Echte Vielfalt

Lebensbereiche

Auf unseren Seiten haben wir schon über einige Angebote der queeren Jugendarbeit in Schleswig-Holstein berichtet. Hier wollen wir näher auf die Gruppenangebote des Jugendnetzwerk lambda::nord e.V. in Lübeck eingehen.

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Jeden Mittwoch finden in Lübeck zwei Treffen für junge Queers statt. Die Kinder- und Jugendgruppe „Dino-Zug“ richtet sich an LGBTQIA* zwischen 12 und 16 Jahren und die „Rosa Einhorn Brigade“ an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 27 Jahren. Der Verein möchte Schutzräume für junge queere Personen schaffen, in denen Bildung, Austausch und Empowerment stattfinden kann.

Unter Leitung der Sozialarbeiter*innen Julia Ostermann und Rebecca Herzberg haben die Gruppen einen monatlich wiederkehrenden Ablaufplan erarbeitet. Dabei wechseln die Termine wöchentlich zwischen Basteln, Spielen, gemeinsamem Kochen und Backen und Filmnachmittagen/-abende. Zudem wird einmal im Monat ein Thema besprochen, welches sich die Kinder und Jugendliche gewünscht haben, beispielsweise zum aktuellen politischen Geschehen. Im Schnitt nehmen an der Kinder- und Jugendgruppe Dino-Zug sechs Personen und an der Rosa Einhorn Brigade zehn Personen teil.

Das Angebot sei aus vielen Gründen notwendig, betont Gruppenleiterin Julia Ostermann. Im Rahmen der Gruppentreffen und im Austausch mit anderen jungen queeren Personen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre eigene Identität in einem sicheren Rahmen zu erforschen und entfalten. So soll ein Safer Space geschaffen werden, was nach Angaben der Teilnehmenden auch gelingt. Eine*r der Jugendlichen hebt positiv hervor, dass in den Gruppen die Identität und Pronomen der Teilnehmenden stets respektiert werden und keine Diskriminierung stattfinde. „Ich gehe in die Jugendgruppe, weil ich einen Platz gesucht habe, wo ich komplett sein kann, ohne verurteilt zu werden“, so ein*e andere*r Teilnehmer*in. Der Austausch mit Personen, die die eigene Situation nachempfinden können, scheint für die Jugendlichen von hoher Bedeutung.

Das Jugendnetzwerk schafft auch einen Ort, an dem soziale Beziehungen aufgebaut und gepflegt werden können. Somit soll der Isolation von Kindern und Jugendlichen vorgebeugt werden, was insbesondere bei jungen LGBTQIA* Personen ein Risiko sei. Auch bei Diskriminierung und Mobbing können die Gruppen die Betroffenen auffangen und unterstützen.

Außerdem sollen die Gruppen Bildungs- und Aufklärungszwecke erfüllen: „Durch Workshops, Diskussionen und informative Veranstaltungen, wie z. B. unsere Thementage, können die Kinder und Jugendlichen ein tieferes Verständnis für ihre eigene Identität und die queere Community entwickeln“, so Ostermann. Von den Fachkräften bekommen die Teilnehmenden auch psychosoziale Unterstützung. Zudem bietet das Jugendnetzwerk lambda::nord mit der Beratungsstelle NaSowas auch konkrete Unterstützung bei Fragen rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität an.

Die Kinder- und Jugendgruppe „Dino-Zug“ findet immer mittwochs von 16:00 bis 18:00 Uhr statt, die Gruppe für ältere Teilnehmende „Rosa Einhorn Brigade“ mittwochs von 18:30 bis 21:00 Uhr.

Weitere Informationen auf der Webseite des Jugendnetzwerks lambda::nord.

Auf Instagram werden regelmäßig News und Termine zu den Treffen sowie anderen Angeboten des Vereins gepostet: @queere_jugendarbeit_hl

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Am Freitag, 02.01.2024, wurde in Griechenland trotz heftiger Debatten ein Gesetzentwurf zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe ins Parlament eingebracht. Der Entwurf zielt darauf ab, den Grundsatz der Gleichheit durch die Erweiterung der Eheschließungsmöglichkeiten auf Personen des gleichen Geschlechts zu gewährleisten.

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Nach Angaben von queer.de, die sich auf das griechische Parlament beziehen, wird die Abstimmung voraussichtlich am 14. oder 15. Februar stattfinden, wobei der Fraktionszwang für die Regierungspartei Nea Demokratia aufgehoben wird. Während sich der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis gegen einen nicht kleinen Teil seiner eigenen Partei behaupten muss und sich auch die griechisch-orthodoxe Kirche offen gegen den Entwurf wendet, machte Mitsotakis deutlich, dass sich das Parlament die Bedenken der Kirche anhöre, aber die Legislative letztendlich beim Parlament liege, so queer.de weiter. Unterstützung kommt hingegen von der linken Oppositionspartei Syriza. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd), aber auch queer.de oder der Tagesspiegel und weitere berichten, hatte Parteichef Stefanos Kasselakis die Unterstützung seiner Partei für entsprechende Pläne der Mitte-Rechts-Regierung angekündigt. „Zwar gehe ihm der am Mittwoch [...] vorgestellte Vorschlag nicht weit genug, er enthalte aber ‚einige positive Elemente‘“(rnd).

So soll das neue Gesetz diese Benachteiligung beenden und gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern ermöglichen. Bis dato fehlt laut rnd beispielsweise der Rechtsanspruch auf Besuch der Kinder im Krankheitsfall oder das Recht, das Kind der Partnerin*des Partners aufzunehmen, sollte dieser*diesem etwas zustoßen. Wie weitreichend die Problematik einer Nichtanerkennung der Elternschaft sein kann, hatten wir bereits anhand des EU-Gesetzesentwurfs zur automatischen Anerkennung der Elternschaft in allen EU-Staaten, der am 14. Dezember 2023 eingebracht wurde, beschrieben. Damals wiesen wir darauf hin, dass es allerdings nicht nur auf das Recht, sondern auch auf seine Anwendung ankomme. Dass Griechenland nun auch im nationalen Recht diesen Schritt geht, schafft daher (sollte das Gesetz verabschiedet werden) auf jeden Fall dort einen Rechtsanspruch.

Die queere Community begrüßt den Gesetzentwurf, kritisiert jedoch, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht erlaubt sei, ein Kind mit einer Leihmutter zu bekommen. Damit sind laut rnd Leihmutterschaften  weiterhin nur für heterosexuelle Paare gestattet, wenn die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht schwanger werden kann.

Aus politstrategischer Sicht ist die Entkopplung der beiden Diskursfelder dabei möglicherweise gar nicht unklug gewählt. Indem man die Themen getrennt zur Disposition stellt, können politische Akteure möglicherweise breitere Unterstützung für die Ehe für alle gewinnen, ohne gleichzeitig kontroverse Fragen zur Leihmutterschaft zu berühren. Daraus darf allerdings keinesfalls folgen, dass das Thema der Leihmutterschaft unangetastet bleibt.

Griechenland könnte das 16. der 27 EU-Mitgliedsstaaten werden, das die Ehe für alle öffnet. Es würde damit Estland folgen, das bereits am 20. Juni 2023 nach langem Ringen sein Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe verabschiedet hatte.

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Die Universität zu Lübeck hat in ihrem Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung (IMGWF) zum 01. April 2024 eine Stelle als Koordinator*in für Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation (m/w/d) in Vollzeit (derzeit 38,7 Stunden pro Woche) zu besetzen. Die Stelle ist befristet bis zum 31. Dezember 2027.

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Wie es in der Ausschreibung heißt, ist "die Stelle [...] dem kürzlich eingeworbenen Sonderforschungsbereich (SFB) „sexdiversity“ zugeordnet, der die Determinanten, Bedeutungen und Auswirkungen der Diversität von Körpergeschlecht in biologischen, medizinischen und soziokulturellen Kontexten erforscht. Der SFB wurde Ende 2023 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bewilligt und verfolgt einen inter- und transdisziplinären Ansatz, in dem Medizin, Natur-, Sozial-, Geistes- und Lebenswissenschaften zusammenarbeiten. Ein allgemeines Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation wurde bereits im Teilprojekt Ö des SFBs erarbeitet. Das Teilprojekt Ö wird von Prof. Lisa Malich (IMGWF) und Dr. Jonathan Kohlrausch (Referat Chancengleichheit und Familie) geleitet. Es soll durch die ausgeschriebene Stelle koordiniert, ausgestaltet und umgesetzt werden. Die geplanten Kommunikationsmaßnahmen richten sich die an die Presse, die allgemeine Öffentlichkeit und spezifische Stakeholder. Weitere Informationen über den SFB erhalten Sie hier.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Praktische Umsetzung und Ausgestaltung des Konzepts zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Wissenschaftskommunikation des SFBs „sexdiversity“;
  • Eigenständige Koordination und Organisation von Workshops, Vortragsreihen und Social-Media Auftritten des SFB;
  • Erstellung von u.a. Presseinformationsmaterialien und Blogbeiträgen;
  • Betreuung der SFB-Website inklusive Blog;
  • Unterstützung eines zum SFB gehörenden Ausstellungs- und Buchprojekts;
  • Kooperation mit Mediendesigner*innen, Fotograf*innen, Druckereien, etc.;
  • Vertretung der Interessen und Positionen des SFBs gegenüber internen und externen Organisationen, Stakeholdern und Betroffenenorganisationen;
  • Abstimmung und Koordination gemeinsamer Kommunikationsmaßnahmen zwischen den Sprechern des SFBs und den unterschiedlichen am SFB beteiligten Institutionen;
  • Weiterentwicklung und Optimierung der Prozessabläufe in der Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation des SFBs;

Anforderungen:

  • Abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium (Master, Diplom oder Äquivalent), idealerweise eines Studienfaches mit explizitem Bezug zur Geschlechterforschung (z.B. Gender Medicine,
    Geschlechterstudien, Women’s and Gender History) oder eines allgemeineren Studienfaches (z.B. Psychologie, Philosophie, Geschichte, Biologie) mit individueller Schwerpunktsetzung im
    Bereich Geschlecht; einschlägige Promotion im o.g. Themenfeld;
  • Berufserfahrung in der Kommunikationsbranche (bevorzugt Öffentlichkeitsarbeit, Journalismus, Pressearbeit, Veranstaltungsorganisation sowie Wissenschaftskommunikation oder -koordination);
  • Berufserfahrung im universitären Umfeld ist wünschenswert.
  • Exzellente Kenntnisse der öffentlichen Debatten um Geschlechtsdiversität;
  • Gute Kenntnisse im journalistischen Schreiben in deutscher und englischer Sprache;
  • Gute Kenntnisse im Betreuen von Webseiten und Social Media Accounts (z.B. Twitter/ X, Instagram, Blogs);
  • Kenntnis verschiedener Wissenschaftskulturen, Interesse an inter- und transdisziplinärer Forschung zwischen Natur- und Geisteswissenschaften;
  • Wissen über nationale und internationale Betroffenenorganisationen von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung;
  • Sicheres und empathisches Auftreten, hohe Sozialkompetenz, Teamgeist;
  • Konzeptionelle Fähigkeiten, eigenverantwortliche, lösungsorientierte und strukturierte Arbeitsweise und Organisationsgeschick;"

Der Arbeitgeber bietet:

  • "Betriebliche Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Mobiles Arbeiten
  • Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • NAH-SH/ Deutschland-Jobticket, Teilnahme am Hochschulsport, vergünstigtes Mensaessen auf dem Campusgelände und viele weitere Angebote für Mitarbeitende
  • Gesundheitsmanagement „Gesunde Hochschule“
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Hochmoderne inter- und transdisziplinäre Forschungsumgebung mit exzellenten Forschungsprojekten und nationalen wie internationalen Kooperationen

Die Eingruppierung erfolgt nach Maßgabe der Tarifautomatik bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L. Eine endgültige Stellenbewertung bleibt vorbehalten. Die Universität zu Lübeck versteht sich als moderne und weltoffene Arbeitgeberin. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität. Wir fördern die Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Als Bewerberin oder Bewerber mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Person berücksichtigen wir Sie bei entsprechender Eignung bevorzugt.
Für weitergehende Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Lisa Malich per E-Mail (lisa.malich@uni-luebeck.de) gerne zur Verfügung.
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 1090/23 bis spätestens 09.02.2024 (Eingangsdatum) zusammengefasst in einem PDF-Dokument an bewerbung@uni-luebeck.de

Universität zu Lübeck – Die Präsidentin – Referat Personal Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck"

Die Stellenausschreibung findet sich auch als pdf unter diesem Link

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Die Ausstellung „gefährdet leben. Queere Menschen 1933–1945“ zeichnet die vielfältigen und ambivalenten Lebensgeschichten queerer Menschen in den Jahren 1933 bis 1945 nach. Neben den Schrecken der Verfolgung werden dabei auch Wege der Selbstbehauptung einer widrigen Lebensrealität gezeigt.

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Wie Karl-Heinz Steinle, Mitglied des Kurator*innen-Teams, gegenüber dem Tagesspiegel betonte, gehe es darum, den Blick über die Verfolgung männlicher homo- und bisexueller Menschen und den §175 StGB hinaus zu weiten. Die Ausstellung wolle, so Steinle weiter, Personen, deren Verfolgung und ihre Strategien des Überlebens aufzeigen.

Von politischer Seite wurde hingegen die hohe Aktualität betont. So verwies Ferda Ataman (Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung) gegenüber dem Tagesspiegel auf die Bedeutung, welche die Ausstellung vor dem Hintergrund zunehmender Präsenz rechtsradikaler Gruppen in Deutschland habe. Der Tagesspiegel macht dabei deutlich, dass sich für LGBTIQ* einzusetzen immer auch bedeutet, sich dafür einzusetzen, den demokratischen Boden zu stärken und sich gegen Rechtsradikalität und Faschismus stark zu machen.

Wie wir bereits beim Thema Asyl festgestellt haben, ist dann, wenn der Schutz und damit die Würde von Menschen infrage steht, eben nicht nur eine Gruppe betroffen ist.

Dabei gilt frei nach Kants „Grundlagen zur Metaphysik der Sitten“, dass die Menschenwürde das fundamentalste Prinzip ist. Wird sie hintergangen, reißt der Boden, auf dem jede Freiheit und jedes Recht erkämpft wurde. Das mag pathetisch klingen, ist deshalb jedoch nicht weniger bedeutsam.

Eine Ausstellung wird zwar die Menschenwürde nicht verteidigen, dazu bedarf es schon eher Aktionen wie die aktuell positiv wahrzunehmenden Demonstrationen gegen Rechts. Aber einer Ausstellung kann es durchaus gelingen, Diskurse im Kleinen anzustoßen und den Besucher*innen die Wichtigkeit gewisser Themen zu verdeutlichen.

Bereits letztes Jahr konnte man die Ausstellung im Paul-Löbe-Haus des Bundestages betrachten, zuletzt war sie in der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ebenfalls in Berlin zu sehen. Nun begibt sie sich in diesem Jahr auf Wanderschaft durch Deutschland. Bereits bekannte Stationen (Stand: 17.01.) sind:

10. Februar – 31. März 2024
Gedenkstätte Ravensbrück

28. Juni – 12. Juli 2024
Würzburg, Rathaus

9. August – 23. August 2024
Neues Rathaus Leipzig

22. September – 8. Oktober 2024
Stadtmuseum Münster/Westf.

14. Oktober – 3. November 2024
München

Weitere Termine sind bereits in Planung, so z.B. in Hamburg, Göttingen und Köln.

Darüber hinaus können sich Interessierte, Museen, Schulen und weitere Veranstalter*innen unter dem Motto „Unsere Ausstellung bei Ihnen vor Ort!“ die Ausstellung in ihre Stadt oder Region holen.

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In unseren Berichten verwenden wir routinemäßig den Genderstern, eine Schreibweise, bei der wir selbstverständlich eine nicht abschließende Liste von Gender- und Geschlechtsidentitäten berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund war es besonders interessant, als am 18. Januar 2024 diverse Medien über die Bestätigung der Inklusivität des Gendersterns durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) berichteten.

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Die Nachricht fand sowohl bei queer.de, Stern und Spiegel Erwähnung, die über die endgültige Entscheidung des BAGs in letzter Instanz informierten. In dem besagten Fall suchte eine Stadt in Hessen nach "Fallmanager*innen im Aufenthaltsrecht". Eine intergeschlechtliche Person, die sich selbst als Hermaphrodit bezeichnet und zudem schwerbehindert ist, bewarb sich daraufhin. Als die Stadt die Person zu einem Bewerbungsgespräch einlud, teilte diese mit, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen anderen Termin in Brandenburg habe und bat um einen Ersatztermin. Die Stadt lehnte dies mit der Begründung ab, das Stellenbesetzungsverfahren solle nicht weiter verzögert werden.

Die Person reichte daraufhin Klage ein mit der Begründung, sie sei aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden und führte den Genderstern als Beweis an. Zudem habe ihr aufgrund der Behinderung ein Ersatztermin zugestanden. Nach einem Verfahren über mehrere Instanzen urteilte nun das BAG in letzter Instanz.

Das Gericht bestätigte zwar, dass es sich bei dem Nichtanbieten eines Ersatztermins durchaus um einen Nachteil handele. Allerdings habe die klagende Partei „[…] nicht hinreichend dargelegt, dass sie diese Benachteiligung iSv. § 7 Abs. 1 AGG wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes bzw. wegen ihrer Schwerbehinderung nach § 164 Abs. 2 SGB IX erfahren hat“. Somit haben schwerbehinderte Menschen bei öffentlichen Arbeitgeber*innen das Recht, die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu verlangen, sofern sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Dabei müssen öffentliche Arbeitgeber*innen auch einen Ersatztermin anbieten oder zumindest prüfen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber „hinreichend gewichtige“ Verhinderungsgründe angibt. Der „andere Termin in Brandenburg“ reiche allerdings nicht als „hinreichend gewichtiger“ Grund aus, so das Gericht. Im Gegenteil wiege die Bewältigung eines Einstellungsverfahrens und die Notwendigkeit einer schnellstmöglichen Besetzung sogar schwerer.

Darüber hinaus betonte das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil die Inklusivität von Ausschreibungen mit Genderstern, welche auch die Gruppe der Hermaphroditen einschließt. Unabhängig von umstrittenen Ansichten zum Genderstern, so die Richter, beeinflussen solche Bedenken nicht das Verständnis des durchschnittlichen Adressat*innenkreises der Ausschreibung.

„Aus der Verwendung des Gendersterns bei der Stellenausschreibung („Fallmanager*innen“) kann nicht geschlossen werden, dass nicht eingestellte zweigeschlechtliche Menschen im Auswahlverfahren wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurden. […] Der Genderstern drängt kein „drittes Geschlecht als Lückenbüßer zwischen Mann und Frau“ […]. Ebenso wenig verleugnet er die Existenz zweigeschlechtlicher Menschen“.

Wie sich zeigt, hat sich eine gendergerechtere Sprache im Alltag bereits etabliert und in formale Rechtsakte wie Ausschreibungen und Verträge Einzug gefunden. Doch je mehr Rechtssicherheit damit einhergeht, desto stärker zeigt sich eine gewisse rechtliche Starre. Dies bedeutet nicht das Ende des Diskurses, sondern markiert die Notwendigkeit, bestehende Lücken aufzuzeigen.. Je etablierter ein Begriff gerade im Arbeits- und anderen Reichsgebieten ist, umso eher kann eine Korrektur an einer Stelle einen ganzen Rattenschwanz an Ersetzungen an anderen Stellen nach sich ziehen.

Mit seiner Auslegung hat das BAG somit den Spagat geschafft, ein Zeichen in seiner Inklusivität zu setzen, ohne das Gesetz grundlegend zu verändern.

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Mit dem Republikaner Ron DeSantis als Gouverneur wurden die Rechte von LGBTIQ* im US-Bundestaat Florida immer mehr eingeschränkt. Nun wird ein Verbot der Pride-Flagge besprochen.

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Es ist nicht das erste Mal, dass Florida mit queerfeindlichen Gesetzesentwürfen Schlagzeilen macht. Nach dem sogenannten „Don‘t Say Gay“-Gesetz, das die Aufklärung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Schulen verbietet sowie Gesetze zur Einschränkung der medizinischen Versorgung von trans Jugendlichen könnte nun auch queere Symbolik kriminalisiert werden.

Der Gesetzesentwurf zielt zunächst auf öffentliche Institutionen ab. An öffentlichen Gebäuden, Schulen und Universitäten sollen die Flaggen nicht gehisst werden dürfen.  Zudem sollen auch Lehrer*innen und Beamt*innen keine Symbole tragen, die „ideologische” Standpunkte repräsentieren würden. Dies betrifft unter anderem Symbole bezüglich sexueller Orientierung und Gender. Neben der Regebogenflagge gehören dazu trans, inter und bisexuelle Pride-Flaggen. Auch Flaggen in Verbindung mit der Black-Lives-Matter Bewegung sollen verboten werden.

Als Begründung wird der Bildungsaspekt herangezogen. Schüler*innen und Studierende würden in Floridas Klassenzimmern „radikalisiert“ werden, so der Republikaner David Borrero (zitiert in The Guardian). Dabei verfolgt er ein Narrativ des Kulturkampfes, in dem Republikaner gegen die vermeintliche Infiltrierung von Kindern und Jugendlichen durch linke, marxistische, „woke“ und Gender-Ideologien angehen müssten. Unter demselben Vorwand soll die Finanzierung von Diversitäts- und Inklusionsprogrammen an Universitäten gestrichen werden (NBC News).

Der demokratische Senator Shevrin D. Jones reagiert empört auf den Gesetzesentwurf: „Sind wir in Russland? Sind wir in Cuba? Das ist Autoritarismus. Das ist Faschismus.“ (zitiert in PinkNews). Die Regenbogenflagge solle Hoffnung bedeuten, so Jones. Indem die LGBTIQ* Pride-Flag als Zeichen von Radikalisierung interpretiert wird, werden im Bundestaat immer mehr Ressentiments gegenüber queeren Personen geschürt.

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Manchmal gibt es die kritische Bemerkung, dass der Blick auf „das Außen“ vor den eigenen Problemen ablenken kann und manchmal auch soll. Ein Blick in den Bericht über die Situation der LGBTIQ* Gemeinschaft auf dem afrikanischen Kontinent, den Amnesty International im Januar 2024 veröffentlichte, zeigt jedoch, wie eng lokales und internationales Menschenrecht verbunden ist.

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In ihrem Bericht dokumentiert Amnesty International eine verstärkte Nutzung von Gesetzen als Unterdrückungsinstrumente gegen LGBTIQ* in zwölf afrikanischen Ländern. Rechtliche Mittel werden hier zunehmend als Waffen eingesetzt, die von Verboten von LGBTIQ*-Organisationen, Auflösung von Versammlungen bis hin zu alltäglichen Übergriffen reichen. Der Ursprung dieser Kriminalisierung führt dabei zurück bis in die Kolonialzeit, so der Verein weiter. Während allerdings die ehemaligen Kolonialstaaten bzw. ihre Politiker*innen sich eher reaktiv verhalten, wurde auf echte vielfalt bereits am Beispiel Uganda auf die aktive Rolle der evangelikalen Rechten aus den USA und ihre Finanzierung von Anti-LGBTIQ* Werbekampagnen in einigen afrikanischen Staaten verwiesen.

Wie der Tagesspiegel betont, führt vor allem das unter Strafe Stellen der Unterstützung von LGBTIQ* zum Verlust von Arbeit, Wohnraum und medizinischer Versorgung. Eine Situation, die sich nicht bloß auf den afrikanischen Kontinent beschränkt. Neben 31 afrikanischen Staaten finden sich laut Amnesty-Bericht in 61 Staaten weltweit Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen kriminalisieren. Gerade vor dem Hintergrund des im Dezember erzielten Asylkompromisses entsteht vor allem für LGBTIQ* eine prekäre Lage. Unter anderem sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten geändert und deutlich ausgeweitet werden. Wie der Deutschlandfunk schreibt, steigt damit die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen auf der Flucht durch einen solchen Staat gekommen sind. Welche Folgen das haben kann, wird am Beispiel Ghana deutlich: Das Land wird bereits heute vom BAMF als sicher eingestuft, während es nach Angaben des Amnesty-Berichts bereits seit 2021 eines der schärfsten Gesetze gegen LGBTIQ* verhandelt. Im vergangenen Jahr befand sich das Gesetz bereits in der zweiten Lesung vor dem ghanaischen Parlament.

Zwar erhalten Antragsteller*innen laut BAMF in solchen Fällen die Möglichkeit, „Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht“. Allerdings muss dieser Beweis erst einmal erbracht werden, eine bekanntermaßen nicht zu unterschätzende Hürde. So makaber es auch klingt, könnte für diese Menschen eine Verrechtlichung ihrer Diskriminierung im Herkunftsland oder im Drittstaat, in das sie abgeschoben werden sollen, immerhin ein gewichtiges Argument im Asylprozess liefern.

Zusammenfassend ergeben sich für die Institutionen, Vereine und Akteure, die sich für LGBTIQ* und allgemeine Menschenrechte einsetzen, entsprechend drei Ebenen:

1. Vergangenheit: Anmahnen von Verantwortung für koloniale Spätfolgen

2. Gegenwart: Achten auf die Aktivitäten von Evangelikalen und Co., die vor allem als Geldgeber rechte und menschenfeindliche Propaganda finanzieren. Eine Gefahr, vor der auch Deutschland politisch und gesellschaftlich nicht gefeit ist.

3. Zukunft: Eine fundierte rechtliche Ausbildung für die Hilfsinstitutionen, um Hilfe suchenden Personen im eigenen Land einen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Dazu zählt auch, die Situation „sicherer“ Herkunftsstaaten regelmäßig zu überprüfen.

Das insbesondere Letzteres wirkt, zeigen internationale Menschenrechtsprinzipien wie die Yogyakarta-Prinzipien. Durch das Interpretieren bestehender Menschenrechtsgesetze und ihre Anwendung, so der Bericht, „[…] auf die Situationen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität […], haben [sie] in der Lobbyarbeit an Boden gewonnen." Engagement und Lobbyarbeit für die Rechte von LGBTIQ* führen also durchaus zu Erfolgen. Ein Umstand, der gerade bei  Diskriminierung und (rechtlicher) Gewalt nicht aus den Augen verloren werden darf.

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Eine im Jahr 2021 veröffentlichte Studie deckte Fälle von Sorgerechtsentzügen lesbischer Mütter in Westdeutschland bis mindestens in die 80er Jahre auf. Ein ähnliches Forschungsprojekt beschäftigt sich nun mit dem Thema in Nordrhein-Westfalen, wofür noch Material und Zeitzeug*innen gesucht werden.

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Das erstgennannte, vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Forschungsprojekt, dessen Bericht unter dem Titel „…in ständiger Angst. Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000)“ erschien, lieferte einen wichtigen Beitrag zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen in der Nachkriegszeit in Westdeutschland (echte vielfalt berichtete). Auch wenn die Studie abgeschlossen ist, müsse das Thema weiter untersucht werden, wie auf der Webseite des Forschungsprojekts betont wird.

Mit dem neuen Forschungsprojekt in Nordrhein-Westfalen soll die Geschichte rechtlicher Diskriminierung lesbischer Mütter zwischen 1946 und 2000 weiter erforscht und die Geschichten von Betroffenen sichtbar gemacht werden. Bisher gebe es noch einen Mangel an Informationen zu den Gerichtsentscheidungen über das Sorgerecht lesbisch lebender Mütter in NRW. So scheint es, als seien die Fälle kaum dokumentiert und absichtlich verschwiegen worden. Um dieser Informationslücke sowie der generellen Unsichtbarkeit lesbischer Beziehungen im 20. Jahrhundert zu entgegnen, sollen Zeitzeug*innenberichte einbezogen werden. NRW-Familienministerin Josefine Paul betont: „Mir ist es sehr wichtig, die Aufarbeitung der historischen Verfolgung und Ausgrenzung von LSBTIQ* Menschen weiter fortzusetzen. Diskriminierung und Entrechtung hatten auch in der Bundesrepublik viele Facetten. Daher wollen wir mit dem Forschungsprojekt zum Sorgerechtsentzug einen bisher wenig bekannten und erforschten Aspekt der Diskriminierung von LSBTIQ* in den Blick nehmen. Dabei ist es wichtig, die Opfer zu Wort kommen zu lassen, ihre Geschichten sichtbar werden zu lassen und das erlittene Unrecht anzuerkennen. Wir leisten damit auch einen Beitrag zur Aufarbeitung bundesrepublikanischer Rechtsgeschichte.“

Durchgeführt wird die Studie von Dr. Kirsten Plötz, die seit den 90er Jahren lesbisches Leben während des 20. Jahrhunderts in Deutschland erforscht und Expertin zum Thema Sorgerechtsentzug lesbischer Frauen ist. Das Forschungsprojekt steht in Trägerschaft des Queeren Netzwerks NRW und wird gefördert vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Zeitzeug*innen können sich an sorgerecht@queeres-netzwerk.nrw wenden.

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Am 03. November 2023 einigten sich die Länder Berlin und Brandenburg auf einen neuen Staatsvertrag für ihren gemeinsamen Rundfunk RBB. Der neue Entwurf, der am 14. Dezember beschlossen wurde, soll u.a. mehr „[…] Menschen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder ohne Angabe eines Geschlechts […] berücksichtigen. Die Vorgabe zur geschlechterparitätischen Besetzung des Rundfunkrates wirkt auch im Falle einer erforderlichen Nachbesetzung grundsätzlich fort.“ So die Formulierung in der Präambel des Staatsvertrags.

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Konkret sieht der neue Staatsvertrag vor, dass von 33 Mitgliedern des Rundfunkrates „ein Mitglied [dem] Lesben- und Schwulenverband in Deutschland Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.“ angehört.

Nach Angaben von queer.de soll der Vertrag ab 2025 in Kraft treten. Neben dem LSVD wird auch je ein*e Vertreter*in für Menschen mit Behinderungen sowie für weitere Personengruppen und Naturschutz Einzug halten. Eine vollständige Liste findet sich in §19 „Zusammensetzung und Amtsdauer des Rundfunkrates“ im Staatsvertrag.

So positiv es zu bewerten ist, dass der LSVD einen Funktionsposten im Rundfunkrat erhält - es sei ein „Meilenstein für die Anerkennung und Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Raum“, so LSVD-Landesvorstandsmitglied Ulrich Keßler in einem Zitat von queer.de - so selbstverständlich sollte es allerdings auch sein. Sei einem LSVD-Landesvorstandsmitglied aufgrund des gerade geschlossenen Vertrages eine gewisse diplomatische Euphorie zugestanden, so hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 25.03.2014 mit seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht: „Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen.“

Wie der LSVD Bundesverband festhält, haben seitdem bereits einige Fernsehanstalten diese Rechtsprechung in Bezug auf eine LGBTIQ* Vertretung umgesetzt, allerdings bei weitem noch nicht alle.

Die folgende Liste zeigt einen Überblick der Fernsehanstalten, die von LSVD-Vertreter*innen besetzt werden. Die Liste kann für Interessierte auch als Anhaltspunkt dienen, um auf YouTube und in den Mediatheken nach dem ein oder anderen Angebot zu suchen, das sich direkt oder indirekt auch an einzelne Facetten der LGBTIQ* Gemeinschaft richtet:

  • ZDF-Fernsehrat - Vertretung: LSVD Thüringen
  • ARTE Deutschland Beirat - delegiert über ZDF-Fernsehrat: LSVD Thüringen
  • Hörfunkrat Deutschlandradio - Vertretung: LSVD-Bundesverband
  • Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks - Vertretung: LSVD Saar
  • Rundfunkrat von Radio-Bremen - Vertretung: LSVD Niedersachsen-Bremen
  • MDR-Rundfunkrat - Vertretung: LSVD Sachsen-Anhalt
  • Rundfunkrat des RBB - Vertretung: LSVD Berlin-Brandenburg

Wer sich darüber hinaus für das Thema interessiert, zum Beispiel welche Sender noch keine Vertretung haben oder über die „Darstellung von [LGBTIQ*] im Fernsehen und den Medien“,  sei die umfangreiche Berichterstattung des LSVD zu diesem Thema mit diversen weiteren Artikeln und Verlinkungen empfohlen.

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Die Ampelregierung machte in ihrem Koalitionsvertrag einige queerpolitische Versprechen, worunter eine Reform des Abstammungsrechts fällt, die gleichgeschlechtliche Elternpaare mitdenken soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) will noch im Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform vorlegen.

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Bisher gilt die Person (im Gesetz: Frau), die das Kind gebärt, automatisch als rechtliche Mutter. Als Vater gilt entweder der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. So kann es nach dem jetzigen Abstammungsrecht nur einen rechtlichen Vater geben. Bei lesbischen Paaren muss das zweite Elternteil das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptieren. Dieser Umweg sei oft zeit- und kostenintensiv und mit Unsicherheit verbunden, so Buschmann.

Im Status quo des Abstammungsrechtes werden gleichgeschlechtliche Paare nicht mitgedacht. Die Ampelregierung versprach in ihrem Koalitionsvertrag, dass bei verheirateten lesbischen Paaren automatisch beide in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden sollen. LSBTIQ*-Verbände kritisierten im Herbst 2023, dass für die Umsetzung dieser Versprechung noch kein Zeitplan vorliege, was womöglich bedeuten könnte, dass „für die nächsten Jahre oder gar Jahrzehnte Familien mit zwei Müttern, zwei Vätern oder mit trans* Elternteilen Familien zweiter Klasse bleiben“. Im Januar 2024 soll nun ein erstes Eckpunktepapier vorliegen, doch wann dies umgesetzt wird, bleibt erstmal unklar.

Nach Angaben des Deutschlandfunks soll die Reform neben der Vereinfachung der Anerkennung rechtlicher Elternschaft bei lesbischen Paaren auch Neuerungen beim Umgangsrecht für getrennte Elternpaare beinhalten. Außerdem sollen sogenannte „Verantwortungsgemeinschaften“ eingeführt werden. Zudem kündigte das Bundesjustizministerium an, dass die Elternschaftsanerkennung außerhalb der Ehe unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein sollte. Dass die Frau, die das Kind gebärt, automatisch als Mutter eingetragen wird, soll sich nicht ändern. Zudem sollen weiterhin nur zwei Personen als rechtliche Elternteile gelten. So scheint die Reform keine Möglichkeit zu beinhalten, zwei Väter in die Geburtsurkunde einzutragen.

Ob auch trans, inter und nicht-binäre Personen bei den Neuerungen mitgedacht werden, ist noch unklar. Trans Männer, die ein Kind gebären, werden wohl weiterhin als „Mutter“ eingetragen. Dass die rechtliche Geschlechtsidentität des Elternteils nicht anerkannt wird, sei diskriminierend, so der Bundesverband Trans*. Bereits im Jahr 2019 forderte die Organisation, dass eine Reform des Abstammungsrechts trans* und inter Personen inkludieren muss: „Gebärende Väter und zeugende Mütter sind eine gesellschaftliche Tatsache. Diese Tatsache muss in eine Reform des Abstammungsrechts einfließen!“

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