Das veraltete sogenannte „Transsexuellengesetz“, welches trans* Personen für die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität immer noch zwingt mehrere Gutachten vorzuweisen, die bestätigen, dass sie wirklich trans* sind, sollte in dieser Legislatur-Periode eigentlich endlich reformiert werden – geschehen ist jedoch nichts. Auch das Blutspende-Verbot für schwule Männer gilt de facto noch, denn sie müssen mehr zwölf Monate enthaltsam gelebt haben, um Blut spenden zu können. Trotzdem: In einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen betont Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Erfolge für die queere Community. Doch wie ist der Stand der Dinge wirklich?
Zwei Monate vor der Bundestagswahl hat Spahn (CDU) seine Errungenschaften für wegen ihrer sexuellen Identität diskriminierte Menschen herausgestellt. So bezeichnete er unter anderem das 2020 beschlossene Verbot der Konversionstherapie als wichtige „Weiche“. Außerdem schreibt er, dass auf Wirken seines Ministeriums die Blutspende-Voraussetzung für schwule Männer zwölf Monate enthaltsam gewesen zu sein aufgehoben werden würde, und weist in dem Dokument außerdem darauf hin, dass Menschen mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko seit September 2019 einen Anspruch auf Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge haben. Darüber hinaus listet das Dokument Projekte auf, mit denen die Stigmatisierung inter- und transgeschlechtlicher Menschen verringert werden soll.
Diese „angeblichen Erfolge“ sind vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) jedoch als „Mogelpackung“ kritisiert worden, da sich Spahn für Maßnahmen feiere, die nicht auf seine Initiative hin, sondern „auf massiven Druck aus der Zivilgesellschaft entstanden“ sind. Außerdem bemängelte der Verband unter anderem, dass es weiterhin eine Ungleichbehandlung geben soll – denn anders als schwule Männer dürfen Frauen und heterosexuelle Männer auch bei wechselnden Sexualpartnern Blut spenden, doch dazu schwieg der Gesundheitsminister in dem Schreiben.
Auch in Bezug auf das veraltete „Transsexuellengesetz“, welches seine Partei zu Beginn der letzten Legislaturperiode versprochen hatte zu reformieren, äußerte sich der Minister nicht, obwohl Aktivist*innen eine solche Reform längst fordern. Außerdem leiden Nichtbinäre seit Jahren unter „dem Hickhack“ bei der dritten Option des Geschlechtseintrags, wie Jeja Klein eine Woche nach Jens Spahns Selbstbeweihräucherung auf queer.de berichtet. Zwar bezieht sich Jeja gar nicht auf sein Schreiben, so beweist der Artikel jedoch, dass der Stand der geschlechtlichen Selbstbestimmung in Deutschland bei weitem nicht so erfolgreich vorangekommen ist, wie es der Gesundheitsminister darstellt. Tatsächlich bestehen unter der gegenwärtigen Gesetzeslage noch eine Vielzahl verschiedener Probleme, sowohl in Bezug auf das „Transsexuellengesetz“ als auch das Personenstandsgesetz, von denen Jeja anschaulich und ausführlich berichtet. Darin wird klar, dass noch ein weiter Weg vor der Bundesregierung liegt, bis sie auf ihre „Errungenschaften“ für die queere Community wirklich stolz sein und sich damit schmücken kann. Jeja schreibt:
„Ich glaube, dass wir hoffen können. Aber es ist unklar, wie lange wir noch hoffen müssen und wie oft wir in dieser Zeit mit Enttäuschung umgehen werden. Bei der Ehe für alle ging alles ganz plötzlich, ganz schnell. Vielleicht wird es hier ja auch so? Wie bei den gleichen Rechten beim Heiraten dürfte den meisten Beobachter*innen klar sein: Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht, wenigstens bei den amtlichen Einträgen, wird kommen“. Der Stand der Dinge kann sich bessern.