Echte Vielfalt

Gesundheit

Nur wenige Menschen wurden von der COVID-19-Pandemie härter getroffen als diejenigen, deren Immunsystem bereits geschwächt ist - darunter auch Menschen, deren Immunsystem durch HIV/AIDS geschädigt wurde. Doch dieses dunkle Kapitel der Medizingeschichte könnte sich bald dem Ende zuneigen. Wir könnten dem Ziel, die Ausbreitung von HIV/AIDS zu stoppen, ein Stück nähergekommen sein.

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Zumindest hofft man das in Washington, D.C., wo Wissenschaftler*innen der International AIDS Vaccine Initiative (IAVI) und Moderna bekannt gegeben haben, dass die Versuche mit dem experimentellen HIV-Impfstoff des Unternehmens offiziell begonnen haben. "Wir freuen uns sehr, dass wir mit der mRNA-Plattform von Moderna diese neue Richtung bei der Entwicklung von HIV-Impfstoffen einschlagen können", sagte Mark Feinberg, Präsident und CEO der IAVI, in der Mitteilung. "Die Suche nach einem HIV-Impfstoff ist langwierig und herausfordernd, und neue Werkzeuge in Form von Immunogenen und Plattformen könnten der Schlüssel zu schnellen Fortschritten bei der Entwicklung eines dringend benötigten, wirksamen HIV-Impfstoffs sein."

Menschliche Kandidaten, die im vergangenen August für klinische Versuche rekrutiert wurden, erhielten am Donnerstag an der School of Medicine and Health Sciences der George Washington University die ersten Impfungen im Rahmen der Studie. Der Impfstoff basiert auf einer Technologie, die Moderna bei der Herstellung des Impfstoffs COVID-19 entwickelt hat. Ziel ist es, mit Hilfe von mRNA die HIV-Immunogene zu verstärken und zu verhindern, dass das Virus die B-Zellen, die für die Krankheitsbekämpfung unerlässlich sind, deaktiviert.

Obwohl sich Medikamente wie die PrEP und die antiretrovirale Therapie (ART) als einigermaßen wirksam erwiesen haben, um die Ausbreitung von HIV zu verlangsamen und die Sterblichkeitsrate zu senken, stellt das Virus auch fast vierzig Jahre nach seiner ersten Entdeckung noch immer eine Bedrohung für die globale Gesundheit dar. Die Wissenschaftler*innen hoffen, die Versuche am Menschen im Jahr 2023 abschließen zu können. "Wir glauben, dass das Vorantreiben dieses HIV-Impfstoffprogramms in Partnerschaft mit IAVI und Scripps Research ein wichtiger Schritt in unserer Mission ist, das Potenzial von mRNA zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit zu nutzen", sagte Moderna-Präsident Stephen Hoge.

Nur die Zeit wird zeigen, ob dieser Impfstoff dort Erfolg haben wird, wo andere gescheitert sind – doch es lässt sich hoffen, dass LGBTQ+-Gemeinschaften auf der ganzen Welt im nächsten Jahr einen neuen Grund zum Feiern haben werden.

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Eine bahnbrechende Studie hat den Nutzen von Hormontherapie für trans Jugendliche bestätigt: Die Depressions- und Suizidrate war bei Jugendlichen, die eine affirmative Behandlung in Anspruch nahmen, niedriger. Der Zugang zu einer geschlechtsangleichenden Hormontherapie kann folglich positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben.

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Die Studie, die von The Trevor Project (einer Krisenhilfsorganisation für LGBTQ+-Jugendliche) durchgeführt wurde, wurde am Dienstag in der peer-reviewten Fachzeitschrift Journal of Adolescent Health veröffentlicht. Sie ist die erste groß angelegte Untersuchung zu den Auswirkungen einer Hormontherapie auf die psychische Gesundheit von trans und nicht-binären Jugendlichen, an der über 9 000 Personen im Alter zwischen 13 und 24 Jahren teilnahmen.

Dabei ergab sich, dass trans Menschen unter 18 Jahren, die eine Hormontherapie beantragt und erhalten hatten, mit fast 40% geringerer Wahrscheinlichkeit über aktuelle Depressionen und einen Selbstmordversuch im vergangenen Jahr berichteten als diejenigen, die eine Hormonbehandlung wünschten, sie aber nicht erhalten konnten. „Diese Daten sollten als Aufruf zum Handeln dienen, sich pauschalen Verboten von geschlechtsangleichender medizinischer Versorgung zu widersetzen und in mehr Forschung zu diesem Thema zu investieren, damit Jugendliche und ihre Familien faktengestützte Entscheidungen über die Versorgung treffen können“, sagte Dr. Amy Green, Vizepräsidentin für Forschung bei The Trevor Project, in einer Pressemitteilung.

Die Studie erscheint inmitten eines Ansturms neuerer Gesetzesentwürfe in den USA, die den Zugang zu geschlechtsspezifischer medizinischer Versorgung für Jugendliche einschränken wollen, von denen viele auf vorsätzlichen Fehlinterpretationen der Forschung zur psychischen Gesundheit von trans Personen beruhen. Im April verabschiedete beispielsweise der südliche Bundesstaat Arkansas ein Gesetz, das die medizinische Versorgung von trans Jugendlichen verbietet, doch ein Gerichtsurteil verhinderte im Juli die Durchsetzung.

„Das Verbot dieser lebenswichtigen Behandlung und die Aussetzung junger Menschen gegenüber schädlicher politischer Rhetorik kann echten Schaden anrichten“, sagte Amit Paley, CEO und Geschäftsführer des Trevor Project. „Es ist entscheidend, dass alle transgender und nicht-binären Jugendlichen im ganzen Land Zugang zu einer medizinischen Versorgung haben, die bejahend, patientenzentriert und evidenzbasiert ist“.

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Obwohl queere Gemeinschaften in vielen Ländern mit wachsenden Risiken konfrontiert sind, gab es 2021 auch einige Lichtblicke für LGBTQI*-Rechte: Von der Wahl der ersten offenen trans Bürgermeisterin in Bangladesch über die Stärkung der Rechte von Homosexuellen in den USA bis hin zur Entkriminalisierung von Homosexualität in Botswana - mehrere Länder haben in diesem Jahr Hoffnungsschimmer bei der Förderung von queeren Rechten geliefert.

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Stigmatisierung, Diskriminierung und homofeindliche Angriffe gehören für queere Menschen noch immer zum Alltag. In Ländern wie Polen und Ungarn wurden hart erkämpfte Fortschritte wieder rückgängig gemacht, wobei konservative Regierungen im Namen von Familienwerten Stimmung gegen LGBTQI schürten. In vielen Ländern sind queere Menschen unverhältnismäßig stark von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen. Trotzdem haben Teile der Welt neue Hoffnung geschöpft, als in diesem Jahr Schritte zur Förderung queeren Rechte der unternommen haben. Hier ist ein Überblick von guten Dingen, die 2021 für queere Rechte passiert sind.

Asien

  • Bhutan hat als letztes asiatisches Land Homosexualität entkriminalisiert.
  • Bangladesch hat seine erste offene trans Bürgermeisterin, Nazrul Islam Ritu, gewählt.
  • Nepal hat bei der Volkszählung zum ersten Mal eine dritte Geschlechtskategorie eingeführt. Die Befragten hatten die Möglichkeit, neben männlich und weiblich auch „anderes“ als ihr Geschlecht anzugeben.

Nordamerika

In den Vereinigten Staaten wurden in diesem Jahr Rechte im Zusammenhang mit der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität wiederhergestellt, die von der vorherigen Trump-Regierung zurückgenommen worden waren. US-Präsident Joe Biden...

  • hob ein Verbot für den Dienst von trans Personen im Militär auf,
  • hob eine Regelung auf, die es Gesundheitsdienstleistenden erlaubte, Homosexuellen und trans Personen den Versicherungsschutz zu verweigern,
  • unterzeichnete eine Durchführungsverordnung, in der er versprach, die amerikanische Diplomatie und die US-Auslandshilfe zu nutzen, um LGBTQ-Rechte international zu fördern und zu schützen, und
  • besetzte den Posten der US-Sonderbeauftragten für globale LGBTQ-Fragen, welcher von der Trump-Administration vakant gemacht wurde.
  • Im Februar wurde der ehemalige Präsidentschaftskandidat für 2020, Pete Buttigieg, als erstes offen schwules Kabinettsmitglied vom US-Senat bestätigt.

 

  • Kanada schloss sich mit der Verabschiedung eines Gesetzes, das die Konversionstherapie formell verbietet, einem weltweit wachsenden Druck zum Verbot dieser Therapie an. Die weithin in Verruf geratene Praxis zielt darauf ab, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu ändern.

Europa

  • Die Schweiz hat im September die gleichgeschlechtliche Ehe in einem Referendum mit fast zwei Dritteln der Wählerstimmen gebilligt. Die Gesetzesänderung ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, standesamtlich zu heiraten und ihnen die gleichen Rechte wie anderen Ehepaaren zu gewähren, und gleichgeschlechtliche Paare können gemeinsam adoptieren.
  • Frankreich verabschiedete ein Gesetz, das den Zugang zu kostenlosen Fruchtbarkeitsbehandlungen wie künstlicher Befruchtung und In-vitro-Fertilisation (IVF) auf Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und alleinstehende Frauen ausweitete. Zuvor war dieses Verfahren unfruchtbaren heterosexuellen Paaren vorbehalten, so dass lesbische Paare und alleinstehende Frauen gezwungen waren, sich für eine IVF-Behandlung im Ausland zu entscheiden.

Afrika

  • Das Berufungsgericht von Botswana bestätigte im November ein Urteil aus dem Jahr 2019, das gleichgeschlechtliche Beziehungen entkriminalisierte, was als großer Sieg für die LGBTQI*-Rechtsaktivist*innen auf dem Kontinent gefeiert wurde. Vor dem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 wurde homosexueller Sex in Botswana mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft.
  • Im Februar trat in Angola ein neues Strafgesetzbuch in Kraft, nachdem das Parlament es 2019 verabschiedet und der Präsident es im November 2020 unterzeichnet hatte. Das neue Strafgesetzbuch hebt einen 133 Jahre alten Passus auf, der gleichgeschlechtliche Beziehungen verbietet und in Kraft trat, als das südwestafrikanische Land noch eine portugiesische Kolonie war. Es enthält auch einen umfassenden Antidiskriminierungsschutz auf der Grundlage von Sexualität und Geschlechtsidentität.

Südamerika

  • Chile verabschiedete ein historisches Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung einräumt. Das Land hatte 2015 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften legalisiert und wartete schon lange sehnsüchtig auf die Legalisierung der Homo-Ehe.

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Injizierbares PrEP könnte in den USA bereits Anfang nächsten Jahres Realität werden. Das geht aus den aktualisierten Leitlinien der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde Center for Disease Control (CDC) für die HIV-Präventionsbehandlung hervor. Diese Leitlinien könnten einen Wendepunkt im Kampf gegen HIV darstellen.

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Ende Dezember veröffentlichte die CDC für 2021 vorgesehene Aktualisierung ihrer Leitlinien für die klinische Praxis der PrEP. Dies enthält, wie das queere US-amerikanische Online-Magazin them berichtet, unter anderem einen Abschnitt über die Verschreibung von Cabotegravir (CAB), einer Form der PrEP, die zweimonatlich injiziert wird, aber noch genehmigt werden muss. In der Erwartung, dass die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA die Injektion „innerhalb von zwei bis drei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Leitlinie“ genehmigt, wird CAB von der CDC für alle sexuell aktiven Erwachsenen empfohlen, die angeben, sexuelle Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die sie einem „erheblichen ständigen Risiko der HIV-Exposition und des Erwerbs“ aussetzen. Darüber hinaus empfiehlt die CDC nun, dass Anbieter*innen alle sexuell aktiven Erwachsenen und Jugendlichen über PrEP informieren, unabhängig davon, ob die Patient*innen über „spezifische HIV-Risikoverhaltensweisen“ berichten oder nicht. „Wir hoffen, dass diese Bemühungen das Bewusstsein für die PrEP weiter erhöhen und dazu beitragen, Verlegenheit oder zu erwartende stigmatisierende Reaktionen zu überwinden, die manche Menschen davon abhalten könnten, Gesundheitsdienstleistenden ihr HIV-Risikoverhalten mitzuteilen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Zulassung von CAB könnte bei der Bekämpfung der HIV-Epidemie in den Vereinigten Staaten eine entscheidende Rolle spielen. Wenn die Einnahme der PrEP auf eine Spritze alle zwei Monate vereinfacht wird und Ärzt*innen beginnen, PrEP mehr sexuell aktiven Erwachsenen zu empfehlen, nicht nur „Hochrisiko“-Erwachsenen, könnte ein viel größerer Teil der Bevölkerung geneigt sein, sie zu nehmen.

Dabei räumte Dr. Dasklakis, Direktor des HIV-Präventionsprogramms der CDC, aber auch ein, dass wissenschaftliche Innovationen die HIV-Epidemie nicht beenden könnten; sie müssten von gerechten, strukturellen Lösungen begleitet werden. „Unser Land wird das Versprechen der PrEP nur dann einlösen können, wenn die Menschen Zugang zu ihr haben und sie anwenden können“, so Dr. Daskalakis. „Gesundheitliche Ungleichheiten und Stigmatisierung müssen als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe angegangen werden, um Hindernisse für diese und andere wichtige Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit für Menschen of Color, LGBTQAI+-Gemeinschaften und andere, die von PrEP profitieren könnten, zu beseitigen“.

Auch wenn es also noch ein weiter Weg bis zur Beendigung der HIV-Epidemie ist, lassen sich Maßnahmen einer hoffentlich baldigen Zulassung der langwirksamen PrEP, die Entwicklung eines HIV-Impfstoffs und die Ausweitung des PrEP-Zugangs für unverhältnismäßig stark betroffene Bevölkerungsgruppen als überwältigend positive Entwicklungen in diesem jahrzehntelangen Kampf bewerten.

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Das Biotech-Unternehmen Moderna wird demnächst mit der Erprobung einer bahnbrechenden neuen HIV-Behandlung beginnen, die nach Ansicht des Unternehmens eine bahnbrechende Heilung des Virus ermöglichen könnte. Diese Nachricht ist der jüngste Durchbruch der letzten Monate auf dem Weg zur Beendigung der Epidemie.

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Die Nachricht, von der das queere US-amerikanische Online-Magazin them berichtet, folgt auf die Ankündigung von Moderna im August, dass das Unternehmen mit eigenen Versuchen für einen Impfstoff gegen HIV beginnen wird. Dabei verwendet es dieselbe innovative mRNA-Technologie, die es zur Herstellung seines COVID-19- Impfstoffs eingesetzt hat. Viele hoffen, dass diese neue Technologie der Schlüssel ist, um ein Virus zu stoppen, das sich aufgrund seiner Fähigkeit, schnell zu mutieren, lange Zeit den von Impfstoffen produzierten Antikörpern entzogen hat. Die Food and Drug Administration (FDA) hat Excision Biotherapeutics die Genehmigung erteilt, seine innovative HIV-Behandlung in Studien am Menschen einzusetzen, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung mitteilte. Die Forscher glauben, dass der Wirkstoff das Potenzial hat, HIV beim Menschen „funktionell zu heilen“.

Eine „funktionelle Heilung“ bedeutet, dass zwar noch geringe Mengen des HIV-Genoms im Körper vorhanden sein könnten, aber nicht mehr so viel, dass eine betroffene Person positiv auf HIV getestet werden könnte, wie Dornbusch gegenüber dem Philadelphia Magazine erklärte. Die vollständige Beseitigung des Virus aus dem Körper sei nicht notwendig, da das Ziel der Therapie darin bestehe, dass die Personen durch RNA-Tests HIV-negativ bleiben, normale Werte von Immunzellen beibehalten und keine antiretrovirale Behandlung mehr einnehmen – „eine funktionelle Heilung“, so Dornbusch. So ist EBT-101 auch als einmalige Behandlung gedacht, mit dem Ziel, dass die Patient*innen keine antiretroviralen Therapien (ART) mehr einnehmen müssen, wie Dornbusch erklärte. Diese könnten eine HIV-Infektion zwar deutlich unterdrücken, erfordert aber lebenslang eine tägliche Einnahme von Medikamenten und verursachen Nebenwirkungen. Bislang gibt es daneben noch das präventive Medikament PrEP, welches vor dem Sex eingenommen werden muss, um eine Infektion mit dem Virus zu verhindern - auch hier gibt es jedoch aktuelle Studien zu einer langwirkenden Injektion. 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet HIV nach wie vor als eine globale Epidemie. Im Jahr 2020 lebten laut WHO weltweit 37,7 Millionen Menschen mit HIV, und 680.000 Menschen starben an den Folgen des Virus. Seit Beginn der Epidemie haben sich 79,3 Millionen Menschen infiziert und 36,3 Millionen Menschen sind gestorben. Am stärksten ist HIV in Afrika verbreitet, wo derzeit einer von 25 Erwachsenen mit dem Virus lebt. HIV hat auch massivste Auswirkungen auf Transgender-Frauen. Ein Bericht des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/AIDS (UNAIDS) aus dem Jahr 2014 ergab, dass die Wahrscheinlichkeit, mit HIV zu leben, bei Transgender-Frauen 49-mal höher ist als bei anderen Erwachsenen. Weltweit ergab die Erhebung außerdem, dass 19 % der Transfrauen derzeit mit HIV leben. Nach Angaben des Centers for Disease Control (CDC) sind auch schwule und bisexuelle Männer, insbesondere Schwarze und Latinos, unverhältnismäßig häufig von dem Virus betroffen. Im Jahr 2016 berichtete die CDC, dass schätzungsweise einer von zwei Schwarzen und einer vor vier Latino Männern, die Sex mit Männern haben, im Laufe ihres Lebens mit HIV diagnostiziert wird.

Dass es sich bei diesen Gruppen - Bewohner*innen des Afrikanischen Kontinents, trans Frauen, und queere Männer of Color - um Gruppen handelt, die strukturell marginalisiert und diskriminiert werden, unterstreicht ein Credo des Anti-AIDS-Interessensverbandes Act Up (AIDS Coalition to Unleash Power - „AIDS-Koalition, um Kraft zu entfesseln“): „AIDS isn’t over for anybody until it is over for everybody!“ – „AIDS ist für niemanden vorbei, bis es für alle vorbei ist!“. Es gilt nun zu hoffen, dass uns der Moderna Impfstoff diesem Ziel einen Schritt näherbringt.

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Die kanadischen Gesetzgeber*innen haben in einer seltenen Einstimmigkeit im Parlament einen Antrag zum Verbot der in Verruf geratenen „Konversionstherapie“ verabschiedet. Ein überraschender Antrag der oppositionellen Konservativen vom Mittwoch, das Gesetz im Schnellverfahren zu verabschieden, löste im Unterhaus Beifall aus.

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Die regierenden Liberalen unter Premierminister Justin Trudeau hatten wiederholt versucht, ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapie“ zu verabschieden, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern, die nicht heterosexuell und cis-geschlechtlich sind. Die Praxis wird von Gesundheitsexperten weltweit als schädlich angesehen.

Einem kürzlich erschienenen UN-Bericht zufolge würden Konversionspraktiken in mindestens 68 Ländern durchgeführt, obwohl Expert*innen sagen, dass es in allen Ländern irgendeine Form von Konversionspraktiken gäbe. Die Aversionstherapie, bei der eine Person einer „negativen, schmerzhaften oder anderweitig belastenden Empfindung“ - einschließlich Elektroschocks - ausgesetzt wird, um eine negative Assoziation mit ihrer „zu konvertierenden“ sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu erzeugen, würde dabei noch in vielen Ländern angewandt.

Nun scheint sich die Parteivorsitzende der Konservativen, Erin O'Toole, seit ihrem Amtsantritt zu einer ausgesprochenen Befürworterin von LGBTQI*-Rechten entwickelt zu haben. Doch durch die Abstimmung über das beschleunigte Verfahren konnten die konservativen Gesetzgeber*innen vermeiden ihre Stimme zu Protokoll geben zu müssen. Als dem nicht so war hatten 62 konservative Abgeordnete im Juni gegen den Antrag gestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Senat zur gesonderten Abstimmung vorgelegt, bevor es in Kraft tritt. Mit der Abstimmung ist Kanada einen Schritt näher dran, sich einer kleinen Zahl von Ländern - Brasilien, Ecuador, Malta und auch Deutschland - anzuschließen, die diese Praxis gänzlich verboten haben. Ein kürzlich im Vereinigten Königreich eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung, nicht aber ein Verbot dieser Praxis vor. In Deutschland hingegen steht im neuen Ampelkoalitionsvertrag, dass das Verbot der „Therapien“ noch weiter verschärft werden solle.

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In Deutschland sieht das derzeitige sogenannte „Transsexuellengesetz“ vor, dass trans Personen vor Gericht gehen müssen, um ihr rechtliches Geschlecht ändern zu lassen, erlaubt ein Veto des*der Ehepartners*in, und bestimmt, dass trans Personen drei Jahre warten müssen, bevor sie erneut einen Antrag auf die Änderung ihres rechtlichen Geschlechtes stellen können. Außerdem müssen sie von medizinischen Sachverständigen begutachtet werden und mindestens drei Jahre lang als offen transidente Person gelebt haben.

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So sind trans Personen in Deutschland noch immer gezwungen, sich einer langen und teuren „Begutachtung“ auszusetzen, um ihr legales Geschlecht zu verändern. Dieser Prozess sei, so die trans Aktivistin Felicia Rolletschke, „degradierend, teuer, und unlogisch“.

Dem neuen Ampel-Koalitionsvertrag zufolge würde eine Reform bedeuten, dass trans Personen in Deutschland ihr eigenes Geschlecht mit weniger dieser Hürden bestimmen könnten. So wolle die Koalition erreichen, dass die gesetzliche Krankenversicherung die medizinische Versorgung im Zusammenhang mit einer geschlechtsangleichenden Transition in vollem Umfang übernimmt. Demzufolge müsste es dann beispielsweise nicht mehr zu Verfahren wie vor einigen Wochen kommen, bei der eine trans Frau vor Gericht klagen und ihren Hals entblößen musste, um eine operative Reduktion ihres Adamsapfels von der Kasse übernommen zu kommen.

Es werde zudem ein Entschädigungsfonds für trans und inter Personen eingerichtet, die durch frühere Gesetze geschädigt wurden, zum Beispiel durch Zwangssterilisationen oder unnötige Operationen. Bis 2011 waren trans Menschen in Deutschland gezwungen, sich einer Zwangssterilisation zu unterziehen, um eine rechtliche Geschlechtsanerkennung zu erhalten. Und Anfang diesen Jahres wurde in Deutschland zwar ein gesetzliches Verbot sogenannter „normalisierender“ Operationen an intersexuellen Kindern und Jugendlichen erlassen, doch bei vielen wirke das Trauma der unnötigen Eingriffe noch immer nach. So veröffentlichte der Deutsche Ethikrat im Jahr 2012 einen Bericht, in dem festgestellt wurde, dass „viele Menschen, die in ihrer Kindheit einer 'normalisierenden' Operation unterzogen wurden, diese später als Verstümmelung empfunden haben und ihr als Erwachsene niemals zugestimmt hätten“. Mit einem solchen Entschädigungsfonds wäre Deutschland das zweite Land der Welt, das trans Personen für Zwangssterilisationen entschädigt, nachdem Schweden 2018 das erste war.

Nun fragen sich wohl gegenwärtig viele trans und inter Personen wann mit dem versprochenen Gesetz gerechnet werden könne. Darüber sprach Freddy Mo Wenner, eine Person die drei Jahre im Bundestag gearbeitet hat und sich mit trans Themen gut auskennt, in einem Interview mit queer.de. Auf die Frage, wann das Gesetz denn komme, sagte Wenner: „Der Referent*innenentwurf kann theoretisch in ein bis drei Monaten erarbeitet sein. Mit der Anhörung der Verbände und der Runde durch den Bundesrat sind wir bei insgesamt vier bis sechs Monaten – wenn alles gut und glatt läuft. Was aber immer sein kann, ist, dass im Kabinett Uneinigkeit herrscht, zum Beispiel, weil ein anderes Ressort einhakt. Dann wird es dort erst weiter politisch diskutiert, bevor es weitergeschoben wird.“

Trotz fortschrittlicher Projekte für die Rechte von queeren Menschen im Koalitionsvertrag und diesem „Meilenstein“, wie Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), dies bezeichnet, gilt es also hoffen, dass sich die Ampel nicht nur an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält, sondern diese auch möglichst schnell erfüllt.

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Die Ampelkoalition hat ihr Reformprogramm vorgestellt. Darin hat das Dreierbündnis aus SPD, Grünen und FDP auch versprochen, eine Reihe von Reformen zur Verbesserung der Rechte von LGBTQI* in Deutschland einzuführen. Und tatsächlich sieht es so aus, als sei die neue Bundesregierung queerer als die letzte – sowohl in ihrer Besetzung als auch in ihren Zielen.

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Daniel Wesener, ein schwuler Grüner wird Berliner Finanzsenator und der schwule Aktivist und QueerGrün-Chef Pascal Haggenmüller ist zum Parteivorsitzenden der Grünen in Baden-Württemberg gewählt worden. Die Koalition fordert, den Schutz queerer Menschen im Grundgesetz zu verankern. Auf Initiative von Berlin und Hamburg empfiehlt die Innenministerkonferenz ein härteres Vorgehen gegen queerfeindliche Gewalt. So sollen in einem unabhängigen Sachverständigengremium Vertreter*innen der Wissenschaft und Sicherheitsbehörden gemeinsam mit Fachverständigen aus der queeren Community konkrete Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt und für die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden erarbeiten. Außerdem plant die Koalition, das Verfahren zu ändern, mit dem trans Personen in Deutschland rechtlich anerkannt werden, und die geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen. Zu den weiteren Reformvorschlägen gehören die Verschärfung des Verbots von sogenannten „Konversionstherapien“ in Deutschland, die bundesweite Erfassung von Hassverbrechen gegen LGBTQI*, die Abschaffung von Beschränkungen bei der Blutspende für Männer, die mit Männern schlafen, die Überprüfung von Asylverfahren für queere Asylsuchende und das automatische Elternrecht für die Ehefrauen lesbischer Mütter, die das leibliche Kind ihrer Partnerin derzeit noch adoptieren müssen, um offiziell als zweite Mutter zu gelten.

Julia Monro, von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI), sagte dem Tagesspiegel: „Noch nie gab es in einem Koalitionsvertrag so fortschrittliche Projekte für die Rechte von queeren Menschen. Das ist ein Meilenstein und die queere Community jubelt.“ Nun gilt es abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Ampel an die Versprechen ihres Koalitionsvertrages hält.

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Nachdem ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Operation zur Reduktion eines deutlich sichtbaren Adamsapfels abgelehnt hatte, zog eine trans Frau vor das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und bekam Recht. Die Krankenkasse hatte argumentiert, dass die beantragte OP als Schönheitsoperation zu bewerten sei, weil das Gesamterscheinungsbild der Klägerin bereits "deutlich erkennbar weiblich" sei.

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Demzufolge sei eine Kehlkopfreduktion nicht erforderlich gewesen, um eine weitere Annäherung an das "weibliche Erscheinungsbild" zu erreichen, sondern es handle sich dabei lediglich um eine Schönheitsfrage. Dafür müsse die Krankenkasse nicht aufkommen.

Doch der Kehlkopf der Klägerin sorgte regelmäßig für Irritationen, weil sie deshalb von anderen Menschen dem männlichen Geschlecht zugeschrieben wurde. Wie sie queer.de anonym erzählte, habe sie das schwer belastet und sogar depressive Phasen ausgelöst, weil ihr so immer wieder vor Augen geführt worden sei, dass sie von der Gesellschaft nicht als Frau wahrgenommen wurde. Als sie also Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme einlegte, sei sie zur Begutachtung einbestellt worden. Dort habe sich der Gutachter geweigert, sie als Frau anzusprechen, und ihr gesagt, dass sie eine Psychotherapie machen solle, wenn sie Probleme mit ihrem Kehlkopf habe.

Gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs reichte die Frau schließlich Klage ein. Dies führte schließlich zu einem Berufungsverfahren am Landessozialgericht in Mainz, bei dem sie gebeten wurde, aufzustehen und ihren Schal abzulegen, so dass sich alle im Saal einen persönlichen Eindruck von ihrem Hals verschaffen konnten. Anschließend zog sich der Senat zur Beratung zurück und verkündete danach, dass er der Ansicht sei, dass der Adamsapfel der trans Frau deutlich einem "männlichen Erscheinungsbild" entspreche. Der Vertretung der Krankenkasse wurde deswegen die Möglichkeit gegeben, ihre Argumentation zu überdenken, diese blieb jedoch bei ihrer Position. So fällte das Gericht schließlich sein Urteil und gab der Klägerin Recht.

Die Inaugenscheinnahme ihres Halses durch den gesamten Gerichtssaal ging der Klägerin jedoch sichtlich sehr nahe. Der Vorsitzende Richter entschuldigte sich zwar für die Begutachtungsprozedur mit den Worten "Ich kann mir vorstellen, dass sich das entwürdigend anfühlen muss", langfristig kann es jedoch wohl keine Lösung sein, dass trans Personen sich in unterschiedlichen Stadien ihrer Transitionsphase bei jeder beantragten medizinischen Maßnahme einem oft entwürdigenden Begutachtungsprozess unterwerfen müssen.

Dazu erklärte Rechtsanwältin Katrin Niedenthal, die Prozessvertreterin der Klägerin in der zweiten Instanz, gegenüber queer.de: "Gerade wenn als Anspruchsvoraussetzung das äußere Erscheinungsbild einer Person bewertet werden soll oder – wie hier – eine Annäherung an ein 'weibliches' oder 'männliches' Erscheinungsbild, stellt sich die Frage, wie das objektiv überhaupt funktionieren soll". Petra Weitzel, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), erklärte deswegen: "Geschlechtsangleichende Maßnahmen dürfen nicht der Willkür subjektiver Bewertungen unterliegen, die ihnen als vermeintlich objektiv vermittelt werden, sondern müssen einheitlich im Gesetz festgeschrieben sein."

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Nachdem eine unfruchtbare lesbische Frau vor das Bundessozialgericht gezogen ist, weil ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung verweigerte, hat das Bundessozialgericht geurteilt: Die Versicherung müsse nur aufkommen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden, nicht aber bei der Verwendung von Spendersamen, urteilte der Erste Senat am Mittwoch. Demnach haben Gleichgeschlechtliche Ehepaare keine Chance auf Anspruch auf die Erstattung von Behandlungskosten.

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Wie queer.de berichtete hatte im konkreten Fall eine lesbische und unfruchtbare Klägerin die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung verlangt, wurde jedoch von der Hanseatischen Krankenkasse in Hamburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekräftigte das Bayerische Landessozialgericht mit dem Argument, dass Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass für die Behandlung Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden. Die Notwendigkeit bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe Spendersamen eines Dritten zu verwenden sei dabei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren.

Gerechtfertigt wird diese Unterscheidung mit Kindeswohl, da ein Kind bei künstlicher Befruchtung durch eine Person, die mit der dann Schwangeren verheiratet ist, automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe. Es sollten davon also nur Paare profitieren, die grundsätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber durch eine "krankheitsähnliche Komponente" nicht gelingt, wodurch auch die Zuständigkeit der Krankenkassen überhaupt erst gerechtfertigt sei.

Daraus folge aber nicht die Pflicht, die „zeugungsbiologischen Grenzen“ einer unfruchtbaren Ehe – ob hetero- oder homosexuell – „mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", begründeten die Kasseler Richter*innen ihre Entscheidung.

Nun hat die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) am Donnerstag angesichts der BSG-Entscheidung eine Gesetzesnachbesserung für lesbische Frauen mit Kinderwunsch gefordert. Anfang Oktober hatte der Bundesvorstand der SPDqueer einen Antrag für den Bundesparteitag der SPD eingereicht, dessen Ziel eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung ist, die gleichermaßen für hetero- als auch gleichgeschlechtliche Paare gilt.

Seit diesem Jahr fördern die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin lesbische Paare mit Kinderwunsch bereits. Doch Co-Vorsitzende der SPDqueer Carola Ebhardt kritisierte, dass die Unterstützung beim Kinderwunsch nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland ein Paar lebt: „Daher braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.“

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