Echte Vielfalt

24. Februar 2021

20 Jahre eingetragene Lebenspartnerschaft

Vor 20 Jahren wurdes es beschlossen: Das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedete am 16. Februar 2001 das Gesetz, dass gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubte, rechtlich in einer Ehe-ähnlichen Gemeinschaft zu leben.

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Teile der CDU stellten sich gegen die eingetragene Partnerschaft, oder CDU-geführte Bundesländer blockierten es im Bundesrat. Sie befürchteten, völlig unbegründet, dass die Lebenspartnerschaft gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verstoßen würde. Bundesländer mit CDU-Regierung klagten dann auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies entschied jedoch in einem Urteil in 2002 für das Gesetz und begründete dies folgendermaßen: „Ziel des Gesetzes ist es, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare abzubauen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.“

Im Vergleich zur Ehe hatte die Lebenspartnerschaft die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte, zum Beispiel steuerrechtlich. Erst 2017 kam dann die Ehe für alle: Schwulen und Lesben wurde es endlich erlaubt zu heiraten, und ihre Ehe damit der Hetero-Ehe gleichgestellt.

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