Weiterlesen Die Entscheidung sorgt weltweit für Kritik von Menschenrechtsorganisationen. Wie ZDFheute berichtet, beschloss das Parlament des Senegal im März dieses Jahres eine Gesetzesänderung, die die Strafen für gleichgeschlechtliche Beziehungen deutlich erhöht. Statt wie bisher ein bis fünf Jahre Gefängnis drohen künftig fünf bis zehn Jahre Haft. Auch Geldstrafen können drastisch steigen. Darüber hinaus stellt das Gesetz nicht nur Beziehungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts unter Strafe. Auch die „Förderung“ oder Unterstützung von Homosexualität – beispielsweise durch Organisationen, Medien oder Aktivismus – kann künftig strafbar sein. Die Reform wurde mit großer Mehrheit im Parlament angenommen und geht auf ein politisches Versprechen der Regierung zurück. Für viele Menschenrechtsgruppen ist klar, dass das Gesetz nicht nur auf bestimmte Handlungen, sondern auf die Sichtbarkeit einer ganzen Minderheit zielt. Auch wenn gleichgeschlechtliche Beziehungen im Senegal bereits seit Jahrzehnten verboten sind, verschärfen die neuen Regelungen die Situation erheblich. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie der Human Dignity Trust zeigen, dass LSBTIQ*-Personen im Senegal häufig Diskriminierung, Gewalt und willkürlichen Festnahmen ausgesetzt seien. Viele Aktivist*innen arbeiteten deshalb aus Angst vor Repressionen oder sozialer Ausgrenzung im Verborgenen. In den vergangenen Monaten spitzte sich die Situation weiter zu. Mehrere Menschen seien wegen angeblicher homosexueller Beziehungen festgenommen worden, begleitet von öffentlichen Kampagnen und massiver Stigmatisierung. Gleichzeitig berichteten internationale Medien von einer zunehmenden Feindseligkeit gegenüber queeren Menschen. Dies wiederum hat auch Folgen für andere gesellschaftliche Bereiche: Expert*innen warnen, dass Angst und Stigmatisierung die HIV-Prävention erschweren könnten, weil Betroffene medizinische Hilfe meiden. Für viele queere Menschen im Senegal bedeutet die neue Gesetzgebung vor allem ein Leben im Verborgenen. Aktivist*innen berichten von Menschen, die ihre Wohnungen oder sogar das Land verlassen und Kontakte abbrechen, um nicht ins Visier von Behörden oder Nachbarschaften zu geraten. Menschenrechtsorganisationen erinnern deshalb daran, dass grundlegende Rechte, wie das Recht auf Privatleben, Würde und freie Entfaltung der Persönlichkeit, universell gelten sollten. Gerade deshalb ist internationale Aufmerksamkeit wichtig. Sie kann Druck auf Regierungen ausüben, Schutz für Betroffene schaffen und solidarische Netzwerke stärken.
Großbritannien: Studie zu Pubertätsblockern ausgesetzt – was bedeutet das für trans* Jugendliche?
19. März 2026Weiterlesen Die sogenannte PATHWAYS-Studie sollte untersuchen, welche Auswirkungen Pubertätsblocker auf Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsinkongruenz haben. Geplant war, über mehrere Jahre rund 220 junge Menschen in die Studie aufzunehmen und medizinisch zu begleiten. Ziel war es, mehr wissenschaftliche Daten über Nutzen und Risiken der Behandlung zu gewinnen. Pubertätsblocker sind Medikamente, die vorübergehend die körperlichen Veränderungen der Pubertät unterdrücken sollen. In der Behandlung von trans* Jugendlichen werden sie eingesetzt, um Zeit für diagnostische Abklärung und persönliche Entscheidungen zu gewinnen. Bevor die Studie mit der Rekrutierung von Teilnehmenden beginnen konnte, griff jedoch die britische Arzneimittelbehörde MHRA ein. Sie äußerte neue Sicherheitsbedenken und empfahl, das Studienkonzept noch einmal zu prüfen. Konkret geht es unter anderem um mögliche langfristige biologische Risiken sowie um Fragen der Altersgrenze und des Einwilligungsprozesses. Das britische Gesundheitsministerium erklärte, die Studie werde erst fortgesetzt, wenn geklärt sei, dass Sicherheit und Wohlbefinden der beteiligten Kinder und Jugendlichen ausreichend gewährleistet sind. Bis dahin sollen Forschende und Behörden gemeinsam Anpassungen am Studiendesign prüfen. Die Entscheidung, die Studie zu pausieren, wird jedoch auch kritisch gesehen. Einige Fachleute und LSBTIQ*-Organisationen befürchten, dass politische Kontroversen die medizinische Forschung ausbremsen könnten. Für junge Menschen, die bereits entsprechende Medikamente erhalten, gilt in Großbritannien weiterhin, dass ihre Behandlung individuell geprüft und fortgeführt werden kann. Gleichzeitig arbeiten Forschende daran, Studien so zu gestalten, dass sie sowohl ethisch vertretbar als auch wissenschaftlich aussagekräftig sind. Die aktuelle Entwicklung zeigt vor allem, wie komplex die medizinische Versorgung von trans* Jugendlichen ist. Zwischen dem Schutz junger Menschen, der wissenschaftlichen Evidenz und dem Recht auf angemessene Gesundheitsversorgung müssen sorgfältige Entscheidungen getroffen werden, die nur auf Grundlage solider Forschung möglich sind.
EuGH-Urteil für die gelebte Identität: Warum Europa jetzt Ausweise von trans* Menschen anerkennen muss
17. März 2026Weiterlesen Ausgangspunkt der Entscheidung war der Fall einer bulgarischen Staatsbürgerin, die bei der Geburt als männlich registriert wurde, inzwischen jedoch als Frau lebt. Sie hatte in Italien eine Hormontherapie begonnen und beantragte bei den bulgarischen Behörden, ihren Geschlechtseintrag, ihren Namen und ihre Identifikationsnummer in den offiziellen Dokumenten zu ändern. Bulgarien lehnte dies ab. Das nationale Recht definiert Geschlecht dort ausschließlich biologisch; Änderungen in Personenstandsregistern sind praktisch ausgeschlossen. Der Fall landete schließlich beim bulgarischen Obersten Kassationsgericht, das den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts bat. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass eine solche Regelung mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei. Der zentrale juristische Bezugspunkt des Urteils ist das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU. Wenn die Geschlechtsidentität einer Person nicht mit den Angaben in ihren Ausweisdokumenten übereinstimmt, entstehen im Alltag zahlreiche Probleme, beispielsweise bei Grenzkontrollen, Identitätsprüfungen oder im Berufsleben. Deshalb müssen Mitgliedstaaten künftig Verfahren bereitstellen, mit denen trans* Personen ihre Geschlechtsangaben in offiziellen Dokumenten ändern können. Der EuGH betonte zugleich ein wichtiges Detail: Die Ausstellung von Ausweisdokumenten bleibt grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten. Doch diese Zuständigkeit endet dort, wo europäische Grundrechte betroffen sind. Wenn nationale Regelungen verhindern, dass Bürger*innen ihr EU-Recht auf Freizügigkeit effektiv nutzen können, müssen sie angepasst werden. Der Gerichtshof verweist dabei auch auf das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 EU-Charta) – ein Schutz, der ausdrücklich auch die Geschlechtsidentität umfasst. Besonders relevant ist das Urteil für Länder, in denen eine rechtliche Geschlechtsanerkennung bislang kaum möglich ist, wie zum Beispiel in Teilen Osteuropas. In einigen Staaten wurden entsprechende Verfahren zuletzt sogar eingeschränkt oder vollständig abgeschafft. Das Urteil schafft hier erstmals einen unionsweiten Mindeststandard: EU-Staaten müssen klare, zugängliche und wirksame Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität bereitstellen. Menschenrechtsorganisationen begrüßen die Entscheidung daher als wichtigen Schritt für Gleichberechtigung und Würde.
Weiterlesen Doch trotz wachsender Akzeptanz stehen Regenbogenfamilien noch immer vor besonderen Herausforderungen – rechtlich, gesellschaftlich und im Alltag. Gleichzeitig gibt es auch Fortschritte, etwa durch neue politische Initiativen oder regionale Unterstützungsangebote. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 2024 in Deutschland 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit insgesamt rund 50.000 Kindern. Die meisten dieser Kinder wachsen bei lesbischen Paaren auf, doch auch schwule Väter, trans* Eltern oder Patchworkkonstellationen gehören zur Realität. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte gibt es im deutschen Familienrecht noch Lücken. Besonders deutlich wird das bei lesbischen Paaren mit Kindern: Während der biologische Vater eines Kindes automatisch rechtlicher Elternteil sein kann, gilt das für die zweite Mutter bislang nicht automatisch. In vielen Fällen muss sie ihr eigenes Kind erst durch eine Stiefkindadoption rechtlich anerkennen lassen. Queere Familienverbände fordern deshalb seit Jahren eine Reform des Abstammungsrechts, damit beide Elternteile von Beginn an rechtlich anerkannt werden (siehe auch unsere Artikel hier und hier). Für viele Regenbogenfamilien ist der Alltag heute weitgehend selbstverständlich: Kita, Schule, Spielplatz – alles läuft ähnlich wie bei anderen Familien auch. Dennoch berichten Eltern immer wieder von Situationen, in denen sie erklären müssen, warum ein Kind zwei Mütter oder zwei Väter hat. Besonders in ländlicheren Regionen kann Sichtbarkeit noch mit Unsicherheiten verbunden sein. Gleichzeitig hat sich viel verändert. Viele Kitas und Schulen arbeiten heute bewusst mit Konzepten zu Vielfalt und Familienformen, um unterschiedliche Lebensrealitäten sichtbar zu machen. Eine wichtige Rolle spielen Beratungsstellen und Community-Netzwerke, die Regenbogenfamilien begleiten und unterstützen. Beispielsweise bieten sie Austauschgruppen für Eltern, Beratung zur Familiengründung, Informationen zu rechtlichen Fragen und Treffen für Kinder aus Regenbogenfamilien. Diese Angebote helfen Familien, sich zu vernetzen und Erfahrungen zu teilen, besonders dort, wo queere Strukturen noch nicht stark sichtbar sind. In Schleswig-Holstein wird das Thema Vielfalt in Familien zunehmend politisch und gesellschaftlich aufgegriffen. Das Land unterstützt Projekte zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, darunter auch Angebote für Regenbogenfamilien. Gerade in einem Flächenland mit vielen kleineren Städten und ländlichen Regionen ist diese Vernetzung wichtig. Sie schafft Räume, in denen Familien Unterstützung finden und Erfahrungen austauschen können. In Kiel und Umgebung finden Regenbogenfamilien-Treffen organsiert von HAKI e.V. statt.
Weiterlesen Der Gay Travel Index untersucht jährlich mehr als 200 Länder und Regionen und bewertet sie nach insgesamt 18 Kriterien. Dazu gehören unter anderem rechtliche Gleichstellung, Antidiskriminierungsgesetze, gesellschaftliche Akzeptanz, die Situation von trans* Personen sowie mögliche strafrechtliche Risiken bis hin zur Todesstrafe. An der Spitze des Rankings steht 2026 Island, gefolgt von Malta und Spanien. Direkt dahinter platzieren sich Belgien, Kanada, Deutschland und Portugal. Diese Länder zeichnen sich durch eine vergleichsweise stabile rechtliche Gleichstellung sowie eine insgesamt offene gesellschaftliche Atmosphäre aus. Für Aufmerksamkeit sorgt vor allem ein Land, das noch vor wenigen Jahren häufig wegen queerfeindlicher Politik in den Schlagzeilen stand: Polen. Es verbessert sich von Platz 118 auf Rang 59. Als Gründe nennen die Autor*innen des Index unter anderem Fortschritte bei den Rechten von trans* Menschen (MANNSCHAFT). Neben Polen gehört auch Nepal zu den Gewinnern des Jahres. Das Land klettert um mehr als 20 Plätze auf Rang 32. Ausschlaggebend dafür sind unter anderem neue Self-ID-Regelungen für trans* Personen sowie eine zunehmende gesellschaftliche Toleranz gegenüber queeren Menschen (WirtschaftsWoche). Der Index zeigt jedoch nicht nur Fortschritte. In mehreren Regionen der Welt verschlechtert sich die Situation für queere Menschen deutlich. Staaten wie Irak, Südsudan oder Turkmenistan sind im Ranking stark gefallen, weil staatliche Repression und Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen zunehmen. Am Ende der Liste stehen weiterhin Länder, in denen Homosexualität strafbar ist oder sogar mit der Todesstrafe geahndet werden kann – darunter Afghanistan, Saudi-Arabien, Iran oder Jemen. Gleichzeitig zeigt der Index auch eine andere Entwicklung: Selbst in liberalen Staaten mit fortschrittlicher Gesetzgebung kann die gesellschaftliche Akzeptanz zurückgehen. Besonders deutlich zeigt sich diese Ambivalenz in den USA. Im globalen Ranking landet das Land zwar im Mittelfeld, doch zwischen den einzelnen Bundesstaaten bestehen enorme Unterschiede. Während Staaten wie New York, Kalifornien oder Nevada LSBTIQ*-Rechte weiter stärken, verschärfen konservative Bundesstaaten ihre Gesetzgebung und schränken beispielsweise die medizinische Versorgung von trans* Personen ein (WirtschaftsWoche). Der Gay Travel Index versteht sich nicht nur als Reisehilfe, sondern auch als politischer Indikator. Er zeigt, wie stark Rechte, gesellschaftliche Akzeptanz und Sicherheit für LSBTIQ*-Menschen weltweit schwanken und wie schnell sich Entwicklungen verändern können.
Weiterlesen Während der CSD-Saison entstehen häufig zusätzliche Kulturprogramme wie Filmabende, Podiumsdiskussionen oder Ausstellungen. Doch außerhalb der Sommermonate verlagert sich queere Kultur in andere Formate: Ein zentrales Beispiel für kontinuierliche Arbeit ist HAKI e.V. in Kiel. Der Verein organisiert ganzjährig Gruppenangebote, Selbsthilfeformate und kulturelle Begegnungsräume. Auch der Landesverband LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt Schleswig-Holstein wirkt über den Pride-Sommer hinaus in Bildungs-, Beratungs- und Vernetzungsprojekten. Auch wenn größere Städte wie Kiel und Lübeck allein durch ihre strukturelle Infrastruktur, Szene-Lokale und ihr Hochschulumfeld profitieren, zeigt sich in Schleswig-Holstein eine bemerkenswerte regionale Streuung: Kleinere Städte wie Elmshorn, Pinneberg oder Rendsburg haben eigene CSD-Initiativen oder Community-Gruppen aufgebaut. An der Westküste, in Mittelstädten oder im ländlichen Raum entstehen zunehmend niedrigschwellige Angebote. Allerdings bleibt die Herausforderung deutlich: Im ländlichen Raum sind queere Veranstaltungen oft projektbezogen und stark von Einzelengagement abhängig. Kontinuität ist hier schwerer zu sichern als in urbanen Zentren. Dazu kommt, dass queere Kultur in Schleswig-Holstein überwiegend ehrenamtlich organisiert ist: Vereine, Initiativen und lose Netzwerke stemmen Veranstaltungsplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittelakquise und politische Interessenvertretung. Trotz der insgesamt positiven Entwicklungen bleiben Fragen offen: Während CSD-Paraden inzwischen in vielen Städten etabliert sind, ist die strukturelle Absicherung ganzjähriger Kulturangebote noch ausbaufähig.
Weiterlesen Grundlage des neuen Aktionsplans ist die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, der sich die Stadt Lübeck angeschlossen hat. Diese Charta ist ein europaweit anerkanntes Rahmenwerk für kommunale Gleichstellungsarbeit und fordert, Gleichstellung umfassend zu denken und in allen Lebensbereichen wirkungsvoll zu verankern. In ihrem aktualisierten Text bekräftigt die Charta unter anderem Schwerpunkte des 2. Aktionsplans Der Aktionsplan 2025 – 2028 fasst 63 Maßnahmen zusammen, die in sieben Handlungsfelder gegliedert sind. Eines davon ist das neue Handlungsfeld VII: „Queeres Lübeck“, das mit zwölf spezifischen Maßnahmen die Sichtbarkeit, Teilhabe und Unterstützung von queeren Menschen in der Stadtgesellschaft stärken soll. Die weiteren Handlungsfelder umfassen Themen wie: Stadtverwaltung, zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Einzelpersonen haben sich in breit angelegten Beteiligungsformaten eingebracht – ein Zeichen dafür, dass Gleichstellungsarbeit in Lübeck als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Auftaktveranstaltung im März 2026 Ein weiterer wichtiger Schritt für die Umsetzung des neuen Plans ist die öffentliche Auftaktveranstaltung, zu der alle Interessierten eingeladen sind: Mittwoch, 11. März 2026, 16:00 – 20:00 Uhr Bei dieser Veranstaltung stehen Information, Austausch und Vernetzung im Mittelpunkt. Sie bietet Raum für Gespräche zu den geplanten Maßnahmen des Aktionsplans und für die Frage, wie die gemeinsame Umsetzung aktiv gestaltet werden kann.
Aula der Volkshochschule Lübeck, Falkenplatz 2
Queere Vielfalt in Schulen: Vom Anspruch zur gelebten Praxis
26. Februar 2026Weiterlesen Queere Schüler*innen erleben nach wie vor überdurchschnittlich häufig Diskriminierung, Ausgrenzung oder Mobbing. Studien (z.B. der European Union Agency for Fundamental Rights, 2024) zeigen, dass fehlende Sichtbarkeit und mangelnde Sensibilität im schulischen Umfeld negative Auswirkungen auf psychische Gesundheit, Lernmotivation und Bildungsbiografien haben können. Eine inklusive Schulkultur ist deshalb keine Zusatzaufgabe, sondern Teil professioneller Schulentwicklung. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag einen Antrag in den Landtag eingebracht, der sich mit der Stärkung queerer Vielfalt und dem Schutz vor Diskriminierung im schulischen Kontext befasst. Im Kern geht es darum, bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln, Sensibilität strukturell zu verankern und Schulen in ihrer Verantwortung für ein diskriminierungsfreies Lernumfeld zu unterstützen. Der Antrag ist damit Ausdruck einer breiteren gesellschaftlichen Debatte – im Mittelpunkt steht jedoch das Thema selbst: Wie gelingt es, Vielfalt verbindlich in schulische Praxis zu übersetzen? Es gibt bereits bewährte Ansätze, auf die sich zurückgreifen lässt: 1. Verlässliche Ansprechpersonen und Schutzkonzepte: Schulen können feste Vertrauenslehrkräfte oder Diversity-Beauftragte benennen, die für Fragen rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität qualifiziert sind. Ergänzend wirken klar formulierte Antidiskriminierungsleitlinien, die explizit LSBTIQ*-Feindlichkeit benennen. Solche Schutzkonzepte orientieren sich häufig an Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die betont, dass Diskriminierungsschutz institutionell verankert sein muss – nicht nur situativ reagierend. 2. Selbstgewählter Name und Pronomen im Schulalltag: Ein niedrigschwelliger, aber wirkungsvoller Schritt ist die konsequente Nutzung des selbstgewählten Namens und der gewünschten Pronomen. Auch wenn Personenstandsänderungen noch nicht abgeschlossen sind, signalisiert diese Praxis Anerkennung. Schulinterne Handreichungen können Lehrkräften Sicherheit im Umgang mit datenschutzrechtlichen Fragen geben und Missverständnisse vermeiden. 3. Unterrichtliche Verankerung: Queere Lebensrealitäten lassen sich in verschiedenen Fächern thematisieren: Im Deutschunterricht über Literatur, im Geschichtsunterricht über Emanzipationsbewegungen, im Biologieunterricht differenziert und wissenschaftlich fundiert. Wichtig ist dabei eine sachliche, altersangemessene und stereotypfreie Darstellung. Das Deutsches Jugendinstitut weist darauf hin, dass Sichtbarkeit im Lehrplan signifikant zur Reduktion von Vorurteilen beitragen kann. 4. Kooperation mit externen Trägern: Workshops mit queeren Bildungsinitiativen oder Projekttage zu Vielfalt und Demokratiebildung schaffen Raum für Fragen, die im regulären Unterricht oft zu kurz kommen. Hier profitieren Schulen von Kooperationen mit regionalen Netzwerken und Landesprogrammen. In Schleswig-Holstein unterstützt das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Programme zur Stärkung von Akzeptanz und Diversität im Bildungsbereich, z.B. SCHLAU Schleswig-Holstein, ein landesweite Netzwerk lokaler SCHLAU Gruppen mit einem breiten Angebot an Bildungs-, Aufklärungs- und Antidiskriminierungsworkshops zu geschlechtlicher, sexueller und romantischer Vielfalt für Schulen, Sportvereine, Jugendzentren und andere Jugendeinrichtungen. Queere Vielfalt in Schulen ist kein Randthema und keine ideologische Zusatzdebatte. Es geht um Bildungsqualität, Chancengerechtigkeit und den Schutz junger Menschen. Politische Initiativen wie der Antrag der SPD-Fraktion machen deutlich, dass dieses Thema auch auf Landesebene als strukturrelevant verstanden wird – entscheidend bleibt jedoch die konkrete Umsetzung im schulischen Alltag.
Zunahme von Gewalttaten im Zusammenhang mit queerem Dating – Was ist die Realität? Wie geht es Betroffenen? Und wie kann ich mich schützen?
24. Februar 2026Weiterlesen Wie das Magazin Schwulissimo bereits vor über einem Jahr berichtete, nutzen Täter*innen Dating-Apps systematisch, um queere Menschen in Hinterhalte zu locken und sie dann zu überfallen, zu verletzen und auszurauben. Der vermeintlich oder ehemals sichere community-nahe Raum verliert seinen geschützten Charakter. Die Taten folgen häufig einem ähnlichen Muster: Über Dating-Apps wird Kontakt aufgebaut, Sympathie erzeugt und ein Treffen vereinbart. Vor Ort kommt es dann zu Überfällen. Gerade schwule oder bisexuelle Männer* bewegen sich häufiger in anonymen öffentlichen Räumen, etwa in Parks oder Seitenstraßen, auch weil sie nicht geoutet sind oder Diskretion suchen. Diese Umstände werden von Tätergruppen gezielt ausgenutzt. Angriffe finden jedoch auch in den eigenen Wohnräumen der Opfer statt. Was zurückbleibt, sind Erfahrungen, die das Leben der Betroffenen tiefgreifend prägen. Viele entwickeln Ängste und Panik, ziehen sich zurück und beenden ihr offenes Dating- und Sexleben. Die gerade erlangte Freiheit, sich offen sexuell ausleben zu können, wird durch Gewalt und Angst erneut eingeschränkt. Hinzu kommt mangelndes Verständnis für die Opfer – innerhalb wie außerhalb der Community. Nicht selten kommt es zu Täter-Opfer-Umkehr, indem Betroffenen „Leichtsinn“ unterstellt wird. Plattformen wie Grindr, die auf geosozialer Interaktion basieren, können diese Dynamiken begünstigen. Profile werden auf Grundlage des geografischen Standorts angezeigt, spontane Begegnungen werden gefördert. Frühere Sicherheitslücken, bei denen sogar Personen ohne eigenes Profil auf Standortdaten zugreifen konnten, zeigen, wie solche Funktionen gezielte Angriffe erleichtern können. Konkrete Zahlen zu queerfeindlichen Taten sind schwer zu benennen, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden. Gründe sind fehlendes Outing, Angst vor respektlosem Verhalten durch Behörden oder Scham, weil das Treffen als sexuelles Date geplant war. Zudem erschwert die häufige Anonymität der Profile die Ermittlungen. Gleichzeitig spiegeln sich steigende queerfeindliche Gewaltformen in den Zahlen politisch motivierter Kriminalität wider. Für 2024 wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.765 Straftaten (+18 %) registriert, im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ 1.152 Fälle (+35 %). Eine Vielzahl dokumentierter Fälle aus verschiedenen Städten zeigt, dass sich Gewalttaten im Zusammenhang mit Dating-Apps häufen (der LSVD+ dokumentiert die Taten hier). Nur bei wenigen dieser Taten konnte innerhalb eines Strafprozesses Homophobie oder Queerfeindlichkeit als Tatmotiv festgestellt werden, was auch mit der schwierigen Identifizierung der Täter zusammenhängt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele dieser Übergriffe von queerfeindlichen Einstellungen begleitet werden. Gewalt im Kontext queeren Datings ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck wachsender gesellschaftlicher und struktureller Queerfeindlichkeit. Sichere Räume – auch digitale – zu verteidigen, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zugleich braucht es einen Ausbau der Prävention, konsequente Strafverfolgung und solidarische Unterstützung für Betroffene. Wo und wie können Betroffene Hilfe suchen? Bei akuter Gefahr gilt: 112 oder 110. Präventionsmöglichkeiten Vor dem Date können Video-Calls oder Social-Media-Abgleiche zur Verifizierung beitragen. Freund:innen sollten über Ort und Zeit informiert werden.
Nach einem Vorfall sollten medizinische Versorgung gesichert, Beweise dokumentiert und – auch anonym möglich! – Anzeige erstattet werden. Auch Beratungsstellen bieten Unterstützung, zum Beispiel:
Beim Treffen empfiehlt sich ein öffentlicher Ort für das erste Date, eine eigenständige An- und Abreise sowie Aufmerksamkeit im Umgang mit Getränken.
Digital sollten Standortfreigaben eingeschränkt und sensible Daten nicht im Profil hinterlegt werden.




