Echte Vielfalt

20. Juli 2021

EU leitet rechtliche Schritte zu LSBTIQ*-Rechten in Ungarn und Polen ein 

Um LSBTIQ*-Rechte in der aktuellen Wertedebatte mit den zwei nationalistischen Regierungen in Zentraleuropa zu verteidigen, hat die EU-Exekutive ein rechtliches Verfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet. Die Verkündigung, dass die ungarische und polnische Regierung vor dem höchsten EU-Gericht landen könnten, lässt sich dabei in einen anhaltenden Kampf für Rechtstaatlichkeit und Freiheit von Diskriminierung im Herzen Europas einordnen.

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Das Verfahren gegen Ungarn ist in diesem Kontext durch ein neues Gesetz, welches LSBTIQ*-Inhalte in Literatur und Fernsehen für Minderjährige verbietet, ausgelöst worden, eine Maßnahme die von EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen als „beschämend“ bezeichnet wurde: „Dieses Gesetz benutzt den Schutz von Kindern, dem wir alle gewidmet sind, als Ausrede um Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung schwerstens zu diskriminieren“. Gegen Polen ergriff die Kommission rechtliche Schritte. Lokale Autoritäten seien daran gescheitert, auf die Anfragen der EU zu ihren Resolutionen für „LGBT-Ideologie-freie Zonen“, welche in mehr als 100 polnischen Dörfern und Städten verabschiedet wurden, zu reagieren.

Die Kommission war unter Druck geraten zu handeln, nachdem das Europäische Parlament das ungarische Gesetz als rechtswidrig verurteilt hatte. Von EU-Beamt*innen wird vermutet, dass die polnischen „LGBT-Ideologie-freie Zonen“ EU-Gesetze über Nicht-Diskriminierung brechen. Die beiden Ländern haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten. Dies ist das erste Stadium in einem EU-Sanktions-Prozess, welcher vor dem Europäischen Gerichtshof und mit einer Strafe von täglichem Bußgeld enden könnte.

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