Echte Vielfalt

Familie

In den Jahren 2017 bis 2020 gab es in Niedersachsen insgesamt 289 Operationen an den Genitalien von Kindern unter 10 Jahren. Das ergab eine kleine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Meta Janssen-Kucz (beide Bündnis 90/Die Grünen) im September dieses Jahres.

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Hierbei handelt es sich zumeist nicht um Operationen im Rahmen einer selbstbestimmten Geschlechtsangleichung aufgrund einer Geschlechtsdysphorie, sondern um die chirurgische Anpassung an eine heteronormative Erwartungshaltung von Eltern und/oder Ärzt*innen, so das Queere Netzwerk Niedersachsen (QNN) in seinem Artikel zu diesem Thema.

Wie QNN weiter berichtet, dauert der Streit zwischen „intergeschlechtlichen Selbstorganisationen“ und Mediziner*innen sowie Eltern darüber, wie ein „normales“ Geschlecht auszusehen habe, bereits Jahrzehnte an. Das Problem ist, dass diese kosmetischen Eingriffe zum einen medizinische Spätfolgen haben können (z. B. beeinträchtigte Orgasmusfähigkeit) und zum anderen jede Fehleinschätzung bei der vermeintlichen Zuordnung zu entsprechenden Problemen führen kann. In den seltensten Fällen geht es dabei um medizinisch akute Eingriffe. QNN schreibt:

„Im Mai 2022 trat deshalb das ‚Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ in Kraft: „Im Wesentlichen begrenzt das neue Gesetz die Personensorge von Eltern intergeschlechtlich geborener Kinder, in dem es klar formuliert, dass die Personensorge nicht das Recht umfasst, in die Behandlung nicht einwilligungsfähiger Kinder mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder diese selber durchzuführen […], wenn dies allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzupassen (vgl. §1631e Abs. 1 BGB).“

Aber Vorsicht vor einer Fehleinschätzung. Sowohl bei früheren als auch beim aktuellen Gesetz liegt in dessen Auslegung ein hoher Interpretationsspielraum, sodass das Gesetz eine Hürde, aber kein Hindernis bedeutet. Auch der nun notwendige Beschluss des Familiengerichts erzeugt lediglich eine zusätzliche Kontrollinstanz, die ebenso interpretieren muss wie alle anderen. Zudem würde, selbst wenn ab sofort keine chirurgischen Eingriffe mehr durchgeführt würden, das Problem nur verlagert. Kinder und junge Erwachsene sind zeit ihres Lebens mit Normvorstellungen und Erwartungshaltungen konfrontiert. Die Belastung, die ein entsprechendes Missverhältnis zwischen dem Selbst, dem eigenen Körper und den externen Normen bedeuten kann, ist bereits aus der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ bekannt. Ebenso wie dort besteht auch hier das Problem, dass gerade junge Menschen (unabhängig von einer formalen Volljährigkeit) nicht automatisch in allem sofort Mündigkeit erlangen. Wie die Notwendigkeit des Gesetzes zeigt, gilt dies nicht einmal für Erwachsene im Allgemeinen.

Wenn also der „Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e.V." und das „Queere Netzwerk Niedersachsen" neben einer konsequenten Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesetzes intergeschlechtliche Selbsthilfe sowie Schulungen für Institutionen und medizinisches Personal fordern, trifft gerade letztere Maßnahme den Kern. Unsicherheiten, Unwissen und normative Überzeugungen, die auf die Entscheidungen von Eltern, Ärzt*innen, aber auch Kinder und später junge Erwachsene wirken, haben wenig mit einer spontanen Mündigkeit zu tun als vielmehr mit dem Bedarf einer Sicherheit schaffenden Beratung, um auch festgefahrene Überzeugungen und Ängste zu hinterfragen und zu begleiten. Dies gilt dabei für beide Seiten, wie das Thema der Detransition zeigt. Auch hinter einer vermeintlich progressiven und akzeptierenden Haltung können sich Fehleinschätzungen verbergen.

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Der Dachverband Lesben und Alter lädt im Oktober zu einem zweitägigen Fachtag ein, bei dem es insbesondere um die Sichtweise älterer lesbischer Frauen auf das große gesellschaftliche Thema der Einsamkeit gehen soll.

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Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an.

Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden:

  • „Was bedeutet Einsamkeit und wie erleben wir sie?
  • Welche Folgen haben Rückzugstendenzen aus einer beschleunigten, widersprüchlichen Welt?
  • Wie verschaffen sich ältere (lesbische) Frauen Zugehörigkeit?
  • Tragen die Wahlverwandtschaften – Freundschaften, Netzwerke – oder werden sie überschätzt?
  • Verbundenheit braucht Begegnung: Wo sind unsere Orte?
  • Bewältigungsstrategien in der Pandemie – Chancen und Grenzen der Digitalisierung“.

Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird.

Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll.

Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obolus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort.

Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.

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Nachdem hier bei echte vielfalt bereits über die Stellungnahme des  Aachener Bischofs Helmut Dieser im Vorfeld der diesjährigen Synode berichtet wurde, liegt es nahe, sich nun auch die Ergebnisse dieser Versammlung anzusehen. Dieser hatte sich vorab für die Segnung homosexueller Paare ausgesprochen.

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Ein Blick in den Grundtext verrät, dass sich die katholische Kirche in Deutschland der Problematik hinter ihrer Sexualhaltung voll bewusst ist. Nicht nur verweist der Text darauf, dass diese Haltung sowohl in keinster Weise mehr der Lebenswelt der Gläubigen entspricht als auch ein Abweichen von der katholischen Norm mit Sünde gleichzusetzen systemisch diskriminiert. Das sei für die betroffenen Paare, Familien und Einzelpersonen mit viel Leid verbunden: „[…] Ausgrenzungen aus der Familie oder weiteren sozialen Gruppen (z. B. Kirchgemeinden) bis hin zu Entlassungen aus der Arbeitsstelle. Nicht zuletzt zu nennen sind die lebensbedrohlichen Kriminalisierungen, die Menschen zur Flucht nötigen“. Der Text betont weiterhin das Menschsein als Gemeinsamkeit sowie die Relevanz sexueller Selbstbestimmung.

Leider gelang es der Synode nicht, diesen Grundtext mit der nötigen Mehrheit zu verabschieden. Dabei hatten sich nach einem Bericht des Deutschlandfunks lediglich drei der 21 Bischöfe, die mit Nein stimmten, an der vorherigen Debatte überhaupt beteiligt. Während einige Bischöfe sich im Nachhinein rechtfertigten, aber dennoch redebereit zeigten, lehnte eine Gruppe um den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, zu der auch der Kölner Erzbischof Woelki und Kurienkardinal Kasper zählen, die Reformen grundlegend ab. Dies führte beinahe zum Scheitern der Synode, obwohl zuvor das Zentralkomitee mit der nötigen Zweidrittelmehrheit ebenso dafür gestimmt hatte wie die Bischöfe mit 61%. Der folgende Unmut der Teilnehmenden zeigte dabei deutlich, dass die katholische Gemeinde das Signal dieser Ablehnung nicht teilt. Die Empörung schien Wirkung zu zeigen. Die weiteren Papiere wurden angenommen, darunter ein Grundsatzpapier zu „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und ein Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“. Letzterer empfiehlt eine Überarbeitung des Weltkatechismus dahingehend, dass homosexuelle Handlungen nicht mehr als Sünde gegenüber der ‚Keuschheit‘ gelten und darüber hinaus nicht mehr als Krankheit deklariert werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing sowie die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken Irme Stetter-Karp sprachen dennoch am Ende von einem guten Ergebnis. Bätzing betonte allerdings, es sei deutlich geworden, dass die katholische Kirche eine Kirche der zwei Geschwindigkeiten sei. Auch wenn Bätzing den Grundsatztext für sein Bistum aufnehmen möchte, bleibt im Hintergrund doch die Instanz in Rom. Die katholische Gemeinde ist bis in ihre Führungsebene gespalten und so langsam die Veränderungen einerseits sind, so machen die Empörung über die Ablehnung andererseits Hoffnung, dass Reformen, zumindest in Deutschland, eine Frage des „Wann“ zu sein scheinen.

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Der Oberste Gerichtshof Indiens erkannte in seinem Urteil vom 29.08.2022 die Rechte von unverheirateten Paaren oder queere Beziehungen an. Diese haben demnach u. a. Anspruch auf Familien zustehenden Sozialleistungen. Dieser Erfolg tritt fast genau vier Jahre nach einem wegweisenden Urteil ein: Am 06. September 2018 stärkte Indiens Oberster Gerichtshof die Rechte von trans, queer und homosexuellen Personen.

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Der Gerichtshof sah es damals als erwiesen an, dass §377 unhaltbar sei und willkürlich Menschen diskriminiere und stigmatisiere. Der noch aus der britischen Kolonialzeit stammende Paragraf stellte alle sexuellen Handlungen „wider die natürliche Ordnung“ unter Strafe. Damit war alles gemeint, was nicht dem heteronormativen Mann-Frau-Schema entsprach.

Bereits 2009 hatte der Oberste Gerichtshof den §377 als verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil musste allerdings aufgrund von Klagen religiöser Gruppierungen im Jahr 2013 wieder aufgehoben werden, wie Frank Hoffmann in seinem Artikel für „freiheit.org“ schreibt. Erst 2018, nach ca. neunjährigen Auseinandersetzungen, wurde das Urteil nun erneuert. Für andere Entscheidungen des Obersten Gerichts, wie die Anerkennung eines dritten Geschlechts im Jahr 2014, besteht in Indien bis heute das Problem, dass auf gerichtliche Entscheidungen keine politische Umsetzung folgte. Für die LSBTIQ* Community in Indien ist es dennoch ermutigend, mit dem Obersten Gerichtshof einen starken Verbündeten zu haben. Gleichzeitig zeigt dieser Fall aber auch, dass es für Veränderungen immer auf mehr als einzelne Urteile ankommt: Gesetze können geändert werden, aber haben wenig oder keine Chance, wenn einflussreiche Akteure wie religiöse Gruppen oder gar die Regierung selbst nicht gewillt sind, diese anzuerkennen bzw. sie umzusetzen. Ähnliches gilt auch für das Stadt-Land-Gefälle. Das Recht braucht somit, um Sicherheit zu gewähren, immer auch Menschen, die es tragen. Juristische Kämpfe und Kämpfe um die gesellschaftliche Haltung sind dabei zwei Seiten derselben Medaille: Während erstere sich mit juristischen Fallstricken auseinandersetzen müssen, haben letztere das Problem, sich eingefahrenen „Glaubenssätzen“ gegenüberzustellen.

Das Urteil bildet damit nicht den Abschluss für die LSBTIQ* Community in Indien, aber es ist ein wichtiger Schritt und führt zugleich die bis heute aktuellen Schwierigkeiten vor Augen, wenn es darum geht, den großen Begriff der „Menschenwürde“ für alle Menschen anwendbar zu machen.

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Justizminister Marco Buschmann möchte, dass in Deutschland beide Partnerinnen eines lesbischen Ehepaars als Mütter anerkannt werden. Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Elternschaft für ein verheiratetes weibliches Paar.

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Das bedeutet, dass nur die biologische Mutter rechtlich als Elternteil anerkannt wird und ihr Partner ein formelles Adoptionsverfahren durchlaufen muss, um der zweite Elternteil des Kindes zu werden, auch wenn sie verheiratet sind. Ein solches Verfahren kann Monate oder sogar Jahre dauern. Doch das soll sich nun ändern.

"Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau hineingeboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater", sagte Bundesminister Buschmann (FDP) in einem Interview mit der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger. "Die Frage ist: Warum sollte das bei einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein?". Entscheidend sei, so Buschmann, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit geben und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Deshalb müsse es zur Regel werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden".

Buschmanns Forderung deckt sich mit dem, was die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Ende letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel formuliert hat. In der Vereinbarung heißt es: "Wird ein Kind in die Ehe zweier Frauen hineingeboren, sind automatisch beide die rechtliche Mutter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist".

Doch bisher gab es keine wirkliche Bewegung bei der gesetzlichen Regelung der Elternschaft für ein verheiratetes Frauenpaar. Diese Frage ist nach wie vor ungelöst, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland seit Oktober 2017 legal sind. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen "wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", hatte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) im Sommer 2020 gesagt und hinzugefügt, "eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen".

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Das US-Repräsentant*innenhaus hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, welches gleichgeschlechtliche und Ehen gesetzlich schützt. Er zielt darauf ab, die Rechte der Homo-Ehe vor einer möglichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu schützen.

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Die überparteiliche Schlussabstimmung fiel mit 267 zu 157 Stimmen aus, wobei 47 Republikaner*innen gemeinsam mit den Demokrat*innen für den Gesetzentwurf stimmten. Es ist jedoch nicht klar, ob der Gesetzentwurf den Senat passieren kann, wo sich mindestens 10 Republikaner*innen den Demokrat*innen anschließen müssten, um die 60-Stimmen-Hürde des Filibusters zu überwinden.

Die Abstimmung findet inmitten Befürchtungen der Demokrat*innen statt, dass die konservative Mehrheit des Obersten Gerichtshofs die gleichgeschlechtliche Ehe in Zukunft angreifen könnte, nachdem das Oberste Gericht in einer folgenschweren Entscheidung das Urteil Roe v. Wade aufgehoben hat.

Der Gesetzentwurf sichert nicht nur landesweit das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehen, sondern sieht auch einen bundesweiten Schutz für Ehen zwischen weißen und Schwarzen Menschen vor. Die Maßnahme sieht vor, dass eine Ehe nach Bundesrecht anerkannt werden muss, wenn sie in dem Staat, in dem sie geschlossen wurde, legal war.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem zusätzliche rechtliche Garantien für verheiratete Paare vor, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rassifizierung, der ethnischen Zugehörigkeit oder der nationalen Herkunft zu verhindern, und ermächtigt den Generalstaatsanwalt, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Demokrat*innen im Repräsentant*innenhaus, die sich nach der Abtreibungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs auf kulturelle Fragen konzentrieren, wollen diese Woche ebenfalls einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zugang zu Verhütungsmitteln garantiert. Die bahnbrechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der das Urteil Roe v. Wade und damit das bundesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben wurde, hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob andere Präzedenzfälle nun in Gefahr sind. Die drei liberalen Richter*innen des Gerichts warnten, dass niemand darauf vertrauen solle, dass die konservative Mehrheit mit ihrer Arbeit fertig ist.

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Am 24. Juni verkündete der Oberste Gerichtshof der USA seine Entscheidung, die das garantierte, landesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch effektiv aufhebt. Lesen Sie in diesem Artikel, warum dieses Urteil nicht nur Cis-Hetero-US-Amerikanerinnen betrifft, sondern Menschen aller Geschlechter und Sexualitäten.

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In seinem Urteil stimmte das Gericht mit 5:3 Stimmen dafür, die früheren Entscheidungen des Gerichts im Fall Roe v. Wade aufzuheben, die das Recht auf Abtreibung auf Bundesebene garantiert hatten. Die offizielle Stellungnahme, die von Richter Samuel Alito verfasst wurde, scheint weitgehend identisch mit der Version zu sein, die im vergangenen Monat durchgesickert war. In dieser Stellungnahme vertritt Alito die streng originalistische Auffassung, dass die Verfassung, die ausschließlich von Menschen geschrieben wurde, die nie eine reproduktive Versorgung benötigten (=Cis-Männer), in Bezug auf die Abtreibung neutral ist und dass der Gerichtshof die zuvor festgelegten Schutzbestimmungen niemals hätte gewähren dürfen. "Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung", schließt Alito in seiner Stellungnahme.

So kritisierte Alito das frühere Gericht für die "schädlichen Auswirkungen" von Roe v. Wade auf den politischen Diskurs in den USA. Tastsächlich wird der Schaden der aktuellen Entscheidung des Gerichts jedoch vermutlich von den Menschen getragen werden, die dringend Abtreibungen und die damit verbundene reproduktive Versorgung benötigen - nicht nur cis-hetero-Frauen, sondern auch queere Menschen, trans Männer und Leute aller Geschlechter, die einen Uterus haben: Ein schwuler trans Mann kann von seinem Cis Partner Schwanger werden, eine lesbische cis Frau kann von ihrer trans Partnerin Schwanger werden, eine pansexuelle nicht-binäre Person mit Uterus kann von einer anderen nicht-binären Person schwanger werden…

"Dieses Thema ist für unsere Gemeinschaft nicht nur eine philosophische Frage. Trans Personen bekommen Babys, brauchen allgemeinen Zugang zu reproduktiven medizinischen Dienstleistungen und nehmen Abtreibungen vor", sagte die Gründerin von TransLash Media, Imara Jones, im März der Teen Vogue. "Wir tun dies jedoch innerhalb eines Gesundheitssystems, das unserer Existenz oft feindlich gegenübersteht".

Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs werde sich diese Feindseligkeit nur noch verstärken, da sichtbar queere Menschen versuchen werden, Zugang zu einer Versorgung zu erhalten, die jetzt nur durch ein freies Durcheinander der einzelnen Bundesstaaten möglich ist.

Doch leider werden die negativen Auswirkungen der Entscheidung nicht nur bei der Abtreibung zu spüren sein: Lesen Sie hier mehr über die Konsequenzen des Abtreibungsverbotes für wichtige Fragen der körperlichen Autonomie.

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Am 24. Juni verkündete der Oberste Gerichtshof der USA seine Entscheidung, die das garantierte, landesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch effektiv aufhebt. Lesen Sie in diesem Artikel, was das Anti-Roe-Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA für die körperliche Autonomie von LGBTQ+-US-Amerikaner*innen bedeutet.

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Denn nicht nur die körperliche Autonomie cis-hetero-Frauen, sondern auch queere Menschen, trans Männer und Leute aller Geschlechter, die einen Uterus haben, sind von dem Urteil betroffen. Wie die Richter*innen Sotomayor, Breyer und Kagan in ihrer abweichenden Meinung anmerken, stehen wichtige Fragen der körperlichen Autonomie auf dem Spiel, sogar über den "Verlust der Autonomie und Würde" hinaus, der mit einer erzwungenen Schwangerschaft einhergeht. Da der Gerichtshof nicht mehr davon ausgeht, dass die Abtreibung durch den vierzehnten Verfassungszusatz geschützt ist, sind auch andere Rechte indirekt bedroht, darunter die Empfängnisverhütung und "familiäre Beziehungen", darunter die gleichgeschlechtliche Ehe und Ehen zwischen verschiedenen "races" (dass also weiße Menschen und Schwarze Menschen heiraten können).

Solche Befürchtungen kommen daher, dass Richter Thomas in seiner übereinstimmenden Stellungnahme ausdrücklich dafür plädierte, dass das Gericht "alle ... Präzedenzfälle des materiellen Rechtsschutzes, einschließlich [derer, die die obigen Rechte schützen,] überdenken sollte". So sind, im gegenwärtigen Klima der Gewalt und Einschüchterung gegen trans Personen, in dem die Regierungen einzelner Bundesstaaten offen ein Verbot von Transition in Erwägung ziehen, scheinen Bedenken darüber, ob das Gericht den Staaten solche Entscheidungen überlassen könnte, nicht unbegründet. Obwohl die Mehrheit darauf besteht, dass die Entscheidung nur für die Abtreibung gilt, machen die drei abweichenden Richter*innen also ihre Sorge deutlich: "Was auch immer die Mehrheit heute sagen mag, eines führt wirklich zum anderen", heißt es in der abweichenden Meinung. "Wir hoffen inständig, dass dies aufgrund der heutigen Entscheidung nicht der Fall sein wird. [...] Aber wir können nicht verstehen, wie irgendjemand zuversichtlich sein kann, dass das heutige Urteil das letzte seiner Art sein wird."

Was diese Entscheidung jedoch mehr als alles andere deutlich mache, so das queere US online-Magazin them berichtet, ist, dass sich die Zeit, in der LGBTQ+-Personen darauf hoffen konnten, dass das Gesetz sie zuverlässig schützt, dem Ende zuneigt. Doch auch wenn die Präzedenzfälle verschwunden sein mögen, bleibe „das aktivistische Feuer“, das diese Entscheidungen überhaupt erst erzwungen hatte, und die Entschlossenheit, die Abtreibungsaktivist*innen in den 1970er Jahren dazu brachte, Untergrundnetzwerke zu schaffen, um Gesetze zu umgehen. Wie die Demonstrations-Parolen sagen: "Wir sind nicht aufzuhalten, eine bessere Welt ist möglich".

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Seit der Einführung der "Ehe für alle" in Deutschland wurden rund 65.000 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen. Die Zahlen zeigen, dass der Ansturm auf die Eheschließung groß war, als sie Ende 2017 möglich wurde.

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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 05. Juli mitteilte, wurde die höchste Zahl an gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in Deutschland 2018 verzeichnet: 21.757 Personen heirateten in dem Jahr nach Einführung der "Ehe für alle". In den letzten drei Monaten des Jahres 2017 war die Zahl der Eheschließungen von schwulen und lesbischen Paaren sogar noch höher - in diesem Zeitraum fanden rund 11.147 Trauungen statt.

Aus den Zahlen geht hervor, dass der Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen zwischen Frauen seitdem gestiegen ist. Im Jahr 2017 waren 45 % der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen zwischen Frauen. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei 53 %. Mit Ausnahme von 2017 haben in jedem Jahr mehr Hochzeiten zwischen Frauen als zwischen Männern stattgefunden.

Deutschland hat die Gleichstellung der Ehe später als die meisten anderen westeuropäischen Länder eingeführt, was vor allem auf die Zurückhaltung von Angela Merkels konservativer CDU-CSU-Partei zurückzuführen ist, die in früheren Koalitionsregierungen dominierte. Frankreich und das Vereinigte Königreich ebneten 2013 den Weg für die gleichgeschlechtliche Ehe, die im Vereinigten Königreich 2014 eingeführt wurde, während die Niederlande 2001 als erstes Land überhaupt die Gleichstellung der Ehe gesetzlich verankerten.

In Deutschland zeigen die Daten, dass die Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 % gesunken ist: 8.710 Eheschließungen fanden statt. Dieser Rückgang war stärker als bei den Eheschließungen zwischen Männern und Frauen, wo es einen Rückgang von 3,9 % gab - von 363.400 im Jahr 2020 auf 349.100 im letzten Jahr.

Die höhere Nachfrage nach gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Jahren unmittelbar nach ihrer Einführung könnte zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass sie vorher nicht möglich gewesen waren. Seit 2001 hatten Paare die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartner*innenschaft einzugehen, von denen einige inzwischen in Ehen umgewandelt wurden. Ohne diese eingetragenen Lebenspartner*innenschaften gab es zwischen 2017 und Ende 2021 insgesamt 36.800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Die Auswirkungen des Coronavirus dürften auch die Statistiken für 2020 und 2021 erheblich beeinflusst haben.

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Weil queere Vielfalt in der Ausbildung von Kita-Personal bislang kaum eine Rolle spielt, hat das Queere Netzwerk NRW eine Broschüre mit dem Titel "Queer in der Kita" veröffentlicht. Diese liefert Hintergrundwissen zu Genderstereotypen, gesellschaftlichen Gender-Normen, politischen und rechtlichen Vorgaben im Bereich inklusiver frühkindlicher Bildung und vor Allem: Praxistipps für den vielfaltssensiblen Kita-Alltag.

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Damit richtet sich die 68-seitige Broschüre an Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung, die sich näher mit der Bedeutung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in ihrem Arbeitsalltag auseinandersetzen möchten. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sei überall ein Thema, wo Menschen sind – „und damit auch im Kita-Alltag", erklärte Netzwerks-Vorstandsprecherin Laura Becker. „Unsere Veröffentlichung bietet Fachkräften die Möglichkeit, anhand von Praxisbeispielen darüber zu reflektieren, wie sie zum Beispiel damit umgehen, wenn ein Kind, das sie als Junge kennen, Nagellack trägt oder wenn eine Familie mit zwei Müttern zum Vatertag eingeladen wird.“

Bislang sei in der Ausbildung dieser Fachkräfte, so das Queere Netzwerk NRW, kaum auf den Umgang mit Kindern oder Familien, deren Lebensrealitäten von cis- und heteronormativen Normen abweichen, eingegangen worden. Damit stünden Fachkräfte oft vor schwierigen Aufgaben. „Deshalb wollen wir Ihnen keine neuen Aufgaben auferlegen, sondern Ihnen mit den Impulsen in diesem Heft dabei helfen, den Inklusionsauftrag umzusetzen“, heißt es in der Broschüre.

Auf die häufig von rechts kommenden Behauptungen einer konstruierten „Gender-Propaganda“, (dass die Thematisierung queerer Vielfalt das Ziel hätte, möglichst viele Kinder möglichst früh ihre Heterosexualität oder Cis-Geschlechtlichkeit in Frage stellen zu lassen), sagt Becker schlicht: Das sei nicht zutreffend. Vielmehr gehe es darum, Kinder und Familien dort zu treffen, wo sie stehen – „und ihnen in Kindergarten und Kita einen Ort zu bieten, an dem sie ohne Stigma sein können.“

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