Echte Vielfalt

12. Januar 2024

LSVD ab 2025 im RBB-Rundfunkrat

Am 03. November 2023 einigten sich die Länder Berlin und Brandenburg auf einen neuen Staatsvertrag für ihren gemeinsamen Rundfunk RBB. Der neue Entwurf, der am 14. Dezember beschlossen wurde, soll u.a. mehr „[…] Menschen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder ohne Angabe eines Geschlechts […] berücksichtigen. Die Vorgabe zur geschlechterparitätischen Besetzung des Rundfunkrates wirkt auch im Falle einer erforderlichen Nachbesetzung grundsätzlich fort.“ So die Formulierung in der Präambel des Staatsvertrags.

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Konkret sieht der neue Staatsvertrag vor, dass von 33 Mitgliedern des Rundfunkrates „ein Mitglied [dem] Lesben- und Schwulenverband in Deutschland Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.“ angehört.

Nach Angaben von queer.de soll der Vertrag ab 2025 in Kraft treten. Neben dem LSVD wird auch je ein*e Vertreter*in für Menschen mit Behinderungen sowie für weitere Personengruppen und Naturschutz Einzug halten. Eine vollständige Liste findet sich in §19 „Zusammensetzung und Amtsdauer des Rundfunkrates“ im Staatsvertrag.

So positiv es zu bewerten ist, dass der LSVD einen Funktionsposten im Rundfunkrat erhält – es sei ein „Meilenstein für die Anerkennung und Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Raum“, so LSVD-Landesvorstandsmitglied Ulrich Keßler in einem Zitat von queer.de – so selbstverständlich sollte es allerdings auch sein. Sei einem LSVD-Landesvorstandsmitglied aufgrund des gerade geschlossenen Vertrages eine gewisse diplomatische Euphorie zugestanden, so hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 25.03.2014 mit seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht: „Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten. Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen.“

Wie der LSVD Bundesverband festhält, haben seitdem bereits einige Fernsehanstalten diese Rechtsprechung in Bezug auf eine LGBTIQ* Vertretung umgesetzt, allerdings bei weitem noch nicht alle.

Die folgende Liste zeigt einen Überblick der Fernsehanstalten, die von LSVD-Vertreter*innen besetzt werden. Die Liste kann für Interessierte auch als Anhaltspunkt dienen, um auf YouTube und in den Mediatheken nach dem ein oder anderen Angebot zu suchen, das sich direkt oder indirekt auch an einzelne Facetten der LGBTIQ* Gemeinschaft richtet:

  • ZDF-Fernsehrat – Vertretung: LSVD Thüringen
  • ARTE Deutschland Beirat – delegiert über ZDF-Fernsehrat: LSVD Thüringen
  • Hörfunkrat Deutschlandradio – Vertretung: LSVD-Bundesverband
  • Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks – Vertretung: LSVD Saar
  • Rundfunkrat von Radio-Bremen – Vertretung: LSVD Niedersachsen-Bremen
  • MDR-Rundfunkrat – Vertretung: LSVD Sachsen-Anhalt
  • Rundfunkrat des RBB – Vertretung: LSVD Berlin-Brandenburg

Wer sich darüber hinaus für das Thema interessiert, zum Beispiel welche Sender noch keine Vertretung haben oder über die „Darstellung von [LGBTIQ*] im Fernsehen und den Medien“,  sei die umfangreiche Berichterstattung des LSVD zu diesem Thema mit diversen weiteren Artikeln und Verlinkungen empfohlen.

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