Echte Vielfalt

Familie

Nachdem eine unfruchtbare lesbische Frau vor das Bundessozialgericht gezogen ist, weil ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung verweigerte, hat das Bundessozialgericht geurteilt: Die Versicherung müsse nur aufkommen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden, nicht aber bei der Verwendung von Spendersamen, urteilte der Erste Senat am Mittwoch. Demnach haben Gleichgeschlechtliche Ehepaare keine Chance auf Anspruch auf die Erstattung von Behandlungskosten.

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Wie queer.de berichtete hatte im konkreten Fall eine lesbische und unfruchtbare Klägerin die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung verlangt, wurde jedoch von der Hanseatischen Krankenkasse in Hamburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekräftigte das Bayerische Landessozialgericht mit dem Argument, dass Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass für die Behandlung Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden. Die Notwendigkeit bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe Spendersamen eines Dritten zu verwenden sei dabei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren.

Gerechtfertigt wird diese Unterscheidung mit Kindeswohl, da ein Kind bei künstlicher Befruchtung durch eine Person, die mit der dann Schwangeren verheiratet ist, automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe. Es sollten davon also nur Paare profitieren, die grundsätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber durch eine "krankheitsähnliche Komponente" nicht gelingt, wodurch auch die Zuständigkeit der Krankenkassen überhaupt erst gerechtfertigt sei.

Daraus folge aber nicht die Pflicht, die „zeugungsbiologischen Grenzen“ einer unfruchtbaren Ehe – ob hetero- oder homosexuell – „mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", begründeten die Kasseler Richter*innen ihre Entscheidung.

Nun hat die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) am Donnerstag angesichts der BSG-Entscheidung eine Gesetzesnachbesserung für lesbische Frauen mit Kinderwunsch gefordert. Anfang Oktober hatte der Bundesvorstand der SPDqueer einen Antrag für den Bundesparteitag der SPD eingereicht, dessen Ziel eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung ist, die gleichermaßen für hetero- als auch gleichgeschlechtliche Paare gilt.

Seit diesem Jahr fördern die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin lesbische Paare mit Kinderwunsch bereits. Doch Co-Vorsitzende der SPDqueer Carola Ebhardt kritisierte, dass die Unterstützung beim Kinderwunsch nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland ein Paar lebt: „Daher braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.“

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Mit einer Rede am vergangenen Donnerstag sorgte Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, für eine Diskussion im Sächsischen Landtag. So zählte sie verschiedene queerpolitische Themen auf, wie das Regenbogenportal des Bundesfamilienministeriums, das Schulaufklärungsprojekt SCHLAU, das „queerste Programm der Grünen aller Zeiten“, die Forderung nach der Anerkennung sozialer Elternschaft – und beendete dies mit dem Ausruf: „Das ist doch alles krank!“

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Außerdem hatte Jost in ihrer Rede die Politik dazu aufgefordert, bei Bildungsplänen nicht die von der AfD fantasierten „Gender-Ideologen und die Gender-Lobby“, sondern „lieber mal unsere Eltern“ zu befragen. Als Jost trotz der Entgleisung von Landtagsvizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg (Linke) weder zur Ordnung gerufen noch gerügt wurde, reagierte die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese in einer Kurzintervention mit den folgenden Worten: „Dass Sie in Ihrer Rede solche Lebensmodelle gerade wörtlich als krank bezeichnet haben, das fänden nicht nur meine Eltern schlimm, sondern auch viele andere Menschen der älteren Generation, die froh sind, dass man sich heute ein bisschen offener zeigen kann“. Auch Kultusminister Christian Piwarz (CDU) ging als nächster Redner auf Josts diskriminierende Äußerungen ein: „Dass Sie hier am Rednerpult im Sächsischen Landtag davon sprechen, dass bestimmte Lebensentwürfe und Ansichten von Menschen wortwörtlich krank sind, das macht mich wirklich sprachlos“, wofür er von allen demokratischen Parteien Beifall erhielt.

Anlass der Landtagsdebatte war ein queerfeindlicher AfD-Antrag (Drucksache 7/7678), der in der Bildungspolitik unter anderem ein „positives Bild des Lebensentwurfs traditionelle Familie als Lerninhalt“ verankern und eine angebliche „Relativierung der Familie aus Mutter, Vater und Kindern“ unterbinden wollte. In der Antragsbegründung hieß es, die heterosexuelle Familie bringe „als einziges Familienmodell die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervor, ohne welche Deutschland keine wirtschaftliche Überlebensperspektive hat“. Die AfD-Fraktion wolle „alle Benachteiligungen des Mehrheits-Familienmodells beseitigen“. In der Aussprache sprach der AfD-Abgeordnete Rolf Weigand als Auftaktredner von „Frühsexualisierungs-Irrsinn“, der „Kinderseelen zerstören“ würde.

Mit solchen „Kampfbegriffen aus rechten Blasen“ versuche die AfD, so Kultusminister Piwarz (CDU), eine Scheinrealität zu konstruieren und Ängste zu bedienen. Auch Lucie Hammecke (Grüne) kritisierte: „Die Angst vor gesellschaftlicher Vielfalt sitzt offenbar tief bei der AfD“. Das eigentliche Ziel des Antrags sei das traditionelle Familienbild als einziges zulässiges zu propagieren und die Vielfalt von Lebensentwürfen zu negieren, so Hammecke weiter. Auch Sarah Buddeberg (Linke) warf der AfD vor „unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ihre queerfeindliche Agenda vorantreiben“ zu wollen, und stellte dem entgegen: „Queere Menschen und Familien existieren, auch wenn das den Horizont der AfD übersteigt“. Weiter erklärte sie: „Ein Kinderbuch, in dem eine Familie mit homosexuellen Eltern oder eine trans Person dargestellt werden, wird kein Kind in seiner Intimsphäre verletzen und überschreitet auch keine Schamgrenzen.“ In direkter Ansprache an die AfD-Fraktion schloss sie ihre Rede mit der Vorstellung, dass die AfD-Abgeordneten selbst früher in den Genuss von solchen pädagogischen Angeboten gekommen wären, und mutmaßte, dass es hätte ihnen sicher sehr gutgetan hätte, und dem Landtag ein solch hasserfüllter Antrag so vielleicht erspart geblieben wäre.

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Die Schweizer Wähler*innen haben sich in einem Referendum mit deutlichem Vorsprung dafür entschieden, gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung zu erlauben: 64,1 % der Wähler*innen unterstützen die „Ehe für alle“ in der landesweiten Volksabstimmung. Damit schließt sich das Alpenland vielen anderen Ländern in Westeuropa an.

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Seit 2007 sind in der Schweiz gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt. Schon vor dem Referendum war bekannt, dass das Schweizer Parlament und der regierende Bundesrat die „Ehe für alle“ unterstützten. Auch Umfragen im Vorfeld des Referendums zeigten einen soliden Rückhalt.

Gegner*innen der Gleichbehandlung hatten argumentiert, dass die Ersetzung der zivilen Lebenspartnerschaft durch das volle Recht auf Ehe die auf der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beruhende Familie untergraben würde. Auch ist die Schweiz mit ihren 8,5 Millionen Einwohner*innen ein traditionell konservatives Land, welches beispielsweise erst 1971 das volle Wahlrecht für Frauen bei den eidgenössischen Wahlen eingeführt, wobei ein Kanton das volle Wahlrecht bei den Kommunalwahlen sogar bis 1990 hinauszögerte.

Nun haben Fortschritt und Vielfalt jedoch gegen die „Tradition“ gesiegt, und die erfolgreichen Befürworter*innen der Ehe für alle können sich freuen, dass gleichgeschlechtliche Partner*innenschaften künftig rechtlich mit heterosexuellen gleichgestellt werden, da sie gemeinsam Kinder adoptieren können und die Staatsbürger*innenschaft für gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen erleichtert wird. Außerdem wird es lesbischen Paaren möglich sein, eine geregelte Samenspende in Anspruch zu nehmen.

Befürworter*innen fürchten jedoch, dass es wegen der Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren noch Monate dauern könnte, bis gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten können.

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Nach zwei Jahren parlamentarischer Debatte wird Frankreich den Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung, der zuvor nur unfruchtbaren heterosexuellen Paaren vorbehalten war, erweitern. So hat Frankreichs Bundestag am Dienstag ein Gesetz erlassen, welches dies nun auch alleinstehenden und lesbischen Frauen ermöglicht, die für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) zuvor oft ins Ausland reisen mussten.

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“Wir sind hier, um über ein Gesetz abzustimmen, dem Freiheit, Gleichheit, Solidarität, und Würde zugrunde liegt“, sagte Coralie Dubost, Gesetzgeberin der regierenden La Republique en Marche Partei, vor versammelten Parlament. Wie sie auf Twitter mitteilte, wurde das Gesetz nach 500 Stunden Debatte und 12,000 Änderungen endlich bestätigt. Zuvor hatte sich der konservativ geführte Senat bemüht, die Möglichkeit für alleinstehende und lesbische Frauen von der französischen Sozialversicherung für medizinisch unterstützte Schwangerschaften finanziell unterstützt zu werden, zu verhindern. Da Präsident Emmanuel Macrons regierende Partei jedoch die Mehrheit im Unterhaus hält, wurde das Gesetz mit 326 zu 115 Stimmen beschlossen und tritt, sobald es von dem Präsidenten unterschrieben wurde, in Kraft. Gesundheitsminister Olivier Veran sagte, dass die ersten Schwangerschaften womöglich noch dieses Jahr entstehen könnten.

Wie queer.de berichtete ist die Maßnahme Teil eines breitgefächerten Bioethik-Gesetzes der Regierung Macrons. Das neue Gesetz wird den Zugang zu Fertilitätsbehandlungen, unter andrem künstliche Befruchtung und IVF, erweitern. Es wird auch die Anonymität für Samenspendende beenden, die nun offiziell versichern müssen, ihre Identität offenzulegen, wenn ihre Kinder ab ihrem 18. Lebensjahr nach ihrem biologischen Vater oder Elternteil fragen sollten. Das Gesetz bezieht sich jedoch weder auf das umstrittene Verbot von Leihschwangerschaften noch auf die geforderte Möglichkeit für trans Frauen vor geschlechtsangleichenden Operationen Samen für späteren Nutzen spenden zu können.

LGBTQ*-Gruppen empfingen die bisherigen Änderungen jedoch mit einem „Endlich!“, wie Matthieu Gatipon, Sprecher*in der Inter-LGBT Vereinigung: „Das war ein lang-erwarteter Prozess“, und weiter, „Wir sind froh, dass das passiert… aber es war eine schmerzhafte Geburt“, sagte Gatipon in Bezug auf die lange Dauer der Gesetzänderung. Seit 2013 in Frankreich gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert wurden, bemühten sich LGBTQ*-Gruppen um diesen Schritt. Nun sei die Nachfrage so hoch, dass Fabien Joly, Sprecher der Vereinigung französischer gleichgeschlechtlicher Familien, warnte, dass es einen Mangel an Samenbeständen geben könnte.

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Ein Outing in der Familie ist nicht gleich Outing in der Familie: Queere Menschen müssen sich die Frage stellen, welche Familienmitgliedern sie wie davon erzählen. Und weil sich queerfeindliche Einstellungen häufig gerade in konservativen und religiösen Familien verstärken, desto älter die Generation, kann das Coming Out vor den Großeltern eine besondere Hürde darstellen.

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Dies kann für betroffene Queers, die zu ihren Großeltern kein Verhältnis haben, in dem sie sich outen können, extrem schwierig sein. Auch dann, wenn sie vor ihren Eltern und Geschwistern längst geoutet sind. Gerade in Situationen wie Geburtstagen oder Urlauben, in denen erklärt werden müsste, wer der*die Partner*in ist, können innere Konflikte entstehen: Einerseits besteht selbstverständlich der Wunsch danach, sich frei ausleben und wie immer verhalten zu können – andererseits gibt es verschiedene Fragen: Versteht mein Großelternteil überhaupt, was ich meine, wenn ich mein*e Partner*in als solche, oder als mein*e Freund*in vorstelle? Oder muss ich mich offensiver outen? Wie reagieren sie, wenn ich der Person einen Kuss gebe? Könnte ein Streit entstehen?

Diese Sorgen können Menschen potenziell daran hindern, sich vor ihren Großeltern zu outen – was sich wie ein emotionaler Rückschlag anfühlen kann. Gerade wenn sie schon seit Jahren geoutet sind und ihre Sexualität nicht mehr groß „mitdenken“ müssen, kann das Geheimnis vor den Großeltern stark an alte Gefühle erinnern – „Und plötzlich bist du wieder im Closet“.

Das Coming Out vor den Großeltern ist also eine hochkomplizierte Angelegenheit, die oftmals viel mit Sexualitäts- und Gendervorstellungen zusammenhängen, die in einer Zeit geprägt wurden, in der sexuelle und geschlechtliche Vielfalt noch stärker unterdrückt wurden, als sie es zum Teil noch heute werden. So schmerzlich das Ergebnis daraus sein kann, so kann dies paradoxerweise auch zu Verständnis führen. Alok Vaid-Menon, Autor*in und Performer*in, sagt in einem Gedicht über das Coming Out als trans Person vor der Großmutter und ihrer negativen Reaktion darauf: „I refuse to call my Grandmother transphobic. I will not blame her for her own violence“ – auf Deutsch; „Ich weigere mich, meine Großmutter als transphob zu bezeichnen. Ich werde ihr für die Gewalt, die sie selbst erfahren hat, keine Schuld geben“. Damit bezieht sich Alok auf die noch stärkere Gender-Hierarchie und Unterdrückung geschlechtlicher Vielfalt in ihrer Generation, und findet so für sie Verständnis.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass jede Person, die sich in irgendeiner Form als queer vor ihren Großeltern outet, Verständnis für deren negative und verständnislose Reaktionen zeigen muss. Es unterstreicht nur, dass das Coming Out vor den Großeltern eben ein komplizierter, potenziell schmerzhafter Prozess sein kann, der die Geschichte einer heteronormativen Gesellschaft spiegelt – aber eben auch, wie sich diese gerade in Teilen verändert und verändern kann.

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Nicht notwendige, geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern sind zukünftig verboten.

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Dies hat eine Mehrheit von CDU und SPD im Bundestag beschlossen. Operative Eingriffe können nur nach Zustimmung eines Familiengerichts durchgeführt werden, und müssen dem Kindeswohl dienen. Außerdem können Eltern einer geschlechtsverändernden Operation nur zustimmen, wenn der Eingriff nicht zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann.

FDP, Linke und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung und kritisierten, dass das Gesetz weiterhin Lücken hätte, die den Schutz intergeschlechtlicher Kinder gefährden. Außerdem fordert die Opposition ein Zentralregister, in dem geschlechtsverändernde Behandlungen erfasst werden.

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Im Januar berichtete Echte Vielfalt über den Kampf der beiden Frauen Verena und Gesa Akkermann, beide rechtlich als Elternteile für ihre Tochter Paula gelten zu können.

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Das Sorgerecht hat bisher nur die biologische Mutter Gesa, ihre Frau Verena müsste den langen Weg einer Stiefkind-Adoption gehen. Das Paar sah seine Grundrechte durch die bestehende Rechtslage verletzt und klagte dagegen.

Das Oberlandesgericht Celle entschied nun:  Das bestehende Abstammungsrecht ist verfassungswidrig.Der gemeinsame Entschluss beider Partnerinnen sei in diesen Fällen die Voraussetzung dafür, dass neues Leben entstehe. Der hierdurch gegenüber dem Kind begründeten Verpflichtung folge zugleich das Recht, die Pflege und Erziehung des Kindes wahrnehmen zu können, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun über den Fall entscheiden. Dies hätte wohlmöglich eine Gesetzesänderung und eine Reform des Abstammungsrechts zur Folge.

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Vater-Mutter-Kind: Das war lange Zeit das war lange Zeit die einzige Form, in der Familie gelebt werden konnte. Doch die Existenz von Regenbogenfamilien mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren macht nun immer mehr deutlich -  die „normale“ Familie gibt es nicht.

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Das gilt auch für die Frage, ob sich die Eltern in einer Familie eigentlich immer lieben müssen oder wie viele (soziale) Eltern ein Kind haben kann.  Auch die Soziologie hat angefangen, sich dafür zu interessieren. Christine Wimbauer, Soziologin, forscht zu Co-Elternschaft/Co-Parenting. So wird eine Form der Elternschaft genannt, in der die Elternteile keine romantische Beziehung Liebesbeziehung miteinander führen. Das Modell der Co-Elternschaft findet zunehmend Verbreitung und stellt bisherige Vorstellungen von romantischer Zweierbeziehung und Familie in Frage.

In einem Interview mit der TAZ erklärt Wimbauer, dass für die Kindererziehung die Liebe zu den Kindern am wichtigsten sei, und nicht die romantische Liebe zwischen den Eltern und zieht einen Vergleich zu traditionellen Familien:  „Selbst bei traditionellen Elternpaaren wissen Sie ja nicht, ob sich die beiden nun unbedingt lieben oder nicht. Trotzdem können sie selbstverständlich gemeinsam Kinder erziehen – und sicherlich auch gut erziehen“.

Genau genommen gibt es Co-Parenting schon länger, etwa wenn sich Elternpaare scheiden lassen und dann Stiefeltern dazukommen. Neuer ist jedoch das Phänomen der geplanten Co-Elternschaft. Auch queere Menschen nutzen das Modell der Co-Elternschaft, wie Wimbauer in ihrer Studie schreibt: „Man kann hier verschiedene Konstellationen aufzählen: Seien es homosexuell orientierte Menschen, die gemeinsam eine Queer Family gründen, etwa das lesbische Paar, das mit einem befreundeten oder erst noch zu findenden (eventuell) schwulen Mann oder Männerpaar eine Familie gründet und sie dann zu dritt oder zu viert Co-Eltern in einer Mehrelternfamilie sind.“

Rechtlich sind in Deutschland allerdings bisher nur Familien mit zwei Personen als Eltern möglich. So schreibt Wimbauer, dass „schon die Frage beim medizinischen Personal nach der Erkrankung des Kindes […] rechtlich für soziale Co-Eltern nicht abgesichert“ sei.   Das mache die Eltern in Co-Parenting-Familien zu „Alltagsjongleur*innen, da die faktische Sorgearbeit ja meist geteilt werden soll und wird.“

Das Buch von Christine Wimbauer mit dem Titel „Co-Parenting und die Zukunft der Liebe“  ist im Transcript-Verlag erschienen und kann OpenAccess als PDF heruntergeladen werden.

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Ein Forschungsprojekt untersuchte erstmals systematische juristische Diskriminierung lesbischer Mütter in der Nachkriegszeit Westdeutschlands.

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Gerichte der Bundesrepublik entzogen Müttern bis mindestens in die 1980er Jahre ihre Kinder – wenn bekannt wurde, dass die Mütter lesbisch lebten. Dies führte auch dazu, dass Frauen die Existenz einer Partnerin verbargen. Die erste historische Studie zu dem Thema hat nun erstmals einen Teil dieser Unrechtsgeschichte aufgearbeitet. In Auftrag gegeben wurde sie vom Land Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel stellte die Untersuchung mit dem Titel „…in ständiger Angst…“ im Januar diesen Jahres vor und entschuldigte sich für das entstandene Unrecht: „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Frauen, die sich scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben jahrzehntelang das Sorgerecht entzogen wurde. Die Studie deckt strukturelle Diskriminierungen lesbischer Mütter bis zum Jahr 2000 auf. Das ist bedrückend und beschämend zugleich“ so Spiegel.

Die Studie, legt auch Gründe dar, die zu der Diskriminierung lesbischer Mütter führten. Dazu gehören, dass die gesellschaftlichen Erwartungen in den 50er, 60er und 70er Jahren an Frauen waren, sich als Ehefrau und Mutter ausschließlich der Familie zu widmen. Auch das bis 1977 gültige Schuldprinzip im Scheidungsrecht führte dazu, dass schuldig geschiedene Ehepartner*innen den Unterhalt verloren. Außerdem galt damaligen Wertvorstellungen gemäß eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft für das Kindeswohl als bedenklich.

Verantwortlich für die Forschungsarbeit war die Historikerin Dr. Kirsten Plötz, welche die Studie für das Institut für Zeitgeschichte und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durchführte. Sie befragte für die Studie auch betroffene Zeitzeug*innen, die sich bereit erklärt hatten in Interviews über ihre schmerzhaften Erfahrungen zu berichten. Im einem Interview mit dem Deutschlandfunk erläutert sie die Schwierigkeiten im Forschungsprozess, da kaum offizielle Quellen vorhanden sind. „Wir haben ein unglaubliches Quellenproblem“, so Plötz dazu. Sie betont auch, wie erst 1984 erstmals gerichtlich entschieden wurde, dass die Bindung und die Versorgung des Kindes wichtig seien und das Kind bei einer offen lesbisch lebenden Mutter belassen werden konnte. „Es gab eine Veränderung, aber sehr langsam“, kommentiert Plötz.

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Vor 20 Jahren wurdes es beschlossen: Das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 16. Februar 2001 das Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, rechtlich in einer Ehe-ähnlichen Gemeinschaft zu leben.

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Teile der CDU stellten sich gegen die eingetragene Partnerschaft, oder CDU-geführte Bundesländer blockierten es im Bundesrat. Sie befürchteten, völlig unbegründet, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Bundesländer mit CDU-Regierung klagten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies entschied jedoch in einem Urteil in 2002 für das Gesetz und begründete dies folgendermaßen: "Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“

Im Vergleich zur Ehe hatte die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte, zum Beispiel steuerrechtlich. Erst 2017 kam dann die Ehe für alle: Schwulen und Lesben wurde es endlich erlaubt zu heiraten, und ihre Ehe damit der Hetero-Ehe gleichgestellt.

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