Echte Vielfalt

Gesundheit

Anfang September ist im südlichen US-Amerikanischen Bundestaat Texas ein Abtreibungsverbot ab sechs Wochen Schwangerschaft in Kraft getreten. Bereits vor diesem Urteil gab es in den USA zahllose strukturelle und rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Doch zum ersten Mal seit der Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade im Jahr 1973 befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA wieder direkt mit der Frage, was das Abtreibungsrecht bedeutet.

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Dies erinnert auch in Deutschland an die noch bestehenden Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches, die auch den Schwangeren hier den Zugang zu Abtreibungen erschweren, indem es für Ärzt*innen beispielsweise strafbar ist für das Angebot eines Abbruches zu „werben“. Darüber hinaus gilt die Beratung über einen Abbruch in erster Linie „dem Schutz des ungeborenen Lebens“, und nicht etwa der der schwangeren Person selbst. Und zusätzlich müssen „Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen [haben], daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“ – eine Forderung die impliziert, dass schwangere Personen sich nicht ohnehin schon selbst Gedanken über den Schritt eines Abbruchs machen würden, und es dafür einen rechtlichen Rahmen brauche.

Angesichts dieser Einschnitte in die reproduktiven Rechte werden Schwangerschaftsabbrüche im öffentlichen Diskurs häufig als „Frauenthema“ bezeichnet, welches in erster Linie heterosexuelle Frauen betrifft. Doch das Abtreibungsrecht hat auch weitreichende Folgen für LGBTQ+ Menschen – einschließlich nicht-binärer Menschen, trans Männern und queerer Frauen, die Zugang zu sich Abbrüchen benötigen. So können vielen queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um eine Abtreibungsbehandlung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn es sich auf ihre Fähigkeit auswirkt, zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Außerdem sind LGBTQ+-Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Misgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Und zusätzlich ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für viele queere Menschen, die in der Lage sind, schwanger zu werden, nicht nur ein entscheidender Bestandteil einer gerechten medizinischen Versorgung, sondern auch der sexuellen Gerechtigkeit: Queere Menschen sind häufiger von sexuellen Übergriffen betroffen.

Wie Shayna Medley, eine US-Amerikanische Anwältin und Juristin es formuliert: „Reproduktive und LGBTQ+-Rechte sind damit untrennbar miteinander verbunden. Jeder verdient das Recht auf körperliche Autonomie, auf Gesundheitsversorgung und auf die Entscheidung, ob, wann und wie Kinder gezeugt werden sollen, ohne unangemessene Einmischung des Staates.“

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Grüne Abgeordnete und Aktivist*innen zeigten auf einem von dem queerpolitischen Sprecher Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter geteilten Foto ein Banner mit der Aufschrift: „Keine Koalition ohne Selbstbestimmung“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) veröffentlichte nun ihre queerpolitischen Forderungen an die Koalitionsgespräche: Eine deutliche Verbesserung der Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Dafür müsse die sich noch zu bildende neue Regierung laut dgti einige Anforderungen erfüllen.

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Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist.

Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen.

Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist.

Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden.

Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.

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Vierzig Jahre nach dem Beginn der AIDS-Pandemie steht die Welt vielleicht endlich vor dem Anfang ihres Endes. Moderna, das Pharmazie-Unternehmen, das im vergangenen Jahr einen der ersten COVID-19-Impfstoffe entwickelt hat, hat in dieser Woche begonnen neue Wege im Kampf gegen eine andere Pandemie zu beschreiten: HIV/AIDS.

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Wie das Unternehmen letzte Woche in der Datenbank für klinische Studien des National Institute of Health (NIH) bekannt gab, erprobt es seinen neuen mRNA-basierten Impfstoff nun am Menschen. Voraussichtlich soll die Studie, die am 19. August begann, im Frühjahr 2023 abgeschlossen sein. Berichten zufolge entwickelt Moderna auch einen Grippeimpfstoff, der auf der gleichen Technologie basiert.

Die Impfstoffe von Moderna haben Anfang des Jahres die Phase-I-Tests bestanden, bei denen er nur an einer Handvoll menschlicher Freiwilliger auf ihre Sicherheit geprüft wird. In Phase II wird die Gesamtwirksamkeit des Impfstoffs getestet, und mit dem Übergang in Phase III wird Moderna die Wirksamkeit des Impfstoffs im Vergleich zu anderen derzeit auf dem Markt befindlichen Präventionsbehandlungen, wie der Präexpositionsprophylaxe, auch bekannt als PreP, untersuchen.

Seit den späten 1700er Jahren haben Forschende verschiedene Arten von Impfstoffen entwickelt, aber die meisten Impfstoffe für andere Viren haben sich als unwirksam gegen HIV erwiesen. Das Virus greift das Immunsystem selbst an und beeinträchtigt die Fähigkeit des Körpers, andere Krankheiten und Infektionen zu bekämpfen.

Anders als inaktive oder Lebendimpfstoffe enthalten mRNA-Impfstoffe keine Teile eines Virus. Stattdessen erzeugen sie Proteine, die selbst eine Immunreaktion im Körper auslösen. Auf diese Weise werden mehrere Nachteile anderer Impfstoffe beseitigt. Lebendimpfstoffe können verderben, wenn sie nicht kühl gelagert werden, was ein Problem für die weite Distribution darstellt, und gleichzeitig die Möglichkeiten der Hersteller zur Massenproduktion von Dosen einschränkt.

Derzeit sind 16 HIV-Mutationen bekannt. Sollten neue impfstoffresistente HIV-Formen auftreten, könnten die Forscher die mRNA so bearbeiten, dass sie mit weit weniger genetischem Material als andere Impfstoffe leicht veränderte Proteine produziert.

Obwohl es die mRNA-Impfstofftechnologie schon seit Jahrzehnten gibt, hat die lange Zulassungszeit bei der Food and Drug Administration (FDA) die Zahl der mRNA-Impfstoffe, die schließlich in den Vereinigten Staaten zum Einsatz kommen, begrenzt. Die COVID-19-Pandemie änderte dies jedoch, da das letztjährige öffentlich-private Partnerschaftsprogramm „Operation Warp Speed“ den Zeitplan für klinische Impfstoffversuche und die FDA-Zulassung beschleunigte.

„COVID-19 hat uns gezeigt, was wir tun können, wenn wir einen Impfstoff schnell auf den Weg bringen wollen“, sagte Dr. Andrew Pekosz, Virologe und Professor an der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health, gegenüber der Gesundheitsnachrichten-Website VeryWell. Sollte sich der HIV-mRNA-Impfstoff als wirksam erweisen, sagen Befürworter des Projekts, dass ein HIV-Impfstoff für die globale Gesundheit von entscheidender Bedeutung wäre.

„Die einzige wirkliche Hoffnung, die wir haben, um die HIV/AIDS-Pandemie zu beenden, ist der Einsatz eines wirksamen HIV-Impfstoffs, der durch die Arbeit von Partnern, Befürwortern und Gemeindemitgliedern erreicht wird, die sich zusammentun, um gemeinsam das zu tun, was kein Einzelner oder eine Gruppe allein tun kann“, schrieb der Präsident der International AIDS Vaccine Initiative (IAVI), Dr. Mark Feinberg, im Juni in einer Erklärung zum 40-jährigen Jubiläum der HIV-Epidemie.

Auch die Wissenschaftler von Moderna sind mit ihren Bemühungen nicht allein: Im Juli begannen an der Universität Oxford die Phase-I-Tests für einen „Mosaik“-Impfstoff. Beide könnten dazu beitragen, die Ausbreitung eines der heimtückischsten Viren der Welt im kommenden Jahrzehnt zu stoppen.

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Das veraltete sogenannte „Transsexuellengesetz“, welches trans* Personen für die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität immer noch zwingt mehrere Gutachten vorzuweisen, die bestätigen, dass sie wirklich trans* sind, sollte in dieser Legislatur-Periode eigentlich endlich reformiert werden – geschehen ist jedoch nichts. Auch das Blutspende-Verbot für schwule Männer gilt de facto noch, denn sie müssen mehr zwölf Monate enthaltsam gelebt haben, um Blut spenden zu können. Trotzdem: In einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen betont Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Erfolge für die queere Community. Doch wie ist der Stand der Dinge wirklich?

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Zwei Monate vor der Bundestagswahl hat Spahn (CDU) seine Errungenschaften für wegen ihrer sexuellen Identität diskriminierte Menschen herausgestellt. So bezeichnete er unter anderem das 2020 beschlossene Verbot der Konversionstherapie als wichtige „Weiche“. Außerdem schreibt er, dass auf Wirken seines Ministeriums die Blutspende-Voraussetzung für schwule Männer zwölf Monate enthaltsam gewesen zu sein aufgehoben werden würde, und weist in dem Dokument außerdem darauf hin, dass Menschen mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko seit September 2019 einen Anspruch auf Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge haben. Darüber hinaus listet das Dokument Projekte auf, mit denen die Stigmatisierung inter- und transgeschlechtlicher Menschen verringert werden soll.

Diese „angeblichen Erfolge“ sind vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) jedoch als „Mogelpackung“ kritisiert worden, da sich Spahn für Maßnahmen feiere, die nicht auf seine Initiative hin, sondern „auf massiven Druck aus der Zivilgesellschaft entstanden“ sind. Außerdem bemängelte der Verband unter anderem, dass es weiterhin eine Ungleichbehandlung geben soll – denn anders als schwule Männer dürfen Frauen und heterosexuelle Männer auch bei wechselnden Sexualpartnern Blut spenden, doch dazu schwieg der Gesundheitsminister in dem Schreiben.

Auch in Bezug auf das veraltete „Transsexuellengesetz“, welches seine Partei zu Beginn der letzten Legislaturperiode versprochen hatte zu reformieren, äußerte sich der Minister nicht, obwohl Aktivist*innen eine solche Reform längst fordern. Außerdem leiden Nichtbinäre seit Jahren unter „dem Hickhack“ bei der dritten Option des Geschlechtseintrags, wie Jeja Klein eine Woche nach Jens Spahns Selbstbeweihräucherung auf queer.de berichtet. Zwar bezieht sich Jeja gar nicht auf sein Schreiben, so beweist der Artikel jedoch, dass der Stand der geschlechtlichen Selbstbestimmung in Deutschland bei weitem nicht so erfolgreich vorangekommen ist, wie es der Gesundheitsminister darstellt. Tatsächlich bestehen unter der gegenwärtigen Gesetzeslage noch eine Vielzahl verschiedener Probleme, sowohl in Bezug auf das „Transsexuellengesetz“ als auch das Personenstandsgesetz, von denen Jeja anschaulich und ausführlich berichtet. Darin wird klar, dass noch ein weiter Weg vor der Bundesregierung liegt, bis sie auf ihre „Errungenschaften“ für die queere Community wirklich stolz sein und sich damit schmücken kann. Jeja schreibt:

„Ich glaube, dass wir hoffen können. Aber es ist unklar, wie lange wir noch hoffen müssen und wie oft wir in dieser Zeit mit Enttäuschung umgehen werden. Bei der Ehe für alle ging alles ganz plötzlich, ganz schnell. Vielleicht wird es hier ja auch so? Wie bei den gleichen Rechten beim Heiraten dürfte den meisten Beobachter*innen klar sein: Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht, wenigstens bei den amtlichen Einträgen, wird kommen“. Der Stand der Dinge kann sich bessern.

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Nach zwei Jahren parlamentarischer Debatte wird Frankreich den Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung, der zuvor nur unfruchtbaren heterosexuellen Paaren vorbehalten war, erweitern. So hat Frankreichs Bundestag am Dienstag ein Gesetz erlassen, welches dies nun auch alleinstehenden und lesbischen Frauen ermöglicht, die für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) zuvor oft ins Ausland reisen mussten.

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“Wir sind hier, um über ein Gesetz abzustimmen, dem Freiheit, Gleichheit, Solidarität, und Würde zugrunde liegt“, sagte Coralie Dubost, Gesetzgeberin der regierenden La Republique en Marche Partei, vor versammelten Parlament. Wie sie auf Twitter mitteilte, wurde das Gesetz nach 500 Stunden Debatte und 12,000 Änderungen endlich bestätigt. Zuvor hatte sich der konservativ geführte Senat bemüht, die Möglichkeit für alleinstehende und lesbische Frauen von der französischen Sozialversicherung für medizinisch unterstützte Schwangerschaften finanziell unterstützt zu werden, zu verhindern. Da Präsident Emmanuel Macrons regierende Partei jedoch die Mehrheit im Unterhaus hält, wurde das Gesetz mit 326 zu 115 Stimmen beschlossen und tritt, sobald es von dem Präsidenten unterschrieben wurde, in Kraft. Gesundheitsminister Olivier Veran sagte, dass die ersten Schwangerschaften womöglich noch dieses Jahr entstehen könnten.

Wie queer.de berichtete ist die Maßnahme Teil eines breitgefächerten Bioethik-Gesetzes der Regierung Macrons. Das neue Gesetz wird den Zugang zu Fertilitätsbehandlungen, unter andrem künstliche Befruchtung und IVF, erweitern. Es wird auch die Anonymität für Samenspendende beenden, die nun offiziell versichern müssen, ihre Identität offenzulegen, wenn ihre Kinder ab ihrem 18. Lebensjahr nach ihrem biologischen Vater oder Elternteil fragen sollten. Das Gesetz bezieht sich jedoch weder auf das umstrittene Verbot von Leihschwangerschaften noch auf die geforderte Möglichkeit für trans Frauen vor geschlechtsangleichenden Operationen Samen für späteren Nutzen spenden zu können.

LGBTQ*-Gruppen empfingen die bisherigen Änderungen jedoch mit einem „Endlich!“, wie Matthieu Gatipon, Sprecher*in der Inter-LGBT Vereinigung: „Das war ein lang-erwarteter Prozess“, und weiter, „Wir sind froh, dass das passiert… aber es war eine schmerzhafte Geburt“, sagte Gatipon in Bezug auf die lange Dauer der Gesetzänderung. Seit 2013 in Frankreich gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert wurden, bemühten sich LGBTQ*-Gruppen um diesen Schritt. Nun sei die Nachfrage so hoch, dass Fabien Joly, Sprecher der Vereinigung französischer gleichgeschlechtlicher Familien, warnte, dass es einen Mangel an Samenbeständen geben könnte.

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Für trans* Personen werden aktuell nur Hormonbehandlungen und Logopädie über den Weg einer direkten Überweisung von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt. Laut der Fraktion Die Linke könne dies dazu führen, dass trans* Menschen viele Maßnahmen der Transition „selbst zahlen müssen oder nicht in Anspruch nehmen können“.

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Ende April brachte die Linksfraktion deswegen den Antrag „Trans*-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen“ in den Bundestag.
Bislang gäbe es, so Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, einen „bürokratischen Hürdenlauf für trans* Personen bei den Krankenkassen“. Jenen werde standardmäßig keine Transition, sondern eine psychotherapeutische Behandlung angeboten – obwohl, wie im Antrag angebracht wird, trans* Personen in den aktualisierten WHO-Klassifikationen" nicht mehr psycho-pathologisiert werden". Erst kürzlich hatte auch die Bundespsychotherapeuten-Kammer (BPtK) den Therapiezwang „vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten“ behandelt zu werden, dem trans* Personen im Zuge einer Geschlechtsanpassung unterliegen, scharf kritisiert und eine Rücknahme der entsprechenden Richtlinie gefordert.
„Aus fachlicher Sicht muss die ablehnende Praxis gegenüber der medizinischen Versorgung von trans* Personen längst der Vergangenheit angehören“, so Achelwilm: „Was fehlt, ist, dass die Krankenkassen endlich mitziehen.“ Denn noch finde die Gesundheitsversorgung im Zuge etwa einer Geschlechtsangleichung „unter kolossal falschen Voraussetzungen“ statt.
Der Linken-Antrag fordert deswegen eine verbesserte Kostenübernahme für operative Maßnahmen, für Epilation oder Hilfsmittel wie beispielsweise Perücken. Trans* Personen müssten endlich regulär anerkannt werden. Der Antrag sei umso wichtiger, da das völlig veraltete „Transsexuellengesetz“ trotz Versprechen der Großen Koalition auch in dieser Legislaturperiode nicht reformiert wird  – obwohl bereits mehrere Teile des 1981 in Kraft getretenen „Transsexuellengesetzes“ für verfassungswidrig erklärt wurden.

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Welchen Umgang mit Sexualität haben ältere schwule Männer und vor welchen Herausforderungen stehen diese? Dieser Frage widmen sich Dr. Heiko Gerlach, Diplom Pflegewirt und Altenpfleger, und der Gesundheitswissenschaftler Christian Szillat in einem von der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) in Auftrag gegebenen Essay.

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Über die sexuellen Bedürfnisse schwuler Männer gäbe es nur wenige Forschungsdaten so Gerlach und Szillat am Anfang ihres Essays. Es scheine zudem, als ob die Tabuisierung des Themas Sexualität im Alter auch bei schwulen Männern fortwirke, gleichzeitig fänden aber auch Emanzipationsbemühungen statt.

Die Autoren beginnen mit einer Darstellung des Themenkomplexes „Sexualität im Alter“. Entgegen bestehender Vorurteile ist Sexualität im Alter nicht unbedingt rückläufig und ihr kann ein hoher Stellenwert zu kommen. Die Häufigkeit von Geschlechtsverkehr und die Intensität von sexuellem Verlangen nimmt zwar ab, aber das Bedürfnis nach körperlicher Nähe und Zuneigung bleibt. Körperliche Alterungsprozesse und der Gesundheitszustand einer Person haben Einfluss auf das sexuelle Verhalten und auf das Erleben von Sexualität.

Die Biografien schwuler Senioren sind durch staatliche Verfolgung und gesellschaftliche Stigmatisierungen und Diskriminierungen geprägt. Einige, so die Autoren, hätten einen offenen Umgang mit ihrer schwulen Identität und finden auch im Alter Wege, ihre sexuellen Bedürfnisse umzusetzen bzw. an veränderte Bedingungen anzupassen. Andere, die bisher einen verschlossenen Umgang mit ihrer sexuellen Identität gelebt haben, verinnerlichen eher Vorstellungen von einer defizitären Alterssexualität.

Gesundheitsbedingte sexuelle Probleme und Dysfunktionen können Identitätskrisen auslösen. Auch Attraktivitätsnormen der schwulen Szene können sich auf das Selbstbild älterer schwuler Männer auswirken. Einige schwule Männer versuchen den altersbedingten körperlichen Veränderungen durch bestimmte Maßnahmen entgegenzuwirken. Anderen gelänge es eher, ein Altersselbstbild aufzubauen, in welchem körperlichen Veränderungen gelassener entgegengesehen werde, schreiben Gerlach und Szillat. Alternative Beziehungsmodelle als das der monogamen Zweierbeziehung werden bei schwulen Senioren häufiger gelebt als bei heterosexuellen älteren Menschen. So öffnen zum Beispiel schwule Paare mit der Dauer ihrer Partnerschaft diese eher für Sexualkontakte außerhalb der Beziehung.

Gerlach und Szillat gehen im Weiteren auf die verschiedenen Umgänge pflegebedürftiger schwuler Senioren mit ihrer Sexualität ein. Diese unterscheiden sich teilweise je nach Persönlichkeit und Biografie deutlich voneinander.

Zum Ende des Essays konstatieren die beiden, dass die Gesellschaft in Sachen der Alterssexualität zwar grundsätzlich liberaler geworden sei. Dennoch fehlten vor allem bei Beratungsstellen oder in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine akzeptierende und respektvolle Haltung gegenüber sexuellen Wünschen und Problemen im Alter.

Es besteht auf jeden Fall noch weiterer Forschungsbedarf. Um mehr über die sexuellen Bedürfnisse und Wünsche von älteren schwulen Männern zu erfahren, sei es notwendig, diese Altersgruppen in allgemeinen Studien miteinzubeziehen oder auch eigene Erhebungen durchzuführen, konstatieren die Autoren.

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Nach Schätzungen des niedersächsischen Sozialministeriums gibt es in Deutschland bis zu 1,8 Millionen LSBTIQ-Senior*innen über 60 Jahre. Diese erfahren sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen Diskriminierung.

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Gerade in der Altenpflege werden ihre Bedürfnisse nicht immer berücksichtigt.  So können zum Beispiel  97% der stationären Einrichtungen keine Qualitätsstandards zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenswelten vorweisen.

Um solche Qualitätsstandards zu schaffen und einen Anreiz zu schaffen, diese umzusetzen, wurde das Lebensort Vielfalt® - Qualitätssiegel geschaffen. Dies ist eine Auszeichnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, welche die Integration sexueller und geschlechtlicher Minderheiten in ihrer Organisation und in ihrem Pflegekonzept berücksichtigen.

Stationäre und ambulante Einrichtungen, die das Qualitätssiegel erhalten möchten, unterziehen sich zunächst mittels der Beantwortung von Fragen einem „Diversity Check“. Hier wird analysiert, in wie weit die jeweilige Einrichtung bisher LSBTIQ-freundlich ist. Fünf Bereiche werde dabei überprüft: Unternehmenspolitik und Kommunikation, Personalmanagement, Transparenz und Sicherheit, Pflege und Gesundheit und Wohn- und Lebenswelten. Die Ergebnisse werden dann an die Vergabestelle des Siegels, die  Schwulenberatung Berlin, gesendet. Sie liefern die Grundlage für eine dann folgende kostenlose persönliche Beratung zu LSBTIQ-kultursensibler Pflege. Je nach Ausgangsituation werden dann verschiedenen Maßnahmen durchgeführt, um die Situation für LSBTIQ in der Einrichtung zu optimieren. Wenn alle notwendigen Qualifizierungsschritte erfolgt sind, kann eine Begutachtung erfolgen. Sind mindestens 80% der Kriterien erfüllt, wird das Qualitätssiegel (für drei Jahre) vergeben. Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, Mitinitiator des Siegels, erzählt in einem Interview, wie auch in vermeintlich zunächst nebensächlichen Bereichen in Pflegeeinrichtungen auf Diversität geachtet werden kann: „Im Diversity-Check geht es  aber auch um andere Dinge, wie etwa die Gestaltung des Aufnahmegesprächs: Frage ich nach Ehemann oder Ehefrau – oder frage ich nach der wichtigsten Bezugsperson im Leben? Gibt es eine gendersensible Sprache? Oder gibt es in der Bibliothek Bücher, die sich mit dem Thema beschäftigen?“

‍Die Vorteile eines solchen Siegels bestehen unter anderem in einer verbesserten Zielgruppenorientierung (LSBTIQ-Personen werden angesprochen), einer Verbesserung für die Personalgewinnung und -bindung sowie in der kostenlosen Beratung und professionellen Begleitung durch die Schwulenberatung Berlin. Auch profitieren Pflegekräfte die darin gestärkt werden, mit den Anforderungen einer LSBTIQ-kultursensiblen Pflege umzugehen.

Insgesamt, so Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, profitieren von einer Diversitätssensiblen Pflege alle. Grundsätzlich sei es wichtig, den individuellen und seine Lebensgeschichte in den Mittelpunkt zu stellen: „Ich sage das immer gern so: Es geht nicht um die berühmte „Extrawurst“, die speziell für uns gebraten werden möge. Da wir – als LSBTI* - bisher noch  so wenig  besonders im Alter und in der Pflege sichtbar sind, bringen wir dies natürlich  als einen Schwerpunkt mit ein.  Aber ganz generell ist es in der Pflege wichtig, den individuellen Menschen zu sehen und das, was ihn oder sie in ihrem Leben geprägt hat, was ihm oder ihr wichtig ist.“

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Die Coronapandemie durchzieht alle gesellschaftlichen Bereiche und verstärkt hier oftmals soziale Probleme und sozialökonomische Ungleichheiten. Benachteiligte Gruppen sind besonders von der Pandemie betroffen, da sie weniger Ressourcen haben, um mit den Auswirkungen umzugehen.

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Wie eine Studie der Charité vor Kurzem ermittelte, sind LSBTIQ stärker von den Veränderungen und Einschränkungen durch Corona betroffen. Die gerade erschienene Broschüre der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, des Bundesverband Trans*, des Vereins Intergeschlechtliche Menschen e.V. und des Lesben- und Schwulenverbandes mit dem Titel „Auswirkungen der Coronapandemie auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen in Deutschland“  widmet sich ebenfalls diesem Thema.

Die vom Bundesfamilienministerium mitfinanzierte 40-seitige Broschüre enthält Informationen, die auf  Fachgesprächen mit Expert*innen sowie einer Befragung von LSBTIQ-Organisationen und Initiativen basieren. Dabei wurden vier Themenbereiche identifiziert: Communitystrukturen, Gesundheit, Lockdown und Kontaktbeschränkungen sowie gesellschaftliche Debatten und Agenda Setting.

Mit der Broschüre sollen unter anderem Entscheidungsträger*innen in Politik und motiviert werden, die Auswirkungen der Pandemie auf unterschiedliche Gruppen in den Blick zu nehmen. Es gelte, so die Herausgeber*innen, mit LSBTIQ-Communityvertreter*innen ins Gespräch zu kommen und mit ihnen kurz- und langfristige Lösungsansätze zu erarbeiten.

Im Folgenden sollen zentrale Ergebnisse der Broschüre kurz dargestellt werden:

Wie die Broschüre im Abschnitt „Communitystrukturen“ herausstellt, sind durch die Coronapandemie Schutzräume und Anlaufstellen für LSBTIQ geschlossen. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sind nur eingeschränkt verfügbar, und viele Organisationen fürchteten, dass ihre finanzielle Förderung gekürzt werde.

Die Gesundheitssituation queerer Menschen hat sich durch die Pandemie verschärft. Insbesondere trans und intergeschlechtliche Menschen werden in der Gesundheitsversorgung nach wie vor stigmatisiert.

Lockdown und Kontaktbeschränkungen: LSBTIQ-Personen mussten den Lockdown mitunter mit Familienmitgliedern verbringen, von denen sie abgelehnt oder diskriminiert werden. Durch das Verbot von Sexarbeit waren insbesondere auch queere Sexarbeiter*innen betroffen, die durch das staatliche Hilfesystem fielen. In Einrichtungen für geflüchtete und wohnungslose Personen ist ein Rückzug ins Private kaum möglich. Gerade in solchen Räumen erfahren queere Menschen häufig Gewalt und Diskriminierung.

Ausnahmen für die strengen Kontaktbeschränkungen werden hauptsächlich für Familien und Paarbeziehungen gemacht, wird in der Broschüre im Abschnitt Debatten und Agenda Setting festgestellt wird. Menschen in anderen Lebens- und Familienformen jenseits der heterosexuellen Kleinfamilie werden benachteiligt und geraten aus dem Blick. Zudem verfestigen sich traditionelle Geschlechterverhältnisse. Die gesellschaftliche Verunsicherung werde zudem von rechten Bewegungen genutzt, um gegen Diversität Stimmung zu machen und Verschwörungsideologien zu verbreiten.

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Lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und asexuelle Menschen sind laut den vorläufigen Ergebnissen einer Studie der Berliner Charité unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfram Hermann stärker als der Rest der Bevölkerung durch den Corona-Lockdown belastet.

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Die Forscher*innen um Wolfram Hermann führten die Befragung mittels eines Online-Fragebogens durch. Im März/April 2020 gab es eine erste Erhebungswelle, im Januar/Februar 2021 fand zweite Befragung statt. Ziel der Studie des Instituts für Allgemeinmedizin war es, die Situation und das Befinden von Menschen in Deutschland während der Corona-Pandemie zu untersuchen. Dabei lag ein Schwerpunkt der Studie auf LSBTI-Menschen.Es zeigt sich, dass Teilnehmer*innen, ohne Partner, ohne Kind, alleine wohnend, unter 65 und LGBTIA+ einsamer waren“ schreiben die Autor*innen der Studie über die bisherigen Ergebnisse. Auch zeigte sich eine höhere Einsamkeit in der zweiten Befragungswelle im Vergleich zur ersten Befragungswelle. In der Gruppe der LGBTIA+ Menschen seien vor allem asexuelle Menschen, trans Menschen und non-binäre Menschen besonders ausgeprägt von Einsamkeit betroffen, auch wenn diese in einer Partnerschaft seien.

Die Pandemie belaste insbesondere Menschen, die vorher schon von psychischen Problemen betroffen waren. So gaben Befragte, die sich während der Befragung in Psychotherapie befanden, an, dass die Psychotherapie während der Pandemie seltener stattfand oder langfristig ausfiel.

Insgesamt, so die Forscher*innen, zeige sich weiterhin ein hoher psychosozialer Unterstützungsbedarf. Insbesondere asexuellen, trans und non-binäre Menschen sollten digitale Unterstützungs- und Vernetzungsangebote als Mittel gegen Einsamkeit angeboten werden.  Hausärzt*innen sollten bei Patient*innen, die sich zurzeit in Psychotherapie befinden, gezielt nachfragen, ob diese aktuell ausreichend stattfindet. Es sei außerdem empfehlenswert, wenn Hausärzt*innen bei LGBTIA+ Patient*innen gezielt nach Einsamkeit fragen.

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