Echte Vielfalt

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Der Christopher Street Day (CSD) ist ein Tag, an dem für die Rechte der LSBTIQ* Community demonstriert wird. Gleichzeitig wird der Menschen gedacht, die aufgrund queerfeindlicher Gewalt oder infolge der AIDS-Pandemie verstorben sind. Darüber hinaus geht es um Sichtbarkeit, Gemeinschaft und das gemeinsame Feiern queeren Lebens. Historisch gehen die heutigen CSDs auf die Stonewall Riots zurück – Aufstände queerer Menschen gegen Diskriminierung und Polizeigewalt. Besonders Dragqueens sowie Trans*-Personen of Color waren von dieser Gewalt betroffen und maßgeblich an den Protesten beteiligt. Aus diesen Ereignissen entwickelte sich im Laufe der Zeit eine weltweite Tradition, die heute als Christopher Street Day bekannt ist.

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Mit dem Pride Month im Juni beginnt auch wieder die CSD-Saison in Deutschland. Doch bereits im Mai finden in Schleswig-Holstein erste Veranstaltungen statt.

  • 23.05. CSD in Norderstedt (Motto: „Queer@Work! Gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz“)
  • 06.06. Bad Segeberg
  • 13.06. Pinneberg (Motto: „Queer@Work! Gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz“)
  • 20.06. Hohenlockstedt; Rendsburg (Motto: Rechte statt Rückschritte)
  • 27.06. Ahrensburg; Quickborn; Schleswig; Westküste (Meldorf)
  • 04.07. Neumünster
  • 11.07. Kiel (Motto: „Sicherer Häfen für alle“)
  • 08.08. Mölln
  • 14. + 15.08. Lübeck (Motto: „#NieWiederStill – Gemeinsam laut für Liebe, Vielfalt und Respekt“)
  • 23.08. Husum
  • 29.08. Bad Oldesloe
  • 12.09. Elmshorn
  • 19.09. Wacken

Alle Termine in Schleswig-Holstein sowie Informationen zu den jeweiligen Mottos und Veranstaltungsorten lassen sich online einsehen. Das große CSD-Straßenfest in Hamburg findet in diesem Jahr am 01.08.2026 statt.

Wer einen CSD besucht, sollte einige Dinge beachten. Da die Veranstaltungen überwiegend in den Sommermonaten stattfinden, empfiehlt es sich, ausreichend Wasser mitzunehmen und auf Sonnenschutz zu achten. Hilfreich ist es außerdem, gemeinsam mit anderen Personen hinzugehen und im Vorfeld einen festen Treffpunkt zu vereinbaren, falls man sich verliert. Gleichzeitig gilt: Auch Menschen, die allein teilnehmen, finden häufig schnell Anschluss.

Besonders wichtig ist ein achtsamer Umgang miteinander – insbesondere im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Da CSDs in erster Linie Demonstrationen sind, sollte auch das Feiern in einem verantwortungsvollen Rahmen stattfinden. Zudem wird darum gebeten, Müll und Flaschen wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch auf dem Heimweg sollten Teilnehmende aufmerksam bleiben, da es immer wieder zu Angriffen auf Besucher*innen von CSDs kommt. Gleichzeitig soll der CSD aber auch ein Ort sein, an dem Menschen gemeinsam feiern, sichtbar sein und die Atmosphäre genießen können.

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Die Sozialministerin Aminata Touré möchte in Schleswig-Holstein ein neues Antidiskriminierungsgesetz einführen. Dieses soll eine bestehende Schutzlücke schließen und Bürger*innen ermöglichen, gegen Diskriminierung durch Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu klagen.

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Bislang gibt es in Schleswig-Holstein vor allem den allgemeinen verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch das Grundgesetz sowie spezifischere Regelungen für die Privatwirtschaft durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ein umfassendes Landesgesetz gegen Diskriminierung im öffentlichen Dienst existiert bisher nicht. Die Grünen-Politikerin Touré verweist in diesem Zusammenhang auf eigene Erfahrungen aus ihrer Schulzeit, in der sie rassistische Diskriminierung durch Schulpersonal selbst erlebt oder beobachtet habe. Auch junge queere Menschen sind im Schulalltag überdurchschnittlich häufig von Mobbing und Diskriminierung betroffen. Verschiedene Initiativen versuchen daher, Vielfalt im Schulalltag zu stärken und Diskriminierung vorzubeugen.

Das geplante Gesetz soll den bestehenden Schutz erweitern und Benachteiligungen nicht nur an Schulen, sondern auch in anderen öffentlichen Einrichtungen des Landes erfassen – etwa in Ministerien, bei der Polizei oder an Gerichten. Betroffene sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gegen staatliche Stellen zu klagen. Wenn sie stichhaltige Hinweise auf Diskriminierung vorlegen, müssten die betroffenen Behörden nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Die mögliche Entschädigung soll sich an bestehenden Regelungen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz orientieren. Dort reichen Schadenersatz- oder Entschädigungszahlungen häufig von mehreren hundert bis zu einigen tausend Euro.

Kritik an dem Vorhaben kommt unter anderem von FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Er bemängelt insbesondere die geplante Beweislastumkehr, die aus seiner Sicht Misstrauen gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst vermittle. Zudem bezeichnete er den Gesetzesentwurf als „Bürokratiemonster“. Die FDP brachte dazu einen Antrag in den schleswig-holsteinischen Landtag ein, der Diskriminierung grundsätzlich als Problem anerkennt, den konkreten Entwurf der Grünen jedoch aus den genannten Gründen ablehnt.

Wann ein finaler Gesetzesentwurf beschlossen wird, ist derzeit noch unklar. Dies hängt unter anderem von möglichen Änderungen am Entwurf sowie vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

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Seit dem 01.11.2024 bietet das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trans*-, inter*- und nicht-binären Personen die Möglichkeit, ihren Namen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Es löste das lange umstrittene und komplexe „Transsexuellengesetz“ (TSG) ab. Im Juli 2025 legte das Bundesministerium Verordnungsentwürfe zu Änderungen im Meldewesen vor, die vorsahen, Angaben zu früheren Namen oder Geschlechtseinträgen in einem Sonderregister zu erfassen. Über diese Entwürfe sollte im Oktober 2025 abgestimmt werden, die Abstimmung wurde jedoch vertagt – mutmaßlich auch aufgrund öffentlichen Drucks.

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Bereits am 06.01.2026 berichteten wir über die Petition gegen das Sonderregister zur Erfassung von trans*-, inter*- und nicht-binären Personen. Die Petition hatte das notwendige Quorum erreicht und wurde am diskutiert. Zu einer Entscheidung kam es bislang jedoch nicht.

Während des gesamten Prozesses rund um das SBGG kam es in Bayern außerdem zu einer Änderung der Bayerischen Meldedatenverordnung vom 10.10.2024. Diese legt fest, dass bei einer Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags Daten automatisch an das Landeskriminalamt weitergegeben werden. Dazu gehören auch frühere Namen und Geschlechtseinträge. Der LSVD bezeichnete dies in einer Pressemitteilung vom 05.05.2026 als „Alleingang […], [der] den abgestimmten Willen eines demokratisch entstandenen Bundesgesetzes [ignoriert]“ und fordert eine Überarbeitung der Meldedatenverordnung.

Während der Geltung des TSG war es übliche Praxis, alte Datenblätter durch neue zu ersetzen. Auf die früheren Daten durfte nur bei besonderem rechtlichem oder öffentlichem Interesse zugegriffen werden. Dass Bayern dies nun unter dem SBGG anders handhabt, wirkt aus Sicht vieler Betroffener willkürlich. Begründet wird die Änderung mit der besseren Nachvollziehbarkeit der Identität von Personen. Behörden befürchten, dass Menschen mithilfe des SBGG strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlichen Ansprüchen entgehen könnten. Seit Einführung des TSG im Jahr 1981 ist jedoch kein entsprechender Fall bekannt geworden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern mit vergleichbaren Gesetzen stützen diese Annahme bislang nicht. Zudem verfügt jede Person in Deutschland bereits über eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht, ohne sensible personenbezogene Daten weiterzugeben.

Unter dem SBGG besteht grundsätzlich keine automatische Auskunftssperre für frühere Daten. Diese muss nach § 51 Abs. 1 BMG gesondert beantragt werden.

Kritiker*innen sehen in der automatischen Datenweitergabe das Risiko einer Offenlegung der trans* Identität bei Behördenkontakten. In einer Zeit, in der Hass und Gewalt gegen queere Menschen zunehmen, stellt dies für viele Betroffene ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zudem, so die Kritik, würden Menschen, die das Gesetz nutzen, unter Generalverdacht gestellt. Dadurch werde auch das Narrativ verstärkt, das SBGG könne missbräuchlich verwendet werden.

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Vom 01.05.2026 bis 31.05.2026 öffnen Hamburgs (queere) Vereine und Initiativen ihre Türen zum Queer History Month. Auch Einzelpersonen gestalten das vielfältige Programm mit. Der Mai wurde dabei bewusst gewählt, um auf die Demonstrationen und Feierlichkeiten im Pride Month vorzubereiten.

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Bereits im April berichteten wir in unserem Artikel „Spuren queeren Lebens im Norden: Geschichte, Orte und Erinnerungskultur in Norddeutschland“ kurz über den Queer History Month in Hamburg.

Ziel ist es, die Geschichte der LSBTIQ* Community zu erzählen, erlebbar zu machen und sichtbar zu halten. In einer Zeit, in der Gewalt und Hass gegen queere Menschen (in Deutschland) zunehmen, ist es besonders wichtig, diese Sichtbarkeit zu stärken, um gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern und die Kämpfe sowie Errungenschaften der Vergangenheit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Eingeladen sind alle Interessierten – unabhängig davon, ob sie sich selbst zur Community zählen, Allies sind oder mehr über queere Geschichte erfahren möchten.

Weltweit wird der Queer History Month unterschiedlich benannt (z. B. LGBTQ History Month) und begangen. Seinen Ursprung hat der Queer History Month 1994 im US-Bundesstaat Missouri. Seit 2024 finden in Hamburg jährlich im Mai zahlreiche Veranstaltungen statt, die sich insbesondere der historischen Bildung widmen.

Das Programm umfasst Ausstellungen, Führungen, Filmveranstaltungen und weitere Formate, durch die sich queere Geschichte aus unterschiedlichen Perspektiven und auf vielfältige Weise erschließen lässt.

Das gesamte Programm findet sich auf der Webseite queerhistoryhamburg.de. Dort können auch eigene Veranstaltungsideen eingebracht oder direkt angemeldet werden. Manche Veranstaltungen sind kostenlos, andere kostenpflichtig. Es empfiehlt sich, vorab zu prüfen, ob eine Anmeldung erforderlich ist.

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Sowohl ältere als auch nicht-heterosexuelle Menschen gehören zu marginalisierten Gruppen. Menschen im höheren Alter, die sich als LSBTIQ* identifizieren, erleben daher häufig mehrfache Diskriminierung und Benachteiligung durch politische Institutionen und in der Gesellschaft insgesamt. Dieses Zusammenwirken verschiedener Formen von Diskriminierung wird als Intersektionalität bezeichnet (in diesem Fall Ageismus sowie LSBTIQ*-Feindlichkeit).

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Senior*innen, die sich LSBTIQ* zugehörig fühlen, sind im Alltag oft unsichtbar. Um ihren Erfahrungen und Bedürfnissen mehr Gehör zu verschaffen und über politische Handlungsansätze zu diskutieren, findet am 4. Juni eine Fachtagung zu sexueller Vielfalt unter älteren Menschen in Dresden statt. Veranstalter ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Fachtag richtet sich an ein breites und diverses Teilnehmer*innenfeld. Angesprochen sind unter anderem Vertreter*innen aus Politik, Pflege und der Arbeit mit LSBTIQ*-Personen. Auch Betroffene selbst sind mit ihrer Alltagsexpertise ausdrücklich willkommen. Ziel ist der Austausch, auf dessen Grundlage gemeinsam Strategien und Konzepte entwickelt werden sollen, die die politische und gesellschaftliche Teilhabe älterer LSBTIQ*-Personen stärken.

Die Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr. In der ersten Hälfte gibt Prof. Dr. Ralf Lottmann einen Überblick über die aktuelle Situation der Betroffenen auf Grundlage des Neunten Altersberichts. Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit Lottmann sowie Vertreter*innen mehrerer Interessenverbände (darunter Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sowie die AWO). In der zweiten Hälfte sind Gruppenarbeiten geplant. Diese beschäftigen sich mit Themen wie Pflege, Wohnen im Alter und Diskriminierung – jeweils mit Blick auf LSBTIQ*-Personen im Alter. Die Fachtagung endet um 16:30 Uhr.

Auch die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Institutionen spielt eine wichtige Rolle. Sie kann dazu beitragen, gemeinsame lokale, regionale und nationale Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die die Situation älterer LSBTIQ*-Personen verbessern. Neben Diskriminierung sind auch Einsamkeit, Scham und Angst vor einem Outing in dieser Gruppe weit verbreitet.

Die Anmeldung ist noch bis zum 4. Juni um 00:00 Uhr möglich. Alternativ kann auch nur jeweils eine Hälfte der Veranstaltung besucht werden. Im Anmeldeformular können Sie sich einer Arbeitsgruppe Ihrer Wahl zuordnen. Für ein Mittagessen, Barrierefreiheit sowie Dolmetscher*innen für Gebärdensprache ist gesorgt.

Die Fachtagung findet an folgendem Ort statt: Penck Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Intersektionalität.

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Ein Theaterprojekt an einer Schule in Sachsen hat zuletzt landesweit Aufmerksamkeit erregt. Das Projekt wurde von zwei Ehrenamtlichen des Berliner Landesverbands der Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken angeleitet. Zu Beginn der Projektwoche wurde Material zum Anfertigen von Collagen bereitgestellt; darunter soll sich auch ein queeres Magazin mit pornografischen Inhalten befunden haben. Das Projekt wurde daraufhin abgebrochen.

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Eltern der Schüler*innen erstatteten Anzeige bei der Polizei, die aktuell wegen des Verdachts der Verbreitung pornografischer Inhalte an Minderjährige gegen die zwei Projektleitenden ermittelt. Zudem prüft das sächsische Kultusministerium, ob ein Verstoß gegen Vorgaben des sächsischen Schulgesetzes vorliegt.

Laut der Bundesvorsitzenden der Falken habe es sich um ein Versehen gehandelt; die Verwendung des Magazins sei nicht Teil des ursprünglichen Konzepts gewesen. Die Finanzierung des Projekts durch die Amadeu-Antonio-Stiftung wurde gestoppt; die Bundesvorsitzende kündigte an, Materialien bei zukünftigen Projekten strenger zu prüfen.

Die AfD-Fraktion hat auf den Vorfall hin eine aktuelle Stunde im Bundestag zu beantragt. Ihr bildungspolitischer Sprecher Götz Frömming äußerte Zweifel an einem Versehen. Er sprach von einem vermeintlich zunehmenden Einfluss linker NGOs an Schulen und stellte einen Zusammenhang zwischen dem Projekt und der Sexualität der Projektleitenden her. Diese Zuschreibung verschiebt die Debatte weg von Fragen der pädagogischen Qualität und kann zur Stigmatisierung queerer Menschen beitragen.

Eine solche Instrumentalisierung birgt zudem die Gefahr, notwendige Bildungsarbeit im Bereich Vielfalt und Demokratie zu delegitimieren. Im Kontext der Debatte um eine mögliche Abschaffung, Kürzung und/oder Neuausrichtung des Bundesprogramms Demokratie leben! erhält der Vorfall daher zusätzliche politische Brisanz. Kritisch gesehen werden kann dabei insbesondere die Art und Weise, wie die AfD den Einzelfall nutzt, um grundsätzliche Zweifel an Programmen der Demokratieförderung im Bildungssystem zu schüren.

Der Vorfall wird derzeit noch aufgearbeitet. Er macht deutlich, wie sensibel Bildungsarbeit im Feld von Vielfalt, Aufklärung und Schutzräumen gestaltet werden muss und wirft die Frage auf, wie Schulen bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern künftig die Qualität von Bildungsprojekten sicherstellen können. Zugleich zeigt sich, wie wichtig es ist, Einzelfälle differenziert zu betrachten, um langfristige Bildungsziele im Bereich Demokratie und Vielfalt nicht durch pauschale Kritik zu gefährden.

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Die katholische Kirche ist in der Frage der Segnung homosexueller Paare weiterhin uneins. Papst Leo XIV., das Oberhaupt der katholischen Kirche, hat sich jüngst dazu geäußert und dabei auf Entscheidungen deutscher Bischöfe reagiert.

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In Deutschland liegt es im Ermessen der einzelnen Bistümer, ob sie die Segnung homosexueller Paare erlauben. Um eine kirchenrechtliche Grauzone zu vermeiden, können sie einer Handreichung folgen, die die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) im Jahr 2025 veröffentlicht haben. Darin ist der Ablauf sogenannter Segensfeiern geregelt. Papst Franziskus hatte entsprechende Segnungen bereits 2023 ermöglicht, zugleich jedoch betont, dass diese in einem eher informellen und nicht rituell verfestigten Rahmen stattfinden sollten.

Papst Leo XIV. spricht sich insbesondere gegen eine weitergehende Formalisierung dieser Segnungen aus, die er im Vorgehen deutscher Bischöfe erkennt. Diese empfehlen zunehmend, sich an der Handreichung von 2025 zu orientieren. Der Vatikan sei damit „nicht einverstanden über das hinaus, was von Papst Franziskus erlaubt wurde“, so Leo XIV. Er warnt vor möglichen Spannungen innerhalb der Kirche. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, widerspricht dieser Einschätzung. Er sieht in den Segensfeiern keine Gefährdung der kirchlichen Einheit, sondern einen Dienst am Menschen, und kündigt an, an der Handreichung festzuhalten. Ähnlich positioniert sich auch das ZdK.

Eine kirchliche Trauung bleibt weiterhin ausschließlich heterosexuellen Paaren vorbehalten. Die Debatte verdeutlicht erneut das Spannungsverhältnis, in dem sich gläubige queere Menschen innerhalb der Kirche befinden. Auch wenn Papst Leo XIV. das Vorgehen der deutschen Bistümer bislang nicht grundsätzlich untersagt, dürfte die Segnung homosexueller Paare ein umstrittenes Thema bleiben.

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Am 27. April starten die diesjährigen Rainbow Days unter dem Motto „Vielfalt ist unser Hafen“ in Flensburg. Dort gibt es diverse Angebote für die LSBTIQ*-Community, Angehörige und Allies, um sich zu vernetzen, zu informieren und zu feiern. Der Höhepunkt ist der CSD in Flensburg am 17. Mai, wobei bis zum 21. Mai weitere Veranstaltungen stattfinden.

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Die Rainbow Days finden seit 2018 jährlich in Flensburg statt. Sie gingen aus den zuvor stattfindenden CSDs und queeren Aktionswochen im Jahr 2017 hervor. Veranstalter ist der vielfalt.SH e.V., ein Verein mit Sitz in Flensburg. Vielfalt.SH fungiert als Trägerverein für verschiedene Organisationen, darunter die Aidshilfe Nordfriesland und das Landesnetzwerk SCHLAU Schleswig-Holstein. Mit Beratungsangeboten zur sexuellen Gesundheit und Selbstbestimmung unterstützt der Verein queere Menschen, insbesondere im Norden Deutschlands.
Die Veranstaltungsreihe startet mit dem Regenbogenempfang in der Bürger*innenhalle des Flensburger Rathauses, zu dem unter anderem Samson Grzybek eingeladen ist. Grzybek ist Gründer*in von Queermed Deutschland. Queermed unterstützt queere Menschen im Gesundheitssystem und setzt sich für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen ein. Eröffnet wird der Empfang vom Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten Marie Sprute.
Im Anschluss erwarten die Teilnehmenden vielfältige Veranstaltungen, die ein breites Publikum ansprechen. Dazu gehören Austauschtreffen für verschiedene Gruppen innerhalb der Community, unter anderem ein Lesbenstammtisch, sowie Kulturangebote, Workshops und Partys.
Der CSD in Flensburg ist Teil der Rainbow Days und findet am 17. Mai statt. Das Datum wurde bewusst gewählt: Am 17. Mai ist der IDAHOBIT – der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (englisch: International Day Against Homo-, Bi-, Inter- and Trans*phobia). Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus der Liste psychischer Krankheiten, weshalb dieses Datum jährlich als Aktionstag begangen wird.

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Das Innenministerium plant mit hoher Wahrscheinlichkeit, ab 2027 die Finanzierung für behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sowie für besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Geflüchtete einzustellen. In einem offenen Brief fordern 13 Organisationen die Weiterfinanzierung der Beratungsangebote. Eine endgültige Entscheidung kann erst im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für das kommende Jahr getroffen werden.

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Die Förderung wurde erst 2022 eingeführt und von der damaligen Ampelkoalition im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren beschlossen. Ziel war es, durch aufklärende Maßnahmen aussichtslose Verfahren zu vermeiden und die Effizienz zu steigern. In Reaktion auf die Bundesförderung reduzierten mehrere Länder ihre eigene Unterstützung.

Recherchen des Netzwerks Correctiv und des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) zufolge wurden die betroffenen Stellen bereits von der Bundesregierung informiert. Der Grünen-Politiker Leon Eckert kritisierte die geplanten Kürzungen.

Anfang April wandten sich 13 Organisationen, darunter der LSVD+ und die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen in Kiel, mit einem offenen Brief an das zuständige Ministerium. Sie betonen, dass spezialisierte Beratungsangebote entscheidend dazu beitragen, besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und rechtsstaatlich angemessen zu berücksichtigen. Gerade queere Geflüchtete seien häufig mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt und könnten ohne queersensible Beratung zögern, ihre Identität im Verfahren offenzulegen. Dies könne im schlimmsten Fall zu fehlerhaften Entscheidungen und Rückführungen führen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher den Erhalt der bestehenden Förderstrukturen, eine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung sowie eine Evaluation der Angebote unter Einbezug der Perspektiven Betroffener.

Eine abschließende Entscheidung der Bundesregierung wird im Laufe des Jahres im Zuge der Haushaltsverhandlungen erwartet.

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Im US-Bundesstaat Kansas wurde Ende Februar ein Gesetz verabschiedet, das ausschließlich Ausweisdokumente als gültig anerkennt, in denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht angegeben ist. Ohne Übergangsfrist verloren Führerscheine und Geburtsurkunden von trans* Personen damit ihre Gültigkeit.

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Die Regelung betrifft über 1000 trans* Personen, die nun einen neuen Führerschein beantragen müssen, während ihre zuvor gültigen Dokumente unbrauchbar werden. Betroffene sind häufig auf ihre Autos angewiesen – insbesondere im ländlich geprägten Kansas mit eingeschränktem öffentlichen Nahverkehr – etwa, um zur Arbeit zu gelangen. Auch der Weg zur zuständigen Behörde darf nicht mehr mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Fahren ohne Führerschein kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Dollar oder eine sechsmonatige Haftstrafe.

Nach der Ausstellung neuer Dokumente berichten Betroffene von einem erhöhten Risiko für Diskriminierung. In der Vergangenheit hatten viele trans* Personen ihren Geschlechtseintrag anpassen lassen, um Diskrepanzen zwischen Eintrag und äußerem Erscheinungsbild zu vermeiden und so Diskriminierung, insbesondere bei Kontrollen, vorzubeugen. Dieser Schritt zur Selbstbestimmung wird nun rückgängig gemacht.

In anderen Bundesstaaten wurde es trans* Personen bereits untersagt, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Die neue Gesetzgebung in Kansas verschärft diese Entwicklung und erklärt auch rückwirkend Ausweisdokumente mit rechtmäßig geänderten Geschlechtseinträgen für ungültig.

Das Gesetz SB 244 betrifft nicht ausschließlich Ausweisdokumente mit geändertem Geschlechtseintrag, sondern reglementiert auch die Nutzung von Toiletten und Umkleiden in staatlichen Gebäuden. Diese sollen künftig nach dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht getrennt werden. Darüber hinaus dürfen Privatpersonen, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz vermuten, Klage erheben und Schadensersatz in Höhe von 1000 Dollar fordern. Kritiker*innen sprechen hierbei von „Kopfgeldjägern“, die auf vermeintliche trans Personen angesetzt würden. Eine Zunahme von Fehlbeschuldigungen und zusätzliche Unsicherheiten für trans* Personen werden erwartet.

Gegen das Gesetz formiert sich Widerstand. Die Demokratische Gouverneurin Laura Kelly legte ein Veto ein, das jedoch von der Republikanischen Mehrheit im Parlament überstimmt wurde. Im Namen von zwei trans* Personen klagt die American Civil Liberties Union (ACLU) gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Ballard Spahr LLP gegen das Gesetz. Die Organisationen argumentieren, dass es den in der Verfassung von Kansas verankerten Grundsätzen von Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre und Selbstbestimmung widerspreche.

Eine gerichtliche Anhörung ist für den 29. September 2026 angesetzt.

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