Echte Vielfalt

28. Mai 2024

LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025

Am 12. November 2020 wurde die „Union of Equality: LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025“ durch die Europäische Kommission eingeführt. Ein Akt, der seitdem medial nicht viel Beachtung erhielt. Die Strategie zielt darauf ab, Ungleichheiten und Herausforderungen zu adressieren, die LGBTIQ Personen betreffen, um eine „Union der Gleichheit“ zu schaffen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf einer verbesserten Inklusion von besonders vulnerablen Gruppen, die intersektionale Diskriminierung erfahren.

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Wie wir bereits letzte Woche in unserem Artikel über die FRA-Studie aufgegriffen hatten, sind insbesondere inter*, trans*, nicht-binäre und genderdiverse Personen in Europa häufiger von Belästigungen und Gewalt betroffen.

Katrin Hugendubel, Advocacy Director von ILGA-Europe, begrüßte in ihrem Statement zur Einführung 2020 die Strategie als „klares Arbeitsprogramm“ für die EU. Unter anderem sollen Gesetze verabschiedet werden, die endlich sicherstellen, dass Eltern sich frei zwischen den Mitgliedstaaten bewegen können, ohne ihren Elternstatus zu verlieren. Darüber hinaus sieht die Strategie vor, dass die EU eine Führungsrolle in den Bereichen übernimmt, in denen auf nationaler Ebene Veränderungen notwendig sind, so Hugendubel.

Im vergangenen Dezember 2023 hatte das EU-Parlament in diesem Zuge dann einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der sicherstellen soll, dass die Elternschaft, die in einem EU-Land gilt, automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Wire wir allerdings in unserem Artikel damals abschließend festhielten, wird es dennoch darum gehen, ob und wie das Recht in der Praxis der einzelnen Nationalstaaten zur Anwendung kommt. Wie die EU selbst in ihrer Zwischenstudie vom Dezember 2023 über die Einführung der „Equality Strategy 2020-2025“ feststellt, hat die EU „keine gesetzgeberische Kompetenz im Bereich des materiellen Familienrechts einschließlich der spezifischen Anforderungen zur Begründung von Ehe- oder Familienstatus“. Damit wird die „Führungsrolle“ allerdings schwer. Trotz Fortschritten bleiben auch weiterhin LGBTIQ* Personen in der EU von Diskriminierung und Belästigung betroffen. Zudem wurde die sekundäre EU-Gesetzgebung zur Nichtdiskriminierung bisher nur in begrenzten Bereichen, wie dem Beschäftigungsbereich, umgesetzt. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission von 2008 für eine horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie, die den Diskriminierungsschutz ausweiten soll, wird seitdem im Rat blockiert (sie erfordert Einstimmigkeit).

In ihrer Zweijahresauswertung vom April 2023 kommt ILGA-Europe zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung derzeit hauptsächlich von der Generaldirektion Justiz (DG JUST) vorangetrieben wird, während andere Generaldirektionen hinterherhinken. Darüber hinaus liegt der Fokus der Umsetzung vor allem auf sexueller Orientierung und vernachlässigt Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale als weitere Schutzbereiche. Insgesamt bräuchte es eine bessere Vernetzung zwischen der eingerichteten Arbeitsgruppe zur Nichtdiskriminierung und den verschiedenen NGOs innerhalb der Europäischen Union. Trotz der Arbeitsgruppe fehlt es allerdings an langfristiger Verbindlichkeit und personeller Ausstattung. Angesichts der führenden Rolle der DG JUST, um die Umsetzung auch durch andere Generaldirektionen sicherzustellen, ist es sehr besorgniserregend, dass es keine nachhaltige und langfristig dafür eingerichtete Position für LGBTIQ-Rechte gibt.

Formal stellt die Strategie damit einen Schritt in die richtige Richtung dar. Praktisch sind jedoch noch zahlreiche strukturelle Veränderungen und die Bereitstellung von Ressourcen und Personal notwendig, um sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene wirksame Veränderungen zu bewirken.

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