Echte Vielfalt

LSBTIQ

Vergangene Woche hat der Stadtrat in Neubrandenburg das Hissen der Regenbogenflagge am Bahnhof verboten. Kurz darauf kündigte der Oberbürgermeister Silvio Witt seinen Rücktritt an. Eine Petition fordert das Abschaffen des Verbots.

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Nach einem Antrag von Tim Großmüller (Stabile Bürger für Neubrandenburg) wurde das Verbot der Regenbogenflagge – das Symbol für LGBTIQ* schlechthin – in der mecklenburg-vorpommerischen Stadt Neubrandenburg nach Angaben des Deutschlandfunk mit den Stimmen von Mitgliedern von AfD und BSW sowie örtlichen Wählergemeinschaften beschlossen.

Der Antrag sei mit Straftaten begründet, die dazu führten, dass die Flagge bereits mehrfach gestohlen und mit Nazi-Symbolen ersetzt wurde (NDR). Nach Angaben von Katapult MV äußert sich Großmüller in den Sozialen Medien jedoch schon länger offen queerfeindlich und teilt rechtes Gedankengut.

In dem Antrag wird außerdem gefordert, dass nur Bundes- oder Landesflaggen gehisst werden sollen. Damit reiht er sich ein in die queerfeindliche Programmatik von Brandenburgs AfD-Spitzenkandidat Hans-Christoph Berndt. Dieser äußerte im Wahlkampf, dass er als erste Handlung als potentieller Ministerpräsident Regenbogenfahnen verbieten würde (Phoenix).

Silvio Witt, parteiloser Oberbürgermeister von Neubrandenburg kündigte kurz nach dem Verbot an, dass er zum 1. Mai 2025 zurücktreten werde. Witt äußerte sich nicht zu einem möglichen Zusammenhang seines Rücktritts mit den Ereignissen rund um die Regenbogenflagge. Nach Angaben der taz würde jedoch Druck auf ihn ausgeübt, wovon auch sein näheres Umfeld betroffen ist. Er selbst ist schwul und hat sich auf verschiedene Arten für eine vielfältige und offene Stadt eingesetzt. Unter anderem ist er Schirmherr von Christopher-Street-DayVeranstaltungen. So könne die Entscheidung auch aus Selbstschutz geschehen sein, da sich Angriffe und Drohungen auf Politiker*innen leider häufen (Deutschlandfunk).

Die Ereignisse spielten sich jedoch nicht ohne Widerstand ab. Zwischen 200 und 300 Personen protestierten vergangene Woche vor dem Bahnhof – mit Regenbogenflaggen. Außerdem wurde die Petition "Für das Wiederaufhängen der Regenbogenflagge in Neubrandenburg" ins Leben gerufen. Über 9.000 Personen haben diese bereits unterschrieben. Der Initiator Martin Kollhoff betont, dass „die Regenbogenflagge ein wichtiges Symbol für Vielfalt, Toleranz und den Einsatz gegen Diskriminierung“ sei. Ein Hissen der Flagge solle zeigen, dass Neubrandenburg für Vielfalt, Offenheit und Menschenwürde und gegen Diskriminierung einstehe.

Foto: Talpa auf Pixabay

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Der ehemalige Generalsekretär der SPD, Kevin Kühnert, hatte am 4. Oktober in einem Interview mit dem Spiegel berichtet, dass ihm in seinem Wahlkreis „aus muslimisch gelesenen Männergruppen häufiger homophobe Sprüche“ begegnen würden. Kritik kam daraufhin u.a. von Berlins Queerbeauftragtem Alfonso Pantisano (ebenfalls SPD), der seinerseits für Aufregung sorgte, als er Kühnert Rassismus vorwarf und dazu ein Bild von sich selbst mit arabischer Kopfbedeckung postete.

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Der Zeitpunkt war von Pantisano dabei alles andere als gut gewählt; seine Reaktion fiel mit dem Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel zusammen. In einem weiteren Artikel vom 7. Oktober fasst der Spiegel selbst die Diskussionspunkte zusammen. Darin heißt es, Kühnert habe seine Aussage im Interview selbst relativiert: „Natürlich sei der Großteil der Muslime nicht homophob, »aber die, die es sind, schränken meine Freiheit ein«“, so Kühnert laut Spiegel. Pantisano betont hingegen, dass er sich über Queerfeindlichkeit im Islam bewusst sei. Worum es ihm gehe, sei die Aussage von Kühnert, dass es sich um eine "muslimisch gelesene" Gruppe handele. Kühnert wisse also gar nicht genau, ob es Muslime seien, was Pantisano als „Italiener“ mit dem Foto in arabischer Kopfbedeckung verdeutlichen wollte.

Die Debatte Rassismus vs. Homophobie ist dabei nicht neu und wird auch in diesem Fall nicht geklärt werden. Im Gegenteil, es gibt kaum eine „Front“, die so gut emotionalisiert werden kann wie diese. In allen drei Bereichen - Glaube, Sexualität und Geschlecht - geht es immer auch um das eigene Selbst. Damit wird es persönlich.

Fundamentalismus, egal ob islamisch, jüdisch, christlich oder aus einer anderen Religionszugehörigkeit, nutzt diesen persönlichen Bezug für die eigenen politischen Zwecke. Welche Tragweite z.B. christlicher Fundamentalismus aus Richtung der US-amerikanischen Evangelikalen hat, haben wir schon des Öfteren thematisiert, gerade im kommenden US-Wahlkampf, aber auch in Bezug auf die LGBTIQ*-feindlicheren Gesetze in Uganda. Diese Vermengung macht deutlich, dass Glaube, Sexualität und Geschlecht, so persönlich sie auch sein mögen, zu den politischsten Bereichen unserer Gesellschaften gehören.

Daraus folgt kein Fazit, wer von beiden jetzt die richtige Position formuliert, sondern lediglich die Feststellung, wie wichtig es ist, sich die Frage zu stellen, aus welchem Interesse jemand spricht und ob es Punkte gibt, bei denen man trotz Übereinstimmungen kritisch bleiben sollte. Aber auch: Ab wann wird eine Kritik wieder zum politischen Instrument?

Gleichzeitig verlagert sich der Diskurs darauf, dass es „immer auch kleine Gruppen“ gibt, die problematische Haltungen vertreten. Nur weil Menschen einer Minderheit angehören, verhalten sie sich nicht grundsätzlich menschenfeindlich. Dennoch, wenn „wir“ als Gesellschaft oder aus Sicht der LGBTIQ*-Gemeinschaft diskutieren, dass es solche Äußerungen bzw. Haltungen gibt, sollte nicht vergessen werden, dass Marginalisierung und Perspektivlosigkeit immer auch das Resultat politischer Versäumnisse sind. Es ist also nicht bloß das Fehlverhalten von Einzelnen oder Gruppen. Stattdessen braucht eine offene, freie und respektvolle Gesellschaft vielmehr Investitionen in Soziales und Bildung. Mit Blick auf eine erstarkte AfD gilt das ebenso, wenn wir über rechten Fundamentalismus reden würden.

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Am 17. Oktober 2024 eröffnet die Ausstellung „Strategien der Resilienz – Einblicke in das Leben von Eberhardt Brucks“ im Schwulen Museum Berlin. Es werden Objekte aus der Sammlung Eberhardt Brucks sowie künstlerische Arbeiten von Genesis Kahveci, Florian Hetz, Sarnt Utamachote und Rein Vollenga gezeigt.

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Der Grafiker Eberhardt Brucks (1917-2009) ist eine weniger bekannte, jedoch nicht unbedeutende Figur der deutschen Schwulenbewegung. Er zeichnete für die Schweizer Homosexuellen-Zeitschrift „Der Kreis“, zudem sammelte er reichlich Material von und zu der Bewegung seiner Zeit. In seiner Berliner Wohnung entstand eine beindruckende Sammlung, die nun dem Schwulen Museum zur Verfügung steht. Brucks Zeichnungen und Fotos sowie die etlichen gesammelten Briefe, Bücher und Bilder der Zeit geben Einblicke, wie und wo queere Lebensweisen in der Nachkriegszeit ausgelebt wurden.

Als schwuler Mann war Brucks von der politischen Verfolgung der Nationalsozialisten betroffen. Doch auch danach war das Ausleben queerer Lebensweisen nicht einfach: Der in der Nazi-Zeit erhobene Paragraf 175, welcher sexuelle Handlungen zwischen Männern als strafbar definierte, war bis 1994 in Kraft. Dennoch fand Eberhardt Brucks stets Wege, seine Identität auszuleben.

Die Ausstellung möchte einen „besonderen Einblick auf das Leben eines schwulen Mannes [ermöglichen], das in bemerkenswerter Weise von Resilienz geprägt war: der Fähigkeit, schwierige Situationen oder Krisen zu bewältigen und gestärkt daraus hervorzugehen.“ Diese resilienten Fähigkeiten „beinhalten spielerische Herangehensweisen und schützten ihn vor den Systemen, machten ihn handlungsfähig, ermöglichten ihm Partnerschaften, körperliche Selbstermächtigung und Räume der Freude.“

Mit den Arbeiten von vier zeitgenössischen Künstler*innen soll in der Ausstellung die Resilienz Eberhardt Brucks mit gegenwärtigen queeren Positionen verknüpft werden. Die Ausstellung wird kuratiert von neo seefried und läuft vom 18. Oktober 2024 bis zum 28. April 2025. Weitere Informationen auf der Webseite des Schwulen Museums Berlin.

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Seit April 2024 gibt es mit „Bi+ Equal“ ein europaweites, 24-monatiges Projekt, das von Bi+ Nederland und Spectrum (Frankreich) ins Leben gerufen wurde, um die Gleichstellung von Bi+ Personen in Europa zu fördern. Es zielt darauf ab, bestehende Bi+ Initiativen zu kartieren, Kapazitäten aufzubauen und eine europäische Bi+ Rechtspersönlichkeit zu schaffen, die von der Bi+ Gemeinschaft für die Bi+ Gemeinschaft entwickelt wird. Kurz: Am Ende soll eine Dachorganisation entstehen, die Lücken in der Repräsentation und Interessenvertretung von Bi+ Personen auf europäischer Ebene schließt. Doch was ist nun unter „Bi+“ zu verstehen?

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Auf der offiziellen Webseite von Bi+ Equal heißt es dazu: „Bi+ ist ein Oberbegriff für alle Menschen, deren sexuelle Orientierung sich auf Personen mehrerer Geschlechter richtet. Sie können sich als bi+, bisexuell, pansexuell, queer, fluid usw. identifizieren – müssen dies jedoch nicht. Der Begriff Bi+ wird in vielen Gemeinschaften immer geläufiger, da er im Vergleich zu ‚Bisexualität‘ ein weiter gefasster und inklusiverer Begriff ist.“

Wie die europäische Vertretung der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA-Europa) in ihrem Blog schreibt, geht es darum, mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung, aber auch Rechte für alle nicht-monosexuellen Menschen zu erreichen. „Die allgegenwärtige monosexuelle Norm – die Annahme, dass Menschen ausschließlich zu einem Geschlecht hingezogen sind – erschwert es Bi+-Personen, sowohl im LGBTI-Kontext als auch in der Gesellschaft insgesamt vollständig anerkannt zu werden.“ Die Folgen sind Ressentiments und Diskriminierungen, auch innerhalb der LGBTIQ*-Gemeinschaft.

In unserem Artikel „Zum Trans Day of Visibility: Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein“ haben wir bereits thematisiert, dass Ressentiments besonders dann schwierig zu überwinden sind, wenn die Themen einen selbst sehr nahegehen. Es ist also sinnvoll, eine neue „Rechtspersönlichkeit“ – wie es heißt – zu gründen, um dieser Marginalisierung und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Gleichzeitig steht eine solche Organisation, mehr als andere, vor der schweren Aufgabe, zwischen dem vielfältigen Spektrum der Sexualität als Konzept und dem legitimen Recht jeder*jedes Einzelnen, sich selbst zu definieren und damit abzugrenzen, zu balancieren. In unserem Artikel „Auf der Suche nach der Wahrheit über unsere sexuelle Orientierung“ haben wir die Debatte darüber, dass der Mensch grundsätzlich fähig ist, sich zu allen Geschlechtern hingezogen zu fühlen, bereits angerissen. Wenn Sexualität aber keine Frage des Entweder-Oder, sondern eher ein Spektrum ist, in dem sich Menschen bewusst oder unbewusst, offen oder verdeckt entscheiden, dann gilt das für alle.

Das Durchsetzen rechtlicher Ansprüche und die Sichtbarmachung der Bi+-Belange sind wichtig, ebenso wie die Förderung der Kommunikation über das Spektrum der Sexualität auf europäischer Ebene. Letzteres wird wahrscheinlich verstärkt mit den Selbstbildern der Menschen und damit auch ihren Ressentiments in Kontakt kommen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Initiative „Bi+ Equal“ diese Herausforderungen angehen wird.

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Die aktuellen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit einem erschreckenden Abschneiden der AfD und die immer schärfer werdende verbale Aufrüstung im Migrationsdiskurs bilden Indikatoren dafür, dass gesamtgesellschaftliche Werte wie beispielsweise Solidarität und allgemeine Menschenwürde immer stärker zwischen die Räder des rechten Populismus geraten.

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Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollten keineswegs nur auf einen Nenner gebracht werden. Gleichzeitig wäre es ignorant, nicht zuzugestehen, dass es die sozioökonomischen Lebensumstände einiger Menschen sind, die dazu beitragen, dass sie sich immer stärker radikalisieren. Hierbei geht es nicht darum, dass sich Menschen, denen es ökonomisch schlechter geht, automatisch unsolidarisch verhalten. Sondern um das Verschieben der sozialen Last durch den Populismus auf die Schultern des marginalisierten Individuums. So schreibt bspw. Bundesfinanzminister Christian Lindner auf der Seite seines Ministeriums:

„Zum einen werden die Anforderungen verschärft gegenüber denjenigen, die das Bürgergeld beziehen. Mitwirkungspflichten – wenn man also einen Termin verpasst, dann wird das Bürgergeld um 30 Prozent für drei Monate reduziert. Wer Bürgergeld bezieht, muss sich einmal im Monat bei der Behörde melden. Dadurch soll auch der Kontakt und der Vermittlungserfolg verbessert werden.“

Liest man sich diese Formulierungen durch, könnte man den Eindruck bekommen, man hätte es mit Straftäter*innen zu tun, die ihre Auflagen erfüllen müssten. Diese Formulierung wirkt, denn ihr ideologisches Prinzip wird im Kopf auch auf Asyl und andere Sozialhilfen angewandt. Völlig unabhängig davon, ob Personen selbst solche Hilfen beziehen, wird suggeriert, hilfebedürftige Menschen seien schlecht und vor allem selbst schuld. Dabei wird ignoriert, dass jegliche soziale Hilfe – wenn sie berechtigt ist – eine Maßnahme zur Erfüllung des Grundrechts auf ein würdevolles Leben darstellt.

Aber auch faktisch sprechen die Zahlen eine andere Sprache, wie Franz Segbers, emeritierter Professor für Sozialethik am Fachbereich Evangelische Theologie an der Philipps-Universität Marburg, im Interview mit der Tagesschau aufzeigt: Zieht man nämlich von den rund 5,5 Millionen Arbeitslosen rund ein Drittel Kinder und Jugendliche ab sowie jene, die nicht arbeiten können, dann kommt man nur noch auf 1,7 Millionen. Davon wiederum begehen nur noch 16.000 Fälle sogenannten „Sozialbetrug“. „Wenn wir das umrechnen, sind das im Monat etwa 1.300 Menschen. Das ist bei 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehern eine marginal kleine Gruppe. Wenn wir diese Quote bei Steuerbetrügern hätten, hätten wir eine traumhafte Quote. Aber darüber wird nicht diskutiert, sondern es wird über diese kleine Gruppe von Totalverweigerern geredet.“

Es ist diese Diskursverschiebung bei gleichzeitiger Stagnation der Reallöhne, die dazu beiträgt, dass in den Köpfen eine Verbindung zwischen dem eigenen „Nicht“-Wohlergehen und marginalisierten Gruppen entstehen kann. Auch hier gilt: Diese Verbindung ist nicht selbstverständlich, aber sie ist auch nicht völlig ausgeschlossen und wird von Populist*innen genutzt.

Vor diesem Hintergrund bieten Zahlen der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt „ein deutliches Warnsignal, die Entwicklungen im gesellschaftlichen Gefüge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.“ Demnach ist der Index für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt von Beginn 2020 um neun Punkte auf 52 von maximal 100 Punkten im Oktober 2023 gesunken. Zwar liegt er damit immer noch in der oberen Hälfte, wie die Stiftung betont, aber die Luft wird dünner. Laut Bertelsmann Stiftung verzeichnete der Index dabei einen Rückgang in allen neun Sozialindikatoren, darunter auch „Akzeptanz von Diversität“ und „Solidarität und Hilfsbereitschaft“.

War es bis jetzt schon schwierig und ein langfristiges Projekt, für die Würde und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft einzutreten, wird das Fundament immer wackeliger. Hier haben vor allem jene die Verantwortung, die gut vernetzt sind und denen es gut genug geht, sich über die Grenzen der eigenen Gruppe hinweg für mehr Solidarität einzusetzen und sich die Frage zu stellen: Was bedeutet das politische „Nach-unten-Treten“ für mich?

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In Georgien wurde ein umstrittenes Anti-LGBTIQ*-Gesetz verabschiedet. Kurz darauf wurde eine trans Frau in ihrer Wohnung getötet. Die EU übt scharfe Kritik an diesem Gesetz.

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Das Gesetz für „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ verbietet gleichgeschlechtliche Ehen, Adoption für nicht-heterosexuelle Paare und Geschlechtsangleichungen. Ähnlich wie in Russland soll die angebliche LGBTIQ*-„Propaganda“ verboten werden, darunter zählen auch Pride-Veranstaltungen und Demonstrationen (Spiegel).

Konkret heißt dies auch, dass es im Bildungssystem, in Büchern, in der Kunst und vielen weiteren Bereichen Einschränkungen geben wird, da die Darstellung von queeren Lebensweisen so gut wie verboten wird. Für Organisationen, die sich für die Rechte queere Personen einsetzen, könnte das Gesetz das Aus bedeuten.

Die Anti-LGBTIQ* Politik wird von der konservativen Regierungspartei „Georgischer Traum“ gefestigt, die seit dem Sommer aufgrund ihrer verstärkten autokratischen Tendenzen mit dem sogenannten „Agentengesetz“ vermehrt in Kritik steht (siehe einen Bericht der KAS). Zudem hat die orthodoxe Kirche starken Einfluss im Land.

Laut Reuters will die Regierung nach eigenen Aussagen „pseudo-liberalen“ ausländischen Werten entgegnen und die georgische Souveränität fördern.  Für die georgische LGBTIQ*-Gemeinschaft bedeuten die neuen Gesetze jedoch, dass das Leben „unerträglich“ werden würde, so der Gründer von Tbilisi Pride Giorgi Tabagari.

Diese Sorge ist nicht unbegründet: Kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde Kesaria Abramidze, eine der ersten georgischen trans Frauen, die öffentlich über ihre Identität sprach, getötet. Aktivist*innen sehen einen Zusammenhang zwischen den queerfeindlichen Gesetzen und der Tat (BBC). Auch bei Pride Veranstaltungen kam es vermehrt zu physischer Gewalt seitens konservativer Gruppen.

Ende 2023 wurde Georgien offiziell der Status eines EU-Beitrittskandidaten verliehen; jedoch wurde das Verfahren zunächst nicht weitergeführt.  Auch nach Verabschiedung des „Agentengesetzes“ gab es scharfe Kritik seitens der Europäischen Union. Nun ruft die EU-Kommission dazu auf, das Gesetz zurückzunehmen. Der Außenbeauftragte Josep Borrell kritisiert das Gesetz als hinderlich für den angestrebten EU-Beitritt (Deutschlandfunk).

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Mal wieder sorgt Donald Trump. der republikanische Kandidat im Rennen um die Präsidentschaft der Vereinigten Staaten, für Schlagzeilen mit seinen Falschinformationen über Migrant*innen sowie seine queer- und transfeindlichen Aussagen.

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Am 10. September 2024 fand das erste TV-Duell zwischen Trump und der demokratischen Kandidatin und amtierenden Vize-Präsidentin Kamala Harris statt. Während inhaltlich wenig über LGBTIQ*-Rechte gesprochen wurde, griff Trump seine Gegnerin mehrfach mit bizarren Vorwürfen an, darunter dass Harris eine Marxistin und Linksradikale sei (Tagesschau). Dabei gilt sie für das linkere Lager der demokratischen Partei eher als konservativ (für eine Einordnung ihrer Positionen siehe auch einen früheren Artikel von echte-vielfalt).

Für großen Aufruhr sorgte Trumps Kommentar, dass Harris „transgender operations on illegal aliens in prison“ befürworten würde. Die amtierende Vize-Präsidentin würde angeblich dafür sorgen, dass Steuergelder für geschlechtsangleichende Operationen von illegalen Migrant*innen im Gefängnis ausgegeben würden. Mit Memes reagierte die LGBTIQ*-Community belustigt auf Trumps Aussage. Doch woher kommt diese Information? Das Magazin them berichtet, dass Kamala Harris in einer Umfrage, die aus dem Jahr 2019 stammt, zustimmte, dass trans Personen der Zugang zu transspezifischer medizinischer Versorgung gewährt werden müsse, auch wenn sie inhaftiert sind oder keinen Aufenthaltsstatus haben.

Während eine umfassende Sicherstellung der medizinischen Versorgung von trans Personen in unterschiedlichen Lebenslagen einen enormen Schritt für die LGBTIQ*-Gemeinschaft in den USA darstellen würde, gibt es keinerlei Anhaltspunkte in Harris Wahlkampfkampagne, die auf eine tatsächliche Umsetzung dieses Vorhabens hinweisen. Im Gegenteil: LGBTIQ*-Rechte kommen in ihrem Programm nur wenig vor.

Im TV-Duell behauptete der Republikaner Trump außerdem, dass geschlechtsangleichende Operationen an Jugendlichen in Schulen ohne die Erlaubnis der Eltern durchgeführt würden. Abgesehen von der Absurdität der Idee, dass Schulen Operationen an Minderjährigen durchführen würden, wurde in den letzten Jahren in vielen US-amerikanischen Staaten der Zugang zu transspezifischer und genderaffirmierender Medizin, insbesondere für Jugendliche, immer weiter eingeschränkt.

Brandon Wolf, ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Human Rights Campaign, äußerte sich gegenüber The Advocate bereits Anfang September besorgt über Trumps Rhetorik, die „echte Konsequenzen“ hätte, da sie Diskriminierung, Mobbing und Gewalt gegenüber LGBTIQ* Personen fördere. Wolf fordert dazu auf, bei der Präsidentschaftswahl im November gegen Trump zu stimmen und eine*n Kandidat*in zu wählen, der oder die „daran glaubt, dass wir alle Respekt und Würde verdienen.“ Denn klar ist, dass LGBTIQ* Personen unter einer erneuten Präsidentschaft von Trump massiv leiden würden.

Bild: Freepik

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Forderungen nach Migrationsbeschränkung und Abschiebungen prägen den aktuellen politischen Diskurs der Bundesrepublik stark. Jedoch gibt es auch viel Kritik an den verschärften Migrationspolitiken. Zivilgesellschaftliche Verbände und Menschenrechtsorganisationen sprechen sich gegen diese Entwicklungen aus und fordern besseren Schutz für Geflüchtete und Asylsuchende. Darunter fallen selbstverständlich auch LSBTIQ*-Personen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden.

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Seit dem Anschlag in Solingen werden die Forderungen nach einer restriktiven Migrationspolitik immer lauter. Die Ampel-Regierung reagierte: Ende August wurden erstmals seit Machtübernahme der Taliban Personen nach Afghanistan zurückgeführt und Innenministerin Nancy Faeser will nun Grenzkontrollen an deutschen Außengrenzen erweitern. In Reaktion auf diese Verschärfungen wandten sich 27 Organisationen, darunter der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. (ehemals: Lesben- und Schwulenverband Deutschland), die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die Kindernothilfe, die Initiative LeaveNoOneBehind sowie der AWO Bundesverband, mit einem Appell an die Bundesregierung. Darin fordern sie besseren Flüchtlingsschutz und machen auf die demokratischen Grundwerte der Bundesrepublik aufmerksam,, die sie in den aktuellen Entwicklungen bedroht sehen:

„Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.“

In dem Appell wird zudem kritisiert, dass die geforderten Zurückweisungen an deutschen Grenzen gegen EU-Recht verstoßen würden und auch Abschiebungen nicht allgemein rechtsgültig seien. Deutschland habe nach den Verbrechen des Nationalsozialismus besondere Verantwortung, einen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu sichern.

Dabei muss auch darauf hingewiesen werden, dass queere Personen oft aus ihren Heimatländern fliehen, da sie dort aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität politische Verfolgung oder Diskriminierung erleiden. Insbesondere in Afghanistan droht LSBTIQ*-Personen seit der Machtübernahme der Taliban akute Gewalt. Der LSVD+ berichtet von systematischen Vergewaltigungen und Morden an queeren Personen im Land. Dass nun wieder Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden, ist besorgniserregend. Darüber hinaus wurde kürzlich ein Ende des im Herbst 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angekündigt, dass vielen Afghan*innen eine sichere Ausreise nach Deutschland versprochen hatte. Insbesondere für Frauen und Mädchen im Land, deren Rechte von der Taliban immer weiter eingeschränkt werden, sei dieser Entschluss von großer Tragweite. Theresa Bergmann von Amnesty International erklärt, dass die Entscheidung „beschämend“ sei und die Bundesregierung ihre Koalitionsversprechen bricht.

Von den 27 Organisationen wird die Ampel-Regierung nun aufgefordert: „Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.“ Darunter fallen ganz klar auch Menschen, die auf der Flucht sind – ihre Rechte und Würde müssen uneingeschränkt geschützt werden.

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„Im Mai 2022 begann ein weltweiter Affenpocken-Ausbruch bei Menschen, der auch Deutschland erfasste. Insgesamt wurden bis Mitte November 3.672 Affenpockenfälle in Deutschland gemeldet.“ Dies meldete das Robert-Koch-Institut im November 2022.

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Seitdem ist einiges passiert. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst empfohlen hatte, dass vor allem Risikogruppen geimpft werden sollten, allerdings nur mit einer ersten Dosis, da nicht genug Impfstoff vorhanden sei, stehen mittlerweile weitere Impfdosen zur Verfügung. Der Ausbruch ist laut der STIKO allerdings noch keineswegs beendet. Laut STIKO sei „[…] die Komplettierung [der] begonnenen Impfserien durch eine zweite Impfstoffdosis dringend notwendig.“

„Auch bisher noch nicht geimpfte MSM [Männer, die Sex mit Männern haben], die bei häufigem Partnerwechsel besonders gefährdet sind, sollten das Impfangebot mit zwei Impfstoffdosen baldmöglichst wahrnehmen, um dauerhaft geschützt zu sein“, so die STIKO weiter.

Doch die Impfsituation ist nicht ganz eindeutig. Laut der Deutschen Aidshilfe übernehmen die gesetzlichen Kassen zwar die Kosten für solche Versicherte, für die die STIKO-Empfehlung gilt, und auch die privaten Kassen übernehmen oft diese Kosten. Allerdings sollte dies gerade bei den privaten Kassen vorab mit den Versicherungen geklärt werden. Mit Stand vom 1. September 2024 gilt in den meisten Bundesländern noch keine Impfvereinbarung. Das bedeutet, dass in diesen Bundesländern selbst Personen, die einen Anspruch haben, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, zunächst in Vorkasse gehen müssen. Laut Aidshilfe belaufen sich die Kosten pro Dosis auf „mindestens 200 Euro allein für den Impfstoff“. Hinzu kommen Arztkosten von ca. 10 Euro sowie mögliche Versandkosten. Bei zwei nötigen Dosen für einen vollständigen Schutz sind das über 420 Euro, die ein*e Patient*in in Vorkasse zahlen muss.

Laut Angaben des Ärzteblattes „[…] gibt es bisher in fünf Bundesländern Abrechnungsvereinbarungen für Imvanex [so der Name des Impfstoffes].“ Neben Berlin, das am 1. September 2024 eine Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffen hat, gibt es Abrechnungsvereinbarungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. „Keine Rückmeldung gab es bislang dazu aus Mecklenburg-Vorpommern. In Sachsen-Anhalt gibt es offenbar eine Vereinbarung mit dem Land. In allen anderen Bundesländern gibt es bisher keine Abrechnungsvereinbarung.“

Genau hier liegt ein Problem für die Prävention einer Pandemie. Selbst wenn anerkannten Risikogruppen die Kosten erstattet werden, stellt der Betrag von über 420 Euro eine Hürde dar, die vor allem Menschen in prekären ökonomischen Lebenslagen trifft. Solange es also noch Bundesländer ohne Abrechnungsvereinbarungen gibt, ist die Struktur nicht nur diskriminierend, sondern in ihrer Schutzfunktion auch für dritte Personengruppen lückenhaft.

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Vom 5. bis 11. September erwartet uns wieder ganz großes – queeres – Kino. Zum sechsten Mal werden im Rahmen des Queerfilmfestivals die besten LGBTIQ*-Filme des Jahres gezeigt. In diesem Jahr wurden 25 herausragende internationale Filme ausgewählt, die queere Lebenswelten auf unterschiedliche Weise abdecken. Unter den gezeigten Werken befinden sich auch Highlights von den renommierten Filmfestivals in Cannes, Venedig und Berlin.

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Das Programm umfasst mehrere Coming-of-Age Filme, darunter „Young Hearts“ von Anthony Schatteman, „Sunflower“ von Gabriell Carrubba und „Jungs vom Lande“ von Gaël Lépingle. Darüber hinaus erwartet die Zuschauer*innen ein Dokumentarfilm von Markus Stein über den Berliner Fotografen Jürgen Baldiga („Baldiga – Entsichertes Herz“), sowie das Feel-Good-Musical „Chuck Chuck Baby“ von Janis Pughs und ein queerfeministischer Roadmovie von María Gisèle Royo und Julia de Castro „On the Go“. Hervorzuheben sind auch die trans* Geschichten, die in den Filmen „Close to You“ von Dominic Savage mit Elliot Page in der Hauptrolle sowie „Frau aus Freiheit“ von Małgorzata Szumowska und Michał Englert erzählt werden. Für ausführliche Beschreibungen und Termine siehe das Programm des Queerfilmfestivals.

Die Filme werden in insgesamt 15 Kinos in Deutschland und Österreich gezeigt. Falls keines der Partnerkinos im näheren Umkreis ist, gibt es auch die Möglichkeit, online am Festival teilzunehmen: Anlässlich seines neuen Films „The Visitor“ macht das Filmfestival eine Online-Retrospektive zu Ehren des queeren Kultfilmemacher Bruce LaBruce. In dieser Retrospektive werden sieben weitere Filme des Queercore-Pioniers präsentiert – eine Reise durch seine Werke von den 1990ern bis (quasi) heute.

Und wer vom queeren Kino nicht genug bekommen kann: Im Rahmen des Lübeck Pride wird zwischen September 2024 und April 2025 ein queeres Filmangebot gemacht. In der Location 25 in Lübeck werden sowohl deutsche als auch internationale Spiel- und Dokumentarfilme abseits des Mainstreams gezeigt. Mehr dazu auf der Webseite von Queer Cinema. Außerdem findet vom 15. bis 20. Oktober 2024 wieder das Hamburg international Queerfilmfestival mit einem umfangreichen Programm statt.

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