Echte Vielfalt

10. Februar 2021

Kleine Reform des Transsexuellen-Gesetzes – kein neues Selbstbestimmungsgesetz

2011, vor zehn Jahren, erklärte das Bundesverfassungsgericht den im Transsexuellen-Gesetz seit 1981 vorgeschriebenen OP- und Sterilisationszwang für trans Personen für einen Verstoß gegen das das Grundgesetz. Und obwohl dieser Gesetzesabschnitt seitdem nicht mehr angewandt werden darf, hat ihn die Bundesregierung bislang noch nicht offiziell geändert oder gestrichen – trotz Aufrufen der Opposition und von trans Aktivist*innen. Nun sieht es so aus, als würde die Union neuen Anlauf nehmen.

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Nachdem das SPD-geführte Bundesjustizministerium bereits im Frühjahr 2019 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt hatte, hat nun das CSU-geführte Innenministerium ein Gesetzentwurf „zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags“ erarbeitet. Anders als im von der Opposition geforderten „Selbstbestimmungsgesetz“, jedoch, beinhaltet der Entwurf der Union nach wie vor die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“).

Dies kritisierte auch Jens Brandenburg, der LSBTI-politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Die Reform sollte nicht alte Vorurteile kultivieren, sondern die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Die Rechtfertigung des Gutachtenzwangs durch die Union ist an den Haaren herbeigezogen.“ Seine Fraktion schlage außerdem gesenkte Altersgrenze von 14 Jahren zur rechtlichen Änderung des Geschlechts vor, nicht wie die Union eine von 18 Jahren. Dass die Union diese Grenze mit der Gefahr einer willkürlichen Geschlechtsänderung von Jugendlichen begründete hält Brandenburg für „absurd“: Das Gesetz müsse dringend reformiert werden.

Außerdem brauche es Entschädigungen für Opfer des Gesetzes, so Bundesverband Trans*-Vorstandsmitglied Frank Krüger: „Die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an Regierungen Schweden und den Niederlanden nehmen, die sich ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung diesbezüglich stellen, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten.“

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