Echte Vielfalt

28. Januar 2022

Israel beendet Verbot der Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

Am Dienstag teilte der israelische Gesundheitsminister mit, dass gleichgeschlechtliche israelische Paare schon ab nächster Woche durch Leihmutterschaft Eltern werden können. Seit Jahren hatte Israels LGBTQ-Gemeinschaft gefordert, Leihmutterschaft in Anspruch nehmen zu dürfen. Nun hat das Land, sechs Monate nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Leihmutterschaft für alle Bürger*innen geöffnet – auch für gleichgeschlechtliche Paare, alleinstehende Männer und trans Personen.

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Mit dieser Entscheidung wird ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr bestätigt, das ein Ende des Verbots forderte. „Dies ist ein historischer Tag für den Kampf der LGBTQ in Israel“, sagte Gesundheitsminister Nitzan Horowitz, der selbst offen schwul ist. „Damit wird der Traum vieler Menschen, eine Familie zu gründen, wahr. Volle Gleichberechtigung. Das ist die einfache Forderung und das Ziel des Kampfes der LGBTQ, des langen Kampfes meiner Community“, sagte er. „Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichheit der Elternschaft.“

Das Ministerium habe einen Runderlass herausgegeben, der allen den gleichen Zugang zur Leihmutterschaft gewähre, auch alleinstehenden Männern und trans Personen, sagte Horowitz. Bis zu dieser Ankündigung war die Leihmutterschaft in Israel nur für heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen zugänglich gewesen. So waren gleichgeschlechtliche Paare gezwungen die kostspieligere Alternative eine Leihmutter im Ausland zu finden, zu wählen.

Im Juli hob der Oberste Gerichtshof des Landes Teile eines Leihmutterschaftsgesetzes auf, das homosexuelle Paare daran hinderte, im Staat Kinder durch eine Leihmutter zu bekommen. Der Staat hatte zuvor argumentiert, das Gesetz diene dem Schutz von Leihmüttern. Das Gericht entschied nun jedoch, dass ein Gleichgewicht hergestellt werden könne, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Es fügte hinzu, dass die Gesetzesänderung jedoch erst nach sechs Monaten in Kraft treten werde, um Zeit für die Ausarbeitung professioneller Richtlinien, unter denen der Schutz von Leihmüttern weiterhin gewährleistet wird, zu haben.

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