Weiterlesen Die Wurzeln des Festivals reichen bis in die späten 1980er-Jahre zurück. Entstanden ist die Idee aus einem Seminar an der Universität Hamburg zum damals noch wenig erforschten Thema „Homosexualität im Film“. Aus der Zusammenarbeit mit dem kommunalen Kino Metropolis gingen schließlich die ersten „Lesbisch Schwulen Filmtage Hamburg“ hervor, die im Sommer 1990 erstmals stattfanden. 1995 wurde der Verein Querbild e. V. gegründet, der bis heute als Veranstalter und Träger des Festivals fungiert. Seit seinen Anfängen hat sich das Festival kontinuierlich weiterentwickelt. Aus einer vergleichsweise kleinen Veranstaltungsreihe wurde eines der wichtigsten queeren Kulturevents Deutschlands. Im Jahr 2021 erfolgte die Umbenennung von „Lesbisch Schwule Filmtage Hamburg“ in Hamburg International Queer Film Festival, um die Vielfalt queerer Identitäten und Erfahrungen auch im Namen sichtbar zu machen. Heute lockt das Festival jedes Jahr rund 15.500 Besucher*innen in Hamburger Kinos und zu den begleitenden Veranstaltungen. Organisiert wird es weiterhin überwiegend ehrenamtlich und aus der Community heraus. Gerade diese enge Verbindung zur queeren Community macht einen wesentlichen Teil des Festivals aus. Das Selbstverständnis des Festivals geht dabei weit über das reine Zeigen von Filmen hinaus. Es beschreibt sich als Ort für vielfältige internationale Filmkultur und für den gesellschaftlichen Austausch über queere Themen. Dort können auch das aktuelle Programm eingesehen und Tickets gekauft werden. Neben Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilmen gehören Gespräche mit Filmschaffenden, Workshops, Vorträge und Partys zum Programm. Das Festival schafft damit Räume für Begegnungen, Diskussionen und Vernetzung innerhalb der Community sowie mit einem breiten Publikum. Besonderes Augenmerk liegt auf der internationalen Perspektive. Gezeigt werden Produktionen aus unterschiedlichen Ländern, die queere Lebensrealitäten sichtbar machen und gesellschaftliche Fragen aufgreifen. Die Filme erzählen von Liebe, Identität, Familie, Diskriminierung, politischem Widerstand und Selbstbestimmung. Damit trägt das Festival dazu bei, queere Geschichten auf die große Leinwand zu bringen und Stimmen zu stärken, die im Mainstream-Kino häufig unterrepräsentiert sind.
Lebensbereiche
Weiterlesen Heft betont, dass queere Menschen über 60 viel erlebt haben, aber selten gezeigt werden. Ihre Lebensrealitäten waren unter anderem von Kriminalisierung, Pathologisierung und geringer gesellschaftlicher Akzeptanz geprägt. Coming-outs konnten mit erheblichen Risiken verbunden sein und Beziehungen mussten teilweise versteckt werden. Queere Netzwerke boten vielen eine der wenigen Möglichkeiten, Gemeinschaft zu erleben. Heute hat sich die rechtliche und gesellschaftliche Situation zwar deutlich verändert, die Sichtbarkeit älterer queerer Menschen ist jedoch weiterhin gering. In Medien, Kultur und queeren Räumen stehen häufig jüngere Generationen im Mittelpunkt. Heft möchte dem etwas entgegensetzen. Sein Ziel ist es, Lebensgeschichten zu würdigen, Erfahrungen zu dokumentieren und queere Senior*innen als wichtigen Teil der Community sichtbar zu machen. „Es ist die eine Sache, sich zu outen und sein authentisches Leben zu leben, aber sich damit vor eine Kamera zu stellen und in die Öffentlichkeit zu gehen, sich angreifbar zu machen und sich potenziell queer-feindlicher Gewalt auszusetzen – das braucht Überwindung“, so Heft in einem Beitrag des NDR. Für sein Projekt besucht Heft die Porträtierten zu Hause oder an Orten, die für ihr Leben von Bedeutung sind. Begleitet werden die Bilder von kurzen Texten, in denen die Senior*innen über ihr Leben sprechen. Es geht darin unter anderem um erste Liebeserfahrungen, Diskriminierung, politische Kämpfe und das Älterwerden als queere Person. Einige berichten, dass sie sich erst im Alter wirklich frei fühlen oder sich erst später im Leben getraut haben, sich zu outen. Andere erzählen von Einsamkeit, fehlenden Treffpunkten oder dem Verlust von Freund*innen durch HIV und Aids. Heft gibt diesen unterschiedlichen Erfahrungen Raum und macht damit die Vielfalt queeren Alterns sichtbar. Das Projekt greift zugleich ein Thema auf, das zunehmend auch in Forschung, Pflege und Seniorenarbeit diskutiert wird: die Lebenssituation älterer queerer Menschen. Viele der heute über 60-Jährigen haben gesellschaftliche Veränderungen und die Kämpfe um die Rechte queerer Menschen über Jahrzehnte miterlebt oder selbst mitgestaltet. Mit seinem Projekt möchte Heft deshalb nicht nur ihre Geschichten dokumentieren, sondern auch für die Bedürfnisse queerer Senior*innen sensibilisieren. Im Herbst/Winter 2026 soll das Projekt nach einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne als Buch erscheinen. Auf der Webseite des Fotografen können Interessierte bereits einen ersten Einblick in das Projekt erhalten.
Weiterlesen Für inter* Personen, die eine medizinisch unterstützte Transition planen, kann die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung zu einer erheblichen Hürde werden. Über Anträge für transitionsbezogene Maßnahmen wie Operationen, Hilfsmittel oder Epilation entscheidet in Deutschland der Medizinische Dienst (MD). Die entsprechende Begutachtungsrichtlinie aus dem Jahr 2020 schließt inter* Personen von den dort geregelten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme aus. Dieser Ausschluss steht im Zusammenhang mit medizinischen Diagnose- und Klassifikationssystemen. Im DSM-IV und im ICD-10 wurde Intergeschlechtlichkeit als Ausschlusskriterium für die Diagnosen „Geschlechtsidentitätsstörung“ beziehungsweise „Transsexualismus“ verwendet. Diese Einordnung beruht auf der inzwischen überholten Annahme, dass inter* Personen mit dem Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen im Rahmen einer Transition grundsätzlich anders zu behandeln seien als endogeschlechtliche trans* Personen. Neuere Entwicklungen gehen teilweise in eine andere Richtung. ICD-11 und DSM-5 verabschieden sich vom grundsätzlichen Ausschluss von inter* Personen im Zusammenhang mit geschlechtsangleichenden Maßnahmen. Auch die im Jahr 2018 veröffentlichte S3-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit nennt Intergeschlechtlichkeit nicht mehr als Ausschlusskriterium für eine medizinische Transitionsbegleitung. In der Praxis gelten diese selbstbestimmungsorientierten Ansätze jedoch nicht automatisch für die Bewilligung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Da die Begutachtungsrichtlinie des MD weiterhin auf älteren Kriterien beruht, werden inter* Personen häufig als Einzelfälle behandelt. Ob eine Kostenübernahme erfolgt, kann dadurch von individuellen Einschätzungen der behandelnden Fachpersonen und der Gutachter*innen des MD abhängen. Der Ausschluss betrifft damit nicht nur eine formale Regelung zur Kostenübernahme. Er kann den Zugang zu medizinischen Maßnahmen erschweren und dazu führen, dass inter Personen gewünschte Behandlungen selbst finanzieren oder auf eine Versorgung verzichten müssen. Die Fachstelle TIN des gemeinnützigen Vereins TransInterQueer e. V. sieht darin eine Einschränkung der Selbstbestimmung von inter* Personen sowie eine Fortführung bestehender Pathologisierung und Marginalisierung im Gesundheitssystem. Aus Sicht der Fachstelle müsste eine inklusive Gesundheitsversorgung die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der jeweiligen Person berücksichtigen. Dafür sei unter anderem eine Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinie des MD erforderlich, die sich an neueren medizinischen Leitlinien und einer selbstbestimmungsorientierten Versorgung ausrichtet. Die Autor*innen von TransInterQueer e. V. sehen daraus Handlungsbedarf für Politik, Gesundheitswesen und Zivilgesellschaft. Die Publikation zu dem Thema kann hier nachgelesen werden. Bei Beratungs- oder Fachberatungsbedarf zu dem Thema ist die Fachstelle unter inter@transinterqueer.org erreichbar.
Fehlende Angebote für queere Menschen im ländlichen Raum: Wie Danny Glaß dies verändern möchte
29. September 2026Weiterlesen Während größere Städte wie Kiel, Lübeck oder Flensburg über Beratungsstellen, Jugendgruppen und Community-Orte verfügen, sieht die Situation im ländlichen Raum häufig anders aus. Jugendliche haben dort weniger Möglichkeiten, sich mit anderen queeren Menschen auszutauschen oder Unterstützung bei Fragen zur eigenen Identität zu erhalten. Zugleich sind sie teilweise auf ihre Eltern oder eine eingeschränkte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Der Besuch queerer Jugendtreffs kann dadurch zur logistischen Herausforderung werden oder ganz unmöglich sein. „Wenn Treffpunkte und Beratung fehlen, bleiben queere Menschen mit Fragen oder Diskriminierungserfahrungen schneller allein“, so Danny Clausen-Holm vom Verband Queerer Vielfalt in Schleswig-Holstein. Danny Glaß von lambda::nord kennt die Situation queerer Jugendlicher auf dem Land aus eigener Erfahrung. Seit seinem Outing mit 14 Jahren engagiert sich der Husumer für die Community. Sein Ziel ist es, queere Treffpunkte auch außerhalb der Städte zu etablieren, die über einzelne Veranstaltungen wie den CSD hinaus ganzjährig zur Verfügung stehen. Neben neuen Angeboten wie dem „Hafen der Akzeptanz“ setzt Glaß auf die Zusammenarbeit mit lokalen Akteur*innen. Gemeinsam mit dem Kreisjugendring Nordfriesland werden bereits aktive Ehrenamtliche und Fachkräfte in Workshops für die Lebensrealitäten queerer Jugendlicher sensibilisiert. Dabei geht es unter anderem um queere Lebensrealitäten und Sprache sowie um die Frage, wie bestehende Angebote so gestaltet werden können, dass sich queere Jugendliche mitgedacht und angesprochen fühlen. Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl registrierter Straftaten gegen queere Menschen in Schleswig-Holstein kommt sicheren Anlaufstellen zusätzliche Bedeutung zu. Zwar existieren bereits ehrenamtlich organisierte Gruppen, doch diese stoßen teilweise an Kapazitätsgrenzen oder sind wenig bekannt. Auf der Seite des NDR gibt es eine Karte, die einen Überblick über bereits bestehende queere Anlaufstellen in Schleswig-Holstein bietet. Auch die langfristige Finanzierung entsprechender Angebote bleibt eine Herausforderung. Auf Landesebene werden queere Projekte gefördert, zugleich können Veränderungen bei Bundesprogrammen Auswirkungen auf die verfügbaren Mittel haben. Auch lambda::nord ist auf eine verlässliche Finanzierung seiner Angebote angewiesen. Neben einer stabilen Förderung wünscht sich Danny Glaß vor allem mehr gesellschaftliche Akzeptanz. Seine zentrale Botschaft formuliert er dabei bewusst einfach: „Queere Menschen sind Menschen. Queere Jugendliche sind Jugendliche.“
„Stay Safe, Stay Away“: Trans*-Organisationen warnen vor Reisen nach Großbritannien
24. September 2026Weiterlesen Im Zentrum der Warnung stehen rechtliche und politische Entwicklungen der vergangenen Jahre, insbesondere das Urteil des britischen Supreme Court vom April 2025 sowie darauf aufbauende staatliche Leitlinien. Die beteiligten Organisationen sehen darin einen tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte von trans* Menschen und sprechen von einem zunehmend feindlichen Umfeld. Dr. Victoria McCloud von TEN, die nach eigenen Angaben mittlerweile in Irland lebt, findet deutliche Worte: „Es ist ein trauriger Zustand, wenn unabhängige Organisationen die Freiheit und Sicherheit von trans* Personen schützen müssen, indem sie vor Reisen in ein demokratisches Land warnen“ (übersetzt aus dem Englischen). Die von den Organisationen verbreitete Empfehlung listet Entwicklungen auf, die aus ihrer Sicht für Reisende relevant sein könnten. Dazu gehören neue Regelungen und Leitlinien zu geschlechtergetrennten Räumen wie Toiletten, Umkleiden und Krankenhausstationen sowie zu polizeilichen Durchsuchungen. Der Zugang zu geschlechtergetrennten Räumen soll demnach am bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht ausgerichtet werden. Die Organisationen kritisieren zudem, dass geänderte Geschlechtseinträge in Dokumenten wie Reisepässen oder Ausweisen dabei vielfach nicht als maßgeblicher Nachweis anerkannt würden. Sorgen äußern die Initiator*innen auch hinsichtlich möglicher Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen im Alltag. Sie verweisen auf eine Zunahme transfeindlicher Berichterstattung in britischen Medien sowie auf weiterhin hohe Zahlen von Hasskriminalität gegen trans Menschen. Betroffen seien nicht nur trans* Personen selbst, sondern auch Menschen, deren Geschlechtsausdruck nicht gesellschaftlichen cisgeschlechtlichen Normvorstellungen entspricht und die deshalb als trans* gelesen werden. Auch international wird die Entwicklung der Rechte von trans* Personen im Vereinigten Königreich kritisch beobachtet. In den vergangenen Jahren äußerten sowohl UN-Expert*innen als auch Menschenrechtsinstitutionen des Europarats Besorgnis über entsprechende Entwicklungen. Die britische Regierung wiederum vertritt die Position, dass die neuen Regelungen auf geltendem Recht und gerichtlichen Entscheidungen basieren und dem Schutz geschlechtergetrennter Räume dienen sollen. Während Befürworter*innen der neuen Regelungen von rechtlicher Klarheit und dem Schutz von Frauen sprechen, sehen viele trans* Personen und ihre Verbündeten darin erhebliche Einschränkungen ihrer Teilhabe und Sicherheit. Für Reisende aus Deutschland und anderen europäischen Ländern kann es daher sinnvoll sein, sich vor einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich über die aktuelle Situation und die geltenden Regelungen etwa bei Institutionen, Veranstaltungen und Unterkünften zu informieren. Die Herausgebenden der Reisewarnung formulieren ihre eigene Empfehlung deutlich: „Stay Safe, Stay Away.“
Bischof Stefan Oster: Vielfalt entspreche nicht dem biblischen Menschenbild und könne in die Diktatur führen
22. September 2026Weiterlesen CN: Homophobie, Transphobie, religiöser Kontext Queere Menschen seien für ihn zwar Ausdruck der Freiheit, die eine Demokratie ermögliche. Die „geglaubte Nichtexistenz Gottes“ erweitere jedoch den gesellschaftlichen Kontext so stark, dass die entstehende Vielfalt nicht mehr dem biblischen Menschenbild entspreche. Durch eine größere Vielfalt würden die Menschen immer weiter auseinandergehen und das Gegeneinander verschiedener Interessen würde sich verstärken, so Oster. Dadurch könne der Wunsch nach einfachen Lösungen und einer starken Autorität an der Spitze wachsen und letztlich in eine Diktatur führen. Oster hat sich bereits in der Vergangenheit wiederholt kritisch über queere Lebensweisen geäußert. So kritisierte er den ehemaligen Unionsfraktionschef Jens Spahn, nachdem dieser seine Familie mithilfe einer Leihmutter gegründet hatte. 2015 äußerte Oster die Ansicht, schwule und lesbische Menschen hätten eine unausgereifte Sexualität, und unterstellte einen vermeintlichen Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie. 2021 vertrat Oster in einer Predigt weitere umstrittene Positionen zu queeren Menschen. Er verglich intersexuelle Körpermerkmale mit medizinischen Fehlbildungen, stellte geschlechtliche Transitionen grundsätzlich infrage und forderte von homosexuellen Menschen ein Leben ohne sexuelle Beziehungen. Als Alternative beschrieb er eine „geistliche Verbindung mit Christus“. Kritik an Osters jüngsten Aussagen kommt unter anderem vom Katholischen LSBT+ Komitee und vom Passauer Bundestagsabgeordneten Luke Hoß (Die Linke). Das Komitee, in dem sich queere katholische Organisationen zusammengeschlossen haben, bezeichnete Osters Äußerungen als abwegig. Zudem kritisierte es den Zeitpunkt der Aussagen vor dem Hintergrund des Anschlags am Rande des Berliner CSD: „Dieser Angriff hätte eine klare Verurteilung und unmissverständliche Solidarität mit den Betroffenen erfordert“, heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Auch Hoß reagierte deutlich und legte Oster einen Rücktritt nahe. Er widersprach insbesondere der Darstellung queerer Vielfalt als Gefahr für die Demokratie und erklärte seinerseits, Menschen, die Queerness als unnormal betrachteten, seien eine Gefahr für die Demokratie. Die Kontroverse um Osters Predigt reiht sich damit in die anhaltende Auseinandersetzung innerhalb der katholischen Kirche über den Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ein.
Schleswig-Holstein plant Gleichstellung per Gesetzesreform
17. September 2026Weiterlesen Das aktuelle Gleichstellungsgesetz stammt aus einer Zeit, in der viele heutige Herausforderungen noch nicht absehbar waren. Die Landesregierung betont, dass Gleichstellungspolitik heute mehr umfasse als die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Dazu gehören unter anderem gerechte Arbeitsbedingungen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Schutz vor Diskriminierung und eine faire Beteiligung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Mit der Reform sollen Gleichstellungsbeauftragte mehr Befugnisse erhalten, Verfahren klarer geregelt und Verwaltungen stärker dazu verpflichtet werden, Gleichstellung aktiv umzusetzen. Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist die Verbindlichkeit. „Gleichstellung passiert nicht von allein. Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen“, so Sozialministerin Aminata Touré. Öffentliche Arbeitgebende sollen künftig stärker nachweisen müssen, wie sie Gleichstellung fördern. Dazu gehören verbindliche Gleichstellungspläne, klare Zielvorgaben für Führungspositionen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie mehr Transparenz bei Personalentscheidungen. Damit soll Gleichstellung stärker als struktureller Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung verankert werden. Zudem ist ein stärkerer Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geplant. Sexuelle Belästigung soll künftig dienstliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei entsprechenden Vorfällen soll außerdem grundsätzlich die belästigende Person den Arbeitsplatz wechseln und nicht die betroffene Person. Auch wenn sich die Reform auf die Gleichstellung von Frauen und Männern konzentriert, betrifft die damit verbundene Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Chancengleichheit auch eine breitere Debatte über Vielfalt in öffentlichen Einrichtungen. Die geplante Reform soll Gleichstellung verbindlicher in den Strukturen der Landesverwaltung verankern und bestehende Regelungen an aktuelle gesellschaftliche und arbeitsrechtliche Herausforderungen anpassen.
Weiterlesen Anlässlich ihres 40-jährigen Bestehens lädt die Aidshilfe Kiel e. V. zur Ausstellung „40 Jahre Aidshilfe Kiel: Geschichte(n) in Plakaten“ ein. Historische Plakate erzählen dabei von den Anfängen der Aidshilfe und zeigen, wie sich der gesellschaftliche Umgang mit HIV und Aids verändert hat. In den 1980er-Jahren waren HIV und Aids mit großer Angst, Unsicherheit und Ausgrenzung verbunden. Die Ausstellung erinnert an diese Zeit und macht zugleich sichtbar, wie sich die Arbeit der Aidshilfe im Laufe der Jahrzehnte verändert und erweitert hat. Heute gehören neben der HIV-Prävention auch Beratung zu anderen sexuell übertragbaren Infektionen, Testangebote, sexuelle Bildung und die Unterstützung queerer Menschen zu ihren Aufgaben. Die Geschichte der Aidshilfe ist auch eine Geschichte medizinischer und gesellschaftlicher Veränderungen. HIV kann heute mit Medikamenten behandelt werden. Eine Therapie kann den Ausbruch von Aids verhindern und ermöglicht Menschen mit HIV ein langes und gutes Leben. Bei erfolgreicher Behandlung ist HIV zudem nicht mehr sexuell übertragbar. Trotz medizinischer Fortschritte bestehen weiterhin Vorurteile und Diskriminierung. Aufklärung, Beratung und persönliche Unterstützung tragen dazu bei, Wissen zu vermitteln, Ängste abzubauen und Menschen mit HIV ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Ausstellung möchte nicht nur auf die Vergangenheit zurückblicken, sondern lädt auch dazu ein, Erinnerungen zu teilen, miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam über die Zukunft sexueller Gesundheit, queeren Lebens und gesellschaftlicher Solidarität in Kiel nachzudenken. Besucht werden kann die Ausstellung vom 23. bis zum 26. September, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr, im Projektraum 13, Holstenstraße 13–15, 24103 Kiel.
US-Basketball: Debatte um trans* Frauen im Sport erneut entfacht
10. September 2026Weiterlesen In einem Interview mit ESPN begründet Cunningham ihre Forderung nach einem Ausschluss von trans* Frauen damit, dass diese biologische Männer seien und junge Mädchen entsprechend vor ihnen geschützt werden müssten. Verschiedene Sportverbände gehen unterschiedlich mit der Teilnahme von trans* Personen um. In der Leichtathletik können trans* Frauen nur unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen, etwa wenn sie einen festgelegten Testosteronwert unterschreiten. Auch das International Olympic Committee (IOC) diskutierte nach mehreren Debatten über die Einführung von Geschlechtertests. Kritisiert wird dabei insbesondere der Eingriff in die Privatsphäre, den solche Tests bedeuten. Zudem würden rein biologische Tests der Komplexität von Geschlechtsidentität nicht gerecht. Die Women’s National Basketball Association, in der Cunningham spielt, hat bisher keine spezifische Regelung zur Teilnahme von trans* Frauen. Cunninghams Positionierung hat die Debatte um die Teilnahme von trans* Frauen im Sport wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. Konservative Politiker*innen und Aktivist*innen greifen das Thema auf und integrieren es in Kampagnen gegen „Wokeness“. Bei ihren Spielen bedankten sich einige Fans mit Schildern bei Cunningham für ihre Äußerungen. Gleichzeitig werden auch Gegenstimmen aus dem Sport und der Zivilgesellschaft laut. Minnesota-Trainerin Cheryl Reeve äußerte sich gegenüber der Presse inklusiv, ebenso wie die Spielerinnengewerkschaft WNBPA. Die WNBPA positionierte sich gegen Hass und Diskriminierung, auch gegenüber trans* Personen. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass trans* Frauen nach einer Hormontherapie keine eindeutigen körperlichen Vorteile gegenüber cis Frauen im Sport aufweisen. Zwar hätten trans* Frauen laut der Studie eine größere fettfreie Masse, bei anderen sportlich relevanten Merkmalen habe es jedoch keine Unterschiede gegeben. Damit sei, so Forscher Bruno Gualano, die Exklusion von trans* Frauen aus dem Frauensport wissenschaftlich nicht gerechtfertigt.
Abstammungsrecht: Queere Eltern noch immer nicht gleichgestellt
8. September 2026Weiterlesen Um ebenfalls als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden, muss die nicht gebärende Mutter nachträglich eine Stiefkindadoption durchführen. Heterosexuelle Paare müssen diesen Weg nicht gehen, denn unabhängig davon, ob der Ehemann der leibliche Vater ist, wird er rechtliches Elternteil. Für schwule Paare, die ein Kind nicht selbst austragen können, gibt es die Möglichkeit einer Adoption in Deutschland oder einer Leihmutterschaft im Ausland. Nach der Klage eines schwulen Ehepaars, das sein Kind in den USA von einer Leihmutter austragen ließ, erkannte der Bundesgerichtshof die rechtliche Doppelvaterschaft an. Lesbische und nicht-binäre Paare können stattdessen frühestens acht Wochen nach der Geburt das Verfahren der Stiefkindadoption beginnen. Dieses Verfahren bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand und beinhaltet unter anderem eine „Eignungsprüfung“. Paare, die eine Stiefkindadoption durchgeführt haben, mussten beispielsweise Einkommensnachweise und ein Führungszeugnis vorlegen. Zudem stehen ein Besuch des Jugendamts und eine abschließende Entscheidung durch das Gericht an. Bis zu dieser Entscheidung hat das nicht gebärende Elternteil keine Rechte am Kind. Umgekehrt hat das Kind keine rechtlichen Ansprüche gegenüber diesem Elternteil, etwa im Falle einer Erbschaft. Der LSVD+ setzte sich bereits im Juli dieses Jahres mit einer Pressemitteilung und einer Petition für eine Reform des Abstammungsrechts ein. Kinder sollten unabhängig von der Familienform rechtlich gleichgestellt werden, ebenso wie ihre nicht gebärenden Elternteile. Die Ampelregierung hatte bereits ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt, dieses jedoch vor den Neuwahlen nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wird das Thema nicht erwähnt. Bundesjustizministerin Hubig gibt jedoch an, dass hierzu bereits Gespräche stattfänden. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte tätig werden. Laut der Sprecherin des Verfassungsgerichts Andrea Kloster sei eine Befassung des gesamten Senats mit dem Thema noch in diesem Jahr geplant.









