Echte Vielfalt

Gesundheit

Ein neues wissenschaftlich begleitetes Projekt aus Hamburg möchte die gesundheitliche Versorgung von trans Menschen verbessern und ihre psychische Belastung verringern.

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Gerade für Menschen, die nicht in größeren Städten leben, gestaltet sich die Gesundheitsversorgung nicht immer optimal. Dies betrifft insbesondere auch trans Personen, die mitunter besondere Bedarfe für medizinische und psychotherapeutische Beratungen und Behandlungen haben. Die verschiedenen Angebote und Stellen, die trans Personen aufsuchen, liegen oftmals räumlich weit auseinander oder von ihrem Wohnort entfernt. Betroffene werden dadurch oft gar nicht oder nicht immer ausreichend behandelt, was zu sehr starken psychischen Belastungen führen kann.

Das im Mai 2020 gestartete, internetbasierte Versorgungsmodell i²TransHealth möchte diese Lücke in der Gesundheitsversorgung von trans Menschen in Norddeutschland schließen, und ihnen eine befarfsgerechte Behandlung ermöglichen. So soll zum Beispiel Unterstützung bei Fragen zur Transition gegeben werden, oder der Zugang zu medizinischen Behandlungen wie Hormonbehandlungen erleichtert werden.

Angesiedelt ist i²TransHealth am Institut für Sexualforschung, welches Teil des Interdisziplinären Transgender Versorgungscentrum Hamburg ist und mit der Spezialambulanz für Sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung einen Kernbereich am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bekleidet. Das 2013 gegründete Zentrum ist auf die interdisziplinäre und patientenzentrierte Behandlung von Personen mit Geschlechtsinkongruenz/Geschlechtsdysphorie spezialisiert. Das Transgender Versorgungscentrum ist deutschlandweit die bisher einzige Einrichtung, die Angebote verschiedener Fachrichtungen zur gesundheitlichen Versorgung von trans Personen an einem Ort integriert bündelt. Dazu gehören sowohl ein psychosoziales und psychotherapeutisches Angebot als auch körperliche Behandlungen wie Hormontherapie oder brust- sowie genitalangleichende Chirurgie.

Janis Renner, wissenschaftlich tätig im Projekt i²TransHealth, berichtet: „Wir haben festgestellt, dass viele trans Personen, die zu uns in die Sprechstunde kommen, lange Anfahrtswege und dadurch z. B. finanzielle Belastungen oder Fehlzeiten in Ausbildung und Beruf haben. Auch gibt es für Betroffene nicht genügend trans-informierte Gesundheitsfachkräfte in ihrer direkten Umgebung“ so erläutert Renner den Hintergrund zu i²TransHealth.

Zentrales Instrument von i²TransHealth ist eine regelmäßige Videosprechstunde mit spezialisierten Therapeut*innen und die Nutzung einer E-Health-Plattform. Über dieses Informationsportal können Betroffene auch mit weiteren ärztlichen Spezialist*innen Kontakt aufnehmen. Dafür wurde im Rahmen des Projektes ein Netzwerk von in Norddeutschland niedergelassenen ärztlichen Kooperationspartner*innen aufgebaut. Dazu gehören Hausärzt*innen und Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Ärzt*innen werden extra geschult und über die gesundheitsbezogenen Bedürfnisse von trans Personen informiert.

„Unseres Wissens nach ist der Ansatz von i²TransHealth mit der Kombination von digitaler und ambulanter Trans-Gesundheitsversorgung, die interdisziplinär und multilokal organisiert ist, bisher einzigartig“ so Renner.

Um die Wirksamkeit dieses neuen Versorgungsmodells zu prüfen, ist i²TransHealth in eine wissenschaftliche randomisiert-kontrollierte Studie eingebettet. Teilnehmende werden durch ein Zufallsverfahren in zwei Gruppen eingeteilt, eine Interventions- und eine Wartegruppe. Personen aus der Interventionsgruppe können sofort mit der Behandlung per Videosprechstunde beginnen, Teilnehmende der Wartegruppe haben nach einer Wartezeit von vier Monaten die Möglichkeit. Damit haben sie immer noch eine geringere Wartezeit als üblicherweise Patient*innen in der Regelversorgung haben.

Nach Ablauf der vier Monate untersuchen die Forscher*innen des UKE, ob sich die Symptombelastung reduziert sowie die Lebensqualität und Behandlungszufriedenheit der Teilnehmer*innen in der Interventionsgruppe durch i²TransHealth verbessert hat. Hierbei wird ihre Gesundheitssituation mit den Teilnehmenden aus der Wartegruppe verglichen.

Die bisherigen Rückmeldungen seien positiv, so Renner. Das konkrete Ausmaß der Wirksamkeit der Maßnahme kann jedoch erst am Ende des Studienverlaufs eingeschätzt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt ist, dass Betroffene mehr als 50 km entfernt von Hamburg in Norddeutschland wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Das Projekt richtet sich an Menschen, die sich u. a. als transgender, transsexuell oder genderqueer identifizieren, oder dies herausfinden möchten, und bisher zu Fragen ihrer Transidentität oder einer Transition keine spezifische Behandlung begonnen haben.

Interessierte können über die ärztlichen Kooperationspartner*innen Kontakt aufnehmen, sich direkt an das Institut für Sexualforschung wenden oder über die Website www.i2transhealth.de Kontakt aufnehmen. Sie erhalten dann einen Termin für ein Erstgespräch im UKE.

Obwohl das Projekt lange vor der COVID-19-Pandemie geplant wurde, zeigt sich durch die Pandemie umso mehr die Bedeutung von E-Health-Ansätzen, so Renner. So wurde im Rahmen der Corona-bedingten Einschränkungen auch der Zugang zu Beratungsangeboten für trans Personen eingeschränkt, was zu zusätzlichen Belastungen geführt hat. Durch i²TransHealth können Betroffene auch in Zeiten der Corona-Krise Unterstützung erhalten.

Der Innovationsfonds der Bundesregierung fördert i²TransHealth über eine Laufzeit von drei Jahren. Wenn das Projekt erfolgreich ist, könnte es dauerhaft und auch in anderen Regionen eingerichtet werden. Dadurch könnten auch Kosten reduziert werden, die dem Gesundheitssystem durch eine falsche oder ausbleibende Behandlung von trans Personen entstehen.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Generationenübergreifendes gemeinschaftliches Wohnen und Leben für Lesben und Frauen mit und ohne Behinderung – das ist das Ziel der Initiative RuT-FrauenKultur&Wohnen.

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In Berlin soll dafür bis 2022 ein inklusives Wohnprojekt, an welches ein Zentrum mit Kultur- und Beratungsangeboten angeschlossen ist, entstehen. Das Konzept beinhaltet 70 Wohnungen, Gemeinschaftsräume sowie eine Pflege-WG mit acht Plätzen für pflegebedürftige Frauen.

Konzipiert und betrieben wird das Projekt vom Berliner Verein „RuT–Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.“, welcher 1989 in eigener Initiative von einer Gruppe älterer und behinderter lesbischer Frauen gegründet wurde. Hintergrundidee für das entstehende Wohnprojekt sind die besonderen Bedürfnisse älterer oder behinderte lesbischer Frauen. Sie sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen und als Gruppe gesellschaftlich oft unsichtbar sowie werden politisch wenig berücksichtigt. Das Projekt soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe sowie bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Damit ist es bundesweit einmalig und schließt eine Lücke in der Versorgung für diese Zielgruppe.

In einem zentral in Berlin-Mitte gelegenen Neubaukomplex sind die Wohnungen geplant, die altersgerecht und barrierefrei sein werden. Gesundheitspräventionsprojekte  und Kultur- und Freizeitveranstaltungen runden das Angebot ab. Den Bewohner*innen sollen Sportkurse wie z.B. Yoga oder Gymnastik zur Verfügung stehen und ein Programm aus u.a. Lesungen, Spielenachmittagen oder Ausflügen ermöglicht werden. Eine solche Form des gemeinschaftlichen Wohnens, wie sie von RuT-FrauenKultur&Wohnen geplant ist, ist damit auch eine Alternative für Frauen, die nicht alleine oder im Seniorenheim leben möchten.

RuT-FrauenKultur&Wohnen will zudem am Ort des Wohnprojektes ein Kompetenzzentrum rund um die Themen Lesben und Alter sowie Lesben und Behinderung einrichten. Hier sollen Bildungsverstanstaltungen und Tagungen stattfinden, und auch der Dachverband Lesben und Alter wird mit seiner Geschäftsstelle im Projekt lokalisiert sein.

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Der Psychosoziale Trägerverein Eppendorf Eimsbüttel (PST e.V.) bietet in Hamburg in Kooperation mit dem Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamurg (MHC) das „Andersrum Projekt“ an, Wohngemeinschaften für psychisch erkrankte Menschen aus dem LSBTIQ*-Kontext. Zunächst 2016 als Projekt für schwule Männer mit psychischen Erkrankungen gegründet, wurden die WGs 2018 für weitere Personengruppen geöffnet.

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Die Mitarbeiter*innen des PST bieten Unterstützung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Krisen an. Dies zum Beispiel für Menschen, die aus einem stationären Aufenthalt entlassen werden, und Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu organisieren.

Gerade queere psychisch erkrankte Menschen leiden oft unter einer doppelten Stigmatisierung, und profitieren von einer auf sie zugeschnittenen sozialpädagogischen Betreuung.
Die Bewerber*nnen für die WGs werden vom PST-Team unter Unterstützung des Fachamts für Eingliederungshilfe ausgewählt, die Art der psychischen Erkrankung ist dabei nicht relevant. Derzeit verfügt das Angebot über 10 Wohnplätze in drei Wohngemeinschaften und einer Einzelwohnung in Hamburg Altona Nord.

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Intergeschlechtliche oder intersexuelle Menschen haben angeborene, körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht nur als eindeutig männlich oder weiblich einordnen lassen. Medizinisch werden diese als Varianten der Geschlechtsentwicklung gefasst und darunter unterschiedliche biologische Phänomene verstanden. Diese können Variationen in den Geschlechtsmerkmalen wie z.B. den Geschlechtsorganen oder Geschlechtschromosomen beinhalten.

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Nicht nur von Inter*-Organisationen wird kritisiert, dass intergeschlechtliche Menschen als Säuglinge oder Kinder operiert oder medizinisch behandelt werden, um bei ihnen eine geschlechtliche Eindeutigkeit herzustellen. Diese nicht rückgängig zu machenden Eingriffe erfolgen oft ohne medizinische Notwendigkeit und informierte Einwilligung der Betroffenen.

Auf regenbogenportal.de beschreibt die Mutter eines intersexuellen Kindes, Maria Blume, was Eltern tun können, deren neugeborenes Baby nicht als Junge oder Mädchen auf die Welt kommt. Eine solche Erfahrung wirft nämlich viele Fragen auf und kann Eltern verunsichern.

Ein Wichter Aspekt neben der Liebe und Wertschätzung für das Baby ist, sich Zeit zu lassen, und der neuen und ungewohnten Situation Raum zu geben.
Durch die Reform des Personenstandsrechts können Kinder, deren Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig feststellbar ist, zunächst ohne Geschlechtsangabe oder mit dem Eintrag „divers“ ins Geburtenregister eingetragen werden. Geschlechtsneutrale Namen bieten sich an, um allen Beteiligten den Alltag zu erleichtern.

Empfohlen wird, bei der Suche nach medizinischer Versorgung auf Kliniken oder Ärzt*innen zu achten, welche auf der Grundlage der geltenden Leitlinien behandeln und nur Untersuchungen und Behandlungen durchführen, die momentan medizinisch notwendig sind. Das gilt besonders für chirurgische Eingriffe in denen Genitalien operativ angeglichen werden sollen. Diese sollten erst vorgenommen werden, wenn ein Kind später die Folgen abschätzen und selbst darüber entscheiden kann. Auch Familienangehörige können darüber informiert werden, dass das Kind später selbst entscheiden soll, welchem Geschlecht es sich zugehörig fühlt.
Freund*innen und Bekannten können kurze Informationen darüber gegeben werden, dass beim neugeborenen Kind eine Variation der Geschlechtsentwicklung vorliegt und dazu noch Untersuchungen gemacht werden, dies sollte zunächst ausreichen. Inwieweit dabei ausführlicher über medizinische Details berichtet werden sollte, bleibt den Eltern überlassen.

Für die Erziehung des Kindes ist die Vermittlung von Geborgenheit und Sicherheit zentral. Sobald das Kind größer ist, sollte es in der Findung einer eigenen geschlechtlichen Identität unterstützt werden und darüber selbst entscheiden.
Verschiedene Spielzeuge sollten angeboten werden, und das Kind sollte selbst herausfinden, womit es spielen möchte.
Sobald das Kind in ein Alter kommt, in dem Unterschiede zwischen den Geschlechtern wahrgenommen und angesprochen werden, können die Eltern mit dem Kind darüber sprechen. Dabei ist es wichtig, dass dem Kind vermittelt wird, dass jeder Mensch einzigartig ist und seine Besonderheit kein Makel darstellt.

Beratung und Hilfestellung finden Eltern intersexueller Kinder auch hier.

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Wie kann eine LSBTIQ* wertschätzende beraterische oder therapeutische Begleitung gestaltet werden? Dieser und weiteren Fragen widmet sich die ab Herbst 2020 zum zweiten Mal stattfindende berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterbildung LSBTIQ*-Beratung (CAS).

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Der Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie (VLSP*) bietet diese in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an. Der VLSP* ist ein Zusammenschluss von in psychologischen Berufsfeldern tätigen Menschen, die sich mit den Themen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt auseinandersetzen wollen.

Wie Dr. Gisela Wolf, Psychotherapeutin und Vorstandsmitglied von VLSP* in einem Fachartikel erläutert, gehören lesbische, schwule und bisexuelle KlientInnen zu den Personengruppen, die relativ häufig psychotherapeutischen Versorgung in Anspruch nehmen. Dennoch würde sexuelle Orientierung in den psychotherapeutischen Ausbildungen kaum thematisiert, und damit nicht auf die psychotherapeutischen Bedarfe von queeren Klient*innen und die dafür notwendige Fachkompentenz  vorbereitet.

Diese bisherige Leerstelle in der Qualifikation von psychotherapeutisch arbeitenden Personen wird mit der Weiterbildung "LSBTIQ*-Beratung (CAS)“ nun entsprechend gefüllt. Das Weiterbildungsangebot richtet sich dabei nicht nur an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen, sondern auch Berufsfelder wie die soziale Arbeit sind hiervon adressiert. Kenntnisse rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt in Psychotherapie und Beratung werden im Rahmen der Fortbildung vermittelt. Neben Grundlagenwissen zu LSBTIQ* wird zum Beispiel Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Vielfalt von Beratungsanliegen in diesem Kontext erlernt. Neben Anregung zur Selbstreflexion sollen die Beratenden für eine LSBTIQ*-sensible Umsetzung von Beratungs- und Therapiemethoden qualifiziert werden.

Die Weiterbildung wird in Form von Seminaren absolviert, die sowohl als Präsenzlehre wie auch in Fernlehre durchgeführt werden. Nach einer Abschlussprüfung wird das CAS-Zertifikat (Certificate of Advanced Studies) erworben.

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Weltaidstag: Für ein offenes und respektvolles Miteinander im Beruf: Heiner Garg unterzeichnet Arbeitgeberdeklaration der Deutschen Aidshilfe

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KIEL. Vor dem Weltaidstag am Sonntag (1.12.) unterzeichnet Minister Heiner Garg heute (29.11.) in den Räumen der Kieler Aidshilfe die Arbeitgeberdeklaration „positiv arbeiten" der Deutschen Aidshilfe für das Sozialministerium. Anwesend sind dabei der Vorsitzende Uli Manthey und die Geschäftsführerin Ute Krakow des schleswig-holsteinischen Landesverbandes „Kompetenznetz Aids". Die Deklaration ruft zu einem diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben auf.

Minister Heiner Garg betont: „Mit der Unterzeichnung möchte ich auch dazu beitragen, dass HIV-positive Menschen im Berufsleben Offenheit und Respekt erfahren! Bei rechtzeitiger Diagnose und Therapie muss HIV heute keine Einschränkungen mehr nach sich ziehen. Menschen mit HIV können ihren Beruf ausüben wie andere Beschäftige auch! Auch sie sind bei uns im Ministerium herzlich willkommen! Wenn gewünscht, erhalten sie Unterstützung und Beratung".

 

Menschen mit HIV werden noch immer diskriminiert, erleben Benachteiligungen und sind an ihrem Arbeitsplatz Vorurteilen ausgesetzt. Dabei bestehen meist überholte und falsche Vorstellungen von einem Leben mit HIV: Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wissen lediglich 10 Prozent der Bevölkerung, dass HIV unter erfolgreicher Therapie nicht übertragbar ist. Die HIV-Therapie verhindert die Vermehrung des Virus im Körper und damit auch die Übertragung, wenn im Blut dauerhaft keine HI-Viren mehr nachweisbar sind. Trotzdem haben viele Menschen immer noch irrationale Ängste vor einer Ansteckung. Die aktuelle Kampagne #wissenverdoppeln der Deutschen Aidshilfe soll dem entgegentreten.

Hintergrund:

In Deutschland leben rund 86.000 Menschen mit HIV, in Schleswig-Holstein sind es geschätzt 1500 Menschen, davon mehr als 240 ohne Diagnose. Im Jahr 2018 haben sich 50 Personen in Schleswig-Holstein laut Daten des Robert-Koch-Instituts neu infiziert. Besonders wichtig ist es, dass Menschen, die sich einem sexuellen Risikokontakt ausgesetzt haben, frühzeitig einen HIV-Test machen lassen. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen hierzu die Schleswig-Holsteinischen Aidshilfen und Aidsberatungsstellen bereit. Diese finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Arbeitgeberdeklaration finden Sie hier.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Eileen Lara Meier | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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