Echte Vielfalt

22. Oktober 2021

Wie das Abtreibungsrecht mit LGBTQ+ Angelegenheiten zusammenhängt

Anfang September ist im südlichen US-Amerikanischen Bundestaat Texas ein Abtreibungsverbot ab sechs Wochen Schwangerschaft in Kraft getreten. Bereits vor diesem Urteil gab es in den USA zahllose strukturelle und rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Doch zum ersten Mal seit der Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade im Jahr 1973 befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA wieder direkt mit der Frage, was das Abtreibungsrecht bedeutet.

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Dies erinnert auch in Deutschland an die noch bestehenden Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches, die auch den Schwangeren hier den Zugang zu Abtreibungen erschweren, indem es für Ärzt*innen beispielsweise strafbar ist für das Angebot eines Abbruches zu „werben“. Darüber hinaus gilt die Beratung über einen Abbruch in erster Linie „dem Schutz des ungeborenen Lebens“, und nicht etwa der der schwangeren Person selbst. Und zusätzlich müssen „Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen [haben], daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“ – eine Forderung die impliziert, dass schwangere Personen sich nicht ohnehin schon selbst Gedanken über den Schritt eines Abbruchs machen würden, und es dafür einen rechtlichen Rahmen brauche.

Angesichts dieser Einschnitte in die reproduktiven Rechte werden Schwangerschaftsabbrüche im öffentlichen Diskurs häufig als „Frauenthema“ bezeichnet, welches in erster Linie heterosexuelle Frauen betrifft. Doch das Abtreibungsrecht hat auch weitreichende Folgen für LGBTQ+ Menschen – einschließlich nicht-binärer Menschen, trans Männern und queerer Frauen, die Zugang zu sich Abbrüchen benötigen. So können vielen queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um eine Abtreibungsbehandlung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn es sich auf ihre Fähigkeit auswirkt, zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Außerdem sind LGBTQ+-Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Misgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Und zusätzlich ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für viele queere Menschen, die in der Lage sind, schwanger zu werden, nicht nur ein entscheidender Bestandteil einer gerechten medizinischen Versorgung, sondern auch der sexuellen Gerechtigkeit: Queere Menschen sind häufiger von sexuellen Übergriffen betroffen.

Wie Shayna Medley, eine US-Amerikanische Anwältin und Juristin es formuliert: „Reproduktive und LGBTQ+-Rechte sind damit untrennbar miteinander verbunden. Jeder verdient das Recht auf körperliche Autonomie, auf Gesundheitsversorgung und auf die Entscheidung, ob, wann und wie Kinder gezeugt werden sollen, ohne unangemessene Einmischung des Staates.“

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