeutschland“ kurz über den Queer History Month in Hamburg.

Ziel ist es, die Geschichte der LSBTIQ* Community zu erzählen, erlebbar zu machen und sichtbar zu halten. In einer Zeit, in der Gewalt und Hass gegen queere Menschen (in Deutschland) zunehmen, ist es besonders wichtig, diese Sichtbarkeit zu stärken, um gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern und die Kämpfe sowie Errungenschaften der Vergangenheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Eingeladen sind alle Interessierten – unabhängig davon, ob sie sich selbst zur Community zählen, Allies sind oder mehr über queere Geschichte erfahren möchten.

Weltweit wird der Queer History Month unterschiedlich benannt (z. B. LGBTQ History Month) und begangen. Seinen Ursprung hat der Queer History Month 1994 im US-Bundesstaat Missouri. Seit 2024 finden in Hamburg jährlich im Mai zahlreiche Veranstaltungen statt, die sich insbesondere der historischen Bildung widmen.

Das Programm umfasst Ausstellungen, Führungen, Filmveranstaltungen und weitere Formate, durch die sich queere Geschichte aus unterschiedlichen Perspektiven und auf vielfältige Weise erschließen lässt.

Das gesamte Programm findet sich auf der Webseite queerhistoryhamburg.de. Dort können auch eigene Veranstaltungsideen eingebracht oder direkt angemeldet werden. Manche Veranstaltungen sind kostenlos, andere kostenpflichtig. Es empfiehlt sich, vorab zu prüfen, ob eine Anmeldung erforderlich ist.

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Sowohl ältere als auch nicht-heterosexuelle Menschen gehören zu marginalisierten Gruppen. Menschen im höheren Alter, die sich als LSBTIQ* identifizieren, erleben daher häufig mehrfache Diskriminierung und Benachteiligung durch politische Institutionen und in der Gesellschaft insgesamt. Dieses Zusammenwirken verschiedener Formen von Diskriminierung wird als Intersektionalität bezeichnet (in diesem Fall Ageismus sowie LSBTIQ*-Feindlichkeit).

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Senior*innen, die sich LSBTIQ* zugehörig fühlen, sind im Alltag oft unsichtbar. Um ihren Erfahrungen und Bedürfnissen mehr Gehör zu verschaffen und über politische Handlungsansätze zu diskutieren, findet am 4. Juni eine Fachtagung zu sexueller Vielfalt unter älteren Menschen in Dresden statt. Veranstalter ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Fachtag richtet sich an ein breites und diverses Teilnehmer*innenfeld. Angesprochen sind unter anderem Vertreter*innen aus Politik, Pflege und der Arbeit mit LSBTIQ*-Personen. Auch Betroffene selbst sind mit ihrer Alltagsexpertise ausdrücklich willkommen. Ziel ist der Austausch, auf dessen Grundlage gemeinsam Strategien und Konzepte entwickelt werden sollen, die die politische und gesellschaftliche Teilhabe älterer LSBTIQ*-Personen stärken.

Die Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr. In der ersten Hälfte gibt Prof. Dr. Ralf Lottmann einen Überblick über die aktuelle Situation der Betroffenen auf Grundlage des Neunten Altersberichts. Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit Lottmann sowie Vertreter*innen mehrerer Interessenverbände (darunter Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sowie die AWO). In der zweiten Hälfte sind Gruppenarbeiten geplant. Diese beschäftigen sich mit Themen wie Pflege, Wohnen im Alter und Diskriminierung – jeweils mit Blick auf LSBTIQ*-Personen im Alter. Die Fachtagung endet um 16:30 Uhr.

Auch die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Institutionen spielt eine wichtige Rolle. Sie kann dazu beitragen, gemeinsame lokale, regionale und nationale Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die die Situation älterer LSBTIQ*-Personen verbessern. Neben Diskriminierung sind auch Einsamkeit, Scham und Angst vor einem Outing in dieser Gruppe weit verbreitet.

Die Anmeldung ist noch bis zum 4. Juni um 00:00 Uhr möglich. Alternativ kann auch nur jeweils eine Hälfte der Veranstaltung besucht werden. Im Anmeldeformular können Sie sich einer Arbeitsgruppe Ihrer Wahl zuordnen. Für ein Mittagessen, Barrierefreiheit sowie Dolmetscher*innen für Gebärdensprache ist gesorgt.

Die Fachtagung findet an folgendem Ort statt: Penck Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Intersektionalität.

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Ein Theaterprojekt an einer Schule in Sachsen hat zuletzt landesweit Aufmerksamkeit erregt. Das Projekt wurde von zwei Ehrenamtlichen des Berliner Landesverbands der Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken angeleitet. Zu Beginn der Projektwoche wurde Material zum Anfertigen von Collagen bereitgestellt; darunter soll sich auch ein queeres Magazin mit pornografischen Inhalten befunden haben. Das Projekt wurde daraufhin abgebrochen.

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Eltern der Schüler*innen erstatteten Anzeige bei der Polizei, die aktuell wegen des Verdachts der Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige gegen die zwei Projektleitenden ermittelt. Zudem prüft das sächsische Kultusministerium, ob ein Verstoß gegen Vorgaben des sächsischen Schulgesetzes vorliegt.

Laut der Bundesvorsitzenden der Falken habe es sich um ein Versehen gehandelt; die Verwendung des Magazins sei nicht Teil des ursprünglichen Konzepts gewesen. Die Finanzierung des Projekts durch die Amadeu-Antonio-Stiftung wurde gestoppt; die Bundesvorsitzende kündigte an, Materialien bei zukünftigen Projekten strenger zu prüfen.

Die AfD-Fraktion hat auf den Vorfall hin eine aktuelle Stunde im Bundestag zu beantragt. Ihr bildungspolitischer Sprecher Götz Frömming äußerte Zweifel an einem Versehen. Er sprach von einem vermeintlich zunehmenden Einfluss linker NGOs an Schulen und stellte einen Zusammenhang zwischen dem Projekt und der Sexualität der Projektleitenden her. Diese Zuschreibung verschiebt die Debatte weg von Fragen der pädagogischen Qualität und kann zur Stigmatisierung queerer Menschen beitragen.

Eine solche Instrumentalisierung birgt zudem die Gefahr, notwendige Bildungsarbeit im Bereich Vielfalt und Demokratie zu delegitimieren. Im Kontext der Debatte um eine mögliche Abschaffung, Kürzung und/oder Neuausrichtung des Bundesprogramms Demokratie leben! erhält der Vorfall daher zusätzliche politische Brisanz. Kritisch gesehen werden kann dabei insbesondere die Art und Weise, wie die AfD den Einzelfall nutzt, um grundsätzliche Zweifel an Programmen der Demokratieförderung im Bildungssystem zu schüren.

Der Vorfall wird derzeit noch aufgearbeitet. Er macht deutlich, wie sensibel Bildungsarbeit im Feld von Vielfalt, Aufklärung und Schutzräumen gestaltet werden muss und wirft die Frage auf, wie Schulen bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern künftig die Qualität von Bildungsprojekten sicherstellen können. Zugleich zeigt sich, wie wichtig es ist, Einzelfälle differenziert zu betrachten, um langfristige Bildungsziele im Bereich Demokratie und Vielfalt nicht durch pauschale Kritik zu gefährden.

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Die katholische Kirche ist in der Frage der Segnung homosexueller Paare weiterhin uneins. Papst Leo XIV., das Oberhaupt der katholischen Kirche, hat sich jüngst dazu geäußert und dabei auf Entscheidungen deutscher Bischöfe reagiert.

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In Deutschland liegt es im Ermessen der einzelnen Bistümer, ob sie die Segnung homosexueller Paare erlauben. Um eine kirchenrechtliche Grauzone zu vermeiden, können sie einer Handreichung folgen, die die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) im Jahr 2025 veröffentlicht haben. Darin ist der Ablauf sogenannter Segensfeiern geregelt. Papst Franziskus hatte entsprechende Segnungen bereits 2023 ermöglicht, zugleich jedoch betont, dass diese in einem eher informellen und nicht rituell verfestigten Rahmen stattfinden sollten.

Papst Leo XIV. spricht sich insbesondere gegen eine weitergehende Formalisierung dieser Segnungen aus, die er im Vorgehen deutscher Bischöfe erkennt. Diese empfehlen zunehmend, sich an der Handreichung von 2025 zu orientieren. Der Vatikan sei damit „nicht einverstanden über das hinaus, was von Papst Franziskus erlaubt wurde“, so Leo XIV. Er warnt vor möglichen Spannungen innerhalb der Kirche. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, widerspricht dieser Einschätzung. Er sieht in den Segensfeiern keine Gefährdung der kirchlichen Einheit, sondern einen Dienst am Menschen, und kündigt an, an der Handreichung festzuhalten. Ähnlich positioniert sich auch das ZdK.

Eine kirchliche Trauung bleibt weiterhin ausschließlich heterosexuellen Paaren vorbehalten. Die Debatte verdeutlicht erneut das Spannungsverhältnis, in dem sich gläubige queere Menschen innerhalb der Kirche befinden. Auch wenn Papst Leo XIV. das Vorgehen der deutschen Bistümer bislang nicht grundsätzlich untersagt, dürfte die Segnung homosexueller Paare ein umstrittenes Thema bleiben.

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Am 27. April starten die diesjährigen Rainbow Days unter dem Motto „Vielfalt ist unser Hafen“ in Flensburg. Dort gibt es diverse Angebote für die LSBTIQ*-Community, Angehörige und Allies, um sich zu vernetzen, zu informieren und zu feiern. Der Höhepunkt ist der CSD in Flensburg am 17. Mai, wobei bis zum 21. Mai weitere Veranstaltungen stattfinden.

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Die Rainbow Days finden seit 2018 jährlich in Flensburg statt. Sie gingen aus den zuvor stattfindenden CSDs und queeren Aktionswochen im Jahr 2017 hervor. Veranstalter ist der vielfalt.SH e.V., ein Verein mit Sitz in Flensburg. Vielfalt.SH fungiert als Trägerverein für verschiedene Organisationen, darunter die Aidshilfe Nordfriesland und das Landesnetzwerk SCHLAU Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten zur sexuellen Gesundheit und Selbstbestimmung unterstützt der Verein queere Menschen, insbesondere im Norden Deutschlands.
Die Veranstaltungsreihe startet mit dem Regenbogenempfang in der Bürger*innenhalle des Flensburger Rathauses, zu dem unter anderem Samson Grzybek eingeladen ist. Grzybek ist Gründer*in von Queermed Deutschland. Queermed unterstützt queere Menschen im Gesundheitssystem und setzt sich für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen ein. Eröffnet wird der Empfang vom Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten Marie Sprute.
Im Anschluss erwarten die Teilnehmenden vielfältige Veranstaltungen, die ein breites Publikum ansprechen. Dazu gehören Austauschtreffen für verschiedene Gruppen innerhalb der Community, unter anderem ein Lesbenstammtisch, sowie Kulturangebote, Workshops und Partys.
Der CSD in Flensburg ist Teil der Rainbow Days und findet am 17. Mai statt. Das Datum wurde bewusst gewählt: Am 17. Mai ist der IDAHOBIT – der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (englisch: International Day Against Homo-, Bi-, Inter- and Trans*phobia). Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus der Liste psychischer Krankheiten, weshalb dieses Datum jährlich als Aktionstag begangen wird.

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Im US-Bundesstaat Kansas wurde Ende Februar ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Ausweisdokumente als gültig anerkennt, in denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angegeben ist. Ohne Übergangsfrist verloren Führerscheine und Geburtsurkunden von trans* Personen damit ihre Gültigkeit.

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Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe.

Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht.

In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig.

Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet.

Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche.

Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.

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Auch 2026 wurde mit dem Teddy Award im Rahmen der Internationalen Filmfestspiele Berlin einer der bedeutendsten Preise für queeres Kino vergeben. Seit seiner Gründung 1987 steht der Teddy Award für die Würdigung von Filmen, die lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und nicht-binäre Lebensrealitäten sichtbar machen.

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Der Teddy Award gilt als Hinweis für gesellschaftliche Entwicklungen und politische Kämpfe innerhalb der queeren Community weltweit. Auch in diesem Jahr zeigte sich, dass queeres Kino vielfältig, widerständig und international vernetzt ist.

Viele der ausgezeichneten Filme greifen Themen auf, die über individuelle Geschichten hinausgehen: Sie zeigen Repressionen gegen queere Menschen in autoritären Staaten, Fragen von Identität und Zugehörigkeit, aber auch queere Lebensfreude, Solidarität und Selbstermächtigung. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung setzt der Teddy Award damit ein deutliches Zeichen für Sichtbarkeit und Menschenrechte.

Die Bandbreite der prämierten Filme spiegelt die Diversität queerer Lebensrealitäten wider. Dokumentar-, Spiel- und Kurzfilme eröffnen unterschiedliche Zugänge: von sehr persönlichen, intimen Geschichten bis hin zu politisch aufgeladenen Narrativen. Auffällig war in diesem Jahr erneut die starke Präsenz von trans* und nicht-binären Perspektiven sowie intersektionalen Erzählungen, in denen queere Identität mit Fragen von Herkunft, Rassismus oder sozialer Ungleichheit verwoben ist.

Auch wurde deutlich, wie unterschiedlich queeres Leben weltweit geprägt ist: Während in einigen Ländern Fortschritte bei Gleichstellung und Akzeptanz erzielt wurden, sehen sich queere Menschen andernorts massiver Diskriminierung oder sogar Verfolgung ausgesetzt. Die ausgezeichneten Filme geben diesen Realitäten ein Gesicht. Sie erzählen von Mut und Widerstand, aber auch von Verletzlichkeit. Sie schaffen Empathie und Verständnis über kulturelle und geografische Grenzen hinweg.

Auch fast vierzig Jahre nach seiner Einführung hat der Teddy Award nichts an Relevanz verloren. Im Gegenteil - in einer Zeit, in der queere Rechte in vielen Teilen der Welt erneut unter Druck geraten, ist kulturelle Sichtbarkeit ein zentraler Bestandteil politischer Teilhabe. Damit bleibt der Preis ein wichtiger Bestandteil der internationalen Filmkultur – und ein starkes Zeichen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

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Als der spanische Fußballprofi Borja Iglesias im März dieses Jahres erneut queerfeindlich beleidigt wurde und darauf mit den Worten reagierte, er sei „lieber schwul als homophob“, war das mehr als ein persönliches Statement. Es war ein Spiegel für ein System, das queere Identitäten im Männerfußball noch immer unsichtbar hält.

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Ein aktuelles Beispiel: Christian Dobrick

Ein wichtiges Signal setzte zuletzt der Trainer von FC St. Pauli, Christian Dobrick, der sich öffentlich als homosexuell geoutet hat. Sein Schritt wurde von vielen Seiten als mutig und richtungsweisend bewertet. Dobrick selbst betonte, dass er mit seinem Coming-out auch anderen im Fußball Mut machen wolle. Die Reaktionen aus Verein, Fanszene und Öffentlichkeit fielen überwiegend positiv aus. Dennoch zeigt gerade dieser Fall, wie außergewöhnlich ein solches Outing im Profifußball nach wie vor ist.

Deutschland: Fortschritt auf dem Papier, Stillstand auf dem Platz?

In Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen für Vielfalt im Fußball. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) positioniert sich öffentlich gegen Diskriminierung, Vereine beteiligen sich an Kampagnen, Stadien zeigen Regenbogenflaggen. Dennoch gibt es keinen offen schwulen aktiven Spieler in der Bundesliga. Dahinter stehen die Angst vor den Reaktionen der Fans, die Sorge um Karrierechancen sowie Unsicherheiten im Umgang innerhalb von Teams.

Die Initiative Fußball für Vielfalt und auch Kampagnen wie #ihrkönntaufunszählen zeig(t)en zwar Wirkung im Diskurs, haben aber bislang nicht dazu geführt, dass sich Spieler sicher genug fühlen, offen zu leben.

Der ehemalige DDR-Nachwuchsspieler Marcus Urban beendete seine Karriere, weil er seine Homosexualität nicht offen leben konnte. Erst Jahre später machte er sie öffentlich und wurde zu einer der wichtigsten Stimmen für Vielfalt im Fußball. Seine Geschichte ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Beispiel: Talent allein reicht nicht, wenn das Umfeld nicht sicher ist. Urban selbst betont immer wieder, dass sich zwar die gesellschaftliche Debatte verändert habe, die Strukturen im Profifußball jedoch deutlich weniger.

Frauenfußball: Sichtbarer, aber nicht gleichgestellt

Während im Männerfußball Unsichtbarkeit vorherrscht, zeigt sich im deutschen Frauenfußball ein anderes Bild. Spielerinnen wie Almuth Schult oder internationale Stars, die auch in der Bundesliga spielen, gehen offen(er) mit queeren Identitäten um. Das wirkt zwar auf den ersten Blick progressiv, doch auch hier gilt: Sichtbarkeit bedeutet nicht automatisch Gleichberechtigung und die Medienaufmerksamkeit bleibt oft hinter der des Männerfußballs zurück. Die Unterschiede zwischen Männer- und Frauenfußball machen deutlich, dass es nicht nur um Akzeptanz geht, sondern um gesellschaftliche Zuschreibungen.

Was sich ändern muss

Wenn der deutsche Fußball wirklich vielfältig sein will, braucht es mehr als Kampagnen. Notwendig sind beispielsweise verlässliche Schutzstrukturen für Spieler*innen, klare Sanktionen bei Diskriminierung im Stadion und online, verbindliche Diversity-Konzepte in Vereinen und Verbänden sowie sichtbare Unterstützung durch Führungspersonen im Sport. Vor allem aber braucht es ein Klima, in dem ein Coming-out nicht als Risiko, sondern als Selbstverständlichkeit gilt.

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Queere Geschichte ist oft unsichtbar, sie handelt vom Leben im Verborgenen, von Netzwerken, die sich hinter verschlossenen Türen bildeten und von Kämpfen um Anerkennung. Doch gerade in Norddeutschland haben sich zwischen Hafenstädten, Arbeiterbewegungen und Universitätsstädten vielfältige queere Kulturen entwickelt.

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Heute bemühen sich Initiativen, Archive und Community-Projekte darum, diese Geschichten sichtbar zu machen. Ein zentraler Bezugspunkt queerer Erinnerungskultur ist die Verfolgung während des Nationalsozialismus. Homosexuelle Männer wurden nach § 175 des Strafgesetzbuches verfolgt; rund 50.000 Männer wurden verurteilt, viele weitere inhaftiert oder in Konzentrationslager deportiert.

Verschiedene Projekte versuchen heute, diese oft vergessenen Geschichten sichtbar zu machen. Ausstellungen wie Gefährdet leben, die beispielsweise in Bremen gezeigt wurde und ab April in Goslar zu sehen sein wird, erzählen von Biografien queerer Menschen zwischen Anpassung, Widerstand und Überleben.

Hamburg spielt in der queeren Geschichte Norddeutschlands eine besondere Rolle. Schon früh entwickelte sich rund um den Stadtteil St. Georg eine sichtbare Community:  Bars, Treffpunkte und politische Initiativen machten das Viertel zu einem zentralen Ort queeren Lebens. Neben politischem Aktivismus wächst auch die Erinnerungskultur. Projekte wie der Queer History Month Hamburg laden jedes Jahr im Mai dazu ein, die Geschichte queerer Communities durch Stadtführungen, Lesungen und Ausstellungen neu zu entdecken.

Bei der Aufarbeitung queerer Geschichte spielt Kultur eine wichtige Rolle. Ein Beispiel ist der Hamburger Dokumentarfilm „Verzaubert – Lesben und Schwule erzählen Geschichte“ (1993, seit 2010 auf DVD). Der Film porträtiert ältere Hamburger Lesben und Schwule und ihre Erfahrungen während der NS-Zeit und der frühen Bundesrepublik – ein damals außergewöhnliches Projekt, weil viele Betroffene jahrzehntelang über ihre Lebensgeschichten geschwiegen hatten (hier geht’s zum Trailer).

Die Entwicklung einer queeren Erinnerungskultur ist eng mit politischem Engagement verbunden. Organisationen und Initiativen wie der LSVD+ Verband Queere Vielfalt haben jahrzehntelang dafür gekämpft, dass queere Opfer des Nationalsozialismus offiziell anerkannt werden und Teil der öffentlichen Gedenkkultur sind.

Queere Geschichte ist kein Randthema der Geschichtsschreibung. Sie erzählt von gesellschaftlichen Normen, Demokratiebewegungen und individuellen Lebenswegen, die lange übersehen wurden.

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