Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) ist ein bundesweit aktiver Fachverband, der die  Interessen und die Selbsthilfe von älteren schwulen Männern fördert.

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Gemeinnützige Organisationen können ebenso wie fördernde Personen Mitglieder werden. So gehören der BISS auch die Deutsch Aids-Hilfe oder das Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg an.

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist es,  „die Allgemeinheit […] darüber aufzuklären, unter welchen besonderen Bedingungen gleichgeschlechtlich orientierte Männer ihr Älterwerden bewältigen müssen und wie gleichgeschlechtlich orientierten älteren Männern die vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden kann“, wie es in der Satzung heißt.

Neben politischer Lobbyarbeit erfolgt die Stärkung der Belange und der Berücksichtigung der Lebenslagen älterer, schwuler Männer auch durch die Vernetzung von schwulen Seniorengruppen oder Selbsthilfeverbänden. Informationen über regionale Angebote, so auch für Schleswig-Holstein, stellt die BISS auf ihrer Webseite bereit.

Eine zentrale und erfolgreiche Aktion der letzten Jahre der BISS war die Kampagne „offene Rechnung“. Hier wurde das Gründungsziel, die Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer,  die nach § 175 (Bundesrepublik) beziehungsweise § 151 (DDR) verurteilt wurden, erreicht. Im Rahmen der Kampagne kamen Aktivist*innen und Entscheidungsträger*innen aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft durch das Engagement von BISS zusammen und forderten die Aufhebung der Urteile sowie eine Entschädigung der Opfer. Im Juli 2017 schließlich trat das Gesetz zur Rehabilitierung in Kraft, was vom Verein als „einmaliger rechtspolitscher Vorgang“ in der BRD bezeichnet wird.

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Nach einer langen Geschichte der institutionellen Diskriminierung schwuler Soldaten öffnet sich die Bundeswehr und arbeitet die Vergangenheit auf.

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Die Bundeswehr vermittelt ein Bild eines toleranten Arbeitgebers, und bekennt sich zur einer vielfältigen Gesellschaft.  Auch rechtlich sind heute homosexuelle Soldat*innen mit heterosexuellen Angehörigen in der Bundeswehr gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel, Diskriminierung von Soldat*innen unter anderem auf Grund der sexuellen Identität zu verhindern.

Doch dies war nicht immer so. Bis 1969 mussten Soldaten, die nach dem ehemaligen § 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, auch bei der Bundeswehr mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehörten zum Beispiel die Herabsetzung ihres Dienstgrades oder eine Entlassung. Nachdem Homosexualität schließlich entkriminalisiert worden war,  ergab  1970 ein Urteil des  Bundesverwaltungsgericht, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen außerhalb des Dienstes kein Dienstvergehen darstellen. Trotzdem ging die Diskriminierung auch nach den Gesetzesreformen weiter. Erst im Jahre 2000 wurde durch das Bundesministerium der Verteidigung der Erlass zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ aufgehoben, und in der Folge eine  „Führungshilfe für Vorgesetzte – Umgang mit Sexualität“ veröffentlicht Die Verpflichtung zur Kameradschaft beinhalte auch Toleranz gegenüber verschiedenen Formen der sexuellen Orientierung, heißt es darin. Die eigenen Lebensentwürfe könnten nicht zum Maßstab für andere gemacht werden.

Studie untersucht die Diskriminierungsgeschichte und den Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr

Eine systematische Aufarbeitung der Diskriminierung schwuler Soldaten erfolgte nun erstmals durch die Studie „Zwischen Tabu und Toleranz". In der Studie wurde der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen von 1955 bis zur Jahrtausendwende untersucht und die Ergebnisse im September vom Bundesministerium für Verteidigung vorgestellt. Sie liefert einen ausführlichen Einblick in die bis zur Jahrtausendwende praktizierte systematische Diskriminierung und Verfolgung von schwulen Soldaten innerhalb der Bundeswehr.  So wurde eine gleichgeschlechtliche Orientierung als Sicherheitsrisiko aufgefasst und verhinderte eine Offizierskarriere.  Autor der Studie ist Oberstleutnant und Militärhistoriker Klaus Storkmann. Für seine Forschung sprach er mit mehr als 60 Zeitzeug*innen, und wertete Archivdokumente aus.

Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten geplant

Das Verteidigungsministerium hat im Zusammenhang mit der Studie auch einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von schwulen Bundeswehrsoldaten vorgelegt, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer bezeichnete die Diskriminierung von Soldaten auf Grund ihrer sexuellen Orientierung als "beschämend und unerhört" und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

LGBTI-Organisationen begrüßten den Gesetzesentwurf, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Dies geht aus einer gemeinsamen Erklärung des LGBTI-Bundeswehrverbandes QueerBw, der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) und der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) hervor.

In Deutschland engagiert sich der Verein QueerBw für die Rechte und Interessen aller queeren Angehörigen der Bundeswehr. Der Verein wurde im Jahre 2002 als Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr e. V (AHsAB) gegründet. Der Verein möchte Diskriminierung und Benachteiligung bekämpfen und nimmt dazu Kontakt mit Führungskräften auf sowie bietet Beratung und Aufklärung rund um Fragen zu Homosexualität in der Bundeswehr an. Dazu fordert QueerBW auch die Einrichtung von Ansprechstellen innerhalb der Bundeswehr und ein zentrales Diversity Management. Seit langem schon fordert die Organisation eine Rehabilitierung von Soldat*innen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt worden sind.

In einem Interview auf der Webseite des Verteidigungsministeriums äußert sich Leutnant Sven Bäring, Vorsitzender von QueerBW, zu den aktuellen Entwicklungen um die historische Aufarbeitung: „Bis vor 20 Jahren gab es in der Bundeswehr ein de facto Berufsverbot für homosexuelle Soldaten. Es war ja keine heimliche oder indirekte Diskriminierung – im Gegenteil: Man kann in den Vorschriften nachlesen, wie Homosexuelle systematisch ausgegrenzt wurden, dass sie weniger Wert waren als andere Soldaten.“ Bäring plädiert in diesem Zusammenhang auch dafür, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Vielfalt zu einem verpflichtenden Teil der soldatischen Ausbildung zu machen.

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Der Rainbow Europe Country Index der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA Europe) misst die Unterschiede von LSBTIQ-Rechten in europäischen Ländern.

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Auch wenn in Europa in allen Ländern Homosexualität erlaubt ist, leben LSBTIQ-Personen nicht in allen Staaten wirklich gleichberechtigt und diskriminierungsfrei im Vergleich zur restlichen Bevölkerung. Um Unterschiede zwischen insbesondere der rechtlichen Situation von LSBTIQ in verschiedenen Ländern, veröffentlicht die ILGA seit zehn Jahren den Rainbow Europe Country Index. Dabei werden Punkte für verschiedene Faktoren vergeben, zum  Beispiel der Schutz durch Antidiskriminierungsgesetze oder der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Auch die rechtliche Verfolgung von Hassverbrechen gegen LSBTIQ wird mit einbezogen. Hieraus ergibt sich schließlich eine Rangfolge der LSBTIQ-freundlichsten Länder Europas. Nach veröffentlichten Index 2020 ist der Inselstaat Malta seit fünf Jahren in Folge führend, gefolgt von Belgien und Luxemburg. Schlusslichter sind Russland, Armenien, die Türkei und Aserbaidschan.

Deutschland ist laut des Index im Mittelfeld angesiedelt, und erfüllt derzeit 51% der von der ILGA aufgestellten Kriterien zur Messung von LSBTIQ-Rechten.

Der Index bildet auch die politischen Veränderungen in einigen Ländern ab, so schneidet zum Beispiel in Ungarn im Vergleich zu den Vorjahren schlechter ab. In der Hälfte der europäischen Länder habe es im Vergleich zum Vorjahr keine positiven Veränderungen gegeben, und zum zweiten mal in Folge verschlechtere sich die Situation sogar.

Und es gäbe “Gründe, äußerst besorgt zu sein, dass sich diese Situation ausbreiten wird, da die politische Aufmerksamkeit auf die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gerichtet ist" so die ILGA Europe Vorsitzende Evelyne Paradis.

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Das Jugendnetzwerk Lambda Nord e.V. ist ein queerer Jugendverband mit Sitz in Lübeck. Der Verein setzt sich in Schleswig-Holstein und Hamburg für die Interessen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Lambda Nord gehört außerdem dem bundesweit aktiven Verband Lambda an, der sich in der queeren Jugendarbeit engagiert.

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Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen des Vereins bieten Informationen- und Beratungsangebote an, führen Jugendfreizeiten und Seminare durch oder betreuen Jugendgruppen. Jeden Mittwoch trifft sich zum Beispiel die offene Jugendgruppe des Vereins, auch die „Rosa Einhorn Brigade“ genannt, im Kinder- und Jugendkulturhaus "Die Röhre" in Lübeck.

Beratung rund um Fragen und Problemlagen junger LSBTIQ*-Personen findet in der Informations- und Beratungsstelle „Na Sowas“, ebenfalls in Lübeck, statt. Hier können junge queere Menschen oder ihre Angehörigen Unterstützung erhalten und ein offenes Ohr finden.

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HAKI e.V.

7. Oktober 2020

HAKI e.V. ist ein in Kiel und in Schleswig-Holstein aktiver Verein, der sich den Themen geschlechtliche Vielfalt, gleichgeschlechtliche Lebensformen sowie der Vielfalt sexueller Orientierungen widmet. Das HAKI-Zentrum in Kiel ist Anlaufstelle und Treffpunkt für alle Menschen aus dem LSBTIQ*-Spektrum in Schleswig-Holstein.

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Schwerpunkte der Arbeit sind Aufklärungs- und Bildungsangebote zum Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung und die Stärkung der Selbstbestimmung von LSBTIQ* und Unterstützung bei Problemen durch Beratungs- und Jugendarbeit. Auch Selbsthilfe- und Freizeitangebote gehören zum Engagement von HAKI e.V.

Verschiedene (Arbeits-)Gruppen beschäftigen sich mit spezifischen Themen oder sprechen bestimmte Zielgruppen an. So zum Beispiel queere Migrant*innen und Geflüchtete oder LSBTIQ* mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

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Wie kann eine LSBTIQ* wertschätzende beraterische oder therapeutische Begleitung gestaltet werden? Dieser und weiteren Fragen widmet sich die ab Herbst 2020 zum zweiten Mal stattfindende berufsbegleitende wissenschaftliche Weiterbildung LSBTIQ*-Beratung (CAS).

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Der Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie (VLSP*) bietet diese in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an. Der VLSP* ist ein Zusammenschluss von in psychologischen Berufsfeldern tätigen Menschen, die sich mit den Themen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt auseinandersetzen wollen.

Wie Dr. Gisela Wolf, Psychotherapeutin und Vorstandsmitglied von VLSP* in einem Fachartikel erläutert, gehören lesbische, schwule und bisexuelle KlientInnen zu den Personengruppen, die relativ häufig psychotherapeutischen Versorgung in Anspruch nehmen. Dennoch würde sexuelle Orientierung in den psychotherapeutischen Ausbildungen kaum thematisiert, und damit nicht auf die psychotherapeutischen Bedarfe von queeren Klient*innen und die dafür notwendige Fachkompentenz  vorbereitet.

Diese bisherige Leerstelle in der Qualifikation von psychotherapeutisch arbeitenden Personen wird mit der Weiterbildung "LSBTIQ*-Beratung (CAS)“ nun entsprechend gefüllt. Das Weiterbildungsangebot richtet sich dabei nicht nur an Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen, sondern auch Berufsfelder wie die soziale Arbeit sind hiervon adressiert. Kenntnisse rund um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt in Psychotherapie und Beratung werden im Rahmen der Fortbildung vermittelt. Neben Grundlagenwissen zu LSBTIQ* wird zum Beispiel Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen oder die Vielfalt von Beratungsanliegen in diesem Kontext erlernt. Neben Anregung zur Selbstreflexion sollen die Beratenden für eine LSBTIQ*-sensible Umsetzung von Beratungs- und Therapiemethoden qualifiziert werden.

Die Weiterbildung wird in Form von Seminaren absolviert, die sowohl als Präsenzlehre wie auch in Fernlehre durchgeführt werden. Nach einer Abschlussprüfung wird das CAS-Zertifikat (Certificate of Advanced Studies) erworben.

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HAKI e.V. bietet Beratungen für LSBTIQ*, Angehörige und Fachkräfte in ganz Schleswig-Holstein an. Walkerdamm 17, 24103 Kiel Telefon: 0431 17090 haki-sh.de post@haki-sh.de queeres-kiel@haki-sh.de

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Wie?

Wir bieten eine fundierte psychosoziale Beratung zu allen Fragen von LSBTIQ* an. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht, kann anonym erfolgen und ist kostenfrei. Unsere unterstützende und wertschätzende Beratung bietet Raum zur Selbstreflexion, ermöglicht das eigene „Verstehen“ und erweitert Perspektiven und Handlungsoptionen. Die Beratung erfolgt:

  • persönlich im HAKI-Zentrum
  • telefonisch
  • per Mail
  • als Video-Beratung (Zoom)

Beratungsthemen:

  • Coming-out
  • Familie, Adoption und Kinderwunsch
  • Geschlechtliche Identität und Transition
  • Gewalt und Diskriminierung
  • Handicaps und Behinderung
  • HIV & STIs, Leben mit HIV
  • Migration, Asyl und Flucht
  • Partner*innenschaft und Beziehung
  • Pflege und Alter
  • Rehabilitierung und Entschädigung (§175)

Was?

Wir sind für Dich da! Wir haben ein offenes Ohr für Anliegen, Sorgen und Befürchtungen, finden in der Beratung gemeinsam Rat und leisten Beistand bei Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen. Bei Bedarf vermitteln wir an weitere professionelle Unterstützungsangebote weiter.

Wer?

Neben Lesben, Schwulen, Bi*, Trans*, Inter*, Queers etc. ist unsere niedrigschwellige Beratung auch für Angehörige, Paare und Partner*innen offen. Auch Mediziner*innen, Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen usw., die mit dem Thema LSBTIQ* beruflich in Berührung gekommen sind, möchten wir ausdrücklich ermutigen uns anzusprechen und den Austausch zu suchen.

Wer berät?

Im Beratungsteam engagieren sich Menschen aus verschiedenen Teilen des LSBTIQ*-Spektrums. Die Qualität der Arbeit wird durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sichergestellt. Du möchtest Dich als Peer-Berater*in in unserem Team engagieren? Dann schreib uns gern eine Mail.

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Familienminister Garg: Bundesrat stimmt Initiative zum Verbot sogenannter Homo-Heilung zu – klares Zeichen für Vielfalt am internationalen Tag gegen Homophobie

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 BERLIN. Der Bundesrat hat heute (17.5.) am Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie, Biphobie und Interphobie der Initiative für ein Verbot der „Konversionstherapien“ zugestimmt, die Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern im April eingebracht hatte.

Familienminister Heiner Garg betont: „Die Bundesländer setzen damit ein klares Zeichen, dass die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit nicht akzeptabel ist. Wir dürfen keinen Platz lassen für eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, nichts Anderes sind so genannte Konversionstherapien. Homosexuelle Menschen sind so gesund wie alle anderen Menschen und brauchen keine Gehirnwäsche. Unterschiedliche sexuelle Orientierungen sollte in allen Teilen unserer Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit werden.“

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, Angebote zu verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität homo- und bisexueller Personen sowie die geschlechtliche Identität trans- und intersexueller Personen gezielt zu verändern. Insbesondere Minderjährige sollen danach in besonderer Weise vor „Konversionstherapien“ geschützt und in der freien Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit wertschätzend und diskriminierungsfrei unterstützt werden. Neben der Bitte an die Bundesregierung durch den Bundesrat, geeignete Regelungen im Gesundheitssystem zu treffen, fordern die Ländern, die Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung zu betreiben.

„Dem Staat kommt ein besonderer Schutzauftrag zu, da sogenannte Behandlungen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten“, so Minister Garg.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung zudem gebeten sicher zu stellen, dass „Konversionstherapien“ keine medizinische Vergütung erhalten.

Verantwortlich für den Pressetext: Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein: Christian Kohl I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium;
www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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Familienminister Garg: Menschen vor Konversionstherapien schützen – Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zum Verbot der sogenannten Homo-Heilung

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KIEL. Das Landeskabinett hat gestern (2.4.) eine Initiative für ein Verbot der sogenannten Konversionstherapien auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit dem Bundesland Hessen bringt Schleswig-Holstein einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat ein.

Familienminister Heiner Garg betont: „Ich freue mich, dass Schleswig-Holstein auf Länderebene bei diesem wichtigen Thema vorneweg geht. Die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit ist keine randständige Spinnerei, die man ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die verboten gehört. Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden und brauchen keine Gehirnwäsche. Sondern sie haben Anspruch auf Respekt und unser aller Solidarität."

Ziel der Bundesratsinitiative ist es u.a., Angebote zu verbieten, die darauf abzielen, die sexuelle Identität homo- und bisexueller Personen sowie die geschlechtliche Identität trans- und intersexueller Personen gezielt zu verändern. Insbesondere Minderjährige sollen danach in besonderer Weise vor „Konversionstherapien" geschützt und in der freien Entfaltung und Entwicklung ihrer Persönlichkeit wertschätzend und diskriminierungsfrei unterstützt werden.

Neben geeigneten Regelungen im Gesundheitssystem wirbt die Initiative für Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung. Dem Staat komme ein besonderer Schutzauftrag zu, da „Behandlungen" der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzten.

„Eine offene und informierte Gesellschaft, die ein wertschätzendes Miteinander lebt, kommt ohne solche Ausprägungen von Aber- und Irrglauben aus", so Minister Garg. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Susann Wilke | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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KIEL. Anlässlich der heutigen (7.3.19) Landtagsbefassung zum Thema der sogenannten Homoheilung betont Familienminister Heiner Garg: „Es gibt Formen von Aber- und Irrglauben, deren Hartnäckigkeit schlichtweg erstaunt. Dazu gehört die Annahme, mit Menschen, die Menschen gleichen Geschlechts lieben, könnte irgendetwas nicht in Ordnung sein. Diese Annahme ist nicht weniger abwegig als die Idee, die Erde sei eine Scheibe.

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Allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Pathologisierung von Schwul- oder Lesbisch-Sein noch immer Menschen das Leben zur Qual machen kann. Darum ist die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit keine randständige Spinnerei, die man womöglich auch ignorieren könnte. Es handelt sich um nichts anders als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die bekämpft gehört. Und sie ist in der medizinischen Fachwelt längst als Irrtum verworfen. Vor fast drei Jahrzehnten, im Mai 1990, hat die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation beschlossen, Homosexualität aus dem ICD-Katalog zu streichen. Die schlichte Realität ist: Homosexuelle Menschen sind nicht krank, sie müssen nicht geheilt werden. Homosexualität ist Teil der menschlichen Natur und eine menschenrechtlich geschützte Ausprägung der Persönlichkeit. Deshalb haben die Delegierten der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes 2013 vor sogenannten Reparations- beziehungsweise Konversionstherapien in klaren Worten gewarnt. Denn es gibt, so der auch von der Bundesärztekammer getragene Beschluss, für diese sogenannten Therapien keine medizinische Indikation. Vielmehr stellen sie eine ernste Gefahr für die psychische Gesundheit und die Menschenrechte der Betroffenen dar.

Konversationstherapie zielt auf die Reduzierung homosexueller Neigungen und die Entwicklung heterosexueller Potentiale. Dazu soll die Homosexualität der Betroffenen in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umgewandelt werden. Derartige Therapien entbehren jeglicher wissenschaftlichen oder medizinischen Grundlage.

Nachgewiesen wurden schädliche Effekte dieser Behandlungen auf die therapierten Personen. Hierzu gehören Depressivität, Suizidgedanken, Ängste und soziale Isolation. Besonders minderjährige Menschen sind vor derartigen Behandlungen zu schützen, dazu ist der Staat verpflichtet. Das bedeutet: das Anbieten, Bewerben und Durchführen von derartigen Therapien mit dem Ziel, die ursprüngliche sexuelle Orientierung von Minderjährigen zu verändern, muss ausnahmslos verboten werden. Eine solche Kindeswohlgefährdung kann auch unter dem Deckmantel der Religionsausübung nicht akzeptiert werden. Das beinhaltet auch, dass Organisationen, die Konversionstherapien befürworten, nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden oder als z. B. Freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden können. Diese Therapien sind unethisch. Dieses Verbot sollte strafbewehrt werden. Es geht um Kindeswohl und Menschenrecht.

Ich sehe und begrüße, dass auch der Bundesgesundheitsminister sich für ein wirksames und verfassungskonformes Verbot sogenannter konversionstherapeutischer Ansätze einsetzt. Ich habe auch den Eindruck dass auch er sich ein schnelleres entsprechendes Gesetz wünscht: ein Gesetz, dass dann auch keine Schlupflöcher unter dem Vorwand lässt, in Wahrheit den Betroffenen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen. Schleswig-Holstein sollte sich auf Bundesebene dafür stark machen, ein solches Gesetz endlich auf den Weg zu bringen – das unterstütze ich mit Nachdruck.

Homosexuelle Menschen brauchen keine Gehirnwäsche. Sie benötigen und haben Anspruch auf Respekt und die Solidarität der Mehrheitsgesellschaft.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium

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