Echte Vielfalt

LSBTIQ

Transgender-Politik und Behandlungsprogramme für Geschlechtsdysphorie sind Themenfelder, die auf echte-vielfalt.de bereits des Öfteren in Bezug auf Deutschland oder Schottland betrachtet wurden. Allerdings hört dieses Thema nicht an Landesgrenzen auf.

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Norwegens nationale Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) hat nun eine Studie veröffentlicht. In dem dazugehörigen Bericht bemerkt die UKOM, dass in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der Anfragen von Menschen mit Geschlechtsdysphorie an das Gesundheitswesen festzustellen sei:

„Insbesondere die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Teenageralter, die eine Untersuchung und Behandlung im spezialisierten Gesundheitsdienst wünschen oder an diesen überwiesen werden, ist deutlich gestiegen. Der größte Anstieg ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verzeichnen, die bei der Geburt als Mädchen registriert wurden, sich aber als Jungen identifizieren.“

Wie das Magazin Schwulissimo ergänzt, waren es bis 1990 durchschnittlich vier Überweisungen pro Jahr, die eine Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen als Ursache hatten. Seit 2018 ist diese Zahl auf 600 Fälle jährlich gestiegen. Zu den Gründen gebe es an dieser Stelle nur Mutmaßungen, allerdings unterstreichen die Zahlen die Wichtigkeit einer adäquaten Auseinandersetzung mit dem Thema. Das gilt auch für Deutschland, wie echte vielfalt bereits in einem früheren Bericht festgestellte, wo es zwischen 2017 und 2020 alleine in Niedersachsen insgesamt 289 Geschlechtsoperationen gab.

Während es grundsätzlich einen öffentlichen Diskurs zu Geschlechtsinkongruenz und ihrer Behandlung gibt, nimmt dieser häufig nochmals an Schärfe zu, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Wie die UKOM unmissverständlich klar macht, verlaufen die Meinungsverschiedenheiten dabei auch innerhalb der unterschiedlichsten LSBTIQ*-Gruppen. „Wir sind uns bewusst, dass die Wahl der Worte und ein Verständnis für die Komplexität wichtig ist. Die Situation der Unsicherheit und Uneinigkeit beeinträchtigt die Entwicklung der Gesundheitsdienste“, so die UKOM. Kommunikation und Sicherheit gehen damit Hand in Hand. Was eine uninformierte und emotional aufgeladenen Debatte bedeuten kann, wurde auf echte-vielfalt.de bereits mehrfach thematisiert. Auch die UKOM kommt zu dem ernüchternden Ergebnis einer unzureichenden Datengrundlage. Aber auch veraltete Leitlinien werden bemängelt. Ihnen fehle es an einem angemessenen Standard für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Darüber hinaus weckten die Leitlinien Erwartungen, die das Gesundheitssystem nicht erfüllen könne. Im Gegenteil bestehe sogar eine Gefahr der Unter- oder Fehlversorgung. Um den Dienst zu stärken, sei es nach Ansicht der UKOM wichtig, die Versorgung im primären Gesundheitssektor zu stärken und mehr interdisziplinäres Fachwissen im spezialisierten Gesundheitsdienst auf regionaler Ebene aufzubauen. Es bedarf einer gut vernetzten und auf Fakten basierenden medizinischen Versorgung, die bereits bei der Ebene der Grundversorgung ansetzt, also auch Krankenhäuser und Hausärzt*innen sensibilisiert. Dem steht der große Komplex der öffentlichen Meinungen gegenüber. Die UKOM kommt entsprechend zu dem Schluss, dass das Klima der Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit erhebliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche habe, auch in Bezug auf Behandlung und Gesundheitsdienste.

Die UKOM plädiert daher für die Notwendigkeit eines konstruktiven Diskursklimas. Dies sollte selbstverständlich für alle Personen und Organisationen der Öffentlichkeit gelten, die hier einen Betrag leisten. Dass um Meinungen gestritten wird, bildet dabei weniger das Problem. Dass allerdings diese Meinungen so absolut vertreten werden, dass die eigene Position unhinterfragbar wird, kann im Fall von Geschlechtsinkongruenz, gerade bei Kindern und Jugendlichen, im wahrsten Sinne gesundheitsgefährdend wirken.

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Nach dreieinhalb Jahren Synodalen Weges in der katholischen Kirche war es nun so weit: Am Freitag, 10. März, hat sich die Synodalversammlung dazu durchgerungen, dass die katholische Kirche in Deutschland bald auch offiziell Segensfeiern für homosexuelle Paare durchführen darf.

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Bereits im September 2022 hatte echte vielfalt über diesen Reformprozess berichtet. Damals war eine Neuausrichtung zur Sexualmoral knapp gescheitert, was Empörung innerhalb und außerhalb der Kirche nach sich zog. Dabei war die Kluft zwischen Teilen der katholischen Führung und Teilen ihrer Basis nicht nur innerhalb Deutschlands sichtbar geworden. So langwierig und kleinschrittig die deutschen Reformen sind, so ungehört bleiben diese in Rom. Wie die Tagesschau berichtet, erteilte der Vatikan bereits Anfang des Jahres den deutschen Reformen eine Absage. Man befürchte eine Spaltung der Kirche.

Mit der Abschlusskonferenz vom 10. bis 12. März gelang es der Synodalversammlung allerdings, sich dennoch zu Reformen auch gegen die Zentrale in Rom durchzuringen. Nach Berichten von Tagesschau, Queer und ZEIT kam es bereits am Freitag zur ersehnten positiven Zustimmung.

Zu den Ergebnissen zählt u. a., dass Frauen zukünftig Taufen, bei der Eheschließung assistieren oder die Beichte abnehmen dürfen. In Bezug auf Homosexuelle können diese nun nicht mehr aufgrund ihrer Sexualität entlassen werden und sollen ganz offiziell den Segen erhalten. Was für Außenstehende ein Angleichen der Katholischen Kirche an das gesellschaftliche Minimum darstellt, ist für die Kirche selbst ein mühsamer Weg gewesen. Gerade vor dem Hintergrund der Ablehnung aus dem Vatikan hatten sich einige der Bischöfe bereits im Vorfeld wieder von ihrer Kompromissbereitschaft entfernt, so die Tagesschau.

Aber selbst die beschlossenen Reformen bleiben hinter den Erwartungen zurück: So wurde der Wunsch nach Gleichstellung von Frauen in den Ämtern „bis zur Unkenntlichkeit verwässert“. Zwar nicht verwässert, aber noch lange nicht am Ziel ist die beschlossene offizielle Segnung. Der Beschluss sieht vor, dass zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, um den Ablauf für Segensfeiern in einer Handreichung zu konkretisieren. „Sobald die Handreichung fertig ist, kann jeder Bischof die Segensfeiern in seinem Bistum umsetzen. 2026 sollen die Erfahrungen evaluiert werden“, so die Tagesschau weiter. Dabei war trotz all der Kompromisse die erforderliche Zweidrittelmehrheit nur durch die Enthaltung einiger Bischöfe zustande gekommen. Hätten diese ebenfalls dagegen gestimmt, wäre der Synodale Weg am Ende wohl ohne Ergebnis geblieben.

Die katholische Kirche in Rom mag recht haben mit ihren Befürchtungen einer Spaltung. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist: Wird es eine Spaltung durch die Reformen geben oder werden die Katholik*innen irgendwann den Mangel an Reformen nicht mehr akzeptieren? Der deutsche Sonderweg gegen die Haltung des Vatikans verweist darauf, dass die Bischöfe in Deutschland bereits jetzt den öffentlichen Druck bemerken.

Den offiziellen Handlungstext der Konferenz zum „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ gibt es hier.

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Mythen und mythologische Kunst als gegeben hinzunehmen, ist schon fast ein Widerspruch an sich, leben diese doch von dem ständigen Hinterfragen, aber auch Neuinterpretieren ihrer Symbolik. Und so verwundert es nicht, wenn sich Künstler*innen die Freiheit nehmen, Geschichten neu zu entwerfen.

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Auf dem diesjährigen VAULTS-Festival in London (24. Februar bis 19. März), Großbritanniens größten Live-Performance Festival, veranstalteten die Künstler*innen Roann Hassani McCloskey und Joel Samuels eine Neuinszenierung des Garten Eden und anderen Mythen. Die Show „Remythed review – a joyful evocation of queer mythology” nimmt dabei die ausschließlich heterosexuellen Charaktere dieser alten Geschichten und entwirft sie in all ihrer sexuellen Diversität neu, so der Guardian.

Aber kommen in den alten Mythen tatsächlich ausschließlich heterosexuelle Charaktere vor? Einen völlig anderen kulturellen Zugang zur Rolle von LSBTIQ* Menschen in den Erzählungen der Vergangenheit bietet das „Bode-Museum“ in Kooperation mit dem schwulen Museum in Berlin. In der Ausstellung „Spielarten der Liebe“ führen fünf Rundgänge durch die gesamte Sammlung des Museums. Sie bieten dabei „[…] Einblicke in die künstlerische und gesellschaftliche Beschäftigung mit LGBTIQ* […] Sexualitäten und Identitäten, die in der Kunst immer präsent waren, aber nur wenig Beachtung gefunden haben.“

Im ersten thematischen Rundgang „Liebe und Krieg“ geht es um den heroischen Soldaten und seine Bisexualität. Der zweite Rundgang legt den Fokus auf männliche Künstler, die selbst homosexuell waren oder dieser Gruppe nahestanden. Beim dritten Rundgang geht es hingegen um männliches homosexuelle Sammler von Kunst. Die vierte Route führt zur Darstellung „Weiblicher Intimität und erotischer Liebe unter Frauen“. Auf dem fünften Rundgang können sich die Besucher*innen mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit sich die Zuordnung zu einem Geschlecht immer aufrechterhalten lässt.

Die Reihe zeigt dabei keine neuen Stücke, sondern verändert lediglich den Blickwinkel auf Objekt und Kontext. Bereits von Beginn ihrer Erschaffung waren die Kunstwerke dabei mit den unterschiedlichsten Deutungen konfrontiert. „Durch den*die Künstler*in selbst, durch den*die Auftraggeber*in und durch jede*n einzelne*n der Millionen von Betrachter*innen, die sie bis heute in Augenschein genommen haben.“ Es geht also auch darum zu begreifen, dass Kunst niemals für sich steht, sondern immer wieder der Aneignung bedarf - und sei es nur für den*die momentane*n Betrachter*in selbst.

Die Ausstellung eröffnet einen spannenden Blick, der verdeutlicht, dass die Beschäftigung mit Sexualität und Geschlechtlichkeit, Selbstverständlichkeit und Emanzipation keine rein modernen Themen sind. Dennoch ist die Aussage der Londoner Live-Performance über „ausschließlich“ heterosexuelle Darstellungen nicht falsch. Im Gegenteil verdeutlicht sie, dass Aneignung in alle Richtungen funktioniert und somit immer wieder auch zu einer Verengung der Betrachtung von Mythologie und Geschichte führen kann.

Für Personen, die es weder nach London noch nach Berlin schaffen, gibt es hier eine kleine lesenswerte PDF-Broschüre zu den einzelnen Routen mit kurzen thematischen Beschreibungen der einzelnen Ausstellungsstücke.

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Den Kampf der LSBTIQ* Gemeinschaft um ihre (Menschen-)Rechte wie Würde, Selbstbestimmung und Gleichheit als Kampf der Ideologie zu bezeichnen, ist problematisch, denn der Begriff „Ideologie“ beinhaltet die Möglichkeit, dass es auch anders sein kann.

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„Im politischen Sinne dienen Ideologien zur Begründung und Rechtfertigung politischen Handelns und sind daher immer eine Kombination aus bestimmten Weltanschauungen und spezifischen Absichten“. Dabei haben sie eine spezifische Art des Denkens und des Wertsetzens zur Folge und sind in ihren Zielen in der Regel nicht als uneigennützig zu begreifen.

Und dennoch, so richtig es ist, dass die einzelnen Gruppen und Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft grundsätzlich dieselben Rechte haben sollten wie andere Menschen, so richtig ist es auch, dass diese Rechte nicht unabhängig von politischen Ideologien verfasst werden. Damit ist der Kampf auf politischer Ebene eben doch ein Kampf der Ideologien, in dem es darum geht, die eigene Position in Rechten und Werteüberzeugungen zu verankern. Dabei lassen sich Zusammenschlüsse von Akteuren finden, die nicht mehr auf die typische Kategorisierung von Parteien, Staaten oder konservativ vs. progressiv zurückzuführen sind, wie der Fall Ungarn verdeutlicht. Rhetorisch bildet Ungarn als EU-Land damit einen Schulterschluss mit Russland bzw. sind es nicht die Länder, sondern ihre führenden Politiker*innen. Diese Unterscheidung ist essenziell.

Aber auch auf der anderen Seite des Atlantiks lässt sich diese Rhetorik finden, die sich bis in konkrete Gesetzesentwürfe niederschlägt. So wurden seit Beginn dieses Jahres bereits mehr als 270 Gesetzesentwürfe in den Parlamenten der amerikanischen Bundesstaaten eingebracht, die laut der Organisation „Gay and Lesbian Alliance Against Defamation“ (GLAAD) als Anti- LGBTIQ* zu bewerten seien. Zwar scheiterte im letzten Jahr mit 93% die überwiegende Mehrheit solcher Gesetzesentwürfe, allerdings wirken sie dennoch auf psychologischer Ebene. So gaben beispielsweise 86% der sich als trans bzw. non-binär identifizierenden Jugendlichen an, dass die Gesetzesentwürfe ihrer psychischen Gesundheit sehr oder etwas schadeten (hier der Link zur Untersuchung).

Damit geht es beim politischen Kampf von Ideologien auch um eine psychische Zermürbung. “Their short-term goals change, but their long-term goals stay the same: to prevent LGBTQ people from having social and legal acceptance. That is what they are here for.”, so Cathryn Oakley, Direktorin der Landesgesetzgebung bei „Human Rights Campaign“ (HRC) gegenüber Them. Mit “they” meint Oakley konservative Politiker*innen.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rede zum „State of the Union“ des amerikanischen Präsidenten Joe Bidon zwiespältig zu sehen. Zwar erwähnte er die Belange der LSBTIQ* Gemeinschaft, bezog z. B. das Gesetz zum Schutz gleichgeschlechtlicher Ehen explizit mit ein und forderte des Weiteren dazu auf, ein überparteiliches Gleichstellungsgesetz zu verabschieden, um sicherzustellen, dass LGBTIQ*-Amerikaner*innen, insbesondere junge Transgender, in Sicherheit und Würde leben können. Während Organisationen wie GLAAD oder auch HRC die Rede positiv konnotieren, bemerkten jedoch die Kritiker*innen, dass Biden das Thema der Zunahme von transphoben Gesetzesentwürfen vermieden habe und sich scheue, den politischen Gegner diesbezüglich direkt anzugehen. Dies nutzten „Ultra-rechts-Konservative“ wie Sarah Huckabee-Sanders, Gouverneurin von Arkansas, oder Donald Trump, um dem Präsidenten vorzuwerfen, „seine Präsidentschaft einem woken Mob zu überlassen, der nicht weiß, was eine Frau ist“ oder auch „die Kinder zu indoktrinieren und zu verstümmeln“.

Die Rhetorik ist scharf und macht deutlich, dass ideologische Kämpfe nicht nur auf Gesetzesebene geführt werden. Dabei bilden die Äußerungen eine deutliche Linie von der einen Seite des Landes zur anderen. Anhand dieser Linie wird deutlich, dass der Kampf um Grundwerte nicht nur zwischen den üblichen Grenzen geführt wird, sondern sich quer durch die Staaten, aber auch parteiliche und gesellschaftliche Gruppierungen erstreckt.

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Pressemitteilung, Berlin, 06.03.2023 Schluss mit der Diskriminierung älterer Lesben! Zum Internationalen Frauentag fordert der bundesweite Dachverband Lesben und Alter Geschlechtergerechtigkeit. Lesbische Seniorinnen sind stark benachteiligt. Es sind vor allem Frauen, die die Gruppe der Älteren prägen! In Deutschland ist die Zahl der 65-Jährigen und Älteren seit 1991 von 12 Millionen auf 18,4 Millionen im Jahr 2021 deutlich gestiegen. Mit 10,3 Millionen bilden die Frauen nach wie vor die Mehrzahl älterer Menschen. Von ihnen leben nach konservativen Schätzungen mindestens 300.0000 lesbisch beziehungsweise frauenliebend. „Im Alter sind viele Lesben und alleinstehende Frauen stark benachteiligt“, kritisiert Carolina Brauckmann, Vorstandsfrau im Dachverband Lesben und Alter. Die Hochglanzbilder der betuchten Seniorin passen nicht zur Lebensrealität derjenigen, deren Rente wegen Erziehungszeiten, Minijobs und Niedriglöhnen hinten und vorne nicht ausreicht. Sorge vor explodierenden Kosten und das drohende Stigma Altersarmut sind allzu oft Alltagsbegleiter lesbischer und alleinstehender Seniorinnen. Selbst das Wohnen als „letzte Bastion der Selbstwirksamkeit“, so Prof. Dr. Irene Götz von der Ludwig-Maximilian-Universität München, ist gefährdet angesichts horrender Mieten. Wo sind die bezahlbaren Wohnprojekte und Mehrgenerationen-Häuser für Lesben und alleinstehende Frauen? Wo sind die Orte für Lesben- und Frauengemeinschaften? Und wo sind die staatlichen und kommunalen Förderprogramme, die der massiven strukturellen Benachteiligung von älteren Lesben und alleinstehenden Frauen Einhalt gebieten? Zum Internationalen Tag für die Rechte der Frauen ruft der Dachverband Lesben und Alter dazu auf, die Lebenssituation älterer Lesben und alleinstehender Frauen zu stärken. Geschlechtergerechtigkeit ist noch lange nicht erreicht. Notwendig sind eine systematische Erforschung insbesondere lesbischer Lebenslagen und geeignete Maßnahmen, um strukturelle Ungleichheiten dauerhaft zu beenden. Der Dachverband Lesben und Alter fordert:
  • Bereitstellung von bezahlbarem gemeinschaftlichem Wohnraum.
  • Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau.
  • Funktionierende Mietendeckel mit Sanktionen bei Verstoß.
  • Förderprogramme für Kultur- und Begegnungsorte für Lesben in allen Lebensaltern.
  • Sicherung und Ausweitung von Lesbenberatungen und Lesbenprojekten.
  • Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Verbesserung der Einkommenschancen und der eigenständigen Alterssicherung von Frauen.
  • Unterstützung von Pflegewohngemeinschaften.
  • Finanzierung und Umsetzung von Konzepten für frauen- und lesbenrespektierende Pflege.
Pressekontakt: Carolina Brauckmann Dachverband Lesben und Alter e. V. | Friedbergstr. 20 | 14057 Berlin www.lesbenundalter.de | kontakt@lesbenundalter.de | Tel: +49 (0)179 6603807 Der Dachverband Lesben und Alter e.V. vertritt die Interessen älterer und alter lesbisch lebender Frauen gegenüber Politik, Verbänden und Gesellschaft. Er stärkt die Wahrnehmung für ihre spezifischen Lebenssituationen. Alles, was Frauen ein unabhängiges und wirtschaftlich gefestigtes Leben ermöglicht, ist auch ein lesbisches Thema. Zu diesen Themen gehören gesellschaftliche und politische Teilhabe, Wohnformen, Pflege, Rentenpolitik und drohende Altersarmut.

Am 11. Februar wurde Brianna Ghey, ein trans Mädchen, in einem Park in Culcheth, England, erstochen. Unter Tatverdacht stehen zwei 15-Jährige, gegen sie wird aktuell auch in Hinblick auf ein Hassverbrechen ermittelt. Im Vereinigten Königreich sowie international wird die anhaltende Gewalt gegenüber trans Personen und der Tod der jungen Frau betrauert. Britischen Medien und Politik wird zudem vorgeworfen, Transfeindlichkeit im Land zu schüren.

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Nach mehreren Messereinstichen ist die trans Teenagerin Brianna Ghey am Tatort im Culcheth Linear Park gestorben. Zunächst habe die Polizei keine Beweise für ein Hassverbrechen gesehen, wie der Guardian kurz nach der Tat berichtet. Nun wird jedoch die Möglichkeit bei den Ermittlungen einbezogen, dass Brianna aus transfeindlichen Motiven getötet wurde. Anfeindungen hat die Jugendliche bereits vorher erfahren. Die britische Zeitung The Sun veröffentlicht Äußerungen von Briannas Freunden, die beklagen, dass obwohl die Teenagerin bereits seit Jahren aufgrund ihrer Geschlechtsidentität gemobbt wurde, die Schule nicht eingegriffen habe.

Der Vorfall scheint das transfeindliche Klima im Vereinigten Königreich abzubilden. Das Online-Magazin „them“ wirft britischen Medien vor, die Diskriminierung von trans Personen in den letzten Jahren normalisiert zu haben und somit der transkritischen Politik der britischen Regierung in die Hände zu spielen. Auch Brianna Ghey wurde nach ihrem Tod in einigen medialen Berichten misgendert. Auf ihrer Todesurkunde steht das falsche Gender, eine Folge davon, dass es britischen Minderjährigen verwehrt wird, ihren offiziellen Geschlechtseintrag anzupassen.

Zum Tod Briannas wurden in vielen Städten Mahnwachen mit hunderten Trauernden abgehalten. Nach Angaben von PinkNews betonen Teilnehmer*innen, dass das Vereinigte Königreich keine Sicherheit für trans Personen biete. Der Tod von Brianna Ghey stelle einen „Krisenpunkt“ dar, so Aktivist*innen: „Wir sind es leid, unsere trans Schwestern, trans Brüder und trans Geschwister, die so gewaltvoll von uns genommen wurden, zu betrauern.“

Die als „stark, angstfrei und einzigartig“ beschriebene Teenagerin hinterlasse ein großes Loch in ihrem Umfeld, so die Angehörigen von Brianna Ghey. Solidarisch mit der hinterbliebenen Familie zeigen sich etliche Menschen bei den Mahnwachen sowie mit einer Spendenkampagne. Es bleibt, den Tod eines jungen trans Mädchens zu betrauern und zu hoffen, dass die Gewalt gegenüber der trans Community ein Ende nimmt – in England und weltweit.

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Am 05. Februar dieses Jahres wurde in Los Angeles bei den 65. Grammy Awards der wichtigste US-amerikanische Musikpreis verliehen. Dabei ging der Grammy in der Kategorie ‚Beste Popdarbietung eines Duos/einer Gruppe‘ in diesem Jahr an Kim Petras und Sam Smith. Sie gewannen die Auszeichnung für ihren Song „Unholy“.

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Der Song handelt von einem Familienvater, der sich in einem „Body Shop“ (Stripclub) vergnügt, während seine Frau zu Hause ist. Das Thema ist für Musik und Film keine Neuheit und dennoch entfaltet der Song seine Wirkung gerade durch den Kontrast zwischen dem vorschnell assoziierten „Mann – Frau“ Konflikt durch den Text und dem klaren Bruch des Videos mit binären Vorstellungen.

Die in Köln geborene Sängerin Kim Petras ist damit die erste trans Person, die mit einem Grammy ausgezeichnet wurde, so der Stern. Zwar hatte bereits die Komponistin Wendy Carlos in den Siebzigerjahren drei Grammys gewonnen (rnd), sich allerdings erst später als trans Person geoutet. Sam Smith hingegen ist zugleich der*die erste Künstler*in mit einem Grammy, der*die sich als nicht binär versteht.

Wie Petras nun gegenüber dem Magazin Variety berichtete, sahen die Plattenfirmen ihre Musik bis dato eher als Nischenmusik für Trans-Klubs. Die Plattenfirmen wussten nicht recht, wie sie ihre Musik vermarkten sollten. Im Oktober letzten Jahres stieg Unholy dann auf Platz drei in den „Billboard Hot 100“ und kletterte einen Monat später auf Platz eins.

Damit haben Smith und Petras, wie sie selbst sagen, gegenüber den Plattenfirmen bewiesen, dass Tanzkünstler*innen und Nichtbinäre keine Nische, sondern genauso Mainstream sein können. In ihrer Dankesrede betonte Petras allerdings, dass sie mit diesem Sieg auf den Schultern von Legenden stehe: „Ich will nur all den unglaublichen Transgender-Legenden vor mir danken, die diese Türen für mich eingetreten haben, damit ich heute Abend hier sein kann“, zitiert schwulissimo. Dabei spielt sie vor allem SOPHIE an, die ein Vorbild für Petras sei und damals als erste führende trans Künstlerin für einen Grammy in der Kategorie Danke/Electric nominiert wurde.

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Die seit Februar 2023 in Hamburg aktive Volksinitiative "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" ist mit queerfeindlichen Äußerungen aufgefallen. Die evolutionstheoretischen Argumente der Anti-Gender Initiative werden nun von vielen Seiten zurückgewiesen.

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Gegen gendergerechte Sprache mithilfe des Gender-Sternchens „*“ oder dem Zusatz „innen“ werden in Hamburg aktuell Unterschriften gesammelt. Es wird eine Rückkehr zum generischen Maskulinum in Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen gefordert. Alles andere würde Ungleichheiten eher befördern als auflösen, begründet die Initiative, welche vom Verein Deutsche Sprache ins Leben gerufen wurde. Dabei wendet die Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft Jennifer Jasberg im Hamburg Journal ein, dass es gar keine verbindlichen Gebote zum Gendern in Hamburg gebe. Dennoch haben die Forderungen in der Hansestadt Anklang gefunden – beispielsweise bei der Hamburger CDU unter Christoph Ploß, der sich schon lange gegen gendergerechte Sprache positioniert hat. Auch die AfD bekundet ihre Unterstützung für das Vorhaben.

Der teils reaktionäre und populistische Charakter der Initiative verwundert nicht, die Debatte um das Gendern ist vielerorts erhitzt. In einem vor kurzem veröffentlichten Artikel kann nachgelesen werden, wie es derzeit um geschlechtergerechte Sprache in Schulen steht. Auf eine neue Ebene bringt die Sprecherin der Initiative Sabine Mertens die Auseinandersetzung in Hamburg jedoch mit dem homo- und transfeindlichen Kommentar: „Wenn wir jetzt alle schwul, lesbisch und trans werden sollen, dann ist die Evolution zu Ende“. Klar wird mit dieser Äußerung, dass es der Bewegung nicht rein um das Sprachliche geht. So stellt sich die Frage, ob Queerfeindlichkeit die eigentliche Basis für die Bestrebungen der Initiator*innen schafft.

Der Verein Hamburg Pride kritisiert die Äußerung Mertens scharf und merkt an, dass die Anti-Gender-Initiative Vorurteile gegenüber LSBTIQ-Personen schüre. Von der Aussage distanziert sich auch CDU-Fraktionschef Dennis Thering. Politiker*innen von SPD, Grüne und Linke beklagen, dass die Hamburger Initiative gegen das Gendern und die Diskriminierung von LSBTIQ Hand in Hand gingen. Dahingegen würde eine inklusive und gendergerechte Sprache „Menschen – unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität – Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen“, so Hamburg Pride in einem Instagram-Post. Auch echte-vielfalt spricht sich dafür aus, dass Sprache die geschlechtliche Vielfalt abbilden sollte, denn Sichtbarkeit ist notwendig für Akzeptanz.

Wie erfolgreich die Initiative ist, wird sich in sechs Monaten zeigen. Bis dahin müssen 10.000 gültige Unterschriften gesammelt werden, damit sie als Volksbegehren weitermachen kann. Eine kürzlich veröffentlichte repräsentative Umfrage des WDR zeigt auf, dass es eine breite Masse an Unterstützer*innen geben könnte: Fast 60 Prozent der Befragten lehnen Gendern mithilfe des Sternchens oder Doppelpunkts ab und ähnlich viele empfinden gendergerechte Sprache als weniger oder gar nicht wichtig.

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Nachdem es das Selbstbestimmungsgesetz 2022 nicht mehr geschafft hat in die Verabschiedung zu gehen, lässt ein Interview des Tagesspiegels mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vergangenen Samstag nun eine baldige Umsetzung erwarten.

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Aktuell gilt immer noch das „Transsexuellengesetz“ aus den 1980ern. Bereits im Oktober letzten Jahres wurde bei echte vielfalt dazu ein Artikel veröffentlicht, als deutlich wurde, dass die Regierung ihr eigenes Ziel nicht mehr einhalten könne. Nun scheint es in Reichweite gerückt, denn gegenüber dem Tagesspiegel sagte Buschmann:

„Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Wir klären einige Detailfragen. So gibt es etwa die Sorge, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Vertragsfreiheit und das Hausrecht einschränken könnte. Das wollen wir nicht, darin sind wir uns in der Koalition einig.“

Staatssekretär und Queer-Beauftragter Sven Lehmann (Grüne) begrüßte nach Angaben des Magazins queer die Aussage Buschmanns: „Der Entwurf liegt jetzt im Justizministerium zur Freigabe". Lehmann betonte, sobald das Justizministerium den Entwurf freigebe, könne mit der Gesetzgebung begonnen werden.

Aber Vorsicht mit den Erwartungen, denn das Thema bleibt weiterhin kontrovers. Was Buschmann hier nebenbei als „Detailfrage“ bezeichnet, ist tatsächlich einer der härtesten Streitpunkte, an dem sich die Fronten auch innerhalb der LSBTIQ * Gemeinschaft scheiden. Dabei scheinen der formale behördliche Vorgang zur Geschlechtsanpassung in den Dokumenten und die Anerkennung durch die Behörden weniger das Problem darzustellen. Wichtiger scheint für Buschmann hingegen im Voraus zu klären, ob bspw. Fitnessstudios oder Saunen, die ein Angebot ausschließlich für Frauen bereithalten, weiterhin eben jene „Vertragsfreiheit“ besitzen würden. Es geht hierbei um die Entscheidung, ob sie alle Personen aufnehmen müssen, die den Geschlechtseintrag „weiblich“ haben, oder ob sie an anderen Merkmalen differenzieren wollen und dies nach Gesetz auch dürfen. Allerdings ließ Buschmann bereits eine Richtung erkennen: „Wo es dafür ein nachvollziehbares Bedürfnis (zum Differenzieren) gibt, etwa in Saunen, wird das weiterhin möglich sein, wie es heute auch der Fall ist“, so Buschmann. Auch nach der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes sei sichergestellt, dass aus rechtlicher Sicht „inakzeptables Verhalten“ verhindert werde.

Bereits heute regelt § 20 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes ausdrücklich, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht das Benachteiligungsverbot verletzt, wenn bspw. dadurch Gefahren verhindert oder die Intimsphäre geschützt werden. Was allerdings Gefahren oder eine Verletzung der Intimsphäre ausmacht, ist im Streitfall Auslegungssache der Gerichte.

Nicht nur die Gesetzgeber*innen, auch die Jurist*innen stehen also vor der Aufgabe, zwischen den Schutzrechten verschiedener Bürger*innen und gesellschaftlicher Gruppen abzuwägen. Weder darf dabei die Angst vor Rechtslücken abgetan noch darf ignoriert werden, dass die Debatte stigmatisierend gegenüber trans Personen wirken kann. An welchen Stellen allerdings Differenzierung zu Diskriminierung wird und wo auf der anderen Seite Zugang zu Räumen zum Sicherheitsrisiko führt, bleibt von allen Beteiligten weiterhin zu beobachten.

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Als einziger Staat in der G7-Gruppe hat Japan bis heute die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt. Erst im November 2022 war eine Klage vor dem Bezirksgericht in Tokyo abgewiesen worden.

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Nach einem Bricht der Tagesschau hatten acht Personen auf Schmerzensgeld geklagt, weil ihnen mit der Verweigerung einer Ehe seelischer Schaden zugefügt worden sein. Das wies das Gericht zurück und bestätigte nochmals, „[…] dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstößt“. In Gegensatz dazu hatte allerdings 2021 ein Bezirksgericht in der nördlichen Stadt Sapporo die staatliche Weigerung zur Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe durchaus als Verletzung des in der Verfassung garantierten Rechts auf Gleichbehandlung angesehen. Damit stellt das Urteil aus Tokyo einen Rückschritt dar. Hinzu kommt, dass viele Menschen immer noch ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität aus Angst diskriminiert zu werden verstecken. Um dieser Angst zu begegnen, gibt es in einigen Gemeinden inzwischen die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft. Diese sei zwar rechtlich nicht bindend, soll aber gerade bei der Wohnungssuche oder einem Krankenhausbesuch der Diskriminierung entgegenwirken, so das Argument. Hiermit ist zwar immer noch nichts gewonnen, es zeigt aber, dass das Thema vor den japanischen Gerichten und in der Öffentlichkeit angekommen ist.

Dass dieser Diskurs auch in der obersten politischen Ebene verfängt, machen aktuelle Berichte von Tagesschau und Deutschlandfunk vom 4. und 5. Februar deutlich. Masayoshi Arai, Mitarbeiter des Büros des Ministerpräsidenten Fumio Kishida, hatte sich vergangene Woche gegenüber dem Sender NHK abfällig über gleichgeschlechtliche Paare geäußert. Aria sagte „[…] er wolle gleichgeschlechtliche ‚Paare nicht einmal ansehen‘ und sie auch nicht zu Nachbarn haben“. Zudem glaube er, dass Menschen das Land verlassen würden, wenn es die Ehe für alle gebe. Zwar entschuldigte sich Aria später für seine Aussage, dennoch musste er seinen Posten räumen. Der Vorfall nötigte letztendlich auch Ministerpräsidenten Kishida zu einer Reaktion, der zuvor eher durch sein Zögern bei diesem Thema aufgefallen war.

Laut Kishida stehe die Bemerkung im Widerspruch zur Regierungshaltung, die eine vielfältige und inklusive Gesellschaft anstrebe und Diversität anerkenne. Gleichzeitig, so die Tagesschau mit Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP, äußert Kishida gegenüber dem Parlament Bedenken, dass gleichgeschlechtliche Ehen „die Gesellschaft beeinträchtigen" könnten und mahnte die Abgeordneten zur vorsichtigen Prüfung des Vorhabens.

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