Echte Vielfalt

Gesundheit

Die Coronapandemie durchzieht alle gesellschaftlichen Bereiche und verstärkt hier oftmals soziale Probleme und sozialökonomische Ungleichheiten. Benachteiligte Gruppen sind besonders von der Pandemie betroffen, da sie weniger Ressourcen haben, um mit den Auswirkungen umzugehen.

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Wie eine Studie der Charité vor Kurzem ermittelte, sind LSBTIQ stärker von den Veränderungen und Einschränkungen durch Corona betroffen. Die gerade erschienene Broschüre der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, des Bundesverband Trans*, des Vereins Intergeschlechtliche Menschen e.V. und des Lesben- und Schwulenverbandes mit dem Titel „Auswirkungen der Coronapandemie auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen in Deutschland“  widmet sich ebenfalls diesem Thema.

Die vom Bundesfamilienministerium mitfinanzierte 40-seitige Broschüre enthält Informationen, die auf  Fachgesprächen mit Expert*innen sowie einer Befragung von LSBTIQ-Organisationen und Initiativen basieren. Dabei wurden vier Themenbereiche identifiziert: Communitystrukturen, Gesundheit, Lockdown und Kontaktbeschränkungen sowie gesellschaftliche Debatten und Agenda Setting.

Mit der Broschüre sollen unter anderem Entscheidungsträger*innen in Politik und motiviert werden, die Auswirkungen der Pandemie auf unterschiedliche Gruppen in den Blick zu nehmen. Es gelte, so die Herausgeber*innen, mit LSBTIQ-Communityvertreter*innen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen kurz- und langfristige Lösungsansätze zu erarbeiten.

Im Folgenden sollen zentrale Ergebnisse der Broschüre kurz dargestellt werden:

Wie die Broschüre im Abschnitt „Communitystrukturen“ herausstellt, sind durch die Coronapandemie Schutzräume und Anlaufstellen für LSBTIQ geschlossen. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sind nur eingeschränkt verfügbar, und viele Organisationen fürchteten, dass ihre finanzielle Förderung gekürzt werde.

Die Gesundheitssituation queerer Menschen hat sich durch die Pandemie verschärft. Insbesondere trans und intergeschlechtliche Menschen werden in der Gesundheitsversorgung nach wie vor stigmatisiert.

Lockdown und Kontaktbeschränkungen: LSBTIQ-Personen mussten den Lockdown mitunter mit Familienmitgliedern verbringen, von denen sie abgelehnt oder diskriminiert werden. Durch das Verbot von Sexarbeit waren insbesondere auch queere Sexarbeiter*innen betroffen, die durch das staatliche Hilfesystem fielen. In Einrichtungen für geflüchtete und wohnungslose Personen ist ein Rückzug ins Private kaum möglich. Gerade in solchen Räumen erfahren queere Menschen häufig Gewalt und Diskriminierung.

Ausnahmen für die strengen Kontaktbeschränkungen werden hauptsächlich für Familien und Paarbeziehungen gemacht, wird in der Broschüre im Abschnitt Debatten und Agenda Setting festgestellt wird. Menschen in anderen Lebens- und Familienformen jenseits der heterosexuellen Kleinfamilie werden benachteiligt und geraten aus dem Blick. Zudem verfestigen sich traditionelle Geschlechterverhältnisse. Die gesellschaftliche Verunsicherung werde zudem von rechten Bewegungen genutzt, um gegen Diversität Stimmung zu machen und Verschwörungsideologien zu verbreiten.

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Lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und asexuelle Menschen sind laut den vorläufigen Ergebnissen einer Studie der Berliner Charité unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfram Hermann stärker als der Rest der Bevölkerung durch den Corona-Lockdown belastet.

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Die Forscher*innen um Wolfram Hermann führten die Befragung mittels eines Online-Fragebogens durch. Im März/April 2020 gab es eine erste Erhebungswelle, im Januar/Februar 2021 fand zweite Befragung statt. Ziel der Studie des Instituts für Allgemeinmedizin war es, die Situation und das Befinden von Menschen in Deutschland während der Corona-Pandemie zu untersuchen. Dabei lag ein Schwerpunkt der Studie auf LSBTI-Menschen.Es zeigt sich, dass Teilnehmer*innen, ohne Partner, ohne Kind, alleine wohnend, unter 65 und LGBTIA+ einsamer waren“ schreiben die Autor*innen der Studie über die bisherigen Ergebnisse. Auch zeigte sich eine höhere Einsamkeit in der zweiten Befragungswelle im Vergleich zur ersten Befragungswelle. In der Gruppe der LGBTIA+ Menschen seien vor allem asexuelle Menschen, trans Menschen und non-binäre Menschen besonders ausgeprägt von Einsamkeit betroffen, auch wenn diese in einer Partnerschaft seien.

Die Pandemie belaste insbesondere Menschen, die vorher schon von psychischen Problemen betroffen waren. So gaben Befragte, die sich während der Befragung in Psychotherapie befanden, an, dass die Psychotherapie während der Pandemie seltener stattfand oder langfristig ausfiel.

Insgesamt, so die Forscher*innen, zeige sich weiterhin ein hoher psychosozialer Unterstützungsbedarf. Insbesondere asexuellen, trans und non-binäre Menschen sollten digitale Unterstützungs- und Vernetzungsangebote als Mittel gegen Einsamkeit angeboten werden.  Hausärzt*innen sollten bei Patient*innen, die sich zurzeit in Psychotherapie befinden, gezielt nachfragen, ob diese aktuell ausreichend stattfindet. Es sei außerdem empfehlenswert, wenn Hausärzt*innen bei LGBTIA+ Patient*innen gezielt nach Einsamkeit fragen.

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Mit einer gemeinsamen Erklärung zeigen 435 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus den Bereichen Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie Haltung gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Rechtspopulismus und die AFD. 

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Die Organisationen zeigen sich über ein zunehmendes von diesen Akteur*innen ausgehendes Klima von Hass und Gewalt besorgt, welches sich nicht nur gegen Menschen mit Behinderung und psychischer oder physischer Erkrankung richte. Es seien alle davon betroffen, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagierten.

„Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung

Zu den Unterzeichnenden Organisationen gehören unter anderem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Selbsthilfe- und Inklusionsorganisationen. „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet schreiben sie in der Erklärung.

Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) hat die Erklärung mitunterzeichnet. Die Menschen- und Grundrechte seien Grundlage der Arbeit des LSVD, so Henny Engels aus dem Vorstand. „Zu den Grundrechten gehört auch das Recht auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen mit und ohne Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung. Gemeinsam treten wir für Menschlichkeit, Vielfalt und Respekt ein“ kommentierte Engels zur Erklärung.

Die Erklärung wurde auch in Leichte Sprache übersetzt.

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Der Gay Health Chat ist ein Kooperationsprojekt aus über 40 regionalen Aidshilfen und wird von der https://www.aidshilfe.de/Deutschen Aidshilfe e.V. geleitet. Das Angebot richtet sich an schwule Männer, sowie andere Männer, die Sex mit Männern haben.

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Die Berater des Peer-to-Peer Projektes sind haupt- oder ehrenamtlich bei einer der Mitgliedsorganisationen der Deutschen Aidshilfe aktiv und sind in Fragen zu sexueller Gesundheit, sexuell übertragbaren Infektionen und HIV/AIDS ausgebildet. Dabei sind sie für die Beratung im Internet geschult, kennen sich mit schwulen Lebenswelten aus und bieten die Beratung natürlich vertraulich und anonym an. Alle Chat-Nachrichten sind außerdem „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“. Die Beratung findet täglich von 17-20 Uhr statt.

Das Angebot soll jedoch keine medizinische Beratung leisten oder eine Therapie ersetzen.

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Wie Queer.de im Januar 2020 berichtete, plane die Bundesregierung „eine lang geforderte Reform“ der Rechtslage um geschlechtsverändernde operative Eingriffe an intersexuellen Kindern. Dazu habe das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, durch den das Sterilisationsverbot von Kindern unter 14 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden solle. Bislang jedoch können Eltern für ihr Kind entscheiden – und willigen noch oft ein.

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Wie aus einer Auswertung der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, wurden zwischen 2005 und 2016 im Schnitt jährlich 1871 „normangleichende“ Operationen an unter 10-Jährigen in Deutschland verzeichnet. Doch obwohl inter* Menschen in Deutschland (und weltweit) schon seit Jahren das Verbot unfreiwilliger Eingriffe im Kindesalter fordern, und im schwarz-roten Koalitionsvertrag ein Gesetzeserlass noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist, ist seit über einem Jahr kein Fortschritt des Gesetzes bekannt gegeben worden – trotz der Wichtigkeit eines gesetzlichen Verbots. Wie Grünen Queer-Politik-Sprecher Sven Lehmann kommentiert, können unfreiwillige Genitaloperationen für viele Menschen Leid verursachen. So auch für den inter* geborenen Christian, der heute als Mann lebt, dessen äußerliche Geschlechtsmerkmale jedoch mit einem Jahr operativ „feminisiert“ wurden, und dessen Arzt seinen Eltern empfahl, ihn als Mädchen zu erziehen. Er selbst erfuhr erst mit elf Jahren von seinen Eltern, dass er inter* geboren worden war. Doch auch dann blieb es für Freund*innen und Familie ein „Tabu-Thema“: „Eigentlich gibt es uns gar nicht für die Gesellschaft. Wir sind so gesehen unsichtbar. Viele wissen auch gar nicht, was das ist“, schildert Christian der Deutschen Welle in einer Kurz-Reportage – obwohl in Deutschland etwa 160.000 Menschen inter* sind und fast jeden Tag ein inter* Kind geboren wird. Deren Eltern wird oft empfohlen ihr Kind entweder als Mädchen oder Jungen zu erziehen, wie auch bei Christian, der unter dem ihm auferlegten und an-operierten Geschlecht in der Jugend sehr litt. Als erwachsener Mann konfrontierte er die Chirurgin, die ihn als Säugling operiert hatte – eine Operation, die Grund dafür ist, dass er heute nicht, wie er sich eigentlich wünscht, Kinder wird zeugen können. Dass die Chirurgin sich laut Christian zwar bei ihm entschuldigte, dabei aber „kühl und distanziert“ blieb, unterstreicht die Notwendigkeit eines Gesetzes deutlich. Nicht nur für das Verbot „normangleichender“ Eingriffe an Kindern, sondern, wie Sven Lehmann fordert, auch der Auflegung eines Fonds für die Entschädigung intergeschlechtlicher Menschen, „die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder -verändernden Operationen leiden“.

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Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Universität Bielefeld zur Gesundheit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans*-, queer und Inter*-Menschen ergab, dass diese im Vergleich zum Rest der Bevölkerung öfter erkranken. Diskriminierungserfahrungen sind dafür oft als Ursache anzusehen.

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LSBTIQ*-Menschen leider häufiger an psychischen und körperlichen Erkrankungen, so das Ergebnis der Studie. Bei ihnen wird zum Beispiel dreimal so häufig Depressionen oder Burnout diagnostiziert. Doppelt so viele von ihnen wie im Vergleich zur Mehrheitsgesellschaft, rund 10-15 Prozent, empfinden Einsamkeit, bei trans Menschen ist der Anteil sogar bei rund einem Drittel. Auch Schlafstörungen und allgemeine Niedergeschlagenheit sind unter LSBTIQ* überdurchschnittlich verbreitet.

Auch bei körperlichen Erkrankungen mit potenziell stressbedingten Auslösern lassen sich klare Unterschiede feststellen: LSBTIQ*-Menschen leiden im Schnitt doppelt so oft an Herzerkrankungen wie die restliche Bevölkerung, auch chronische Rückenschmerzen kommen deutlich häufiger vor.

Die Autor*innen der Studie sehen die psychischen Belastungen und körperlichen Symptome von LSBTIQ* in einem Zusammenhang mit Diskriminierung, da es erwiesen sei, wie Diskriminierungserfahrungen die psychische und auch die körperliche Gesundheit beeinträchtigen können. Weitere Studien belegen außerdem, dass LSBTIQ* -Menschen in vielen Lebenssituationen Ablehnung und Diskriminierung ausgesetzt sind.

„Die Gleichstellung von LGBTQI*-Menschen ist politisch seit Jahren auf der Agenda, der Fortschritt ist aber sehr zäh“, sagt Studienautorin Mirjam Fischer. „Unsere Studie offenbart, welche tiefgehenden psychischen und körperlichen Auswirkungen anhaltende Diskriminierungen haben können. Der Weg zu gleichen Chancen auf ein gesundes Leben ist steinig.“

Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie geben die Studienergebnisse Anlass zur Sorge: „Die Ergebnisse sind bereits jetzt alarmierend“, so Studienautor David Kasprowski. „Wir müssen aber damit rechnen, dass depressive Symptome und Gefühle der Isolation unter LGBTQI*-Menschen während der Corona-Pandemie weiter zunehmen.

Die Forscher*innen formulierten auch Handlungsempfehlungen, die einen Beitrag zur Prävention leisten können. So bewerten die Wissenschaftler*innen die beschlossenen Gesetze zur Gleichstellung von LSBTIQ*-Menschen zwar positiv, sehen aber in vielen Bereichen Nachholbedarf. Zudem könnte die Resilienz von LSBTIQ*-Menschen zum Beispiel über mehr sogenannte „Safe Spaces“, also z.B. Vereine, Treffpunkte und kulturelle Angebote, gestärkt werden. Auch Initiativen zur Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz von LSBTIQ*-Menschen könnten einen Beitrag leisten.

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Die Isolation des Corona-Lockdowns in Deutschland bedeutet für viele queere Menschen auch den Verlust von queeren Communities und Räumen: Veranstaltungen und Gruppentreffen müssen ausfallen, Räumlichkeiten müssen geschlossen bleiben. Da der Verlust an Einnahmen bei diesen oft prekär finanzierten Projekten stark einschlägt, müssen sich viele um ihre Existenz sorgen. Nun gibt es einen neuen Corona-Soli-Fonds der Hannchen-Mehrzweck-Stiftung – eine wichtige Hilfe.

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Denn durch die Pandemie sind viele LSBTIQ-Vereine in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wie Queer.de berichtete hatte die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung (hms) deswegen schon im vergangenen Jahr 20.000 Euro in Unterstützungen ausgezahlt. Diese Jahr läge der Fokus jedoch auf dem Erhalt queerer Räume außerhalb der Großstädte, und auf der Aufrechterhaltung von Angeboten für von der Krise besonders betroffene LSBTIQ, wie unter anderem queere Geflüchtete, Sexarbeiter*innen, und Obdachlose.

Warum die Unterstützung queerer Projekte so wichtig ist, geht aus der Erzählung der promovierenden Person Francis Seeck hervor, die*der in einem Interview zu den Effekten der Pandemie auf queere Menschen schildert: „Für eine Interviewpartnerin, die chronisch krank, älter und von Klassismus betroffen ist, hatte die Krise ganz dramatische Auswirkungen. Sie musste aus einem Hausprojekt in der Großstadt zurück in ihr Heimatdorf ziehen, wo sie nicht mehr geoutet als trans* Person leben kann und von Isolation und Ausgrenzung betroffen ist. Sie meldete sich mit suizidalen Gedanken bei mir.“ Außerdem seien überdurchschnittlich viele trans und nicht-binäre Personen von Einkommensausfällen betroffen, da sie oft im sogenannten „purple collar“-Dienstleistungssektor arbeiten, zum Beispiel in queeren Bars oder prekär freiberuflich.

Seeck sieht daher in der Krise eine große Gefahr für die queere Gemeinschaft: „Ich frage mich, welche queeren Bars und Räume nach der Corona-Krise noch bestehen werden“.

Deswegen sind Soli-Fonds wie die der hms von so großer Wichtigkeit für den Fortbestand solcher Räume. Gemeinnützige Vereine können hier einen Antrag stellen, wenn sie den folgenden Förderkriterien entsprechen:

  • Bewerben können sich Zentren aus dem LGBTIQ*-Bereich (Queere Zentren, community-basierte Beratungs­einrich­tungen) in Städten bis 500.000 Einwohner*innen.
  • Förderfähig sind vorrangig Miet- und weitere Ausgaben, die zum Erhalt queerer Räume erforderlich sind und nicht auf anderem Wege finanziert werden können.
  • Eine Antragstellung ist auch für den Erhalt von Angeboten möglich, jedoch nur, wenn die Fördermittel für die Unterstützung von durch die Corona-Krise besonders betroffene LGBTIQ* eingesetzt werden, z. B. für Geflüchtete, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen, Senior*innen, Obdachlose und wenn der antragstellende Verein in 2020 einen Jahresumsatz von weniger als 20.000 Euro getätigt hat.

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Marcel Danner (30) hat die seltene und begehrte Blutgruppe „0 negativ“, die für Universalspenden verwendet werden kann. Bis er 20 war ging er Blut spenden. Doch dann durfte er nicht mehr – weil er sich als schwul outete und mit Männern schlief. Dieses Verbot sei ungerecht.

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Danner, der den Titel „Mr. Gay Germany 2019“ hält, will die Social-Media-Aufmerksamkeit, die er genießt, zur Aufklärung über diese Thematik nutzen. In einem Interview mit dem Online-Netzwerk Funk erklärt er deshalb, warum es ungerecht sei, dass homosexuelle Männer durch das Transfusionsgesetz „über einen Kamm geschert“ würden. Demnach dürfen Schwule erst nach 12 Monaten der sexuellen Enthaltsamkeit Blut spenden. Zwar gäbe es beim Analsex das höchste Infektionsrisiko für sexuell übertragbare Krankheiten, Danner weist jedoch darauf hin, dass nicht alle Schwule das gleiche Sexverhalten hätten. Erstens könne man sich durch Kondome oder die Einnahme des Vorsorge-Medikaments PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) vor einer HIV-Ansteckung schützen. Und zweitens bedeute Sex zwischen zwei Männern nicht immer gleich Analsex: „Sex ist vielfältig, wie jeder Mensch vielfältig ist“, so Danner. Deswegen rief er 2019 die Social-Media-Kampagne #Blutsbruder zur Unterstützung einer Online-Petition ins Leben, die darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht um sexuelle Orientierung, sondern um das individuelle Sexualverhalten gehen sollte: „Denn wir Schwule sind mehr als eine Risikogruppe“. Solche Herangehensweisen gäbe es auch bereits in anderen Ländern wie Spanien und Portugal: Dort werde man nicht danach gefragt mit wem man Sex habe, sondern wie oft und unter welchen Umständen. Dies schaffe Bedingungen, unter denen mehr Menschen Blut spenden könnten. Bislang dürften in Deutschland nur 33% der Bevölkerung Blut spenden, nur 3-4% täten es tatsächlich. Die bestehenden Regelungen für Schwule würden dies nicht nur noch weiter einschränken, sondern auch das falsche Bild untermauern, dass HIV eine „Schwulen-Krankheit“ sei: Jede*r könne HIV bekommen. Aber jede*r sollte auch Blut spenden dürfen, sofern er*sie sich schützt.

Finden Sie hier einen Überblick über HIV/Aids Präventions- und Therapie-Maßnahmen und Möglichkeiten.

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Ein neues wissenschaftlich begleitetes Projekt aus Hamburg möchte die gesundheitliche Versorgung von trans Menschen verbessern und ihre psychische Belastung verringern.

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Gerade für Menschen, die nicht in größeren Städten leben, gestaltet sich die Gesundheitsversorgung nicht immer optimal. Dies betrifft insbesondere auch trans Personen, die mitunter besondere Bedarfe für medizinische und psychotherapeutische Beratungen und Behandlungen haben. Die verschiedenen Angebote und Stellen, die trans Personen aufsuchen, liegen oftmals räumlich weit auseinander oder von ihrem Wohnort entfernt. Betroffene werden dadurch oft gar nicht oder nicht immer ausreichend behandelt, was zu sehr starken psychischen Belastungen führen kann.

Das im Mai 2020 gestartete, internetbasierte Versorgungsmodell i²TransHealth möchte diese Lücke in der Gesundheitsversorgung von trans Menschen in Norddeutschland schließen, und ihnen eine befarfsgerechte Behandlung ermöglichen. So soll zum Beispiel Unterstützung bei Fragen zur Transition gegeben werden, oder der Zugang zu medizinischen Behandlungen wie Hormonbehandlungen erleichtert werden.

Angesiedelt ist i²TransHealth am Institut für Sexualforschung, welches Teil des Interdisziplinären Transgender Versorgungscentrum Hamburg ist und mit der Spezialambulanz für Sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung einen Kernbereich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bekleidet. Das 2013 gegründete Zentrum ist auf die interdisziplinäre und patientenzentrierte Behandlung von Personen mit Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie spezialisiert. Das Transgender Versorgungscentrum ist deutschlandweit die bisher einzige Einrichtung, die Angebote verschiedener Fachrichtungen zur gesundheitlichen Versorgung von trans Personen an einem Ort integriert bündelt. Dazu gehören sowohl ein psychosoziales und psychotherapeutisches Angebot als auch körperliche Behandlungen wie Hormontherapie oder brust- sowie genitalangleichende Chirurgie.

Janis Renner, wissenschaftlich tätig im Projekt i²TransHealth, berichtet: „Wir haben festgestellt, dass viele trans Personen, die zu uns in die Sprechstunde kommen, lange Anfahrtswege und dadurch z. B. finanzielle Belastungen oder Fehlzeiten in Ausbildung und Beruf haben. Auch gibt es für Betroffene nicht genügend trans-informierte Gesundheitsfachkräfte in ihrer direkten Umgebung“ so erläutert Renner den Hintergrund zu i²TransHealth.

Zentrales Instrument von i²TransHealth ist eine regelmäßige Videosprechstunde mit spezialisierten Therapeut*innen und die Nutzung einer E-Health-Plattform. Über dieses Informationsportal können Betroffene auch mit weiteren ärztlichen Spezialist*innen Kontakt aufnehmen. Dafür wurde im Rahmen des Projektes ein Netzwerk von in Norddeutschland niedergelassenen ärztlichen Kooperationspartner*innen aufgebaut. Dazu gehören Hausärzt*innen und Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Ärzt*innen werden extra geschult und über die gesundheitsbezogenen Bedürfnisse von trans Personen informiert.

„Unseres Wissens nach ist der Ansatz von i²TransHealth mit der Kombination von digitaler und ambulanter Trans-Gesundheitsversorgung, die interdisziplinär und multilokal organisiert ist, bisher einzigartig“ so Renner.

Um die Wirksamkeit dieses neuen Versorgungsmodells zu prüfen, ist i²TransHealth in eine wissenschaftliche randomisiert-kontrollierte Studie eingebettet. Teilnehmende werden durch ein Zufallsverfahren in zwei Gruppen eingeteilt, eine Interventions- und eine Wartegruppe. Personen aus der Interventionsgruppe können sofort mit der Behandlung per Videosprechstunde beginnen, Teilnehmende der Wartegruppe haben nach einer Wartezeit von vier Monaten die Möglichkeit. Damit haben sie immer noch eine geringere Wartezeit als üblicherweise Patient*innen in der Regelversorgung haben.

Nach Ablauf der vier Monate untersuchen die Forscher*innen des UKE, ob sich die Symptombelastung reduziert sowie die Lebensqualität und Behandlungszufriedenheit der Teilnehmer*innen in der Interventionsgruppe durch i²TransHealth verbessert hat. Hierbei wird ihre Gesundheitssituation mit den Teilnehmenden aus der Wartegruppe verglichen.

Die bisherigen Rückmeldungen seien positiv, so Renner. Das konkrete Ausmaß der Wirksamkeit der Maßnahme kann jedoch erst am Ende des Studienverlaufs eingeschätzt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt ist, dass Betroffene mehr als 50 km entfernt von Hamburg in Norddeutschland wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Das Projekt richtet sich an Menschen, die sich u. a. als transgender, transsexuell oder genderqueer identifizieren, oder dies herausfinden möchten, und bisher zu Fragen ihrer Transidentität oder einer Transition keine spezifische Behandlung begonnen haben.

Interessierte können über die ärztlichen Kooperationspartner*innen Kontakt aufnehmen, sich direkt an das Institut für Sexualforschung wenden oder über die Website www.i2transhealth.de Kontakt aufnehmen. Sie erhalten dann einen Termin für ein Erstgespräch im UKE.

Obwohl das Projekt lange vor der COVID-19-Pandemie geplant wurde, zeigt sich durch die Pandemie umso mehr die Bedeutung von E-Health-Ansätzen, so Renner. So wurde im Rahmen der Corona-bedingten Einschränkungen auch der Zugang zu Beratungsangeboten für trans Personen eingeschränkt, was zu zusätzlichen Belastungen geführt hat. Durch i²TransHealth können Betroffene auch in Zeiten der Corona-Krise Unterstützung erhalten.

Der Innovationsfonds der Bundesregierung fördert i²TransHealth über eine Laufzeit von drei Jahren. Wenn das Projekt erfolgreich ist, könnte es dauerhaft und auch in anderen Regionen eingerichtet werden. Dadurch könnten auch Kosten reduziert werden, die dem Gesundheitssystem durch eine falsche oder ausbleibende Behandlung von trans Personen entstehen.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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