Echte Vielfalt

12. Juli 2021

EU-Parlament verurteilt Ungarns anti-LGBTIQ+ Gesetz

In einer Resolution, über die das Europäische Parlament am vergangenen Donnerstag in Straßburg abgestimmt hat, haben die Mitglieder das ungarische Gesetz, welches LSBTIQ*-Inhalte in Bildungsmaterialien und zu üblichen Sendezeiten für Minderjährige verbietet, „im stärkst-möglichen Ausdruck“ als „einen klaren Bruch mit den Werten, Prinzipien, und Gesetzen der EU“ verurteilt. Darin drängten sie die EU-Kommission, möglichst schnell ein gesetzliches Verfahren gegen Viktor Orbán Fidesz-Regierung einzuleiten. Doch was bedeutet dies für Ungarn?

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Während LGBTIQ+-Aktivist*innen fürchten, dass das ungarische Gesetz zu einem Anstieg in körperlichen und verbalen Angriffen auf queere Menschen führen könnte, und Unterstützung durch die EU fordern, hält Orbán, dem 2022 Neuwahlen bevorstehen, an seinem Argument des Kindesschutzes fest. In einem das Gesetz verteidigenden Brief an die EU warf er EU-Führungskräften vor „koloniale Instinkte lang-verlorener Zeiten heraufzubeschwören“ und „respektlose Machtdeklarationen zu machen“. Weiterhin schrieb er, dass Zentral-Europäer*innen wüssten, wie es ist, „wenn der Staat oder das diktatorische System, und das Machtmonopol, das es betreibt, statt der Eltern die Kinder großziehen wöllten“, und „wir haben das den Kommunisten nicht erlaubt, und so werden wir es diesen selbsternannten Aposteln der liberalen Demokratie auch nicht erlauben, statt der Eltern die Kinder zu bilden“.

Das Gesetz, das er hiermit verteidigte, ist beim letzten EU-Gipfel laut Berichten emotional debattiert worden und wurde von der Kommissions-Präsidentin, Ursula Von der Leyen, als „Schande“ bezeichnet. Sie kritisierte, dass es Homosexualität und Gender-Anpassung mit Pornographie gleichsetze. „Dieses Gesetz benutzt den Schutz von Kindern, dem wir alle gewidmet sind, als Ausrede um Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung schwerstens zu diskriminieren“. Sie versprach daher die exekutive Macht der EU zu nutzen, um die Rechte der Bürger*innen zu beschützen, und sendete einen formalen Brief an Orbáns Regierung.

Doch dies allein wird wohl nicht ausreichen. Dennoch, obwohl die Resolution, über die mit 459 zu 147 (58 Enthaltungen) abgestimmt wurde, rechtlich nicht bindend ist, erhöht sie den Druck auf Von der Leyen Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Die Mitglieder des Parlaments halten das ungarische Gesetz sowohl für eine Verletzung des Rechtes auf Nicht-Diskriminierung und Ausdrucksfreiheit, als auch der „Direktive für die audiovisuellen Mediendienste der EU“ (pan-Europäische Regeln für TV- und Streaming-Dienste).

Sie zweifeln außerdem an, dass ungarische Autoritäten EU-Gelder auf eine nicht-diskriminierende Art einsetzen würde, während auch von außerhalb des Parlamentes und außerhalb von Ungarn der Ruf danach lauter wird, den Brüsseler Geldhahn für Budapest abzudrehen. Nun wird erwartet, dass die Kommission die Bestätigung des 7,2 Billionen Euro Wiederaufbaufonds für Ungarn, über den heute abgestimmt werden soll, verschieben wird, auch aufgrund zahlreicher Korruptionsvorwürfe gegenüber Ungarn. Da die eingehende Beurteilung dieses Vorhabens jedoch gerade noch stattfinde, so ein Sprecher der Kommission, sei aktuell noch nichts sicher. Befürchtet werden könnte jedoch, dass die Kommission den Forderungen der Öffentlichkeit – besonders der Betroffenen in Ungarn – nicht gerecht werden wird.

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