Echte Vielfalt

Familie

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) kritisiert die Ausnahmen für Kontaktbeschränkungen über Weihnachten als heteronormativ

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Bis mindestens zum 10. Januar dauert der jetzige Lockdown noch an. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Über die Weihnachtstage gibt es jedoch Lockerungen, die in einem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ländern festgelegt wurden. Vier weitere über den eigenen Haushalt hinausgehende Personen darf man demnach vom 24. Bis zum 26. Dezember treffen, plus Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren. Die Personen müssen jedoch aus dem engsten Familienkreis stammen. Dazu gehören Ehe- und Lebenspartner*innen sowie Verwandte.

Der LSVD kritisierte diesen Beschluss, der nur „leibliche“ Verwandte als wichtigste Bezugspersonen ansehe, und ein Weihnachten mit der Wahlfamilie verunmögliche: „Die Idee der heilen Familie ignoriert sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt, als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in ihren Herkunftsfamilien machen müssen und daher mit diesen gebrochen haben, so der LSVD. „Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind daher für LSBTI essenziell und überlebenswichtig. Ihnen soll jetzt ein gemeinsames Weihnachten verboten werden. Das verstärkt die soziale Isolation von LSBTI. Das kann so nicht hingenommen werden.“

Kritik wurde auch von queeren Parteiorganisationen geäußert. Queer-Organisationen der Linken und der Grünen kritisierten die Beschlüsse und forderten, dass auch Nichtverwandte in kleiner Anzahl über Weihnachten zusammenkommen dürfen sollten: „Für Millionen von Menschen in der Bundesrepublik sind Wahlverwandtschaften und die Beziehung zu Freund*innen ihr engster Kreis, nicht Familienangehörige. Ein Rückfall in die muffigen 1950er Jahre stellt keinen Schutz vor Sars-CoV-2 dar“ so die Sprecher*innen von DIE LINKE.queer, Luca Renner und Frank Laubenburg.

Mittlerweile wurden die Ausnahmeregelungen der Kontaktbeschränkungen jedoch in einigen Bundesländern entsprechend angepasst, und haben nun den Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie hervor. Für die anderen Bundesländer fordert der LSVD Nachbesserungen. Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Ausnahmeregelungen der Kontaktbeschränkungen über Weihnachten findet sich auf der Webseite des LSVD.

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Am 18. und 19. November organisierte das Bundesfamilienministerium in Berlin eine europäische (Online-)Konferenz zu lesbischer Sichtbarkeit. Die Konferenz ist die erste internationale Veranstaltung, welche die Interessen und Lebensrealitäten lesbischer Frauen und Regenbogenfamilien in der EU thematisiert hat.

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An beiden Tagen fanden verschiedene Online-Vortrags und Diskussionspanels in englische Sprache statt, so zum Beispiel zu lesbischen Perspektiven auf Flucht und Migration, der Sichtbarkeit von lesbischen Frauen in der wissenschaftlichen Forschung oder der rechtlichen Gleichstellung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der EU.

Angestrebtes Ziel der Konferenz ist die Umsetzung einer übergreifenden EU-Strategie für die Förderung von LSBTI*-Rechten sowie auch  die spezifischen Lebenssituationen lesbischer Frauen in politischen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen. Das „L“ in LGBTI* werde meist nur mitgesprochen, so eine Sprecherin des Familienministeriums, während „Bedarfe lesbischer Frauen und der häufig weiblichen Regenbogenfamilien“ oft nicht betrachtet würden. In einem Panel diskutierte zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und der Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, über eine neue EU-Strategie zu LSBTI*-Gleichstellungspolitik.

Zentraler Ansatz der Konferenz ist das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem theoretischen Ansatz aus der Frauen- und Geschlechterforschung soll die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen sich überlappenden und verstärkenden Diskriminierungserfahrungen, denen in diesen Fall lesbische Frauen ausgesetzt sind, gelenkt werden. Mehrfachdiskriminierungen zum Beispiel in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Religionszugehörigkeit, Behinderung und sozial-ökonomischen Status sollen auf diese Weise mitgedacht werden: „Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung“ schreibt das Bundesfamilienministerium dazu auf seiner Webseite.

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Obwohl es in Deutschland mittlerweile viele sogenannte „Regenbogenfamilien“ mit homosexuellen Eltern gibt, müssen lesbische Mütter- und schwule Väter-Paare noch immer mit einer Menge Vorurteilen kämpfen. Zu ebendiesen befragte die Wissenssendung Galileo 2019 ein schwules Ehepaar, das mit seinen Zwillingssöhnen in Bayern lebt.

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Das Paar, Matthias und Andi, – „Papa und Papi“ – reisten für ihre Söhne in die USA, da Leih-Mutterschaft – wenn eine Frau eine künstlich befruchtete, gespendete Eizelle für jemand anderen austrägt – dort in vielen Staaten legal ist und über Agenturen vermittelt wird. Anders als in Deutschland, wo homosexuelle Paare seit 2017 zwar gemeinsam adoptieren dürfen, Leih-Mutterschaft aber im Allgemeinen verboten ist.
Zum Zeitpunkt des Interviews waren Matthias‘ und Andis Söhne drei Jahre alt, und auf die Frage, ob die Kinder merken würden, dass etwas „anders“ sei, antwortet einer der Väter: „Es ist ihre Normalität, und es ist unsere Normalität“. Ein Interview welches 2013 von der Süddeutschen Zeitung mit fünf Jugendlichen aus Regenbogenfamilien geführt wurde belegt genau das: Ein Jugendlicher erzählt meistens zu vergessen, dass andere, wenn er von seinen Eltern redet, nicht wissen, dass damit seine zwei Mütter gemeint sind. Auch die Frage danach, wer den „männlichen“ und wer den „weiblichen Teil“ einnehme, verstehe er nicht: „Ich finde sie relativ sinnlos“.
Zur anderen Vorurteils-Frage, ob bei zwei schwulen Vätern nicht eine Mutter fehlen würde, fand eine Studie 2014  tatsächlich folgendes: Die zwei Gehirnareale, die jeweils getrennt bei in heterosexuellen Müttern und Vätern aktiviert würden, würden in beiden schwulen Eltern beide gestärkt – es entstehe sogar eine Verbindung zwischen den beiden Arealen. Biologisch seien schwule Eltern also genauso geeignet, wie ein heterosexuelles Paar, für Kinder zu sorgen.
Alle anderen Argumente oder Vorurteile betreffend sagt einer der von Galileo interviewten Väter, Matthias: „Die Kinder sind glücklich und werden mit Liebe großgezogen“. Laut SZ fand eine weitere Studie genau dies: Eltern aus Regenbogenfamilien würden sehr auf ihre Kinder eingehen, weil viele davon Wunschkinder seien. Wer sich an diesem Modell störe, müsse das reflektieren, so Matthias: Das Problem liege nämlich „immer bei einem selbst“, und nicht bei einem „Paar, das gerade mit zwei glücklichen Kindern rumläuft“.

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Die meisten Regenbogenfamilien bestehen aus zwei Müttern mit Kind(ern). Diejenige, die das Kind geboren hat, ist nach allgemeinem Verständnis sowie nach §1591 BGB die ‚Mutter‘. Das Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) möchte diesen Absatz im BGB künftig ergänzen durch „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat."

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Bislang muss die zweite Mutter das Kind adoptieren, was jedoch – neben der Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren – rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt: Stirbt die leibliche Mutter beispielsweise während des Verfahrens, gilt das Kind als Vollwaise, die zweite Mutter ist in diesem Fall nicht sorgeberechtigt. Die Gesetzesvorlage ist nach Lambrecht „ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls. (…) Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“ Eine Elternschaft von mehr als zwei Personen schließt sie jedoch aus. Dies wäre sonst vorstellbar, wenn ein privater Samenspender die Vaterrolle anerkennt. Ebenso hat der Gesetzesentwurf keine Auswirkungen für die Situation schwuler Paare: „Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Kind auch immer eine leibliche Mutter hat.“

In den Niederlanden und Finnland besteht bereits das Recht für die zweite Frau auf ‚Mutterschaft‘ ab Geburt und ohne Adoption. In Belgien, Dänemark und Norwegen heißt es ‚Mit-Mutterschaft‘. Hierzulande blockieren die unionsgeführten Ministerien den Entwurf mit der Befürchtung, dass den Vätern Rechte beschnitten würden.

Bis es zu einer veränderten Gesetzeslage kommt, erschwert derzeit ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zum Adoptionsrecht die Lage: Eine verpflichtende Beratung vor der Adoption trifft besonders Zwei-Mütter-Familien, da diese in der Regel schon vor Beginn des Verfahrens eine intakte Familie mit leiblichen Kindern bilden. „Wir fordern Justizministerin Lambrecht und Gleichstellungsministerin Giffey auf, die Diskriminierung lesbischer* Mütter und ihrer Kinder zu beenden“, so LesbenRing-Vorstandsfrau Kathrin Schultz.

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Intergeschlechtliche oder intersexuelle Menschen haben angeborene, körperliche Geschlechtsmerkmale, die sich nicht nur als eindeutig männlich oder weiblich einordnen lassen. Medizinisch werden diese als Varianten der Geschlechtsentwicklung gefasst und darunter unterschiedliche biologische Phänomene verstanden. Diese können Variationen in den Geschlechtsmerkmalen wie z.B. den Geschlechtsorganen oder Geschlechtschromosomen beinhalten.

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Nicht nur von Inter*-Organisationen wird kritisiert, dass intergeschlechtliche Menschen als Säuglinge oder Kinder operiert oder medizinisch behandelt werden, um bei ihnen eine geschlechtliche Eindeutigkeit herzustellen. Diese nicht rückgängig zu machenden Eingriffe erfolgen oft ohne medizinische Notwendigkeit und informierte Einwilligung der Betroffenen.

Auf regenbogenportal.de beschreibt die Mutter eines intersexuellen Kindes, Maria Blume, was Eltern tun können, deren neugeborenes Baby nicht als Junge oder Mädchen auf die Welt kommt. Eine solche Erfahrung wirft nämlich viele Fragen auf und kann Eltern verunsichern.

Ein Wichter Aspekt neben der Liebe und Wertschätzung für das Baby ist, sich Zeit zu lassen, und der neuen und ungewohnten Situation Raum zu geben.
Durch die Reform des Personenstandsrechts können Kinder, deren Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig feststellbar ist, zunächst ohne Geschlechtsangabe oder mit dem Eintrag „divers“ ins Geburtenregister eingetragen werden. Geschlechtsneutrale Namen bieten sich an, um allen Beteiligten den Alltag zu erleichtern.

Empfohlen wird, bei der Suche nach medizinischer Versorgung auf Kliniken oder Ärzt*innen zu achten, welche auf der Grundlage der geltenden Leitlinien behandeln und nur Untersuchungen und Behandlungen durchführen, die momentan medizinisch notwendig sind. Das gilt besonders für chirurgische Eingriffe in denen Genitalien operativ angeglichen werden sollen. Diese sollten erst vorgenommen werden, wenn ein Kind später die Folgen abschätzen und selbst darüber entscheiden kann. Auch Familienangehörige können darüber informiert werden, dass das Kind später selbst entscheiden soll, welchem Geschlecht es sich zugehörig fühlt.
Freund*innen und Bekannten können kurze Informationen darüber gegeben werden, dass beim neugeborenen Kind eine Variation der Geschlechtsentwicklung vorliegt und dazu noch Untersuchungen gemacht werden, dies sollte zunächst ausreichen. Inwieweit dabei ausführlicher über medizinische Details berichtet werden sollte, bleibt den Eltern überlassen.

Für die Erziehung des Kindes ist die Vermittlung von Geborgenheit und Sicherheit zentral. Sobald das Kind größer ist, sollte es in der Findung einer eigenen geschlechtlichen Identität unterstützt werden und darüber selbst entscheiden.
Verschiedene Spielzeuge sollten angeboten werden, und das Kind sollte selbst herausfinden, womit es spielen möchte.
Sobald das Kind in ein Alter kommt, in dem Unterschiede zwischen den Geschlechtern wahrgenommen und angesprochen werden, können die Eltern mit dem Kind darüber sprechen. Dabei ist es wichtig, dass dem Kind vermittelt wird, dass jeder Mensch einzigartig ist und seine Besonderheit kein Makel darstellt.

Beratung und Hilfestellung finden Eltern intersexueller Kinder auch hier.

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Wer kennt sie nicht, die Plakate mit den sorgenfreien Heteropaaren und glücklichen Mutter-Vater-Kind-Familien, mit denen uns die nächste Urlaubsreise, das neue Auto oder der superscharfe Rasierer verkauft werden sollen?

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Trotz Pluralisierung der Lebens- und daher auch der Familienformen (Patchwork-, Regenbogen- und Ein-Eltern-Familien) haben sich das gesellschaftliche Ideal von Beziehungen und die Norm der Familie kaum verändert. Die Plakataktion "Echte Vielfalt" möchte diese Idealvorstellung von Partnerschaft und Familie aufbrechen, zum Nachdenken und zur Diskussion anregen.

Die Bilder der lesbischen und schwulen Paare sowie Regenbogenfamilien sollen die Unsichtbarkeit von Homosexuellen und Menschen, die nicht den Geschlechtervorstellungen entsprechend leben, genauso verdeutlichen wie der Einfluss von Werbung und Medien auf unser Gesellschaftsbild.

Die Poster sind in den Stadtbussen in Flensburg vom 29. April 2018 bis 19. Mai 2018 zu sehen. Die Aktion ist in Zusammenarbeit mit dem Lübecker CSD e.V. und dem Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein entstanden und wird gefördert durch das Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein und ist Teil des Aktionsplans für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten des Landes Schleswig-Holstein "Echte Vielfalt".

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„Das Rollstuhl-Mädchen, die Regenbogenfamilie und die acht Beine“ ist ein Minibuch, in dem es um das Finden von neuem Lebensmut geht. Ganz nebenbei und selbstverständlich wird eine Regenbogenfamilie mit zwei Vätern vorgestellt. Und es warten ein paar Überraschungen auf alle, die sich auf die Reise in die fantasievolle Welt der „neun bunten Königinnenreiche“ machen.

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„Echte Vielfalt“ findet man in diesem kleinen Buch in mehreren Farben – ideal zum Vorlesen für Regenbogenkinder, aber auch allen anderen, denn gegenseitigen Respekt kann man nie zu früh lernen, und auch dass jedes Kind und jeder erwachsene Mensch etwas Besonderes ist. 

Aus diesem Buch liest Autor Frank Thies in Schleswig-Holstein ab April 2018 an verschiedenen Orten lebhaft vor und zieht Klein und Groß in den Bann – gerade auch mit den bunten Bildern von Martin Breuer, die die Geschichte gut umsetzen. Die Minibücher werden dabei kostenlos verteilt. 

Wer dann immer noch nicht genug hat, kann noch in das zugehörige queere Märchenbuch „Die neun bunten Königinnenreiche“ gucken, das nun in der 2. Auflage erschienen ist. 

Mehr Informationen hier, wo auch das Minibuch digital einsehbar ist.

Termine:
Lesung in Lübeck:
13. Mai 2018
Lesung in Pinneberg:
03. Juni 2018
Lesung in Kiel:
30. Juni 2018
Lesung in Flensburg:
05. Juli 2018

Das Minibuch kann kostenlos bestellt werden (auch in größeren Mengen) über web@queerqueendoms.de. 

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Wir suchen Regenbogenfamilien …

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140625_PetzePostkarte_V140625_PetzePostkarte_R… die uns ein Familienfoto für das Schulprojekt überlassen.

… die uns ein Zitat (1 bis 2 Sätze) über ihre Familie schreiben!

Das PETZE Institut für Gewaltprävention gGmbH (Petze Institut) erstellt im Rahmen von "Echte Vielfalt – Aktionsplan für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten Schleswig-Holstein" Unterrichtsmaterialien für Grundschulen.

Darüber hinaus konzipiert das PETZE Institut ein Fortbildungsmodul für Lehrkräfte und Lehramtsanwärter_innen, das 2014 als Abrufveranstaltung zur Verfügung steht.

Weiterhin wird die entwickelte Unterrichtseinheit mit bereits bestehenden Präventionskonzepten in der Grundschule als ein zusätzlicher Baustein verzahnt. Die Lernziele werden dabei dem bestehenden Lehrplan für Grundschulen in Schleswig-Holstein angepasst und berücksichtigen Anforderungen der Inklusion.

Das Petze Institut kooperiert bei der Erstellung der Materialien und der Entwicklung des Fortbildungskonzepts für Lehrkräfte unter anderem mit den SchLAU Projekten in Schleswig-Holstein (Haki und NaSowas), dem Landeselternbeirat der Grundschulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein, dem IQSH, dem LSVD und weiteren Akteuren, die sich für Gleichstellung und gegen Homophobie einsetzen.

Kontakt: Ursula Schele, Petze Institut für Gewaltprävention gGmbh
Tel. 0431 91185, Mail ursula.schele@petze-kiel.de

Links:

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