Weiterlesen Der Gerichtshof sah es damals als erwiesen an, dass §377 unhaltbar sei und willkürlich Menschen diskriminiere und stigmatisiere. Der noch aus der britischen Kolonialzeit stammende Paragraf stellte alle sexuellen Handlungen „wider die natürliche Ordnung“ unter Strafe. Damit war alles gemeint, was nicht dem heteronormativen Mann-Frau-Schema entsprach. Bereits 2009 hatte der Oberste Gerichtshof den §377 als verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil musste allerdings aufgrund von Klagen religiöser Gruppierungen im Jahr 2013 wieder aufgehoben werden, wie Frank Hoffmann in seinem Artikel für „freiheit.org“ schreibt. Erst 2018, nach ca. neunjährigen Auseinandersetzungen, wurde das Urteil nun erneuert. Für andere Entscheidungen des Obersten Gerichts, wie die Anerkennung eines dritten Geschlechts im Jahr 2014, besteht in Indien bis heute das Problem, dass auf gerichtliche Entscheidungen keine politische Umsetzung folgte. Für die LSBTIQ* Community in Indien ist es dennoch ermutigend, mit dem Obersten Gerichtshof einen starken Verbündeten zu haben. Gleichzeitig zeigt dieser Fall aber auch, dass es für Veränderungen immer auf mehr als einzelne Urteile ankommt: Gesetze können geändert werden, aber haben wenig oder keine Chance, wenn einflussreiche Akteure wie religiöse Gruppen oder gar die Regierung selbst nicht gewillt sind, diese anzuerkennen bzw. sie umzusetzen. Ähnliches gilt auch für das Stadt-Land-Gefälle. Das Recht braucht somit, um Sicherheit zu gewähren, immer auch Menschen, die es tragen. Juristische Kämpfe und Kämpfe um die gesellschaftliche Haltung sind dabei zwei Seiten derselben Medaille: Während erstere sich mit juristischen Fallstricken auseinandersetzen müssen, haben letztere das Problem, sich eingefahrenen „Glaubenssätzen“ gegenüberzustellen. Das Urteil bildet damit nicht den Abschluss für die LSBTIQ* Community in Indien, aber es ist ein wichtiger Schritt und führt zugleich die bis heute aktuellen Schwierigkeiten vor Augen, wenn es darum geht, den großen Begriff der „Menschenwürde“ für alle Menschen anwendbar zu machen.
Familie
Deutscher Justizminister will gleiches Erziehungsrecht für verheiratete lesbische Paare
17. August 2022Weiterlesen Das bedeutet, dass nur die biologische Mutter rechtlich als Elternteil anerkannt wird und ihr Partner ein formelles Adoptionsverfahren durchlaufen muss, um der zweite Elternteil des Kindes zu werden, auch wenn sie verheiratet sind. Ein solches Verfahren kann Monate oder sogar Jahre dauern. Doch das soll sich nun ändern. "Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau hineingeboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater", sagte Bundesminister Buschmann (FDP) in einem Interview mit der Rheinischen Post und dem General-Anzeiger. "Die Frage ist: Warum sollte das bei einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein?". Entscheidend sei, so Buschmann, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit geben und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Deshalb müsse es zur Regel werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden". Buschmanns Forderung deckt sich mit dem, was die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Ende letzten Jahres in ihrem Koalitionsvertrag als Ziel formuliert hat. In der Vereinbarung heißt es: "Wird ein Kind in die Ehe zweier Frauen hineingeboren, sind automatisch beide die rechtliche Mutter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist". Doch bisher gab es keine wirkliche Bewegung bei der gesetzlichen Regelung der Elternschaft für ein verheiratetes Frauenpaar. Diese Frage ist nach wie vor ungelöst, obwohl gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland seit Oktober 2017 legal sind. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen "wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", hatte Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) im Sommer 2020 gesagt und hinzugefügt, "eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen".
Weiterlesen Die überparteiliche Schlussabstimmung fiel mit 267 zu 157 Stimmen aus, wobei 47 Republikaner*innen gemeinsam mit den Demokrat*innen für den Gesetzentwurf stimmten. Es ist jedoch nicht klar, ob der Gesetzentwurf den Senat passieren kann, wo sich mindestens 10 Republikaner*innen den Demokrat*innen anschließen müssten, um die 60-Stimmen-Hürde des Filibusters zu überwinden. Die Abstimmung findet inmitten Befürchtungen der Demokrat*innen statt, dass die konservative Mehrheit des Obersten Gerichtshofs die gleichgeschlechtliche Ehe in Zukunft angreifen könnte, nachdem das Oberste Gericht in einer folgenschweren Entscheidung das Urteil Roe v. Wade aufgehoben hat. Der Gesetzentwurf sichert nicht nur landesweit das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehen, sondern sieht auch einen bundesweiten Schutz für Ehen zwischen weißen und Schwarzen Menschen vor. Die Maßnahme sieht vor, dass eine Ehe nach Bundesrecht anerkannt werden muss, wenn sie in dem Staat, in dem sie geschlossen wurde, legal war. Der Gesetzentwurf sieht außerdem zusätzliche rechtliche Garantien für verheiratete Paare vor, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rassifizierung, der ethnischen Zugehörigkeit oder der nationalen Herkunft zu verhindern, und ermächtigt den Generalstaatsanwalt, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Demokrat*innen im Repräsentant*innenhaus, die sich nach der Abtreibungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs auf kulturelle Fragen konzentrieren, wollen diese Woche ebenfalls einen Gesetzentwurf einbringen, der den Zugang zu Verhütungsmitteln garantiert. Die bahnbrechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit der das Urteil Roe v. Wade und damit das bundesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben wurde, hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob andere Präzedenzfälle nun in Gefahr sind. Die drei liberalen Richter*innen des Gerichts warnten, dass niemand darauf vertrauen solle, dass die konservative Mehrheit mit ihrer Arbeit fertig ist.
Warum das Anti-Abtreibungs-Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA nicht nur cis-hetero-US-Amerikanerinnen betrifft
26. Juli 2022Weiterlesen In seinem Urteil stimmte das Gericht mit 5:3 Stimmen dafür, die früheren Entscheidungen des Gerichts im Fall Roe v. Wade aufzuheben, die das Recht auf Abtreibung auf Bundesebene garantiert hatten. Die offizielle Stellungnahme, die von Richter Samuel Alito verfasst wurde, scheint weitgehend identisch mit der Version zu sein, die im vergangenen Monat durchgesickert war. In dieser Stellungnahme vertritt Alito die streng originalistische Auffassung, dass die Verfassung, die ausschließlich von Menschen geschrieben wurde, die nie eine reproduktive Versorgung benötigten (=Cis-Männer), in Bezug auf die Abtreibung neutral ist und dass der Gerichtshof die zuvor festgelegten Schutzbestimmungen niemals hätte gewähren dürfen. "Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung", schließt Alito in seiner Stellungnahme. So kritisierte Alito das frühere Gericht für die "schädlichen Auswirkungen" von Roe v. Wade auf den politischen Diskurs in den USA. Tastsächlich wird der Schaden der aktuellen Entscheidung des Gerichts jedoch vermutlich von den Menschen getragen werden, die dringend Abtreibungen und die damit verbundene reproduktive Versorgung benötigen - nicht nur cis-hetero-Frauen, sondern auch queere Menschen, trans Männer und Leute aller Geschlechter, die einen Uterus haben: Ein schwuler trans Mann kann von seinem Cis Partner Schwanger werden, eine lesbische cis Frau kann von ihrer trans Partnerin Schwanger werden, eine pansexuelle nicht-binäre Person mit Uterus kann von einer anderen nicht-binären Person schwanger werden… "Dieses Thema ist für unsere Gemeinschaft nicht nur eine philosophische Frage. Trans Personen bekommen Babys, brauchen allgemeinen Zugang zu reproduktiven medizinischen Dienstleistungen und nehmen Abtreibungen vor", sagte die Gründerin von TransLash Media, Imara Jones, im März der Teen Vogue. "Wir tun dies jedoch innerhalb eines Gesundheitssystems, das unserer Existenz oft feindlich gegenübersteht". Aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs werde sich diese Feindseligkeit nur noch verstärken, da sichtbar queere Menschen versuchen werden, Zugang zu einer Versorgung zu erhalten, die jetzt nur durch ein freies Durcheinander der einzelnen Bundesstaaten möglich ist. Doch leider werden die negativen Auswirkungen der Entscheidung nicht nur bei der Abtreibung zu spüren sein: Lesen Sie hier mehr über die Konsequenzen des Abtreibungsverbotes für wichtige Fragen der körperlichen Autonomie.
Weiterlesen Denn nicht nur die körperliche Autonomie cis-hetero-Frauen, sondern auch queere Menschen, trans Männer und Leute aller Geschlechter, die einen Uterus haben, sind von dem Urteil betroffen. Wie die Richter*innen Sotomayor, Breyer und Kagan in ihrer abweichenden Meinung anmerken, stehen wichtige Fragen der körperlichen Autonomie auf dem Spiel, sogar über den "Verlust der Autonomie und Würde" hinaus, der mit einer erzwungenen Schwangerschaft einhergeht. Da der Gerichtshof nicht mehr davon ausgeht, dass die Abtreibung durch den vierzehnten Verfassungszusatz geschützt ist, sind auch andere Rechte indirekt bedroht, darunter die Empfängnisverhütung und "familiäre Beziehungen", darunter die gleichgeschlechtliche Ehe und Ehen zwischen verschiedenen "races" (dass also weiße Menschen und Schwarze Menschen heiraten können). Solche Befürchtungen kommen daher, dass Richter Thomas in seiner übereinstimmenden Stellungnahme ausdrücklich dafür plädierte, dass das Gericht "alle ... Präzedenzfälle des materiellen Rechtsschutzes, einschließlich [derer, die die obigen Rechte schützen,] überdenken sollte". So sind, im gegenwärtigen Klima der Gewalt und Einschüchterung gegen trans Personen, in dem die Regierungen einzelner Bundesstaaten offen ein Verbot von Transition in Erwägung ziehen, scheinen Bedenken darüber, ob das Gericht den Staaten solche Entscheidungen überlassen könnte, nicht unbegründet. Obwohl die Mehrheit darauf besteht, dass die Entscheidung nur für die Abtreibung gilt, machen die drei abweichenden Richter*innen also ihre Sorge deutlich: "Was auch immer die Mehrheit heute sagen mag, eines führt wirklich zum anderen", heißt es in der abweichenden Meinung. "Wir hoffen inständig, dass dies aufgrund der heutigen Entscheidung nicht der Fall sein wird. [...] Aber wir können nicht verstehen, wie irgendjemand zuversichtlich sein kann, dass das heutige Urteil das letzte seiner Art sein wird." Was diese Entscheidung jedoch mehr als alles andere deutlich mache, so das queere US online-Magazin them berichtet, ist, dass sich die Zeit, in der LGBTQ+-Personen darauf hoffen konnten, dass das Gesetz sie zuverlässig schützt, dem Ende zuneigt. Doch auch wenn die Präzedenzfälle verschwunden sein mögen, bleibe „das aktivistische Feuer“, das diese Entscheidungen überhaupt erst erzwungen hatte, und die Entschlossenheit, die Abtreibungsaktivist*innen in den 1970er Jahren dazu brachte, Untergrundnetzwerke zu schaffen, um Gesetze zu umgehen. Wie die Demonstrations-Parolen sagen: "Wir sind nicht aufzuhalten, eine bessere Welt ist möglich".
Deutschland veröffentlicht Daten über die ersten 5 Jahre der gleichgeschlechtlichen Ehe
18. Juli 2022Weiterlesen Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 05. Juli mitteilte, wurde die höchste Zahl an gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in Deutschland 2018 verzeichnet: 21.757 Personen heirateten in dem Jahr nach Einführung der "Ehe für alle". In den letzten drei Monaten des Jahres 2017 war die Zahl der Eheschließungen von schwulen und lesbischen Paaren sogar noch höher - in diesem Zeitraum fanden rund 11.147 Trauungen statt. Aus den Zahlen geht hervor, dass der Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen zwischen Frauen seitdem gestiegen ist. Im Jahr 2017 waren 45 % der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen zwischen Frauen. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei 53 %. Mit Ausnahme von 2017 haben in jedem Jahr mehr Hochzeiten zwischen Frauen als zwischen Männern stattgefunden. Deutschland hat die Gleichstellung der Ehe später als die meisten anderen westeuropäischen Länder eingeführt, was vor allem auf die Zurückhaltung von Angela Merkels konservativer CDU-CSU-Partei zurückzuführen ist, die in früheren Koalitionsregierungen dominierte. Frankreich und das Vereinigte Königreich ebneten 2013 den Weg für die gleichgeschlechtliche Ehe, die im Vereinigten Königreich 2014 eingeführt wurde, während die Niederlande 2001 als erstes Land überhaupt die Gleichstellung der Ehe gesetzlich verankerten. In Deutschland zeigen die Daten, dass die Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 % gesunken ist: 8.710 Eheschließungen fanden statt. Dieser Rückgang war stärker als bei den Eheschließungen zwischen Männern und Frauen, wo es einen Rückgang von 3,9 % gab - von 363.400 im Jahr 2020 auf 349.100 im letzten Jahr. Die höhere Nachfrage nach gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Jahren unmittelbar nach ihrer Einführung könnte zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass sie vorher nicht möglich gewesen waren. Seit 2001 hatten Paare die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartner*innenschaft einzugehen, von denen einige inzwischen in Ehen umgewandelt wurden. Ohne diese eingetragenen Lebenspartner*innenschaften gab es zwischen 2017 und Ende 2021 insgesamt 36.800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen. Die Auswirkungen des Coronavirus dürften auch die Statistiken für 2020 und 2021 erheblich beeinflusst haben.
Weiterlesen Damit richtet sich die 68-seitige Broschüre an Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung, die sich näher mit der Bedeutung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in ihrem Arbeitsalltag auseinandersetzen möchten. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sei überall ein Thema, wo Menschen sind – „und damit auch im Kita-Alltag", erklärte Netzwerks-Vorstandsprecherin Laura Becker. „Unsere Veröffentlichung bietet Fachkräften die Möglichkeit, anhand von Praxisbeispielen darüber zu reflektieren, wie sie zum Beispiel damit umgehen, wenn ein Kind, das sie als Junge kennen, Nagellack trägt oder wenn eine Familie mit zwei Müttern zum Vatertag eingeladen wird.“ Bislang sei in der Ausbildung dieser Fachkräfte, so das Queere Netzwerk NRW, kaum auf den Umgang mit Kindern oder Familien, deren Lebensrealitäten von cis- und heteronormativen Normen abweichen, eingegangen worden. Damit stünden Fachkräfte oft vor schwierigen Aufgaben. „Deshalb wollen wir Ihnen keine neuen Aufgaben auferlegen, sondern Ihnen mit den Impulsen in diesem Heft dabei helfen, den Inklusionsauftrag umzusetzen“, heißt es in der Broschüre. Auf die häufig von rechts kommenden Behauptungen einer konstruierten „Gender-Propaganda“, (dass die Thematisierung queerer Vielfalt das Ziel hätte, möglichst viele Kinder möglichst früh ihre Heterosexualität oder Cis-Geschlechtlichkeit in Frage stellen zu lassen), sagt Becker schlicht: Das sei nicht zutreffend. Vielmehr gehe es darum, Kinder und Familien dort zu treffen, wo sie stehen – „und ihnen in Kindergarten und Kita einen Ort zu bieten, an dem sie ohne Stigma sein können.“
Weiterlesen Die kleine Sara, die 2019 in Spanien geboren wurde, konnte die spanische Staatsbürgerschaft nicht erhalten, da keine ihrer Mütter Spanierin ist. Ihre gibraltarische Mutter konnte ihre britische Staatsbürgerschaft nicht weitergeben, da sie in Gibraltar und nicht im Vereinigten Königreich geboren wurde, was bedeutet, dass sie ihre Staatsbürgerschaft nicht auf ein Kind übertragen kann. Und so wurde, da Bulgarien im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt und gleichgeschlechtliche Ehen im bulgarischen Hoheitsgebiet nicht zulässt, dem Baby die Staatsbürgerschaft verweigert. Infolgedessen besaß Sara keinerlei Papiere, was ein erhebliches Risiko für ihren Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und sozialer Sicherheit darstellte. Dies hinderte die Familie auch daran, Spanien zu verlassen. Sie brachten den Fall vor das Verwaltungsgericht in Sofia, das schließlich den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrief, der seinerseits entschied, dass die Weigerung Bulgariens, Sara Ausweispapiere auszustellen, ihre Rechte beeinträchtigte. "Der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, ist verpflichtet, dem Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen", so der EuGH am 14. Dezember 2021. "Bulgarien darf sich nicht weigern, die Abstammung von Baby Sarah von beiden Elternteilen anzuerkennen, weil das nationale Recht die Institution der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorsieht", heißt es weiter in der Entscheidung des Gerichts. Die Rechtsvertreterin des Paares, Denitsa Lyubenova, lobte die Entscheidung als Meilenstein für die LGBTQ+-Gemeinschaft. „Heute können die LGBTQ+-Menschen jubeln“, sagte sie. „Nach Jahren unermüdlicher Arbeit haben wir einen Schritt im Kampf um Gleichberechtigung gewonnen, nach Jahren der Beharrlichkeit haben wir bewiesen, dass wir im Recht sind und dass das EU-Recht die Bürger*innen gleichbehandelt.“ Das Paar sei "extrem glücklich" über die Entscheidung und darüber, dass ihr Baby endlich Spanien verlassen könne.
Europa als Leuchtturm der LGBTQI*-Rechte?
25. Mai 2022Weiterlesen Zusammen mit den Europaabgeordneten Mark Angel (S&D, Luxemburg) und Terry Reitnke (Grüne, Deutschland) nahm sie an einer Fragestunde anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie (IDAHOBIT) teil, der am 17. Mai stattfindet, um das Bewusstsein für LGBTQI*-Rechte zu schärfen und Interesse an weltweiter LGBTQI*-Rechtsarbeit zu wecken. So sagte Metsola, dass zu verbesserungsbedürftigen Bereichen die Rechte von Regenbogenfamilien gehöre. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Klagen. So entschied der Europäische Gerichtshof etwa 2021 zugunsten eines verheirateten lesbischen Ehepaares, dessen Kind in Bulgarien nicht anerkannt worden war. An diesem Montag hat daher ein bulgarisches Gericht die Behörden der Hauptstadt Sofia angewiesen, eine Geburtsurkunde für das Kind auszustellen. Demnach scheint es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die EU zwar Druck ausüben kann, um die Einhaltung von LGBTQI*-Rechte zu gewährleisten, und somit als „Leuchtturm“ für queere Rechte auftreten kann. Es gäbe jedoch, so Mark Angel, auch Gründe, an einem solchen Tag traurig zu sein, und verwies auf die Gegenreaktionen gegen die Förderung von LGBTQI*-Rechten in einigen Mitgliedstaaten. So erkennen unter anderem Polen, Rumänien und Lettland in einem anderen Land eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare nicht an. Es gilt also den Leuchtturm im Kampf für queere Rechte nicht nur nach außen zu richten, sondern auch nach innen.
Weiterlesen "Ich suchte wirklich nach Möglichkeiten, das Problem der Obdachlosigkeit und der Arbeitslosigkeit einzudämmen, das durch [die Trump-Regierung] entstanden war", sagt sie. Jetzt züchten und scheren sie auf einem Stück gemieteten Land in Westcliffe, Colorado Alpakas und bauen eine offene und akzeptierende Gemeinschaft auf. "Wir sind wirklich begeistert von dem, was [die Ranch] geworden ist und wohin sie sich entwickelt", sagt Logue. "Von Anfang an war es unser Ziel, in jedem Bundesstaat ein Tenacious Unicorn einzurichten, damit queere Menschen Zugang haben", erklärt sie. "Mein Zeitplan dafür war 15 Jahre in die Zukunft gerichtet. Ich wollte eine gute Geschäftsfrau sein und nicht zu viel vorhersagen." Doch die Mission und die Idee für die Ranch haben sich tatsächlich durchgesetzt. Logue sagt, dass es nichts ist, was sie absichtlich getan haben. Es ist etwas, das in der Trans- und Queer-Community gebraucht wurde. Das Wachstum war organisch. Bonnie Nelson, Miteigentümerin der Ranch, sagt, die Idee sei nicht neu, wohl aber die Umsetzung. "In der Trans-Gemeinschaft ist es fast so etwas wie ein Meme, dass Menschen eine Kommune gründen wollen, um von allem wegzukommen und ein bisschen freier zu leben als im normalen Leben", sagt Nelson. Die Ranch dient als Zufluchtsort für Menschen für einen Tag oder mehrere Wochen, je nachdem, was die Person, die dort hingeht, braucht und was die Ranch leisten kann. "Zu sehen, wie die Gemeinschaft reagiert und wie die Menschen auf das reagieren, was wir hier draußen tun, hat uns für alle Schwierigkeiten entschädigt, die wir hatten", sagt Logue. "Das ist der Grund, warum wir so hart arbeiten. Letztes Jahr jedoch erhielt die Ranch Drohungen aus dem Internet. Freiwillige Wachleute mussten in der Gegend patrouillieren, nachdem ein paar bewaffnete Personen das Gelände von Tenacious Unicorn betreten hatten. Die Viehzüchter von Tenacious Unicorn haben Waffen, und viele von ihnen wissen, wie man schießt. Letztendlich sei die Ranch eine große Familie. Und Logue, Nelson und die anderenseien bereit, sie zu verteidigen. "Wenn man andere wie eine Familie behandelt und sich wirklich um sie kümmert, für ihre Bedürfnisse da ist und offen für Gespräche ist, dann bildet sich eine Gemeinschaft", sagt Nelson. "Wir tun alle, was wir können, um unser Bestes zu geben und auf diese Weise weiterzukommen." Die Tenacious Unicorn-Crew arbeitet mit anderen Gruppen zusammen, um weitere Tenacious Unicorns in den USA zu gründen, einschließlich der Zusammenarbeit mit indigenen queeren Gruppen. "Wir haben noch eine Menge vor", sagt Logue.